Kategorie: Nachrichten
Unglaublich: Beeinflusst ein Urteil aus 1940 die aktuellen Verfahren gegen die Mut-Ärzte?
Bei Urteilen gegen jene deutschen Mut-Ärzte, die ihre Patienten vom schädlichen Maskenzwang befreiten, wird gern darauf verwiesen, dass nach „ständiger Rechtsprechung“ Gesundheitszeugnisse „unrichtig“ seien, sofern keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Worauf basiert diese „ständige Rechtsprechung“? Man glaubt es kaum: Auf einem Urteil aus der NS-Zeit, in dem es um Dirnen und Geschlechtskrankheiten ging. Juristin Cornelia Margot erörterte den Sachverhalt für den Verein MWGFD.
Aussendung des Vereins MWGFD, veröffentlicht am 14. März von Cornelia Margot (Volljuristin), Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion
In einem kürzlich erschienenen Video weist RA Holger Willanzheimer, einer der Verteidiger in den Verfahren gegen Dr. Monika Jiang und ihre Praxisangestellte, auf einen interessanten Aspekt hin, der in Strafverfahren gegen Ärzte eine Rolle spielt.
Zahlreiche Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hatten, wurden nach § 278 StGB a.F. angeklagt. Dieser lautete in der Fassung bis zum 23.11.2021:
„Ärzte [..], welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde [..] wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Neben den Fragen
- war es ein Gesundheitszeugnis;
- wie ist der Begriff der Behörde im Sinne von § 278 StGB zu verstehen;
- handelte der Arzt wider besseren Wissens?
steht insbesondere der Begriff „unrichtig“ im Mittelpunkt der gerichtlichen Erörterungen. Landauf, landab heißt es dabei, „unrichtig“ sei ein solches Attest nicht nur dann, wenn es tatsächlich falsche Angaben enthält. Sondern es wäre bereits dann unrichtig, wenn der Arzt den Patienten nicht körperlich untersucht hatte. Der Befund müsse also nicht nur richtig sein, sondern er müsse vom Arzt auch tatsächlich selbst im Rahmen einer körperlichen Untersuchung „gefunden“ worden sein. Zufallstreffer schließen die Strafbarkeit demnach nicht aus. Die Gerichte beziehen sich dabei auf eine „ständige Rechtsprechung“.
Dirnen-Urteil aus der NS-Zeit als Basis für „ständige Rechtsprechung“?
RA Willanzheimer hat nun darauf hingewiesen, dass diese ständige Rechtsprechung im Ergebnis auf ein zu einem besonderen Einzelfall ergangenes Urteil des Reichsgerichtes von 1940 zurückzuführen ist. Die Gerichte berufen sich zuerst einmal auf eine Entscheidung des BGH vom 8.11.2006. Darin heißt es in den Entscheidungsgründen unter II. Ziffer1:
„Ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt.“
Warum das so sein soll, wird mit keinem Wort näher ausgeführt. Es wird in Klammern auf eine Entscheidung des Reichsgerichtes verwiesen. Diese Entscheidung RGSt 74, 229 sehen wir uns einmal näher an. Und finden folgenden Sachverhalt (Wiedergabe unter teilweiser Verwendung des Original-Vokabulars). Vorab der Hinweis: § 278 StGB hatte bereits damals den gleichen Wortlaut wie oben zitiert.
Aufgrund eines Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten mussten Frauen, die gewerbsmäßig Unzucht treiben, über ein Kontrollbuch verfügen. In der Stadt Dortmund galt die Vorschrift, dass jede Dirne sich jeden siebten Tag einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen hatte. Dazu hatte die Stadt mit ortsansässigen Hautärzten, die solche Untersuchungen vornehmen konnten, eine Vereinbarung getroffen. Inhalt der Vereinbarung war, dass die Ärzte Bescheinigungen auszustellen hatten des Inhaltes, dass die genannte Dirne an dem und dem Tag untersucht wurde und welchen Befund die Untersuchung ergeben hatte. Diese Bescheinigungen mussten dem Gesundheitsamt übergeben werden.
Ein Arzt hatte mehrere solcher Bescheinigungen ausgestellt, ohne die „Dirnen“ vorher untersucht zu haben. Er attestierte ihnen jeweils, frei von Geschlechtskrankheiten zu sein. Er wurde nach § 278 StGB wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Tateinheit mit einem Vergehen der Verletzung von Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten verurteilt, legte Berufung und Revision ein und der Fall landete vor dem Reichsgericht. Zur Verteidigung gab er an, die Dirnen seien gesund und frei von Geschlechtskrankheiten gewesen. Das ergäbe sich daraus, dass in keinem Fall nachträglich festgestellt worden wäre, dass sie krank gewesen seien. Er habe an die Gesundheit der Dirnen geglaubt. Demnach seien seine Gesundheitszeugnisse nicht unrichtig, sondern richtig gewesen.
Diese Auffassung wurde zurückgewiesen. Nach dem Reichsseuchengesetz würde es zwar „meist“ ausreichen, wenn krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen nur beobachtet würden. D.h, wenn durch einen Arzt „über den Zustand des Kranken oder Verdächtigen [..] zeitweise Erkundigungen eingezogen werden“. Im Gebiete der Geschlechtskrankheiten aber, die „häufig verborgen sind und geheimgehalten werden“ genügten „bloße Erkundigungen“ dem angestrebten Zwecke nicht. Ärztliche Untersuchungen seien deshalb notwendig. Und zwar bei gewerbsmäßigen Dirnen infolge ihres Gewerbes immer wieder von neuem.
Nun fragt man sich, wie diese Rechtsgrundsätze von 1940, die auf die Vermeidung von im verborgenen blühenden Geschlechtskrankheiten gerichtet waren, heute auf die Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten angewendet werden können.
Dieses Urteil ist nicht auf die Maskenattest-Fälle anwendbar!
Sie können es nicht. Wer unter der Maske leidet bis hin zum Kollaps, leidet gerade nicht unter einer verborgenen, geheimen Krankheit, die akribisch aufgespürt werden muss. Mit Mühe und Not, und wenn man alle pandemiebedingten Behauptungen glaubt, ließen sich diese Grundsätze ggf. auf den Betreiber eines Testzentrums anwenden, der negative PCR-Tests ohne Testabstrich verteilt hätte.
Erschwerend kam in dem Fall von 1940 dann noch hinzu, dass die Ärzte sich ja ausdrücklich für diese Untersuchungen zur Verfügung gestellt und mit der Stadt Dortmund eine Vereinbarung getroffen hatten, in der sie sich zur Durchführung körperlicher Untersuchungen verpflichtet hatten.
Wie lässt sich dieser Verstoß gegen eine konkret ausformulierte Vereinbarung und eine individuell übernommene Pflicht heute auf Ärzte anwenden, die im Rahmen ihrer freien ärztlichen Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen ihren Patienten attestiert hatten, dass diese unter der Maske an erheblichen Beschwerden leiden? Sei es nach Untersuchung, sei es nach Befragung.
Er lässt sich nicht anwenden.
In dem Urteil wird dann noch eine zurückliegende Gesetzesänderung besprochen. Es wird erörtert, dass Dirnen früher einer sittenpolizeilichen Kontrolle unterlagen, nunmehr jedoch nur noch unter gesundheitlichen Aspekten kontrolliert würden. Hierzu gehörten eben auch körperliche Untersuchungen, denn es sei „kein Anlass vorhanden, [..] den Dirnen noch weitere Erleichterungen für ihr Treiben zu gewähren.“
„Nationalsozialistische Grundsätze“ – auf so ein Urteil beruft man sich?
Allerdings seien im Reichstag Bestrebungen vorhanden gewesen, „namentlich bei den links gerichteten Parteien“, Dirnen noch schonender zu behandeln, als es nach dem Gesetzesentwurf geschehen sollte. Warum das nicht zu akzeptieren war, wird dann in diesem Urteil, auf das sich noch heute Gerichte beziehen, mit folgenden Worten begründet:
„[..] diese Strömungen können jetzt nicht mehr beachtet werden, nachdem durch die Wendung zu nationalsozialistischen Grundsätzen das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner – sicherlich nicht der Besten – und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist.“
Dieser Satz steht am Ende eines Urteils (auf Seite 9 von 9), auf das sich in den Zwanzigerjahren des 21. Jahrhunderts in Deutschland Richter beziehen, um Ärzte wegen des Ausstellens angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu verurteilen.
Frage an diese Richter: Ist das Ihr Ernst?
Hassrede und Gewaltaufrufe: Im „Kampf gegen rechts“ kein Problem
Zeige mir deine Helden und ich sage dir, wer du bist. Ein Gastbeitrag von „Don Quijote“
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Klimawandel verursacht nicht mehr Extremwetter-Ereignisse als früher

TKP hat gestern über die Absicht der Europäischen Zentralbank berichtet, sich nun auch in die Klimapolitik einmischen zu wollen. Begründet wird dies mit einer Reihe von Desinformationen, darunter die falsche Behauptung es gäbe wegen Klimawandel nun mehr extremes Wetter. Wie im Artikel erläutert, widerlegt diese Behauptung selbst die von der Johns Hopkins Universität betriebene Datenbank […]
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Australischer Top-Gesundheitsbeamter: Es gibt kein „Long Covid“
Der Leiter des Gesundheitsamtes der Provinz Queensland in Australien gibt mittlerweile zu, dass es so etwas wie „Long Covid“ gar nicht gibt. Dies ergebe sich aus den Daten von jüngst veröffentlichten Untersuchungen. Vielmehr sei dies – auch im Vergleich mit der Grippe – ein generelles „postvirales“ Phänomen, das zum Genesungsprozess dazu gehöre.
In den letzten paar Jahren wurde immer wieder über die angeblichen Langzeitfolgen von Covid-19-Erkrankungen gesprochen. Das sogenannte „Long Covid“ wurde auch für die Impfstoffpropaganda missbraucht, obwohl es an eindeutigen Beweisen für die Existenz einer solchen Erkrankung mangelt. Vielmehr, wie auch Dr. Ralf Tillenburg erklärte, scheint es sich bei vielen solcher Fälle um „Post-Vac“ (also um Impfstoff-Nebenwirkungen) zu handeln. Nun zeigt auch ein Bericht aus Australien, dass man die ganze Sache offensichtlich einfach nur völlig aufgebauscht hat.
In „Down Under“, welches sich während der Haupt-Covid-Zeit rigoros abschottete, drakonische Lockdown-Maßnahmen verhängte und auf massiven Impfzwang setzte, gab es eine Untersuchung zum sogenannten „Long Covid“. Wie der austalische Sender „ABC News“ nun unter Berufung auf die veröffentlichten Daten berichtet, erklärte der Chief Health Officer von Queensland, Dr. John Gerrard, es sei falsch zu behaupten, dass es etwas Einzigartiges an den Symptomen gebe, die Menschen nach einer Corona-Infektion haben. Stattdessen erleben die Betroffenen einfach die normalen Auswirkungen der Genesung von einem Virus, zu denen Müdigkeit, Gedächtnisprobleme und Atemnot gehören. Dies sei auch als postvirales Syndrom bekannt.
Dabei wurden vom öffentlichen Gesundheitsdienst mehr als 5.000 Menschen mit „Covid-ähnlichen Symptomen“ untersucht und die Daten mit jenen von rund 1.000 Menschen verglichen, die an der Grippe erkrankten. In beiden Fällen gab es in etwa denselben Anteil von rund drei bis dreieinhalb Prozent gegeben, die über solche Probleme klagten. Nun erklärte Dr. Gerrard:
„In Gesundheitssystemen mit stark geimpften Bevölkerungen könnte sich Long Covid als eine eigenständige und schwere Krankheit dargestellt haben, aufgrund hoher Fallzahlen von Covid-19 während der Pandemie. Wir haben jedoch festgestellt, dass die Raten von anhaltenden Symptomen und funktionellen Beeinträchtigungen mit anderen postviralen Erkrankungen nicht zu unterscheiden sind. Wir glauben, dass es an der Zeit ist, Begriffe wie ‚Long Covid‘ nicht mehr zu verwenden. Sie suggerieren fälschlicherweise, dass es etwas Einzigartiges und Außergewöhnliches an den längerfristigen Symptomen im Zusammenhang mit diesem Virus gibt.“
Der Spitzenbeamte gab auch an, dass seine Behörde, Health Queensland, weitere Untersuchungen in Bezug auf Folgekomplikationen wie Schlaganfälle, Herzinfarkte und Myokarditis durchführen werde. Dabei werde man Covid-19-Erkrankungen mit anderen viralen Infektionen vergleichen.
Viktor Orbán: „Wir müssen Brüssel erobern!“

Von CONNY AXEL MEIER | Der 15. März ist in Ungarn einer der drei Nationalfeiertage. Es wird der Beginn der Revolution von 1848/49 gedacht. Diese Revolution kostete vielen Menschen das Leben. Die Märtyrer werden bis heute hoch verehrt. Mit Hilfe der Truppen des Zaren konnten die Habsburger die Revolution siegreich und blutig beenden. Die Nachwirkungen […]
„Menschenwürde wird keine Rolle mehr spielen“: Mediziner und Anwälte warnen vor WHO-Plänen
„Es drohen uns Zustände weltweiter massiver Menschenrechtsverletzungen!“ Gegenüber AUF1 finden die österreichische Ärztin Dr. Maria Hubmer-Mogg, der Schweizer Anwalt Philipp Kruse und die deutsche Völkerrechtlerin Dr. Beate Pfeil klare Worte zu den WHO-Verträgen, deren Verabschiedung Ende Mai immer näher rückt. Die eindringliche Warnung: Bevor sich die Schlinge zuzieht, bleibt dann nur noch ein kurzes Zeitfenster von 10 bzw. 18 Monaten, um den Umbau der Gesellschaft zu verhindern!
Pressemitteilung AUF1
WHO-Verträge im Brennpunkt: „Menschenwürde wird keine Rolle mehr spielen“
Was Mediziner und Anwälte zur geplanten Machtübernahme durch die WHO sagen
- https://auf1.tv/das-grosse-interview/massive-menschenrechtsverletzungen-juristin-dr-pfeil-bekaempft-who-vertraege
- https://auf1.tv/auf1-spezial/dr-maria-hubmer-mogg-und-philipp-kruse-who-hebelt-nationalrecht-aus
Um überlebenswichtigen Informationen eine möglichst breite Bühne zu geben, lädt AUF1 regelmäßig hochkarätige Fachleute zu Interviews und Gesprächsrunden ein. Diesmal gaben die österreichische Ärztin Dr. Maria Hubmer-Mogg, der Schweizer Anwalt Philipp Kruse und die deutsche Völkerrechtlerin Dr. Beate Pfeil Einblick in ihre Sicht zu den geplanten Machterweiterungen der WHO.
„Es drohen uns Zustände weltweiter massiver Menschenrechtsverletzungen“, sagt Dr. Beate Pfeil zu den WHO-Verträgen. Die Völkerrechtsexpertin befasste sich eingehend mit dem WHO-Pandemievertrag und der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ende Mai sollen die beiden Vertragswerke bei der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden. Bevor sich die Schlinge zuzieht, bleibe ein kurzes Zeitfenster von 10 bzw. 18 Monaten, um den Umbau der Gesellschaft zu verhindern. „Sollte das nicht gelingen, wird die Menschenwürde keine Rolle mehr spielen“, warnt Pfeil.
Gefahr von Machtmissbrauch
Es sei zu befürchten, dass ein totalitäres System errichtet wird. „Die neuen Verträge räumen dem WHO-Generaldirektor eine unglaubliche Machtfülle ein. Er erhält eine Art Gesetzgebungskompetenz“, erklärt die Juristin. Dabei gebe es aber keine Kontrollinstanz, die ihn überprüft.
Der „One Health“-Ansatz birgt die große Gefahr von Machtmissbrauch. Nach Lust und Laune könne der WHO-Chef künftig eine Notlage von internationaler Tragweite wegen Krankheit, Klima oder etwa Umweltschutz ausrufen und diese beliebig lange aufrechterhalten. Empfehlungen der WHO, etwa Maskenpflicht, Impfpflicht, medizinische Behandlungen, Kontaktverfolgung, Reisebeschränkungen und andere Maßnahmen werden verpflichtend.
Bekämpfung der „Desinformation“
Auch die Bekämpfung der sogenannten Desinformation spiele in beiden Verträgen eine große Rolle. „Zur Effizienz der sogenannten Impfstoffe, die ja Gen-Injektionen sind, brauchen wir den wissenschaftlichen Diskurs. Nützen sie uns etwas und welchen Schaden richten sie an?“, meint Dr. Pfeil. Die WHO maße sich an, die einzige Wahrheit zu kennen. „Die Bürger sollen umgepolt werden“, warnt die Juristin vor einer Umerziehung der Menschen. Jede abweichende Meinung, die dieser Wahrheit im Wege steht, solle künftig zensiert und womöglich sanktioniert werden.
Von Assange bis Corona
In diesem Zusammenhang erinnert Dr. Maria Hubmer-Mogg an die Zeit im Jahr 2021, als österreichischen Ärzten mit abweichender Meinung zu den mRNA-Substanzen Disziplinarstrafen angedroht wurden. Auch die Pressefreiheit könne in einer Freiheitsstrafe enden. „Vergessen wir nicht auf Julian Assange!“, sagt die Medizinerin.
Auch der Schweizer Anwalt Philipp Kruse stößt in dieses Horn. Die bevorstehenden WHO-Verträge seien Durchgriffsverträge mit völkerrechtlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staaten.
Gesundheitsvertrag völkerrechtlich verpflichtend
Dass sich die Mehrheit der deutschen Politiker dafür ausspricht, der WHO diese Kompetenzen zu übertragen, kommentiert Philipp Kruse so: „Diesen Politikern muss man definitiv widersprechen. Sie haben nicht das Recht und nicht die Kompetenz, unser Grundrecht auf Selbstbestimmung auf Vorrat der WHO abzugeben, weil sie in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie die WHO überhaupt nicht überprüfen!“
Fragwürdiger WHO-Chef
Unter dem One-Health-Aspekt könne der WHO-Generaldirektor Tedros künftig jederzeit einen Internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen. An die Empfehlungen des Beratergremiums müsse sich Tedros nicht halten. Hubmer-Mogg: „Das hatten wir bei den Affenpocken im Juli 2022! Der Beraterstab riet von der Ausrufung einer Pandemie ab, Tedros hat es trotzdem gemacht.“
Mit Tedros sitzt ein Mann an der Spitze der WHO, der in seinem Heimatland Äthiopien in der Organisation TPLF mitwirkte, die für Völkermord verantwortlich ist, sagt die Ärztin.
Klage gegen WHO
Bei ihren Handlungen besitze die WHO mit Sitz in Genf Immunität. Diese sei nicht nur in der WHO-Verfassung festgelegt, sondern durch die Schweizer Bundesregierung mittels eigenen Vertrags zugesichert worden. Die Frage sei, ob die Schweiz als Schutzstaat für Rechtsverletzungen dienen wolle, sagt Rechtsanwalt Kruse, der bereits für Aufsehen mit seiner Strafanzeige gegen die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic wegen der sogenannten Covid-Impfungen sorgte. „Wenn die WHO, anstatt die Gesundheit zu schützen, die Gesundheit dauerhaft und mit Wissen schädigt, kann sie sich nicht auf die Immunität berufen.“
Zum „Shedding“ von mRNA-Impfstoffen – unkontrollierte Verbreitung

Die Freisetzung von mRNA-Impfstoffen auf empfängliche Personen und in die freie Umwelt bedeutet eine unkontrollierte Verbreitung von biologisch aktivem Material. Die sich abzeichnende groß angelegte Katastrophe betrifft wahrscheinlich sowohl den Menschen als auch viele andere Lebensformen. In meinem Buch habe ich die Gefahren der Persistenz und Verbreitung von aus mRNA-Impfstoffen gewonnenen Nukleinsäuren und deren Proteinprodukten […]
Der Beitrag Zum „Shedding“ von mRNA-Impfstoffen – unkontrollierte Verbreitung erschien zuerst unter tkp.at.
Das grüne Abschalten geht weiter
Die Abschaltung der Kohlekraftwerke geht trotz aller Warnungen – zuletzt vom Bundesrechnungshof – munter weiter. Es ist einfach irre.
von Manfred Haferburg
Die Netzbetreiber und der Bundesrechnungshof schlagen Alarm, dass die Netze nicht mehr in jeder Situation sicher betrieben werden können. Es wurden einfach zu viele Kraftwerke verschrottet, ehe ein funktionierender Ersatz zur Verfügung steht. Sie wissen schon: alte Brunnen zuschütten, ehe die neuen Brunnen Wasser geben. Brücken nach dem Passieren in die Luft sprengen. Die Achse hat hier und hier darüber berichtet. Der geniale Wirtschafts- und Klimaminister war über die Hiobsbotschaft des Bundesrechnungshofs leicht missgestimmt und meinte in seiner knuffigen Art, dass er den Bericht des Bundesrechnungshofes „zur Kenntnis genommen hat und mehr nicht“. Er schob noch ein norddeutsches „Danke dafür“ nach.
Kein Wunder über die Verärgerung, der Watschenbericht kam zur Unzeit. Herr Dr. Habeck hatte doch gerade den andächtig lauschenden Amerikanern mit hochdiplomatisch gesetzten Worten geraten, ihre „f…ing problems“ endlich zu lösen. Diesen neckisch-burschikosen Auftritt auf dem glatten internationalen Parkett hat er sich doch bei seiner feministischen Außenkollegin abgeschaut. Da machte es schon gar nichts mehr, dass er den womöglich künftigen Präsidenten der USA damit abwatschte, „alles kaputt gehauen“ zu haben. (Looking back, it can be said that Donald Trump “destroyed” all cooperation formats) Oh, oh, böse Zungen sagen, dass der Kaputthauer sehr nachtragend sein kann. Und, Herr Habeck, Sie brauchen doch Fracking-Gas, ganz viel Fracking-Gas, bis dann ganz bald der grüne Wasserstoff aus hunderten neuen Elektrolyseurfabriken durch die 10.000 Kilometer des neuen Wasserstoffnetzes zu den neuen vielen H2-Ready-Gasturbinen fließt.
Zum Glück löst gerade Herr Habeck in Deutschland alle seine f…ing problems. Make the Energiewende great again! Erfolge, wohin man schaut. Vorreiter, auf die Pferde, Augen zu und durch, das große Abschalten geht weiter. Deutschland ist zwar schon seit einem Jahr – nach der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke Strom-Nettoimporteur mit Verschenken von Überproduktion und Höchstpreisen für importierten Atomstrom. Na und, ist doch nur das Geld der Stromkunden und Steuerzahler. Die Kosten für die Netzstabilisierung des Flatterstroms, Redispatch genannt, liegen bei über vier Milliarden Euro pro Jahr. Na und, ist doch nur das Geld der Stromkunden und Steuerzahler.
RWE „Grünwerdung“
Der Ausstiegsplan nach dem Kohleausstiegsgesetz gilt weiter und „zur Kenntnis genommen, mehr nicht“ gilt offenbar auch. Und nach diesem Gesetz werden im rheinischen Braunkohlerevier fünf große Kraftwerke noch in diesem Jahr stillgelegt, mit einer Gesamterzeugungskapazität von 2,5 Gigawatt – etwa so viel wie zwei Kernkraftwerke. RWE-Chef Krebber sagte: „In gut zwei Wochen werden wir im Rheinischen Revier die drei Braunkohleblöcke endgültig stilllegen, die von der Bundesregierung in der Energiekrise aus der Sicherheitsbereitschaft aktiviert worden waren. Planmäßig schalten wir zudem die beiden 600-Megawatt-Kohle-Blöcke in Neurath ab, deren Betrieb per Gesetz verlängert worden war.“
Investoren sprechen allen Ernstes vom „Grünwerden von RWE“. RWE betreibt dann in Deutschland nur noch drei Kohlekraftwerke. Die Regierung könnte den Reservebetrieb dieser letzten RWE-Braunkohleblöcke für längstens drei weitere Jahre anordnen. Die Kraftwerke gehörten dann zwar weiter RWE, doch über den Einsatz würden die Netzbetreiber verfügen. „Das wären dann nicht mehr unsere CO₂-Emissionen“, sagt Krebber. Nö, das ist dann Habecks CO2. Es wird dann nicht mehr vom Stromkunden bezahlt, sondern vom Steuerzahler.
Soweit ich das verstehe, gibt es für die abgeschalteten Kohlekraftwerke keinen Ersatz an „gesicherter Leistung“, das heißt Leistung, die man unabhängig vom Wetter steuern kann. Für ihren Ersatz bei Flaute und Dunkelheit sollen irgendwann eigentlich Gaskraftwerke gebaut werden. Es sollen 20 neue große Gaskraftwerke gebaut werden, nötig wären aber 40. Aber auch die 20 sind noch nicht mal in der Planung. Die Bundesregierung hat ihre „Kraftwerksstrategie“, nach der die Fördergelder versteigert werden sollen, noch immer nicht vorgelegt.
Politik aus der Anstalt
Diese Strategie hat jetzt zwei Jahre Verzögerung. In der Regierung zanken sich die Koalitionspartner wie die Kesselflicker, welches Ressort die Unsummen an Investitionen zu zahlen hat. Kosten um 16 Milliarden werden jongliert, die keiner hat und die man dem Bürger irgendwie mit wohlklingenden Bezeichnungen abknöpfen muss.
Und ohne die „Fördergelderversteigerung“ – lustiger Begriff – baut weder RWE noch jemand anderes ein Gaskraftwerk. Die können sich nämlich im EEG-Strommarkt nicht rechnen, da sie nur produzieren dürfen, wenn kein Wind geht. Das halbe Jahr stehen sie rum und kosten. Und der Brennstoff ist das Teuerste, was es auf dem Markt gibt. Und CO2-Zertifikate müssen sie auch kaufen. Und der Gasausstieg ist schon geplant, obwohl es noch keinerlei Wasserstoff gibt. Na und, ist doch nur das Geld der Stromkunden und Steuerzahler.
Das ist reinrassige Politik aus der Anstalt: Kohlekraftwerke heute verschrotten und darauf hoffen, dass morgen jemand so dumm ist, sich nicht rechnende Gaskraftwerke in großem Stil zu bauen. Kann man machen, muss aber fest daran glauben, dass der Krug weiter zu Wasser geht.
Genießen Sie die Komödie!
RWE-Vorstand Krebber sagt zu Gaskraftwerken sehr zurückhaltend: „Wir können uns vorstellen, bis 2030 Kraftwerke mit 3 Gigawatt Kapazität zu errichten“. Aber er wartet noch auf das „Ausschreibungsdesign“ – ein genauso lustiges Wort, wie „Fördergeldversteigerung“. Herr Krebber vom VEB RWE, nun geben Sie sich mal einen Ruck – regierungsamtlich geplant sind nämlich nicht drei, sondern 20 oder 40 GW Gaskraftwerke. Mit Ausschreibungsdesign ist nichts anderes gemeint als die Maximierung des Abgreifens von Subventionen, die der Stromkunde und Steuerzahler berappen muss. Na und…?
Was sagen Sie da, lieber Leser? Steuerzahler und Stromkunden? Das sind doch dieselben Leute! Na, Sie Blitzmerker, Sie. Aber kaufen Sie sich lieber Popcorn und genießen Sie den Unterhaltungswert einer Komödie, die sich „Energiewende“ nennt, und in deren nächstem Akt die Versteigerung von Fördergeld aus den Taschen der Steuerzahler und Stromkunden gezeigt wird. Stellen Sie sich das so ähnlich vor wie die Ziehung der Lottozahlen mit Robert Habeck als Lottofee und einem Jackpot, der an US-Großinvestoren geht.
Zum guten Schluss ein ganz heißer Tipp: kaufen Sie sich alle noch schnell ein gerade günstiges gebrauchtes Elektroauto und eine Wärmepumpe, dann gewinnt die Uraufführung der Energiewendekomödie enorm an Spannung.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
Sehen Sie hier die vollen Bericht des Bundesrechnungshofes zur Energiewende
Report24 besucht das EU-Parlament in Straßburg – und Mainstream-Medien spucken Gift und Galle
Anfang dieser Woche besuchte ein Team von Report24 die „heiligen Hallen“ der europäischen Union. Ordentlich akkreditiert, ohne Zwischenfälle. Wir fertigten Berichte und Interviews an, welche sie in den nächsten Tagen und Wochen hier finden werden. Unter anderem dokumentierten wir die Selbstherrlichkeit von Systemmedien wie DerStandard, ORF und Kleine Zeitung, deren Vertreter sich vor Ort auch gegenüber den MEPs aufführen wie die Herren der Welt – obwohl sie von niemandem gewählt wurden. Besonders aufgebracht ist DerStandard, der „ein Gschichtl nach dem anderen druckt“.
Ein Kommentar von Florian Machl
Selbstherrlich saßen sie da – obwohl sie eigentlich Gäste einer fremden Veranstaltung waren – und maßregelten die Politiker der FPÖ. Obwohl MEP Harald Vilimsky geduldig Fragen beantwortet, warf man ihm vor, „nicht Antworten zu wollen“. „Nur weil ihnen die Antworten nicht gefallen, heißt es nicht, dass wir nicht antworten“, blieben die Politiker höflich.
Aus einer Pressekonferenz zu nicht sonderlich skandalträchtigen Themen wie der Zulassung von überlangen LKW-Lastzügen zimmerte Thomas Mayer, stellvertretender Chefredakteur des Standard, dann eine Herabwürdigung der gesamten FPÖ – denn diese würde ja, man kann es nicht glauben, für Frieden eintreten. „Frieden, Frieden, Frieden“ lautete einer der spöttischen Zwischentitel. Dass die Linke hinsichtlich Pazifismus kollektiv falsch abgebogen ist, geht Mayer und seinem Klüngel nicht ein. Für Frieden gibt es eben kein Geld von der NATO.
Dass er und seine Kumpanen nicht alleine mit den FP-Politikern im stillen Kämmerchen sitzen durften, nimmt er den anwesenden freien Medien übel. Schon vor Ort polterte er, was das denn solle, dass hier auch andere Personen und sogar Kameras zugegen wären. Als ob ihn das etwas angehen würde – er war mit derselben Akkreditierung gleichberechtigt vor Ort wie etwa 10 Medienvertreter, die nicht seiner abgehobenen Klasse angehörten.
Heraus kamen inzwischen schon fast ein halbes Dutzend Berichte beim Standard, die vor Hass aber auch Unwahrheiten triefen. Es begann mit einer rührenden Märchenerzählung namens Vilimsky schleust rechtsextreme „Medien“ ins Europaparlament. In der nächsten Geschichte will man festgestellt haben, dass die Freien Medien die FPÖ-Kandidatin Petra Steger begleitet hätten – freilich, die war gar nicht vor Ort sondern die ganze Woche in Wien. Soweit zur Rechercheleistung des „Leiter Investigativ“ des Standard, Fabian Schmid, der ebenso häufig mit tendenziösen Texten auffällt.
Recht extrem waren allerdings nur die Vertreter der Systemmedien, die sich in ihrer bequemen Komfortzone gestört fühlten. Da will man für fette Spesen ein wenig Spaß in Straßburg haben, und dann muss man sich die Atemluft mit freien Medien teilen! So wollen die armen Systemmedien bepöbelt worden sein, ein Grün Politiker fantasiert bereits von Übergriffen und jemand hätte Bildschirme abgefilmt. Völliger Quatsch, ist so nie passiert, ein Dutzend Zeugen können die Fantastereien des Herrn Mayer bestens wiederlegen. Aber natürlich – es ist Wahlkampf – und da muss man wohl der politischen Richtung eifrig zu Diensten sein, die zeitlebens für gute Finanzierung gesorgt hat.
Nachdem das Thema ausnahmsweise einmal nichts mit dem China-Schnupfen zu tun hat, gibt es das Video auch auf YouTube zu sehen – folgen Sie gerne auch dort unserem Kanal um über die neuesten Produktionen informiert zu werden.
Ein Zeitdokument des Schweizer Bundesrats Dr. med. Ignazio Cassis

Im globalen Krieg um unsere Köpfe lohnt sich immer mal wieder ein besonnener Blick zurück. Ein Zeitdokument der besonderen Art bildet für mich ein Ausschnitt eines Interviews mit dem damaligen Schweizer Bundespräsidenten Dr. med. Cassis. Im «TalkTäglich» von «TeleZüri» äusserte sich der FDP-Bundesrat exakt vor zwei Jahren am 17. März 2022 zum eigenen gesundheitlichen Befinden, […]
Der Beitrag Ein Zeitdokument des Schweizer Bundesrats Dr. med. Ignazio Cassis erschien zuerst unter tkp.at.
Die katholische Kirche ist der Hauptfeind des Linksfaschismus
Der Fall einer 16-jährige Schülerin aus Mecklenburg-Vorpommern, die aus dem Unterricht geholt und von gleich drei Polizeibeamten mit einer „Gefährderansprache“ bedrängt wurde, erschüttert derzeit fast alle Menschen, die davon erfahren. Wir veröffentlichen hier die Predigt eines katholischen Priesters, die den fall zum Anlass nimmt um daraquf hinzuweisen, dass die Catholica letztlich der Hauptfeind aller linken Ideologien ist.
Der Beitrag Die katholische Kirche ist der Hauptfeind des Linksfaschismus erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Kontrafunk-Sonntagsrunde: Staatsschutzrelevante Schlümpfe

Der Dokumentarfilmer und Wikipedia-Entlarver Dirk Pohlmann, der Gründer, Geschäftsführer und Chefredakteur der „Jungen Freiheit“, Dieter Stein, sowie der Berliner Politikredakteur des Kontrafunks, Frank Wahlig, diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die polizeiliche „Gefährderansprache“ einer 16-jährigen Gymnasiastin, die auf Tik-Tok die Farbe Blau zu sehr gelobt hat; über die kaltschnäuzige Verdrehung von Ursache und Wirkung in der […]

