Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Pepe Escobar: Wie Trumps schmierige Träume in einer dunklen Grube Venezuelas zusammenbrechen könnten

Von Pepe Escobar

Die Lage der Ölindustrie in Venezuela ist also weitaus komplexer, als die Trump 2.0-Clique vermutet.

Beginnen wir mit den neuen Edikten des Neo-Caligula über die kaiserliche Satrapie, die er nun angeblich besitzt; es handelt sich dabei nicht wirklich um Edikte, sondern um direkte Drohungen gegenüber der Interimspräsidentin Delcy Rodriguez:

  1. Hartes Vorgehen gegen „Drogenhandelsströme“. Nun, dies sollte eigentlich gegen kolumbianische und mexikanische Schmuggler gerichtet sein, die mit großen amerikanischen Käufern unter einer Decke stecken.
  2. Ausweisung iranischer, kubanischer und anderer „Washington feindlich gesinnter Agenten“ – bevor Caracas die Ölproduktion steigern darf. Das wird nicht passieren.
  3. Stopp der Ölverkäufe an „Gegner der USA“. Das wird nicht passieren.

Daher ist es fast sicher, dass Neo-Caligula Venezuela erneut bombardieren wird.

Neo-Caligula stellte in einer separaten Offensive klar, dass er das Ölgeschäft in Venezuela durch Subventionen etwas umgestalten möchte. Das „könnte weniger als 18 Monate dauern”; dann wurde daraus „wir können es in weniger Zeit schaffen, aber es wird viel Geld kosten”; und schließlich wurde daraus „es muss eine enorme Summe Geld ausgegeben werden, und die Ölkonzerne werden sie ausgeben”.

Nein, das werden sie nicht, wie mehrere sprichwörtliche „Brancheninsider” behauptet haben. Die großen US-Energiekonzerne sträuben sich dagegen, Vermögen in ein Land zu investieren, das möglicherweise in völliges Chaos versinkt, wenn Neo-Caligula einer Bevölkerung von über 28 Millionen Menschen eine verräterische Regierung aufzwingt.

Laut Rystad Energy Analysis würde es nicht weniger als 16 Jahre und mindestens 183 Milliarden Dollar kosten, bis Venezuela nur 3 Millionen Barrel Öl pro Tag produzieren könnte.

Neo-Caligulas ultimativer Traum ist es, die weltweiten Ölpreise auf maximal 50 Dollar pro Barrel zu senken. Zu diesem Zweck wird Trump 2.0 theoretisch die vollständige Kontrolle über PDVSA übernehmen, einschließlich des Erwerbs und Verkaufs praktisch seiner gesamten Ölproduktion.

US-Energieminister Chris Wright hat auf einer Energiekonferenz von Goldman Sachs die Katze aus dem Sack gelassen:

„Wir werden das aus Venezuela stammende Rohöl vermarkten, zunächst dieses gelagerte Öl [bis zu 50 Millionen Barrel], und dann werden wir in Zukunft unbegrenzt die Produktion aus Venezuela auf dem Markt verkaufen.“

Im Wesentlichen wird also der Neo-Caligula-Deal den Verkauf von Rohöl von PDVSA übernehmen, eigentlich stehlen, wobei das Geld theoretisch auf von den USA kontrollierten Offshore-Konten hinterlegt wird, um „dem venezolanischen Volk zu nutzen“.

Es ist unmöglich, dass die Übergangsregierung von Delcy Rodriguez etwas akzeptiert, was einem De-facto-Diebstahl gleichkommt. Selbst wenn der Berater für innere Sicherheit, Stephen Miller, damit prahlt, dass die USA „militärische Drohungen“ einsetzen, um die Kontrolle über Venezuela aufrechtzuerhalten. Wenn man wirklich die Kontrolle hat, muss man keine Drohungen aussprechen.

Wie sieht es mit China aus?

China importierte täglich etwa 746.000 Barrel Öl aus Venezuela. Das ist nicht viel. Peking arbeitet bereits daran, diese Importe durch Importe aus dem Iran zu ersetzen. China ist im Wesentlichen nicht von venezolanischem Öl abhängig. Neben dem Iran kann es auch aus Russland und Saudi-Arabien beziehen.

Peking sieht ganz klar, dass es bei der imperialistischen Übermacht in der westlichen Hemisphäre und in Westasien nicht nur um Öl geht, sondern auch darum, China zu zwingen, Energie mit Petrodollars zu kaufen. Unsinn: Mit Russland, dem Persischen Golf und darüber hinaus lautet das Motto bereits „Petroyuan”.

China ist zu 80 % energieunabhängig. Venezuela machte de facto nur 2 % der 20 % der chinesischen Importe aus – und das laut den Zahlen der US-Regierung.

Chinas Energiebeziehungen zu Venezuela gehen weit über billige amerikanische Formeln hinaus. Hier wird im Wesentlichen dargelegt, wie „chinesische Ölvereinbarungen mit Venezuela de facto verbindliche Finanzverträge sind, mit Rückzahlungsmechanismen, Sicherheitenstrukturen, Strafklauseln und Derivatverbindungen, die tief in die globale Finanzwelt eingebettet sind (…) Sie sind direkt und indirekt mit westlichen Finanzinstituten, Rohstoffhändlern, Versicherern und Clearing-Systemen verbunden, darunter auch mit Unternehmen, die mit der Wall Street verbunden sind. Wenn diese Verträge gebrochen werden, hat dies nicht zur Folge, dass China „einen Verlust erleidet”. Es kommt zu einer Kettenreaktion: Zahlungsausfälle lösen ein Engagement der Gegenpartei aus, Derivate werden neu bewertet, es kommt zu Rechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten und es verbreitet sich ein Vertrauensschock. Ab einem bestimmten Punkt ist dies kein venezolanisches Problem mehr, sondern ein systemisches globales Problem.“

Darüber hinaus „ist China in den letzten zwanzig Jahren zum operativen Kern der venezolanischen Ölindustrie geworden. Nicht nur als Käufer, sondern auch als Erbauer. China lieferte Raffinerietechnologie, Systeme zur Aufbereitung von Schweröl, Infrastrukturdesign, Steuerungssoftware, Ersatzteillogistik (…) Entfernen Sie die chinesischen Ingenieure. Entfernen Sie die Techniker, die die Steuerungslogik verstehen. Entfernen Sie die Wartungslieferketten. Entfernen Sie den Software-Support. Was übrig bleibt, ist keine funktionierende Ölindustrie, die darauf wartet, „befreit“ zu werden, sondern eine leere Hülle.“

Fazit: „Die Umwandlung des von China aufgebauten Ölsektors Venezuelas in einen amerikanischen würde mindestens drei bis fünf Jahre dauern.“

Der Finanzanalyst Lucas Ekwame bringt es auf den Punkt. Venezuela produziert superschweres Öl, das so dick wie Teer ist. Es fließt nicht einfach, sondern muss geschmolzen werden, um an die Oberfläche zu gelangen, und nach der Förderung härtet es wieder aus, sodass ein Verdünnungsmittel erforderlich ist: Für jedes exportierte Barrel müssen mindestens 0,3 Barrel Verdünnungsmittel importiert werden.

Hinzu kommt, dass die Energieinfrastruktur Venezuelas von China geprägt ist und gleichzeitig unter jahrelangen amerikanischen Sanktionen leidet, die noch schlimmer sind als die gegen den Irak Anfang der 2000er Jahre, und so wird die fehlerhafte Öl-„Strategie“ des Neo-Caligula offensichtlich.

Das ändert natürlich nichts an dem kurzfristigen Festmahl der imperialen Hedgefonds-Geier über Venezuelas Kadaver, angefangen mit dem grauenhaften Paul Singer, dem milliardenschweren zionistischen Hedgefonds-Manager und MAGA-Super-PAC-Spender (42 Millionen Dollar im Jahr 2024), dessen Elliott Management im November die in Houston ansässige Tochtergesellschaft von CITGO für 5,9 Milliarden Dollar erworben hat, weniger als ein Drittel ihres Marktwerts von 18 Milliarden Dollar, dank des Embargos für venezolanische Ölimporte.

Die Spekulanten werden sicherlich bis zu 170 Milliarden Dollar auf dem Schuldenmarkt kassieren; allein die ausgefallenen PDVSA-Anleihen haben einen Wert von über 60 Milliarden Dollar.

Die Lage der Ölindustrie in Venezuela ist also weitaus komplexer, als die Trump-2.0-Bande vermutet. Natürlich könnte es in Zukunft zu einer Situation kommen, in der der Vizekönig von Venezuela, der Gusano Marco Rubio, den Ölfluss von Caracas nach Shanghai unterbricht. Angesichts Rubios strategischer „Kompetenz“ sollte man besser sofort damit beginnen, ganze Heerscharen von Anwälten zu rekrutieren.

Zweiter Oreshnik-Angriff auf Ukraine

Zweiter Oreshnik-Angriff auf Ukraine

Zweiter Oreshnik-Angriff auf Ukraine

Russland hat zum zweiten Mal eine Oreshnik-Rakete im Ukraine-Krieg verwendet und Energieinfrastruktur in der Region Lemberg bombardiert. Russland will das als Antwort auf jüngste Provokationen verstanden haben. Das russische Verteidigungsministerium bestätigte am Freitagmorgen, dass die Oreshnik-Raketen zum zweiten Mal überhaupt zum Einsatz kamen, nachdem mehrere auf Ziele in der Region Lemberg abgefeuert worden waren. Berichten […]

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Demonstrationen für Monarchie im Iran

Demonstrationen für Monarchie im Iran

Demonstrationen für Monarchie im Iran

In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar fanden Demonstrationen für die Wiedereinführung der Monarchie im Iran statt, westliche Medien sprechen von “Millionen”, die protestierten. TKP analysiert was tatsächlich passierte. Schätzungen zu Protestgrößen sind oft subjektiv und variieren stark je nach Quelle, besonders bei Internet-Blackouts und begrenzter unabhängiger Berichterstattung. Medien wie die Washington Post […]

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Eine Lehre aus dem Terroranschlag von Fritz Vahrenholt

Eine Lehre aus dem Terroranschlag von Fritz Vahrenholt

Eine Lehre aus dem Terroranschlag von Fritz Vahrenholt

Die globale Temperatur hat sich im Dezember 2025 weiter deutlich verringert. Sie beträgt nur noch um 0,3 Grad Celsius höher als das langjährige Mittel. Das Jahr 2025 war insgesamt deutlich kühler als 2024. Der Abkühlungstrend wird fortgesetzt.

Eine grundsätzliche Lehre aus dem Terroranschlag auf das Berliner Stromnetz

Die Stilllegung der Stromversorgung im Süden Berlins hat uns die Fragilität der Politik der Energiewende vor Augen geführt. Ziel der Energiewende ist es ja, nicht nur die Stromversorgung auf Wind- und Sonnenenergie umzustellen, sondern auch die beiden anderen Säulen der Energieversorgung, nämlich die Wärmeversorgung und den Verkehrssektor auf Strom umzustellen. Alles auf Strom heißt, auf Gas und Öl im Wärmesektor und Öl (Benzin/Diesel) im Kraftfahrzeugsektor zu verzichten.

Sektorkopplung nannte man diese Verengung der Energieversorgung auf einen Energieträger. Diese Sektorkopplung wurde von den grünen Hohepriestern als nachhaltiges Zukunftsmodell verbreitet und gefeiert. In seinem Ursprung war es ein Versuch, die Schwäche der Erneuerbaren Energien zu korrigieren, die in wind- und solarstarken Zeiten zu nicht verwertbaren Überschüssen führen. Diese nutzlosen Überschüsse sollten nach Speicherung in den Wärmesektor und den Kraftfahrzeugsektor gedrückt werden. Dass diese Sektorkopplung zu einer exorbitanten Kostensteigerung führt, ist oft genug an dieser Stelle beschrieben worden. Die Gesamtkosten der Energiewende bis 2045 beziffert Frontier economics mit unbezahlbaren 4800 bis 5400 Milliarden Euro.

Aber nun führt uns der Anschlag von Berlin vor Augen, daß ein solches, allein auf Strom basierendes Energiesystem höchst anfällig ist. Wir erfahren, dass beim Stromausfall auch die Wärmeversorgung ausfällt, jedenfalls dann, wenn sie durch Wärmepumpen erzeugt werden soll. Und zu allem Überfluss lernen wir, daß bei Minusgraden den Wärmepumpen durch platzende Rohre der Totalverlust droht. Diesen Beipackzettel gab es jedenfalls bislang nicht beim Habeckschen Heizungsgesetz, das die schwarz-rote Bundesregierung nahtlos weiterführen will. Der Inhalt des Gesetzes wird gleichbleiben, damit die Bürger das aber nicht so richtig mitbekommen, soll der Name des Gesetzes geändert werden.

Wir lernen auch, dass bei einem großflächigen Stromausfall auch die E-Fahrzeuge nur dann weiterhelfen können, wenn sie zufällig vor dem Knall aufgeladen worden sind. Anderenfalls fällt auch diese Nutzung aus.

Es war bislang eine große Resilienz (Widerstandsfähigkeit) damit verbunden, auf zwei speicherfähige Systeme für 75 % der Energieversorgung zurückgreifen zu können, nämlich die Gasversorgung für die Wärme und die Kraftstoffversorgung für die Mobilität. Dass die dritte Säule, die Stromversorgung, die bislang 25 % des Energieverbrauchs leistet, nun auch noch wetterabhängig gemacht wird und dann alle drei Säulen bedienen soll, entpuppt sich seit den Berliner Ereignissen noch deutlicher als links-grüner ideologischer Wunschtraum, der den Realitätstest nicht überstehen wird.

Der Text des ersten Bekennerschreibens bedient sich des Begründungszusammenhangs grüner und linker Ideologien der Klimaangst:

„In der Gier nach Energie wird die Erde ausgelaugt, ausgesaugt, verbrannt, geschunden, niedergebrannt, vergewaltigt, zerstört. Ganze Regionen werden unter der Hitze unbewohnbar gemacht. Sie verbrennen einfach. Oder Lebensräume verschwinden unter den Fluten bei Überschwemmungen oder aufgrund des steigenden Meeresspiegels. Fossile Kraftwerke abschalten ist Handarbeit.“

Bis auf den letzten Satz könnte man ähnliche Formulierungen in Parteitagsbeschlüssen von Grünen, Linken und SPD lesen. Der Satz „Ganze Regionen werden unter der Hitze unbewohnbar“ stammt sogar aus einem UN-Bericht von 2022. Die ideologische Begründung der Energiewende stammt aus dem gleichen Kontext des Klimaalarmismus, aus dem sich die Vulkangruppe zur Rechtfertigung ihrer verbrecherischen Aktionen bedient.

 

In eigener Sache

 

Dieser Newsletter fällt kürzer aus, da ich mir die intensive Recherche, wie Sie sie bisher gewohnt sind, in diesem und den nächsten Newslettern, ersparen möchte.

Ich habe begonnen, ein Buch zu schreiben, gemeinsam mit Björn Peters über die Zukunft der Kernenergie. Das Buch wird im Herbst bei Langen-Müller erscheinen und bedarf intensiver Recherche. Daher muss ich beim Newsletter, der mich immer 4-5 Arbeitstage gekostet hat, für zwei, drei Monate kürzertreten.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis.  

Der Beitrag Eine Lehre aus dem Terroranschlag von Fritz Vahrenholt erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Der menschenfeindliche CO2-Schwindel: Warum “Netto Null” rein gar nichts ändern wird

Der menschenfeindliche CO2-Schwindel: Warum “Netto Null” rein gar nichts ändern wird

Der menschenfeindliche CO2-Schwindel: Warum “Netto Null” rein gar nichts ändern wird

Der Einfluss des vom Menschen verursachten CO2 auf das globale Klima ist so verschwindend gering, dass sämtliche Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes keine Wirkung haben. Andere klimatische Faktoren sind viel wichtiger als das Spurengas.

Eine Studie mit dem Titel “Human Versus Natural Influences on Climate and Biodiversity: The Carbon Dioxide Connection” von Professor W. Jackson Davis, veröffentlicht im Fachjournal Sci, zerlegt den CO2-Wahn mit nüchternen Zahlen: Seit 1750 stammen gerade einmal 1,57 Prozent der globalen Temperaturveränderung aus menschlichen CO2-Emissionen. Anders formuliert: 98,43 Prozent der sogenannten “Klimatreiber” sind natürlicher Herkunft – Vulkane, Wolken, Ozeane, Sonne, kosmische Strahlung, geologische Langzeitzyklen.

Davis formuliert es unmissverständlich: “Die restlichen 98,43 Prozent des Klimaforcing entstehen aus Quellen, die nichts mit anthropogenem CO2 zu tun haben.” Das bedeutet nicht weniger, als dass CO2 in Sachen Erwärmung eine Nebenrolle spielt – und zwar eine, die mit steigender Konzentration immer weiter schrumpft. Der radiative Einfluss von CO2 ist demnach nicht nur klein, sondern unterliegt dem Gesetz der abnehmenden Grenzwirkung.

Die Studie weist darauf hin, dass CO2 heute – bei 420 ppm – weniger als ein Drittel der Strahlungswirkung besitzt, die es noch 1750 hatte. Die höhere atmosphärische CO2-Konzentration führt paradoxerweise zu einer geringeren Erwärmungswirkung pro zusätzlichem Molekül, weil der Effekt der Sättigung greift. Dazu kommt ein weiterer Störfaktor für die Klimakatastrophen-Erzählung: 80 Prozent der durch CO2 “eingefangenen” Wärme werden durch Aerosole direkt wieder ins All zurückgespiegelt.

Ein weiteres Zitat von Davis bringt die Debatte auf den Boden der Tatsachen zurück: “Die Strahlungskraft von CO2 ist heute auf weniger als ein Drittel gefallen, weil der Effekt des CO2-Forcing bei höheren Konzentrationen abnimmt.” Sollte CO2 weiterhin exponentiell steigen – wie in den letzten 67 Jahren beobachtet – sinkt sein zusätzlicher Erwärmungsbeitrag ebenfalls weiterhin exponentiell. Das widerspricht frontal der politischen Annahme, dass mehr CO2 automatisch mehr Erwärmung bedeutet. Die Naturwissenschaft zeigt hier ein klares Gegenteil: Mehr CO2 bedeutet weniger zusätzlichen Einfluss.

Der Wissenschaftler betont zudem, dass lediglich 6,27 Prozent des CO2-Strahlungsforcings zwischen 1750 und 2020 auf menschliche Emissionen zurückgehen, während 93,73 Prozent natürlichen Ursprungs sind. In Kombination mit den empirisch geschätzten 25 Prozent CO2-Anteil am gesamten Temperaturforcing ergibt das die finale Zahl: 6,27 Prozent von 25 Prozent entsprechen 1,57 Prozent.

Besonders entlarvend ist der Hinweis auf die CO2-Gesamtenergie: Mit 420 ppm liefert CO2 gerade einmal 0,0058 Prozent der Energie an der Erdoberfläche. Gleichzeitig zeigt die geologische Langzeitperspektive über 425 Millionen Jahre eine negative Korrelation von r = -0,19 zwischen CO2 und Temperatur: Der CO2-Gehalt steigt, wenn es kälter wird, und fällt, wenn es wärmer wird.

Und für diese 1,57 Prozent an Erwärmungsbeitrag ruinieren Deutschland und die Europäische Union mit dem Energiewende-Umverteilungsprojekt “European Green Deal” die Wirtschaft und schaden ihren eigenen Bürgern, deren Lebensgrundlagen sie beschneiden. Der Netto-Null-Wahn bringt damit keine Veränderungen für das Klima selbst mit sich, hat jedoch gravierende Auswirkungen auf das Leben der Menschen und auf die Volkswirtschaft.

Der Drohnenangriff der Ukraine auf Putin mit 91 Drohnen hätte einen Atomkrieg auslösen können, von Alfredo Jalife-Rahme

Der Hass der ukrainischen “integralen Nationalisten” auf das russische Volk schwächt trotz der “Friedensverhandlungen” nicht ab. Während seiner Weihnachtsgrüße wünschte der nicht wiedergewählte Präsident Wolodymyr Zelensky Wladimir Putin den Tod. Am nächsten Tag zeichnete er Neonazi-Kämpfer mit einer schweren Vergangenheit aus. Fünf Tage später griff seine Armee die Residenz von Präsident Putin in Valdai an.

Die “Diplomatie Hauptstadt der Welt”, von Manlio Dinucci

“Die Welthauptstadt der Diplomatie” – schreibt die offizielle italienische Nachrichtenagentur (Ansa) – befindet sich weder in New York, wo der UN-Hauptsitz ist, noch im Weißen Haus in Washington. Sie befindet sich in Mar-a-Lago, im Florida, das Donald Trump als seinen Wohnsitz ausgewählt hat. Es ist das schlagende Herz seiner Regierung: Dort werden die Politiker bestimmt und die Staatssekretäre gewählt.
Von Mozart zur Transgenderideologie

Von Mozart zur Transgenderideologie

Von Mozart zur Transgenderideologie(David Berger) Die Auflösung der Kultur in eine Welt der Dinge – eine Kritik des gegenwärtigen Materialismus. Interview mit SD Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern-Emden, London. Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern (Foto r.) ist nicht nur Chef des Familienverbands der Hohenzollernprinzen der Linie Emden, des modernen, weltoffenen Familienverbandes des Hohen Adels als neuem Modell des […]

Der Beitrag Von Mozart zur Transgenderideologie erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

Winter statt globaler Verkochung: Grünes Hamburg komplett überfordert!

Winter statt globaler Verkochung: Grünes Hamburg komplett überfordert!

Winter statt globaler Verkochung: Grünes Hamburg komplett überfordert!

Hamburg versinkt im Schnee – und die Menschen brechen sich alle Knochen. Der rot-grüne Senat setzte auf Realitätsverweigerung und hat den Winterdienst sukzessive kastriert. Auch Streusalz hatte man aus Umweltschutzgründen verboten. Jetzt ist der Winter da und die Katastrophe ist perfekt.

Jahrelang haben die Hamburger Grünen Umweltschutz gepredigt – Salz sickere ja in den Boden und schädige Bäume und Pflanzen. Also verbot man es und setzte stattdessen auf abstumpfende Mittel wie Splitt. Das funktionierte in milden Wintern, aber nun, bei den angeblich heftigsten Schneefällen seit 15 Jahren, reicht das nicht mehr. Bis zu 20 Zentimeter Schnee, Dauerfrost und ständiger Tau-Frost-Wechsel haben Geh- und Radwege in Rutschbahnen verwandelt. Die Folge: Massenhafte Stürze, Verletzte in Krankenhäusern, abgesagte Beerdigungen, gesperrte Parks. Grün tut weh, könnte man meinen.

Die Stadtreinigung ist mit rund 730 Mitarbeitern und 360 Fahrzeugen im Einsatz – klingt vielleicht beeindruckend, ist es aber nicht. In den letzten Jahren hat Rot-Grün den Winterdienst systematisch ausgedünnt: Personal abgebaut und Fahrzeuge reduziert. Da haben die Klimafanatiker und Prediger der globalen Verkochung wohl nicht mit einem richtigen Winter mit Kälte, Schnee und Eis gerechnet: Ideologie scheitert an der Realität.

Die neue Stadtreinigungschefin Daniela Enslein räumt ein, dass der Dienst “nicht für Extremwetter geplant” sei. Der Winterdienst konzentriere sich auf die Räumung von Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Brücken, Gefällestrecken und ausgewählten Radwegen. Eine flächendeckende Räumung sei unmöglich. Enslein spricht von „sechs Volleinsätzen in Folge“ – eine Belastung, die es „die letzten Jahre nicht gegeben hat“.

Daher darf nun gnädigerweise bis zum 21. Januar auf Geh- und Radwegen wieder Tausalz gestreut werden: Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) erließ am 6. Januar eine Allgemeinverfügung, die den Einsatz von Tausalz auf Geh- und Radwegen bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Allerdings werden die Bürger ermahnt „maßvoll Gebrauch vom Tausalz zu machen“. Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) erinnert zudem an die Pflicht, die Gehwege zu räumen: „Die Stadtreinigung macht die Hauptverkehrsstraßen, Eigentümerinnen und Eigentümer machen den Gehweg.“ Wegewarte würden bereits kontrollieren. Geräumte Wege sind für Fegebank, „gelebte Solidarität“.

Hier setzt die scharfe Kritik der Opposition an. CDU-Fraktionschef Dennis Thering spricht vom Versagen Rot-Grüns: „Seit 5 Tagen liegt jetzt Schnee in Hamburg und die Stadt bekommt die Räumung einfach nicht hin. SPD und Grüne müssen sich dabei an die eigene Nase fassen: viele Straßen, Fuß- und Radwege in städtischer Verantwortung sind noch immer nicht geräumt. Vor Schulen, an vielen Haltestellen und zahlreichen anderen Orten ist es noch immer spiegelglatt. Das gefährdet viele Menschen und sorgt für zahlreiche Verletzte. Es ist wirklich peinlich, dass Hamburg diese Lage anders als andere Städte nicht in den Griff bekommt.“ Der Appell an Privatpersonen wäre viel wirkungsvoller, wenn der Senat seine eigenen Hausaufgaben machen würde. Die CDU fordert, „die Kräfte bei der Stadtreinigung zügig zu verstärken und weitere Räumfahrzeuge einzusetzen“. So unvorbereitet dürfe die Stadt „in keinen Winter mehr gehen“. Es ist allerdings höchst fraglich, ob ausgerechnet die CDU, die mittlerweile selbst giftgrüne Politik macht, die Stadt besser auf den Winter vorbereitet hätte…

Auch in den nächsten Tagen bleibt es winterlich. Die Temperaturen sollen niedrig bleiben, ein Sturmtief, das viel Schnee mitbringt, soll über Norddeutschland ziehen. Fegebank setzt dabei auf den „Gemeinschaftssinn“ der Hamburger: „Wenn wir da alle zusammenhalten, ist Hamburg besonders stark.“

Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts

Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts

Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts

Die anhaltenden Gräueltaten in Gaza und die Äußerung Trumps “Ich brauche kein Völkerrecht” zeigen, dass wir gesellschaftlich eine Reise in die Vergangenheit angetreten haben. Eine geschichtliche Einordnung. Donald Trump hatte in einem Interview mit der New York Times erklärt, dass es keine Grenzen für seinen globalen Einfluss gebe, dass nur seine Moral die Grenzen setze. […]

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Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg  – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!

Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!

Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg  – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!

Der Countdown läuft: Am 14. Januar findet vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken) der wohl wichtigste Meinungsfreiheits-Prozess des Jahres 2026 statt. David Bendels, Herausgeber/Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier, und seine Anwälte gehen in die Berufung gegen das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg in Sachen „Faeser-Meme“. Der Deutschland-Kurier sprach wenige Tage vor dem bedeutsamen Prozesstermin mit Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Er vertritt den Journalisten zusammen mit zwei renommierten Strafrechtlern vor Gericht. Laut Vosgerau geht es um weit mehr als die Meinungsfreiheit – es geht auch um die Frage, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist.

Deutschland-Kurier: Herr Professor Vosgerau, können Sie bitte erklären, warum und auf welcher Grundlage der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, im April 2024 vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde? Worum geht es beim „Faeser-Meme“-Verfahren gegen Herrn Bendels konkret?

Vosgerau: Die Verurteilung erfolgte aufgrund der „Verleumdung einer Person des politischen Lebens“. Das Bundesinnenministerium hatte am 27. Januar 2024 auf X ein Bild geposted, auf dem die damalige Bundesinnenministerin ein Schild hochhält, auf dem die Worte „We remember“ stehen. Am 28. Februar 2024 erschien daraufhin auf dem X-Kanal des „Deutschlandkuriers“ eine satirische Verfremdung des Bildes; nun stand auf dem Schild: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.

Deutschland-Kurier: Mit welcher Erwartung gehen Sie als einer der drei Verteidiger des DK-Chefredakteurs in die Berufungsverhandlung des „Faeser-Meme“-Prozesses am 14. Januar vor dem Landgericht Bamberg? Welchen Verlauf des Prozesses erwarten Sie?

Vosgerau: Das Urteil des Amtsgerichts Bamberg hat nicht nur bei Journalisten, sondern auch bei Rechtssachverständigen – und zwar ganz unabhängig von ihrer politischen Positionierung – für ein gewisses Entsetzen gesorgt. So sprach etwa DIE WELT von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“. Das christliche Medienmagazin PRO meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, daß man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“

Der Vorwurf einer angeblichen Verleumdung ist bereits auf der rein strafrechtlichen Ebene, also auch ohne direkte Berufung auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, völlig abwegig. Denn der satirische Charakter der Äußerung ist auf den ersten Blick erkennbar und drängt sich dem Leser und Adressaten regelrecht auf.

Um den Vorwurf der „Verleumdung“ in dieser Fallkonstellation zu rechtfertigen, hätte der durchschnittliche Rezipient ja vernünftigerweise nicht nur annehmen müssen, Nancy Faeser habe wirklich ein Schild mit der entsprechenden Aufschrift hochgehalten, sich fotografieren lassen und verbreite dieses Foto nun von sich aus oder lasse es verbreiten. Nein, er hätte darüber hinaus auch noch weiter glauben müssen, die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ seien, also in dem hypothetischen Sachverhalt, von Nancy Faesers Seite auch völlig ernstgemeint gewesen und nicht etwa ironisch und sie wolle der Welt nun ganz ernsthaft mitteilen, dass sie „die Meinungsfreiheit haßt“. Das hat aber natürlich niemand so verstanden, und hätte es jemand so verstanden, wäre er nicht ganz richtig im Kopf.

Daher erweist sich das Urteil des Amtsgerichts Bamberg als offensichtliches und grobes Fehlurteil. Ich kenne eigentlich keinen Juristen, der dies durchgreifend anders sieht. Deswegen verletzt diese Rechtsprechung auch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und außerdem die Europäische Menschenrechtskonvention.

Auf die Grundrechte und die Meinungsfreiheit kommt es hier aber eigentlich gar nicht entscheidend an. Es würde dann entscheidend auf die Meinungsfreiheit ankommen, wenn diese satirische Äußerung der Redaktion ambivalent oder mißverständlich wäre, wenn irgendwie unklar bliebe, ob das wirklich eine Äußerung von Nancy Faeser ist oder vielleicht doch nur Satire. Dann würde gelten, daß das Strafrecht im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen ist, gewissermaßen im Sinne des Satzes „in dubio pro libertate“. Aber so liegt es hier nicht, weil der satirische Charakter der Äußerung völlig offensichtlich ist. Es wäre also auch dann keine „Verleumdung“, wenn im Grundgesetz gar keine Meinungsfreiheit vorgesehen wäre.

Ich erwarte daher, dass David Bendels vom Landgericht als Berufungsinstanz freigesprochen wird.

Deutschland-Kurier: Besteht die Überlegung, gegebenenfalls die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als Zeugin im Berufungsverfahren zu laden?

Vosgerau: Nein. Zeugen braucht man, wenn ein bestimmter Sachverhalt unklar oder jedenfalls nicht erwiesen ist. Hier ist in der Tat nicht erwiesen, dass David Bendels überhaupt der Urheber der fraglichen Äußerung ist. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft, er habe den Tweet höchstpersönlich und selbst gepostet, beruht im Wesentlichen auf der Berichterstattung der „Jungen Freiheit“, deren Redakteure jedoch schon aus Gründen des journalistischen Quellenschutzes nie zu dem Sachverhalt als Zeugen ausgesagt haben. Aber zu dieser Frage könnte ja Nancy Faeser nichts beitragen. Im Übrigen kommt es auf die Frage, ob es nun David Bendels persönlich war, ohnehin nicht an, da offensichtlich keine Straftat vorliegt. Es wäre daher meines Erachtens verfehlt, wollte das Gericht etwa in eine Beweisaufnahme darüber „einsteigen“, wer genau nun keine Straftat begangen hat.

Deutschland-Kurier:  Warum ist die Veröffentlichung des Faeser-Memes („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) Ihres Erachtens nach von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt?

Vosgerau: Die Formulierung, ein bestimmtes Verhalten sei „von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt“, hat sich in den Medien weithin durchgesetzt und wird inzwischen auch von Juristen nicht selten gebraucht. Eigentlich ist sie wenig glücklich. Der freiheitliche Rechtsstaat beruht auf der Vorstellung der natürlichen Handlungsfreiheit der Bürger, die als dem Staat und der Rechtsordnung vorausliegend gedacht wird, und auf dem „rechtsstaatlichen Verteilungsprinzip“. Dieses besagt, dass staatliche und rechtliche Einschränkungen stets begründungsbedürftig sind und nicht übermäßig sein dürfen, die Ausübung der natürlichen Handlungsfreiheit und auch der Redefreiheit durch den Bürger ist hingegen nicht rechtfertigungs- oder begründungsbedürftig. Behörden, also z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft, benötigen, um tätig werden zu dürfen, zunächst eine ausdrückliche Ermächtigungsnorm. Der Bürger braucht keine Ermächtigungsnorm, er übt seine natürliche Freiheit und Privatautonomie aus. Die Formulierung, eine bestimmte Äußerung sei „von der Meinungsfreiheit (noch) gedeckt“ klingt hingegen so, als müsse sich der Bürger auf die Meinungsfreiheit wie auf eine behördliche Ermächtigungsnorm berufen, um überhaupt den Mund aufmachen zu dürfen. Aber das ist eigentlich gar nicht der Fall.

Dennoch hat die Formulierung unter bestimmten Umständen einen guten Sinn. Wenn es nämlich so liegt, dass eine bestimmte Äußerung unter Umständen sehr wohl als „Verleumdung“ angesehen werden könnte, wenn die Buchstaben des Strafgesetzbuches durchaus erfüllt zu sein scheinen. Auch dann wird man nämlich keineswegs automatisch verurteilt, sondern auch dann wären die strafrechtlichen Vorschriften „im Lichte der Meinungsfreiheit“ und mithin äußerungsfreundlich auszulegen. Das heißt, wenn es irgendeine Möglichkeit der Interpretation einer Äußerung gäbe, die nicht strafbar wäre, so wäre „in dubio pro libertate“ eben von dieser auszugehen und entsprechend nicht zu verurteilen.

Hier liegt es aber umgekehrt so, dass es schon rein strafrechtlich keine Möglichkeit gibt, die offensichtlich satirische Äußerung so umzudeuten, dass sie auf eine „Verleumdung“ hinauslaufen würde.

Deutschland-Kurier: Glauben Sie an die Unabhängigkeit der Justiz im CSU-regierten Freistaat Bayern? Und wie „politisch“ ist das gesamte Verfahren? Welchen Einfluss kann die Politik ausüben?

Vosgerau: Nicht „die Justiz“ als solche ist unabhängig, sondern „die Richter“ sind es nach dem Grundgesetz wie nach der Bayerischen Verfassung. Staatsanwälte sind als Beamte und Angehörige der Exekutive grundsätzlich weisungsabhängig, wenn auch die direkte, auf einen Einzelfall bezogene Anweisung von Staatsanwälten durch den Justizminister im Falle ihres Bekanntwerdens regelmäßig politisch skandalisiert wird. Im Übrigen unterscheidet sich die Staatspraxis im Freistaat Bayern insofern erheblich von derjenigen der anderen Bundesländer, als der Justizstab hier zwischen Verwendungen im richterlichen und im Dienst der Staatsanwaltschaft hin- und herwechselt, was in anderen Bundesländern völlig unüblich ist. Ob dadurch die richterliche Unabhängigkeit auch auf die Tätigkeit der Staatsanwälte abfärbt, oder ob umgekehrt auch die Richterschaft zu einer gewissen Anpassungsbereitschaft gegenüber politischen Vorgaben erzogen wird, ist eine Frage, die wohl nur einzelfallbezogen zu beantworten ist.

Von der richterlichen Unabhängigkeit gilt im Grunde nach wie vor, was schon Friedrich Althoff, ein preußischer Spitzenbeamter und wichtiger Mitarbeiter Bismarcks, gesagt haben soll: „Ich habe kein Problem mit der Unabhängigkeit der Richter, so lange ich bestimme, wer befördert wird!“. Für die Beförderung von Richtern ist das Justizministerium zuständig, das hier natürlich nicht völlig willkürlich handeln kann, denn es gibt auch immer „Konkurrentenklagen“ von unterlegenen Mitbewerbern. Diese haben dann Aussicht auf Erfolg, wenn der vom Ministerium benachteiligte Beförderungskandidat hervorragende dienstliche Beurteilungen vorlegen kann. Für diese ist nun wieder der Gerichtspräsident zuständig.

In praktischer Hinsicht gilt also: die Frage nach der auch faktischen und nicht nur rein rechtlichen Unabhängigkeit der Richter im Freistaat Bayern ist weder eine Glaubensfrage, noch einer pauschalisierenden Antwort zugänglich. Hat man es z.B. mit einer 30-jährigen Frau zu tun, die sich ausrechnet, allein aufgrund der Frauenförderungspolitik eine steile Karriere vor sich zu haben, sofern sie sich nicht durch eigene Dummheit alles verdirbt, so wird deren Bereitschaft zur Rücksichtnahme auf wirkliche oder vermeintliche Wünsche der Staatsregierung erfahrungsgemäß größer sein als bei einem 55-jährigen Mann, der sich zweimal erfolglos um eine Beförderung bemüht hat, inzwischen zu alt ist, um noch etwas zu werden, und nicht mehr in dem Gefühl lebt, „seiner“ Regierung etwas zu schulden.

Deutschland-Kurier: Wie wird das Verfahren international wahrgenommen und bewertet?

Vosgerau: Die derzeitigen, objektiv sehr besorgniserregenden Entwicklungen in Deutschland – man denke etwa auch an das Verfahren gegen Norbert Bolz mitsamt einem völlig unsinnigen Hausdurchsuchungsbeschluß – werden v.a. in den USA laufend zur Kenntnis genommen. Das hat ja bereits die Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz zum Ausdruck gebracht.

Deutschland-Kurier: Welche Bedeutung hat die „Causa David Bendels“ für die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland?

Vosgerau: Es handelt sich hier ohne jeden Zweifel um ein zeitgeschichtlich wichtiges Verfahren. Es geht um die Meinungsfreiheit in Deutschland und um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig noch als freiheitlicher Verfassungsstaat im Sinne westlicher Demokratien gelten darf. Die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wie auch der Umstand, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, weil ihr die Bewährungsstrafe angesichts des „Unrechtsgehalts der Tat“ und „der Persönlichkeit d. Angeklagten“ als zu niedrig erscheint, deuten in eine andere Richtung. Daher ja auch das erhebliche Erschrecken über diese erstinstanzliche Entscheidung. Wir sind aber, wie gesagt, zuversichtlich, daß sie aufgehoben werden wird.

In einem wirklich gut funktionierenden System hätte hier selbstverständlich niemals ein Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragen dürfen, und das Amtsgericht hätte niemals den Strafbefehl erlassen und noch viel weniger dann, auf den Einspruch des Betroffenen hin, diesen auch noch verurteilen dürfen! Denn allen bislang Beteiligten hätte bereits aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung völlig klar sein müssen, daß hier offensichtlich keine Straftat vorliegt. Weil aber kein System unbedingt immer wirklich gut funktioniert, gibt es ja Rechtsmittel und hier eben die Berufungsinstanz.

Deutschland-Kurier: Sollte das Urteil des Landgerichts Bamberg nicht zugunsten Ihres Mandanten ausfallen – wie würde es dann weitergehen?

Vosgerau: Dann werden wir Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen, das in Bayern – wieder eine landesrechtliche Besonderheit! – insofern die Funktion der Oberlandesgerichte übernimmt. Haben wir abermals keinen Erfolg, werden wir eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Sollte diese nicht erfolgreich sein, werden wir im Wege der Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Verletzung der Menschenrechte betreiben.

Deutschland-Kurier: Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Prof. Dr. Ulrich Vosgerau, Jahrgang 1974, ist ein renommierter deutscher Top-Jurist und Staatsrechtler. Bundesweit für Schlagzeilen sorgte er mit seiner Kritik an der Flüchtlingspolitik 2015 („Herrschaft des Unrechts“) und durch seine Teilnahme am freiheitlichen Potsdamer Treffen 2023. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Universität Passau, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) promovierte Vosgerau 2006 an der Universität Freiburg. Seine Habilitation folgte 2012 an der Universität Köln (Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie). Seit 2004 wirkt Vosgerau als Rechtsanwalt.

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