Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Asyl-Versagen: Schwarzafrikanischer Trans-Killer war seit 2021 ausreisepflichtig!

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Mit zwei Messerstichen tötete der schwarzafrikanische Transsexuelle Hilton Henrico G. (38) laut Anklageschrift im Mai 2024 einen aus Syrien stammenden Wachmann seiner Potsdamer Asylunterkunft. Jetzt kommt heraus: Der Südafrikaner hätte schon 2021 abgeschoben werden müssen. Doch die städtische Ausländerbehörde verhinderte das.

Seit dieser Woche steht G. wegen Totschlags vor dem Potsdamer Landgericht. Verhandelt wird eine weitere Gewalttat:

Laut Anklage soll der abgelehnte Asylbewerber schon im Februar 2023 in einem Übergangswohnheim „eine andere Person mit einem Messer am Arm verletzt haben“.

Aber der transsexuelle Messer-Mann wurde von der Ausländerbehörde weiterhin geduldet. Dabei hätte der Südafrikaner längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen, berichtet die „Bild“-Zeitung.

„Seit Mai 2021 war G. sofort vollziehbar ausreisepflichtig“, wird Matthias Vogt vom Verwaltungsgericht Cottbus zitiert. Er sagt: „Damals haben wir seinen Eilantrag gegen die Ablehnung seines Asylantrags abgelehnt.“ Dies sei der Potsdamer Ausländerbehörde „sofort automatisch mitgeteilt“ worden.

Olaf Jansen, Chef von Brandenburgs Zentraler Ausländerbehörde (ZABH), bestätigt: „Die Potsdamer Ausländerbehörde hat uns G. nicht zur Abschiebung gemeldet – obwohl sie dazu verpflichtet war!“

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