Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Aussetzen der Schuldenbremse: Ahrtal-Flutopfer dienen Kanzler Scholz als Alibi

Um ihren klimapolitischen Weltenretterkomplex weiter ausleben und die Dauerveruntreuung deutscher Steuergelder fortsetzen zu können, verordnet die Ampel den Bürgern nicht Mehrbelastungen, sondern macht an allen Ecken und Enden bei den eigentlich notwendigen Staatsaufgaben Abstriche. Besonders perfide: Kanzler Olaf Scholz stellte unterschwellig die Gelder für die Flutopfer im Ahrtal in Frage, sollten die Ampel-Haushaltspläne ins Wanken geraten.

Nicht gespart wird dagegen an den Hilfen für den längst verlorenen Ukraine-Krieg. Dafür werden mindestens weitere acht Milliarden Euro fließen – auch deshalb, weil die Regierung bereits darauf spekuliert, den Krieg im kommenden Jahr als Vorwand für die Ausrufung einer weiteren Notlage benutzen zu können.

Ungeheuerliche Dreistigkeit

Der Zynismus kennt hier keine Grenzen mehr: Den Gipfel der Niedertracht erreichte Bundeskanzler Olaf Scholz mit seiner Begründung für das neuerliche Ausbremsen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Hierfür müssen nun urplötzlich die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vom Juli 2021 herhalten, für die die Politik sich bislang nicht interessierte. Diese müssten sich, so Scholz, „auf die gemachten Zusagen der Regierung verlassen können“.

Die Dreistigkeit dieser Aussage ist so ungeheuerlich, dass man sie schon als menschenverachtend bezeichnen muss. Die Menschen im Ahrtal warteten Monate und Jahre, teilweise bis heute auf die versprochenen Hilfsgelder und vegetieren in den Ruinen ihrer Häuser dahin, in der Hoffnung, endlich Geld von ihrer Regierung zu erhalten, die ansonsten in Windeseile Milliarden und Abermilliarden in der ganzen Welt verschleudert.

Nächsten Verfassungsbruch gerechtfertigt

AUF1 hatte in einer ausführlichen Reportage darüber berichtet. Nun sind die vernachlässigten Menschen auf einmal wieder nützlich, um einen weiteren Verfassungsbruch zu rechtfertigen. Dass die Flut 134 Menschen das Leben kosten und solche Schäden anrichten konnte, war auch und gerade auf die unfassbare Fahrlässigkeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer zurückzuführen.

Vor, während und nach der Flut tat sie nichts, um auch nur annähernd angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dreyer verbrachte die Katastrophennacht friedlich schlummernd im Bett und war für niemanden zu sprechen. Am nächsten Morgen bat sie ihre Mitarbeiter um „ein paar Sätze des Mitgefühls“ für die Öffentlichkeit. Ihr damaliger Innenminister Roger Lewentz und Umweltministerin Anne Spiegel mussten unter massivem Druck wegen ihres Versagens bei der Flut zurücktreten – während der sich nach wie vor in Amt und Würden befindenden Dreyer vor drei Wochen auch noch das Bundesverdienstkreuz umgehängt wurde.

Gescheiterten Tricksereien folgen neue Schummeleien

Ein eigener Untersuchungsausschuss in Rheinland-Pfalz hatte zahllose Beweise für politisches Versagen und Inkompetenz zutage gefördert. Natürlich begrüßte Dreyer Scholz` Ankündigung. Mit ihren jüngsten Beschlüssen und deren verlogener Begründung hat die Ampel-Regierung nach dem finanziellen nun endgültig auch den moralischen Bankrott erreicht.

Denn sie hat gestern in ihren Haushaltsbeschlüssen das getan, was angesichts ihrer gescheiterten Tricksereien von Anfang an absehbar war – und weitere Belastungen für die Bürger beschlossen. Die CO2-Preise schießen von 30 auf 45 Euro pro Tonne nach oben. Eigentlich war eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, die ohnehin bereits eine riesige Belastung für die Wirtschaft dargestellt hätten, die sie an die Kunden weitergibt.

Tanken, Fliegen, Heizen: Alles wird teurer

Damit werden Tanken, Fliegen und Heizen noch unerschwinglicher. Auch die Strompreise werden abermals steigen, weil die Netzentgelte wegfallen. Konkret bedeuten diese Maßnahmen, dass eine vierköpfige Familie 71 Euro mehr im Jahr für Gas und über 100 Euro netto plus Mehrwertsteuer für einen Stromverbrauch von 5.000 kWh bezahlen müsste. Laut ADAC steige der Liter Sprit ab nächstem Jahr durchschnittlich um 1,4 Cent pro Liter, einschließlich der bereits beschlossenen Anhebung um rund 4,3 Cent.

Diesel-Fahrer müssten mit zusätzlichen 1,6 Cent gegenüber den ursprünglichen Planungen rechnen, sodass sich der Liter Diesel um rund 4,7 Cent gegenüber 2023 verteuere. Bei alledem handelt es sich um vorsichtige Schätzungen, Erhöhungen könnten auch wesentlich höher ausfallen. Die Ampel verkauft dies auch noch als Sparmaßnahmen. Formal trifft dies auch zu – aber eben nur formal.

Erbärmliches Spiel der Ampel

Tatsächlich nämlich wird vor allen an den Zuschüssen gespart, die den Bürgern ein wenig Erleichterung der Belastungen verschaffen sollten, die durch das totale Scheitern der Regierungspolitik überhaupt erst entstanden sind. Nun belastet man sie noch stärker, um einen neuen Haushalt aufstellen zu können, nachdem der letzte durch die plumpen und verfassungswidrigen Machenschaften derselben Regierung für nichtig erklärt wurde.

Die FDP, die Steuererhöhungen noch am Dienstag kategorisch ausgeschlossen hatte, macht auch dieses erbärmliche rot-grüne Spiel mit und dürfte damit endgültig ihr politisches Todesurteil unterzeichnet haben. Ein derartiger Verrat an den eigenen Wählern ist beispiellos in der bundesdeutschen Geschichte – dies gilt jedoch für das ganze verheerende Treiben der Ampel, deren Handeln ein einziger politischer Amoklauf ist.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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Die Ampel-Diebe – gesichert kriminell!

Von WOLFGANG HÜBNER | Ob die Mitglieder der Berliner Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und der FDP-Ruine wegen fortgesetzter Missachtung und Verhöhnung ihres öffentlich geleisteten Amtseids strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, mögen Juristen entscheiden. Als gesichert kann gelten: Mit ihren Beschlüssen für die Finanzierung des Haushalts 2024 setzt diese Regierung ihre Politik fort, die Steuer- […]
Dezember-Temperaturrekord in Spanien – doch der Mainstream verschweigt einen wichtigen Fakt

Dezember-Temperaturrekord in Spanien – doch der Mainstream verschweigt einen wichtigen Fakt

Dezember-Temperaturrekord in Spanien – doch der Mainstream verschweigt einen wichtigen Fakt

Aus Spanien wurde ein neuer Temperaturrekord für Dezember vermeldet. 29,9 Grad Celsius soll es in Malaga haben. Doch wie üblich werden vom Mainstream wichtige Fakten verschwiegen. So zum Beispiel, dass sich die Messstation direkt am Flughafen an einer Rollbahn befindet. Dort heizt es sich immer stärker auf als im Umland. Wo bleiben die “Faktenchecker” hier?

Wenn man den “tagesschau“-Bericht liest, könnte man meinen, dass Spanien derzeit unter einer Hitzewelle leidet, nachdem eine Messstation in der südspanischen Stadt Malaga mit 29,9 Grad Celsius einen Dezemberrekord vermeldete. Und natürlich ist daran nur der Klimawandel Schuld. Doch wie so oft üblich kann man hier wieder einmal von einem Fall von “Lückenpresse” sprechen. Denn das Auslassen von wichtigen aber für die gewünschten Narrative ungewollten Fakten gehört zum üblichen Procedere in vielen Mainstream-Redaktionen. Beim privaten Sender Pro7 hat man die Informationen des ARD-Berichts nämlich auch einfach nur übernommen, ohne sich die Mühe der Beschaffung zusätzlicher Informationen zu machen.

Ein solcher ungewollter Fakt liegt nämlich auch darin, dass sich diese Messstation direkt am Flughafen befindet. In der Nähe der Rollbahnen ist es infolge einer massiven Aufheizung derselben (und von der Hitze der Flugzeugturbinen ganz zu schweigen) nämlich immer deutlich wärmer. Dasselbe kennt man aus Messstationen, die sich direkt im urbanen Gebiet befinden, wo sich Betonflächen aufheizen und auch die zunehmende Zahl an Solarpanelen nicht unbedingt einen Beitrag zur Abkühlung leisten. Dieser “urbane Hitzeeffekt” ist eigentlich weithin bekannt, wird jedoch von den Klimaspinnern grundsätzlich lieber ignoriert.

Wie Report24 bereits unter Berufung auf eine umfangreiche Studie berichtet hat, ist die “globale Erwärmung” nämlich vor allem ein urbanes Problem. Die Städte heizen sich wegen der verdichteten Bauweise auf, während die Messstationen im ländlichen Umland kaum deutliche Temperatursteigerungen aufweisen. Mit der Urbanisierung entstanden auch Siedlungen um solche Stationen, welche dadurch allerdings die Daten verzerren. Dies zeigt auch eine andere Studie aus den Vereinigten Staaten (siehe unser Bericht hier), welcher eine Korrumption von 96 Prozent aller dortigen Klimadaten feststellt.

Warme Winter sind in Südspanien (und im südlichen Portugal) absolut keine Seltenheit. Aus Nordafrika drückt immer wieder einmal heiße, trockene Luft über das Mittelmeer und sorgt so für ein Sommerfeeling in der eigentlich kalten Jahreszeit. Ähnlich wie Teile der Nordalpenregion auch im Winter schon mal Föhnwetterlagen erleben können, welche die frostigen Temperaturen für einige Zeit vertreiben. Doch im Namen der neuen Klimareligion spielen solche Tatsachen keine Rolle, da man mit immer neuen “Rekordtemperaturen” die Menschen weiterhin in Angst und Schrecken versetzen möchte. Ohne eine allgemeine Panikmache wird man nämlich die globalistische Agenda des “Great Reset” kaum durchsetzen können.

PEI bestätigt: Impfstoffe nie selbst auf Qualität getestet. Das vollständige MDR Transkript.

PEI bestätigt: Impfstoffe nie selbst auf Qualität getestet. Das vollständige MDR Transkript.

PEI bestätigt: Impfstoffe nie selbst auf Qualität getestet. Das vollständige MDR Transkript.

In den letzten Tagen herrschte Aufregung um einen zunächst angekündigten, dann tatsächlich gesendeten Bericht des MDR. Entgegen der Ankündigung wurde nicht der gesamte Corona-Schwindel oder der mutmaßliche Betrug um die Impfstoffe aufgedeckt. Tatsächlich recherchierten die Redakteure einige Sachverhalte aber sehr sauber, die der breiten Öffentlichkeit unbekannt waren. Einer davon bestätigt, was Report24 seit langem berichtet: Niemand außer der Hersteller prüfte die Impfstoffe auf Inhalt, Wirkung und Qualität. Wir meinen: Das ist bei einem neuartigen Medikament mit weit über 1.000 bekannten Nebenwirkungen fahrlässig bis kriminell einzustufen.

Lesen Sie in Folge das komplette Transkript des MDR-Beitrags aus “Umschau”, gesendet am 12.12.2023 um 20:15 Uhr auf MDR. Wir haben den Text mit entsprechend gekennzeichneten Anmerkungen ergänzt, um zu verdeutlichen, dass freie Medien wie Report24 seit Monaten vollständig über den Sachverhalt berichtet hatten. Wir sind der Ansicht, dass Informationen, die durch Videos transportiert werden, kurzlebig und nach wenigen Tagen nutzlos weil unauffindbar sind. Deshalb transkribieren wir wichtige Inhalte, um sie durchsuchbar und nutzbar zu machen.

Wir sind in einem Privatlabor in Magdeburg. Professorin Brigitte König untersucht hier Corona-Impfstoffe. Das Ergebnis: Alle Proben sind verunreinigt. Mit Fremd-DNA, die in dieser Menge nicht in den Impfstoff gehört.

Prof. Dr. Brigitte König: Aus meiner Sicht ist das ein alarmierendes Ergebnis, dass alle fünf Chargen erhebliche Fremd-DNA in sich hatten, die weit über dem Grenzwert liegen.

Es geht um Impfstoff von Biontech/Pfizer. Fünf Chargen wurden in das Magdeburger Labor gegeben, weil es einen Verdacht gab: Fremd-DNA könnte im Impfstoff enthalten sein und zwar über dem Grenzwert. Der liegt laut WHO bei einem DNA-Gesamtgehalt von 10 Nanogramm pro Dosis. Es sei wichtig, dass dieser nicht überschritten werde, so König, weil die Gefahr bestünde, dass die Fremd-DNA in die Zellen des Menschen eindringe.

[Anm: Report24 hat vielfach über den Sachverhalt und die Risiken berichtet, beispielsweise Studie: Milliarden DNA-Restfragmente in mRNA-Impfstoffdosen von Pfizer und Moderna, Studie behauptet bis zu 20% Integration therapeutischer Transgene in menschliche DNA]

Brigitte König ist externe Professorin an der medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg. Sie zeigt uns das Ergebnis ihrer privat durchgeführten Untersuchung. Alle fünf untersuchten Chargen seien verunreinigt. Bei der niedrigsten Konzentration wurde der Grenzwert um das 83-fache übertroffen. Die höchste gefundene Konzentration betrug das 354-fache vom Grenzwert, so König: Das sei besorgniserregend.

Auch der Auftraggeber der Analyse ist eine Privatperson, der studierte Biologe Dr. Jürgen Kirchner. Er gehört seit Jahren zu den lautstarken Kritikern der mRNA-Impfstoffe. So betreibt er eine Webseite mit dem Namen ‘Genimpfstoffe’, dort bewirbt er auch seine unter einem Pseudonym geschriebenen Bücher. Sein letztes heißt ‘Beschmutzt’. Er war auch bei YouTubern wie dem umstrittenen Corona-Kritiker Paul Brandenburg zu Gast und diskutierte mit ihm seine Thesen zu den Impfstoffen, auch den Befund aus Magdeburg.

[Anm: Report24 berichtete über die Laborergebnisse und die Erkenntnissse des Dr. Kirchner am 20. September 2023 “Supergau”: Schwerste DNA-Verunreinigungen in deutschen BioNTech-Chargen nachgewiesen!]

Dr. Jürgen Kirchner: Wenn DNA-Belastungen in einem Impfstoff gefunden werden, die so weit, wie wir es gefunden haben, über den Grenzwerten liegen, dann greift aus meiner Sicht automatisch ein spezieller Paragraph des Arzneimittelgesetzes, das ist Paragraph 5. Der sagt: „wenn ein Arzneimittel bedenklich ist, dann muss es vom Markt genommen werden“.

Und das versucht der Biologe auch zu erreichen. Im September war er bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zum Thema Pandemieplan. Hier nutzte er die Chance, die Analyseergebnisse aus Magdeburg vorzutragen.

Dr. Jürgen Kirchner: Das sind gigantische Überschreitungen von einem Grenzwert für ein wirklich sehr bedenkliches Arzneimittel. Doch enthalten die Impfstoffe tatsächlich Fremd-DNA? Der Vorwurf ist nicht neu. Schon im April 2023 fanden amerikanische Wissenschaftler Fremd-DNA über dem Grenzwert in den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Auch bei dieser Vorabveröffentlichung einer kanadischen Studie von Ende Oktober kommen mehrere Wissenschaftler zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Forscher schreiben: ‘Unsere Ergebnisse erweitern die bestehenden Bedenken hinsichtlich der Impfstoffsicherheit.’

Doch sind solche Reste fremder DNA überhaupt gefährlich? Der Mensch trägt ständig Fremd-DNA in sich, die kann über die Nahrung kommen, aber auch, wenn Bakterien in die Lunge gelangen. Diese frei schwebenden DNA-Schnipsel werden im Darm von Enzymen verdaut. Doch bei der mRNA-Impfung gibt es einen Unterschied. Der Impfstoff enthält sogenannte Lipid-Nanopartikel. Sie schleusen die mRNA in die Zellen. Sie unterscheiden jedoch nicht, ob sie mRNA oder eben DNA transportieren.

[Anm.: Hier wird noch ein entscheidender Punkt vergessen. Die natürliche Nahrungsaufnahme hat nichts damit zu tun, dass Fremd-DNA in den Körper, den Muskel, den Blutkreislauf injiziert wird. Hier werden alle natürlichen Abwehrschranken des Körpers ausgeschaltet. Eine Verdauung von Fremd-DNA im Darm ist natürlich nicht möglich, wenn sich diese schon trillionenfach im Blutkreislauf befindet.]

Könnte die Fremd-DNA dadurch direkt in den Zellkern gelangen? Das ist zumindest die Befürchtung dieses amerikanischen Forschers, Professor Dr. Phillip Buckhaults. Er ist ein klarer Befürworter der mRNA-Technologie. Doch auch er sagt, er habe DNA-Reste in Pfizer-Impfstoff gefunden. Hier bei einer Anhörung im Senat von South Carolina erklärt er mögliche Folgen der DNA.

Per Mail schreibt er uns: ‘Im Moment weiß niemand mit Sicherheit, ob die Fremd-DNA Schäden verursacht hat oder verursachen wird, aber es besteht ganz klar ein begründetes theoretisches Risiko genetischer Schäden an langlebigen Stammzellen.’

[Anm: Report24 berichtete mehrfach über die Erkenntnisse von Prof. Buckhaults, siehe: Plasmid-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen: Ein Skandal historischen Ausmaßes]

Wir befragen mehrere namhafte deutsche Wissenschaftler zu dieser Befürchtung. Nur wenige beantworten unsere Anfrage, darunter Professor Emanuel Wyler vom Max-Delbrück-Center für Molekulare Medizin, ein von der Bundesregierung finanziertes Institut. Er hält es für extrem unwahrscheinlich, dass die DNA negative Folgen haben könnte. Weiter schreibt er: ‘DNA in Impfstoffen ist kein neues Thema und wird beispielsweise bei einem Grippeimpfstoff auch getestet. Das hat bisher niemanden interessiert bzw. man vertraut richtigerweise darauf, dass das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Behörde die Prüfarbeit korrekt erledigt. Meines Erachtens zeigt das, dass es hier nicht um DNA in Impfstoffen geht, sondern entweder Impfungen, unsere beste Waffe gegen Infektionskrankheiten, grundsätzlich in Zweifel zu ziehen oder Stimmung zu machen mit dem Thema Corona.’

Professor Gerald Dyker, Chemiker an der Ruhr-Universität, hält dem entgegen negative Folgen für denkbar. Er schreibt uns: ‘Vor dem Hintergrund, dass man unter extremem Zeitdruck stand, ist es vorstellbar, dass der Hersteller entschied, entweder unter Nichtwissen oder Duldung von Aufsichtsbehörden, das Produkt mit den verbliebenen DNA-Verunreinigungen in die Massenverimpfung zu geben.’

Für Professor Bernd Mühlbauer von der Arzneimittelkommission hingegen sei allerdings noch gar nicht geklärt, ob der Impfstoff tatsächlich in bedenkenswertem Ausmaß verunreinigt ist. Er schreibt aber: ‚Es ist ein Versäumnis der Zulassungsbehörden, der Öffentlichkeit nicht mitzuteilen, ob und durch welche Methoden der Hersteller nachweisen musste, dass Restmengen von DNA im konkreten Fall der mRNA-Impfung nicht in den Zellkern eindringen und zu Schäden führen können. Solche Experimente, unter anderem Tierversuche über mehrere Generationen, sind notwendig und vielleicht ja auch schon durchgeführt.‘

Und wie reagieren die Behörden auf die Debatte? Zuständig für die Überwachung und Sicherheit der Impfstoffe ist das Paul-Ehrlich-Institut. Wir wollen wissen, ob es die Impfstoffe selbst auf Fremd-DNA untersucht oder zumindest die Ergebnisse aus Magdeburg überprüft hat. Schriftlich heißt es: ‘Parameter wie der Rest-DNA-Gehalt im Impfstoff werden nur vom Hersteller experimentell geprüft.’ Das Institut testet die Impfstoffe also nicht selbst auf DNA-Verunreinigungen, sondern verlässt sich auf die Prüfprotokolle der Hersteller.

[Anm: Report24 berichtete bereits im Februar 2023 über die Beweislage. Beweise verdichten sich, dass außer Hersteller niemand mRNA-Impfchargen prüfte. Übrigens betrifft dies nicht nur die Impfungen, auch die Corona-Tests mit ihren vielfältigen giftigen Inhaltsstoffen wurden von niemandem auf Inhalt und Funktion geprüft. Dass das PEI nicht wirklich prüft, entlarvte 2022 die Deutsche Professoren-Gruppe mit ihren entsprechenden Anfragen: Wissenschaftler zerlegen Impfstoffsicherheit: PEI kommt seinem gesetzlichen Auftrag nicht nach!]

Dass die Behörde weder selbst testet, noch die Analyseergebnisse aus Magdeburg überprüft, stößt bei Professorin Brigitte König auf Verwunderung.

Prof. Dr. Brigitte König: Ich hätte erwartet oder hatte eigentlich auch bin davon ausgegangen, dass die Behörden stichprobenartig zumindestens das Endprodukt überprüfen und auf ja Kontamination oder auf die Reinheit. Je nachdem, nach dem Produkt oder es ist noch etwas anderes drinnen. Wie gesagt, die Behörden können das. Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Ausstattung dazu.‘

Das zuständige Bundesgesundheitsministerium stellt uns gegenüber die Analyse aus Magdeburg in Frage und weist darauf hin: „teilweise seien die getesteten Chargen, nach Mitteilung von Dr. Kirchner, auch abgelaufen gewesen.“ Für die gefundene Fremd-DNA sei dies aber irrelevant, so die Wissenschaftlerin.

Prof. Dr. Brigitte König: Die DNA in diesen Lipid-Partikeln vermehrt sich ja nicht und wird eher noch abgebaut. Das heißt also, wenn der Impfstoff nicht abgelaufen ist, können wir eventuell noch mit höheren Werten rechnen, aber nicht mit geringeren. Also die DNA vermehrt sich ja nicht in einem sterilen Impfstoff.

[Anm.: Die Haltbarkeitsdauer ist generell ein Schelmenstück, sie wurde willkürlich immer wieder verlängert, obwohl eigentlich strengste Temperaturkontrollen notwendig wären. Report24 berichtete hierzu beispielsweise am 5. Februar 2022: Grüner Gesundheitsminister will Kinder mit Uralt-“Impfstoffen” spritzen]

Da die Behörden die Untersuchungsergebnisse aus Magdeburg offenbar anzweifeln, wollen wir selbst verschiedene Chargen testen lassen. Wir fragen mehr als 20 Labore an, teilweise bei deutschen Universitäten, aber auch bei privaten Anbietern, die solche Analysen durchführen können. Von allen bekommen wir Absagen oder keine Reaktion. Es gelingt uns also nicht, eine DNA-Analyse nochmals unabhängig durchführen zu lassen. Dabei wäre es durchaus wichtig, die Frage nach dem DNA-Gehalt abschließend zu klären.

[Anm: Der öffentlich-rechtliche MDR lief damit gegen dieselben Mauern wie Report24 in Kooperation mit der Unternehmerplattform “wir EMUS”, als wir 2022 die giftigen Flüssigkeiten in Corona-Testkits analysieren lassen wollten. Erst durch einen Trick konnten wir zu einer Analyse kommen und damit die Beweisführung antreten. Labortest bewies hohe Giftigkeit nicht deklarierter Flüssigkeit in Covid-19-Schultests]

Denn ein Grund für mutmaßliche DNA-Verunreinigungen könnte der Herstellungsprozess selbst sein, der ein anderer ist als noch bei der Zulassungsstudie. Denn der für die klinischen Studien verwendete Impfstoff wurde maschinell ohne Beteiligung von Mikroorganismen hergestellt. Dieser Herstellungsweg wird in den Unterlagen der europäischen Zulassungsbehörde EMA, Prozess 1 genannt. Pfizer ist dann auf eine andere Produktionstechnik umgestiegen, Prozess 2 genannt. Nur sehr wenige Probanden in der Zulassungsstudie erhielten diesen Impfstoff. Hier wurde das Material von gentechnisch veränderten Bakterien geliefert. Dieser Prozess war offenbar weniger aufwendig. Barg er aber tatsächlich ein höheres Risiko?

[Anm: Dieser Teil der Reportage ist der Knackpunkt, wo strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen. Denn es besagt nichts anderes, als dass nicht zugelassene Impfstoffe in Umlauf kamen, da der Hersteller ein anderes Verfahren einsetzte als zugelassen. Report24 berichtete am 8. Oktober 2023: “Process 2” – Bisher geheime Pfizer-Zweitstudie zeigt, dass Zulassung für ganz anderen Impfstoff galt]

Im Prüfbericht der europäischen Zulassungsbehörde zum Pfizer-Impfstoff heißt es, dass es zwischen den Chargen der beiden verschiedenen Herstellungsprozesse zu Unterschieden kam. Dabei wurden Bedenken hinsichtlich Vergleichbarkeit, Charakterisierung und klinischer Eignung erhoben. Wir wollen von Biontech wissen, warum das Herstellungsverfahren dennoch verändert wurde. Eine Antwort auf diese Frage erhalten wir nicht.

Bezüglich der von der Magdeburger Wissenschaftlerin festgestellten mutmaßlichen DNA-Verunreinigung schreibt das Unternehmen: ‘Der Pfizer-Biontech COVID-19-Impfstoff ist nicht mit DNA verunreinigt.’ Weiter heißt es: ‘Die Chargen wurden einer umfassenden Qualitätskontrolle durch den Hersteller unterzogen.’

Die Magdeburger Wissenschaftlerin sagt mittlerweile, habe sie weitere Impfchargen untersucht. Auch hier fand sie Fremd-DNA. Ob diese Analyse tatsächlich zutrifft und vor allem, ob die mutmaßliche DNA-Belastung Schaden anrichten kann, diese Fragen können wir als Redaktion allerdings nicht abschließend beantworten.

Bislang letzter Akt in der Debatte ist dieses offiziell aussehende Schreiben einer Vereinigung namens ‘Medizinischer Behandlungsverbund’, der vor dem Impfstoff warnt. Wie die zuständigen Behörden mitteilten, sei dies aber eine Falschmeldung.

[Anm: Report24 berichtete am 11. Dezember 2023, dieser Teil wurde also in letzter Minute vom MDR in den Bericht eingefügt. Aufregung um Arztwarnung vor mRNA-Vakzinen wegen DNA-Verunreinigungen: Ein Faktencheck]

[Anm: Sehr wichtig ist es, abschließend festzuhalten: Eine Schadwirkung der Impfung wurde in der Sendung mit keinem Wort beschrieben, auch nicht in Hinblick auf die möglichen Folgen der einzigen hier behandelten möglichen Schadwirkung durch die Integration von Fremd-DNA in den menschlichen Körper. An vorderster Stelle müsste hier Krebs stehen. Ebenso keine Erwähnung finden die Millionen gemeldeter Impfnebenwirkungen bis hin zu schweren Schäden wie lebenslanger Invalidität und Tod. In diesen Punkten erweist sich die Berichterstattung des MDR als unvollständig und mutlos.]

Warum behauptet die WHO fälschlicherweise, sie wolle den Staaten nicht die Souveränität nehmen?

Von Dr. David Bell und Dr. Thi Thuy Van Dinh

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt: „Kein Land wird seine Souveränität an die WHO abtreten“ und bezieht sich dabei auf das neue Pandemieabkommen der WHO und die vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die derzeit verhandelt werden. Seine Aussagen sind klar und unmissverständlich und stehen in völligem Widerspruch zu den Texten, auf die er sich bezieht.

Eine rationale Prüfung der fraglichen Texte zeigt, dass:

  1. In den Dokumenten wird eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die WHO in Bezug auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Funktion vorgeschlagen, zu deren Umsetzung sich die Länder verpflichten.
  2. Die Generaldirektorin der WHO (DG) wird die alleinige Befugnis haben, zu entscheiden, wann und wo sie angewendet werden.
  3. Die Vorschläge sollen nach internationalem Recht verbindlich sein.

Die von Politikern und Medien immer wieder geäußerte Behauptung, die Souveränität gehe nicht verloren, wirft daher wichtige Fragen zu den Beweggründen, der Kompetenz und der Ethik auf.

Die Texte zielen darauf ab, die Entscheidungsbefugnis, die derzeit bei den Nationen und Einzelpersonen liegt, auf die WHO zu übertragen, wenn deren Generaldirektorin entscheidet, dass ein bedeutender Krankheitsausbruch oder eine andere gesundheitliche Notlage droht, die wahrscheinlich mehrere nationale Grenzen überschreitet. Es ist ungewöhnlich, dass Staaten sich verpflichten, externen Instanzen in Bezug auf die Grundrechte und die Gesundheitsversorgung ihrer Bürger zu folgen, vor allem, wenn dies große wirtschaftliche und geopolitische Auswirkungen hat. Die Frage, ob tatsächlich Souveränität übertragen wird, und der rechtliche Status eines solchen Abkommens sind daher von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Gesetzgeber demokratischer Staaten. Sie haben die absolute Pflicht, sich ihrer Sache sicher zu sein. Wir untersuchen diesen Grund hier systematisch.

Die vorgeschlagenen IHR-Änderungen und die Souveränität bei gesundheitlichen Entscheidungen

Eine Änderung der IHR aus dem Jahr 2005 könnte ein einfacher Weg sein, um schnell Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle der „neuen Normalität“ einzuführen und durchzusetzen. Der derzeitige Text gilt praktisch für die gesamte Weltbevölkerung, da er 196 Vertragsstaaten zählt, darunter alle 194 WHO-Mitgliedstaaten. Für die Genehmigung ist möglicherweise keine formelle Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) erforderlich, da die jüngste Änderung von 2022 im Konsens angenommen wurde. Wenn im Mai 2024 derselbe Genehmigungsmechanismus zur Anwendung kommt, werden viele Länder und die Öffentlichkeit möglicherweise nichts von der Tragweite des neuen Textes und seinen Auswirkungen auf die nationale und individuelle Souveränität erfahren.

Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften handelt es sich um eine Reihe von Empfehlungen im Rahmen eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragsverfahrens. Sie sollen die WHO mit einer gewissen moralischen Autorität ausstatten, damit sie im Falle eines internationalen Gesundheitsnotfalls, z. B. einer Pandemie, koordinierend und leitend eingreifen kann. Die meisten sind nicht verbindlich und enthalten sehr spezifische Beispiele für Maßnahmen, die die WHO empfehlen kann, darunter (Artikel 18):

  • ärztliche Untersuchungen verlangen;
  • den Nachweis von Impfungen oder anderen Prophylaxen überprüfen;
  • Impfung oder sonstige Prophylaxe vorschreiben;
  • verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit zu stellen;
  • Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
  • erforderlichenfalls Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen;
  • die Rückverfolgung von Kontaktpersonen verdächtiger oder betroffener Personen durchzuführen;
  • Verweigerung der Einreise von verdächtigen und betroffenen Personen;
  • Verweigerung der Einreise nicht betroffener Personen in die betroffenen Gebiete; und
  • Durchführung von Ausreisekontrollen und Beschränkungen für Personen aus den betroffenen Gebieten.

Diese Maßnahmen werden, wenn sie zusammen durchgeführt werden, seit Anfang 2020 allgemein als „Lockdowns“ und „Mandate“ bezeichnet. Der Begriff „Lockdown“ war früher weitgehend für Menschen reserviert, die als Kriminelle inhaftiert waren, da er grundlegende, allgemein anerkannte Menschenrechte aufhebt und solche Maßnahmen von der WHO als schädlich für die öffentliche Gesundheit angesehen wurden. Seit 2020 ist er jedoch zum Standard für die Gesundheitsbehörden bei der Bewältigung von Epidemien geworden, obwohl er im Widerspruch zu mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) steht:

  • Jeder hat ohne Unterschied Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, einschließlich des Verbots der willkürlichen Verhaftung (Artikel 9)
  • Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Korrespondenz ausgesetzt werden (Artikel 12)
  • Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb der Grenzen eines jeden Staates frei zu bewegen und aufzuhalten, und jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren (Artikel 13)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen und über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten (Artikel 19)
  • Jeder hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen (Artikel 20)
  • Der Wille des Volkes ist die Grundlage der Staatsgewalt (Artikel 21)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit (Artikel 23)
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung (Artikel 26)
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können (Artikel 28)
  • Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die auf die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten gerichtet ist (Artikel 30)

Diese Bestimmungen der AEMR bilden die Grundlage des modernen Konzepts der individuellen Souveränität und des Verhältnisses zwischen Behörden und ihrer Bevölkerung. Sie gelten als die umfassendste Kodifizierung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen im 20. Jahrhundert und könnten schon bald hinter verschlossenen Türen in einem Sitzungssaal in Genf demontiert werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die „Empfehlungen“ des derzeitigen IHR-Dokuments durch drei Mechanismen in Anforderungen umgewandelt, und zwar

  1. Streichung des Begriffs „nicht bindend“ (Artikel 1);
  2. Einfügung der Formulierung, dass die Mitgliedstaaten sich „verpflichten, den Empfehlungen der WHO zu folgen“ und die WHO nicht als Organisation unter der Kontrolle der Länder, sondern als „koordinierende Behörde“ anerkennen (neuer Artikel 13a).

Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als leitende und koordinierende Behörde für internationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei internationalen gesundheitlichen Notfällen an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO bei ihren internationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu befolgen.

Wie aus Artikel 18 hervorgeht, gehören dazu zahlreiche Maßnahmen, die die individuelle Freiheit unmittelbar einschränken. Wenn hier keine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen (Souveränität) beabsichtigt ist, dann könnte der derzeitige Status der IHR als „Empfehlungen“ bestehen bleiben, und die Länder würden sich nicht verpflichten, die Anforderungen der WHO zu befolgen.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das, was bisher nur Empfehlungen waren, unverzüglich in Kraft zu setzen, einschließlich der Anforderungen der WHO in Bezug auf nichtstaatliche Einrichtungen, die ihrer Rechtsprechung unterliegen (Artikel 42):

Die aufgrund dieser Regelungen getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, einschließlich der nach den Artikeln 15 und 16 ausgesprochenen Empfehlungen, werden von allen Vertragsstaaten unverzüglich eingeleitet und abgeschlossen und in transparenter, gerechter und nichtdiskriminierender Weise angewendet. Die Vertragsstaaten treffen auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nichtstaatliche Akteure, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet tätig sind, diese Maßnahmen einhalten.

Die hier erwähnten Artikel 15 und 16 erlauben es der WHO, von einem Staat zu verlangen, dass er „Gesundheitsprodukte, Technologien und Know-how“ zur Verfügung stellt, und der WHO zu erlauben, Personal in das Land zu entsenden (d.h. die Kontrolle über die Einreise der von ihr ausgewählten Personen über die Landesgrenzen hinaus zu haben), und sie wiederholen die Anforderung an das Land, die Durchführung medizinischer Gegenmaßnahmen (z.B. Tests, Impfstoffe, Quarantäne) für seine Bevölkerung zu verlangen, wenn die WHO dies verlangt.

Bemerkenswert ist, dass die vorgeschlagene Änderung in Artikel 1 (Streichung des Begriffs „nicht verbindlich“) eigentlich überflüssig ist, wenn der neue Artikel 13A oder die Änderungen in Artikel 42 bestehen bleiben. Dies kann (und wird wahrscheinlich) aus dem endgültigen Text gestrichen werden, was den Anschein eines Kompromisses erweckt, ohne die Übertragung der Souveränität zu verändern.

Alle Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Artikel 18 und zusätzliche Maßnahmen wie die Einschränkung der Redefreiheit, um die Öffentlichkeit weniger mit alternativen Standpunkten konfrontieren zu müssen (Anhang 1, neu 5 (e); „…Fehlinformation und Desinformation entgegenwirken“), stehen im direkten Widerspruch zur AEMR. Obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung derzeit ausschließlich den nationalen Behörden vorbehalten ist und seine Einschränkung im Allgemeinen als negativ und missbräuchlich angesehen wird, haben sich die Institutionen der Vereinten Nationen, einschließlich der WHO, für die Zensur inoffizieller Ansichten ausgesprochen, um das zu schützen, was sie „Informationsintegrität“ nennen.

Aus menschenrechtlicher Sicht erscheint es empörend, dass die Änderungsanträge die WHO in die Lage versetzen werden, Ländern vorzuschreiben, individuelle medizinische Untersuchungen und Impfungen zu verlangen, wenn die WHO eine Pandemie ausruft. Der Nürnberger Kodex und die Deklaration von Helsinki beziehen sich zwar speziell auf Experimente am Menschen (z. B. klinische Versuche mit Impfstoffen) und die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte auch auf die Beziehung zwischen Leistungserbringer und Patient, doch können sie vernünftigerweise auf Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgedehnt werden, die Beschränkungen oder Änderungen des menschlichen Verhaltens vorschreiben, und zwar insbesondere auf alle Maßnahmen, die Injektionen, Medikamente oder medizinische Untersuchungen erfordern, die eine direkte Interaktion zwischen Leistungserbringer und Mensch beinhalten. Wenn sich Impfstoffe oder Medikamente noch in der Erprobung befinden oder noch nicht vollständig getestet sind, ist das Problem, Gegenstand eines Experiments zu sein, ebenfalls real. Es besteht die klare Absicht, das CEPI-„100-Tage“-Impfprogramm anzuwenden, das zwangsläufig keine aussagekräftigen Sicherheits- oder Wirksamkeitsstudien innerhalb dieser Zeitspanne abschließen kann.

Eine erzwungene Untersuchung oder Medikation ist unethisch, es sei denn, der Empfänger ist geistig nicht in der Lage, den Anweisungen Folge zu leisten oder sie abzulehnen, wenn er Informationen erhält. Die Erzwingung der Zustimmung, um Zugang zu etwas zu erhalten, das nach der AEMR als grundlegendes Menschenrecht gilt, würde eine Nötigung darstellen. Wenn dies nicht der WHO-Definition der Verletzung der Souveränität des Einzelnen und der nationalen Souveränität entspricht, dann müssen die Generaldirektion und ihre Unterstützer öffentlich erklären, welche Definition sie verwenden.

Das vorgeschlagene Pandemie-Abkommen der WHO als Instrument zur Steuerung der Übertragung von Souveränität

Das vorgeschlagene Pandemie-Abkommen wird die Menschheit in eine neue Ära führen, die seltsamerweise um Pandemien herum organisiert ist: Präpandemie, Pandemie und Interpandemie. Eine neue Verwaltungsstruktur unter der Schirmherrschaft der WHO wird die IHR-Änderungen und damit verbundene Initiativen überwachen. Sie wird sich auf neue Finanzierungsanforderungen stützen, einschließlich der Fähigkeit der WHO, von den Ländern zusätzliche Mittel und Materialien zu verlangen und ein Versorgungsnetz zur Unterstützung ihrer Arbeit in gesundheitlichen Notfällen zu betreiben (Artikel 12):

Im Falle einer Pandemie Echtzeit-Zugang der WHO zu mindestens 20% (10% als Spende und 10% zu für die WHO erschwinglichen Preisen) der Produktion sicherer, wirksamer und effektiver pandemiebezogener Produkte zur Verteilung auf der Grundlage der Risiken und Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheit, unter der Voraussetzung, dass jede Vertragspartei, die über Produktionsanlagen verfügt, die pandemiebezogene Produkte in ihrem Hoheitsgebiet herstellen, alle erforderlichen Schritte unternimmt, um die Ausfuhr solcher pandemiebezogener Produkte gemäß den zwischen der WHO und den Herstellern zu vereinbarenden Zeitplänen zu erleichtern.

Und Artikel 20 (1):

…anderen Vertragsparteien auf Ersuchen Unterstützung und Hilfe zu leisten, um die Eindämmung von Spill-over an der Quelle zu erleichtern.

Die gesamte Struktur wird durch einen neuen, von der derzeitigen WHO-Finanzierung getrennten Finanzierungsstrom finanziert – eine zusätzliche Anforderung an die Steuerzahler gegenüber den derzeitigen nationalen Verpflichtungen (Artikel 20 (2)). Die Finanzierung wird auch eine Dotation aus freiwilligen Beiträgen „aller relevanten Sektoren, die von der internationalen Arbeit zur Stärkung der Pandemievorbereitung, -vorsorge und -reaktion profitieren“ sowie Spenden von philanthropischen Organisationen umfassen (Artikel 20 (2)b).

Derzeit entscheiden die Länder über die Auslandshilfe auf der Grundlage ihrer nationalen Prioritäten, abgesehen von den begrenzten Mitteln, die sie Organisationen wie der WHO im Rahmen bestehender Verpflichtungen oder Verträge zur Verfügung stellen. Das vorgeschlagene Abkommen ist nicht nur insofern bemerkenswert, als es den Betrag, den die Länder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bereitstellen müssen, erheblich erhöht, sondern auch, weil es eine parallele, von anderen Prioritäten im Krankheitsbereich losgelöste Finanzierungsstruktur einführt (ganz im Gegenteil zu früheren Ideen zur Integration der Gesundheitsfinanzierung). Außerdem wird einer externen Gruppe, die nicht direkt rechenschaftspflichtig ist, die Macht gegeben, weitere Mittel zu fordern oder zu erwerben, wann immer sie es für notwendig hält.

In einem weiteren Eingriff in das, was normalerweise in die rechtliche Zuständigkeit der Nationalstaaten fällt, wird das Abkommen von den Ländern verlangen, (Artikel 15) „verschuldensunabhängige Entschädigungsmechanismen für Impfschäden“ einzurichten, die den Pharmaunternehmen eine wirksame Immunität für Schäden verleihen, die den Bürgern durch die Verwendung von Produkten entstehen, die von der WHO im Rahmen einer Notfallzulassung empfohlen werden, oder von denen die Länder sogar verlangen, dass sie für ihre Bürger vorgeschrieben werden.

Wie für die Machthaber zunehmend akzeptabel, werden die ratifizierenden Länder zustimmen, das Recht ihrer Öffentlichkeit einzuschränken, sich gegen die Maßnahmen und Forderungen der WHO bezüglich eines solchen Notfalls zu wehren (Artikel 18):

…und Bekämpfung von falschen, irreführenden, fälschlichen oder desinformierenden Informationen, auch durch wirksame internationale Zusammenarbeit und Kooperation.

Wie wir bei der COVID-19-Reaktion gesehen haben, kann die Definition von irreführenden Informationen von politischer oder kommerzieller Zweckmäßigkeit abhängen, einschließlich sachlicher Informationen über die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen und die orthodoxe Immunologie, die den Verkauf von Gesundheitsgütern beeinträchtigen könnten. Deshalb legen offene Demokratien so großen Wert auf den Schutz der freien Meinungsäußerung, selbst auf die Gefahr hin, dass diese manchmal irreführend ist. Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens erklären sich die Regierungen bereit, diesen Grundsatz in Bezug auf ihre eigenen Bürger aufzugeben, wenn sie von der WHO dazu aufgefordert werden.

Der Geltungsbereich dieses vorgeschlagenen Abkommens (und der IHR-Änderungen) geht über Pandemien hinaus und erweitert den Bereich, in dem eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen verlangt werden kann, erheblich. Andere Umweltbedrohungen für die Gesundheit, wie z. B. Klimaveränderungen, können nach dem Ermessen des Generaldirektors zu Notfällen erklärt werden, wenn, wie empfohlen, breite Definitionen von „One Health“ angenommen werden.

Es ist schwierig, sich ein anderes internationales Instrument vorzustellen, bei dem derartige Befugnisse über nationale Ressourcen an eine nicht gewählte externe Organisation übertragen werden, und es ist noch schwieriger, sich vorzustellen, wie dies als etwas anderes als ein Verlust von Souveränität angesehen wird. Die einzige Rechtfertigung für diese Behauptung scheint zu sein, dass der Entwurf des Abkommens auf der Grundlage von Täuschung unterzeichnet werden soll – dass also nicht die Absicht besteht, es anders zu behandeln als als ein irrelevantes Stück Papier oder etwas, das nur für weniger mächtige Staaten gelten soll (d.h. ein kolonialistisches Instrument).

Werden die IHR-Änderungen und das vorgeschlagene Pandemieabkommen rechtsverbindlich sein?

Beide Texte sollen rechtsverbindlich sein. Die IHR haben bereits einen solchen Status, so dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die Notwendigkeit einer neuen Annahme durch die Länder komplizierte Fragen der nationalen Rechtsprechung sind. Derzeit gibt es einen Mechanismus zur Ablehnung neuer Änderungen. Wenn jedoch nicht eine große Zahl von Ländern aktiv ihren Widerspruch und ihre Ablehnung zum Ausdruck bringt, wird die Verabschiedung der gegenwärtig veröffentlichten Fassung vom Februar 2023 wahrscheinlich zu einer Zukunft führen, die von den ständigen Risiken des Lockdown- und Lockstep-Diktats der WHO überschattet wird.

Die vorgeschlagene Pandemie-Vereinbarung soll außerdem eindeutig rechtsverbindlich sein. Die WHO erörtert dieses Thema auf der Website des Internationalen Verhandlungsgremiums (INB), das an dem Text arbeitet. Die gleiche rechtsverbindliche Absicht wird in der Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs auf Bali im Jahr 2022 ausdrücklich bekundet:

Wir unterstützen die Arbeit des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums (INB), das ein rechtsverbindliches Instrument entwerfen und aushandeln wird, das sowohl rechtsverbindliche als auch nicht rechtsverbindliche Elemente zur Stärkung der Pandemievorsorge enthalten sollte…

Dies wird in der Erklärung der G20-Staats- und Regierungschefs in Neu-Delhi 2023 wiederholt:

…ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches WHO-Übereinkommen, eine Übereinkunft oder andere internationale Instrumente zur pandemischen PPR (WHO CA+) bis Mai 2024.

Und durch den Rat der Europäischen Union:

Eine Konvention, ein Abkommen oder ein anderes internationales Instrument ist nach internationalem Recht rechtsverbindlich. Ein im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedetes Abkommen über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion würde es den Ländern rund um den Globus ermöglichen, die nationalen, regionalen und globalen Kapazitäten und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien zu stärken.

Die IHR haben bereits einen völkerrechtlichen Status.

Während sie diesen Status anstreben, bestehen WHO-Beamte, die das vorgeschlagene Abkommen zuvor als „Vertrag“ bezeichnet hatten, nun darauf, dass keines der beiden Instrumente die Souveränität berührt. Die Andeutung, dass es die Vertreter der Staaten auf der WHA sind, die der Übertragung zustimmen werden, und nicht die WHO, ist eine Nuance, die für die Behauptungen der WHO in Bezug auf ihre späteren Auswirkungen irrelevant ist. Die Position der WHO wirft die Frage auf, ob ihre Führung wirklich nicht weiß, was vorgeschlagen wird, oder ob sie aktiv versucht, die Länder und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, um die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung zu erhöhen. In der neuesten Fassung vom 30. Oktober 2023 sind 40 Ratifizierungen erforderlich, damit das künftige Abkommen in Kraft treten kann, nachdem zwei Drittel der WHA dafür gestimmt haben. Es bedarf also des Widerstands einer beträchtlichen Anzahl von Ländern, um dieses Projekt zum Scheitern zu bringen. Da es von mächtigen Regierungen und Institutionen unterstützt wird, dürften finanzielle Mechanismen wie Instrumente des IWF und der Weltbank sowie bilaterale Hilfen den Widerstand von Ländern mit niedrigerem Einkommen erschweren.

Die Folgen der Vernachlässigung der Souveränitätsfrage

Die entscheidende Frage in Bezug auf diese beiden WHO-Instrumente sollte nicht lauten, ob die Souveränität bedroht ist, sondern warum demokratische Staaten ihre Souveränität an eine Organisation abgeben, die (i) in erheblichem Maße privat finanziert wird und dem Diktat von Unternehmen und selbsternannten Philanthropen gehorchen muss, und die (ii) von Mitgliedsstaaten mitregiert wird, von denen die Hälfte nicht einmal behauptet, offene repräsentative Demokratien zu sein.

Wenn es tatsächlich stimmt, dass die Regierungen ohne Wissen und Zustimmung ihrer Völker wissentlich auf ihre Souveränität verzichten und sich dabei auf falsche Behauptungen der Regierungen und der WHO stützen, dann hat dies äußerst schwerwiegende Folgen. Das würde bedeuten, dass die Staats- und Regierungschefs direkt gegen die Interessen ihres Volkes (oder ihres Landes) und zur Unterstützung externer Interessen arbeiten würden. Die meisten Länder haben spezielle Grundgesetze, die sich mit solchen Praktiken befassen. Es ist also sehr wichtig, dass diejenigen, die diese Projekte verteidigen, entweder ihre Definition von Souveränität und demokratischem Prozess erläutern oder ausdrücklich die Zustimmung der Öffentlichkeit einholen.

Die andere Frage, die gestellt werden muss, ist, warum Gesundheitsbehörden und Medien die Zusicherungen der WHO über die harmlose Natur der Pandemieinstrumente wiederholen. Die WHO behauptet, dass Behauptungen über eingeschränkte Souveränität „Fehlinformationen“ oder „Desinformationen“ seien, von denen sie andernorts behauptet, sie seien große Todesursachen für die Menschheit. Während solche Behauptungen einigermaßen lächerlich sind und den Anschein erwecken sollen, Andersdenkende zu verunglimpfen, ist die WHO eindeutig schuldig an dem, was sie für ein solches Verbrechen hält. Wenn ihre Führung nicht nachweisen kann, dass ihre Behauptungen bezüglich dieser Pandemie-Instrumente nicht absichtlich irreführend sind, scheint ihre Führung aus ethischen Gründen zum Rücktritt gezwungen zu sein.

Die Notwendigkeit einer Klärung

Die WHO führt drei große Pandemien im vergangenen Jahrhundert auf – Grippeausbrüche in den späten 1950er- und 1960er-Jahren und die COVID-19-Pandemie. Die ersten beiden töteten weniger Menschen, als heute jährlich an Tuberkulose sterben, während die gemeldeten Todesfälle durch COVID-19 nie das Ausmaß von Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen erreichten und in Ländern mit niedrigem Einkommen im Vergleich zu endemischen Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDs fast bedeutungslos blieben. Kein anderer von der WHO erfasster Nicht-Grippe-Ausbruch, der der Definition einer Pandemie entspricht (z. B. rasche Ausbreitung eines Erregers, der normalerweise keinen nennenswerten Schaden anrichtet, über internationale Grenzen hinweg für eine begrenzte Zeit), hat insgesamt mehr Todesfälle verursacht als einige Tage Tuberkulose (etwa 4 000 pro Tag) oder mehr verlorene Lebensjahre als einige Tage Malaria (etwa 1 500 Kinder unter fünf Jahren pro Tag).

Wenn also unsere Behörden und ihre Anhänger in der Gemeinschaft der öffentlichen Gesundheit tatsächlich überzeugt sind, dass Befugnisse, die derzeit in der nationalen Gerichtsbarkeit liegen, auf der Grundlage der festgestellten Schäden an externe Stellen übertragen werden sollten, wäre es am besten, eine öffentliche Diskussion darüber zu führen, ob dies eine ausreichende Grundlage dafür ist, demokratische Ideale zugunsten eines eher faschistischen oder anderweitig autoritären Ansatzes aufzugeben. Schließlich geht es hier um die Einschränkung grundlegender Menschenrechte, die für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich sind.

E-Autos sind gut für das Märchenland   

E-Autos sind gut für das Märchenland  

E-Autos sind gut für das Märchenland   

Bis zum Jahr 2030 sollen nach den Plänen der Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos in Deutschland fahren. Doch das ist ein Wunschtraum. Teure Anschaffung und teure Batterien, lange Ladezeiten, geringe Reichweiten und mit der Energiewende immer höhere Strompreise bremsen potentielle Käufer.  

Von Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel 

Wer ein Elektroauto gefahren hat, kann es bestätigen: Der Elektroantrieb ist phantastisch. Ohne Schalten beschleunigt das Auto schnell und leise. Darüber hinaus ist ein Elektromotor sehr viel preiswerter als ein Verbrennungsmotor. Doch der Verkauf stockt. Die Autobauer in Deutschland und in den USA bleiben trotz Kaufsubventionen auf ihren Autos sitzen. Mit dem Abbau der Subventionen gib es noch weniger Käufer. Was ist die Ursache?

 

Teure und schwere Akkus  

Die Antriebsenergie, der elektrische Strom, muss mitgeführt werden. Dies ist nur mit schweren und teuren Akkus möglich. Ein moderner Lithium-Ionen-Akku, der eine Kilowattstunde (kWh) speichern kann, wiegt rund 3 kg und kostet 200 Euro. Kosten und Masse können aus technischen Gründen nach Angaben von Fachleuten kaum weiter reduziert werden. Für 100 Kilometer Fahrstrecke braucht ein Elektroauto ca. 20 Kilowattstunden. Die meisten E-Autos werden für theoretische Reichweiten von 400 km ausgelegt mit Akkus, die mindestens 240 kg wiegen und 16.000 Euro kosten. Doch in der Praxis sieht es schlechter aus, wie der kurze Bericht eines Kraftwerksingenieurs und NAEB Mitglied zeigt: „Ich habe seit mehr als einem Jahr ein E-Auto (für den Stadtbetrieb) und werde es im nächsten Frühjahr wieder verkaufen. Die Reichweitenangaben der Hersteller sind aus meiner Sicht strafbar. Bei normaler Fahrweise im Sommer erreicht man ca. 85 % der angegebenen WLTP Reichweite (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure). Im Winter fällt diese nochmal um 30 % ab, weil die Batterien temperaturempfindlich sind und weil Heizung benötigt wird.“ Damit sind E-Autos deutlich schwerer und teurer als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor und verbrauchen mehr Energie pro Kilometer.

Akkus verlieren mit der Zeit an Kapazität. Häufiges Laden und Entladen beschleunigt diesen Prozess. Damit sinkt auch die Reichweite der E-Autos. Wird sie zu gering, muss der Akku ausgetauscht werden. Das ist nach etwa 7 Jahren der Fall. Dann wird es richtig teuer: Fast 20.000 Euro sind fällig. Das ist offensichtlich vielen Käufern nicht klar, die von den guten Fahreigenschaften geblendet sind.

 

Lange Ladezeiten

Ein weiterer Knackpunkt sind die langen Ladezeiten. Der übliche Ladeanschluss in Garagen hat eine Leistung von 11 Kilowatt (kW). Mit dieser Leistung ist der Akku in gut 7 Stunden aufgeladen. Öffentliche Ladesäulen haben meistens 22 kW Leistung. Dann sinkt die Ladezeit auf die Hälfte. Doch auch das ist viel zu lang. So haben meine Nachbarn, stolze Eigner eines E-Autos, für eine Fahrt von der Nordsee an den Bodensee ein Auto mit Verbrenner-Motor gemietet, um das Ziel an einem Tag zu erreichen. An den Autobahnen gibt es auch Schnellladestationen bis zu 300 kW Leistung, die die Ladezeiten auf weniger als eine halbe Stunde verkürzen. Doch dafür muss man löhnen. Die Stromkosten an diesen Säulen sind hoch und übersteigen oft die Tankkosten für einen Verbrenner-Motor. Unter den hohen Ladeleistungen leidet außerdem der Akku. Die Zeit bis zum teuren Austausch wird kürzer. Die hohen elektrischen Ladeleistungen sind aber mickrig im Vergleich zu den Ladeleistungen an Tanksäulen: Werden 30 Liter Treibstoff der für 400 km reicht,  in einer Minute getankt, liegt die Ladeleistung bei 5000 kW.

Wenn ein E-Auto mit leerem Akku liegen bleibt, darf es nur abgeschleppt werden, wenn der E-Motor von den Rädern entkoppelt werden kann. Dies ist bei den meisten Modellen nicht möglich. Dann muss es von einem Abschleppdienst aufgeladen und zur nächsten Ladesäule gebracht werden. Eine teure Aktion.

 

Sicherheit

Autos können Feuer fangen. Brennende fossile Treibstoffe können durch Entzug von Sauerstoff gelöscht werden. Dazu reicht das Abdecken des Brandherdes mit Wasser oder Löschschaum. Brennende Akkus können so nicht gelöscht werden. Die gespeicherte elektrische Energie in Akkus wird ohne äußere Einflüsse in Wärme umgesetzt. Dieser Prozess kann daher mit Löschmitteln nicht gestoppt werden. Ein brennendes E-Auto muss in ein Wasserbecken getaucht werden, das die gespeicherte Energie aufnimmt. Mehrere Busdepots sind fast vollständig ausgebrannt, nachdem ein Elektrobus Feuer gefangen hatte und die Feuerwehr keine Möglichkeit sah, den Brand zu löschen. Die Folgen: Die „fortschrittlichen“ Stadtwerke haben nach dieser Erfahrung die E-Busse stillgelegt. E-Autos sollten nur in freistehenden Garagen oder Carports abgestellt werden. Betreiber von Fähren und Parkhäusern planen ein Verbot von E-Autos.

 

Mangel an Ladestrom und Ladeleistung

Schon heute überlasten die rund eine Million Elektroautos in Deutschland örtlich die Verteilernetze. Nicht überall steht die Ladeleistung von 11 kW zur Verfügung. Die Bundesregierung hat das Ziel, 15 Millionen E-Autos bis 2030 auf die Straße zu bringen. Zum Laden werden dafür 3 große Kohle- oder Kernkraftwerke mit je 1.000 Megawatt Leistung gebraucht. Doch immer mehr Kohlekraftwerke sollen abgeschaltet werden. Woher der Strom kommen soll, bleibt das Geheimnis der Regierung. Der vom Wetter abhängige Wind- und Solarstrom (Fakepower) mit seinen ständig schwankenden Leistungen ist dafür nicht geeignet.

Weiter müsste zum Laden der E-Autos das Stromnetz für höhere Leistungen ausgebaut werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Lobby-Organisation der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland, schätzt die notwendigen Kosten für Ladesäulen auf 9 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Netzausbau in nicht genannter Höhe. Die Stromkosten würden dadurch deutlich für alle erhöht, denn aus ideologischen Gründen käme ein Ausbauaufschlag auf den Ladestrom nicht in Betracht.

Schon heute haben wir bei hoher Nachfrage zu wenig Strom im Netz. Dann werden industrielle große Stromverbraucher, zum Beispiel Elektrolysen, abgeschaltet. Die Betreiber erhalten dafür eine Ausfallentschädigung, die sich inzwischen der Milliardengrenze im Jahr nähert. Das Laden von E-Autos und der Betrieb von Wärmepumpen soll nun auch bei Strommangel begrenzt werden. Nach Plänen der Bundesnetzagentur soll der Ladestrom bei Mangel halbiert werden. Dazu sollen die Ladesäulen Leistungsbegrenzer erhalten, die über das Internet zentral geschaltet werden können. Damit steht die Ladeinfrastruktur Hackern offen. Deutschland macht sich in einem weiteren Feld neben der Energieversorgung erpressbar.

 

Keine Einsparung fossiler Energie

Die Behauptung, E-Autos würden ohne CO2-Emissionen fahren, stimmt nicht. Die Emissionen sind lediglich verlagert. Mehr als die Hälfte des Stroms im deutschen Netz stammt von fossilen Brennstoffen, denn Fakepower kann keine gesicherte Leistung liefern. Weiter wird zur Herstellung der Akkus viel Kohle, Erdöl und Erdgas benötigt. E-Autos haben nach Berechnungen von Prof. Sinn bis zur Verschrottung höhere CO2-Emissionen als ein Auto mit Dieselmotor.

 

Hohe Energieverluste 

Elektroautos sind teurer und schwerer als vergleichbare Dieselfahrzeuge. Ihr höheres Gewicht fordert mehr Energie. Das macht sich im Stadtverkehr und im bergigen Gelände bemerkbar. Auch beim Laden und Entladen des Akkus geht Energie verloren. Wer Energie sparen will, sollte den günstigen Dieselmotor nutzen und weiterentwickeln.

Es ist eine Mär, dass E-Autos CO2-emissionsfrei seien. Sie fahren mit Strom, der zu mehr als 50 Prozent mit Kohlenstoff haltigen Brennstoffen erzeugt wurde. Doch wohlhabende Gutmenschen nutzen die Subventionen und kaufen teure E-Autos, um sich dann als Klimaschützer zu brüsten. Mit dem Strom aus fossilen Brennstoffen und dem Bedarf an Kohle, Erdgas und Erdöl zur Herstellung des Autos und des teuren Akkus leisten sie keinen Beitrag zur Einsparung von Energie und CO2-Emissionen.

Die Kaufsubventionen für E-Autos müssen gestoppt werden. Wer die guten Fahreigenschaften nutzen will, sollte dafür auch bezahlen. Dann können nur Großverdiener sich ein E-Auto leisten, das sonst ins Märchenland von Wirtschaftsminister Habeck gehört. 15 Millionen E-Autos in Deutschland ist ein Wunschtraum. Wir sollten den sparsamen Dieselmotor weiter entwickeln, statt ihn zu verdammen. Er hat das Potential für die optimale Nutzung der Antriebsenergie. Das ist der Weg zum Energiesparen.

Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel

Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

 

Nature Artikel über ersten in Japan zugelassenen saRNA-Impfstoff

Nature Artikel über ersten in Japan zugelassenen saRNA-Impfstoff

Nature Artikel über ersten in Japan zugelassenen saRNA-Impfstoff

Die nächste Generation von RNA-basierten Injektionen wird selbstverstärkende RNA (self-amplifying RNA – saRNA) enthalten. Es ist der nächste logische Schritt um die Impfstoffproduktion aus dem Bioreaktor in der Fabrik in den menschlichen Körper zu verlegen. Damit entfallen wesentliche Kosten für die Pharmaindustrie. Schon die modRNA-Anti-Covid Präparate hatten extreme Nebenwirkungen aber negative Wirksamkeit – was werden […]

Der Beitrag Nature Artikel über ersten in Japan zugelassenen saRNA-Impfstoff erschien zuerst unter tkp.at.

Weltwoche Daily: Wulffs Nazi-Vergleich – Da wird Theo Müllers Milch sauer

„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Von Montag bis Freitag ab 6:30 Uhr mit der Daily-Show von Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe: Wulffs Nazi-Vergleich: Da wird Theo Müllers Milch sauer. Potsdam: AfD darf Verfassungsschutz nicht kontrollieren. Ampel will Schuldenbremse bewahren. Scholz: Winterhilfe an die […]
Die von Gates finanzierte Website Factcheck.org stellt eine gefährliche Behauptung auf: COVID-19-Impfung reduziert Totgeburten

Die von Gates finanzierte Website Factcheck.org stellt eine gefährliche Behauptung auf: COVID-19-Impfung reduziert Totgeburten

Medizinische Evidenz zeigt, dass das Risiko eines Fötusverlustes nach einer Injektion stark ansteigt

Peter A. McCullough, MD, MPH

Der biopharmazeutische Komplex ist fest entschlossen, die jüngsten Generationen der Weltbevölkerung mit dem genetischen Impfstoff COVID-19 zu impfen, insbesondere schwangere Frauen, bei denen eine einzige Injektion zwei Patienten betrifft – Mutter und Kind. Zusammen mit vier Co-Autoren veröffentlichte ich 2021, dass COVID-19-Impfstoffe in die Schwangerschaftskategorie X der FDA eingestuft werden sollten, weil sie einen gefährlichen Wirkmechanismus haben und es keine Langzeitstudien gibt, die die Sicherheit für das Baby und das heranwachsende Kind belegen.

Ich war fassungslos, als ich diese ungeheuerliche Behauptung des Komplexes sah, die von einem seiner Propaganda-Agenten, Factcheck.org, verbreitet wurde. Diese Werbung auf Instagram versucht, schwangere Frauen für eine mRNA-Spritze zu rekrutieren, um das Risiko einer Totgeburt (Verlust des Fötus nach der 20. Schwangerschaftswoche) zu verringern!

Thorp et al. veröffentlichten den bisher umfassendsten Sicherheitsvergleich zwischen COVID-19-Impfstoffen und Grippeimpfstoffen bei Schwangeren. Wie Sie sehen können, gab es einen 177-fachen Anstieg der fetalen Verluste, einschließlich Fehlgeburten im ersten Trimester.

Thorp JA, Rogers C, Deskevich MP, Tankersley S, Benavides A, Redshaw MD, McCullough PA. Erhöhtes Risiko für fetale Verluste nach COVID-19-Impfung. Hum Reprod. 2023 Dec 4;38(12):2536. doi: 10.1093/humrep/dead204. PMID: 37823793; PMCID: PMC10694405.

Der Wirkmechanismus der COVID-19-Impfstoffe enthält nichts, was eine Totgeburt verhindern würde. Im Gegenteil: Fieber, Entzündungen, Blutungen und Blutgerinnung, die durch die Impfstoffe hervorgerufen werden, würden einen Schwangerschaftsabbruch begünstigen und nicht das Gegenteil!

Die Öffentlichkeit muss vor falschen medizinischen Behauptungen gewarnt werden, die von Factcheck.org und anderen Propagandafirmen verbreitet werden, die mit dem biopharmazeutischen Komplex zusammenarbeiten, den wir in unserem Buch „Courage to Face COVID-19“ definieren. Die Gates Foundation ist ein prominentes Mitglied dieses Syndikats und finanziert offen das Annenberg Public Policy Center, das Factcheck.org betreibt.

Da die Regierungsbehörden Mitverschwörer in diesem Komplex sind, wird es keine staatliche Aufsicht über die Gates Foundation, das Annenberg Public Policy Center oder Factcheck.org wegen falscher Behauptungen über den COVID-19-Impfstoff geben, die an die Öffentlichkeit gelangen.

www.mcculloughfnd.org

Trialsite News: Lack of Compelling Safety data for mRNA COVID Vaccines in Pregnant Women

Thorp JA, Rogers C, Deskevich MP, Tankersley S, Benavides A, Redshaw MD, McCullough PA. Increased risk of fetal loss after COVID-19 vaccination. Hum Reprod. 2023 Dec 4;38(12):2536. doi: 10.1093/humrep/dead204. PMID: 37823793; PMCID: PMC10694405.

Die Welt weiß, dass die mRNA-Covid-Spritzen versagt haben.

Die Welt weiß, dass die mRNA-Covid-Spritzen versagt haben.

Alex Berenson

Jetzt wissen es auch die Aktionäre von Pfizer und Moderna.

All das Lächeln von Travis Kelce kann mRNA nicht retten.

Heute Morgen enttäuschte Pfizer seine Investoren mit der Ankündigung, dass die Umsätze mit dem Impfstoff mRNA-Covid bis 2024 erneut einbrechen werden. Der jährliche Umsatz von Pfizers Impfstoff und dem Anti-Covid-Arzneimittel Paxlovid wird im nächsten Jahr um 35 Prozent sinken – nach einem Einbruch von 80 Prozent in diesem Jahr.

Die Ankündigung ist eine Blamage für das Pfizer-Management, denn es ist das dritte Mal in nur drei Monaten, dass die Erwartungen für den Covido-Umsatz nach unten korrigiert werden müssen.

Investoren erwarten von börsennotierten Unternehmen, dass sie ihre Umsätze mindestens sechs Monate bis ein Jahr im Voraus prognostizieren können. Doch der Einbruch der mRNA-Nachfrage traf Pfizer immer wieder unvorbereitet.

Und das trotz einer cleveren Werbekampagne mit Kelce, dem Tight End der Kansas City Chiefs (heute vor allem als Verehrer von Taylor Swift bekannt).

Kelces „Two Things at a Time“-Werbespot ermuntert die Menschen, sich beim selben Arztbesuch sowohl gegen Grippe als auch gegen Covidien impfen zu lassen – und stellt damit eine unauffällige Verbindung zwischen den mRNAs und der herkömmlichen Grippeimpfung mit inaktivierten Viren her, die weitaus weniger Nebenwirkungen hat.

Doch die potenziellen Empfänger konnten nicht getäuscht werden. Während die Nachfrage nach mRNAs eingebrochen ist, ist die Nachfrage nach Grippeimpfstoffen (trotz eindeutiger Beweise für deren Nutzlosigkeit) ungebrochen.

Noch vor zwei Jahren gehörten mRNAs zu den begehrtesten Produkten der Welt, und Hipster bezeichneten sich stolz als „Team Pfizer“ oder „Team Moderna“.

(Der Jab liebt dich nicht zurück, Süße).

Moderna Mafia? Pfizer Pham? Impfstoff-Fraktionen bilden sich online.
Es spielt keine Rolle, welchen Impfstoff man bekommen hat, es sei denn, man hat ihn wirklich bekommen – zum Spaß. Quelle

Inzwischen ist die Blütezeit der mRNA-Rose weit fortgeschritten.

Für das Jahr 2022 hat Pfizer einen Umsatz von 38 Milliarden Dollar für Impfungen angekündigt – der höchste Jahresumsatz, der jemals für ein Produkt in der Pharmaindustrie verzeichnet wurde – und 19 Milliarden Dollar für Paxlovid, was einen Gesamtumsatz von 57 Milliarden Dollar für Covid-Beute ergibt.

Für das kommende Jahr rechnet das Unternehmen mit einem Umsatz von 8 Milliarden Dollar für beide Produkte. Selbst dieser Rückgang um 85 Prozent unterschätzt den Rückgang der verabreichten Dosen, da Pfizer heute für beide Produkte deutlich mehr verlangt als im Jahr 2022.

Trotz einer koordinierten Propagandakampagne der Regierung und der Medien, um die Impfungen unter Druck zu setzen, und trotz der Werbung von Pfizer und Moderna selbst, wollen die Menschen diese Impfungen einfach nicht.

Das haben auch die Investoren bemerkt. Die Pfizer-Aktie schloss heute bei 26,72 Dollar – ein Minus von fast 7 Prozent heute und 50 Prozent in diesem Jahr und ein Fünfjahrestief.

(Sieht so aus, als könnte Pfizer etwas Viagra gebrauchen…)

Jetzt, da die Covid-Beute größtenteils weg ist, plant Pfizer, seine jährlichen Ausgaben um 4 Milliarden Dollar zu kürzen, was wahrscheinlich Tausende Entlassungen zur Folge haben wird.

Aber vergießen Sie keine Tränen für Pfizer-Chef Dr. Albert Bourla (volle Offenlegung: Ich habe Bourla im Fall Berenson gegen Biden verklagt, meiner Klage wegen meines Twitter-Verbots und der Zensur). Sein Gehalt für 2023 wurde bisher nicht bekannt gegeben, aber Bourla verdiente 2022 etwa 33 Millionen Dollar, gegenüber 24 Millionen Dollar im Jahr 2021.

Gute Arbeit, wenn man sie bekommt.

Europaabgeordneter verrät, was sie mit uns vorhaben

Früher ging es in der Europäischen Union um wirtschaftliche Zusammenarbeit, Wohlstand und Frieden, aber darum geht es in der EU nicht mehr. Das sagt der Europaabgeordnete Tom Vandendriessche in einer Videobotschaft.

„Eurofanatiker wie Guy Verhofstadt möchten die freien Mitgliedsstaaten Europas auflösen und die freien Bürger Europas unterwerfen“, fährt er fort. „Sie wollen die Demokratie durch eine Technokratie ersetzen, in der sie alles über unsere Köpfe hinweg entscheiden“.

De EU is iets aan het worden waar we nooit voor getekend hebben. We moeten de controle terugnemen. #2024 pic.twitter.com/ZAIS6G04s9

— Tom Vandendriessche (@TomVandendriese) December 7, 2023

De EU is iets aan het worden waar we nooit voor getekend hebben. We moeten de controle terugnemen. #2024 pic.twitter.com/ZAIS6G04s9

— Tom Vandendriessche (@TomVandendriese) December 7, 2023

Mit ihrem Klimawahn wollen sie unser ganzes Leben bestimmen. Mit dem EU-Migrationspakt wollen sie jedes Jahr Millionen Afrikaner nach Europa holen. Sie möchten uns ersetzen und unsere Identität auslöschen, sagt Vandendriessche.

Diese Europäische Union gerate völlig aus den Fugen, betont er. „Dafür sind wir nie angetreten. Wir müssen die Kontrolle zurückgewinnen, bevor es zu spät ist.

Im Jahr 2024 werden wir unsere Freiheit zurückgewinnen, das ist unsere Mission, sagt der Europaabgeordnete. „Unser Volk steht an erster Stelle. Immer und überall.“

Vandendriessche weist darauf hin, dass in ganz Europa ein nationalistischer Aufstand des Volkes gegen die EU-Elite im Gange sei.