„Immer zum maximalen Schaden Deutschlands“: auf diese simple Formel lässt sich die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zum Thema bringen. Das maßgeblich von Deutschland orchestrierte, informelle EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei wird vom Erdogan-Regime vorsätzlich mit Füßen getreten – worunter derzeit wieder einmal Griechenland als Erstaufnahmeland mit seinen Insellagern zu leiden hat. Am Ende trägt die Konsequenzen jedoch nur Deutschland. Von hier werden nicht einmal illegal eingereiste, bereits anderswo in der EU registrierte Asylbewerber zurückgeschickt; dafür sorgt unsere lupenreine Sabotagejustiz.
Was die Türkei derzeit betreibt, ist mustergültige Erpressung der EU: Trotz der gültigen Vereinbarung über die Rückführung von Mittelmeerflüchtlingen verlangt der wirtschaftlich gebeutelte Erdogan-Staat Milliardensummen von der EU. Das ist der Hauptgrund, warum sich auf den ägäischen Inseln weiterhin tausende Migranten aufhalten. Griechenland, das kurz vor Ausbruch der Corona-Krise schon einmal durch die Türkei an den Rand der politischen Destabilisierung gelangt war, weil Ankara zehntausende Flüchtlinge an die Landesgrenzen karren ließ und die Schleusen auch auf dem Landweg öffnen wollte, hat in seiner Verzweiflung ein weiteres Mal die EU-Kommission aufgefordert, die Türkei zur Rücknahme von abgewiesenen Asylbewerbern zu bewegen, wie „n-tv“ berichtet.
Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um beträchtliche Massen, und sie nehmen weiter zu: Inzwischen stauen sich auf den griechischen Inseln 1908 abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich sofort von der Türkei zurückgenommen werden müssten. Seit März 2020 und unter dem fadenscheinigen Vorwand der Pandemie verweigert Erdogan diese Vertragserfüllung – „obwohl es längst Corona-Tests gibt, um bei der Rückführung Sicherheit zu gewährleisten„, wie die griechische Regierung beklagt. Die Türkei verlangt nun über die vereinbarten Vertragsleistungen hinaus zusätzliche Milliarden von Brüssel.
Milliarden für den Wort- und Vertragsbrecher vom Bosporus
Doch möglicherweise spielt hier noch eine andere Überlegung hinein: Erdogan weiß vermutlich ganz genau, dass er nur lange genug abwarten muss, dann nimmt Deutschland die abgelehnten Bewerber sowieso bei sich auf – entweder, indem sich diese aus dem Staub machen und über die Balkanroute, Weißrussland oder Schlepperorganisationen nach Deutschland gelangen, oder indem wahlkämpfende deutsche Elendstouristen der linksgrünen Fluchtlobby-Parteien die Insellager abklappern und humanitäre Aufnahmeversprechen abgeben, so wie zuletzt nach der erfolgreichen Moria-Brandstiftungsaktion vergangenen Herbst.
Und wer, selbst ohne Asylanspruch und Rechtsstatus, einmal seinen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat, der braucht nur zu wissen, wie er die Klaviatur der Verfolgtenlitanei spielen muss, um das übliche gutmenschliche Betroffenheitsgesülze in Gang zu setzen, an dessen Ende dann die „pragmatische“ Duldung steht. Im Zweifel sorgen dafür dann die deutschen Gerichte. So wie jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster, das beschlossen hat, dass über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende „nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden“ können, wie der „Spiegel“ befriedigt schreibt – und zwar deshalb, weil die Richter in dem EU-Partnerland Italien die „ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ ausmachen. Mit solchen Gesinnungsurteilen wird der Weg in die völlige Auflösung des deutschen Sozial- und Rechtsstaats gebahnt, der seiner restlosen Übernutzung preisgegeben wird. (DM)