Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Annalenchen“ fordert Änderung des internationalen Rechtes

Bekanntlicher Weise fordert Bundesaußenministerin Baerbock unablässig eine Bestrafung des russischen Präsidenten Putin.

 

Zu diesem Zweck strebt sie nun eine Änderung des internationalen Rechts an, dass dieser Vorschlag in Deutschlands Politriege auf rege Resonanz trifft, verwundert wohl kaum noch Jemanden.

Allein auf weiter Flur mit Sicht auf den Ukraine-Konflikt

International gesehen erzeugt Baerbocks Vorschlag nicht einmal mehr „mild lächelndes“ Kopfschütteln, er hat freilich keinerlei Chance auf Umsetzung. Deutschland ist mit seiner Sicht auf den Ukraine-Konflikt völlig isoliert.

Die deutsche Außenministerin hat ganz freilich wie bei den Grünen Programm, ganz große Pläne. Dass es dabei meist an der Umsetzung gravierend hapert, wird uns beinahe täglich aus Berlin vor Augen geführt.

Vor ihrer Reise nach New York, wo sie an einem Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs teilnahm, teilte sie gegenüber Journalisten mit, sie wolle das internationale Recht den Realitäten des 21. Jahrhunderts anpassen. Ihr Ziel sei dabei vor allem eine Reform des internationalen Strafrechts.

„Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und straflos bleiben“,

erklärte Annalena Baerbock mit Blick auf Russland und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Sie will also die Hürden für eine Strafverfolgung senken und erntet dafür vor allem in den deutschen (Staats-)Medien viel Zuspruch. Auch seitens der CDU versucht man hierbei „am Ball“ zu bleiben.

CDU „grölt“ mit

„Bislang ist der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression beim Internationalen Strafgerichtshof nicht erfasst“, sagte CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Deshalb ist es gut, dass die Außenministerin sich dafür, parallel zur Ahndung der Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine, einsetzt.“

Das Vorhaben zielt direkt auf Russland und den russischen Präsidenten ab, und das stellt international gesehen, ein gewaltiges Problem dar.

Gerd Hankel, Völkerrechtler am Institut für Sozialforschung der Universität Hamburg, hält Baerbocks Idee, naturgemäß als „Hamburger“, für keine Gute. Auch wenn der Vorschlag, ein Tribunal zur Bestrafung Putins ins Leben zu rufen, bei deutschen Politikern auf große Zustimmung treffe, teile der Rest der Welt die deutsche Sicht auf den Ukraine-Konflikt einfach nicht, meinte der Jurist.

„Natürlich wäre es theoretisch denkbar, einen neuen Gerichtshof zu gründen. Aber dafür bräuchte es die Unterstützung der UN-Generalversammlung“, sagte Hankel gegenüber dem Webportal web.de.

Keine internationale Mehrheit für Baerbocks „Phantasien“

Diese Mehrheit gebe es nicht, ergänzte Hankel. China, Indien, zahlreiche Länder Lateinamerikas und Afrikas sehen eine Mitverantwortung des Westens, der NATO und der USA bei der Entstehung des Konflikts und lehnen die einseitige deutsche Schuldzuschreibung an Russland ab. Hankel attestiert der deutschen Außenministerin daher wenig überraschend, eine naive Weltsicht.

Der Jurist verweist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Überfälle westlicher Staaten auf andere Länder. Explizit nennt Hankel in diesem Zusammenhang den Überfall der USA auf den Irak im Jahr 2003. Es käme bei den Ländern des globalen Südens nicht gut an, dies einfach unter den Tisch fallen lassen zu wollen.

Hankel unterstellt Baerbock mit ihrer Forderung Populismus. Die Forderung ziele vor allem auf das deutsche Publikum, glaubt der Völkerrechtler. Sie käme in Deutschland gut an, allerdings auch nur dort.

Auch das haben wir gelernt, Grüne versuchen oft, mangels „Sachverstand“, ganz einfach mit Populismus zu punkten.

Noch deutlicher wird die Tageszeitung Junge Welt. In einem Kommentar nennt das Blatt die Außenministerin „scheinheilig“ und verweist auf den ersten Außenminister der Grünen, Joschka Fischer, der für den ersten Angriffskrieg verantwortlich war, an dem sich Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt hatte.

Unter Fischer hatte Deutschland im Jahr 1999  gemeinsam mit der NATO Jugoslawien überfallen. Fischer und der damalige Kanzler Gerhard Schröder (SPD) mussten sich für diesen offenen Völkerrechtsbruch indes nie juristisch verantworten.


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