Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Kontrafunk-Sonntagsrunde: Die große Bundeswehr-Blamage

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Die große Bundeswehr-Blamage

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Die große Bundeswehr-Blamage

Prof. Stefan Homburg, ehemaliger Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover; Markus Vahlefeld, Schriftsteller, Essayist und Kontrafunk-Redakteur; sowie Gudula Walterskirchen, Historikerin und Publizistin und ehemalige Herausgeberin der Niederösterreichischen Nachrichten, diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über lustige Marschflugkörper im deutschen Kinderfernsehen, über abgehörte deutsche Militärbefehlshaber, die russische Einrichtungen bombardieren wollen, über einen gesprächigen Soziologen, der […]

Der Westen ist international isoliert, aber im Spiegel klingt das anders

Am 21. Februar habe ich bereits darüber berichtet, dass es bei den anstehenden G20-Treffen so große Differenzen zwischen dem kollektiven Westen und dem globalen Süden gibt, dass es unwahrscheinlich war, dass nach den Treffen die üblichen gemeinsamen Abschlusserklärungen verabschiedet werden können. Das ist dann beim Treffen der G20-Außenminister auch so gekommen und hat sich nun […]
Rüdiger Lucassen (AfD): „Fahrlässiges Gerede deutscher Offiziere gefährdet Deutschlands Sicherheit!“

Rüdiger Lucassen (AfD): „Fahrlässiges Gerede deutscher Offiziere gefährdet Deutschlands Sicherheit!“

Rüdiger Lucassen (AfD): „Fahrlässiges Gerede deutscher Offiziere gefährdet Deutschlands Sicherheit!“

Das von russischen Spezialisten abgehörte Telefonat hoher deutscher Luftwaffengeneräle über einen möglichen Einsatz weitreichender „Taurus“-Marschflugkörper in der Ukraine bedeutet aus Sicht der AfD einen „immensen Schaden für die Sicherheit Deutschlands“. Das Gespräch zeuge von „erschreckender Distanzlosigkeit zur möglichen Gefahr einer weiteren Eskalation“, erklärte der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen.

Der AfD-Verteidigungsexperte verwies darauf, dass russische Stellen den aufgezeichneten Inhalt bereits „als Weg Deutschlands in den Krieg“ bewerten würden. Zudem werde deutlich, dass Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in der „Taurus“-Frage eine andere Politik als Kanzler Scholz betreibe.

Lucassen betonte: „Die Fahrlässigkeit und die Führungslosigkeit der Ampel-Regierung bewegt Deutschland in Richtung Kriegspartei. Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine zeitnahe Unterrichtung durch das Verteidigungsministerium beantragt. Die Beantragung einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses behalten wir uns vor.“

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Es wird immer unheimlicher: Lauterbach bereitet Krankenhäuser auf hohe Zahl von Kriegsverletzten vor!

Es wird immer unheimlicher: Lauterbach bereitet Krankenhäuser auf hohe Zahl von Kriegsverletzten vor!

Es wird immer unheimlicher: Lauterbach bereitet Krankenhäuser auf hohe Zahl von Kriegsverletzten vor!

Die durchgeknallten Ampel-Kriegstreiber planen ganz offensichtlich bereits einen militärischen Konflikt mit Russland ein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das deutsche Gesundheitswesen auf eine hohe Zahl von Verletzten und Verwundeten vorbereiten. Deutschland müsse sich „auch für große Katastrophen und eventuelle militärische Konflikte besser aufstellen“, sagte Lauterbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Er kündigte für den Sommer einen entsprechenden Gesetzentwurf an.

„Es wäre albern zu sagen, wir bereiten uns nicht auf einen militärischen Konflikt vor, und dann wird er auch nicht kommen“, sagte Lauterbach auf die Frage, ob er nicht den Vorwurf der Panikmache befürchte. „Nichtstun“ sei keine Option.

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Linke „Demokratie“. Ein Widerspruch in sich

Linke „Demokratie“. Ein Widerspruch in sich

Linke „Demokratie“. Ein Widerspruch in sich

Von MARTIN E. RENNER | Der Deutsche Journalistenverband (DJV) veröffentlichte in der vergangenen Woche eine geradezu epochale Idee. Alle Medien sollen ihre Berichterstattung über die „Alternative für Deutschland“ grundlegend überdenken und „neu justieren“, fordert der Bundesvorsitzende des DJV, Mika Beuster (PI-NEWS berichtete). Anlass sei ein Zeitungsbericht, wonach der Bundesverfassungsschutz die AfD demnächst als Gesamtpartei als […]

Scheinvaterschaften: Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans

Scheinvaterschaften: Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans

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Scheinvaterschaften: Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans

Scheinvaterschaften: Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans

Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Nach diesem Motto lässt sich das deutsche Sozialsystem spielend einfach ausplündern. Deutschen Pass bekommen, Vaterschaften anerkennen und schon fließt das hart erarbeitete Steuergeld. Die Regierung ist machtlos. 

von Laila Mirzo

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, dichtete einst Wilhelm Busch und meinte damit auch die Kosten und die Verantwortung, die Hand in Hand mit dem Kindersegen auf einen Vater zukommen: „(…) wenn die Kosten kommen, fühlet er sich angstbeklommen.“ Nicht so im Deutschland der Post-Merkel-Ära. Im schwarz-rot-goldenen Buntland liegt das Geld förmlich auf der Straße, denn hier springt Vater Staat ein, wenn man seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder will.

Diese Unterstützung des Sozialstaates nutzen aber Betrüger, um sich zu bereichern, schamlos aus. Kombiniert mit der gesetzlichen Regelung der Vaterschaftsanerkennung ergibt sich daraus ein lukratives Geschäftsmodell. Das Problem ist lang bekannt, allein fehlt der politische Wille, dem betrügerischen Treiben ein Ende zu setzen.

Der steuergeldfinanzierte Krösus

„Mr. Cash Money“ ist der Spitzname des aus Nigeria stammenden Jonathan A., der im Ruhrgebiet Geld kassiert und damit hier und in seiner afrikanischen Heimat ein Luxusleben führt. Mit insgesamt 24 anerkannten Kindern kassiert er auch für Miete, Heizkosten oder Zuzahlungen und Beihilfen ganze 22.545,85 Euro vom Amt – jeden Monat! Bei seinen „Kindern“ kommt davon aber kaum etwas an. Damit finanziert sich „Herr Bargeld“ ein Leben in Saus und Braus, besitzt einen ganzen Fuhrpark voller Luxuskarossen und inszeniert sich auf Instagram und TikTok als großer Macher, wie das ARD-Magazin „Kontraste“ kürzlich enthüllte.

Der steuergeldfinanzierte Krösus kassiert aber nicht nur den Unterhalt für die von ihm anerkannten Kinder, auch von den Müttern läßt er sich fürstlich für die Vaterschaftsanerkennung entlohnen. Mit dem deutschen Paß hat „Mr. Cash Money“ nämlich den Hauptgewinn gezogen: Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, dann haben die Kinder, unabhängig davon, ob sie leiblich sind oder nicht, plus der andere Elternteil sowie ihre Geschwister ein Bleiberecht und selbstverständlich auch Anspruch auf Sozialleistungen.

Glückliche Familienzusammenführungen

Aufgeflogen ist Jonathan A. im Rahmen der Ermittlungen der „Sicherheitskonferenz (Siko) Ruhr“ zur Bekämpfung von Clankriminalität. Dazu Erster Polizeihauptkommissar Andreas Keppke: „Der in dem Komplex benannte Nigerianer hat 24 Kinder anerkannt. Doch nicht nur für die bekommt er als angeblich Mittelloser Kindergeld und andere Sozialleistungen. Über die sogenannten Anker-Kinder werden auch deren Mütter alimentiert, deren weitere Kinder und wiederum weitere Väter. Die haben wiederum mit anderen Frauen auch Kinder, keiner hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Aber alle haben durch die Anerkennung des Kindes durch den deutschen Vater Anspruch auf staatliche Leistungen.“

Man kann vermutlich viel über Jonathan A. sagen, aber ganz sicher nicht, daß er faul gewesen wäre. Schließlich sind insgesamt 94 „Familienmitglieder“ durch ihn nach Deutschland gekommen. 1,5 Millionen Euro kostet dieser Taschenspielertrick den deutschen Steuerzahler – jährlich!

Wer nun verständlicherweise die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, dürfte sich jetzt die Haare raufen, denn „Mr. Cash Money“ hat viele „Kollegen“: Der Schaden durch Sozial- und Abgabenbetrug wird auf unfaßbare 113 Milliarden Euro geschätzt – ebenfalls jährlich! Sollten Sie nach diesen Zeilen noch immer gute Laune haben: Der Staat kann nichts dagegen unternehmen, denn einmal anerkannte Vaterschaften können auch bei Mißbrauch nicht aberkannt werden.

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Wie weit der Westen in die ukrainische Politik hineinregiert

Dass die Ukraine seit dem Maidan-Putsch 2014 kein unabhängiger Staat mehr, sondern eine Marionette der USA ist, ist allgemein bekannt. Dafür gab es viele Belege, wie zum Beispiel die Tatsache, dass der CIA-Chef in geheimer Mission am Tisch saß, als der ukrainische Sicherheitsrat im April 2014 entschieden hat, Truppen und Panzer anstatt Verhandlungsdelegationen gegen die […]
Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

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Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

Wollte die Staatsanwaltschaft den Fall Chrupalla überhaupt aufklären? Unserer Redaktion liegen die Details zu unterlassenen Ermittlungen vor. Ein Promi-Anwalt legt für den AfD-Chef Beschwerde ein. Der Politiker spricht von einem „Justizskandal“.

von Frank Hauke

Es geht um Verfassungsschutzmitarbeiter als Zeugen, blockierte Akteneinsicht, einen am Tatort aufgetauchten Linksextremisten, unterlassene Vernehmungen der erstbehandelnden Ärzte, die Nichtberücksichtigung eines ärztlichen Gutachtens und einen nicht ausermittelten Tatverdacht. Die Liste der mutmaßlichen Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Fall des Anschlags auf den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla vom 4. Oktober vergangenen Jahres ist laut seinem Anwalt lang.

Der Politiker hat nun über den bekannten Berliner Strafverteidiger Khubaib-Ali Mohammed Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eingelegt. Er wehrt sich damit gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Anklagebehörde in Ingolstadt. Die Begründung, die unserer Redaktion vorliegt, hat es in sich.

„Ermittlungen stark lückenhaft“

Mohammed, der auch als Nebenklage-Anwalt Opfer des NSU-Terrors vertrat und aktuell die Familie von Rebecca in dem spektakulären Berliner Vermißtenfall vertritt, schreibt an den in München zuständigen Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier: „Die von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt geführten Ermittlungen sind stark lückenhaft. Der Fall kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als ausermittelt betrachtet werden.“ Auch aufgrund der „Stellung des Verletzten als Verfassungsorgan“ hätte eine „bestmögliche Sachverhaltsaufklärung“ erfolgen müssen. Doch dieser Maßstab sei „bei Weitem nicht erreicht“ worden.

Chrupalla sagte: „Wenn man alle Versäumnisse zusammen betrachtet, handelt es sich hier um einen Justizskandal.“ Der Angriff auf einen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und damit ein Verfassungsorgan sei „nicht als politisch motiviert, sondern wie eine Rummelschlägerei behandelt“ worden. Die Ermittlungen zum 2015 verübten Messer-Anschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker habe damals dagegen sofort die Generalbundesanwaltschaft an sich gezogen.

Laut seinem Anwalt habe Ingolstadt „eine Vielzahl von Ermittlungen“ entweder gar nicht getätigt oder einen „entsprechenden Ermittlungsauftrag mehrfach ohne Angaben von Gründen zurückgenommen“.

Polizei durfte Ärzte nicht als Zeugen vernehmen

Konkret geht es bei diesen Vorwürfen um eine zunächst erteilte Anordnung der örtlichen Staatsanwaltschaft, sämtliche erstbehandelnden Ärzte Chrupallas aus dem Klinikum Ingolstadt zu vernehmen. Doch nur einen Tag später nahm der ermittelnde Staatsanwalt dies ohne Begründung wieder zurück. Und zwar telefonisch, nicht etwa schriftlich, gegenüber einem untergeordneten Kriminalbeamten. Hätte dieser – wahrscheinlich, um sich abzusichern – darüber keinen Vermerk gefertigt, wäre dieser Ermittlungsstopp womöglich nie bekannt geworden.

Chrupalla: „Ich frage mich, warum eine Ermittlungsmaßnahme, die zu einer bestmöglichen Aufklärung des Sachverhalts hätte beitragen können, wieder zurückgenommen wird.“ Die erstbehandelnden Ärzte hätten als Zeugen vernommen werden müssen, so der AfD-Chef.

Ob er vermutet, die Staatsanwaltschaft könnte aufgrund der Weisungsgebundenheit durch das bayerische Justizministerium so lückenhaft ermittelt haben? Chrupalla: „Jeder Jurist sagt mir, daß ein Anschlag auf einen Fraktionsvorsitzenden sofort über die höchsten Tische geht. So etwas hat Priorität. So etwas macht keine örtliche Staatsanwaltschaft mit sich selbst aus.“

Auch ein medizinisches Gutachten des Städtischen Klinikums Dresden, in dem sich der verletzte Politiker nachversorgen ließ, fand keinen Eingang in die Ermittlungsakte. Dies hatte – entgegen der bis zur Landtagwahl in Bayern verbreiteten öffentlichen Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft – sehr wohl eine Einstichverletzung und einen „Stichkanal“ bestätigt.

Dort wurde festgestellt, daß der Täter vermutlich eine „Kanüle“ benutzt hatte. Auch im Arztbrief hatten die Mediziner in der Klinik Ingolstadt sofort nach Chrupallas Einlieferung einen Einstich diagnostiziert. Trotzdem hatten die Ingolstädter Ermittler stets nur von einer Hautrötung gesprochen.

Was weiß der Verfassungsschutz über Chrupalla-Anschlag?

Eine wichtige Rolle bei der Beschwerde Chrupallas bei der Generalstaatsanwaltschaft in München spielt auch der Inlandsgeheimdienst. Anwalt Mohammed hatte im November angeregt, bei den Landesämtern für Verfassungsschutz Bayern und Sachsen Anfragen zu stellen, „die zur Sachverhaltsaufklärung beitragen könnten“.

Denn es sei „mehr als naheliegend“, so heißt es nun in der Beschwerde, „daß der Bundesvorsitzende einer Partei, die für den Verfassungsschutz ein ‚Beobachtungsfall‘ ist, auch tatsächlich bei öffentlichen Veranstaltungen und Auftritten beobachtet wird“. Diese Mitarbeiter hätten den Angriff auf Chrupalla gesehen haben können und, so meint es der Anwalt, als Zeugen befragt werden müssen.

Dem gab der ermittelnde Staatsanwalt zunächst auch statt. Doch als nach drei Wochen keine Antwort der Geheimdienstbehörden einging, verfügten die Ermittler am 15. Dezember 2023, daß es final keine Reaktion gebe, damit auch nicht mehr zu rechnen sei, und verfolgten die Spur nicht weiter. Vier Tage später stellten sie das gesamte Verfahren ein. Der Anschlag bleibt damit unaufgeklärt.

Die Verfassungsschutzämter seien jedoch „gesetzlich verpflichtet“ gewesen zu antworten, stellt Mohammed klar: „Eine Rücknahme eines Ermittlungsauftrags drei Wochen nach Erteilung wegen vermuteter Erfolglosigkeit ist mit dem gesetzlich normierten Amtsaufklärungsgrundsatz nicht vereinbar.“

Das Selfie und der Antifa-Linksextremist

Ein weiterer Teil der Beschwerde betrifft die beiden Männer, die ein Selfie mit Chrupalla machten. Unmittelbar danach war der AfD-Politiker zusammengebrochen. Sein Personenschützer fand kurz darauf auf dem Boden eine Nadel, die möglicherweise als Waffe benutzt worden war.

Die beiden hatten sich laut Zeugen unmittelbar danach mit dem polizeibekannten Antifa-Linksextremisten Jonas Sch. unterhalten. In der Beschwerde heißt es: „Bereits der räumlich-zeitliche Zusammenhang des Tatortes mit der Selfiesituation und zum Auffindeort der möglichen Tatwaffe ist nach kriminalistischer Erfahrung ausreichend zur Bejahung eines Anfangsverdachts.“

Akteneinsicht und Aktenzeichen verweigert

Der Rechtsanwalt moniert auch, daß ihm die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ohne Begründung die Akteneinsicht während des Ermittlungsverfahrens verweigerte. Dabei hätte das Chrupalla als Verfahrensbeteiligtem zugestanden. Mohammed spricht von Willkür. Die Akteneinsicht sei „entgegen dem gesetzgeberischen Willen willkürlich nicht erfolgt“. Er beklagt auch, daß es bisher „keine Aktenvollständigkeit“ gebe.

Chrupallas Anwalt wurde offenbar sogar bei selbstverständlichen Formalien behindert. Nicht einmal das Aktenzeichen teilte man ihm mit, um das Beschwerdeverfahren beim Generalstaatsanwalt formal begründen zu können. Dies erhielt er erst am 27. Februar und konnte daher die Begründung für die Beschwerde erst jetzt abschicken.

Chrupalla: „Mir wurden als Opfer eines Anschlags in einem Rechtsstaat Grundrechte verwehrt.“ Noch immer verspüre er am rechten Oberarm gerade bei Wetterumschwüngen einen Schmerz. Das liege aber vermutlich daran, daß die Einstichstelle auf seine Initiative zur genaueren Untersuchung in Dresden herausoperiert worden sei.

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Deutschland – Kriegsziel Nummer eins

Deutschland – Kriegsziel Nummer eins

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Deutschland – Kriegsziel Nummer eins

Deutschland – Kriegsziel Nummer eins

Die Mainstream-Medien schreiben derzeit den großen Krieg herbei. Der frühere Kriegsgegner Joschka Fischer fantasiert von deutschen Atomwaffen. Aber viel gefährlicher als diese Propaganda-Trommeln sind die Fakten, die auf militärischer Ebene geschaffen werden.

von Peter Orzechowski

Der »Operationsplan Deutschland« ist vom Territorialen Führungskommando der Bundeswehr erstellt worden. »Wesentliche Aufgabe« sei es, den »vorgesehenen Aufmarsch« gegen Russland und die »Versorgung verbündeter und eigener Streitkräfte in der Drehscheibe Deutschland sicherzustellen«, heißt es da. Die »Forderungen der NATO an Deutschland« als Drehscheibe eines transatlantischen Vorstoßes in Richtung Osten seien die »zentrale Einflussgröße bei der Herstellung« des Operationsplans.

Der zum ersten Mal seit dem Kalten Krieg aufgestellte Plan für »den operativen Einsatz der Bundeswehr in Deutschland in Frieden, Krise und Krieg« betont, es gelte, sich »letztendlich auch« auf »Krieg einzustellen«. Konkret rechnet die Bundeswehr damit, dass »ein größerer Teil« der Bundeswehr »in Deutschland selbst nicht eingeplant« werden könne, da er »an der Ostflanke« der NATO »gebraucht« werde.

Deshalb stützt sich der Operationsplan maßgeblich auch auf die Einbindung ziviler Kräfte und Reservisten. Das Territoriale Führungskommando erhofft sich eine »schnelle Handlungsfähigkeit über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg«.

Deutschland als NATO-Drehscheibe

Der Operationsplan beruht nach Angaben von André Bodemann, Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, auf der »Basis der NATO-Verteidigungsplanung«. Wesentliche Teile der deutschen Streitkräfte sind inzwischen in unterschiedlicher Form im NATO-Aufmarsch in größtmöglicher Nähe zur russischen Westgrenze gebunden. Durch das Planungspapier soll der »Aufmarsch der alliierten Streitkräfte über und durch Deutschland an die NATO-Ostflanke« sichergestellt werden.

Dabei geht es unter anderem um die Verkehrsleitung bei Truppenmärschen, um das Betanken der Militärfahrzeuge, um die Unterstützung bei technischen Problemen und um die Unterbringung und Verpflegung der NATO-Soldaten auf ihrem Weg nach Osten. Ziel und Aufgabe der deutschen Streitkräfte sei es, »Aufmarschwege für Verbündete« freizuhalten und »Konvois versorgen«.

Dieser sogenannte Host Nation Support zählt demnach zu den »wesentlichen Beiträgen« Deutschlands zur NATO-Planung. »Bereits jetzt« laufen nach Angaben der Bundeswehr »verstärkte Übungen« in diesem Bereich: Der Umfang der Truppenbewegungen habe wesentlich zugenommen, die Reaktionszeiten seien geringer geworden.

Berlin treibt bereits seit Jahren Maßnahmen voran, um europaweit die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Verlegung militärischer Großverbände zu verbessern (Kopp exklusiv berichtete). Ziel ist nach Angaben des deutschen Verteidigungsministeriums der »Aufbau eines europäischen Logistik-Netzwerkes, um Ausrüstung, Material und Munition zu lagern und für Transporte vorzubereiten«. Zudem sollen Verfahren für Truppenbewegungen zwischen den EU-Staaten beschleunigt und die Verkehrsinfrastruktur modernisiert werden – »insbesondere in Richtung NATO-Ostflanke«.

Jüngster Vorstoß in diesem Bereich ist eine kürzlich von den Niederlanden, Deutschland und Polen unterzeichnete Absichtserklärung, in der sich die drei Staaten dem Aufbau eines »grenzüberschreitenden Musterkorridor für den militärischen Verkehr von Westen nach Osten« verschreiben. Laut Verteidigungsministerium planen Den Haag, Berlin und Warschau gemeinsam »die Organisation des zentralen militärischen Verkehrs von West nach Ost«. Verantwortlich für die Umsetzung des Musterkorridors »von den Tiefseehäfen an der Nordsee an die besonders exponierte NATO-Ostflanke« ist die im deutschen Ulm angesiedelte NATO-Kommandostruktur JSEC, die laut dem deutschen Verteidigungsministerium »sämtliche Truppenbewegungen der NATO im europäischen Bündnisgebiet« koordiniert.

Kriegsziel Deutschland

Dieses Kommando ist fest in deutscher Hand, denn die Bundeswehr betreibt in Ulm eigentlich zwei Führungskommandos. Mit einem davon, dem Multinationalen Kommando Operative Führung (MN KdoOpFü), nimmt Berlin Einfluss insbesondere auf den militärischen Fähigkeitsaufbau der EU. Im NATO-Kommando JSEC (Joint Support and Enabling Command) wiederum koordiniert ein deutscher General sämtliche Truppenbewegungen des Militärbündnisses in Europa. Da gesteht sogar das Bundesverteidigungsministerium: Aus seiner Drehscheibenfunktion für den NATO-Aufmarsch in Richtung Osten erwachse für Deutschland »in besonderem Maße eine Bedrohung, auch militärisch«.

Aber wenigstens müssen wir uns nicht auf Panzerschlachten auf deutschem Boden einstellen, beruhigt General Bodemann: Aufgrund der NATO-Expansion in die osteuropäischen Länder – Originalton: »aufgrund Deutschlands geostrategischer Lage als militärisches Transitland« – sei vielmehr von Angriffen auf die »kritische Infrastruktur« auszugehen.

Wahrscheinlich seien Sabotageaktionen mit dem Ziel, »den Aufmarsch zu behindern oder zu verhindern « – etwa durch »irreguläre Kräfte« oder »eingesickerte« Spezialkräfte –, aber auch Angriffe mit »ballistische Raketen «. Insbesondere Häfen, Brücken und Energieunternehmen seien »bedroht«.

Wer den Kalten Krieg miterlebt hat, der wird sich ob solcher Entwicklungen die Augen reiben. Noch nie in den letzten 35 Jahren ist so unverblümt von Krieg gesprochen worden. Noch nie sind wir aufgefordert worden, uns auf Krieg einzustellen. Und noch nie seit 1989 hat die Bundeswehr einen konkreten Operationsplan für einen Krieg auf deutschem Boden erstellt.

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Der Weg in den Polizeistaat

Der Weg in den Polizeistaat

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Der Weg in den Polizeistaat

Der Weg in den Polizeistaat

Im Netz wird jeder zum potenziellen Straftäter – schon Retweets können für Hausdurchsuchung reichen. Und die Bundesregierung will im Kampf gegen Rechts weiter beschleunigen. Wenn jeder Straftäter ist und der Staat entscheidet, bei wem es verfolgt wird, entsteht ein Willkür-Staat.

von Jonas Aston

„Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“, so lautet der Titel einer von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kürzlich vorgestellten Studie. „toxische Kommentare, Drohungen, beängstigende Kampagnen“ seien ihr zufolge auf sozialen Plattformen „allgegenwärtig“. Kaum ein Themengebiet treibt die Ampel stärker voran ald den Kampf gegen „Hass“, „Desinformation“ und „Rechts“. In diesem Kampf wird nun wohl eine neue Eskalationsstufe gezündet.

Durch das vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) 2017 initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden Meinungsäußerungen in der digitalen Welt erstmals weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Was dies im Einzelfall bedeuten kann, erfuhr kürzlich ein Twitter-User. Im Oktober retweetete er ein Bild, welches den palästinensischen Antisemitismus satirisch mit dem Nationalsozialismus vergleicht.

Gegen 6:30 Uhr am Mittwochmorgen der vergangenen Woche standen dann drei Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Haustür. Durch das aktuell diskutierte Digitale-Dienste-Gesetz soll die Dichte an Regulierungen und Beschränkungen deutlich ausgeweitet werden. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, werden die Bürger künftig noch schärfer ins Visier genommen werden.

Eine entscheidende Rolle wird hier das Bundeskriminalamt (BKA) spielen. Schon seit dem 1. Februar 2022 betreibt das BKA eine zentrale Meldestelle, um gegen strafbare Inhalte im Internet vorzugehen. Die Verfolgung von „Hasskriminalität“ im Netz wurde damit zentral zusammengeführt. Das Vorgehen gegen „Hasskriminalität“ hat inzwischen auch schon erhebliche Ausmaße angenommen.

Wurden im Juni 2021 dem BKA noch 81 Meldungen vermeintlich strafrechtlich relevanter Inhalte übermittelt, so waren es im Juni 2023 1556 Eingänge, die das BKA verzeichnete. Bei jedem dieser Meldungen wird bei dem jeweiligen Internetanbieter eine Löschung der Äußerung „angestoßen“. Zudem nimmt das BKA eine strafrechtliche Erstbewertung der Äußerung vor und leitet die Äußerung gegebenenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

BKA-Meldestelle soll auf strafrechtliche Relevanz prüfen

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll die Zahl der Eingänge mutmaßlich strafbarer Äußerungen um ein Vielfaches steigen. Beim BKA arbeitet man derzeit an der Einrichtung einer Meldestelle zur Verfolgung von Hasskriminalität. Eine Meldestelle sollte bereits 2017 im Zusammenhang mit dem vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingerichtet werden. Plattformbetreiber sollten potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an diese Behörde melden. Zum damaligen Zeitpunkt ging man von rund 250.000 gemeldeten Inhalten und daraus rund 150.000 resultierenden Verfahren pro Jahr aus. Der Personalbedarf wurde auf rund 200 geschätzt.

Doch das Projekt platzte. Die Betreiber von Online-Plattformen klagten und wehrten sich erfolgreich gegen die Pläne der Bundesregierung. Nun, rund sieben Jahre später, unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Die neue Meldestelle soll jedoch wesentlich mehr Fälle bearbeiten, als es noch 2017 geplant war. 450 Beamte sollen dann rund 720.000 übermittelte Vorgänge pro Jahr prüfen. Plattformbetreiber sind hier künftig verpflichtet, bei „Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person … darstellt, begangen wurde”, die entsprechenden Behörden zu informieren, wie es in dem Digital Services Act (DSA) heißt.

Das BKA nimmt dann eine strafrechtliche Erstbewertung vor und leitet die entsprechenden Vorfälle dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Dieses Verfahren ist – wie erwähnt – auch schon heute Praxis. Es ist jedoch hochumstritten und dürfte nach der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes massenhaft zum Einsatz kommen. Ohne dass eine Strafanzeige vorliegt oder die Staatsanwaltschaft selbst tätig geworden ist, sollen Bürger nun ins Visier der Justiz geraten können. Ähnliches war bisher nur im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung möglich.  Hinzu kommt noch, dass die Bundesregierung den Kampf gegen „Hass“ und gegen „Rechts“ zunehmend an nicht staatliche Stellen auslagert.

Die „Meldestelle REspect!“ erhält über das Programm „Demokratie Leben“ großzügige staatliche Mittel. Zugleich besteht ihr einziger Zweck darin Strafanzeigen wegen mutmaßlich strafbarem „Hass im Netz“ zu stellen. Die Organisation rühmt sich auf ihrer Website damit, bereits mehr als 8.000 Anzeigen beim BKA eingereicht zu haben. Die „Meldestelle REspect!“ ist dabei nur ein Beispiel von vielen. Die Methode, mit der hier vorgegangen wird, ist mehr als fragwürdig. Die Bundesregierung fördert Organisationen, die de facto staatliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Organisationen müssen allerdings nur privates Recht gegen sich gelten lassen. Gleichbehandlungsgrundsätze oder ähnliches gilt für ihr Wirken nicht. Sie können mit undurchsichtigen Methoden agieren und sind politisch alles andere als neutral, sondern verfolgen vielmehr eine eigene (linke) Agenda.

Das Verbreiten von Fake News als Straftat

Doch auch mit dem Digitale-Dienste-Gesetz dürfte nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Zahlreiche Politiker fordern, dass die Verbreitung von „Fake News“ zum strafrechtlichen Tatbestand gemacht werden soll.  Der ehemalige niedersächsische Innenminister und heutige Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte etwa im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dass es „verboten werden“ müsse, „öffentlich unwahre Behauptungen die Versorgungslage der Bevölkerung, die medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und Therapie von COVID-19 betreffend zu verbreiten.“ Die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová fordert die Einführung eines Fake-News-Paragraphen.

Dieser Straftatbestand würde wohl einem weiten Interpretationsspielraum offenstehen. Wie bei einem solchen Paragraphen etwa die Abgrenzung zur Satire getroffen werden soll, ist fraglich. Ebenso unklar ist, ab welchem „Falschheitsgrad“ eine Behauptung als „Desinformation“ eingestuft werden soll. Da Sprache regelmäßig Sachverhalte vereinfacht oder zuspitzt, ließen sich wohl unzählige Behauptungen als wie auch immer geartete „Falschinformation“ klassifizieren. Doch auch schon heute werden Verfahren – ganz ohne Fake-News-Paragraphen – wegen mutmaßlicher Desinformation eingeleitet.

Aktuell ermittelt der Staatsschutz gegen Veranstalter der seit Corona stattfindenden Montagsproteste in Dresden. Auf der Demonstration wurde eine mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Audiodatei abgespielt, auf welcher sich Tagesschau-Sprecher Jens Riewa für Lügen in der Flüchtlingskrise entschuldigte. Dem Staatsschutz zufolge begründet dies den Verdacht auf Volksverhetzung. Entscheidend für die Ermittlungen sei weniger, was in der Audiospur konkret gesagt wurde, sondern vielmehr, inwiefern durch die Tondatei Desinformationen verbreitet wurden. Mit der Einführung eines weiteren „Gummiparagraphen“ dürfte die strafrechtliche Verfolgung in vergleichbaren Fällen noch einfacher werden.

 Im Kampf gegen „Hass“ und gegen „Rechts“ lässt die Bundesregierung alle Hemmungen fallen. Um diesen Kampf auszuweiten, sollen immer mehr Restriktionen durchgesetzt und sogar Straftatbestände mit großem Interpretationsspielraum eingeführt werden. Das Prinzip der Rechtssicherheit wird zu Gunsten zunehmender staatlicher Willkür aufgeweicht. Und durch die digitalen Wege wird quasi jeder Bürger potenziell zum Fall für den Polizeiapparat.

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