Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Globalisten wollen den 3. Weltkrieg: NATO-Soldaten in der Ukraine „völkerrechlich zulässig“

Globalisten wollen den 3. Weltkrieg: NATO-Soldaten in der Ukraine „völkerrechlich zulässig“

Globalisten wollen den 3. Weltkrieg: NATO-Soldaten in der Ukraine „völkerrechlich zulässig“

Die Kriegshetzer in Deutschland lassen nicht locker. Nun veröffentlichten „Experten“ des deutschen Bundestages ein (noch vetrauliches) Dokument, in dem erklärt wird, dass NATO-Truppen auf ukrainischem Boden „völkerrechtlich zulässig“ wären. Würde Russland allerdings in Beantwortung der Aggression gegen Ziele in den Herkunftsländern vorgehen, wäre dies ein völkerrechtswidriger bewaffneter Angriff. Die „Experten“ kennen offenbar nur ein Ziel: Europa in den dritten Weltkrieg, einen möglichen Atomkrieg, zu treiben.

Das deutsche Systemmedium „Welt“ berichtete am 29. März, dass die Entsendung von NATO-Bodentruppen in die Ukraine rechtlich in Ordnung sei – und nicht automatisch den NATO-Bündnisfall auslösen würde. Diese Rechtsmeinung würden die „wissenschaftlichen Dienste des Bundestages“ vertreten. Erschütternd ist auch die Selbstverständlichkeit, mit der solche Thesen verbreitet werden. Denn die Entsendung von Truppen bedeutet stets noch mehr Krieg, noch mehr Leid, noch mehr Tod. Ungeachtet dessen, ob man den Krieg als „moralisch“ oder gar „juristisch“ für gerechtfertigt hält.

Die „Experten“ halten fest, dass der betreffende Staat dann zur Konfliktpartei würde. Auch diese Aussage muss man etwas genauer durchdenken. Denn es befinden sich seit langem NATO-Soldaten in der Ukraine (angeblich nur als Ausbildner und Berater). Entsprechend hätten diese die entsendenden Nationen also schon lange in den Konflikt hineingezogen.

„Handelt der Nato-Mitgliedstaat dabei unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen Nato-Operation und außerhalb militärischer Nato-Kommandostrukturen – werden dadurch weder die Nato als Ganzes noch die anderen Nato-Partnerstaaten zu Konfliktparteien“, heißt es in dem Papier weiter, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Welt.de

Wenn ein NATO-Staat wie Frankreich also eigenständig Bodentruppen in die Ukraine entsendet, würden nicht automatisch alle NATO-Staaten in den Konflikt hineingezogen werden. Dieser Fall würde erst eintreten, wenn Russland sich außerhalb des Territoriums der Ukraine verteidigt.

Engagieren sich Truppenteile eines Nato-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 Nato-Vertrag dar.

Noch nicht öffentliches Papier der Bundestags-Experten, zitiert in Welt.de

Grund der Beantwortung durch die wissenschaftlichen Dienste war eine Anfrage der AfD zum rechtlichen Status im Kontext einer möglichen Entsendung franzöischer Bodentruppen. Diese wissenschaftlichen Dienste sind eine Unterabteilung des Bundestages. Darin sind Experten verschiedener Fachrichtungen vertreten – insgesamt rund 100 Personen. Sie würden „parteipolitisch neutral und sachlich objektiv“ arbeiten.

In besonders einfache Sprache heruntergebrochen, möchten diese Experten „neutral und objektiv“ festhalten, dass man nicht nur unendlich viele Waffen und Munition liefern dürfe und auch mit Bodentruppen gegen Russland vorgehen darf – dieses aber nicht gegen die Waffenfabriken und Kommandozentralen der Angreifer vorgehen darf. Es dürfte jedem Kindergartenkind ersichtlich sein, dass sich das in der Realität wohl nicht ganz ausgehen wird.

Der NATO-Bündnisfall würde demnach nicht durch eigenmächtige Aggression gegen Russland ausgelöst, sehr wohl aber durch Russlands Gegenschläge.

Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) „bewaffneten Angriff“ i.S.v. Art. 5 NATO-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete.

Noch nicht öffentliches Papier der Bundestags-Experten, zitiert in Welt.de

Es ist atemberaubend, wie momentan von globalistischer Seite gegen Russland gehetzt und gezündelt wird. Die Provokationen nehmen jeden Tag zu. Sollte sich der russische Bär zur Wehr setzen, wird man mit dem Finger auf ihn zeigen und ihm die Schuld zuweisen. Doch so einfach ist es nicht – auch der Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 – so ablehnenswert er wie jeglicher Krieg auch ist – war die Folge eines Jahrzehnts der Provokation, spätestens seit dem CIA-finanzierten Maidan-Putsch im Jahr 2014.

Geoengineering, „Chemtrails“ und mehr: über 300 Patente zur Wettermanipulation bekannt

Geoengineering, „Chemtrails“ und mehr: über 300 Patente zur Wettermanipulation bekannt

Geoengineering, „Chemtrails“ und mehr: über 300 Patente zur Wettermanipulation bekannt

Für viele Menschen klingt es wie Science Fiction. Doch die Wettermanipulation ist ein alter Traum der Menschheit, der sicherlich Jahrtausende alt ist. Sei es zum Abwenden von Unwetterkatastrophen oder um den für die Landwirtschaft so wichtigen Regen herbeizuzaubern. Seit 1891 sind wissenschaftlich-technische Patente belegt, die sich mit der Wettermanipulation beschäftigen. Findige Internetnutzer haben sie gesammelt – wir bieten sie zur Eigenrecherche an.

Sie finden nachfolgend eine Liste von Patenten aus verschiedenen Patentdatenbanken, die sich mit der Herstellung künstlicher Wolken oder der Veränderung des Wetters beschäftigen. Die Existenz eines Patentes bedeutet nicht automatisch, dass der beschriebene und erwünschte Effekt auch tatsächlich funktioniert. Normalerweise reicht man aber ein Patent ein, weil man davon ausgeht, dass es funktioniert und dass der Patentinhaber damit gutes Geld verdienen kann – speziell unter Berücksichtigung der US-amerikanischen Mentalität.

Ein paar Beispiele:

Systeme und Methoden um Regenwolken zu erzeugen, 2021

Die Patentschrift von Frederick William MacDougall aus San Diego umfasst zahlreiche technische Zeichnungen. Sie befasst sich mit dem Erzeugen von Regenwolken in geringer Höhe auf Basis von Wasservorkommen auf der Erde, seien es Meere, Seen oder Flüsse.

Die Systeme oder Methoden können als Mittel des Geoengineerings beschrieben werden, erklärt der Patentinhaber. Sinn ist es, Regen zu erzeugen um Dürre und Waldbrände zu vermindern und zudem die Luft zu reinigen. Ein kühlender Effekt in Hinblick auf „menschengemachte Erderwärmung“ wird versprochen. Die beschriebene Methodik ist technisch sehr aufwändig und komplex. Im Grunde genommen wird Wasser von der Erdoberfläche entnommen und in die Atmosphäre geblasen.

Methode und Apparatur um einen Bereich der Erdatmosphäre, Ionosphäre und Magnetosphäre zu verändern, 1985

Das Patent ist auch als HAARP/Eastlund-Patent bekannt, letzteres weil der Name des einreichenden Erfindera Bernard J. Eastlund lautet.

Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Veränderung mindestens eines ausgewählten Bereichs, der normalerweise über der Erdoberfläche liegt. Die Region wird durch Elektronenzyklotronresonanzerwärmung angeregt, um dadurch die Dichte geladener Teilchen zu erhöhen. In einer Ausführungsform wird zirkular polarisierte elektromagnetische Strahlung nach oben in einer Richtung übertragen, die im Wesentlichen parallel zu und entlang einer Feldlinie verläuft, die sich durch den zu verändernden Plasmabereich erstreckt. Die Strahlung wird mit einer Frequenz gesendet, die die Elektronenzyklotronresonanz anregt, um die geladenen Teilchen zu erhitzen und zu beschleunigen. Dieser Energieanstieg kann zur Ionisierung neutraler Teilchen führen, die dann als Teil der Region absorbiert werden, wodurch die geladene Teilchendichte der Region erhöht wird.

Künstlicher Regen durch Hochenergie-Laser, 2020

Die vorliegende Erfindung stellt ein System und eine Methodik zur künstlichen Regenerzeugung unter Verwendung eines Fernsteuerungssystems für Drohnenflugzeuge oder eines unbemannten Luftfahrzeugs unter Verwendung des Prinzips der endothermen Reaktion bereit. Das mit einer Pentax-Digitalkamera ausgestattete Mega-UAV wird für die Aufnahme hochauflösender Bilder auf Abruf verwendet. Das Mega-UAV wird durch einen Autopiloten zusammen mit vorprogrammierter Bodenkontrollsoftware gesteuert oder kann manuell mit einem einfachen Joystick im Funkfrequenzbereich gestartet werden. Um den Ionisierungsprozess auszulösen, ist das UAV mit einem Plasmafrequenz-Freisetzungssystem ausgestattet und wird in das Innere einer Wolkenmassen geschickt. Das UAV-System dringt tief in die Wolkenmasse ein und gibt einen einzelnen Hochleistungs-Laserimpuls in die Atmosphäre ab. Drohnensysteme werden verwendet, um durch Windkraft Beschleunigung und Turbulenzen zu erzeugen, und winzige Wasserpartikel kollidieren und werden zu größeren Regentropfen. Solche größeren Regentropfen dienen als Keim für die Bildung weiterer Regentropfen und es kommt zu Regen. Das Senden des UAV in die Wolke trägt dazu bei, das Risiko eines natürlichen Blitzeinschlags auf den Boden zu vermeiden und das Risiko einer Schädigung von Lebewesen zu optimieren.

Tucker Carlson: Ärzte müssen sich für Impf-Todesfälle entschuldigen

Tucker Carlson: Ärzte müssen sich für Impf-Todesfälle entschuldigen

Tucker Carlson: Ärzte müssen sich für Impf-Todesfälle entschuldigen

Der unabhängige Top-Journalist Tucker Carlson hat erklärt, dass Ärzte der Öffentlichkeit eine Entschuldigung für ihre Rolle beim Anstieg der Übersterblichkeit unter den mit mRNA-Spritzen Geimpften schulden. Carlson beschuldigte Ärzte und Mediziner, über Covid und die Injektionen, die angeblich vor dem Virus schützen sollen, “gelogen” zu haben. Während eines Auftritts in der Jimmy Dore Show” bezeichnete […]

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Gericht: Behörde darf Ärzten lebensrettende Behandlung mit Ivermectin nicht verbieten

Gericht: Behörde darf Ärzten lebensrettende Behandlung mit Ivermectin nicht verbieten

Gericht: Behörde darf Ärzten lebensrettende Behandlung mit Ivermectin nicht verbieten

Um Ivermectin und Hydroxychloroquin war während der vergangenen vier Jahre ein heftiger Streit entbrannt. Beide sind altbekannte und wirksame Medikamente mit einem ziemlich breit gefächerten Anwendungsspektrum. Sie wirken teils direkt gegen Viren, teils als Mittel um Zink in die Zellen zu schleusen, teils das Immunsystem stärkend. Zink unterbindet in der Zelle die Reproduktion von Viren. […]

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»DEUTSCHLAND/NATO-LÜGEN« & das Pulverfass Kosovo (2)

Die Abtrennung des Kosovo von Serbien war Völkerrechtswidrig, wie manche Staatsrechtler behaupten. »DEUTSCHLAND/NATO-LÜGEN« & das Pulverfass Kosovo (1) In einer Erklärung des russischen Außenministeriums zum 20. Jahrestag der NATO-Aggression gegen Jugoslawien hieß es unter anderem: „Am 24. März 1999 begann die NATO ihre Bombenangriffe gegen Jugoslawien, die 78 Tage dauern sollten. Zum ersten Mal seit […]
Studie: ‚Der Klimawandel bringt unsere Zeitmessung durcheinander‘

Studie: ‚Der Klimawandel bringt unsere Zeitmessung durcheinander‘

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Falls Sie heute früh beim Aufwachen das Gefühl hatten, die Uhr am Phone zeige die falsche Zeit an, haben Sie recht. Darum geht es im folgenden aber nicht, es wurde uns nur gerade ein Stunde geklaut und die Uhrzeiger in der EU und anderswo von 2 auf 3 vorgerückt. Aber auch sonst halten die Uhren […]

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Israels Völkermord und die deutschen Medien

Am 26. März hat die UNO-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten ihren jüngsten Bericht mit dem Titel „Anatomie eines Völkermords“ vorgestellt. Ich werde die Presseerklärung dazu am Ende dieses Artikels komplett übersetzen, aber zuvor will ich zeigen, was beispielsweise Spiegel-Leser über den Inhalt des Berichts erfahren haben, damit Sie selbst entscheiden können, […]
Wir wünschen allen PI-NEWS-Lesern ein frohes Osterfest

Wir wünschen allen PI-NEWS-Lesern ein frohes Osterfest

Wir wünschen allen PI-NEWS-Lesern ein frohes Osterfest

Auch wenn das Bemalen von Eiern und das Beschenken der Kinder mit Schokohasen ein netter und uns liebgewordener Brauch ist, feiern wir heute weder ein Eier- noch ein Hasenfest. Die Bedeutung von Ostersonntag ist eine andere. Heute feiern die Christen die Auferstehung Jesu, der aufgrund eines Urteils des römischen Stadthalters Pontius Pilatus zum Tode verurteilt […]

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Warten auf den Kipppunkt

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Warten auf den Kipppunkt

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Warten auf den Kipppunkt

Der Philosoph Prof. Dr. Norbert Bolz, der Literaturkritiker und Essayist Dr. Walter van Rossum sowie der Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Dr. habil. Ulrich Vosgerau diskutieren mit Kontrafunk-Chef Burkhard Müller-Ullrich über die schwarze Magie des RKI und die Brisanz des Verborgenen, über die von den Regierungsmedien immer subtiler betriebene Kunst der Skandalisierung, über den Strukturwandel der Öffentlichkeit, […]

Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

Alle Ausländer, die mit ihrem Fahrzeug in Deutschland fahren, müssen es nach einem Jahr dort anmelden. Alle – bis auf die Ukrainer. Im April sollte diese Ausnahme enden. Nun wurde sie bis zum September verlängert. Die dadurch entstehenden Kosten sind unbekannt.

von Manfred Ulex

Ukrainer in Deutschland profitieren schon länger von einer Ausnahmeregelung. Sie durften weiter in Deutschland fahren, ohne ihr Fahrzeug dort anmelden zu müssen. Normalerweise ist das nur ein Jahr lang zulässig. Die Sonderregelung wurde bereits verlängert und sollte Ende März auslaufen; nun gilt sie weiter bis September. Dabei sind manche dieser Fahrzeuge bereits seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs.

Theoretisch muss ein ausländisches Fahrzeug, das länger als drei Monate in Deutschland fährt, eine Haftpflichtversicherung besitzen. Das gilt auch für die Ukrainer. Für eine derartige Haftpflichtversicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie wird an der Grenze abgeschlossen, das gilt dann für maximal ein Jahr, oder aber sie wird im Rahmen der Regelungen der “Grünen Karte” im Heimatland abgeschlossen. Das ist für die Ukrainer längst auch online möglich.

Das Problem dabei ist nur: Gerade in der Ukraine ist keineswegs sichergestellt, dass derartige Dokumente irgendeinen Bezug zu einer Versicherung haben, die im Ernstfall tatsächlich für Schäden aufkommt. Immerhin ist die Ukraine als das Land bekannt, in dem man im Grunde alles kaufen kann, Organe, Babys und Staatspräsidenten eingeschlossen. In den deutschen Medien wird die Verlängerung der Regelung als völlig problemlos dargestellt, schließlich seien die Fahrzeuge ja ordnungsgemäß versichert.

Praktisch kann das aber dann heißen, dass sie es doch nicht sind, weil das Gegenüber nicht existiert oder nicht zahlungsfähig ist. In einem solchen Fall bleibt ein möglicher deutscher Unfallgegner zwar nicht auf den Kosten sitzen, weil dann die Verkehrsopferhilfe beansprucht wird. Diese wird allerdings von den Haftpflichtversicherungen finanziert, sprich, die Kosten werden letztlich auf alle Versicherten umgelegt, die damit das Versicherungsprivileg der Ukrainer finanzieren dürfen.

Noch erstaunlicher als die fortgesetzte Kulanz in Bezug auf die Versicherungen ist, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung ukrainische Fahrzeughalter auch von der Durchführung der Hauptuntersuchung befreit, die bei Fahrzeugen, die bereits zwei Jahre in Deutschland sind, ansonsten erforderlich wäre.

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Paul Schreyer: Er ist der Mann, der die RKI-Protokolle freigeklagt hat

Paul Schreyer: Er ist der Mann, der die RKI-Protokolle freigeklagt hat

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Paul Schreyer: Er ist der Mann, der die RKI-Protokolle freigeklagt hat

Paul Schreyer: Er ist der Mann, der die RKI-Protokolle freigeklagt hat

Paul Schreyer und sein Magazin Multipolar haben mit erfolgreichem Freiklagen der RKI-Protokolle erreicht, dass die Corona-Aufarbeitung von einer nie dagewesenen Dynamik erfasst wurde. Doch wer ist der Mann, der hinter diesem Erfolg steht?

von Felix Perrefort

Bevor seine Arbeit zu den RKI-Dokumenten hohe Wellen schlug, hat Paul Schreyer mit seinen Büchern in der Vergangenheit bereits sehr viel Beachtung gefunden. Er ist Spiegel-Bestseller-Autor von „Chronik einer angekündigten Krise: Wie ein Virus die Welt verändern konnte“ (2020), „Die Angst der Eliten“ (2018), „Wir sind die Guten. Ansichten eines Putinverstehers oder wie uns die Medien manipulieren (2014)“. Auch „Wer regiert das Geld?“ (2016) war erfolgreich. In der Spiegelbestseller-Liste rangierte es 2016 auf Rang 13. 

Schreyer ist einer von drei Herausgebern von Multipolar, ein 2020 gegründetes, aus freiwilligen Leserspenden finanziertes Magazin mittlerer Reichweite, das als unabhängiges journalistisches Medium durchaus etabliert ist: unter Lesern, die der Medienlandschaft politische Unausgewogenheit vorwerfen und sich in den gängigen Medien nicht vertreten fühlen.

„Fundierte Herrschaftskritik“

„Gegenwärtig erleben wir den Übergang von einer unipolaren zu einer multipolaren Weltordnung“, schreibt Multipolar in seiner Selbstvorstellung. „Seit dem gescheiterten Irakkrieg des Jahres 2003 verfällt die einstige globale US-Hegemonie. Dieser schmerzhafte Prozess des Niedergangs birgt eine Gefahr für den äußeren und inneren Frieden. Doch zugleich eröffnet er große Chancen für alternative Entwicklungen, für eine friedliche, freie und plurale Welt. Diesen spannenden und komplexen geopolitischen Vorgängen wollen wir in unserem Magazin besondere Aufmerksamkeit schenken.“ 

Die Schwerpunkte liegen, so das Medium weiter, bei „Politik, Gesellschaft und Medienkritik. Herrschaft und demokratisch nicht legitimierte Macht existieren nicht nur im Ausland, sondern auch bei uns. Fundierte Herrschaftskritik ist dringend geboten, im modernen Journalismus allerdings Mangelware.“ Themen, die in jüngerer Zeit von Multipolar zeitgeistkritisch behandelt werden, sind vor allem der Russland-Ukraine-Krieg und die Corona-Politik. Dafür im folgenden zwei Beispiele.

In „Nord Stream und die deutsche Psyche“ kritisiert Schreyer, dass die von Investigativ-Journalist Seymour Hersh Position vertretene Position, der zufolge die USA für die Sprengungen der Nordstream-2-Pipeline verantwortlich seien, nicht in Betracht gezogen werde und in den Medien stattdessen die Geschichte dominiere, laut welcher der Anschlag „von einer kleinen Urlaubssegelyacht aus durchgeführt worden sei und die Hintermänner – ungenannte – Ukrainer wären“. 

Den Grund, warum man dieser Geschichte eher glauben würde als der Erklärung Seymours, sieht Schreyer darin, dass die Deutschen den Amerikanern gegenüber in einem psychisch schwierigen Verhältnis lebten, das seit der Nachkriegszeit bestehe. Die alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte seien Kriegsverbrechen gewesen, die eigentlich aufgearbeitet gehören, es aber mit der West- und Nato-Bindung nie wurden. Aus diesem Komplex heraus sei es nicht möglich, die USA – wie im Fall der Nord-Stream-Sprengung – als Schuldigen zu benennen. Schreyer schreibt: „Mit der Sprengung der Nord Stream-Pipelines wurden, so scheint es, die alten psychischen Muster erneut aktiviert. Man ‚darf‘ darüber nicht offen reden, es ‚darf‘ keine Untersuchungsergebnisse geben, die die USA belasten.“ 

„Es bleibt beim (fehlerhaften) Kopieren von (irreführenden) Agenturmeldungen“ 

In „Faktencheck: 15 Millionen Corona-Tote?“ geht Schreyer einer Aufsehen erregenden, medial vielfach verbreiteten Meldung auf den Grund, wonach die WHO 15 Millionen Corona-Tote errechnet haben soll. Nach einem Blick in die Studie, die der Meldung zugrunde liegt, stellt Schreyer fest, dass die Zahl 15 Millionen auf die Berechnung einer Übersterblichkeit zurückgeht. Sie umfasst also nicht nur, so Schreyer, „die Opfer der Corona-Viruserkrankung, sondern auch die Todesfälle in Folge von verschobenen Operationen, von Falschbehandlungen (etwa der umstrittenen, einer WHO-Empfehlung folgenden künstlichen Beatmung), sowie die Toten in Folge der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Lockdowns, so etwa durch den Zusammenbruch der Nahrungsmittelversorgung in armen Regionen der Welt.“

So kommt er schließlich zu dem Ergebnis: „So gut wie alle großen Medien sind bei einem entscheidenden Aspekt der Coronakrise nicht in der Lage, die vorliegenden Informationen korrekt wiederzugeben, geschweige denn sie kritisch zu hinterfragen. Es bleibt beim (fehlerhaften) Kopieren von (irreführenden) Agenturmeldungen.“ 

Multipolar veröffentlichte die RKI-Dokumente unter dem Aufhänger, dass eine geschwärzte externe Person, die nicht dem RKI angehört, damals für die Hochstufung der Gefährlichkeit des Corona-Virus von „mittel“ auf „hoch“ verantwortlich war – Grundlage für die ersten Lockdown-Maßnahmen. Demnach hätte das RKI nicht wissenschaftlich, sondern auf politische Veranlassung gehandelt. 

Ein ZDF-Bericht, der dieser Auffassung von Multipolar zunächst gefolgt war, wurde hinterher umgeschrieben, ohne dass die Veränderungen unter dem Text kenntlich gemacht wurden. Im veränderten Beitrag heißt es: „Die Passage in den Protokollen legt allerdings nahe, dass das RKI die Risikobewertung selbst gemacht und nach dieser das Risiko als ‘hoch’ einstuft hat. Einzig die Veröffentlichung der Risikobewertung hing demnach von der Freigabe der nicht namentlich genannten Person ab.“ Das RKI hätte selbst öffentlich gemacht, das es sich um einen Mitarbeiter handele.

Multipolar hält diese Version für „unbelegt“ und „unplausibel“. Das Medium argumentiert: „Wenn, wie das Protokoll vermerkt, am Wochenende vom 14. zum 15. März ‘eine neue Risikobewertung vorbereitet’ worden ist – und dies innerhalb des RKI geschehen sein soll –, dann müsste es beim RKI selbstverständlich auch Dokumente dazu geben: die Risikobewertung selbst sowie sämtliche Kommunikation und Beratung dazu. Dem ist aber nicht so.“ Lauterbach will die Corona-Protokolle des RKi „weitgehend entschwärzen“ lassen. Vielleicht wird so bekannt werden, wer die geschwärzte Person ist. 

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