Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Dr. Lutz Niemann

Die weltweit praktizierten Strahlenschutzgesetze schützen vor einer Strahlendosis, die nicht nur keine gesundheitliche Gefahr darstellt, sondern die im Gegenteil das Immunsystem von Lebewesen stärkt und somit für eine bessere Gesundheit sorgen kann (siehe Teil 1). Dieser Schutzmechanismus tritt unterhalb des NOAEL-Wertes („No Observed Adverse Effect Level”) auf. In der Medizin spricht man von adaptiver Antwort und Impfungen sind eine segensreiche Anwendung.

Wie ist der Effekt der adaptiven Antwort oder Hormesis zu verstehen?

Der menschliche Körper besteht aus etwa lebenden 1014 Zellen. In jeder Sekunde sterben etwa 2 bis 3 Millionen Zellen und es wird die gleiche Anzahl von Zellen neu gebildet. Die Gesundheit der Zellen bestimmt die Gesundheit des Menschen. Wenn für den Körper lebenswichtige Zellen sterben, dann stirbt auch der Mensch. Das Leben des Menschen wird bestimmt durch das Leben der Zellen. In jeder Zelle des Menschen findet der lebensnotwendige Stoffwechsel statt. So werden in jeder Zelle in jeder Sekunde eine Million CO-Moleküle als Verbrennungsprodukt der in der Nahrung enthaltenen Nährstoffe gebildet, mit dem Blutkreislauf abtransportiert und über die Lunge ausgeatmet.

Das Immunsystem muss alle Fremdstoffe – auch schädliche Bakterien und schädliche Viren – bekämpfen. Durch eine Schnapspraline werden dem Körper 10²² giftige Alkoholmoleküle zugeführt, das ergibt rechnerisch für jede Zelle 100 Millionen abzubauende Giftmoleküle. Dieser Abbau gelingt ohne Probleme, der Mensch leidet nicht darunter. Durch den Abbau der Ethanol-Moleküle wird das Immunsystems trainiert, es ist gut für die Gesundheit des Menschen. Erst bei höherer Alkoholzufuhr gelingt der Giftabbau nicht reibungslos, der Mensch verspürt Vergiftungserscheinungen, die je nach Trainingszustand mehr oder weniger stark sind.

Alle Fremdstoffe, die vom Körper bekämpft werden müssen, sind in geringer Menge gut für das Immunsystem, denn sie trainieren es in seinen Fähigkeiten. Ein gut trainiertes Immunsystem kann den nächsten Angriff durch dieselben Fremdstoffe besser überstehen. Das ist ein Nutzen für den Körper.

Welche Dosis von Strahlung ist nützlich / schädlich?

Es ist zunächst zu klären, was eine Strahlendosis von 1 Milli-Sievert (1 mSv) bedeutet. Das kann man sich durch eine Rechnung an einem Beispiel klar machen: Man nehme zum Beispiel die Gamma-Strahlung von körpereigenen Kalium-40, berechne deren Dosis und schaue sich die Anzahl der von einem Gamma-Strahl getroffen Zellen an. Hier soll nur das Ergebnis mitgeteilt werden:

Ein Milli-Sievert bedeutet eine Strahlenspur pro Zelle.

Damit bedeutet der in Deutschland (und weltweit) geltende Grenzwert durch Zusatzbestrahlung in der Kerntechnik von 1 mSv pro Jahr, daß höchstens einmal im Jahr jede Zelle des Körpers von einem Strahlenteilchen durchquert werden darf und in der Zelle eventuell „Unheil“ anrichten darf. Ein Ereignis im Jahr ist verschwindend wenig im Vergleich mit den Lebensvorgängen in jeder Zelle wie Verbrennen von Kohlehydraten mit Bildung von einer Million Aschemolekülen CO2 in jeder Sekunde.

Prof. Dr. Ludwig E. Feinendegen formulierte (siehe hier)

Wie ist die Beobachtung der nützlichen Strahlenwirkung zu verstehen?

Durch ionisierende Strahlung werden Elektronen in den Molekülen der Zellen von ihren Plätzen entfernt. Soweit es sich dabei um Bindungselektronen handelt, bedeutet das chemische Veränderungen in den Zellen. Diese Veränderungen können von zellulären Abwehrmechanismen korrigiert werden. Zusätzliche Verlagerungen von Bindungselektronen bedingen wiederum Anregung für zusätzliche Korrekturprozesse in der Zelle. Es können alle Bindungselektronen mit mehr oder weniger gleicher Wahrscheinlichkeit getroffen werden, daher können alle möglichen chemischen Reaktionen in der Zelle angeregt werden. Somit können alle möglichen Korrekturreaktionen in den Zellen durch Training gestärkt werden. Das wiederum bedeutet sehr vielseitige Möglichkeiten, infolge Strahlung das Abwehr- und Immunsystem der Zellen zu stärken.

Bei der Gabe von Medikamente an Patienten geschieht ähnliches, aber es werden spezifische Reaktionen angeregt, immer nur in Bezug auf eine bestimmte Therapie einer Krankheit. Die Wirkung von Strahlung ist unspezifisch, vielseitiger als bei Medikamenten. So erklärt sich auch die Tatsache, daß schädliche Wirkungen von Chemikalien durch Vorbestrahlung gemildert oder vermieden werden können.

T.D. Luckey, M. Doss, W. Allison, C.L. Sanders geben Empfehlungen für optimale Dosis zum Erreichen einer biopositiven Wirkung, wobei das Training der Zellen wie bei sportlicher Aktivität gleichmäßig über die Zeit zu verteilen ist:

Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Die Zunahme des Krebsrisikos bei den Überlebenden der Kernwaffenexplosionen in Japan war ab 1,5 Sv in einer Zeit von Sekunden sicher zu beobachten (Teil 1, Bild 6). Das bedeutet für jede Zelle des Körpers 1500 Strahlenspuren durch jede Zelle. Da wird es verständlich, daß Schäden wie Störungen im Stoffwechsel der Zellen oder hin und wieder die Initiierung von Krebs auftreten können.

Folgende Übersicht zu den Dosisleistungen [Dosis / Stunde] zeigt die Bereiche von Schaden und Nutzen: Grün sind die Bereiche normal = ohne Wirkung unten, Nutzen in der Mitte und Gefahr oben

Rot = Bereich vom Co-60 Ereignis (rot) und dem von Luckey, Allison, Doss, Sanders empfohlenen nützlichen Dosisleistungsbereich (blau).

Die Dosisleistung in den „Todeszonen“ von Tschernobyl und Fukushima reicht bis in den Bereich der nützlichen Dosisleistung hinein. Dieser Nutzen war gering, aber messbar, siehe Bild 11 und 12 in Teil 1. Der Bereich der eindeutig positiven Strahlenwirkung wie beim Co-60-Ereignis in Taiwan wurde nicht erreicht.

Die Evakuierungen in Fukushima und Tschernobyl wurden gemacht, weil es die Gesetze erfordern. Dadurch wurde den Menschen eine Strahlendosis verweigert, die ihnen eventuell einen geringfügigen gesundheitlichen Nutzen hätte bringen können.

Die Evakuierungen in Fukushima selber brachten weit über 1000 Personen den Tod. Das ist bekannt, wird aber nur in den Fachmedien erwähnt. Nach anfänglichem Zögern wurden aus den Krankenhäusern sogar die Intensivpatienten abtransportiert, mit dem Tod von ca. 50 Patienten, weil deren Versorgung unterbrochen worden ist. Man weiß, daß Intensivpatienten nicht von den Versorgungsgeräten getrennt werden dürfen. Die Tatsache, daß dieses trotzdem gemacht worden ist, wirft ein trauriges Bild auf die Folgen des unsinnigen Gehorchens der Strahlenschutzgesetzgebung.

In Tschernobyl wurden etwa doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen evakuiert wie in Fukushima. Es ist damit zu rechnen, daß dort auch doppelt so viele Menschen als Folge dieser Maßnahmen zu Tode gekommen sind.

Die bei den Unfällen von Tschernobyl und Fukushima nach „Recht und Gesetz“ (???) durchgeführten Evakuierungen waren falsch. Diese Maßnahmen brachten vielen Menschen Unglück bis zum Tod.

In Fukushima waren es über 1000 Todesopfer, in Tschernobyl vermutlich sehr viel mehr, denn dort wurden doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen vertrieben. Die Strahlung in den Umgebungen der verunfallten Kernkraftwerke lag im unteren Bereich der Hormesis.

Hätte man die Menschen nicht evakuiert, dann hätten sie von der nützlichen Strahlenwirkung profitieren können. Dieses wurde ihnen durch die falschen Strahlen“schutz“ (???) gesetze verwehrt.

Die Gesetze sind falsch, hier ist dringende Korrektur erforderlich. Eine Initiative sollte dazu sollte von den Personen ausgehen, die die Zusammenhänge verstehen: Den Strahlenschutzauthoritäten

[1] T.D. Luckey, “The health effect of low dose ionization radiation”, J. Amer. Phys. Surgeons Vol. 13, 2, 39-42

[2] W. Allison, „Nuclear is for Life, A Cultural Revolution“, ISBN 978-0-9562756-4-6, Nov. 2015

[3] M. Doss, “Linear-No-Threshold Model vs. Radiation Hormesis”, Dose-Response, 11:495-512, 2013

[4] Ch. L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010

 

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

Der Präsident des Europäischen Instituts für Klima & Energie (EIKE), Dr. Holger Thuß, weist im AUF1-Gespräch Unterstellungen des ZDF zurück, wonach sein Institut eine Art Ableger des US-„Heartland Institute“ sei und viel Geld von der Öl- und Gasindustrie erhalte.

Auch wehrt er sich gegen den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit, ein solcher sei vielmehr an seine Kritiker zu richten. Thuß bestätigt ferner die These, dass die weltweite Klimapolitik der Erreichung einer großen Transformation bzw. eines „Great Reset“ diene.

Er begründet dies damit, daß der „Wissenschaftliche Beirat Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) 2011 ein Hauptgutachten mit genauen Pfadbeschreibungen zur großen Transformation vorgelegt habe – und diese sei seit Jahren auch das Regierungsziel, was sogar offiziell propagiert werde.

 

Hier geht es zum Interview!

 

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Von MANFRED ROUHS | Der etablierte Politikbetrieb geht immer rabiater gegen die AfD vor. Die Partei soll offenbar mit allen Mitteln ausgegrenzt und ihre Mitglieder und Unterstützer sollen sozial ausgebürgert werden. Der CDU-Kreisverband Potsdam leitet ein Ausschlussverfahren gegen sein Mitglied Wilhelm Wilderink ein. Das berichtet die „B.Z.“. Der Mann ist Inhaber des Gästehauses am Lehnitzsee, […]

Angriffe auf US-Basen in Syrien: USA drohen mit einer „sehr konsequenten Antwort“

Von Peter Haisenko 

Langsam beginnen die Attacken auf die Stützpunkte der USA im Irak und Syrien schmerzhaft zu werden. Einige US-Soldaten haben ihr Leben verloren und noch mehr sind verwundet. Obwohl die Präsenz amerikanischer Soldaten dort illegal ist, reklamieren die USA für sich das Recht, Rache zu üben.

Die USA selbst sagen, dass die Raketen, die ihre Lager getroffen haben, nicht vom Iran abgefeuert worden sind. Sie wissen nicht einmal, wer den Tod aus der Ferne abgefeuert hat. In ihrer Arroganz sind sie dort nicht einmal mit Radaranlagen ausgerüstet, die die Flugbahnen und damit den Startpunkt der Geschosse bestimmen könnten. In diesen Lagern stehen auch keine der Abwehrsysteme Namens Patriot. Die Angreifer haben sie kalt erwischt. Obwohl die USA offen sagen, die Angriffswaffen wurden nicht von iranischem Territorium gestartet, machen sie den Iran für diese Angriffe verantwortlich.

Ihr Argument lautet: Wahrscheinlich stammen diese Waffen aus iranischer Produktion und deswegen werden wir eine „sehr konsequente Antwort“ auf diese Angriffe geben. Wie diese aussehen wird, wird nicht gesagt. Präsident Biden betont aber, er strebe

EU will „Desinformation“ und „Hassrede“ unter dem Deckmantel der Förderung der Menschenrechte zensieren

Ganz oben auf der Agenda für 2024

Die Europäische Union (EU) verfolgt aktiv Strategien zur Regulierung von sogenannter Hassrede und Desinformation im Internet, um ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen. Dies erfordert ein komplexes Geflecht rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission im Dezember 2021, in der vorgeschlagen wird, die Liste der „EU-Verbrechen“ gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern. Wenn der Rat diesen Vorschlag annimmt, könnte er der EU den Weg ebnen, zusätzliche Formen von Hassreden und Hassverbrechen zu kriminalisieren, die über rassistische oder fremdenfeindliche Motive hinausgehen.

Der Ansatz der Europäischen Kommission umfasst eine Reihe von Maßnahmen, wie die Unterstützung nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, die Konzentration auf die Unterstützung von Opfern und die Verbesserung der Schulung von Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere hat die Kommission 2016 einen freiwilligen Verhaltenskodex mit großen IT-Unternehmen initiiert, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen. Dies spiegelt eine EU-weite Anstrengung zur Bekämpfung von Hass im Internet wider, einschließlich spezifischer Formen von Hassreden und Hassverbrechen, die sich gegen verschiedene Gemeinschaften richten.

Im Kontext der breiteren Debatte über die Regulierung von Online-Räumen haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) die Notwendigkeit von Gesetzen und nicht nur von Plattform-Richtlinien zur Regulierung sozialer Medien betont. Diese Diskussion gewinnt an Bedeutung angesichts der Arbeit der EU am Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), die voraussichtlich Regeln für Online-Plattformen und Maßnahmen zur Bekämpfung schädlicher oder illegaler Inhalte wie „Desinformation“ enthalten werden.
Während einige Abgeordnete klare Regeln für Internetgiganten und den Schutz der demokratischen Debatte in den sozialen Medien forderten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich des Zensurpotenzials und der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Das „Notice and take down“-System wurde beispielsweise kritisiert, da es zu Zensur führen könnte, da Plattformen gezwungen werden könnten, Inhalte durch Algorithmen zu filtern, was zu einer übervorsichtigen oder politisch korrekten Moderation führen könnte.

Die Bemühungen der EU in diesem Bereich, insbesondere in Bezug auf große US-Technologieunternehmen, könnten internationale Auswirkungen haben, einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit von US-Bürgern.

Der Regulierungsansatz der EU steht im Widerspruch zum Schutz des ersten Verfassungszusatzes in den USA, der die Möglichkeiten der Regierung zur Regulierung der Meinungsäußerung einschränkt.

Die EU-Delegation am UN-Hauptsitz in Genf hat ihre Prioritäten für die UN-Menschenrechtsarbeit bis 2024 vorgestellt.

Es überrascht nicht, dass darin auch auf das Engagement der EU im Kampf gegen „Hate Speech“ und „Desinformation“ Bezug genommen wird.

Die vom Europäischen Rat, dem politischen Entscheidungsgremium der EU, veröffentlichten Schlussfolgerungen sind in nicht weniger als 40 Punkte unterteilt, von denen sich zwei auf „Hate Speech“ und drei auf „Desinformation“ beziehen.

Die letztgenannte Kategorie von Bedrohungen der Menschenrechte, die die EU angeblich schützen will, findet sich in Gesellschaft von Dingen wie Kriegen, Autoritarismus und auch einem „Vorstoß gegen die Gleichstellung der Geschlechter“.

Nach dieser scheinbar willkürlichen Sammlung von Bedrohungen taucht die Desinformation im Abschnitt über die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten wieder auf. Hier behauptet die EU sogar, nicht nur die Rechtsstaatlichkeit „aktiv zu fördern“, sondern dies auch speziell im Zusammenhang mit der Entwicklung von KI und Internet zu tun.

Diese Entwicklung und Nutzung soll weiterhin nach „demokratischen“, aber auch „verantwortungsvollen, sicheren und vertrauenswürdigen“ Grundsätzen erfolgen – und in den Schlussfolgerungen heißt es, KI solle „angemessen“ reguliert werden.

Dann geht die intellektuelle Gymnastik weiter: Zunächst verspricht die EU, auf Online-Zensur, Internetsperren etc. aufmerksam zu machen (aber nicht dagegen vorzugehen). – Doch schon im nächsten Satz ist von „Desinformation“ die Rede.

Die missbräuchliche Verwendung dieses Begriffs und die Übertreibung des angeblich neuen Phänomens der Desinformation in der Welt, wenn verschiedene Regierungen, Medien und soziale Plattformen versuchen, Nutzer und Inhalte zu zensieren, ist bekannt und sogar dokumentiert.

Jedenfalls wird „Desinformation“ in dem Dokument zusammen mit Cyberkriminalität und „technologiegestützter sexueller Belästigung und Missbrauch im Internet“ genannt. Auf diese Dinge will die EU nicht nur aufmerksam machen, sondern sie tatsächlich „bekämpfen“.

Die Politik wird als Mittel zur Verbesserung des Datenschutzes, des „zivilgesellschaftlichen Online-Raums“ und dessen, was die EU als „verantwortungsvolle“ Plattformverwaltung ansieht, dargestellt.

Dann kommen wir auf das Versprechen zurück, ein offenes, freies, sicheres und interoperables Internet zu fördern, einschließlich des Schutzes seiner Multi-Stakeholder-Basis.

Die EU möchte, dass dies in den Globalen Digitalpakt der Vereinten Nationen aufgenommen wird, und aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die EU auch aktiv an allen künftigen globalen KI-Governance-Rahmenwerken mitwirken möchte.

Hate Speech wird zusammen mit Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und dem sehr weit gefassten Begriff der Intoleranz erwähnt.

Schwerwiegende Probleme wie diese zu definieren, ohne sie wirklich zu definieren, ist eine beliebte Methode sprachfeindlicher Unternehmen und Organisationen, da eine Vielzahl von Verstößen und „Übertretungen“ unter eine solche Nicht-Definition fallen können.

In den Schlussfolgerungen der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung dieser Missstände auf rechtlichen Rahmenwerken wie dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020-2025 beruht.

In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten wird, d.h. dass sie sich an den einschlägigen Mechanismen der Weltorganisation beteiligen wird, unabhängig davon, ob sie an deren Ausarbeitung beteiligt war oder nicht.

Hassreden werden in einer Schlussfolgerung zum Schutz der Rechte von Minderheiten erneut hervorgehoben. Zunächst erklärt die EU ihre Absicht, „weiterhin“ „alle Staaten“ aufzufordern, die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu respektieren.

Erneut bekräftigt die Organisation, dass sie die Rede- und Meinungsfreiheit schützen und sich gleichzeitig nicht nur der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, sondern auch Hassreden „online und offline“ widersetzen wird.

So heißt es in einer Schlussfolgerung, die EU werde weiterhin vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle des Online-Raums „warnen“, dann aber „proaktiv gegen die Manipulation ausländischer Informationen“ vorgehen und „Informationsintegrität im Kampf gegen Desinformation“ fördern.

Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die Schlussfolgerungen zieht, ist die Trennung der Themen Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, aber auch ihre Verknüpfung. Ziel dieses Ansatzes könnte es sein, die Sichtbarkeit des letzteren zu erhöhen.

Die Methode, mit der die EU ihre Positionen zu verschiedenen Themen, die sie für menschenrechtsrelevant hält (wie z.B. nicht nur allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Förderung von Bildung, Gesundheit usw., sondern auch LGBTI-Rechte, eine vielfältige Zivilgesellschaft, Klimawandel usw.), durchzusetzen versucht, ist das Labyrinth verschiedener UN-Initiativen.

Dazu gehört auch der Zukunftsgipfel zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs).

Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI

Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI

Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI

Version 2 der Preprint-Studie von Song et al., die am 21. Januar 2024 veröffentlicht wurde, trug zur Klärung einiger Dinge bei und bestätigte, was ich bereits zuvor angedeutet hatte, führte aber auch einige wirklich beunruhigende Argumente und Schlussfolgerungen ein, die nicht gerechtfertigt zu sein scheinen. Wie auch immer, diese Forschung oder die von bestimmten Akteuren […]

Der Beitrag Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI erschien zuerst unter tkp.at.

Festveranstaltung des Vereins Freunde der Liste Freier Ärzte „Nie wieder Pandemie” findet am 21.2.2024 statt!

Festveranstaltung des Vereins Freunde der Liste Freier Ärzte „Nie wieder Pandemie” findet am 21.2.2024 statt!

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Der Veranstalter „Freunde der LFÄ, Liste freie Ärztinnen und Ärzte“, mit Hauptsitz in Klagenfurt am Wörthersee, hat zum 1. Wiener Gesundheitstag eingeladen und diesen mit einer Festveranstaltung am Vorabend, den 21.2.2024 beworben. Unter dem Motto „Nie wieder Pandemie“ wurden Experten aus dem In- und Ausland eingeladen, um einem breiten Publikum aus Wien und Umgebung die […]

Der Beitrag Festveranstaltung des Vereins Freunde der Liste Freier Ärzte „Nie wieder Pandemie” findet am 21.2.2024 statt! erschien zuerst unter tkp.at.

Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende „fördern“

Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende „fördern“

Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende „fördern“

Die EU-Kommission arbeitet an einer Verschärfung der Richtlinie über Altfahrzeuge. In einem Vorschlag vom Juni 2023 wird abgesehen von einer Vielzahl an Vorschriften, die der Fahrzeughalter zu befolgen hat, unter anderem festgelegt, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet werden muss. Plant die EU eine Zwangsverschrottung alter Fahrzeuge und somit eine Enteignung der Besitzer?

Nach dem Verbrennerverbot ab 2035, das die EU im Februar 2023 beschlossen hat, folgte im Juli ein Vorschlag für eine neue Verordnung zu den Anforderungen für den Bau von Fahrzeugen und den Umgang mit Altfahrzeugen. Die Neuregelung soll zwei bestehende Verordnungen ersetzen und angeblich Klima und Umwelt entlasten, aber auch der Gewinnung von Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden, dienen. „Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird“, heißt es gleich im ersten Satz des Vorschlags. Eine sozialistische Ökodiktatur unter dem Deckmantel der Klimalüge als „Wachstumsstrategie“ zu bezeichnen, ist zweifelsfrei gewagt.

Die EU strebt laut eigener Aussage eine stärker kreislauforientierte Automobilindustrie an und will daher den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen von der Produktion bis zur Verschrottung kontrollieren, um Recycling und Umweltaspekte sicherzustellen. Daher beinhaltet der Vorschlag neue Vorschriften für Fahrzeughersteller und die anderen Beteiligten in der Wertschöpfungskette sowie neue Anforderungen an die Fahrzeughalter. Auch plant die EU festzulegen, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet wird.

Folgende Kriterien sollen laut dem Vorschlag bestimmen, ob ein Gebrauchtwagen „Abfall“ ist:

„Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;
b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;
c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;
d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;
e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:
i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;
ii) Sitzverankerungen und -gelenke;
iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;
iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;
f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;
g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.
2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.
3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn
a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;
b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;
c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;
d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;
e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder
f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.
Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.“

Vorschlag der EU

Einige Bedingungen sind neu und dabei sehr inkonkret (siehe etwa b). Bei so mancher muss man sich (wieder einmal) ernstlich fragen, wieso die EU hier ihre Nase in die Privatangelegenheiten der Verbraucher steckt – etwa was die Wirtschaftlichkeit von Reparaturen angeht.

Für historische Fahrzeuge (Oldtimer) sollen diese Regeln dabei immerhin nicht gelten. Als Oldtimer gilt ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, offiziell bestätigt wird dies durch das „H“ (für „historisch“) rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die bestimmte Bedingungen erfüllen – sie müssen aus der Produktion genommen sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Nicht jedes alte Auto wird automatisch zum Oldtimer.

„Wandel zu elektrobetriebenen Motoren fördern“

Aber die EU verfolgt mit der Neuregelung noch ein anderes Ziel. Dabei geht es um die wertvollen Ressourcen der Altfahrzeuge.

„In den nächsten Jahren werden immer mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf den Markt kommen, wodurch die Nachfrage nach wertvollen Rohstoffen steigen wird“, sagte Frans Timmermanns, der Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Mit unserem heute vorgelegten Vorschlag wird sichergestellt, dass wir so viele dieser Materialien wie möglich recyceln und wiederverwenden, was unseren Fahrzeugkomponenten neues Leben ermöglicht und den ökologischen Fußabdruck unseres Straßenverkehrs erheblich verringert.“

Die Reform der Richtlinie soll der EU bis 2035 Einnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro einbringen. Das Geld soll angeblich der Automobilindustrie zugutekommen und „den Wandel hin zu elektrobetriebenen Motoren fördern“. Damit ist klar, wohin die Reise gehen soll. Das Verschrotten alter Verbrenner soll zum Kauf von E-Autos bewegen und gleichzeitig Geld in die Kassen spülen.

Wird man so unliebsame Verbrenner los?

Der Focus erörterte zwar in einem Artikel, die Behauptung von geplanten „Zwangsverschrottungen“ ließe sich anhand des Vorschlags nicht stützen (konkrete Planungen sind anhand eines „Vorschlags“ freilich noch nicht nachweisbar), konstatierte aber gleichzeitig:

Dass mit immer neuen Vorschriften es den Besitzern von Gebrauchtwagen schwerer gemacht wird, ihre Fahrzeuge mit Reparaturen am Laufen zu halten, weil sie als „nicht reparierbar“ oder umweltschädlich deklariert werden, ist durchaus vorstellbar. Hier sollten Autobesitzerinnen und -besitzer, aber auch Händler und Werkstätten das laufende Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen.

Auch wenn es sich bisher nur um einen Vorschlag handelt, der noch im Parlament und dem Rat diskutiert, also mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden muss, ist davon auszugehen, dass jede Reform aus Brüssel für die Bürger immer mehr Regeln und Verbote nach sich zieht. Das dürfte auch in diesem Fall zutreffen, denn die Mobilitätswende wird von der EU, besonders von grünen Politikern, mit allen Mitteln vorangetrieben – letztlich sollen nur noch E-Autos gefahren werden (oder besser noch: gar keine). Das wollen die Bürger aber nicht. Daher ist es keineswegs abwegig, dass – angeblich zum Erreichen der ominösen Klimaziele – auch zu drastischen Maßnahmen gegriffen wird.

Ob die faktische Enteignung von Besitzern alter Autos darunter fallen wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall will sich die EU die wertvollen Rohstoffe der Altfahrzeuge aneignen, also auf Kosten der Bürger ihre Einnahmen steigern. Raub und Umverteilung sind seit jeher die Grundpfeiler sozialistischer Systeme…

Schulmädchen in Angst vor Migranten –  aber Schulleiter warnt „vor Rechts“!

Schulmädchen in Angst vor Migranten – aber Schulleiter warnt „vor Rechts“!

Schulmädchen in Angst vor Migranten –  aber Schulleiter warnt „vor Rechts“!

Innerhalb weniger Tage wurde unweit der Regensburger St. Marien-Schule (Ostbayern) schon wieder eine Frau (27) am hellichten Tag mutmaßlich von „Schutzsuchenden“ vergewaltigt. Der Schulleiter der Mädchen-Schule warnt in einem im Netz kursierenden Elternbrief, dass Mädchen nur noch in Gruppen und keinesfalls mehr im Dunklen unterwegs sein sollten. Seine größte Sorge scheint jedoch zu sein, dass der Brief durch „rechte Kreise“ missbraucht wird.

Das jüngste Opfer, eine 27-jährige Frau, war Ende Januar auf ihrem Weg durch den Fürst-Anselm-Park in der Regensburger Innenstadt nach eigener Aussage von „zwei arabisch aussehenden Männern” vergewaltigt worden. Die mutmaßlichen Migranten waren ihrem Opfer vom Hauptbahnhof aus gefolgt. Einer der Männer zerrte die 27-Jährige in ein Gebüsch und verging sich an ihr, während der andere Schmiere stand.

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Über 800 Offizielle aus der EU und den USA verurteilen die Israel-Politik des Westens

Die New York Times hat unter der Überschrift „Über 800 Offizielle in den USA und Europa unterzeichnen Brief gegen die Politik Israels“ über den offenen Brief berichtet. Ich werde den offenen Brief zunächst komplett zitieren, danach mache ich noch eine kurze Anmerkung dazu. Beginn der Übersetzung: Erklärung von transatlantischen Beamten zu Gaza: Es ist unsere […]

Australischer Mann, der durch Pfizer-Impfstoff geschädigt wurde, gewinnt „bahnbrechende“ Klage gegen Arbeitgeber

Von John-Michael Dumais

Daniel Shepherd, der an einer Herzbeutelentzündung erkrankte, nachdem sein Arbeitgeber von ihm die Einnahme des COVID-19-Boosters von Pfizer verlangte, brachte seinen Fall vor ein Arbeitsgericht, das Shepherds Arbeitgeber anordnete, eine Entschädigung zu zahlen und ihm die medizinischen Kosten zu erstatten.

Ein australischer Mann, der sich verletzt hatte, nachdem er gezwungen worden war, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, erhält eine Entschädigung und eine Erstattung der Arztkosten, entschied ein südaustralisches Arbeitsgericht am 15. Januar.

Daniel Shepherd, ein 44-jähriger Familienvater, war 2021 als Jugendbetreuer bei Baptist Care South Australia angestellt, als er zwei Dosen des Impfstoffs COVID-19 verabreicht bekam, um dem Auftrag seines Arbeitgebers nachzukommen, so Daily Mail.

Bei beiden Impfungen fühlte er sich unwohl, aber es traten keine schweren oder schwächenden Symptome auf.

Später im selben Jahr nahm Shepherd eine neue Stelle bei der Abteilung für Kinderschutz an. Im Januar 2022 verlangte sein neuer Arbeitgeber, dass er eine COVID-19-Auffrischungsimpfung erhält, um seinen Job zu behalten.

Am 25. Februar 2022, einen Tag nachdem er die mRNA-Auffrischungsimpfung von Pfizer erhalten hatte, bekam Shepherd starke Brustschmerzen.

Die Symptome verschlimmerten sich bis zum 11. März 2022, als er befürchtete, einen Herzinfarkt zu erleiden, und in ein Krankenhaus gebracht wurde, wo man eine Post-Impfstoff-Perikarditis diagnostizierte.

„Es fühlte sich an, als hätte jemand sein Knie direkt in meiner Brust gehabt“, sagte Shepherd gegenüber 9News.

Die Perikarditis ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung, die durch eine Entzündung des Herzbeutels, der sackartigen Membran, die das Herz umgibt, gekennzeichnet ist.

Shepherds Verletzung war so schwerwiegend, dass er nur einige Monate in Teilzeit in der Verwaltung arbeiten konnte. Seine Symptome halten bis heute an.

„Selbst heute noch bekomme ich schon bei leichter Anstrengung Schmerzen in der Brust, und dann folgt Müdigkeit, schwere Müdigkeit“, sagte er.

Während des Gerichtsverfahrens räumten Vertreter der Abteilung für Kinderschutz ein, dass die Verletzung durch den mRNA-Impfstoff verursacht wurde, argumentierten jedoch, dass es sich bei dem Mandat um eine gesetzliche Regierungsrichtlinie handele, die nach dem südaustralischen Notfallmanagementgesetz von der Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen sei.

Richter Mark Calligeros, stellvertretender Vorsitzender des südaustralischen Arbeitsgerichts, war jedoch anderer Meinung. „Es wäre erstaunlich, wenn das Parlament beabsichtigen würde, dass ein Angestellter des Staates, der sich in Befolgung einer Anweisung des EM (Emergency Management) Act verletzt, von der Entschädigung der Arbeitnehmer ausgeschlossen wird.

„Ich bin nicht davon überzeugt, dass das Parlament beabsichtigte, Staatsangestellten, die sich bei der Befolgung eines Impfauftrages zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürger verletzten, eine Entschädigung zu verweigern“, sagte er in dem Urteil.

Calligeros sagte, es wäre „ironisch und ungerecht“, wenn der Staat Shepherd finanzielle und medizinische Unterstützung verweigern würde, obwohl er nur „dem Wunsch des Staates, die öffentliche Gesundheit zu schützen, nachgekommen ist“.

Der Richter ordnete an, dass Shepherd wöchentliche Einkommensunterstützungszahlungen und die Erstattung der medizinischen Kosten erhält. Nach australischem Recht bedeutet dies, dass das Department for Child Protection für die Kosten aufkommen muss.

Viele kämpfen noch immer um eine Entschädigung

Der Menschenrechtsanwalt Peter Fam aus Sydney erklärte gegenüber der Journalistin Rebekah Barnett, das Urteil sei „eine gute Entscheidung“ und ein wichtiger Präzedenzfall für die Haftung von Arbeitgebern für Verletzungen, die durch die COVID-19-Impfung am Arbeitsplatz entstehen.

Nach dem australischen Arbeitnehmerentschädigungsgesetz ist ein Arbeitgeber nur dann haftbar, wenn der Arbeitsplatz „eine wesentliche Mitursache für die Verletzung“ ist und die Einnahme des Impfstoffs „in ausreichendem Maße mit seiner Arbeit und seiner Beschäftigung zusammenhängt“, so Fam.

Shepherds Fall sei eindeutiger als viele andere, die eine ähnliche Entschädigung anstrebten, sagte Dr. Rado Faletic gegenüber Barnett, weil zwei Kardiologen bereit waren zu bestätigen, dass Shepherds Verletzung durch den Impfstoff verursacht wurde.

Fam stimmte dem zu und sagte, dass eine Entschädigung für weniger häufige Diagnosen eine Herausforderung sei, „weil Ärzte und medizinisches Fachpersonal immer noch viel Angst davor haben, eine Verursachung zuzugeben“.

Faletic, ein geimpfter Wissenschaftler und Mitbegründer und Direktor von COVERSE, einer australischen Wohltätigkeitsorganisation zur Unterstützung von COVID-19-Impfschäden, sagte, er sei durch das Urteil ermutigt. Er fügte jedoch hinzu: „Wenn es um Menschen mit nicht anerkannten Diagnosen oder unklaren Diagnosen geht, haben die Menschen Schwierigkeiten, entschädigt zu werden.“

Faletic beklagte die Notlage vieler Australier, die vor Gericht gekämpft haben, und sagte, dass sie oft „armselige Entschädigungsangebote“ erhalten, die weder ihre Prozesskosten noch den Verlust ihres Arbeitsplatzes abdecken.

Die Strategie, über das Entschädigungsprogramm für Arbeitnehmer zu ihrem Recht zu kommen, sei „der einzige verbleibende Ausweg“, so Faletic. Die Anforderungen des Programms sind jedoch viel zu eng gefasst, denn in den ersten 18 Monaten wurden weniger als 5 % der mehr als 3.000 eingereichten Anträge bezahlt.

Barnett, Autor des Substack „Dystopian Down Under“, erklärte gegenüber The Defender, dass das Shepherd-Urteil ein bahnbrechender Sieg sei.

„Wenn es um COVID-Impfstoffmandatsfälle geht, fällt das Urteil selten zugunsten des Arbeitnehmers aus“, sagte sie.

Barnett verwies auf einen Artikel von „Dr. Ah Kahn Syed“ (Pseudonym) auf „Arkmedic’s blog“ Substack, in dem er Australiens Fair Work Commission als „gekapert“ und „ein Werkzeug des Staates“ kritisierte.

Syed nannte Beispiele für Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft, Mobbing, Verweigerung von Anträgen auf Informationsfreiheit, Nötigung von Mitarbeitern, mangelnde Unabhängigkeit und andere Beweise, die seine Behauptungen über die „unfairen“ Praktiken der Kommission stützen.

„Was in der ‚post-pandemischen‘ Gesellschaft geschieht, wird durch das Konzept des ‚größeren Wohls‘ ermöglicht“, schrieb Syed, „in dem die eigene körperliche Autonomie irrelevant ist, während ‚die Bedürfnisse der Gesellschaft‘ wichtiger sind.“

Barnett nannte das Beispiel der fünf Mitarbeiter von Sydney Trains, denen die Fair Work Commission zunächst eine Gehaltsnachzahlung zusprach, nachdem sie fälschlicherweise aufgefordert worden waren, zehn Monate lang nicht zu arbeiten, weil sie sich nicht an die COVID-19-Impfvorschriften ihres Arbeitgebers gehalten hatten.

„Sydney Trains ging in Berufung, und die Entscheidung wurde aufgehoben“, sagte sie.

Positiv zu vermerken ist, dass die Lehrerin Diane Dawking aus New South Wales (NSW) ihren Fall wegen psychischer Schäden im Zusammenhang mit der Einführung der Impfpflicht durch das NSW-Bildungsministerium gewonnen hat, so Barnett.

Aber die meisten anderen geimpften Australier haben nicht so viel Glück, sagte Barnett. „Die meisten haben weder die Mittel noch die Energie, um den Fall vor Gericht auszutragen, also akzeptieren sie entweder niedrige Angebote oder geben einfach auf“, sagte sie.

Sammelklagen im Gange

Angesichts der Schwierigkeiten, von den Gerichten und der Fair-Work-Kommission Wiedergutmachung zu erhalten, wenden sich einige Australier laut Barnett Sammelklagen zu.

Eine solche Klage wurde im April 2023 von Dr. Melissa McCann beim australischen Bundesgerichtshof gegen die Therapeutic Goods Administration (entspricht in etwa der US-amerikanischen Food and Drug Administration) wegen „Fahrlässigkeit und Amtsmissbrauch“ eingereicht, weil diese die COVID-19-Impfstoffe nicht ordnungsgemäß zugelassen und überwacht hatte, was zu Schäden für die Australier führte. Die Sammelklage nimmt noch Mitglieder auf.

Barnett sagte dem Defender:

„Obwohl der Therapeutic Goods Administration (TGA) über 1.000 Todesfälle und fast 140.000 unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit den COVID-Impfstoffen gemeldet wurden, behauptet die TGA, dass unerwünschte Ereignisse selten sind, dass die Berichte nicht unbedingt in einem kausalen Zusammenhang stehen und dass nur 14 Australier infolge der Impfung gestorben sind.

„Die TGA hat jedoch auch zugegeben, dass sie nicht alle Berichte über unerwünschte Ereignisse auswertet, um die Kausalität festzustellen. Wie kann sie also das Ausmaß der COVID-Impfschäden in Australien kennen? Sie kann es nicht, und sie tut es nicht.“

Eine weitere COVID-19-Sammelklage, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, richtet sich direkt gegen Pfizer und Moderna und soll zeigen, dass deren Produkte der australischen Definition von gentechnisch veränderten Organismen entsprechen, für die die Kläger behaupten, dass die Unternehmen nicht die entsprechenden Lizenzen beantragt haben.

Für die Australier ist es immer weniger ein Tabu“, über Impfschäden zu sprechen, sagte Barnett und führte als Beweis die Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Shepherd-Geschichte an, die auch von MSN Australia aufgegriffen wurde. Canberra Daily veröffentlichte sogar Barnetts Substack-Artikel.

„Dennoch stelle ich fest, dass Menschen, die nicht selbst oder in ihrer Familie oder in ihrem engen Umfeld von einer Covid-Impfung betroffen sind, ziemlich unbesorgt bleiben und glauben, dass Verletzungen und Todesfälle außergewöhnlich sind“, sagte sie.

Fluoridexperte tritt am ersten Tag eines bahnbrechenden Prozesses gegen die EPA an

Von Brenda Baletti, Ph.D.

Nach einer fast vierjährigen Verzögerung hörte Bundesrichter Edward Chen am Mittwoch die Eröffnungsplädoyers in einer Klage, mit der die US-Umweltschutzbehörde gezwungen werden soll, die Fluoridierung von Wasser in den USA aufgrund der toxischen Auswirkungen von Fluorid auf die sich entwickelnden Gehirne von Kindern zu verbieten.

Nach einer fast vierjährigen Verzögerung hörte Bundesrichter Edward Chen am Mittwoch die Eröffnungsplädoyers in einer Klage, mit der die US-Umweltschutzbehörde (EPA) gezwungen werden soll, die Wasserfluoridierung in den USA aufgrund der toxischen Auswirkungen von Fluorid auf die sich entwickelnden Gehirne von Kindern zu verbieten.

Das Fluoride Action Network (FAN) verklagte die EPA im Jahr 2017, nachdem die Behörde seine Petition zur Beendigung der Wasserfluoridierung gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) abgelehnt hatte. Die Verhandlung in dieser Woche ist die erste, die die Ablehnung einer solchen Petition anfechtet. Zu den weiteren Klägern gehören Moms Against Fluoridation und andere Interessengruppen und Einzelpersonen.

Die neurotoxischen Auswirkungen von Fluorid auf die Entwicklung des kindlichen Gehirns wurden in den Eröffnungsplädoyers und in der Aussage des ersten Sachverständigen der Kläger, Dr. Howard Hu, einem Internisten und Präventivmediziner mit einem Doktortitel in Epidemiologie, nicht bestritten.

Stattdessen stritten sich die Anwälte beider Seiten über die Frage, welcher Fluoridgehalt in der Wasserversorgung ein Risiko für die Entwicklung des Gehirns von Föten und Kindern darstellt.

Der Fluoridgehalt des Trinkwassers in den USA liegt in der Regel bei 0,7 Milligramm pro Liter (mg/l) und damit unter den 1,5 mg/l, die in den in der Verhandlung erörterten Schlüsselberichten als neurotoxisch eingestuft werden.

Die Anwälte von FAN argumentierten, dass die Fluoridierung von Wasser in einer Dosis, die so nahe an einer bekannten Gefahrenstufe liegt, nach den eigenen Richtlinien der EPA für die Bewertung chemischer Risiken – von denen sie behaupten, dass die EPA sie nicht umsetzt – zu riskant ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass Kinder in ihrem täglichen Leben Fluorid aus anderen Quellen ausgesetzt sind.

Sie argumentierten auch, dass das Versäumnis der EPA, ihre eigenen Richtlinien zu befolgen, beispiellos sei. Die Behörde verbietet andere regulierte giftige Chemikalien wie Methylenchlorid oder Trichlorethylen in Mengen, die viel höher sind als die bekannte Gefahrenstufe, um sicherzustellen, dass die Chemikalien kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Außerdem sei die Fluoridierung des Wassers unnötig, da die Vorteile für die Zahngesundheit durch die örtliche Anwendung von Fluorid und nicht durch dessen Einnahme entstünden.

Die EPA argumentierte, dass es keine zwingenden Beweise dafür gibt, dass Fluorid in den derzeitigen Mengen, die für die Fluoridierung in den USA verwendet werden, ein Neurotoxin ist und dass die Wasserfluoridierung daher kein Risiko für Kinder darstellt.

Über zweihundert Millionen Amerikaner trinken fluoridiertes Wasser, eine Praxis, die seit Jahrzehnten von Gesundheitsbehörden und Zahnärzteverbänden unterstützt wird.

Wenn Chen entscheidet, dass Fluorid ein unangemessenes Risiko darstellt, muss die EPA ihre Vorschriften zur Wasserfluoridierung überdenken.

Fluoridverordnung „längst überfällig“

Die Verhandlung am Mittwoch wurde ausgewählt, nachdem Chen im Juni 2020 entschieden hatte, dass die Verhandlung bis zur Veröffentlichung des Berichts des National Toxicology Program (NTP) über den Zusammenhang zwischen Fluoridexposition und Auswirkungen auf die Neuroentwicklung ausgesetzt wird.

Der Bericht wurde auf gerichtliche Anordnung im März 2023 im Entwurf veröffentlicht, nachdem hochrangige Beamte des US-Gesundheitsministeriums (HHS) fast ein Jahr lang versucht hatten, seine Veröffentlichung zu verhindern.

Der NTP-Bericht kam zu dem Schluss, dass eine Fluoridbelastung in einer Höhe von 1,5 mg/L mit einem niedrigeren IQ bei Kindern verbunden ist.

Die zweite Phase des Prozesses soll neun Tage lang im Bundesgericht in San Francisco stattfinden, wobei eine Zoom-Übertragung für bis zu 1.000 Zuschauer zur Verfügung steht, die live dabei sein können.

FAN-Mitglied Clint Griess sagte gegenüber The Defender, dass eine Regulierung von Fluorid längst überfällig sei, aber er vertraue darauf, dass Chen die wissenschaftlichen Erkenntnisse sorgfältig prüfe. Er sagte:

„Diese [Phase des Prozesses] ist längst überfällig. Meiner Meinung nach haben wir nach dem ersten Prozess gewonnen. Der Richter ist extrem vorsichtig. Er hat in seinen eigenen Worten erkannt, dass ‚aufgeschobene Gerechtigkeit verweigerte Gerechtigkeit ist‘.

„Hier sind wir im Jahr 2024 und wir verzögern immer noch und verweigern Millionen von Amerikanern die Gerechtigkeit. Ich bin sehr froh, dass wir endlich hier sind und unsere Anwälte großartige Arbeit leisten. Und ich habe volles Vertrauen, dass wir siegreich sein werden.“

EPA muss seine eigenen Richtlinien für Fluorid anwenden

In seinem Eröffnungsplädoyer erklärte der Anwalt der Kläger, Michael Connett, dem Gericht, dass es sich um eine Frage von nationaler Bedeutung handele, nämlich ob der weit verbreitete Zusatz von Fluorid zum Wasser ein Risiko für die neurologische Entwicklung von Kindern darstelle, einschließlich eines IQ-Verlustes.

Die EPA stand in den 1970er Jahren vor einer ähnlichen Frage, als sie sich mit dem Zusatz von Blei zu Benzin befassen musste.

Die EPA befand sich in einer Zwickmühle, weil es damals keine eindeutigen Beweise dafür gab, dass Blei in den verwendeten Mengen schädlich ist. Die EPA entschied jedoch, dass die Spanne zwischen der Gefahrenstufe und der Expositionsstufe ein zu großes Risiko darstellte, was die Behörde dazu veranlasste, Blei in Benzin zu verbieten.

Connett sagte, dass die ordnungsgemäße Anwendung des EPA-Rahmens für die Risikobewertung bestehender Chemikalien im Rahmen des TSCA den Kern der Entscheidung bildet, mit der das Gericht in Bezug auf die Wasserfluoridierung konfrontiert ist.

Während des ersten Teils des Prozesses im Jahr 2020 habe die Behörde den falschen Standard zur Bewertung der Beweise angewandt und den Klägern eine Beweislast auferlegt, die die EPA nie jemand anderem auferlegt habe.

Connett sagte:

„In dieser Studie prallen grundlegend unterschiedliche Paradigmen aufeinander. Auf der einen Seite gibt es den 70 Jahre alten Ansatz der CDC [Centers for Disease Control and Prevention] und der zahnmedizinischen Interessen, der besagt, dass es im Grunde kein Risiko gibt, solange nicht zweifelsfrei bewiesen ist, dass 0,7 [mg/L] Fluoridwasser Schaden verursacht, und das war ihr Ansatz.

„Aber das ist nicht die Art und Weise, wie die EPA vorgeht. Sie verwenden eine Risikobewertung. Und wir sind in einer Position, in der die Kläger diejenigen sind, die erklären, wie die EPA eine Risikobewertung durchführen soll.“

Der Rahmen für die Risikobewertung der EPA beginne mit der Feststellung, ob und in welcher Höhe eine Chemikalie eine Gefahr darstelle, und zwar durch eine Dosis-Wirkungs-Analyse. Dann wird die Exposition der Bevölkerung bewertet. Als drittes betrachtet die EPA die Spanne zwischen dem Gefährdungsniveau und dem Expositionsniveau.

Laut Connett gibt es zwei Arten von Risiken. Die erste ist, wenn die Exposition des Menschen das Gefährdungsrisiko übersteigt, was aber sehr selten vorkommt. Die EPA verfügte zum Beispiel nicht über diese Art von Daten, als sie beschloss, Blei in Benzin zu verbieten.

Dann gebe es das abgeleitete Risiko, bei dem die Exposition geringer sei als das Gefährdungsniveau. Bei diesem Szenario geht es darum, ob diese Spanne zwischen Gefahr und Exposition einige Menschen gefährden könnte. TSCA schreibt der EPA vor, die am stärksten gefährdeten Personen vor dem Risiko zu schützen, sagte er.

Die EPA verlangt in der Regel eine 30-fache Spanne, um festzustellen, ob etwas ein Risiko darstellt. Einige Stoffe sind jedoch wesentlich höher – so ist beispielsweise Tetrachlorethylen ab einem Wert verboten, der 89-mal niedriger ist als die Gefahrenstufe, und Methylenchlorid ist ab einem 27-mal niedrigeren Wert nicht mehr erlaubt.

In diesem Fall, so Connett, schließe die EPA nicht auf ein Risiko, wie sie es eigentlich tun sollte, sondern verlange ein Risiko bei der Expositionshöhe, die für Fluorid 0,7 mg/L beträgt.

Connett skizzierte die Beweise, die die Kläger vorlegen werden. Dazu gehören unbestrittene Beweise, dass Fluorid die Plazenta passiert und in das Gehirn des Fötus gelangt. FAN wird auch Daten aus Tier- und Humanstudien vorlegen, darunter den NTP-Bericht, der im Mittelpunkt des Verfahrens steht.

„Das NTP stellte fest, dass eine große Anzahl von Studien über Fluorid und den menschlichen IQ veröffentlicht wurde. Insgesamt identifizierten sie 72 Humanstudien, von denen 64 einen Zusammenhang zwischen Fluorid und IQ-Mangel feststellten. Von den 19 Studien mit der höchsten Qualität stellten 18 einen niedrigeren IQ fest, was einer Übereinstimmung von 95 % entspricht“, sagte er.

Connett stellte die ersten Zeugen vor, Hu und Dr. Bruce Lanphear, Professor für Gesundheitswissenschaften an der kanadischen Simon Fraser University.

Connett gab auch einen Ausblick auf die Beweise, die die EPA vorlegen würde, um zu zeigen, dass Fluorid bei niedrigen Konzentrationen nicht neurotoxisch ist, nämlich eine Studie, die von Dr. Jesus Ibarluzea an der spanischen Küste durchgeführt und 2022 veröffentlicht wurde, nachdem das NTP seine systematische Überprüfung abgeschlossen hatte.

In dieser Studie wurde kein Beweis dafür gefunden, dass Fluorid in geringen Mengen neurotoxisch ist. Stattdessen stellte sie fest, dass Fluorid den IQ von Jungen um 15 Punkte erhöht – ein Ergebnis, das Connett als „unplausibel“ bezeichnete.

Connett sagte gegenüber The Defender: „Die EPA hat die Prinzipien der Risikobewertung nie auf die Fluoridierung angewandt und dieser Fall bringt sie endlich dazu, sich mit den Prinzipien in dieser Frage auseinanderzusetzen.“

Chen widersprach dem EPA in seiner ersten Stellungnahme

In ihrer Eröffnungserklärung argumentierte die EPA, dass alles in hohen Konzentrationen giftig sein kann. Der Anwalt der Behörde erläuterte das Kernargument der EPA, dass es nicht genügend Daten gebe, die die Neurotoxizität von Fluorid bei niedrigen Konzentrationen im Trinkwasser belegten, und dass das Gesetz ein „Überwiegen der Beweise“ für das Risiko verlange.

Er hob eine Zeile im NTP-Bericht hervor, in der darauf hingewiesen wird, dass mehr Studien bei niedrigeren Expositionsniveaus erforderlich seien, um die möglichen Zusammenhänge mit der Neurotoxizität vollständig zu verstehen.

Chen unterbrach seine Ausführungen, um die EPA zu bitten, zu bestätigen, dass der NTP-Bericht mit mäßiger Sicherheit feststellt, dass Fluorid bei 1,5 mg/L, einer relativ niedrigen Konzentration, Neurotoxizität verursacht, was der EPA-Anwalt bestätigte.

„Sind Sie nicht einverstanden mit der Verwendung von 1,5 [mg/L als Gefahrenstufe] durch das NTP? fragte Chen. Der Anwalt der EPA verneinte dies.

Die EPA argumentierte auch, dass laut TSCA „ein Übergewicht der Beweise vorliegen muss, dass die chemische Substanz ein unangemessenes Risiko darstellt“.

Der EPA zufolge haben Studien über die Neurotoxizität von Fluorid bei niedrigen Konzentrationen unterschiedliche Ergebnisse erbracht – einige zeigen, dass es statistisch signifikante negative Auswirkungen bei niedrigen Konzentrationen gibt, andere wiederum, dass es keine gibt.

In Anbetracht dessen argumentierten die EPA-Anwälte, dass die Daten „zu uneinheitlich“ seien, um zu dem Schluss zu kommen, dass eine geringe Fluoridbelastung ein unangemessenes Risiko darstelle.

Chen unterbrach die Eröffnungsrede erneut, um zu fragen, ob, wie die Kläger argumentierten, genau diese Unsicherheit die Risikodiskussion bestimmen sollte. „Wenn das Ergebnis nicht ein niedrigerer IQ, sondern Krebs oder Tod wäre“, fragte er, „würde das etwas ändern?“

Die EPA erklärte dem Richter abschließend, dass es im Rahmen des TSCA darauf ankomme, ob 0,7 mg/L ein unangemessenes Risiko darstellen. Chen widersprach: „Sollten wir das nicht im Zusammenhang betrachten?“, fragte er, da die Fluoridexposition auch durch andere Quellen als Wasser erfolgt.

Die EPA benannte die Sachverständigen, die sie später in dem Verfahren aufrufen wird, darunter David Savitz, Ph.D., und Stan Barone von der EPA.

‚Die Beweise sind ziemlich überzeugend‘

Der erste Zeuge, Dr. Howard Hu, Umweltepidemiologe und Vorsitzender der Abteilung für Bevölkerungs- und öffentliche Gesundheitswissenschaften an der Keck School of Medicine der Universität von Südkalifornien, trat gestern in den Zeugenstand, um den Prozess mit einem tiefen Einblick in die Wissenschaft zu beginnen.

Hu hat mehr als 300 Artikel in von Experten begutachteten Fachzeitschriften verfasst und mehrere Studien über Fluorid veröffentlicht. Er berät auch die EPA und arbeitet mit deren Wissenschaftlern in Fragen der Bleibelastung zusammen.

1993 war Hu Mitbegründer des ELEMENT-Forschungsprojekts, einer von der EPA und den National Institutes of Health finanzierten Schwangerschafts- und Geburtskohorte, mit der untersucht wird, wie sich die vorgeburtliche Belastung mit Umweltgiften wie Blei, Quecksilber und Fluorid auf die Neuroentwicklung von Kindern auswirkt.

In solchen Kohorten erheben die Forscher epidemiologische Daten während der Schwangerschaft und dann von den Kindern im Laufe ihres Lebens, um eine Vielzahl von Gesundheitsfolgen zu untersuchen, die mit Umwelteinflüssen zusammenhängen.

Vor kurzem analysierte Hu in San Diego Daten über Fluorid und Neurotoxizität aus der MADRES-Kohorte, die sich aus Einwohnern des Los Angeles County zusammensetzt, die größtenteils Latinos sind. Diese Forschungsarbeit ist noch nicht veröffentlicht.

Hu berichtete über seine Forschungsarbeiten, in denen er immer wieder einen Zusammenhang zwischen Fluorid und einem niedrigeren IQ bei Kindern feststellt.

Eine seiner Fluoridstudien untersuchte die ELEMENT-Kohorte und fand heraus, dass der pränatale Fluoridgehalt im Urin der Mutter die Intelligenzwerte der Kinder im Alter von 4 und 12 Jahren vorhersagte, wobei der IQ-Wert mit zunehmendem Fluoridgehalt der Mutter sank.

Eine zweite Studie erweiterte die Analyse der Studie von 2017 und kam zu ähnlichen Ergebnissen. Hu sagte, dass die neurotoxischen Auswirkungen von Fluorid in den nonverbalen Bereichen am stärksten waren, was seiner Meinung nach mit Blei vergleichbar ist.

Hu ging auch auf andere Kohortenstudien ein, die zu anderen Ergebnissen kamen, wie die MIREC-Studie in Kanada oder die dänische Studie, die als Odense-Studie bezeichnet wird und die Hu ebenfalls für einige seiner Forschungen verwendete.

So wurden in der MIREC-Studie geschlechtsspezifische Ergebnisse gefunden, in der ELEMENT-Studie hingegen nicht. In der dänischen Kohortenstudie wurden keine statistisch signifikanten toxischen Wirkungen festgestellt.

Hu erklärte dem Gericht, dass verschiedene Geschlechter und demografische Gruppen unterschiedliche Lebenserfahrungen haben können, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Insgesamt, so Hu, stützen seine Forschungsergebnisse die Idee, dass Fluorid in der derzeitigen Konzentration im Trinkwasser toxisch ist.

Hu äußerte auch seine Bedenken bezüglich der spanischen Studie, die die EPA als Grundlage für die Behauptung verwendet, Fluorid sei bei niedrigen Konzentrationen nicht toxisch. Er sagte aus, dass in der Studie der Verzehr von Meeresfrüchten nicht berücksichtigt wurde, der zu einer hohen Fluoridbelastung führt.

Er kritisierte auch die Eröffnungserklärungen der EPA. Er sagte, die EPA stelle die Daten als schwarz-weiß dar. Die Epidemiologie, so sagte er, gehe immer mehr davon ab, die Dinge auf diese Weise zu charakterisieren. Selbst wenn eine Studie, wie die dänische Odense-Studie, „negativ“ sei, wie die EPA es ausdrückte, könnten die Daten der Studie auf eine nuanciertere Realität hinweisen.

Im Kreuzverhör forderte das EPA Hu auf, zuzugeben, dass die spanische Studie gut gemacht sei. Hu stimmte dem zu, sagte aber, dass er ernsthafte Vorbehalte gegen die Studie habe, die er zuvor erörtert hatte.

Die EPA stellte auch die Arbeit in Frage, die er zusammen mit Grandjean bei der Berichterstattung über die dänische Studie geleistet hatte. Die Ergebnisse der dänischen Studie, in der keine neurotoxischen Wirkungen festgestellt wurden, wurden erst 2023 als Teil einer „gepoolten“ Studie veröffentlicht, in der er und seine Kollegen die dänischen, mexikanischen und kanadischen Daten verwendeten, um die Dosis-Wirkung der Fluoridexposition zu charakterisieren, was der Anwalt der EPA als eine Form der selektiven Berichterstattung über die Ergebnisse bezeichnete.

Hu sagte dem Gericht, dass die Kombination der Studien die Aussagekraft der Analyse und die Fähigkeit der Forschung, Fragen der öffentlichen Gesundheit zu beantworten, erhöht.

Nach seiner Aussage sagte Hu dem Journalisten Derrick Broze: „Die Beweise sind ziemlich überzeugend, dass die Fluoridexposition einen negativen Einfluss auf die Neuroentwicklung von Kindern hat.“

Yes, There is an Association Between Higher Fluoride Exposure & Lower IQ in Children

Dr. Hu: “Yes. I would say that, in my view, the evidence is quite persuasive that there is a negative impact of fluoride exposure on the neurodevelopment of children.”https://t.co/MMQE2Am3GB pic.twitter.com/oZTXYlkqYb

— Derrick Broze (@DBrozeLiveFree) February 1, 2024