Kategorie: Nachrichten
Ex-Premier von Polen warnt vor Implosion der EU und zeigt Verständnis für Brexit

Polens vorige Regierung war ähnlich wie Ungarn wegen ihrer auf die nationalen Interessen ausgerichteten Politik in ständigen Streit mit der Brüsseler Nomenklatura. Der neue Regierungschef Donald Tusk war lange Zeit selbst Bestandteil dieser Nomenklatura und geht rabiat gegen alles vor was den Interessen der EU und der USA widerspricht. Der frühere polnische Premier Mateusz Morawiecki […]
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Gedenken an „queere“ NS-Opfer: Bundestag feiert Kinderschänder
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Gedenken an „queere“ NS-Opfer: Bundestag feiert Kinderschänder
Im vergangenen Jahr stellte der Bundestag beim Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erstmals die homosexuellen Opfer in den Vordergrund. Dabei gedachte man ausgerechnet eines Kinderschänders in besonderer Weise.
von Max Roland
„Totgeschlagen, totgeschwiegen“ – mit diesem Spruch wird den schwulen Opfern des Nationalsozialismus oft gedacht. Lange war das Gedenken an die vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen ein „blinder Fleck“ – auch, weil die NS-Kriminalisierung sich in der alten Bundesrepublik noch bis in die 60er-Jahre fortsetzte. Im vergangenen Jahr stellte der Deutsche Bundestag bei seinem jährlichen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erstmals die homosexuellen Opfer in den Vordergrund – auch ein Herzensanliegen von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).
Das war im Grundsatz nicht falsch – aber zweifellos vor allem ideologisch getrieben. Das merkte man schon damals auch daran, dass plötzlich von „queeren Opfern“ die Rede war – wo doch eigentlich schwule Männer, nicht Lesben oder Transsexuelle verfolgt wurden. Doch das Gedenken sollte politisch vereinnahmt und instrumentalisiert werden, um es direkt an die linken Kulturkämpfe der Gegenwart anzuknüpfen. Verantwortlich für diese Inszenierung war der Historiker Lutz van Dijk – er hatte diese Gedenkveranstaltung in langjähriger Lobbyarbeit durchgesetzt und geplant. Ins Zentrum stellte er zwei Menschen, die angeblich wegen ihrer Homosexualität durch die Nazis verfolgt wurden: Karl Gorath und Mary Pünjer.
Doch diese beiden als „Gallionsfiguren“ für die Verfolgten zu nehmen, könnte falscher nicht sein. Pünjers Name ist fehl am Platz, weil Lesben durch die Nazis nicht für ihre Sexualität verfolgt wurden – und auch die Darstellung Goraths entpuppt sich beim näheren Hinsehen als fatale Inszenierung.
Pädophiler Wiederholungstäter als schwules NS-Opfer inszeniert
Denn Karl Gorath war nicht wegen einvernehmlicher Homosexualität nach Paragraf 175 verurteilt worden, sondern wegen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nach den Paragrafen 176 und 175a. Der Historiker Alexander Zinn arbeitet dies in einem Gastbeitrag für die Welt auf. Er wirft dem für die Gedenkfeier verantwortlichen Historiker Lutz van Dijk vor, Warnzeichen ignoriert und aus ideologischer Motivation unsauber gearbeitet zu haben.
Denn die Warnsignale waren offensichtlich, schreibt Zinn: So war schon seit langem bekannt, dass Gorath zu einer Zuchthausstrafe verurteilt wurde und diese in Celle verbüßte. Zuchthausstrafen wurden jedoch nicht wegen „einfacher“ Homosexualität nach Paragraf 175 verhängt, sondern hauptsächlich bei „qualifizierter“ Homosexualität nach Paragraf 175a, insbesondere bei der „Verführung“ von Jugendlichen. All das belegt auch die Akte von Gorath, die seit Jahren bekannt und zugänglich ist. Eine einfache Anfrage beim Landesarchiv Niedersachsen hätte auch die gesamte Zuchthausakte von Gorath ans Licht gebracht, die seine Vorstrafen im Detail dokumentierte, schreibt Historiker Zinn.
Gemäß dieser Akte wurde Gorath 1934 erstmals nach Paragraf 176 wegen „unzüchtiger Handlungen“ mit Kindern verurteilt. Ähnliche Vergehen häuften sich. Zuletzt wurde er 1939 straffällig: In einem Versorgungsheim, in dem er als Krankenpfleger tätig war und auch für die Aufsicht von Jugendlichen verantwortlich war, übte er sexuelle Belästigung gegenüber einem 15-Jährigen aus. Im Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass er auch andere Jugendliche, die ihm anvertraut waren, belästigt hatte.
Bärendienst für verfolgte Homosexuelle
All dies hätte Lutz van Dijk als Historiker, der mit Quellenarbeit vertraut sein muss, wissen können und wissen müssen. Stattdessen verfasste er – entweder mit Vorsatz oder aus Nachlässigkeit – eine Gedenkrede, die Gorath zu einem völlig unschuldigen NS-Opfer stilisierte, der wegen einvernehmlicher Homosexualität nach Paragraf 175 verurteilt wurde, weil er sich „mit anderen Männern“ traf. Ausgerechnet einen pädophilen Sextäter schrieb Dijk zu einem Märtyrer der Homosexuellenbewegung hoch – und schlägt damit in die alte Kerbe der Homophoben, die in jedem Schwulen ohnehin nur einen verkappten Pädo erkennen wollen.
Die Verleumdung von Homosexuellen als pädophil ist einer der ältesten Methoden der Schwulenhasser – und genau dieser Verleumdung liefert eine Bundestags-Gedenkstunde neue Munition. Zinn, selbst homosexuell, urteilt: Die Gedenkfeier „hat den in der NS-Zeit verfolgten Homosexuellen damit einen Bärendienst erwiesen.“
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WELTWIRTSCHAFTSFORUM 2024: Globalisten-Eliten treffen sich zum Jahresauftakt in Davos!
Die Unterschiede den geopolitischen Prognosen aus Russland und den USA
UN-Charta deklariert die Bundesrepublik als Feindstaat
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UN-Charta deklariert die Bundesrepublik als Feindstaat
Das Versäumnis, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen – so lässt sich die geopolitische, aber auch völkerrechtliche Lage seit dem Anschluss der DDR an die BRD zusammenfassen. Und bezeichnenderweise ist nach wie vor die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta in Kraft.
von Wolfgang Bittner
Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift “Zum ewigen Frieden” – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat. Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen.
In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um “den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen”. Internationale Auseinandersetzungen oder “Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten”, sollen “durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts” bereinigt oder beigelegt werden.
Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemäß Artikel 78 hinfällig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt. Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet:
“Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.” Gemäß Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck “Feindstaat” jeden Staat, “der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war”.
Artikel 107 der Charta lautet:
“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”
In diesem Zusammenhang ist noch der Artikel 52 von Bedeutung, der in Absatz 4 auf die Artikel 34 und 35 eingeht, deren Anwendung “nicht beeinträchtigt” wird. Artikel 34 und 35 betreffen den Sicherheitsrat, der bei internationalen Streitigkeiten tätig werden kann. Des Weiteren wird auf die Artikel 11 und 12 verwiesen, die wiederum die Befugnisse der Generalversammlung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit regeln.
Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen obsolet geworden ist. Aber wenn dem so wäre, hätten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können. Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag) “volle Souveränität” zugesprochen, aber die Vereinbarung wurde durch Zusatzverträge, zum Beispiel über Truppenstationierungen und militärische Zusammenarbeit, wieder relativiert. (Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag war, wie zum Teil unterstellt wird, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Deutschen Reich identisches Völkerrechtssubjekt nach wie vor im Zustand des Waffenstillstands. Wie kompliziert die Rechtslage nach herrschender Auffassung ist, geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages hervor.)
Die damaligen Siegermächte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch präsent, die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemäntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuüben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was ständig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen Unterstützung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenüber Russland.
Festzustellen ist, dass das Friedensgebot der UN-Charta allgemeine Gültigkeit beansprucht, in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA, die aufgrund ihrer völkerrechtswidrigen Interventionspolitik schon lange das Recht verwirkt haben, sich auf Menschenrechte und die Verteidigung demokratischer Freiheiten zu berufen.
Es ist davon auszugehen, dass weder die USA noch Großbritannien ein Interesse daran haben, die Feindstaatenklausel der UN-Charta zu annullieren, das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Dasselbe gilt für einen Friedensvertrag. (Angeblich wären nach einem Friedensvertrag erhebliche Reparationen fällig geworden. Das wäre aber wohl kaum ein Hinderungsgrund gewesen, da die Berliner Regierung ohnehin ständig Millionen und Milliarden verteilt und auch verschleudert.) Die Gelegenheiten, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen, wurden nicht wahrgenommen, Deutschland steht seit 1945 unter Sachwalterschaft in einem permanenten Ausnahmezustand. Es ist dringend an der Zeit, sich aus dieser Vormundschaft zu befreien.
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Die Panik bei Politik und Medien wird immer deutlicher
Eine Warnung vor US-Oligarchen, die die Medien verschweigen
Der Bauernprotest mobilisiert den Mittelstand

Von PROF. EBERHARD HAMER | Das haben wir in der Bundesrepublik noch nicht gehabt, dass zehntausende Traktoren die Autobahnzufahrten, die Verkehrsknotenpunkte und die Innenstädte blockierten! Mit einer solchen Explosion des Bauernprotestes hatten weder die Regierung noch ihre Medien gerechnet. Der permanente ökologische und bürokratische Druck auf unsere Bauern hat den Kessel plötzlich platzen lassen. Statt […]
Anti-Spiegel-TV #26 ist nun auch hier online

Dieses Mal sprechen Dominik Reichert und Thomas Röper mit Alina Lipp, wobei sie einige Themen ansprechen, über die Alina und Thomas noch nicht offen gesprochen haben.
Welche Aussagen in dem Interview mit Andrej Derkatsch warum sehr interessant waren
Slowenien zahlt Corona-Strafen zurück!
Anti-Ampel-Proteste: Was für ein imposantes, vorläufiges Finale!

Es waren wohl weit mehr als die angemeldeten 10.000 Teilnehmer, die am Montag (15. Januar) zu einem machtvollen Finale der einwöchigen Massenproteste gegen die Ampel-Regierung vor das Brandenburger Tor zogen. Der Bauernverband nannte keine genaue Zahl, ging aber von rund 30.000 Demonstranten aus. Die Polizei nannte abwiegelnd 8.500 Teilnehmer. Auf der Straße des 17.Juni machten rund 6.000 Traktoren erneut das Regierungsviertel dicht.
Als Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu den Demonstranten sprach, ging seine Rede über weite Strecken in Buh-Rufen, Pfiffen und „Hau ab!“-Sprechchören der aufgebrachten Menge unter (https://youtu.be/hAs9rIubGso).
Vergeblich bat Bauernpräsident Joachim Rukwied darum, dem Minister und FDP-Chef zuzuhören. Die Antwort aus der Menge: „Es reicht, zu viel ist zu viel!“
La-Ola-Wellen von der Feuerwehr
In den Sozialen Medien ging ein Video viral, dass einen Beifall klatschenden Berliner Feuerwehr-Mann vor seiner Wache zeigt, der am Vorabend die in die Hauptstadt einrückenden Traktoren mit La-Ola-Wellen begrüßte. Ihm drohen jetzt laut Mainstream-Medien disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Elon Musk ruft zur Unterstützung auf
Derweil findet das eskalierende Geschehen in Deutschland nicht nur im europäischen Ausland, sondern auch in den USA starke Beachtung. Nachdem zum Beispiel die aus den Niederlanden stammende konservative Bloggerin Eva Vlaardingerbroek ausführlich über die Massenproteste berichtet hatte, rief der US-Milliardär und „X“-Chef Elon Musk unter einem ihrer Tweets zur Solidarität mit den Demonstranten in Deutschland auf: „Unterstützt die Bauern!“
Landwirte ziehen Erfolgsbilanz
Trotz Kälte, Schnee und Eis: Die bundesweite Protestwoche war aus Sicht der Bauern ein voller Erfolg! Traktor-Korsos, Blockaden und Kundgebungen gab es im großen wie im kleineren Format – von der Küste bis zum Alpenrand, vom Rhein bis an die Oder, auf dem platten Land genauso wie in den Metropolen. Zusammen mit den Landwirten demonstrierten auch Spediteure und Handwerker. Viele Bürger schlossen sich dem Protest an oder äußerten zumindest Sympathie und Verständnis. Insgesamt waren wohl rund 100.000 Fahrzeuge auf den Straßen.
Russland weist Verschwörungstheorien zurück!
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, verwahrte sich unterdessen in scharfer Form gegen Unterstellungen deutscher Politiker und Medien, Moskau schüre die aktuellen Massenproteste in Deutschland gegen die Politik der Bundesregierung. Insbesondere wies er entschieden Versuche zurück, die Proteste mit angeblich von Russland finanzierten „Desinformationskampagnen“ in den sozialen Medien in Verbindung zu bringen.
Wie geht es weiter?
Fest steht schon jetzt: Die einwöchigen Massenproteste sind eine Zäsur in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Der konservative Publizist Ralf Schuler bilanziert: „Diese Protestwelle hat eine neue Qualität, weil eine Bundesregierung nahezu ihren gesamten Kredit in der Bevölkerung nach gut zwei Jahren so komplett aufgebraucht hat, dass der Unmut gegen die Regenten von ganz unten, am unteren Ende der politischen Nahrungskette durch alle Schichten und Branchen aufwächst.“
Unser Land steht auf dem Spiel!
Mit den Bauern protestierten in diesen Tagen auch Kleinunternehmer und mittelständische Branchen, die wie die Landwirtschaft immer mehr unter dem Klima-Irrsinn und den verfassungswidrigen Haushaltstricksereien der Ideologie-Ampel leiden: Spediteure, Metzger, Bäcker, Gastwirte, Handwerker. Vielerorts applaudierten Bürger am Straßenrand, reihten sich in die Korsos der Protestler ein. Sie alle haben auf gut Deutsch gesagt die Schnauze voll von links-„grüner“ Wohlstandzerstörung, Ökosteuern, Horror-Inflation, Sanktions-Irrsinn, Gender-Gaga und öffentlich-rechtlichem Gesinnungs-Terror.
Und sie ALLE wissen: Das Problem heißt „Ampel“ und dieses Problem ist nach einer Woche nicht aus der Welt. Insofern spricht viel dafür, dass die Proteste weitergehen, dass auf den „Wintersturm“ ein „heißer Frühling“ folgt.
Denn: Die Bauernproteste tragen längst Züge eines Volksaufstandes gegen die ideologisch motivierte vorsätzliche Zerstörung Deutschlands! Die deutsche Wirtschaft rauscht den Bach runter, die sogenannte Energiewende geht hinten und vorne nicht auf, selbst E-Auto-Produzenten müssen die Bänder stilllegen, die Deutschen ächzen wie kein anderes Industrieland unter Steuern, Abgaben und Bürokratie.
Unbeeindruckt wütet die Anti-Deutschland-Ampel, die in den Umfragen kaum noch ein Drittel der Bevölkerung hinter sich hat (wenn überhaupt), in obrigkeitsstaatlicher Selbstherrlichkeit weiterhin gegen das eigene Volk. Ralf Schuler konstatiert: „Die aggressiven Versuche der Bundesregierung, diese Proteste zu kriminalisieren, als ‚rechte Unterwanderung‘ darzustellen oder als illegitime Erpressung der Politik umzudeuten, zeigen, dass die Regierungsparteien zumindest unterschwellig die Tiefe der Unzufriedenheit ahnen und spüren. Verstanden und begriffen haben sie sie noch lange nicht!“
Es ist deshalb höchste Zeit, der Anti-Deutschland-Ampel auf der Straße Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes in Erinnerung zu rufen: „Alle Macht geht vom Volke aus!“
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