Horst D. Deckert

BREAKING NEWS: Für die Pfizer Inc und BioNTech Manufacturing GmbH wird es eng

Tobias Ulbrich

Phillip J. Buckhaults, Ph.D. beweist Qualitätsunterschiede zwischen den Chargen in Bezug auf die Kontamination mit DNA

In fast jeder mündlichen Verhandlung stellen sich die Prozessbevollmächtigte der BioNTech Manufacturing GmbH hin und erklären lauthals für BioNTech, dass es keinerlei Qualitätsunterschiede in den Chargen gegeben habe. Wir finden das angesichts der Studie aus Dänemark, der Erklärung des niederländischen und spanischen Gesundheitsministeriums und der Tabelle auf Seite 56 ihres eigenen PSUR#1 “sportlich” das Offenkundige zu leugnen und das Gegenteil ins Blaue hinein zu behaupten.

Dabei gingen sie bisher davon aus, dass das Bundesministerium der Gesundheit ihre Bundesoberbehörde, das Paul Ehrlich Institut weiterhin im Griff haben und keinesfalls ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen werden, die Verdachtsmeldungen den gemeldeten Chargennummern der verabreichten Impfungen zuzuordnen und auszuwerten und natürlich würden die Ergebnisse niemals neben den Rohdaten veröffentlicht. Entgegen § 13 Abs. 5 IfSG verweigert sich das PEI der Chargenauswertung zu den Verdachtsmeldungen und Veröffentlichung kategorisch, trotz gesetzlich angeordneter Pflicht zur Auswertung.

Auch gibt es keine Sequenzierung, sodass alles schön unter den Teppich gekehrt bleibt. Das ist Beweisvereitelung in kollusivem Zusammenwirken.

Nicht haben sie damit gerechnet, dass eine große Anzahl an original verschlossenen Impffläschchen verschiedener Chargen von BioNTech in die USA zu Prof. Dr. Buckhaults übermitteln wurden, um diese dann auf ihren tatsächlichen Inhalt dann zu überprüfen. So wurden nicht nur Fläschchen der Pfizer Inc. getestet, sondern auch von BioNTech. Die hier veröffentlichten Ergebnisse bezogen sich aber erst einmal nur auf die Pfizer Inc.

Das Ergebnis ist schockierend. Die aus 2020 stammende Produktion war um ein X – faches höher mit allem möglichen an DNA, Plasmiden und selbst dem SV40 Enhencer verunreinigt als die Produktion aus 2023. In wissenschaftlichen Kreisen wird daher die 2020er und 21er Produktion auch gerne als “Plörre” bezeichnet. Da diese eine 9 monatige Haltbarkeit im tiefgefrorenem Zustand besaßen könnten diese getesteten Chargen bis Mitte 2021 verabreicht worden sein, was auch schlüssig erklären würde, warum 80-90 Prozent aller gesundheitlicher Schäden aus 2021 stammen und nach der ersten oder nach der zweiten Impfung gerügt wurden. Danach fallen die Schadensfälle bei Booster und Doppelbooster weiter krass ab auch im Verhältnis Prozentual zu den verabreichten Dosen (Eigene Auswertung von 4.800 Datensätzen).

Werden nun die aktuellen Chargen aus 2023 dagegen gesetzt, so liegen qualitativ dazwischen Welten. Wiederum Welten liegen in Bezug auf die Reinheit zwischen der Pfizer Inc. und Moderna. Moderna produzierte um ein Vielfaches sauberer ausweislich der von Phillip J. Buckhaults gelieferten Daten.

Da die Zulieferer zum Teil die Gleichen sind und die Produktionsaubläufe in Deutschland ähnlich gelaufen sein dürften, erwarten wir von den Ergebnissen der Vergleichsproben in den unterschiedlichen Jahren analoge Ergebnisse auch für BioNTech – Chargen. Es wäre besser, das PEI würde seine Boykotthaltung in Bezug auf die Übergabe der Rohdaten zur eigenen Auswertung oder die Übergabe der Auswertung von Verdachtsmeldungen zu Chargennummer endlich aufgeben. Die behördliche Blockade der Pharmakovigilanz und die massenhafte Unterschlagung der für die Pharmakovigilanz maßgeblichen Daten führt auch dazu, dass es auch alsbald den verantwortlichen Mitarbeitern dafür persönlich an den Kragen gehen dürfte, wenn feststehen sollte, dass sie durch die Unterschlagung dieser wesentlichen Daten, ein Eingreifen der Behörde, die Rücknahme von Chargen oder insgesamt der bedingten Zulassung verhindern wollten und sollten, die sich aber bei Auswertung der Daten dann als unausweichlich Entscheidung offenbart hätte.

Lügen haben bekanntlich kurze Beine und die unterschiedliche Qualität kommt ans Tageslicht. Wir behalten uns auch vor, BioNTech wegen Prozessbetruges in Anspruch zu nehmen, sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich die hier aufgezeigten Qualitätsunterschiede auch bei BioNTech gab, was mehr als nur auf der Hand liegen dürfte.

Es wäre schön, wenn endlich mal nicht nur private IFG – Anfragen, die Jahre auf die lange Bank vom PEI geschoben werden (vgl. Anfragen von Frau Dr. Meyer-Hesselbarth) angestoßen werden, sondern sich erstmals auch Parteien und Politiker berufen fühlen, die Einhaltung deutscher Gesetze der Pharmakovigilanz als Mindeststandard zu fordern und die Fachaufsicht im Bundesministerium der Gesundheit auffordern, sofort die geforderten Daten ausgewertet und ungeschwärzt vorzulegen einschließlich der Rohdaten, um die Auswertungsergebnisse überprüfen zu können.

Die Tatsache, dass das BMG und Prof. Dr. Karl Lauterbach mitwirkend unterstützen, dass die Daten nicht erhoben und veröffentlicht (vgl. fehlende Datenschnittstelle für die Übertragung der kassenärztlichen Daten (§ 13 Abs. 5 S. 2 IfSG)) werden, sollte doch in einem Deutschen Bundestag jede Oppostionspartei, aber auch die Regierungsparteien selbst auf den Plan rufen und einen Untersuchungsausschuß zur nicht durchgeführten Pharmakovigilanz für Comirnaty zu fordern in Bezug auf die Verletzung von § 13 Abs. 5 Nr. 9 und Nr. 10 IfSG sowie § 13 Abs. 5 S. 2 IfSG. Die Gesetzesverstöße müssen auf den Tisch und jeder soll sehen, wer welche Anweisung erteilte, genau diese Gesetze zur Pharmakovigilanz nicht einzuhalten und welche Pharmakovigilanzdaten vorhanden gewesen wären, hätte man die Auswertung vorgenommen (die liegen ja bis heute nicht vor)..

Meinen herzlich Dank an Phillip J. Buckhaults für seinen unermüdlichen Fleiß und die Ergebnisse. Wir sind hier in Deutschland natürlich auf BioNTech gespannt. Bitte alsbald nachlegen. BITTE! BITTE!

Thema heute: “BREAKING NEWS: Für die Pfizer Inc und BioNTech Manufacturing GmbH wird es eng – Prof. Dr. @P_J_Buckhaults beweist Qualitätsunterschiede zwischen den Chargen in Bezug auf die Kontamination mit DNA”

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— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) April 23, 2024

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