Kategorie: Nachrichten
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Benjamin Netanjahus Galgenfrist, von Thierry Meyssan
Eine parteiübergreifende Gruppe von US-Senatoren fliegt nach Ungarn, um Orban zu zwingen, der NATO-Erweiterung zuzustimmen, und raten Sie mal? Kein ungarischer Politiker kommt.
Die NATO ist von 15 auf 31 Mitglieder angewachsen, und jetzt versucht man, Schweden als Nummer 32 aufzunehmen. Ungarn sieht darin eine Provokation Russlands, aber Washington sagt, das werde nicht toleriert und droht mit Sanktionen.

Die Mainstream-Medien berichten, dass eine parteiübergreifende Delegation von US-Senatoren am Sonntag der ungarischen Hauptstadt einen offiziellen Besuch abgestattet hat, um Druck auf die nationalistische Regierung von Viktor Orban auszuüben, damit sie Schwedens Antrag auf NATO-Mitgliedschaft sofort annimmt.
Aber ratet mal? Die Kriegsagenda dieser globalistischen Senatoren ist in Ungarn so unpopulär, dass kein Mitglied des ungarischen Parlaments bereit ist, sich auch nur mit ihnen zu treffen.
Ungarn ist das einzige der 31 NATO-Mitglieder, das dem schwedischen Antrag nicht zugestimmt hat. Die ungarische Regierung steht unter wachsendem Druck, sich den Befehlen aus Washington, London und Berlin zu beugen, nachdem sie die Entscheidung über den schwedischen Antrag mehr als 18 Monate lang hinausgezögert hat.
Die Aufnahme eines neuen Landes in das Militärbündnis erfordert Einstimmigkeit.
Die besuchenden Senatoren kündigten an, dem Kongress eine gemeinsame Resolution vorzulegen, in der sie „den angeblichen demokratischen Rückschritt in Ungarn verurteilen und die Regierung von Premierminister Viktor Orbán auffordern, ihre Blockade der transatlantischen Integration Schwedens aufzugeben“, so ein Bericht von ABC News.
Senator Thom Tillis, ein RINO-Republikaner aus North Carolina und notorischer neokonservativer globalistischer Kriegstreiber, sagte auf einer Pressekonferenz in der US-Botschaft in Budapest:
„Mit dem Beitritt werden Ungarn und sein Premierminister den freiheitsliebenden Nationen der Welt einen großen Dienst erweisen“.
Freiheitsliebend? Die NATO unterstützt einen Diktator in der Ukraine, der alle Oppositionsparteien verboten, unliebsame Medien geschlossen und Männer mittleren Alters von der Straße weg in den Kampf gegen die Russen verschleppt hat. So sieht Freiheit“ für Thom Tillis und seine globalistischen Genossen im US-Senat aus.
Der gemeinsame Resolutionsentwurf zur Verurteilung Ungarns, über den zuerst die Associated Press berichtete, stammt von Tillis und Senatorin Jeanne Shaheen, einer Demokratin aus New Hampshire. Zu ihrer Delegation in Budapest gehörte auch Senator Chris Murphy, ein Demokrat aus Connecticut.
Shaheen sagte, es sei „enttäuschend“, dass kein Mitglied der ungarischen Regierung die Einladung zu einem Treffen mit der Delegation angenommen habe, aber sie sei „hoffnungsvoll und optimistisch“, dass der Beitritt Schwedens zur Ratifizierung vorgelegt werde, wenn die ungarischen Gesetzgeber am 26. Februar wieder zusammenkommen.
Murphy sagte, die Weigerung der Regierung Orbán, sich zu treffen, sei „seltsam und beunruhigend“, aber es liege in der Verantwortung des langjährigen Regierungschefs, auf eine Abstimmung zu drängen.
Frage an Senator Murphy: Warum ist es Orbans Aufgabe, das Wasser für Washington zu tragen? Als populistischer nationaler Führer vertritt Orban den Willen des ungarischen Volkes und nicht die Kriegsinteressen Washingtons.
Anfang dieses Monats hat US-Senator Ben Cardin, ein Demokrat aus Maryland und Vorsitzender des Senatsausschusses für auswärtige Beziehungen, Sanktionen gegen Ungarn in Aussicht gestellt, weil es sich weigert, ein weiteres Land in die NATO aufzunehmen. Er bezeichnete Orbán als „das unzuverlässigste Mitglied der NATO“.
Das unzuverlässigste? Ich würde sagen, Orban ist der Verantwortungsvollste. Er will keinen Atomkrieg mit Russland auf dem europäischen Kontinent. Er ist der einzige Erwachsene im Raum, wenn sich die NATO trifft. Die anderen sind nur Fußabtreter für den CIA-gesteuerten militärisch-industriellen Komplex in Washington.
Warum macht sich die NATO überhaupt die Mühe, so zu tun, als seien ihre Entscheidungen „einstimmig“, wenn das, was die USA sagen, gilt? Wenn ein Staatschef eines NATO-Mitgliedslandes es wagt, auch nur daran zu denken, gegen die US-Kriegspolitik zu stimmen, wird er mit Wirtschaftssanktionen belegt, die durch einen waffenfähigen US-Dollar ergänzt werden.
Kein Wunder, dass die BRICS-Koalition wächst. Die Nationen haben es satt, sich von Washington drangsalieren zu lassen. Es ist wirklich so einfach.
Kein konservativer Amerikaner, dem Amerika am Herzen liegt, sollte jemals für Schurken wie Thom Tillis stimmen. Genauso wenig sollte ein Demokrat, der gegen den Krieg ist, für Schurken wie Ben Cardin, Jeanne Shaheen, Chuck Schumer oder Chris Murphy stimmen. Diese Kriegshetzer der Demokratischen Partei ernähren sich alle vom militärisch-industriellen Komplex.
Explodierende Gewalt und Drogenmissbrauch in Großbritannien
„Demokratie“ in Deutschland: Strafbefehl und Hausdurchsuchung wegen Kritik an Grünen
Wurde die Meinungsfreiheit bereits zu Grabe getragen? Ein bayerischer Unternehmer hatte sich auf zwei Plakaten über Zitate und Fehlschläge von Grünen-Politikern lustig gemacht. Daraufhin rückte nicht nur die Polizei zur Hausdurchsuchung an, wegen Beleidigung soll er auch 6.000 Euro Strafe bezahlen. Da er die Strafe nicht akzeptiert, kommt der Fall im März vor Gericht.
Ende September 2023, kurz vor der Landtagswahl in Bayern, hatte der Unternehmer Michael Much (52) auf seinem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee (Landkreis Miesbach) zwei Anti-Grünen-Banner aufgehängt. Auf einem der Plakate ist Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit Möhren in den Ohren, Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze, Wirtschaftsminister Robert Habeck mit leeren Taschen und Außenministerin Annalena Baerbock als Kind abgebildet. Über den Politikern ist zu lesen: „Wir machen alles platt“ und darunter Habecks Ausspruch: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“. Auf dem anderen sieht man den Grünen Habeck mit seiner bekannten Aussage „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“ und der Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“
Bereits im Oktober war die Polizei zur Hausdurchsuchung angerückt, die beiden Spott-Plakate waren dabei beschlagnahmt worden. Der Grund für die Hausdurchsuchung bestand darin, dass die Beamten Videomaterial suchten – das Grundstück ist videoüberwacht -, um beweisen zu können, wer die Banner aufgehängt hatte. Much gab zu, die Plakate aufgehängt zu haben. Als Folge sieht die Staatsanwaltschaft München II „den Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang als erfüllt“ an. Daraufhin hatte das Amtsgericht Miesbach einen Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro erlassen, den Much jedoch nicht akzeptiert hat.
Gegenüber BILD erklärte der Unternehmer: „Ich bin überrascht, welch harte Reaktion vom Staat auf meine Meinungsäußerung kommt. Keinesfalls wollte ich die Personen beleidigen, aber mir geht es um die Arbeit, die diese Minister und die Parteivorsitzende machen – und die ist schlecht.“
Für Muchs Anwalt Dr. Christoph Partsch ist die Hausdurchsuchung „vollkommen überzogen“. Er legte für seinen Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Gegenüber BILD betonte der Jurist: „Es ist deutlich zu erkennen, dass es sich um Meinungsfreiheit handelt.“ Am 21. März wird der Fall am Amtsgericht Miesbach öffentlich verhandelt.
Der Strafbefehl gegen den Unternehmer zeigt einmal mehr, dass es im besten Deutschland aller Zeiten mit der Meinungsfreiheit nicht mehr weit her ist. Kritik an der Ampel-Koalition wird nicht geduldet – insbesondere Grüne wittern bei jeder Kritik eine „Majestätsbeleidigung“. Schließlich geht es dieser Regierung um Machterhalt: Da kann der Rechtsstaat wohl auch mal abgeschafft und durch einen „Linksstaat“ ersetzt werden…
Blockieren und profitieren: Ein Exklusivgipfel für die Chemieindustrie
Heute findet auf dem BASF-Gelände in Antwerpen ein Chemiegipfel mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem belgischen Premierminister Alexander De Croo statt. Der Veranstaltungsort ist mehr als symbolträchtig, denn die Chemieindustrie hat es in den letzten Jahren dank privilegierter Lobby-Zugänge geschafft, die EU-Politik nach ihren Interessen zu formen.
BASF-Werk in Schwarzheide, Deutschland
Bei vielen mächtigen Industrien hat die EU in den vergangenen Jahren versucht, Regeln zum Schutz von Klima und Umwelt aufzustellen, teilweise mit Erfolg. Fast komplett davon ausgenommen ist allerdings die Chemieindustrie – sie hat sich mit aller Macht gegen Einschränkungen bei Produktion und Verkauf hochproblematischer Chemikalien und Pestizide gewehrt.
Umso größer ist die Empörung in der Zivilgesellschaft, dass ausgerechnet die Chemiebranche nun einen exklusiven Gipfel mit der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen, dem belgischen Premierminister Alexander De Croo und hochrangigen Unternehmensvertreter:innen abhalten darf – organisiert von der derzeitigen Ratspräsidentschaft Belgien. Das ganze erinnert an die viel kritisierten Auto-Gipfel in Deutschland, bei denen der Bundesregierung Einseitigkeit und eine zu große Nähe zur Auto-Industrie vorgeworfen wurde.
Protestbrief an den belgischen Premierminister
Hat einen Protestbrief der Zivilgesellschaft bekommen: Premierminister Alexander De Croo
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Dieser Gipfel symbolisiert auf besonders eindrückliche Weise die Problematik privilegierter und unausgewogener Zugänge von Konzernen zur Politik: Hier treffen sich hochrangige Politiker:innen mit Führungskräften aus der Chemiebranche, die kritische Öffentlichkeit muss dagegen draußen bleiben. Obendrein findet der Gipfel auch noch auf dem Gelände des größten Chemiekonzerns der Welt statt. Gemeinsam mit 72 anderen Organisationen haben wir dem belgischen Premierminister einen offenen Brief geschrieben. Proteste am Rande der Veranstaltung durch Nichtregierungsorganisationen sind angekündigt.
Beim Gipfel geht es um einen „Austausch über die Zukunft des Sektors“ und den Abschluss eines „EU Industrial Deal“, mit dem die „Wettbewerbsbedingungen innerhalb und außerhalb des Binnenmarkts“ verbessert werden sollen. Oder, wie es der deutsche Verband der Chemischen Industrie in einem Beitrag auf seiner Seite ausdrückt: „Für Belgien steht fest, dass der Green Deal auch eine Wachstumsagenda hat und nicht zu einer Deindustrialisierung in Europa führen darf“.
Die mächtigsten Politiker:innen der EU sprechen also mit Interessenvertreter:innen wahrscheinlich über das wichtigste umweltpolitische Projekt der EU – allerdings ohne Umweltorganisationen. Denn eingeladen ist nur die Industrie, von Zivilgesellschaft keine Spur. Solche Gipfel müssen vermieden werden, denn mächtige Akteure, die sowieso schon privilegierte Zugänge zur Politik genießen, können unwidersprochen Perspektiven auf politische Prozesse durchsetzen, die weit mehr Menschen als die Konzerne betrifft.
Wenn die Chemie-Lobby von einer angeblich drohenden Deindustrialisierung spricht, ist das exemplarisch für den Alarmismus der Chemiebranche in den letzten Jahren. Zu erwarten ist, dass sie von der Politik fordern wird, die Chemieindustrie nicht weiter mit Regulierung zu behelligen. Dabei hat sie sich schon in den vergangenen Jahren mit ihrer Blockade gegen bessere Schutzmaßnahmen vor giftigen Chemikalien auf ganzer Linie durchgesetzt. Hier die wichtigsten Beispiele:
Chemieindustrie verhinderte Verbot für schädlichste Chemikalien in Konsumgütern
Auf der Agenda des Green Deal, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll, stand ursprünglich auch der Plan, die schädlichsten Chemikalien in Konsumgütern bis 2022 zu verbieten. Dies sollte im Rahmen einer Reform der EU-Chemikalienverordnung REACH passieren, die reguliert, unter welchen Bedingungen Stoffe auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen.
Doch die Reform wird in dieser Wahlperiode nicht mehr kommen. Die Chemieindustrie hat massiv dagegen lobbyiert und argumentiert, dass der Industrie angesichts von Krisen und gestiegenen Rohstoffpreisen keine „neuen Belastungen“ zuzumuten seien. Im Oktober 2022 warnte der damalige BASF-Chef Brudermüller gar, die von der EU vorgeschlagene Reform des Chemikalienrechts setze „ein großes Fragezeichen hinter die Zukunft der Chemikalien in Europa“.
Es ist zwar richtig, dass die Chemiebranche sich massiv vom billigen Erdgas aus Russland abhängig gemacht und durch den russischen Angriff auf die Ukraine unter hohen Energiekosten zu leiden hatte. Dennoch ist ihr Narrativ extrem einseitig und kurzfristig gedacht: Ihm zufolge seien Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Verbraucher:innen überbordende Bürokratie und unnötige Belastung für die Wirtschaft. Doch erstens dürfte die Ausrichtung am Schutz von Umwelt und Gesundheit durchaus eine sinnvolle Investition in die Zukunft sein. Und zweitens sollte der Ball nicht im Spielfeld der Konzerne liegen, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob diese Belastungen überflüssig sind.
So stellte die EU-Kommission in ihrer Folgenabschätzung für die REACH-Reform noch selbst fest, dass die Einsparungen im Gesundheitsbereich durch das Verbot von Chemikalien die Kosten für die Industrie um das 10-fache übersteigen würden. Und doch legte die Kommission auf Druck der Chemielobby am Ende keinen Entwurf mehr für die REACH-Reform vor. Besonders empfänglich für die Forderungen der Chemieindustrie zeigte sich die Europäische Volkspartei (EVP), allen voran die zu dieser Gruppe gehörige CDU/CSU. Dabei ist die Kommissionspräsidentin ebenfalls Mitglied der Partei und ihre Kommission hatte diese Regeln vorgeschlagen.
„Ewigkeits-Chemikalien“ – Industrie läuft Sturm gegen den Vorschlag der Umweltbehörden
Kommission und Rat hatten sich 2019 auf die Fahnen geschrieben, die Produktion und Nutzung der sogenannten „Ewigkeits-Chemikalien“ stark einzuschränken, es sei denn, ihr Einsatz ist absolut unerlässlich. Denn die Gruppe dieser Chemikalien ist besonders langlebig und reichert sich in Boden und Gewässern und über die Nahrung auch in Menschen und Tieren an. Die befürchteten Auswirkungen sind vielfältig: z.B. verminderte Wirkungen von Impfungen, verringerte Fruchtbarkeit, Schädigung von Leber und Schilddrüse und erhöhte Krebsgefahr.
Weil es schwierig ist herauszufinden, von welchen der Stoffe Gefahren ausgehen, hatten die Umweltbehörden aus fünf Ländern – darunter Deutschland – stellvertretend für eine Entscheidung des Rats der Umweltminister:innen aller Mitgliedstaaten ein recht umfassendes Verbot der sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Chemikalien) beantragt. Die Industrie lief dagegen Sturm. Die Beratungen hierzu werden noch bis mindestens 2025 andauern, aber es zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Verbot weit weniger umfassend sein wird, als ursprünglich von den Umweltbehörden empfohlen.
PFAS finden sich unter anderem auch in Batterien und Halbleitern und sind damit auch relevant für die Energiewende. Im August 2023 erklärten zahlreiche deutsche Industrieverbände, die EU-Klimaziele seien unter diesen Umständen gefährdet. Und kurze Zeit später, nach einem ebenfalls exklusiven Gipfel auf Einladung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, sprach dieser sich gegen ein „pauschales, undifferenziertes Verbot ganzer Stoffklassen“ aus, ebenso wie der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck. Sie fielen damit der deutschen Umweltministerin Steffi Lemke in den Rücken, die sich hinter den Vorschlag der fünf EU-Mitgliedstaaten gestellt hatte.
Das ist schon eine Art Vorentscheidung, weil über die Frage am Ende ein Gremium der Mitgliedstaaten entscheiden wird, der so genannte REACH-Regelungsausschuss. Dabei hätte der Vorschlag lange Übergangsfristen und auch einige komplette Ausnahmen des Verbots vorgesehen.
Kommission verlängert Totalherbizid Glyphosat ohne Not direkt für zehn Jahre
Das Pestizid Glyphosat wurde von der EU-Kommission wieder genehmigt, obwohl die zuständige europäische Lebensmittelbehörde EFSA in ihrer Bewertung selbst auf die fehlenden Daten hingewiesen hat, welche Risiken dieser Wirkstoff für die Artenvielfalt birgt. Nachdem die Mitgliedstaaten kein eindeutiges Votum abgegeben haben, hat die EU-Kommission die Genehmigung für den Wirkstoff direkt im Anschluss gleich für 10 weitere Jahre gegeben. Dabei wäre angesichts fehlender Daten auch eine kürzere Genehmigung möglich gewesen.
Kommissionspräsidentin zieht Plan für Halbierung problematischer Pestizide zurück
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat der Blockadehaltung der Chemielobby nachgegeben
Auch den Plan, den Gebrauch schädlicher Pestizide bis 2030 zu halbieren, hat Ursula von der Leyen nach massiven Protesten von Bauern und Industrie zurückgezogen. Das meiste, was in puncto Agrarreformen und Chemieregulierung im Green Deal stand, steht nun mindestens infrage, wenn es nicht schon geplatzt ist. Auch hier hat die eigene Partei der Kommissionspräsidentin eine tragende Rolle eingenommen.
Die Lobbypower der europäischen Chemieindustrie
Und trotz dieser Blockadehaltung erhält die Chemieindustrie nun diesen zweifelhaften Exklusiv-Gipfel von der belgischen Ratspräsidentschaft. Warum lässt sich die Politik von der Chemieindustrie in derart augenfälliger Weise vereinnahmen? Die Gründe dürften vielfältig sein: Erstens sitzen in Europa die größten Chemiekonzerne der Welt, die natürlich auch eine stattliche Wirtschaftsleistung bringen und massiv mit dem Abbau von Arbeitsplätzen drohen können, von denen allein die BASF in Europa fast 70.000 schafft. Natürlich will man des Weiteren die europäischen Champions im internationalen Wettbewerb unterstützen.
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Und dann ist da noch eine massive Lobbypower. Sieben zentrale Lobbyakteure der Branche – darunter die deutschen Giganten Bayer, BASF und Industrieverbände wie der VCI – haben laut EU-Lobbyregister im vergangenen Jahr zusammen 33,5 Millionen Euro für Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen ausgegeben. Das zeigt unsere Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) in einer Auswertung mithilfe unseres gemeinsamen Analyseportals Lobbyfacts.
Wie die Lobbyarbeit genau funktioniert, hat CEO im vergangenen Jahr anhand des weltgrößten Chemiekonzerns BASF in einer Studie gezeigt. Ein beeindruckendes Beispiel ist sicherlich die virtuelle Weinprobe, die das Unternehmen während Corona EU-Abgeordneten anbot. Den interessierten Abgeordneten wurde vorab ein Wein-Kit geschickt, der hauseigene Sommelier der BASF referierte, und im Anschluss „bestand die Möglichkeit“, über die Auswirkungen der EU-Agrarstrategie im Rahmen des Green Deal zu diskutieren – eine Strategie, die der BASF missfiel.
Gemeinwohl muss vor kurzfristigen Konzern-Interessen stehen
Der neuerliche Exklusiv-Gipfel in Antwerpen hat immerhin einen Vorteil: Er führt drastisch vor Augen, welch massiven Einfluss die Branche auf die Politik hat. Die Zivilgesellschaft kann und muss jetzt öffentlich skandalisieren, wie die EU-Kommission vor der geballten Lobbymacht der Chemieindustrie einknickt und ihre eigenen Vorschläge einen nach dem nächsten zurückzieht. Mit den Protesten gegen den Gipfel soll gezeigt werden, dass die Öffentlichkeit einem dermaßen einseitigen Netzwerken zum Nachteil der öffentlichen Gesundheit nicht tatenlos zusieht. Statt ihnen privilegierte Zugänge zu ermöglichen, müssen Politiker:innen Konzernen eine Absage erteilen, wenn sie mit Drohungen und Lobbytaktiken versuchen, das Gemeinwohl in Frage zu stellen. Gesundheit und Nachhaltigkeit müssen politischen Vorrang vor Konzern-Profiten genießen.
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Die absurde Militarisierung von Buntland

Von WOLFGANG HÜBNER | Wie viele wehrfähige junge Männer unter den gratismutigen Anti-AfD-Marschierern wären bereit, Deutschland und die demokratische Grundordnung mit der Waffe gegen einen auswärtigen Feind zu verteidigen? Würden es mehr als 0,1 Prozent oder würde es sogar gar keiner sein? Höchst wahrscheinlich. Das ist keine absichtlich negative Einschätzung, sondern entspricht dem realen Wehrunwillen […]
Die Geschichte des Jahrzehnts
Die Geschichte auf einen Blick
- Laut US-Senator Rand Paul, dem Autor von „Deception: The Great COVID Cover-Up“, war die COVID-19-Pandemie, die Millionen von Menschen tötete, das Ergebnis von Anthony Faucis Entscheidung, gefährliche Gain-of-Function-Forschung in China zu finanzieren
- Neue Beweise, die U.S. Right to Know (USRTK) erhalten hat, untermauern die Theorie, dass SARS-CoV-2 in einem Labor hergestellt wurde
- Die in SARS-CoV-2 gefundenen neuartigen Merkmale entsprechen den Forschungsparametern, die in einem Förderantrag der EcoHealth Alliance aus dem Jahr 2018 zur Durchführung von Gain-of-Function-Forschung an Fledermaus-Coronaviren vorgestellt wurden
- EcoHealth und das Wuhan Institute of Virology (WIV) waren sich der Möglichkeit bewusst, dass diese Forschung eine Pandemie beim Menschen auslösen könnte. In einem Planungsprotokoll heißt es: „Wir MÜSSEN in unserem Vorschlag klarstellen, dass unser Ansatz die Evolution nicht in die falsche Richtung treibt, z. B. die Entwicklung eines virulenteren Stammes, der dann zu einer Pandemie führt
- Gegenwärtig ist die Erforschung von Funktionsgewinnen erlaubt, sofern sie mit der Absicht durchgeführt wird, einen Impfstoff zu entwickeln, was ein logischer Trugschluss ist. Wir waren noch nie in der Lage, präventiv einen Erreger zu konstruieren, der später durch die natürliche Evolution auftaucht. Wir schaffen neuartige Krankheitserreger, die in der Natur nicht vorkommen, und entwickeln dann Impfstoffe gegen sie. Mit anderen Worten, wir schaffen Biowaffen und Gegenmittel für diese Biowaffen, und das muss aufhören
Laut US-Senator Rand Paul, dem Autor von „Deception: The Great COVID Cover-Up“ war die COVID-19-Pandemie, die Millionen von Menschen tötete, das Ergebnis von Anthony Faucis Entscheidung, gefährliche Gain-of-Function-Forschung in China zu finanzieren – Forschung, die in den USA zu dieser Zeit offiziell verboten war und zumindest unter amerikanischer Aufsicht hätte durchgeführt werden müssen, was aber nicht geschah.
Um die Sache noch schlimmer zu machen, profitierte Fauci persönlich von dem Desaster in Höhe von etwa 5 Millionen Dollar. „Der Kongress wurde von Anthony Fauci in die Irre geführt“, sagte Paul dem inzwischen unabhängigen Journalisten Tucker Carlson. „Am Ende verdient er es, im Gefängnis zu sitzen.“
Neue Beweise deuten stark darauf hin, dass SARS-CoV-2 erzeugt wurde
In einem Artikel im City Journal vom 25. Januar 2024 beschreibt der Wissenschaftsjournalist, Redakteur und Autor Nicholas Wade neue Beweise, die U.S. Right to Know (USRTK) erhalten hat und die die Theorie untermauern, dass SARS-CoV-2 tatsächlich in einem Labor hergestellt wurde.
Wie Wade anmerkt, ist dies der Hauptgrund, warum trotz massiver Testanstrengungen niemand in der Lage war, SARS-CoV-2 in irgendeinem Wildtier, ob Fledermaus oder nicht, zu finden. Es hat in der Natur nie existiert, nur im Labor.
Die neu aufgetauchten Dokumente enthalten so etwas wie ein Rezept für den „Zusammenbau von Viren des Typs SARS aus sechs synthetischen DNA-Stücken, die als Konsenssequenz – die genetisch infektiöseste Form – von Viren entwickelt wurden, die mit SARS1 verwandt sind, dem Fledermausvirus, das die kleine Epidemie von 2002 verursacht hat“, schreibt Wade. Wie sich herausstellte, hat SARS-CoV-2 genau diese sechsteilige Struktur.
Die Dokumente zeigen auch, dass „amerikanische Wissenschaftler planten, mit dem Wuhan Institute of Virology zusammenzuarbeiten, um neue Coronaviren mit den Merkmalen von SARS-CoV-2 zu entwickeln, ein Jahr bevor das Virus in dieser Stadt auftauchte“, schreibt USRTK-Reporterin Emily Kopp.
Der DEFUSE-Vorschlag liefert das Rezept
Im März 2018 beantragte die EcoHealth Alliance unter der Leitung von Peter Daszak einen Zuschuss in Höhe von 14,2 Millionen US-Dollar für die Durchführung von Gain-of-Function-Forschung zu Fledermaus-Coronaviren in Forschungslabors in Kalifornien, North Carolina, New York, Wisconsin, Singapur und Wuhan. Der Antrag mit der Bezeichnung „Projekt DEFUSE“ beschreibt, wie die Wissenschaftler vorgehen würden:
- Einfügen von Furin-Spaltstellen an der S1/S2-Verbindung des Spike-Proteins
- Synthetische Viren in sechs Segmenten zusammensetzen
- Identifizierung von Coronaviren, die sich nicht mehr als 25% von SARS1 unterscheiden
- Auswahl von Rezeptorbindungsdomänen, die geeignet sind, menschliche ACE2-Rezeptoren zu infizieren
SARS-CoV-2 entspricht den DEFUSE-Forschungsparametern
Wie Kopp erläutert, entspricht SARS-CoV-2 genau diesen Forschungsparametern. Es verfügt über eine Furin-Spaltstelle im Spike-Protein an der S1/S2-Kreuzung, und sein Genom kann mithilfe der Restriktionsenzyme BsaI und BsmBI in sechs gleichmäßig verteilte DNA-Stränge aufgeteilt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass diese gleichmäßigen Abstände in den Genomen natürlicher Viren vorkommen.
Der Grund, warum Wissenschaftler Viren mit gleichmäßig verteilten DNA-Stücken zusammenspleißen, liegt darin, dass es einfacher ist, sie zu manipulieren. So können sie die einzelnen Stücke chemisch synthetisieren und sie dann zu einem vollständigen Genom zusammenfügen.
Dieser verräterische synthetische „Fingerabdruck“, der im Genom von SARS-CoV-2 gefunden wurde, wurde in einem Preprint von Bruttel et al. aus dem Jahr 2022 detailliert beschrieben, wie Wade anmerkt. Wie sich herausstellte, enthielt der DEFUSE-Vorschlagsentwurf sogar ein Bestellformular für BsmBI – eine Tatsache, die Bruttel in einem Twitter/X-Post hervorhob.
Die genomischen Variationen von SARS-CoV-2 liegen ebenfalls innerhalb des im Vorschlag angegebenen Bereichs von 25 %, und seine rezeptorbindenden Domänen waren von Anfang an für menschliche ACE2-Rezeptoren optimiert, wodurch es sich wie ein Lauffeuer verbreiten konnte. Wade schreibt:
„Die Entdeckung des neuen Rezepts stärkt sicherlich die Möglichkeit, dass die regelmäßigen Abstände zwischen den Erkennungsstellen von BsaI und BsmBI in SARS2 die Signatur eines synthetischen Ursprungs sind.
Richard H. Ebright, ein Molekularbiologe an der Rutgers University, der das Papier von 2022 als ‚bemerkenswert … aber nicht entscheidend‘ bezeichnet hatte, sagt nun, dass die Beweise in den neuen Dokumenten ‚die Beweise, die durch die Genomsequenz erbracht wurden, von der Ebene des Bemerkenswerten auf die Ebene einer rauchenden Waffe heben‘.“
Matt Ridley, Mitautor von „Viral: The Search for the Origin of COVID-19“ stimmt dem zu und stellt fest, dass alle neuartigen Merkmale von SARS-CoV-2 durch die vorgeschlagenen Forschungsmethoden, die in den DEFUSE-Dokumenten beschrieben sind, erklärt werden.
„Game over.“ schrieb Ridley. „Die jüngsten Enthüllungen bestätigen präzise, dass all die vielen verdächtigen Merkmale von SARS-CoV-2, die darauf hindeuten, dass es von Menschen gemacht wurde, in dem DEFUSE-Vorschlag, an dem das Wuhan Institute of Virology beteiligt war, ausführlich dargelegt wurden.„
EcoHealth war sich der Pandemie-Risiken wohl bewusst
Laut dem DEFUSE-Entwurf, den die USRTK erhalten hat, war geplant, acht bis 16 Stämme von Fledermausviren des SARS-Typs zu synthetisieren, die das Potenzial haben, auf den Menschen überzugreifen, um einen Impfstoff herzustellen, der dann bei Fledermäusen in Regionen mit militärischen Aktivitäten eingesetzt werden sollte.
EcoHealth und das Wuhan Institute of Virology (WIV) waren sich sehr wohl bewusst, dass diese Forschung eine Pandemie beim Menschen auslösen könnte. In einem Planungsprotokoll heißt es: „Wir MÜSSEN in unserem Vorschlag deutlich machen, dass unser Ansatz die Evolution nicht in die falsche Richtung treibt, z. B. die Entwicklung eines virulenteren Stammes, der dann zur Pandemie wird.“
Gegenwärtig sieht es so aus, als sei genau das passiert. Es wurde ein synthetisches Virus zusammengebraut, das irgendwie aus der WIV entkommen ist. Ob dies absichtlich geschah oder nicht, ist eine andere Frage. Wie auch immer, die Moral von der Geschichte ist, dass die Funktionsgewinnungsforschung enorme Risiken für die öffentliche Gesundheit birgt, und wenn das Risiko einer Pandemie besteht, dann sollte die Forschung wahrscheinlich nicht erlaubt werden.
Dokumente zeigen betrügerische Praktiken zur Erlangung von Fördermitteln
Die neuen Dokumente zeigen auch, wie Daszak die US-Regierung darüber täuschte, wo diese offensichtlich riskante Forschung durchgeführt werden sollte. Obwohl er durchaus die Absicht hatte, einen Großteil der Arbeiten an der WIV durchführen zu lassen, spielte er die Rolle der chinesischen Forscher herunter und ließ es so aussehen, als würde die Forschung in den USA stattfinden.
Die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) lehnte den Vorschlag schließlich wegen „erheblicher Schwächen“ ab, darunter die Tatsache, dass dem Vorschlag jegliche Art von Risikobewertung und Risikominderungsplan fehlte. Ob und von wem jemand anderes die Mittel zur Verfügung gestellt hat, bleibt eine offene Frage. Wie von Wade berichtet:
„Der DEFUSE-Vorschlag wurde von Peter Daszak, dem Leiter der EcoHealth Alliance in New York, zusammen mit Partnern wie Shi Zhengli vom Wuhan Institute of Virology und Ralph Baric von der University of North Carolina verfasst …
Einige Beobachter glauben, dass die chinesischen Mitglieder der Gruppe, als die DARPA die Finanzierung des Projekts ablehnte, beschlossen haben könnten, ihre eigene Finanzierung zu finden und das Projekt im Alleingang durchzuführen. Dies ist plausibel, da Baric und Shi zwar zusammenarbeiteten, aber auch Rivalen waren. Da Baric wegen fehlender DARPA-Gelder blockiert war, könnte Shi die Chance gesehen haben, voranzukommen, wenn sie Gelder aus chinesischen Quellen beschaffen konnte.
Daszak, der Leiter des Projekts, hatte auf jeden Fall geplant, einen Großteil der Arbeit von Shis Team in Wuhan durchführen zu lassen, auch wenn dies bedeutete, dem Verteidigungsministerium vorzugaukeln, dass der Großteil der Forschung von Baric in den Vereinigten Staaten durchgeführt werden würde.
In einem Vermerk, der in den neuen Dokumenten gefunden wurde, schrieb Daszak: „Wenn wir diesen Vertrag gewinnen, schlage ich nicht vor, dass die gesamte Arbeit unbedingt von Ralph durchgeführt wird, aber ich möchte die US-Seite dieses Vorschlags betonen, damit die DARPA mit unserem Team zufrieden ist. Sobald wir die Mittel erhalten, können wir dann festlegen, wer welche Arbeiten genau durchführt, und ich glaube, dass ein Großteil dieser Tests in Wuhan durchgeführt werden kann“.
Daszak ist Forschungsmanager, kein Virologe, und hat die Konsequenzen dieser Entscheidung vielleicht nicht ganz verstanden. Das DEFUSE-Projekt wäre, wenn es von Baric durchgeführt worden wäre, in der zweithöchsten Sicherheitsstufe, BSL-3, durchgeführt worden, weil Baric die Manipulation von SARS-Viren für eine gefährliche Arbeit hielt und seine Forschung in einem BSL-3-Labor durchführte.
Die Chinesen waren von den Gefahren weniger beeindruckt. Shi arbeitete mit SARS-Viren hauptsächlich in BSL-2-Labors, die nur minimale Sicherheitsanforderungen erfüllen, testete die Viren aber auch an humanisierten Mäusen unter BSL-3-Bedingungen.
Als SARS2 zum ersten Mal in der Welt auftauchte, wies es all die einzigartigen Eigenschaften auf, die man von einem Virus erwarten würde, das nach dem DEFUSE-Rezept hergestellt wurde. Anstatt langsam die Fähigkeit zu entwickeln, menschliche Zellen anzugreifen, wie es natürliche Viren tun müssen, wenn sie vom Tier auf den Menschen überspringen, war SARS2 sofort für Menschen infektiös, möglicherweise weil es bereits in humanisierten Labormäusen an die menschlichen Zellrezeptoren angepasst worden war …
Trotz intensiver Suche wurden keine Vorläufer von SARS2 in der Natur gefunden. Angesichts des Datums des DEFUSE-Vorschlags von 2018 könnten die Forscher in Wuhan das Virus bis 2019 synthetisiert haben, was den ansonsten unerklärlichen Zeitpunkt der COVID-19-Pandemie sowie ihren Ursprungsort perfekt erklären würde. Es passt alles.“
Lehren aus der großen COVID-Vertuschung
In einem Artikel vom 1. November 2023 gab Senator Paul einen Überblick darüber, was wir aus der „großen COVID-Vertuschung“ gelernt haben:
„Die COVID-Vertuschung begann in China. Aber in gewisser Weise machen wir eine zu große Sache daraus. Es sollte niemanden überraschen, dass eine totalitäre Regierung, die von der Kommunistischen Partei Chinas geführt wird, versuchen würde, ihre Verantwortung für eine weltweite Pandemie zu vertuschen. Was uns erschüttert hat – und worauf wir unsere Aufmerksamkeit richten sollten – ist die Vertuschung in unserem eigenen Land, die von Dr. Anthony Fauci und seinen Kollegen aus der Gesundheitsbranche angeführt wird.
Und sie wären vielleicht mit ihrem Betrug durchgekommen, wenn nicht ein Bundesrichter die Freigabe ihrer E-Mails angeordnet hätte. Kurz gesagt, diese E-Mails zeigen, dass Dr. Fauci und andere „Experten“ des öffentlichen Gesundheitswesens zur gleichen Zeit, als sie öffentlich die Idee leugneten, dass das COVID-Virus durch eine undichte Stelle im Wuhan Institute of Virology in China entstanden ist, sich untereinander einig waren, dass dies wahrscheinlich der Fall war. Warum also diese Tatsache verheimlichen?“
Paul zufolge wollten Fauci und seine Mitarbeiter die Wahrheit verbergen, weil die Wahrheit ihre möglicherweise kriminellen Handlungen aufdecken würde. Als Direktor der National Institutes of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) finanzierte Fauci die riskante Gain-of-Function-Forschung am WIV – einem Labor, das in Bezug auf die Sicherheit unter dem Standard lag.
Darüber hinaus ließ er diese Forschung zu, obwohl in den USA ein Moratorium für die Gain-of-Function-Forschung bestand. Das Moratorium wurde genau aus dem Grund verhängt, weil Experten befürchteten, dass das Risiko einer Pandemie beim Menschen zu hoch war.
Versteckt Fauci ein schlechtes Gewissen?
Im Nachhinein betrachtet hatten sie Recht, und wenn sich herausgestellt hätte, dass SARS-CoV-2 ein künstlich hergestelltes Virus ist, das aus einem Labor ausgetreten ist, wäre die einzig vernünftige Reaktion gewesen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und diese Art der Forschung für immer zu beenden. Zweifellos hätte diese Aussicht Fauci und alle anderen Beteiligten in Angst und Schrecken versetzt.
Dass Faucis Gewissen ihn wachhielt, lässt sich laut Paul daran erkennen, dass er in den ersten Tagen der Pandemie mitten in der Nacht E-Mails verschickte, anstatt sich gemütlich in sein Bett zu verkriechen. Eine dieser E-Mails ging um 3 Uhr morgens an Robert Kadlec, den damaligen Sekretär für Bereitschaft und Reaktion bei Health and Human Services.
„Dies wurde heute veröffentlicht. Es bietet eine ausgewogene Sichtweise“, schrieb Fauci. Im Anhang befand sich ein Science-Artikel, der für einen zoonotischen Ursprung des Virus plädiert und die Theorie des Laborlecks widerlegt.
„Als diese E-Mail ans Licht kam, war ich zunächst über ihren Zeitpunkt und ihre Dringlichkeit verwundert“, schreibt Paul. „Aber dann erfuhr ich, dass eine von Kadlecs Aufgaben darin bestand, den Vorsitz des Ausschusses zu führen, der für die Überprüfung von Vorschlägen zur Funktionserweiterung zu Sicherheitszwecken zuständig ist – und dass der Vorschlag für die Coronavirus-Forschung in Wuhan seinem Ausschuss nie vorgelegt wurde!“
Mit anderen Worten: Paul glaubt, dass Fauci diese E-Mail an Kadlec geschickt hat, um die Tatsache zu verbergen, dass er die Forschung zum Funktionsgewinn genehmigt hat, die eigentlich auf Kadlecs Schreibtisch zur Sicherheitsüberprüfung hätte landen müssen, was aber nicht geschehen ist.
Verhaltensweisen, die auf eine Verschwörung hindeuten
Auch andere Verhaltensweisen deuten darauf hin, dass Fauci und seine Mitarbeiter Panik vor der Möglichkeit hatten, dass COVID auf ihre eigenen Aktivitäten zurückgeführt werden könnte. Paul schreibt:
„Jeremy Farrar, der Anthony Fauci des Vereinigten Königreichs, erzählte seinem Bruder, dass in der Anfangsphase der Pandemie „einige Wissenschaftler, darunter auch ich, zu vermuten begannen, dass es sich um einen Laborunfall handeln könnte“.
Farrar schreibt in seinem Buch Spike: „In dieser Zeit tat ich Dinge, die ich noch nie zuvor getan hatte: Ich besorgte mir ein Wegwerf-Telefon, hielt geheime Sitzungen ab und bewahrte schwierige Geheimnisse.
In der Tat begannen viele westliche Bürokraten, vor allem in den USA, verschiedene Kommunikationsformen zu nutzen, um ihre Nachrichten vor künftigen Anfragen nach Unterlagen zu schützen. Uns liegt eine E-Mail von einem von Faucis Assistenten vor, der andere Regierungsmitarbeiter anweist, keine E-Mail-Adressen der Regierung zu verwenden. Was übrigens ein Verbrechen ist.“
Und dann sind da noch die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel, in denen die Idee, dass SARS-CoV-2 vom Menschen verursacht sein könnte, „entlarvt“ wird – ohne den geringsten Beweis dafür vorzulegen – und „Verschwörungstheorien, die darauf hindeuten, dass COVID-19 keinen natürlichen Ursprung hat“, verurteilt werden. Bei näherer Untersuchung wurden auch sie mit den Hauptschuldigen in Verbindung gebracht, die ein starkes Interesse daran haben, die Wahrheit zu verbergen, darunter auch Fauci.
Wir müssen der Gain-of-Function-Forschung ein Ende setzen
Wie Paul feststellte, wächst die Zahl der Wissenschaftler, die sich Sorgen über ein weiteres Laborleck mit weitaus schlimmeren Folgen machen:
„Bei COVID lag die Sterblichkeitsrate bei weit unter einem Prozent. Jetzt werden Experimente mit Viren durchgeführt, die eine Sterblichkeitsrate zwischen 15 und 50 Prozent haben können. Im Jahr 2021 schrieb der MIT-Biochemiker Kevin Esvelt:
Sobald wir die Möglichkeit des Missbrauchs [der Funktionsgewinnforschung] in Betracht ziehen, ganz zu schweigen von kreativem Missbrauch, sieht diese Forschung wie ein Glücksspiel aus, das die Zivilisation nicht riskieren kann … Ich beschwöre jeden Wissenschaftler, Geldgeber und jede Nation, die auf diesem Gebiet arbeitet: Bitte hören Sie auf.
Versuchen Sie nicht mehr, pandemiefähige Viren zu entdecken oder herzustellen, ihre Virulenz zu erhöhen oder sie leichter zusammenzusetzen. Keine Versuche mehr, herauszufinden, welche Komponenten es den Viren ermöglichen, menschliche Zellen effizient zu infizieren oder sich darin zu vermehren, oder vererbbare Wege zu finden, die Immunität zu umgehen. Keine Experimente mehr, die Blaupausen für Seuchen verbreiten könnten.
Das Potenzial für eine Katastrophe kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Schon jetzt können Menschen synthetische DNA im Internet bestellen, und wenn sie wissen, was sie tun, können sie das Polio-Virus und viele andere Viren herstellen …
Die erforderlichen Informationen sind dank der vom Steuerzahler finanzierten Initiativen zur Identifizierung aller Viren der Welt öffentlich zugänglich. Mit der Unterstützung von Leuten wie Peter Daszak und Bill Gates sind die USA seit Jahrzehnten der wichtigste internationale Geldgeber für die Identifizierung von Pandemieviren.
Das sollte uns nachdenklich stimmen: Bei diesen Programmen werden seltene Viren aus Höhlen ausgegraben, in denen Menschen ihnen vielleicht nie begegnen würden, und in große Ballungsgebiete transportiert, Viren manipuliert, um sie gefährlicher und übertragbarer zu machen, und die daraus resultierenden Erkenntnisse der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht.
Selbst wenn das Ziel darin besteht, künftige Pandemien zu verhindern, steht das Risiko-Nutzen-Verhältnis in keinem guten Verhältnis. Die Befürworter der Identifizierung der Viren der Welt argumentieren zwar, dass die gewonnenen Erkenntnisse bei der Entwicklung von Impfstoffen hilfreich sein werden, doch die jahrzehntelange Identifizierung von Viren war erfolglos, da noch kein Impfstoff für den Menschen entwickelt wurde, bevor es zu einer Epidemie kam.
Wenn wir so weitermachen, werden nach Ansicht von Esvelt durch „absichtliche Pandemien“ „viel mehr Menschen getötet, als durch die Identifizierung gerettet werden könnten“. Zu glauben, dass wir künftige Pandemien verhindern können, obwohl wir weiterhin gefährliche Viren suchen, katalogisieren und manipulieren, ist der Gipfel der Hybris.
In den letzten Jahren haben sich die „Experten“ des öffentlichen Gesundheitswesens in fast allen Fragen geirrt. Wenn wir solche Katastrophen in Zukunft vermeiden wollen, müssen wir die Regierung reformieren und die außer Kontrolle geratenen Wissenschaftler und ihre Erfüllungsgehilfen zügeln.“
Ich könnte nicht mehr zustimmen. Wir müssen der Forschung zum Zweck der Sicherheit der Menschheit ein Ende setzen und dürfen nicht zulassen, dass Gier oder schiere wissenschaftliche Neugier zur Schaffung eines Erregers führen, der die Menschheit auslöschen könnte.
Das Haushaltsgesetz für 2022 enthält auf Seite 3.354 eine Anweisung an den Minister für Gesundheit und Humandienste, „keine Forschung zu finanzieren, die von einer ausländischen Einrichtung in einem bedenklichen Land durchgeführt wird … und die Krankheitserreger mit Pandemiepotenzial oder biologische Agenzien oder Toxine beinhaltet“.
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wie Paul anmerkte, „müssen die Amerikaner und ihre Vertreter genau darauf achten, ob unsere Gesundheitsbehörden versuchen, ihn zu umgehen“.
Zu diesem Zweck empfiehlt eine Gain-of-Function-Reformgruppe nun, dass Gain-of-Function-Experimente, die einem Krankheitserreger eine „effiziente Übertragbarkeit auf den Menschen“ verleihen, reguliert werden sollten. Dies würde „Bürokraten wie Fauci ausdrücklich davon abhalten, um die Definition des Funktionsgewinns herumzutanzen und wegzuschauen, wenn Forscher Viren schaffen, die sich leichter im Menschen verbreiten“, schreibt Paul.
„Wir stellen Biowaffen und Gegenmittel für diese Biowaffen her, und das muss aufhören.“
Gegenwärtig ist die Gain-of-Function-Forschung erlaubt, sofern sie mit der Absicht betrieben wird, einen Impfstoff zu entwickeln, was ein logischer Trugschluss ist. Wir waren noch nie in der Lage, präventiv einen Krankheitserreger zu konstruieren, der später in der natürlichen Evolution auftaucht.
Nein, wir schaffen neuartige Krankheitserreger, die in der Natur nicht vorkommen, und entwickeln dann Impfstoffe dagegen. Mit anderen Worten: Wir schaffen Biowaffen und Gegenmittel für diese Biowaffen, und das muss aufhören. Damit dies geschieht, muss die Öffentlichkeit anfangen, „Lärm“ zu machen, damit unsere gewählten Vertreter erkennen, dass wir nicht zulassen werden, dass dieses Problem ignoriert wird.
Quellen:
- 1, 8, 10, 12, 14 City Journal January 25, 2024
- 2 USRTK US Geological Survey letter December 5, 2023
- 3, 4, 6 USRTK January 18, 2024
- 5 DEFUSE Proposal March 27, 2018
- 7 BioRxiv October 20, 2022
- 9 X Dr. Valentin Bruttel January 18, 2024
- 11 X Matt Ridley January 18, 2024
- 13 Rejection of DEFUSE Project Proposal
- 15, 16, 17 Imprimis Hillsdale, Lessons From the Great COVID Cover-Up
Spott für Magazin Profil: „Faktencheckerin“ behauptet, „Mann und Frau“ wären ein Märchen
Der pseudojournalistische Offenbarungseid des ehemals hoch angesehenen Magazins „Profil“ zeigt eine Reihe von Problemen einer kleinen „woken“ Elite auf. Eine Redakteurin, die nicht nur Expertin für Geschlechterfragen sondern auch das Klima sein will, bezeichnet die Aussage von Noch-Kanzler Nehammer, es gäbe biologisch nur Mann und Frau, als wissenschaftlich widerlegtes Märchen. Die Menschen in sozialen Medien sparen nicht mit Kritik, die häufig in Spott und Hohn ausartet.
Ein Kommentar von Willi Huber
Profil wurde 1970 vom Transatlantiker und Bilderberger Oscar Bronner gegründet, der heute Herausgeber der linksgerichteten Tageszeitung „DerStandard“ ist. Als Gründungsgedanken formulierte er damals folgende Worte: „Wir sind der Meinung, dass es in Österreich endlich eine Zeitschrift geben sollte, die intelligente Menschen unabhängig von allen Interessengruppen über die Hintergründe des politischen, kulturellen und sonstigen Geschehens informiert […] Im übrigen aber sehen wir unsere Aufgabe weniger darin, selbst Kritik zu üben, als darin, die Hintergründe des Geschehens mit so viel Informationsmaterial wie möglich so transparent zu machen, dass sich der Leser selbst ein Urteil bilden kann.„
Folgt die Zeitung noch diesem Anspruch? Tausende Nutzer der Sozialen Medien Facebook und X sind wohl anderer Meinung, denn sie überziehen die Redaktion aktuell mit einem Shitstorm der Extraklasse. Profil hatte nicht nur die linksextreme und realitätsfremde Behauptung, es gäbe mehr als zwei Geschlechter, verbreitet. Nein, man packte die Aussage in einen so genannten „Faktencheck“ (der heutigen Grundlage für Zensur) um den – höflich formuliert – ein wenig ungeschickten Noch-Kanzler Nehammer anzupatzen.
Es handelt sich also um eine politische Angriffshandlung im Vorwahlkampf – allertdings ohne erkennbaren strategischen Sinn. Denn wer heute dem Wahn verfallen ist, es gäbe quasi beliebig viele frei erfundene Geschlechter (und man könne sie wechslen) wird dies auch morgen sein – mit oder ohne Profil.
Profil kann spätestens seit der Übernahme des Chefredakteurs-Sessels durch Anna Thalhammer als klar linkstendenziös wahrgenommen werden. Dementsprechend ist eine Schlagseite in der Berichterstattung zugunsten linker Politik und gegen konservative Politik nicht sonderlich überraschend. Wenn man sich aber erhofft, mehr Wähler zu generieren, wenn man in einem linken Magazin linke Dinge schreibt, dürfte ein Defekt im strategischen Kompass vorliegen. Menschen, die daran glauben, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, wählen ohnehin nur Grün oder eine andere Spielart des Kommunismus.
Der Faktencheck einer Redakteuse namens Franziska Dzugan lautet „FALSCH“. Die Aussage Nehammers, „Es gibt biologisch nur zwei Geschlechter – nämlich Mann und Frau.“ ist damit zur Zensur in sozialen Medien freigegeben. Das Fazit der „Profil-Expertin“: „Es gibt biologisch gesehen mehr als zwei Geschlechter. Intersexualität ist eine Tatsache, die sich medizinisch einwandfrei nachweisen lässt. Die Aussage von Nehammer ist daher falsch.„
Dzugan schreibt durchgehend über linkswoke und globalistische Themen. Ein paar Beispiele: „Her mit dem Schnitzel aus dem Labor!“, „Wintersport: Wie es um die Zukunft des Schnees steht“, „Windräder auf der Alm: Her damit!“, „Klimakrise: 2023 dürfte das heißeste Jahr aller Zeiten werden“, „Geoengineering: Irrsinn oder Klima-Rettung?“. Es ist die gesamte Themenpalette, welche „Philantrophen“ wie George Soros, Klaus Schwab und Bill Gates in Verzücken ausbrechen lässt. Ob dies schon ausreicht, um von diesen Milliardären auch eine großzügige Spende zu erhalten, ist unbekannt – aber in Österreich auch egal. Wozu gibt es den Steuerzahler und die Politik, welche die Presse üppig mit Geschenken überhäuft – darunter auch das Profil.
Die Reaktionen auf X sprechen eine eindeutige Sprache:
Beispielsweise schreibt Madeleine: Die Redakteurin möge bitte dringend ein Grundkurs in Biologie besuchen. Alle Menschen sind geschlechtsspezifisch männlich oder weiblich. Auch Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) sind Geschlechtsspezifisch. Klinefelter-Syndrom zB kommt nur bei Männern vor.
MIGO erklärt: Äh, nein… nicht mal mit dem Intersex-Ansatz, in dem man Chromosomen Anomalien oder Dysphorie berücksichtigt, gibt es nicht mehr als 2 biologische Geschlechter. Selbst wenn man das Sammelsurium von Klinefelter Syndromen, XX-Männern, Turners usw berrücksichtigt, die fast alle zurecht ein ziemliches Problem damit haben dürften, von Noobs als ‚zwischengeschlechtlich‘ bezeichnet zu werden, wird es nicht wahrer, je öfter man es wiederholt.
Und Gert Wöllmann bringt es auf den Punkt: Nein, die Biologie (Sexus) kennt genau zwei Geschlechter . Nur die Grammatik (Genus) kennt mehr (drei) und die Soziologie (Gender) unendlich viele. Die drei Dinge auseinander zu halten ist doch nicht so schwer.
Wer vergleichbare Reaktionen auf Facebook studieren möchte, dem sei dieser Link empfohlen.
Mit solchen Artikeln präsentiert man sich als inoffizielles Leitmedium der Clownwelt. Die einzig denkbare Strategie wäre, dass man den Gegenwind antizipiert hat und in Kürze wehleidig von Beleidigungen gegenüber einer Journalistin faseln wird. Rituelle Waschung unter einer Brücke inklusive? Jedenfalls wäre die kommende Bundesregierung gut beraten, die Förderrichtlinien für Medien gut zu überdenken. Dass Publikationen wie diese aus Steuergeldern finanziert werden, ist ein Skandal.
Übrigens: Die Genderideologie ist das Produkt der Irrlehren eines Pädophilen namens John Money, der selbst Kinder missbraucht und verstümmelt hat: Dieser Professor erklärt, weshalb Gendertheorie die Irrlehre eines Pädophilen ist
Nachtrag: In der österreichischen Medienlandschaft spielen linke Redakteure mit dem „Faktencheck“ bereits Pingpong. Besonders schockierend: Auch der öffentlich-rechtliche ORF III soll den Humbug verbreitet haben. Das diesebezügliche Posting ist auf X aber nicht mehr auffindbar – Google findet aber noch einen Link auf die ORF-TVthek, wo der Beitrag wohl auch nicht mehr existiert.
Bleibt das Maskendogma oder kommt der Freispruch für Mutärztin Dr. Monika Jiang?
Heute wird das Urteil im Maskenprozess um die Mutärztin Dr. Monka Jiang in Mannheim gesprochen werden. Das Vorgehen gegen die Medizinerin, die in ihrer Arbeit das Wohl der Patienten an allererste Stelle stellte, statt Ethik und Moral auf Zuruf über Bord zu werfen, belegt erneut die Übergriffigkeit von Politik und Justiz unter dem Corona-Deckmantel. Für den Verein MWGFD hat der Rechtsanwalt Edgar Siemund den Fall erörtert und dabei auch erklärt, wie dieses evidenzlose Eingreifen der Strafverfolgung in die Medizin überhaupt erst möglich geworden ist. Nutzt man heute die Chance, das wissenschaftsferne Maskendogma endlich fallen zu lassen?
Nachfolgend lesen Sie die Mitteilung des Vereins MWGFD – Autor RA Edgar Siemund; veröffentlicht am 18. Februar 2024
Eine Moritat, die zeigt, wie aus einer Maxime der Medizin „primum non nocere“ („zuallererst nicht schaden“) Verfolgung, Gefängnis und Schlimmeres erwachsen kann.
Es bahnt sich eine weitere Gelegenheit an, den tragikomischen Maskenprozessen ein gerechtes Ende zu setzen. Wie viele andere Ärzte, die ihrem Gewissen nach handelten, muss sich auch die Ärztin Dr. Monika Jiang am Landgericht Mannheim einem unzumutbaren Prozess aussetzen. Am 20.02.24 soll nun das Urteil fallen. Während die klare Faktenlage einen Freispruch fordert, wünscht sich der Staatsanwalt 4 Jahre Gefängnis und ein Jahr Berufsverbot.
Wir fragen uns, ob mit Faschingsende endlich auch das Maskendogma fällt? Denn all diese gerichtlichen Maskeraden hätten sich erübrigt, hätte man schlicht das Genfer Gelöbnis wieder ins Bewusstsein geholt. Gemäß diesem haben Ärzte Folgendes zu beachten:
„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren [..]
[..] Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“
Und die Berufsordnung der Ärzte, z.B. von Baden-Württemberg, legt ihnen die Pflicht auf, nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit zu handeln. Dabei dürfen sie keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl ihrer Patienten stellen und unter keinen Umständen Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen (siehe § 2 Abs. 4 BOÄ B-W).
Um das hohe Gut der Therapiefreiheit zu bewahren, ist es geradezu geboten, dass der Arzt stets in der Lage sein darf, sich von vorgefertigten Behandlungsplänen uneingeschränkt lösen zu können. Nur so kann der Arzt das Vertrauen seiner Patienten gewinnen und damit seine Rolle als vertrauenswürdiger Begleiter auf dem Weg zur Genesung erhalten. Denn nicht jede kleine Malaise muss auch therapiert werden. Doch immer hat der Arzt frei zu entscheiden, darf sich nur vom Wohl seines Patienten und seinem Eid leiten lassen und nicht von einer Maßnahmenpolitik, für deren Befolgen blindlings immer ein Handbuch aufgeschlagen werden muss.
Wie sieht die Justiz das, nach 4 Jahren Corona-Misere?
Angefangen von Tüchern vor der Nase, über OP-Masken, hin zu FFP2-Masken, die alle keinen Virus aufhalten können (Interessierten sei die letzte Studie des renommierten Cochrane-Institute aus England empfohlen), den angeblich Millionen von COVID-Toten nach Modellierung (die es in der Realität nie gegeben hatte), den sibyllinischen Teststäbchen und PCR-Orakeln, die alles angezeigt haben, nur keine Infektion, und schließlich der angeblich mit „Lichtgeschwindigkeit“ (auch das eine Irreführung) entwickelten modifizierten mRNA-Technologie zur Bekämpfung von respiratorischen Viren, ist die Sachlage eindeutig. Was dem Fass den Boden ausschlägt, ist die Tatsache, dass die sogenannte Bekämpfung gar nicht da, wo die Viren als erstes auftauchen, nämlich im Nasen- und Rachentrakt sowie der Lunge, stattfand, sondern in unserem Blut und in unseren Zellen, wo ein Atemwegs-Virus erst gar nicht hingelangen sollte.
Die Justiz verfolgt weiterhin Ärzte, die all das schon lange wissen, sowie Teile der Bevölkerung, die nicht nur die Desinformations-Kampagne durchschauen, sondern die längst überfällige Aufarbeitung fordern. Man könnte meinen, wir lebten in Schilda, weil sich die Justiz dadurch immer noch an der Verfolgung Unschuldiger abarbeitet.
Doch warum Verfolgung Unschuldiger?
Nun, um das zu erkennen, musste man sich nur von November 2023 bis Februar 2024 wiederholt in einen Gerichtssaal in Mannheim setzen und den Ausführungen der Verteidiger einer Mutärztin lauschen. Da konnte man erleben, wie den Schildbürgern vor Augen geführt wurde, dass man Licht nicht in Räume tragen kann, vor allem, wenn diese Räume schon seit langer Zeit hell erleuchtet sind. So verhält es sich nämlich mit dem Tragen von Masken, gleich welcher Art, um damit eine Infektion durch Viren zu vermeiden – es ist nicht nur sinnwidrig, sondern schadet zudem noch.
Doch eins nach dem anderen. So einfach macht es einem die Justiz nämlich nicht. Denn sie hält sich an Gesetze, mögen diese auch noch so unsinnig sein. Verstößt man gegen diese, sprich, folgt man den Geboten der ärztlichen Ethik, dann kann es einem so gehen, wie der Mutärztin. An dieser versucht die Staatsanwaltschaft ein Exempel zu statuieren: aus dem Dienst der Ärztin an Menschen, denen sie zum Schutz vor körperlichen und seelischen Leiden bestätigte, keine Maske tragen zu müssen und – was aus medizinischer Sicht noch viel wichtiger ist – zu können, machten Staatsanwaltschaft und Gericht der ersten Instanz einen Straftatbestand, den es in der aktuellen Fassung erst seit dem 24. November 2021 gibt: die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB. Seit über 150 Jahren unverändert, nämlich seit dem 15. Mai 1871, und für den scharfen Schuss gedacht, um Ärzte zu bestrafen, die einem anderen wider besseres Wissen ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellten, damit dieser sich bei Behörden oder Versicherungen bereichern konnte, sollte diese Vorschrift nunmehr nach der Intention des COVID-Gesetzgebers zu einer Streubombe umgebaut werden, um flächendeckend missliebige, angeblich Corona-feindliche Ärzte zu treffen, die es wagten, die Therapiefreiheit wie ein Schutzschild vor der unmedizinischen Willkür des Staates über ihre Patienten zu halten.
Nunmehr reicht es nämlich aus, wenn das „unrichtige“ Gesundheitszeugnis „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ benutzt werden soll. Dazu zählt z.B. schon der Brötchenkauf beim Bäcker. Wobei sich weder Rechtsprechung noch juristische Lehre einig sind, ob es sich bei dieser „Fortentwicklung des Rechts“ nicht doch um einen Rohrkrepierer handelt.
Beim Maskenfall der Mutärztin jedenfalls war zwar diese Streubombe noch nicht scharf. Gleichwohl gab sich Justitia alle Mühe, aus dem Präzisionsgewehr des § 278 StGB (alte Fassung) doch noch eine Schrotflinte zu machen, um die Mutärztin auf jeden Fall nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.
Man könnte nun meinen, dass die Verteidigung gleichwohl ein leichtes Spiel hatte. Denn sie entzauberte so ziemlich alle Märchen, die sich seit 2020 um „Maskenbefreiungen“, deren Verfolgung und deren angebliche „Strafwürdigkeit“ rankten. Doch weit gefehlt!
Was war passiert?
Aus dem Dienst an Menschen in Not durch Maskenbefreiungen zwischen Mai 2020 und Januar 2021 hatten weisungsabhängige Staatsanwälte durch das Sammeln von belastendem Material Straftaten nach dem alten § 278 StGB konstruiert, welches ein Kriminalbeamter nach Manier von Wirtschaftsverbrechen hochmodellierte. Und eine Richterin am Amtsgericht war der felsenfesten Überzeugung, diese nahezu übermenschliche Anstrengung der Staatsanwaltschaft mit 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis, 3 Jahren Berufsverbot und vorläufigem, damit sofortigem Berufsverbot für die Mutärztin vergelten zu müssen.
Dagegen ging die Mutärztin in Berufung und es entfaltete sich im Prozess alles Mögliche, nur Fakten und Beweise der Verteidigung blieben ungehört. Fleißig trugen die staatlichen Juristen stattdessen Schwarzlicht in die hellerleuchteten Räume der Wissenschaft, in der Hoffnung, den Gesundheitszustand eines Menschen nur durch das Tragen einer Gesichtsmaske als für Viren unangreifbar erkennbar zu machen. Doch alles Schwarzlicht der Strafverfolgungsbehörden nützt nichts: Was die Verteidigung im Gegensatz zum Gericht ins strahlende Licht der Wahrheitsfindung rückte, ist erhellend für alle sog. „Maskenfälle“. Soweit zu den Tatsachen.
Doch Tatsachen sind keine Gesetze und auch keine Verordnungen. Deshalb wurde das, was juristisch nicht passte, passend gemacht. Und das machte man so:
Man fing 2020 damit an, als Verordnungsgeber Corona-Vorschriften zu erlassen, die nicht sonderlich präzise formuliert waren. So hieß es anfangs: Sie müssen eine Maske tragen, es sei denn, dass dies „aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.“ Da konnte der Bürger noch selbst entscheiden, was medizinische Gründe und was unzumutbar war. Doch dann gab man weitere Zielkoordinaten aus und nahm nun auch Ärzte ins Visier, indem man in den Corona-Verordnungen formulierte: Menschen, die keine Maske tragen müssen, sind
„Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat“.
Was der „Corona-Verordnungsgeber“ 2020 noch mit Blick auf die Bürger als Adressaten formuliert hatte, wurde nun von übereifrigen Staatsanwaltschaften zum Zwecke der Verfolgung von nicht systemkonformen Ärzten gedehnt, interpretiert, gebeugt, „neu bewertet“ und neu definiert. Nicht nur Juristen bekamen ein Störgefühl in dieser Zeit.
Da die Streubombe des neuen § 278 StGB für Maskenatteste, die vor dem 24.11.2021 ausgestellt worden waren, nicht anwendbar war und der § 278 StGB in seiner alten Fassung im allgemeinen wegen seiner spezifischen Ausrichtung auf Behörden und Versicherungen nicht passte, begann schon bald mit Hilfe der unscharf formulierten Verordnungen eine regelrechte, auch unsinnige und rechtswidrige Treibjagd auf diejenigen, die keine Masken tragen konnten.
Wer als Arzt seinem Auftrag folgend und streng verordnungskonform, nach bestem Wissen und in reinem Gewissen, Maskenbefreiungen ausstellte, kam früher oder später mit den Häschern des Staates in Kontakt. Überall im Land gab es Praxisdurchsuchungen, teils auch in Privaträumen der Ärzte, unter der falschen Anschuldigung,
„unrichtige Zeugnisse über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen“
ausgestellt zu haben (gem. §278 StGB a.F.). Auch Patienten dieser Ärzte blieben nicht verschont. Ihnen wurde vorgeworfen, ein unrichtiges Zeugnis über ihren Gesundheitszustand gebraucht zu haben, § 279 StGB.
Wie konnte es dazu kommen?
Der Weg von einer ärztlichen Bescheinigung bis hin zu einem
„unrichtigen Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen“
ist weit und hält keinem Abgleich mit Tatsachen stand. Vielleicht musste es dazu aus der Sicht der Politik kommen, um im Nachhinein die bereits nach Inkrafttreten der ersten Corona-Verordnungen übliche, wenn auch illegale Verfolgung zu rechtfertigen und dazu eine Gesetzesgrundlage zu schaffen?
In der Neufassung war nun auf einmal die Rede von „Täuschung im Rechtsverkehr“. Dagegen wurden „Behörden und Versicherungsgesellschaften“ gestrichen, ebenso wie „wider besseres Wissen“. Und das, obwohl gerade bei Masken das bessere Wissen schon immer auf der Seite derer war und nach wie vor ist, die Maskenbefreiungen bei Beschwerden ausstellten und weiterhin auch noch ausstellen.
Und dann kam, besonders während der Hochphase der Corona-Hysterie, hinzu, was in Deutschland Tradition hat: Übergriffigkeit der Staatsmacht, insbesondere wenn Bürger ihr Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ausübten, die dazu führte, dass früher oder später jede Bescheinigung unfreiwillig bei einer Behörde landete, beispielsweise dann, wenn sie dem Inhaber von der Polizei entrissen oder auch nur „als Beweismittel beschlagnahmt“ wurde. Dabei war ursprünglich der Behördenbegriff streng definiert und „zur Vorlage bei einer Behörde“ bedeutete, ein freiwilliges „Verbringen in den Bereich der Behörde“ – nicht ein Beschlagnahmen durch übereifrige Ordnungshüter oder Polizeibedienstete. Beide sind zwar keine Behörde, aber sie gaben sich als solche.
Und sobald sich die Bescheinigung in den Fängen der Verwaltung befand, kam die Staatsanwaltschaft auf den Plan und überlegte, wie man vor dem Hintergrund des eindeutigen Wortlautes des § 278 StGB a.F. doch noch eine Strafbarkeit konstruieren könne. Ihr stand nämlich noch eine weitere Vorschrift im Wege: § 7 Abs. 4 MBO-Ä. Danach war eine Beratung und auch eine Behandlung über Kommunikationsmedien erlaubt, wenn auch nur im Einzelfall. Doch was ist ein Einzelfall? Ein Patient, zwei Patienten, der gleiche Patient zweimal? Was ist, wenn ich ein Spezialist bin und immer die gleichen Fälle habe, sind das dann Einzelfälle oder sind das dann mehrere Fälle? Was macht man, wenn man vor diesen Fragestellungen steht und erreichen will, dass ein eindeutiger Wortlaut eines Gesetzes dann doch noch zur Strafbarkeit führt? Man dichtet einfach ein Tatbestandsmerkmal hinzu. Gesagt, getan. Flugs wurde die körperliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte als weitere Voraussetzung für das Erstellen eines Maskenattestes eingeführt. Ein Arzt konnte also völlig unbedrängt Hunderte, vielleicht sogar Tausende von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, ohne seine Patienten jemals gesehen zu haben. Stellte er aber auch nur wenige Maskenbefreiungsatteste aus, ohne dass er den Patienten untersuchte, fand er sich vor Gericht wieder.
Das passiert, wenn Politik willkürlich in Medizin und Recht eingreift. Dabei meinte die Justiz, dass ihr das „Dirnenurteil“ des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940 sowie ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2006, in dem es um ausgestellte Blanko-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ging, zur Seite stünden. Doch weit gefehlt. Denn im „Dirnenfall“ war die körperliche Untersuchung nach § 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ vorgeschrieben und das Urteil des BGH aus dem Jahr 2006 wurde 2018 von § 7 Abs. 4 MBO-Ä links oder rechts (je nachdem, welcher politischen Richtung Sie angehören) überholt. Also nichts mit „körperlicher Untersuchung“.
Und anders als bei der Arbeitsunfähigkeit liegt beim Tragen einer Maske eine nahezu einheitliche Symptomatik vor. Sie beschränkt sich in Kernbereichen auf wenige wesentliche Symptome: Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerz, Atemnot und Erschöpfung. Nicht so schwierig, als Arzt zu erkennen, dass Ursache dieser Symptome die Maske ist, insbesondere dann, wenn die Symptome nach Absetzen der Maske wieder verschwinden und der Patient das am Telefon so schildert. Eine klare Frage der medizinischen Logik, nicht der Politik.
Und was ist eigentlich mit der sog. Bescheinigung? Welche Bedeutung hat diese?
Der § 278 StGB ist ein sogenanntes Urkundsdelikt. Damit zählen Gesundheitszeugnisse zu den Urkunden. Urkunden müssen allerdings im Original vorliegen, mit echter Unterschrift. Kopien, Ausdrucke etc. können keine Urkunden sein.
Im April 2021 kam das erste Urteil aus Frankfurt, welches „Maskenbefreiungen“ mit „Gesundheitszeugnissen“ gleichsetzte. Damit war eine weitere „Neu- oder Umdefinition“ erfolgt, ohne dass dabei eine Auseinandersetzung mit dem Urkundsbegriff erfolgte. Und auch hier kommt wieder die Logik ins Spiel. Denn wenn ein Arzt bescheinigt, dass der Patient „aus medizinischen Gründen“ keine Maske tragen kann, kann dies keine Aussage über den Gesundheitszustand eines Menschen sein, weil nur medizinische Gründe, aber keine Gründe angegeben werden, die den Menschen im Ganzen betreffen. Deswegen kann eine solche Feststellung nicht zu einer Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Menschen durch Behörden oder Versicherungsgesellschaften führen. Das ist logisch unmöglich – außer für Verfolgungsbehörden.
Und was ist mit dem „wider besseres Wissen“ des Arztes, wobei das Wissen des Arztes gegenüber Staatsanwälten und Richtern in jedem Fall dominiert? Die Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmals hat durch eine gewissenlose „Wissenschaftsdominanz der Narrative“ seine ursprüngliche Bedeutung nahezu verloren. Nicht erst seit den Corona-Verordnungen gibt es sehr viel fundiertes Wissen dazu, was Masken leisten können und was nicht. Dass sie keine Viren abhalten können, war nicht nur die Meinung der Hersteller, sondern schon immer auch noch die Meinung der später ebenso meinungsbildenden Wissenschaftler kurz vor Beginn der Corona-Pandemie. So erklärte z.B. Herr Drosten dem interessierten Zuschauer im Januar 2020 bei rbb zur Verwendung von Masken im Alltag:
„Damit hält man [das Virus] nicht auf. Können wir nochmal separat drüber reden, aber die technischen Daten [zur Maske] sind nicht gut.“
Noch einen Monat später war dies auch die Meinung von Dr. Lars Schaade, dem Vizepräsidenten des Robert Koch Instituts, der da sagte:
„Es gibt einfach – das ist mehrfach untersucht worden – keine wissenschaftliche Evidenz, dass das [Tragen von Masken zum Schutz gegen Viren] irgend einen Sinn hätte.“
Und nur einen weiteren Monat später behauptete Herr Wieler genau das Gegenteil zum Mund-Nasen-Schutz (also OP-Maske):
„Der Mund-Nasen-Schutz dient – und auch das ist Stand des Wissens – dem Schutz anderer vor einer Infektion“
Die Worte von Herrn Wieler:
„[…] Diese Regeln müssen der Standard sein, die dürfen überhaupt nie hinterfragt werden.“
klingen uns allen immer noch im Ohr. Und deswegen blieb das dann so. Zumindest in der Justiz – bei den Gerichten jedenfalls bis heute. Honi soit qui mal y pense! Denn weder ist der Nutzen eines Mund-Nasen-Schutzes (übrigens auch nicht der FFP2 Maske, siehe Cochrane Studie 2023) bei Viren belegt, noch die Unbedenklichkeit. Hingegen gibt es unzählige Studien über deren Sinnlosigkeit im „Kampf“ gegen Viren sowie Gesundheitsrisiken und Schäden, die durch Maskentragen verursacht oder verstärkt werden können. Diese gehen von der „Totraumproblematik“ über CO2-Vergiftung, Verkeimung, MIES (Maskeninduziertes-Erschöpfungs-Syndrom), Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit bis zu psychosomatischen Beschwerden und Angstzuständen durch das Tragen von Masken.
Es ist also wider besseres Wissen, sowohl einen Schutz vor Viren durch Masken zu erwarten, als auch Masken zwingend vorzuschreiben. Dies gilt indes ganz offensichtlich nicht für die Verfolgungsbehörden, die sich allzu oft über ärztliche Kompetenz stellen und diese hinweg zu fegen suchen. Dem müssen sich die Ärzte widersetzen, weil sie keine Weisung von Nichtärzten entgegennehmen dürfen.
Der unvermeidliche Irrtum – auf welcher Seite findet der statt?
Anfangs, als die ersten Anzeigen wg. „Corona-Vergehen“ und „Maskenanzeigen“ bei den Staatsanwaltschaften eingingen, hatte manch ein Staatsanwalt ein Störgefühl, eine Staatsanwältin konnte gar keinen Straftatbestand erkennen und brauchte erst „Ermutigung“ oder auch mal eine „Weisung“ des Ärztekammeranwaltes, der im Einzelfall durchaus auch Leitender Oberstaatsanwalt der benachbarten Staatsanwaltschaft sein durfte und so den Weisungsmodus nicht von seinen Aufgaben als Kammeranwalt unterscheiden konnte.
Doch wenn schon einzelne Staatsanwälte keinen Straftatbestand erkennen können, wie kann dann der Laie einen solchen auch nur vermuten? Wenn alle in die Irre gehen, wohin geht dann der, der richtig geht? Wenn die Mehrheit in die Irre geleitet wird, wird dies dann zur „neuen Wahrheit“, zum neuen „geltenden Recht“?
Seit 2020 haben wir gesehen – zumindest wer es sehen wollte –, wie schnell unbescholtene Bürger zu Straftätern gemacht wurden. Nicht etwa, weil sie Straftaten begangen hätten, sondern weil sie sich auf ihre unveräußerlichen Grundrechte verließen und so in Konflikt mit der Post-Corona-Rechtsprechung kamen. Und seit 2020 haben wir auch gesehen, wie Ärzte, die sich für ihre Patienten einsetzten, auf einmal in das Fadenkreuz der Verfolgungsbehörden gerieten. Das konnte nur geschehen, weil verordnungskonformes Verhalten durch Maskenbefreiung in strafbare Handlungen umgedeutet wurde.
Wenn Recht etwas mit Objektivität, wirklicher Naturwissenschaft und Faktengebundenheit zu tun hat, dann sind heute sog. „Maskenvergehen“ als Willkürakte demaskiert, müssen daher eingestellt und alle Verfolgten müssen rehabilitiert werden. Nicht etwa nur wegen minderer Schuld, sondern wegen offensichtlicher Unschuld.
Wenn die Staatsanwaltschaft nichts mehr in der Hand hat, muss sie sich zurückziehen, die Verfolgung einstellen. Sonst wäre es die Verfolgung Unschuldiger. Wenn etwas nicht strafbar ist und auch nicht sein kann, kann man es nicht einfach strafbar machen. Kein Rechtsgut war jemals durch das Nichttragen von Masken mehr gefährdet, als wenn man eine Maske getragen hätte. Nur weil es Zeiten gab, in denen viele angebliche Maskenverstöße anzeigt wurden, wird das Unterlassen des Tragens einer Maske oder die Ausstellung eines Maskenattests nicht auf einmal strafbar. Weniger Straftat als ein „Maskenfall“ geht nicht. Wenn sich Politik und Recht auf diese evidenzlose Weise in die Medizin einmischen, dienen sie nicht mehr dem Menschen und seiner Gesundheit. Wem dienen die Strafverfolgungsbehörden dann?
Haben Sie als Leser die Wahrheit über Masken gefunden? Ich meine: Ja, und zwar für Freispruch und Rehabilitation aller Ärzte, die wegen angeblich falscher Maskenatteste verfolgt und verurteilt werden und wurden. Werden auch Richter die Wahrheit finden?
Wir danken jedem einzelnen Arzt und den verteidigenden Rechtsanwälten dafür, dass sie darum kämpfen, diese unmedizinische Willkür zu demaskieren.
Am kommenden Dienstag, den 20. Februar 2024 um 12 Uhr wird am Landgericht Mannheim im Gerichtssaal A1,1 das Urteil gesprochen. Auch hier hoffen wir wieder auf volle Publikumsreihen.
Ist Österreichs Neutralität noch zu retten?

Wenn man die Aussagen der österreichischen Politiker verfolgt, drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass diese die Neutralität scheibchenweise abgeschafft haben. Mit dem Volksbegehren “Frieden durch Neutralität” sowie einer weiteren Kundgebung des Bündnisses “Neutralität schafft Frieden” am 3.3.2024 in Steyr steuern Aktivisten in Österreich dagegen und bekunden ihren Wunsch und Willen nach Frieden und nach […]
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Impfschaden-Studie mit 90 Millionen Covid-Geimpften

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