Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Welche Gesundheitsgefahren gehen von 5G-Antennen aus?

Welche Gesundheitsgefahren gehen von 5G-Antennen aus?

Welche Gesundheitsgefahren gehen von 5G-Antennen aus?

Bei der 5G-Technologie emittieren die Antennen eine große Menge an elektromagnetischer Strahlung. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier wurden inzwischen untersucht – und die Ergebnisse sind nicht positiv. Mit welchen Gesundheitsgefahren muss man rechnen? Neue Studien werfen ein Licht darauf.

Elektromagnetische Strahlung wirkt sich auf den Körper aus. Dies ist verständlich, zumal wir zu fast zwei Dritteln aus Wasser bestehen. Bestimmte Frequenzen wirken dabei stärker als andere. Bei der 5G-Technologie, welches eine von 3,5 GHz verwendet und damit eine höhere Energiedichte aufweist als die älteren Sendefrequenzen, sieht es nicht sonderlich positiv aus. Dies macht auch eine neue Studienreihe deutlich.

Professor Lennart Hardell, Onkologe von der Stiftung Umwelt und Krebsforschung in Schweden, und Mona Nilsson von der Stiftung für Strahlenschutz in Schweden haben gerade eine Serie von acht 5G-Fallstudien abgeschlossen, in denen sie 18 Personen in einer realen 5G-Umgebung untersuchen. Diese Studien können Sie hier finden: Eins, Zwei, Drei, Vier, Fünf, Sechs, Sieben, Acht.

Die beiden Forscher erklären darin, dass es zwar einige Tierstudien zu den Auswirkungen der 5G-Strahlung gibt, diese jedoch unvollständig seien. Es würden dabei nämlich Modulation, Pulsation und gleichzeitige Exposition gegenüber mehreren Frequenzen fehlen. Auch ohne diese zusätzlichen Elemente würden die Studien jedoch negative Effekte wie oxidativen Stress in Leber, Nieren, Plasma, degenerierte Neuronen im Gehirn sowie oxidativen Stress in Muskeln und negative Auswirkungen auf die Knochenfestigkeit zeigen. Darüber hinaus wurde eine veränderte Verhaltensweise nach fetaler Exposition berichtet.

Die beiden schwedischen Forscher haben für ihre Untersuchungen die Strahlungsintensität vor und nach der Installation von 5G-Sendemasten in einer Entfernung von 5 bis 500 Metern zu den Wohnungen und einzelnen Räumen der Unterkünfte der Studienteilnehmer untersucht. Dabei zeigte es sich, dass diese zuvor gesunden Menschen innerhalb kürzester Zeit Symptome des Mikrowellensyndroms entwickelten. Die meisten Symptome verschwanden innerhalb weniger Tage, nachdem sie in weniger bestrahlte Unterkünfte umgezogen waren, traten aber bei Rückkehr in stark bestrahlte Unterkünfte wieder auf. In zwei Fällen traten die Symptome bei der Rückkehr in eine stark bestrahlte Umgebung schneller auf als zuvor, was darauf hindeutet, dass diese Teilnehmer empfindlicher geworden waren.

Ihre Symptome umfassten neurologische Symptome, Kopfschmerzen, Tinnitus, Müdigkeit, Schlaflosigkeit, emotionale Belastung, Hauterkrankungen, Gelenk- und Muskelschmerzen, kardiovaskuläre Abnormalitäten und Blutdruckvariabilität. Dies ist angesichts der Strahlungsintensität nicht verwunderlich. So lebte ein Paar für zehn Jahre unter einem Sendemast mit 3G- bzw. 4G-Technologie und wies keine Gesundheitsprobleme auf. Die maximale Strahlungsintensität dabei lag bei 9,000 μW/m2 (Mikrowatt pro Quadratmeter). Nach der Installation des 5G-Masts wurde jedoch in ihrer Wohnung eine sehr hohe Radiofrequenzstrahlung (RFR) mit maximalen Pegeln von 354.000, 1.690.000 und sogar über 2.500.000 μW/m2 gemessen.

Das sind Strahlungsniveaus, die (trotz deutlich höherer Grenzwerte) einfach nicht mehr gesund sein können. Vor allem, weil schon die niedrigere Intensität der Radiofrequenzstrahlung aus Vor-5G-Zeiten mit oxidativem Stress, genetischen Schäden, neurologischen Effekten und Krebs in Verbindung gebracht wurde. Und wenn man dies berücksichtigt, stellt sich die Frage, warum man vor dem flächendeckenden Rollout der 5G-Technologie nicht schon vorher lokale Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen durchführte.

Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

Nancy Faeser und die Herrschaft des Verdachts

Im Kampf gegen Rechts zündet die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die nächste Eskalationsstufe. Grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaats, das Bankgeheimnis, das Steuergeheimnis und die Unschuldsvermutung sollen aufgeweicht werden. Stattdessen will das Innenministerium den Schnüffelstaat etablieren.

von Jonas Aston

„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“, so lautet der Titel eines vom Innenministerium kürzlich herausgegebenen Dokuments. Insgesamt 13 Kernpunkte werden in dem Dokument aufgeführt. Faeser umreißt hier, wie sie künftig gegen „rechts“ vorgehen will. Werden ihre Pläne Realität, dann wird die Unschuldsvermutung begraben. Im Kampf gegen Rechts will man nichts weniger als die Herrschaft des Verdachts begründen.

Besondere Brisanz enthält Punkt 3 des Maßnahmenbündels („Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“). „Rechtsextremistische Netzwerke leben auch von Geld“, heißt es in dem Papier. Aus diesem Grund müsse man sich einen umfassenden Überblick über ihre „Finanzierungsstrukturen“ verschaffen. Nur so könne man die rechtsextremen Netzwerke „zerschlagen“. Auch wie dieses Ziel erreicht werden soll, ist in dem Dokument aufgeführt. Hierzu heißt es zunächst harmlos, dass „Verfahren entbürokratisiert werden“ sollen. Vor allem plant das Innenministerium jedoch eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes – mit einschneidenden Folgen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Bank- und Steuergeheimnis. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf dieses umgangen werden. In aller Regel geht es hier um Fälle der Terrorismusfinanzierung oder um Geldwäsche. Solche Auskünfte können jedoch auch bei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ersucht werden. Grundlage dafür ist eben jenes Bundesverfassungsschutzgesetz. Auf dieser Grundlage können jetzt schon Banken zur Auskunft von Kontodaten verpflichtet werden. Zudem können etwa Telekommunikationsanbieter aufgefordert werden, Daten über Personen herauszugeben. Darauf aufbauend können regelmäßig ganze Bewegungsprofile erstellt werden.

Der Blick ins Bankkonto

Solche Auskünfte sind jedoch mit sehr hohen Hürden versehen. Der betreffenden Person muss bisher ein Gewalt- oder Verhetzungsmerkmal nachgewiesen werden. Man muss also, entweder selbst Gewalt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anwenden bzw. unmittelbar davorstehen oder zu Gewalt aufrufen. Diese Grundsätze werden mit der neuen Reform angegriffen. Die hohen Hürden sollen abgeschafft werden, stattdessen soll auf das Merkmal des „Gefährdungspotenzials“ abgestellt werden.

Anders als die relativ klaren Begriffe der Verhetzung und der Gewalt ist der Begriff des „Gefährdungspotenzials“ vage. Auf Anfrage erklärte das Innenministerium, dass sich das Gefährdungspotenzial „insgesamt aus modus operandi, Aktionspotenzial und gesellschaftlicher Einflussnahme“ ergebe. Wann im konkreten Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung angenommen werden können und wann hier ein entsprechendes „Gefährdungspotenzial“ vorliegt, ist also überaus schwammig.

Glaubt man dem Innenministerium, so ist die Änderung des Gesetzes jedoch notwendig: „Es ist unangemessen, die schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat (‚Kontostammdaten‘), dem gleichen aufwändigen Verfahren zu unterwerfen wie eine Telekommunikationsüberwachung“, heißt es in dem Papier. Vor dem Bundesverfassungsgericht könnte die Reform jedoch Bestand haben. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat vor rund zwei Jahren erklärt, dass von dem Gewaltbezugs- und Verhetzungsmerkmal zumindest in Teilen abgerückt werden kann.

Eine Änderung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wurde wegen ausgedehnter geheimdienstlicher Untersuchungsmöglichkeiten in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dennoch wurde in der Urteilsbegründung dem Verfassungsschutz deutlich weitergehende Befugnisse zugestanden. Einem wissenschaftlichen Papier des Bundestags zufolge räume das Urteil der Behörde nicht nur Überwachungsmöglichkeiten bei einer dringenden und konkreten Gefahr, sondern auch einen präventiven „verfassungsschutzspezifischen Aufklärungsbedarf“ ein. Der Gesetzesentwurf liegt zwar noch nicht vor, es ist jedoch wahrscheinlich, dass „Gefährdungspotenzial“ hier ansetzen wird.

Dieses „Gefährdungspotenzial“ könnte das Prinzip der Unschuldsvermutung großflächig aushebeln. Das ist jedoch nicht die einzige Maßnahme, an der das Innenministerium arbeitet. Das Finanzministerium arbeitet derzeit an dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“. Dem 13-Punkte-Maßnamenpapier zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Zugriff auf ein dort noch einzurichtendes Immobilienregister erhalten. Zu dem Gesetz liegt aktuell einer erster Regierungsentwurf vor.

Schon hier wurde die Ampel von verschiedenen Verbänden kritisiert, da man offenbar plant, das Gesetz im Schnellverfahren ohne größere Debatte zu verabschieden. So erklärt etwa die Bundesanwaltskammer in einer Stellungnahme: „Die hier gesetzte Stellungnahmefrist von acht Werktagen für einen über 200-seitigen Gesetzesentwurf legt nahe, dass die Möglichkeit, sich fundiert mit dem Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen und eine umfassende Stellungnahme unter Beteiligung der regionalen Rechtsanwaltskammern abzugeben, gar nicht intendiert ist.“

Immobilien-Beschlagnahmungen gegen rechts?

Laut dem Entwurf sollen auch die im Immobilientransaktionsregister gespeicherten Daten für Zwecke der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung genutzt werden können. Inwiefern dieses Immobilientransaktionsregister im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen Rechtsextremismus steht und ob auch im Kampf gegen den Rechtsextremismus Vermögensabschöpfungen möglich seien, wollte das Innenministerium auf Anfrage nicht beantworten. Vielmehr trage das Finanzministerium die Verantwortung für das Gesetz.

Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung dient bisher in der Regel dazu, widerrechtlich erlangte Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Das jetzt also im „Kampf gegen rechts“ einzusetzen würde bedeuten, Vermögenswerte wie Immobilien de facto aus politischen Gründen einzukassieren. Weder Innen- noch Finanzministerium erklärten auf Anfrage, ob es dazu kommen würde.

Das Finanzministerium ließ lediglich verlautbaren, dass „ein neues Verfahren für Finanzermittlungen in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände“ nicht in dem Gesetzesentwurf enthalten sei. Gleichwohl soll jedoch „als Teil des aktuellen Reformpakets“ genau hierzu ein eigener Gesetzesvorschlag eingebracht werden. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns nicht zu internen Gesprächen und laufenden Abstimmungen äußern“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums abschließend.

Klar ist, dass die Bundesregierung dem Verfassungsschutz weitreichende Durchgriffsrechte gegenüber dem Bürger gewähren möchte. Aus dem von Faeser auf den Weg gebrachten Papier trieft in jeder Zeile das Misstrauen gegenüber dem Bürger. So erklärte etwa Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in der Pressekonferenz zu dem 13-Punkte-Papier, dass Treffen wie die „Geheimkonferenz“ in Potsdam zwar keinen strafrechtlichen Charakter hätten, gleichwohl, so Haldenwang, sei das Treffen dennoch „staatswohlgefährdend“ gewesen.

Klar ist: Schärfste staatliche Maßnahmen, die man bisher nur im Kampf gegen kriminelle Organisationen, etwa die Mafia einsetzte, sollen jetzt massiv ausgeweitet werden, auf vermeintlich politisch gefährliche Akteure. Damit einher geht eine Aufweichung bisheriger Kontrollmechanismen und strenger Voraussetzungen für den Einsatz solcher scharfen Instrumente – für viele staatliche Eingriffe soll bald nur noch der reine Verdacht aus Faesers Ministerium reichen. Es droht die Herrschaft des Verdachts.

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Der nackte Schuldenkaiser von Paris

Der nackte Schuldenkaiser von Paris

Der nackte Schuldenkaiser von Paris

Von WOLFGANG HÜBNER | Die vier wichtigsten Staaten des westlichen Europas werden allesamt von bestenfalls mediokren Figuren regiert: Über unseren Kanzler Olaf Scholz muss an dieser Stelle nichts gesagt werden; in Großbritannien ist ein Mann mit stinkreicher Ehefrau Premierminister, dessen Partei kaputt ist und dem nur eine Gnadenfrist bis zur kommenden Wahl verbleibt, die die […]

Kanada: Neues Anti-Meinungsfreiheitsgesetz am Weg

Kanada: Neues Anti-Meinungsfreiheitsgesetz am Weg

Kanada: Neues Anti-Meinungsfreiheitsgesetz am Weg

Der Gesetzesentwurf gegen „Online-Hass“ in Kanada sieht drakonische Strafen vor und definiert erstmals “Hass”. Demnach sind “diskriminierende” Äußerungen künftig strafbar.  Die liberale Regierung Kanadas hat am Montag ein Gesetz vorgestellt, dass „Online-Hass“ weitaus schärfer verfolgen kann. Wie immer bleibt die große Frage, wo genau „Hass“ beginnt und was noch „Kritik“ oder „freie Meinung“ ist. Jedoch […]

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Hausverbot für Amazon-Lobbyisten: Zivilgesellschaft begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Hausverbot für Amazon-Lobbyisten: Zivilgesellschaft begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Hausverbot für Amazon-Lobbyisten: Zivilgesellschaft begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Das Europäische Parlament hat gestern beschlossen, den Amazon-Lobbyisten die Hausausweise und damit den dauerhaften Zugang zum Parlamentsgebäude zu entziehen. Nach Monsanto im Jahr 2017 ist dies erst das zweite Mal in der Geschichte des Europäischen Parlaments, dass einem Unternehmen die Hausausweise entzogen werden. Zuvor hatte ein breites Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften in einem offenen Brief an EU-Parlamentspräsidentin Metsola den Entzug der Hausausweise gefordert.

Anlass war das Verhalten des Konzerns, der sich im Januar 2024 weigerte, im Europäischen Parlament über die Arbeitsbedingungen in den Logistikzentren des Konzerns zu diskutieren.

Reaktionen der Zivilgesellschaft

Max Bank (LobbyControl) kommentiert: „Mit seiner Entscheidung, Amazon die Hausausweise zu entziehen, sendet das Europäische Parlament ein klares Signal aus. Es zeigt den Tech-Lobbyisten die rote Karte, wenn sie die Rolle der demokratischen Institutionen missachten.“

Gianpaolo Meloni (italienischer Amazon-Mitarbeiter und Mitglied des Europäischen Betriebsrats) kommentiert: „Amazon behandelt unsere demokratischen Institutionen so, wie es uns als Mitarbeiter behandelt: mit Verachtung. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zeigt Amazon, dass es unsere demokratischen Institutionen nicht länger ohne Konsequenzen missachten kann. Und ich hoffe, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird, wenn es um unsere demokratischen Rechte geht: wie das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten und für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu verhandeln.“

Bram Vranken (Corporate Europe Observatory) kommentiert: „Dies ist ein wichtiger Sieg gegen eines der größten und mächtigsten Unternehmen der Welt. Amazons völlige Missachtung der demokratischen Kontrolle seines ausbeuterischen Geschäftsmodells wird nicht toleriert. Wir fordern nun alle Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, sich nicht mit Amazon-Lobbyisten zu treffen.“

Oliver Roethig (UNI Europa) kommentiert: „Das Europäische Parlament hat eine klare rote Linie gezogen: Amazons undemokratisches Verhalten wird nicht toleriert – weder gegenüber Gewerkschaften noch gegenüber Parlamenten. Für die Amazon-Beschäftigten und ihre Gewerkschaften in ganz Europa ist dies ein wichtiger Sieg im Kampf für gute Arbeitsbedingungen bei Amazon.“

Margarida Silva (SOMO) fügt hinzu: „Die Entscheidung zeigt, dass sich das Europäische Parlament für eine demokratische Kontrolle der Macht von Unternehmen einsetzt. Jetzt kommt die harte Arbeit, um sicherzustellen, dass das Unternehmen sie nicht umgeht. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre Mitarbeiter*innen müssen sicherstellen, dass sie den Lobbyisten von Amazon keine Hintertür öffnen und die EU-Institutionen müssen ihre Kontrolle der EU-Lobbyarbeit verschärfen.“

Hintergrund

Weitere Informationen zu den Reaktionen der Zivilgesellschaft in der englischsprachigen Pressemitteilung.

Mehr zum offnen Brief an Parlamentspräsidentin Metsola in unserer Pressemitteilung vom 12. Februar.

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Der Mann, der „den Krieg nach Russland tragen“ will: Deutsche sollen weniger Urlaub machen für mehr Waffen an die Ukraine!

Der Mann, der „den Krieg nach Russland tragen“ will: Deutsche sollen weniger Urlaub machen für mehr Waffen an die Ukraine!

Der Mann, der „den Krieg nach Russland tragen“ will: Deutsche sollen weniger Urlaub machen für mehr Waffen an die Ukraine!

Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, der „den Krieg nach Russland tragen“ will, ist einer der übelsten Kriegstreiber im Deutschen Bundestag. Jetzt sagt er, die Deutschen sollten sich damit abfinden, ärmer zu werden und sie sollten auf einen Jahresurlaub verzichten – damit noch mehr Waffen an die Ukraine geliefert werden können. Unfassbar, dieser Typ!

„Wir als reichstes Land Europas müssen dazu in der Lage sein, auch aus dem laufenden Aufkommen Priorisierungen zu machen. Das muss der Bevölkerung erklärt werden. Und dann ist der individuelle Wohlstand vielleicht für einige Jahre etwas eingeschränkt und man hat nicht mehr zwei Mal Urlaub im Jahr (…) Also hier sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt, hier ihren Beitrag zu leisten“, tönte Kiesewetter im Bayerischen Rundfunk (BR).

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Woke Selbstdemontage: Bekommt Google den „Bud-Light-Effekt“ zu spüren?

Woke Selbstdemontage: Bekommt Google den „Bud-Light-Effekt“ zu spüren?

Woke Selbstdemontage: Bekommt Google den „Bud-Light-Effekt“ zu spüren?

Googles KI-Bot Gemini (früher Bard) sorgt derzeit mit seinen super-woken, anti-Weiße-rassistischen und sexistischen Auswüchsen für Unmengen an negativen Schlagzeilen. Das Big Tech-Unternehmen übt sich offensichtlich in woker Selbstdemontage und könnte dies bald in den Geschäftszahlen sehen.

Google hat bereits für sehr lange Zeit das Internet dominiert. Doch langsam aber sicher sorgt die linksliberale, woke Unternehmenspolitik für eine wachsende Gegenbewegung. So hat sich beispielsweise im englischsprachigen Raum bereits eine neue Werbeplattform für freie Medien etabliert, die der Demonetarisierungspolitik von Googles AdSense (und anderen Werbeunternehmen) eine Alternative entgegensetzt. Ein erster Schritt, dem linken Zensurkomplex einen Strich durch die Rechnung zu machen.

Seit Elon Musk Twitter (nun „X“) übernommen hat, wächst auch hier der Druck. Zuerst vor allem gegen Facebook, doch nun ebenso gegen Google. Denn der Tech-Milliardär will nicht nur mit XMail dem Google-Mailanbieter GMail Konkurrenz machen – auch die Option einer nicht-woken Suchmaschine liegt (bislang noch inoffiziell) auf dem Tisch. Eine Suchmaschine, deren Algorithmen nicht auf Shadowbanning von „unangepassten“ Berichten und Webseiten setzt. Ein Traum von zig Millionen Menschen, die von der ideologisch motivierten Zensur genug haben.

Musk, der auf Twitter bereits ein eigenes KI-Projekt („Grok“) startete, teilt bereits ordentlich gegen Google Gemini (früher „Bard“) aus. Dieses ist geprägt vom linksextremen Selbsthass des Entwicklers und der woken, linksliberalen Google-Unternehmenskultur. Das geht sogar so weit, dass Gemini behauptet, die Vereinigten Staaten seien ein schlechteres Land zum Leben als Nazideutschland…

Die linkslinke Einflussnahme samt Zensur, die Probleme mit dem Datenschutz innerhalb des Google-Produktimperiums und nun die rassistischen und sexistischen Eskapaden der Google-KI Gemini könnten zu einem „Bud-Light-Effekt“ führen und die Rolle des Konzerns sukzessive marginalisieren.

Auch wenn Elon Musk sicherlich nicht perfekt ist, so scheint er als einziger der Tech-Milliardäre auch wirklich die „Cojones“ zu haben, sich mit Google anzulegen. Scheitert der links-woke Zensurkomplex schlussendlich an seiner eigenen Überheblichkeit?

„Geheimtreffen“: Gericht verbietet „Correctiv“ Falschbehauptung – Lügenportal muss Passage löschen

„Geheimtreffen“: Gericht verbietet „Correctiv“ Falschbehauptung – Lügenportal muss Passage löschen

„Geheimtreffen“: Gericht verbietet „Correctiv“ Falschbehauptung – Lügenportal muss Passage löschen

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen das linksgrüne Lügenportal „Correctiv“ erlassen. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte in Bezug auf Teile des am 10. Januar veröffentlichten Lügenartikels „Geheimplan gegen Deutschland“ geklagt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab am Dienstag (27.Februar) der Klage teilweise statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“.

Hintergrund: Der Jurist war Teilnehmer des vermeintlichen Potsdamer „Geheimtreffens“ im November 2023, über das seit Wochen auf deutschen Straßen und Plätzen im Rahmen einer politisch durchinszenierten Kampagne gegen die AfD und einer Massenpsychose „gegen rechts“ hysterisiert wird.

Vosgerau forderte eine Unterlassung, weil er Zitate aus dem Kontext gerissen sah. „Correctiv“ muss eine diesbezügliche Textpassage entfernen.

Im Detail geht es um den Vortrag, den Vosgerau auf dem rein privaten Treffen Ende November 2023 in einem Potsdamer Hotel hielt. Er thematisierte die Schwierigkeiten des deutschen Wahlsystems. 

Dazu schrieb das Lügenportal wahrheitswidrig: „Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Diese Passage wurde dem linksgrünen Fälscher-Kollektiv gerichtlich. Es war der inhaltliche Kernpunkt auf Klägerseite. „Dies ist prozessual unwahr“, heißt es jetzt im Beschlusspapier. Denn Vosgerau habe argumentiert, „dass er sich vielmehr so geäußert habe, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei und der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, betonte die Pressekammer.

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Tägliche Briefkasten-Kontrolle ist Bürgerpflicht

Tägliche Briefkasten-Kontrolle ist Bürgerpflicht

Tägliche Briefkasten-Kontrolle ist Bürgerpflicht

Es ist in Zeiten wie diesen besser, den Briefkasten zeitnah – genauer täglich – zu kontrollieren. Dies nicht täglich zu tun, könnte böse Folgen nach sich ziehen. Zumindest wenn man als Ungeimpfter seit über 30 Jahren für das Land Berlin arbeitet und in Zeiten von Lockdown und 3G nicht tätig werden darf. Worum geht es? […]

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Corona-Aufarbeitung: Prof. Gartlehner und Prof. Haditsch haben gezeigt, wie sie funktionieren kann

Corona-Aufarbeitung: Prof. Gartlehner und Prof. Haditsch haben gezeigt, wie sie funktionieren kann

Corona-Aufarbeitung: Prof. Gartlehner und Prof. Haditsch haben gezeigt, wie sie funktionieren kann

Am 23. Februar 2024 gingen der Gesundheitswissenschaftler und klinische Epidemiologe Gerald Gartlehner und der Biologe und Facharzt für Hygiene, Mikrobiologie und Tropenmedizin Martin Haditsch mit gutem Beispiel voran und bewiesen, dass eine respektvolle Debatte zwischen Vertretern unterschiedlicher Fachmeinungen sehr wohl möglich ist. In ihrem Streitgespräch zum Thema Ivermectin zeigten beide, wie eine Corona-Aufarbeitung funktionieren kann: Ein solch unaufgeregter, fairer Diskurs würde auch der weiteren Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken, konstatiert die GGI in einer Pressemitteilung.

Gartlehner vs. Haditsch: Wie Corona-Aufarbeitung funktionieren kann

Presseaussendung der GGI-Initiative am 24.02.2024

Der Gesundheitswissenschaftler und klinische Epidemiologe Gerald Gartlehner nahm die Herausforderung an und stellte sich einem öffentlichen Diskurs mit dem Biologen und Facharzt für Hygiene, Mikrobiologie und Tropenmedizin Martin Haditsch. Die beiden Experten tauschten sich über die Wirksamkeit und Anwendung des Antiparasitikums Ivermectin aus. Die Idee zum Zusammentreffen der beiden entstand beim „Goldenen Brett“ im Oktober 2023, das Netzwerk WIR EMUs richtete die Veranstaltung im Wiener Lorelysaal am 23. Februar 2024 aus.

„WIR EMUs organisieren die erste öffentliche, faire und versöhnliche Diskussion zweier Corona-Experten unterschiedlicher Lager. So geht Aufarbeitung!“, ist Organisator Bernhard Costa von den WIR EMUs stolz. Und er betont, dass es besonders schätzenswert sei, dass Gartlehner, als Leiter der Abteilung für evidenzbasierte Medizin und Evaluation an der Donau-Uni Krems und Regierungs-Experte, sich zu diesem Austausch mit dem ausgewiesenen Maßnahmenkritiker Haditsch bereit erklärt habe.

Ivermectin: Viele Studien, wenig Evidenz

Die beiden Fachmänner führten ein Streitgespräch über das viel geschmähte Medikament Ivermectin und ob es nun tatsächlich nur ein Pferde-Entwurmungsmittel oder doch ein wirksamer Teil einer medizinischen Corona-Therapie sei. Haditsch betonte die Wichtigkeit von Beobachtungen aus der klinischen Praxis als eine der Säulen evidenzbasierter Medizin. Ivermectin werde schon seit 1987 in der Veterinärmedizin eingesetzt und seit 2012 auch in der Humanmedizin. Die gute Wechselwirkung mit anderen Therapien in der Corona-Behandlung sei nachgewiesen, und das bei kaum vorhandenen Nebenwirkungen. Die WHO führe Ivermectin sogar in ihrer Liste der unentbehrlichen humanmedizinischen Arzneimittel. 2015 erhielten die Entwickler des Präparates den Nobelpreis dafür. Gartlehner betonte, dass Ivermectin in der Anfangsphase der Corona-Krise sehr vielversprechend gewesen sei, sich jedoch dann gezeigt habe, dass es keine nachweisbar positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf habe. Es seien viele schlecht gemachte, unseriöse Studien dazu im Umlauf.

Respektvoller Austausch

Das Entscheidende ist jedoch nicht, welche Art von Studie man nun mehr gewichtet, ob Beobachtungsstudien oder RTC (randomisierte kontrollierte) Studien oder welche Ansicht nun die plausiblere ist. Das Besondere war die Tatsache, dass dieser kontroversielle Austausch zwischen Vertretern gegensätzlicher Fachmeinungen überhaupt geführt wurde. Der angefragte ORF wollte die Diskussion nicht übertragen, so übernahm der Privatsender RTV aus Oberösterreich den Live-Stream. Das Publikum war großteils aus der Maßnahmenkritiker-Gruppe und äußerst fair, die beiden Diskutanten argumentierten sachlich und blieben stets wertschätzend.

Gemeinsamkeiten und Hoffnungen

Abseits des Kernthemas war man sich auch in einigen Punkten einig. Die Regierungsmaßnahmen, insbesondere das Testmanagement, seien überzogen und verfehlt gewesen. Der Pharmaindustrie könne man nicht vertrauen, aber vor allem brauche es eine umfassende Evaluierung und Aufarbeitung der Maßnahmen, was nach Ansicht beider Herren aber sehr unrealistisch sei. Aber wo die Politik versagt, muss die Zivilgesellschaft einspringen. Gerade deshalb wären weitere Diskussionen dieser Art, wo unaufgeregt Fachmeinungen ausgetauscht und Gemeinsamkeiten gesucht werden, wünschenswert, um der weiteren Polarisierung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Das Interesse daran ist enorm, wie der volle Saal sowie die tausenden Zuseher via Live-Stream zeigten.

Goldene Bretter bauen Brücken

Die Idee zu dieser Veranstaltung ist bei der Goldenen Brett-Verleihung Anfang Oktober 2023 entstanden. Die Schmähpreisverleihung wurde bekanntlich von der GGI und zahlreichen Nominierten “freundlich übernommen“. Gartlehner nahm es damals weitgehend mit Humor, dass die Partycrasherin Nora Summer, Sprecherin der GGI, seine “Laudatio” auf Ferdinand Wegscheider unterbrach. Das Ziel der damaligen Aktion war es auch, die Spaltung zwischen den Lagern zu überwinden und abweichende Meinungen in den Diskurs einzubringen. Dieses Ansinnen ist geglückt, wie sich an der gestrigen Veranstaltung zeigte.

Hier kann man die Veranstaltung nachsehen: https://www.youtube.com/watch?v=5_EAxVFRTYA