Kategorie: Nachrichten
Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI

Version 2 der Preprint-Studie von Song et al., die am 21. Januar 2024 veröffentlicht wurde, trug zur Klärung einiger Dinge bei und bestätigte, was ich bereits zuvor angedeutet hatte, führte aber auch einige wirklich beunruhigende Argumente und Schlussfolgerungen ein, die nicht gerechtfertigt zu sein scheinen. Wie auch immer, diese Forschung oder die von bestimmten Akteuren […]
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Festveranstaltung des Vereins Freunde der Liste Freier Ärzte „Nie wieder Pandemie” findet am 21.2.2024 statt!

Der Veranstalter „Freunde der LFÄ, Liste freie Ärztinnen und Ärzte“, mit Hauptsitz in Klagenfurt am Wörthersee, hat zum 1. Wiener Gesundheitstag eingeladen und diesen mit einer Festveranstaltung am Vorabend, den 21.2.2024 beworben. Unter dem Motto „Nie wieder Pandemie“ wurden Experten aus dem In- und Ausland eingeladen, um einem breiten Publikum aus Wien und Umgebung die […]
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Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende „fördern“
Die EU-Kommission arbeitet an einer Verschärfung der Richtlinie über Altfahrzeuge. In einem Vorschlag vom Juni 2023 wird abgesehen von einer Vielzahl an Vorschriften, die der Fahrzeughalter zu befolgen hat, unter anderem festgelegt, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet werden muss. Plant die EU eine Zwangsverschrottung alter Fahrzeuge und somit eine Enteignung der Besitzer?
Nach dem Verbrennerverbot ab 2035, das die EU im Februar 2023 beschlossen hat, folgte im Juli ein Vorschlag für eine neue Verordnung zu den Anforderungen für den Bau von Fahrzeugen und den Umgang mit Altfahrzeugen. Die Neuregelung soll zwei bestehende Verordnungen ersetzen und angeblich Klima und Umwelt entlasten, aber auch der Gewinnung von Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden, dienen. „Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird“, heißt es gleich im ersten Satz des Vorschlags. Eine sozialistische Ökodiktatur unter dem Deckmantel der Klimalüge als „Wachstumsstrategie“ zu bezeichnen, ist zweifelsfrei gewagt.
Die EU strebt laut eigener Aussage eine stärker kreislauforientierte Automobilindustrie an und will daher den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen von der Produktion bis zur Verschrottung kontrollieren, um Recycling und Umweltaspekte sicherzustellen. Daher beinhaltet der Vorschlag neue Vorschriften für Fahrzeughersteller und die anderen Beteiligten in der Wertschöpfungskette sowie neue Anforderungen an die Fahrzeughalter. Auch plant die EU festzulegen, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet wird.
Folgende Kriterien sollen laut dem Vorschlag bestimmen, ob ein Gebrauchtwagen „Abfall“ ist:
„Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;
b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;
c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;
d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;
e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:
i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;
ii) Sitzverankerungen und -gelenke;
iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;
iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;
f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;
g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.
2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.
3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn
a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;
b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;
c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;
d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;
e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder
f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.
Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.“
Einige Bedingungen sind neu und dabei sehr inkonkret (siehe etwa b). Bei so mancher muss man sich (wieder einmal) ernstlich fragen, wieso die EU hier ihre Nase in die Privatangelegenheiten der Verbraucher steckt – etwa was die Wirtschaftlichkeit von Reparaturen angeht.
Für historische Fahrzeuge (Oldtimer) sollen diese Regeln dabei immerhin nicht gelten. Als Oldtimer gilt ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, offiziell bestätigt wird dies durch das „H“ (für „historisch“) rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die bestimmte Bedingungen erfüllen – sie müssen aus der Produktion genommen sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Nicht jedes alte Auto wird automatisch zum Oldtimer.
„Wandel zu elektrobetriebenen Motoren fördern“
Aber die EU verfolgt mit der Neuregelung noch ein anderes Ziel. Dabei geht es um die wertvollen Ressourcen der Altfahrzeuge.
„In den nächsten Jahren werden immer mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf den Markt kommen, wodurch die Nachfrage nach wertvollen Rohstoffen steigen wird“, sagte Frans Timmermanns, der Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Mit unserem heute vorgelegten Vorschlag wird sichergestellt, dass wir so viele dieser Materialien wie möglich recyceln und wiederverwenden, was unseren Fahrzeugkomponenten neues Leben ermöglicht und den ökologischen Fußabdruck unseres Straßenverkehrs erheblich verringert.“
Die Reform der Richtlinie soll der EU bis 2035 Einnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro einbringen. Das Geld soll angeblich der Automobilindustrie zugutekommen und „den Wandel hin zu elektrobetriebenen Motoren fördern“. Damit ist klar, wohin die Reise gehen soll. Das Verschrotten alter Verbrenner soll zum Kauf von E-Autos bewegen und gleichzeitig Geld in die Kassen spülen.
Wird man so unliebsame Verbrenner los?
Der Focus erörterte zwar in einem Artikel, die Behauptung von geplanten „Zwangsverschrottungen“ ließe sich anhand des Vorschlags nicht stützen (konkrete Planungen sind anhand eines „Vorschlags“ freilich noch nicht nachweisbar), konstatierte aber gleichzeitig:
Dass mit immer neuen Vorschriften es den Besitzern von Gebrauchtwagen schwerer gemacht wird, ihre Fahrzeuge mit Reparaturen am Laufen zu halten, weil sie als „nicht reparierbar“ oder umweltschädlich deklariert werden, ist durchaus vorstellbar. Hier sollten Autobesitzerinnen und -besitzer, aber auch Händler und Werkstätten das laufende Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen.
Auch wenn es sich bisher nur um einen Vorschlag handelt, der noch im Parlament und dem Rat diskutiert, also mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden muss, ist davon auszugehen, dass jede Reform aus Brüssel für die Bürger immer mehr Regeln und Verbote nach sich zieht. Das dürfte auch in diesem Fall zutreffen, denn die Mobilitätswende wird von der EU, besonders von grünen Politikern, mit allen Mitteln vorangetrieben – letztlich sollen nur noch E-Autos gefahren werden (oder besser noch: gar keine). Das wollen die Bürger aber nicht. Daher ist es keineswegs abwegig, dass – angeblich zum Erreichen der ominösen Klimaziele – auch zu drastischen Maßnahmen gegriffen wird.
Ob die faktische Enteignung von Besitzern alter Autos darunter fallen wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall will sich die EU die wertvollen Rohstoffe der Altfahrzeuge aneignen, also auf Kosten der Bürger ihre Einnahmen steigern. Raub und Umverteilung sind seit jeher die Grundpfeiler sozialistischer Systeme…
Schulmädchen in Angst vor Migranten – aber Schulleiter warnt „vor Rechts“!

Innerhalb weniger Tage wurde unweit der Regensburger St. Marien-Schule (Ostbayern) schon wieder eine Frau (27) am hellichten Tag mutmaßlich von „Schutzsuchenden“ vergewaltigt. Der Schulleiter der Mädchen-Schule warnt in einem im Netz kursierenden Elternbrief, dass Mädchen nur noch in Gruppen und keinesfalls mehr im Dunklen unterwegs sein sollten. Seine größte Sorge scheint jedoch zu sein, dass der Brief durch „rechte Kreise“ missbraucht wird.
Das jüngste Opfer, eine 27-jährige Frau, war Ende Januar auf ihrem Weg durch den Fürst-Anselm-Park in der Regensburger Innenstadt nach eigener Aussage von „zwei arabisch aussehenden Männern” vergewaltigt worden. Die mutmaßlichen Migranten waren ihrem Opfer vom Hauptbahnhof aus gefolgt. Einer der Männer zerrte die 27-Jährige in ein Gebüsch und verging sich an ihr, während der andere Schmiere stand.
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Über 800 Offizielle aus der EU und den USA verurteilen die Israel-Politik des Westens
Australischer Mann, der durch Pfizer-Impfstoff geschädigt wurde, gewinnt „bahnbrechende“ Klage gegen Arbeitgeber
Von John-Michael Dumais
Daniel Shepherd, der an einer Herzbeutelentzündung erkrankte, nachdem sein Arbeitgeber von ihm die Einnahme des COVID-19-Boosters von Pfizer verlangte, brachte seinen Fall vor ein Arbeitsgericht, das Shepherds Arbeitgeber anordnete, eine Entschädigung zu zahlen und ihm die medizinischen Kosten zu erstatten.
Ein australischer Mann, der sich verletzt hatte, nachdem er gezwungen worden war, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, erhält eine Entschädigung und eine Erstattung der Arztkosten, entschied ein südaustralisches Arbeitsgericht am 15. Januar.
Daniel Shepherd, ein 44-jähriger Familienvater, war 2021 als Jugendbetreuer bei Baptist Care South Australia angestellt, als er zwei Dosen des Impfstoffs COVID-19 verabreicht bekam, um dem Auftrag seines Arbeitgebers nachzukommen, so Daily Mail.
Bei beiden Impfungen fühlte er sich unwohl, aber es traten keine schweren oder schwächenden Symptome auf.
Später im selben Jahr nahm Shepherd eine neue Stelle bei der Abteilung für Kinderschutz an. Im Januar 2022 verlangte sein neuer Arbeitgeber, dass er eine COVID-19-Auffrischungsimpfung erhält, um seinen Job zu behalten.
Am 25. Februar 2022, einen Tag nachdem er die mRNA-Auffrischungsimpfung von Pfizer erhalten hatte, bekam Shepherd starke Brustschmerzen.
Die Symptome verschlimmerten sich bis zum 11. März 2022, als er befürchtete, einen Herzinfarkt zu erleiden, und in ein Krankenhaus gebracht wurde, wo man eine Post-Impfstoff-Perikarditis diagnostizierte.
„Es fühlte sich an, als hätte jemand sein Knie direkt in meiner Brust gehabt“, sagte Shepherd gegenüber 9News.
Die Perikarditis ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung, die durch eine Entzündung des Herzbeutels, der sackartigen Membran, die das Herz umgibt, gekennzeichnet ist.
Shepherds Verletzung war so schwerwiegend, dass er nur einige Monate in Teilzeit in der Verwaltung arbeiten konnte. Seine Symptome halten bis heute an.
„Selbst heute noch bekomme ich schon bei leichter Anstrengung Schmerzen in der Brust, und dann folgt Müdigkeit, schwere Müdigkeit“, sagte er.
Während des Gerichtsverfahrens räumten Vertreter der Abteilung für Kinderschutz ein, dass die Verletzung durch den mRNA-Impfstoff verursacht wurde, argumentierten jedoch, dass es sich bei dem Mandat um eine gesetzliche Regierungsrichtlinie handele, die nach dem südaustralischen Notfallmanagementgesetz von der Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen sei.
Richter Mark Calligeros, stellvertretender Vorsitzender des südaustralischen Arbeitsgerichts, war jedoch anderer Meinung. „Es wäre erstaunlich, wenn das Parlament beabsichtigen würde, dass ein Angestellter des Staates, der sich in Befolgung einer Anweisung des EM (Emergency Management) Act verletzt, von der Entschädigung der Arbeitnehmer ausgeschlossen wird.
„Ich bin nicht davon überzeugt, dass das Parlament beabsichtigte, Staatsangestellten, die sich bei der Befolgung eines Impfauftrages zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürger verletzten, eine Entschädigung zu verweigern“, sagte er in dem Urteil.
Calligeros sagte, es wäre „ironisch und ungerecht“, wenn der Staat Shepherd finanzielle und medizinische Unterstützung verweigern würde, obwohl er nur „dem Wunsch des Staates, die öffentliche Gesundheit zu schützen, nachgekommen ist“.
Der Richter ordnete an, dass Shepherd wöchentliche Einkommensunterstützungszahlungen und die Erstattung der medizinischen Kosten erhält. Nach australischem Recht bedeutet dies, dass das Department for Child Protection für die Kosten aufkommen muss.
Viele kämpfen noch immer um eine Entschädigung
Der Menschenrechtsanwalt Peter Fam aus Sydney erklärte gegenüber der Journalistin Rebekah Barnett, das Urteil sei „eine gute Entscheidung“ und ein wichtiger Präzedenzfall für die Haftung von Arbeitgebern für Verletzungen, die durch die COVID-19-Impfung am Arbeitsplatz entstehen.
Nach dem australischen Arbeitnehmerentschädigungsgesetz ist ein Arbeitgeber nur dann haftbar, wenn der Arbeitsplatz „eine wesentliche Mitursache für die Verletzung“ ist und die Einnahme des Impfstoffs „in ausreichendem Maße mit seiner Arbeit und seiner Beschäftigung zusammenhängt“, so Fam.
Shepherds Fall sei eindeutiger als viele andere, die eine ähnliche Entschädigung anstrebten, sagte Dr. Rado Faletic gegenüber Barnett, weil zwei Kardiologen bereit waren zu bestätigen, dass Shepherds Verletzung durch den Impfstoff verursacht wurde.
Fam stimmte dem zu und sagte, dass eine Entschädigung für weniger häufige Diagnosen eine Herausforderung sei, „weil Ärzte und medizinisches Fachpersonal immer noch viel Angst davor haben, eine Verursachung zuzugeben“.
Faletic, ein geimpfter Wissenschaftler und Mitbegründer und Direktor von COVERSE, einer australischen Wohltätigkeitsorganisation zur Unterstützung von COVID-19-Impfschäden, sagte, er sei durch das Urteil ermutigt. Er fügte jedoch hinzu: „Wenn es um Menschen mit nicht anerkannten Diagnosen oder unklaren Diagnosen geht, haben die Menschen Schwierigkeiten, entschädigt zu werden.“
Faletic beklagte die Notlage vieler Australier, die vor Gericht gekämpft haben, und sagte, dass sie oft „armselige Entschädigungsangebote“ erhalten, die weder ihre Prozesskosten noch den Verlust ihres Arbeitsplatzes abdecken.
Die Strategie, über das Entschädigungsprogramm für Arbeitnehmer zu ihrem Recht zu kommen, sei „der einzige verbleibende Ausweg“, so Faletic. Die Anforderungen des Programms sind jedoch viel zu eng gefasst, denn in den ersten 18 Monaten wurden weniger als 5 % der mehr als 3.000 eingereichten Anträge bezahlt.
Barnett, Autor des Substack „Dystopian Down Under“, erklärte gegenüber The Defender, dass das Shepherd-Urteil ein bahnbrechender Sieg sei.
„Wenn es um COVID-Impfstoffmandatsfälle geht, fällt das Urteil selten zugunsten des Arbeitnehmers aus“, sagte sie.
Barnett verwies auf einen Artikel von „Dr. Ah Kahn Syed“ (Pseudonym) auf „Arkmedic’s blog“ Substack, in dem er Australiens Fair Work Commission als „gekapert“ und „ein Werkzeug des Staates“ kritisierte.
Syed nannte Beispiele für Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft, Mobbing, Verweigerung von Anträgen auf Informationsfreiheit, Nötigung von Mitarbeitern, mangelnde Unabhängigkeit und andere Beweise, die seine Behauptungen über die „unfairen“ Praktiken der Kommission stützen.
„Was in der ‚post-pandemischen‘ Gesellschaft geschieht, wird durch das Konzept des ‚größeren Wohls‘ ermöglicht“, schrieb Syed, „in dem die eigene körperliche Autonomie irrelevant ist, während ‚die Bedürfnisse der Gesellschaft‘ wichtiger sind.“
Barnett nannte das Beispiel der fünf Mitarbeiter von Sydney Trains, denen die Fair Work Commission zunächst eine Gehaltsnachzahlung zusprach, nachdem sie fälschlicherweise aufgefordert worden waren, zehn Monate lang nicht zu arbeiten, weil sie sich nicht an die COVID-19-Impfvorschriften ihres Arbeitgebers gehalten hatten.
„Sydney Trains ging in Berufung, und die Entscheidung wurde aufgehoben“, sagte sie.
Positiv zu vermerken ist, dass die Lehrerin Diane Dawking aus New South Wales (NSW) ihren Fall wegen psychischer Schäden im Zusammenhang mit der Einführung der Impfpflicht durch das NSW-Bildungsministerium gewonnen hat, so Barnett.
Aber die meisten anderen geimpften Australier haben nicht so viel Glück, sagte Barnett. „Die meisten haben weder die Mittel noch die Energie, um den Fall vor Gericht auszutragen, also akzeptieren sie entweder niedrige Angebote oder geben einfach auf“, sagte sie.
Sammelklagen im Gange
Angesichts der Schwierigkeiten, von den Gerichten und der Fair-Work-Kommission Wiedergutmachung zu erhalten, wenden sich einige Australier laut Barnett Sammelklagen zu.
Eine solche Klage wurde im April 2023 von Dr. Melissa McCann beim australischen Bundesgerichtshof gegen die Therapeutic Goods Administration (entspricht in etwa der US-amerikanischen Food and Drug Administration) wegen „Fahrlässigkeit und Amtsmissbrauch“ eingereicht, weil diese die COVID-19-Impfstoffe nicht ordnungsgemäß zugelassen und überwacht hatte, was zu Schäden für die Australier führte. Die Sammelklage nimmt noch Mitglieder auf.
Barnett sagte dem Defender:
„Obwohl der Therapeutic Goods Administration (TGA) über 1.000 Todesfälle und fast 140.000 unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit den COVID-Impfstoffen gemeldet wurden, behauptet die TGA, dass unerwünschte Ereignisse selten sind, dass die Berichte nicht unbedingt in einem kausalen Zusammenhang stehen und dass nur 14 Australier infolge der Impfung gestorben sind.
„Die TGA hat jedoch auch zugegeben, dass sie nicht alle Berichte über unerwünschte Ereignisse auswertet, um die Kausalität festzustellen. Wie kann sie also das Ausmaß der COVID-Impfschäden in Australien kennen? Sie kann es nicht, und sie tut es nicht.“
Eine weitere COVID-19-Sammelklage, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, richtet sich direkt gegen Pfizer und Moderna und soll zeigen, dass deren Produkte der australischen Definition von gentechnisch veränderten Organismen entsprechen, für die die Kläger behaupten, dass die Unternehmen nicht die entsprechenden Lizenzen beantragt haben.
Für die Australier ist es immer weniger ein Tabu“, über Impfschäden zu sprechen, sagte Barnett und führte als Beweis die Berichterstattung der Mainstream-Medien über die Shepherd-Geschichte an, die auch von MSN Australia aufgegriffen wurde. Canberra Daily veröffentlichte sogar Barnetts Substack-Artikel.
„Dennoch stelle ich fest, dass Menschen, die nicht selbst oder in ihrer Familie oder in ihrem engen Umfeld von einer Covid-Impfung betroffen sind, ziemlich unbesorgt bleiben und glauben, dass Verletzungen und Todesfälle außergewöhnlich sind“, sagte sie.
Fluoridexperte tritt am ersten Tag eines bahnbrechenden Prozesses gegen die EPA an
Von Brenda Baletti, Ph.D.
Nach einer fast vierjährigen Verzögerung hörte Bundesrichter Edward Chen am Mittwoch die Eröffnungsplädoyers in einer Klage, mit der die US-Umweltschutzbehörde gezwungen werden soll, die Fluoridierung von Wasser in den USA aufgrund der toxischen Auswirkungen von Fluorid auf die sich entwickelnden Gehirne von Kindern zu verbieten.
Nach einer fast vierjährigen Verzögerung hörte Bundesrichter Edward Chen am Mittwoch die Eröffnungsplädoyers in einer Klage, mit der die US-Umweltschutzbehörde (EPA) gezwungen werden soll, die Wasserfluoridierung in den USA aufgrund der toxischen Auswirkungen von Fluorid auf die sich entwickelnden Gehirne von Kindern zu verbieten.
Das Fluoride Action Network (FAN) verklagte die EPA im Jahr 2017, nachdem die Behörde seine Petition zur Beendigung der Wasserfluoridierung gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) abgelehnt hatte. Die Verhandlung in dieser Woche ist die erste, die die Ablehnung einer solchen Petition anfechtet. Zu den weiteren Klägern gehören Moms Against Fluoridation und andere Interessengruppen und Einzelpersonen.
Die neurotoxischen Auswirkungen von Fluorid auf die Entwicklung des kindlichen Gehirns wurden in den Eröffnungsplädoyers und in der Aussage des ersten Sachverständigen der Kläger, Dr. Howard Hu, einem Internisten und Präventivmediziner mit einem Doktortitel in Epidemiologie, nicht bestritten.
Stattdessen stritten sich die Anwälte beider Seiten über die Frage, welcher Fluoridgehalt in der Wasserversorgung ein Risiko für die Entwicklung des Gehirns von Föten und Kindern darstellt.
Der Fluoridgehalt des Trinkwassers in den USA liegt in der Regel bei 0,7 Milligramm pro Liter (mg/l) und damit unter den 1,5 mg/l, die in den in der Verhandlung erörterten Schlüsselberichten als neurotoxisch eingestuft werden.
Die Anwälte von FAN argumentierten, dass die Fluoridierung von Wasser in einer Dosis, die so nahe an einer bekannten Gefahrenstufe liegt, nach den eigenen Richtlinien der EPA für die Bewertung chemischer Risiken – von denen sie behaupten, dass die EPA sie nicht umsetzt – zu riskant ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass Kinder in ihrem täglichen Leben Fluorid aus anderen Quellen ausgesetzt sind.
Sie argumentierten auch, dass das Versäumnis der EPA, ihre eigenen Richtlinien zu befolgen, beispiellos sei. Die Behörde verbietet andere regulierte giftige Chemikalien wie Methylenchlorid oder Trichlorethylen in Mengen, die viel höher sind als die bekannte Gefahrenstufe, um sicherzustellen, dass die Chemikalien kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.
Außerdem sei die Fluoridierung des Wassers unnötig, da die Vorteile für die Zahngesundheit durch die örtliche Anwendung von Fluorid und nicht durch dessen Einnahme entstünden.
Die EPA argumentierte, dass es keine zwingenden Beweise dafür gibt, dass Fluorid in den derzeitigen Mengen, die für die Fluoridierung in den USA verwendet werden, ein Neurotoxin ist und dass die Wasserfluoridierung daher kein Risiko für Kinder darstellt.
Über zweihundert Millionen Amerikaner trinken fluoridiertes Wasser, eine Praxis, die seit Jahrzehnten von Gesundheitsbehörden und Zahnärzteverbänden unterstützt wird.
Wenn Chen entscheidet, dass Fluorid ein unangemessenes Risiko darstellt, muss die EPA ihre Vorschriften zur Wasserfluoridierung überdenken.
Fluoridverordnung „längst überfällig“
Die Verhandlung am Mittwoch wurde ausgewählt, nachdem Chen im Juni 2020 entschieden hatte, dass die Verhandlung bis zur Veröffentlichung des Berichts des National Toxicology Program (NTP) über den Zusammenhang zwischen Fluoridexposition und Auswirkungen auf die Neuroentwicklung ausgesetzt wird.
Der Bericht wurde auf gerichtliche Anordnung im März 2023 im Entwurf veröffentlicht, nachdem hochrangige Beamte des US-Gesundheitsministeriums (HHS) fast ein Jahr lang versucht hatten, seine Veröffentlichung zu verhindern.
Der NTP-Bericht kam zu dem Schluss, dass eine Fluoridbelastung in einer Höhe von 1,5 mg/L mit einem niedrigeren IQ bei Kindern verbunden ist.
Die zweite Phase des Prozesses soll neun Tage lang im Bundesgericht in San Francisco stattfinden, wobei eine Zoom-Übertragung für bis zu 1.000 Zuschauer zur Verfügung steht, die live dabei sein können.
FAN-Mitglied Clint Griess sagte gegenüber The Defender, dass eine Regulierung von Fluorid längst überfällig sei, aber er vertraue darauf, dass Chen die wissenschaftlichen Erkenntnisse sorgfältig prüfe. Er sagte:
„Diese [Phase des Prozesses] ist längst überfällig. Meiner Meinung nach haben wir nach dem ersten Prozess gewonnen. Der Richter ist extrem vorsichtig. Er hat in seinen eigenen Worten erkannt, dass ‚aufgeschobene Gerechtigkeit verweigerte Gerechtigkeit ist‘.
„Hier sind wir im Jahr 2024 und wir verzögern immer noch und verweigern Millionen von Amerikanern die Gerechtigkeit. Ich bin sehr froh, dass wir endlich hier sind und unsere Anwälte großartige Arbeit leisten. Und ich habe volles Vertrauen, dass wir siegreich sein werden.“
EPA muss seine eigenen Richtlinien für Fluorid anwenden
In seinem Eröffnungsplädoyer erklärte der Anwalt der Kläger, Michael Connett, dem Gericht, dass es sich um eine Frage von nationaler Bedeutung handele, nämlich ob der weit verbreitete Zusatz von Fluorid zum Wasser ein Risiko für die neurologische Entwicklung von Kindern darstelle, einschließlich eines IQ-Verlustes.
Die EPA stand in den 1970er Jahren vor einer ähnlichen Frage, als sie sich mit dem Zusatz von Blei zu Benzin befassen musste.
Die EPA befand sich in einer Zwickmühle, weil es damals keine eindeutigen Beweise dafür gab, dass Blei in den verwendeten Mengen schädlich ist. Die EPA entschied jedoch, dass die Spanne zwischen der Gefahrenstufe und der Expositionsstufe ein zu großes Risiko darstellte, was die Behörde dazu veranlasste, Blei in Benzin zu verbieten.
Connett sagte, dass die ordnungsgemäße Anwendung des EPA-Rahmens für die Risikobewertung bestehender Chemikalien im Rahmen des TSCA den Kern der Entscheidung bildet, mit der das Gericht in Bezug auf die Wasserfluoridierung konfrontiert ist.
Während des ersten Teils des Prozesses im Jahr 2020 habe die Behörde den falschen Standard zur Bewertung der Beweise angewandt und den Klägern eine Beweislast auferlegt, die die EPA nie jemand anderem auferlegt habe.
Connett sagte:
„In dieser Studie prallen grundlegend unterschiedliche Paradigmen aufeinander. Auf der einen Seite gibt es den 70 Jahre alten Ansatz der CDC [Centers for Disease Control and Prevention] und der zahnmedizinischen Interessen, der besagt, dass es im Grunde kein Risiko gibt, solange nicht zweifelsfrei bewiesen ist, dass 0,7 [mg/L] Fluoridwasser Schaden verursacht, und das war ihr Ansatz.
„Aber das ist nicht die Art und Weise, wie die EPA vorgeht. Sie verwenden eine Risikobewertung. Und wir sind in einer Position, in der die Kläger diejenigen sind, die erklären, wie die EPA eine Risikobewertung durchführen soll.“
Der Rahmen für die Risikobewertung der EPA beginne mit der Feststellung, ob und in welcher Höhe eine Chemikalie eine Gefahr darstelle, und zwar durch eine Dosis-Wirkungs-Analyse. Dann wird die Exposition der Bevölkerung bewertet. Als drittes betrachtet die EPA die Spanne zwischen dem Gefährdungsniveau und dem Expositionsniveau.
Laut Connett gibt es zwei Arten von Risiken. Die erste ist, wenn die Exposition des Menschen das Gefährdungsrisiko übersteigt, was aber sehr selten vorkommt. Die EPA verfügte zum Beispiel nicht über diese Art von Daten, als sie beschloss, Blei in Benzin zu verbieten.
Dann gebe es das abgeleitete Risiko, bei dem die Exposition geringer sei als das Gefährdungsniveau. Bei diesem Szenario geht es darum, ob diese Spanne zwischen Gefahr und Exposition einige Menschen gefährden könnte. TSCA schreibt der EPA vor, die am stärksten gefährdeten Personen vor dem Risiko zu schützen, sagte er.
Die EPA verlangt in der Regel eine 30-fache Spanne, um festzustellen, ob etwas ein Risiko darstellt. Einige Stoffe sind jedoch wesentlich höher – so ist beispielsweise Tetrachlorethylen ab einem Wert verboten, der 89-mal niedriger ist als die Gefahrenstufe, und Methylenchlorid ist ab einem 27-mal niedrigeren Wert nicht mehr erlaubt.
In diesem Fall, so Connett, schließe die EPA nicht auf ein Risiko, wie sie es eigentlich tun sollte, sondern verlange ein Risiko bei der Expositionshöhe, die für Fluorid 0,7 mg/L beträgt.
Connett skizzierte die Beweise, die die Kläger vorlegen werden. Dazu gehören unbestrittene Beweise, dass Fluorid die Plazenta passiert und in das Gehirn des Fötus gelangt. FAN wird auch Daten aus Tier- und Humanstudien vorlegen, darunter den NTP-Bericht, der im Mittelpunkt des Verfahrens steht.
„Das NTP stellte fest, dass eine große Anzahl von Studien über Fluorid und den menschlichen IQ veröffentlicht wurde. Insgesamt identifizierten sie 72 Humanstudien, von denen 64 einen Zusammenhang zwischen Fluorid und IQ-Mangel feststellten. Von den 19 Studien mit der höchsten Qualität stellten 18 einen niedrigeren IQ fest, was einer Übereinstimmung von 95 % entspricht“, sagte er.
Connett stellte die ersten Zeugen vor, Hu und Dr. Bruce Lanphear, Professor für Gesundheitswissenschaften an der kanadischen Simon Fraser University.
Connett gab auch einen Ausblick auf die Beweise, die die EPA vorlegen würde, um zu zeigen, dass Fluorid bei niedrigen Konzentrationen nicht neurotoxisch ist, nämlich eine Studie, die von Dr. Jesus Ibarluzea an der spanischen Küste durchgeführt und 2022 veröffentlicht wurde, nachdem das NTP seine systematische Überprüfung abgeschlossen hatte.
In dieser Studie wurde kein Beweis dafür gefunden, dass Fluorid in geringen Mengen neurotoxisch ist. Stattdessen stellte sie fest, dass Fluorid den IQ von Jungen um 15 Punkte erhöht – ein Ergebnis, das Connett als „unplausibel“ bezeichnete.
Connett sagte gegenüber The Defender: „Die EPA hat die Prinzipien der Risikobewertung nie auf die Fluoridierung angewandt und dieser Fall bringt sie endlich dazu, sich mit den Prinzipien in dieser Frage auseinanderzusetzen.“
Chen widersprach dem EPA in seiner ersten Stellungnahme
In ihrer Eröffnungserklärung argumentierte die EPA, dass alles in hohen Konzentrationen giftig sein kann. Der Anwalt der Behörde erläuterte das Kernargument der EPA, dass es nicht genügend Daten gebe, die die Neurotoxizität von Fluorid bei niedrigen Konzentrationen im Trinkwasser belegten, und dass das Gesetz ein „Überwiegen der Beweise“ für das Risiko verlange.
Er hob eine Zeile im NTP-Bericht hervor, in der darauf hingewiesen wird, dass mehr Studien bei niedrigeren Expositionsniveaus erforderlich seien, um die möglichen Zusammenhänge mit der Neurotoxizität vollständig zu verstehen.
Chen unterbrach seine Ausführungen, um die EPA zu bitten, zu bestätigen, dass der NTP-Bericht mit mäßiger Sicherheit feststellt, dass Fluorid bei 1,5 mg/L, einer relativ niedrigen Konzentration, Neurotoxizität verursacht, was der EPA-Anwalt bestätigte.
„Sind Sie nicht einverstanden mit der Verwendung von 1,5 [mg/L als Gefahrenstufe] durch das NTP? fragte Chen. Der Anwalt der EPA verneinte dies.
Die EPA argumentierte auch, dass laut TSCA „ein Übergewicht der Beweise vorliegen muss, dass die chemische Substanz ein unangemessenes Risiko darstellt“.
Der EPA zufolge haben Studien über die Neurotoxizität von Fluorid bei niedrigen Konzentrationen unterschiedliche Ergebnisse erbracht – einige zeigen, dass es statistisch signifikante negative Auswirkungen bei niedrigen Konzentrationen gibt, andere wiederum, dass es keine gibt.
In Anbetracht dessen argumentierten die EPA-Anwälte, dass die Daten „zu uneinheitlich“ seien, um zu dem Schluss zu kommen, dass eine geringe Fluoridbelastung ein unangemessenes Risiko darstelle.
Chen unterbrach die Eröffnungsrede erneut, um zu fragen, ob, wie die Kläger argumentierten, genau diese Unsicherheit die Risikodiskussion bestimmen sollte. „Wenn das Ergebnis nicht ein niedrigerer IQ, sondern Krebs oder Tod wäre“, fragte er, „würde das etwas ändern?“
Die EPA erklärte dem Richter abschließend, dass es im Rahmen des TSCA darauf ankomme, ob 0,7 mg/L ein unangemessenes Risiko darstellen. Chen widersprach: „Sollten wir das nicht im Zusammenhang betrachten?“, fragte er, da die Fluoridexposition auch durch andere Quellen als Wasser erfolgt.
Die EPA benannte die Sachverständigen, die sie später in dem Verfahren aufrufen wird, darunter David Savitz, Ph.D., und Stan Barone von der EPA.
‚Die Beweise sind ziemlich überzeugend‘
Der erste Zeuge, Dr. Howard Hu, Umweltepidemiologe und Vorsitzender der Abteilung für Bevölkerungs- und öffentliche Gesundheitswissenschaften an der Keck School of Medicine der Universität von Südkalifornien, trat gestern in den Zeugenstand, um den Prozess mit einem tiefen Einblick in die Wissenschaft zu beginnen.
Hu hat mehr als 300 Artikel in von Experten begutachteten Fachzeitschriften verfasst und mehrere Studien über Fluorid veröffentlicht. Er berät auch die EPA und arbeitet mit deren Wissenschaftlern in Fragen der Bleibelastung zusammen.
1993 war Hu Mitbegründer des ELEMENT-Forschungsprojekts, einer von der EPA und den National Institutes of Health finanzierten Schwangerschafts- und Geburtskohorte, mit der untersucht wird, wie sich die vorgeburtliche Belastung mit Umweltgiften wie Blei, Quecksilber und Fluorid auf die Neuroentwicklung von Kindern auswirkt.
In solchen Kohorten erheben die Forscher epidemiologische Daten während der Schwangerschaft und dann von den Kindern im Laufe ihres Lebens, um eine Vielzahl von Gesundheitsfolgen zu untersuchen, die mit Umwelteinflüssen zusammenhängen.
Vor kurzem analysierte Hu in San Diego Daten über Fluorid und Neurotoxizität aus der MADRES-Kohorte, die sich aus Einwohnern des Los Angeles County zusammensetzt, die größtenteils Latinos sind. Diese Forschungsarbeit ist noch nicht veröffentlicht.
Hu berichtete über seine Forschungsarbeiten, in denen er immer wieder einen Zusammenhang zwischen Fluorid und einem niedrigeren IQ bei Kindern feststellt.
Eine seiner Fluoridstudien untersuchte die ELEMENT-Kohorte und fand heraus, dass der pränatale Fluoridgehalt im Urin der Mutter die Intelligenzwerte der Kinder im Alter von 4 und 12 Jahren vorhersagte, wobei der IQ-Wert mit zunehmendem Fluoridgehalt der Mutter sank.
Eine zweite Studie erweiterte die Analyse der Studie von 2017 und kam zu ähnlichen Ergebnissen. Hu sagte, dass die neurotoxischen Auswirkungen von Fluorid in den nonverbalen Bereichen am stärksten waren, was seiner Meinung nach mit Blei vergleichbar ist.
Hu ging auch auf andere Kohortenstudien ein, die zu anderen Ergebnissen kamen, wie die MIREC-Studie in Kanada oder die dänische Studie, die als Odense-Studie bezeichnet wird und die Hu ebenfalls für einige seiner Forschungen verwendete.
So wurden in der MIREC-Studie geschlechtsspezifische Ergebnisse gefunden, in der ELEMENT-Studie hingegen nicht. In der dänischen Kohortenstudie wurden keine statistisch signifikanten toxischen Wirkungen festgestellt.
Hu erklärte dem Gericht, dass verschiedene Geschlechter und demografische Gruppen unterschiedliche Lebenserfahrungen haben können, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Insgesamt, so Hu, stützen seine Forschungsergebnisse die Idee, dass Fluorid in der derzeitigen Konzentration im Trinkwasser toxisch ist.
Hu äußerte auch seine Bedenken bezüglich der spanischen Studie, die die EPA als Grundlage für die Behauptung verwendet, Fluorid sei bei niedrigen Konzentrationen nicht toxisch. Er sagte aus, dass in der Studie der Verzehr von Meeresfrüchten nicht berücksichtigt wurde, der zu einer hohen Fluoridbelastung führt.
Er kritisierte auch die Eröffnungserklärungen der EPA. Er sagte, die EPA stelle die Daten als schwarz-weiß dar. Die Epidemiologie, so sagte er, gehe immer mehr davon ab, die Dinge auf diese Weise zu charakterisieren. Selbst wenn eine Studie, wie die dänische Odense-Studie, „negativ“ sei, wie die EPA es ausdrückte, könnten die Daten der Studie auf eine nuanciertere Realität hinweisen.
Im Kreuzverhör forderte das EPA Hu auf, zuzugeben, dass die spanische Studie gut gemacht sei. Hu stimmte dem zu, sagte aber, dass er ernsthafte Vorbehalte gegen die Studie habe, die er zuvor erörtert hatte.
Die EPA stellte auch die Arbeit in Frage, die er zusammen mit Grandjean bei der Berichterstattung über die dänische Studie geleistet hatte. Die Ergebnisse der dänischen Studie, in der keine neurotoxischen Wirkungen festgestellt wurden, wurden erst 2023 als Teil einer „gepoolten“ Studie veröffentlicht, in der er und seine Kollegen die dänischen, mexikanischen und kanadischen Daten verwendeten, um die Dosis-Wirkung der Fluoridexposition zu charakterisieren, was der Anwalt der EPA als eine Form der selektiven Berichterstattung über die Ergebnisse bezeichnete.
Hu sagte dem Gericht, dass die Kombination der Studien die Aussagekraft der Analyse und die Fähigkeit der Forschung, Fragen der öffentlichen Gesundheit zu beantworten, erhöht.
Nach seiner Aussage sagte Hu dem Journalisten Derrick Broze: „Die Beweise sind ziemlich überzeugend, dass die Fluoridexposition einen negativen Einfluss auf die Neuroentwicklung von Kindern hat.“
Yes, There is an Association Between Higher Fluoride Exposure & Lower IQ in Children
Dr. Hu: “Yes. I would say that, in my view, the evidence is quite persuasive that there is a negative impact of fluoride exposure on the neurodevelopment of children.”https://t.co/MMQE2Am3GB pic.twitter.com/oZTXYlkqYb
— Derrick Broze (@DBrozeLiveFree) February 1, 2024
Die Schweizer Stadt Lugano setzt auf eine vielfältige Zukunft für digitale Währungen
Eine Zukunft, in der Bitcoin, Stablecoins und digitale Zentralbankwährungen in der Schweizer Stadt Lugano koexistieren können, ist laut einem lokalen Beamten „durchaus möglich“.
Paolo Bortolin, stellvertretender Finanzdirektor der Stadt Lugano, ist optimistisch, was eine Zukunft angeht, in der verschiedene digitale Währungen und Vermögenswerte gemeinsam genutzt werden könnten. Denn Bitcoin, digitale Zentralbankwährungen (CBDC) und Stablecoins könnten potenziell unterschiedliche Zwecke für die Nutzer erfüllen, meint der Beamte.
„Bitcoin als Bitcoin ist eine permanente Präsenz und funktioniert unabhängig und völlig dezentralisiert“, sagte Bortolin in einem Interview mit Cointelegraph.
Im Gegensatz dazu sind CBDCs definitionsgemäß und Name zentralisiert. Großkunden-CBDCs werden im Finanzsektor für Transaktionen zwischen Institutionen verwendet, während Privatkunden-CBDCs als digitale Standardwährung für alltägliche Zahlungen oder Peer-to-Peer-Transaktionen angesehen werden, ähnlich wie der traditionelle Schweizer Franken.
Während Bitcoin und CBDCs nicht in direktem Konflikt stehen, könnten einige Arten von staatlich ausgegebenem Geld potenziell in Konflikt geraten.
„Während CBDCs für den Großhandel schnell auf den Markt kommen dürften, sind die Aussichten für CBDCs für den Einzelhandel weniger sicher“, bemerkte Bortolin und verwies auf Bedenken im Zusammenhang mit CBDCs für den Einzelhandel, wie den Datenschutz. Ferner seien CBDCs für den Einzelhandel eine Konkurrenz für traditionelle Banken. Er erklärte:
Wenn Einzelpersonen all ihre Schweizer Franken über eine von der Zentralbank kontrollierte digitale Geldbörse verwalten können und dezentralisierte Finanzanlagen einfach über eine CBDC verwalten können, könnte der Bedarf an traditionellen Banken abnehmen.
Bortolin sagte, dass Stablecoins wie Tether wahrscheinlich auch ein wichtiger Bestandteil des digitalen Finanzökosystems sein werden, zumindest bevor CBDCs für Privatpersonen weitverbreitet sind.
Diese von privaten Unternehmen ausgegebenen Stablecoins könnten um die Vorherrschaft konkurrieren, wobei einer der Stablecoins zum Marktführer in jeder Währung werden könnte, so wie Tether derzeit die Position des US-Dollars innehat, sagte Bortolin.
Bortolin erwähnte, dass die Schweiz mit ihrem CBDC-Großhandelsprojekt Helvetia III Fortschritte gemacht habe. „Obwohl wir uns nicht aktiv an diesem neuen Projekt beteiligt haben – bisher wurden nur zwei Anleihen unter diesem System emittiert – sind Gespräche im Gange, um diesen Ansatz in den kommenden Monaten weiterzuverfolgen“, sagte Bortolin und fügte hinzu:
Wenn die Schweizerische Nationalbank eine CBDC emittiert, werden wir sie auf jeden Fall nutzen, das ist ganz normal.
Im Dezember 2023 erweiterte Lugano den Umfang der unterstützten Kryptozahlungen und begann, Bitcoin und USDT für die Zahlung von Steuern und anderen kommunalen Gebühren zu akzeptieren. Neben BTC und USDT akzeptiert Lugano auch Zahlungen in LVGA, dem lokalen Blockchain-basierten Stablecoin, der speziell für Zahlungen in der Stadt entwickelt wurde.
Seit dem Start von Luganos Plan-B-Initiative in Zusammenarbeit mit Tether hat Lugano 400 BTC- und USDT-akzeptierende Händler und 14.000 Nutzer gewonnen.
Weltweite Goldnachfrage 2023: Die Zahlen!
Im vergangenen Jahr wurden weltweit 4.448 Tonnen Gold nachgefragt. Das Ergebnis lag 5 Prozent unter dem starken Vorjahr. Deutschland enttäuschte.
Weltweite Goldnachfrage
Der World Gold Council hat seinen Goldmarkt-Bericht für das Gesamtjahr 2023 veröffentlicht. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse.
Die Goldnachfrage (ohne OTC-Geschäfte, d.h. Direkthandel außerhalb der Börsen) wird mit 4.448 Tonnen beziffert. Damit lag das Ergebnis 5 Prozent unter dem sehr starken Jahr 2022. Bei Einbeziehung der des OTC-Handels und der Lagermengenveränderungen (zusammen 398 Tonnen) erreichte die Gesamtnachfrage nach Gold im Jahr 2023 mit 4.899 Tonnen den
Massensterben überall im Westen: „Schreckliche Situation, die Regierungen reagieren nicht“.
Die British Heart Foundation hat kürzlich in einer Pressemitteilung auf einen alarmierenden Anstieg der Herztodesfälle in England hingewiesen. Seit Februar 2020 sind 100.000 Menschen mehr an Herz-Kreislauf-Erkrankungen gestorben als erwartet. „Wo ist die Empörung?“ fragt Dr. John Campbell. „Wo sind die Mainstream-Medien? Wann wird die Regierung das ernst nehmen?“
Überhöhte Sterblichkeit sei nach wie vor ein internationales Problem, betont Campbell. Es betrifft nicht nur Großbritannien.
Excess deaths internationally continue (New Zealand mentioned at 1:55) as British Heart Foundation issues a press release about alarming increase in cardio vascular deaths and heart deaths.
Early Heart Disease Deaths Rise to 14-Year High
Over 100,000 excess deaths involving… https://t.co/ScnFms2qZw pic.twitter.com/7x3KgpIlsm
— Coronavirus Plushie (@c_plushie) January 22, 2024
Die Website Our World in Data zeigt, dass die Übersterblichkeit beispielsweise in den USA immer noch bei über 10 Prozent liegt. Noch schlimmer ist die Situation in Kanada, wo die Übersterblichkeit bei etwa 15 Prozent liegt.
In Australien war die Übersterblichkeit zuletzt mit über 20 Prozent sehr hoch. Auch in Irland und Neuseeland schwankt die Übersterblichkeit zwischen 10 und 20 Prozent. Nach Campbell gibt es in all diesen Ländern eine erhebliche Übersterblichkeit.
Wir haben es hier mit einem globalen Muster zu tun und Campbell wird so lange Alarm schlagen, bis er eine Antwort erhält. „Wir sind in einer schrecklichen Situation, die Regierungen geben nicht nach“, sagt er.
90 % Impfquote gefordert: EU drängt auf Durchimpfung gegen Krebs mit riskanten Impfstoffen
Der Mainstream ist in Aufruhr: Die WHO erwartet bis zum Jahr 2050 einen Anstieg der Krebserkrankungen um sagenhafte 77 Prozent. „Warum wohl?“, denkt sich der kritische Beobachter nicht ohne Zynismus. Gleichzeitig hat die EU-Kommission Maßnahmen veröffentlicht, die auf die Vermeidung von „durch Impfung verhütbare Krebsarten“ abzielt. So soll etwa eine Durchimpfungsquote bei Mädchen mit den umstrittenen und mit schweren Nebenwirkungen assoziierten HPV-Impfstoffen von 90 Prozent erreicht werden.
In der Mitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland liest man:
Die Europäische Kommission unterstützt die EU-Staaten in ihren Bemühungen bei der Krebsvorsorge durch Impfungen. Sie hat eine Empfehlung angenommen, die den der Schwerpunkt darauflegt, die Impfzahlen bei zwei wichtigen Impfungen gegen Virusinfektionen, die Krebs verursachen können, zu steigern, nämlich dem humanen Papillomavirus (HPV) und dem Hepatitis-B-Virus (HBV). Auch sollen die Impfquoten besser überwacht werden. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Vorbeugen ist immer besser als heilen. Jedes Jahr fordert der Gebärmutterhalskrebs in der EU 14.000 Menschenleben, und es werden 16.000 Neuinfektionen mit Hepatitis B gemeldet. Sichere und wirksame Impfstoffe bieten uns die historische Chance, den Gebärmutterhalskrebs und andere durch diese Viren ausgelöste Krebsarten zu besiegen.“
Hinsichtlich HPV will die EU bis 2030 eine HPV-Impfqupte von 90 Prozent bei Mädchen erreichen und zugleich auch deutlich mehr Jungen impfen (hier muss eine konkrete Quote noch festgelegt werden). Zu den Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zählen Überwachung und Berichterstattung hinsichtlich der Durchimpfung, um Lücken (= Ungeimpfte?) zu erkennen, und „solide elektronische Impfregister“. Außerdem solle mehr „Aufklärungsarbeit“ geleistet werden. Für die EU heißt das: Negative Informationen zensieren – in EU-Sprech: „Falsch- und Desinformation“ bekämpfen.
Erster Skandal schon bei klinischen Studien
Gibt es denn Informationen zu diesen Impfungen, die vielleicht besser verschwiegen werden sollten, um die Impfbereitschaft nicht zu gefährden? Ja. Report24 berichtete bereits im Jahr 2022 über die fragwürdige Wirksamkeit der HPV-Impfung sowie über die schweren damit assoziierten Nebenwirkungen: Noch eine Impfkatastrophe? Seit HPV-Impfungen massive Zunahme von Gebärmutterhalskrebs
Seltsamerweise kam es in Ländern mit hoher Impfquote mit dem meist verbreitetsten HPV-Impfstoff Gardasil von Merck dennoch zu einer rapiden Zunahme von Krebsfällen. In den USA gibt es bereits Rechtsanwälte, die öffentlichkeitswirksam Kläger gegen Merck vertreten, die nach der Impfung an eben jenem Krebs erkrankten, den sie eigentlich vermeiden wollten – mutmaßlich durch die Impfung.
Das mag anekdotisch sein. Tatsächlich stehen aber schon die klinischen Studien zum Impfstoff seit jeher stark in der Kritik: So gab man der Placebo-Gruppe nicht einfach nur Kochsalzlösung, sondern fügte der Lösung den umstrittenen Hilfsstoff amorphes Aluminiumhydroxyphosphatsulfat (AAHS) hinzu, obwohl das die Interpretierbarkeit der Studienergebnisse beeinträchtigte. Es drängte sich kritischen Beobachtern der Verdacht auf, dass man hier Mängel des Präparats maskieren wollte: Tatsächlich kam es sowohl in der „Placebo“- als auch in der Impfstoffgruppe zu Nebenwirkungen, sodass man sich bequem auf den Standpunkt stellen konnte, der Impfstoff sei genauso sicher wie ein „harmloses“ Placebo. Wie wäre der Vergleich aber bei einer tatsächlich harmlosen Kochsalzlösung als Placebo ausgefallen? Aluminiumadjuvanzien stehen seit jeher in der Kritik, unerwünschte Reaktionen auszulösen.
Es war übrigens Peter Doshi, der 2019 angesichts neuer Erkenntnisse zu dieser hochgradig fragwürdigen Methodik scharfe Kritik im BMJ äußerte. Doshi war es auch, der später die klinischen Studien der Covid-Vakzine kritisch analysierte. Es sind zumeist dieselben Aufklärer, die immer wieder dieselben Missstände anprangern, aber viel zu wenig Gehör finden.
Wir sind der Ansicht, dass das Weglassen jeglicher Begründung für die Auswahl der AAHS-haltigen Kontrollgruppe in Zeitschriftenartikeln eine Form der unvollständigen Berichterstattung (über wichtige methodische Details) darstellt und dass die Begründung angegeben werden muss. Wir sind auch der Ansicht, dass die Verwendung des Begriffs „Placebo“ zur Beschreibung eines aktiven Komparators wie AAHS die Formulierung, die die Kontrollgruppe erhielt, ungenau beschreibt und einen wichtigen Fehler darstellt, der korrigiert werden muss. Wenn den Studienteilnehmern gesagt wurde, sie könnten ein „Placebo“ erhalten (das nach allgemeiner Definition eine „inaktive“[10,11] oder „inerte“[4] Substanz bezeichnet), ohne dass sie über alle nicht inerten Bestandteile der Injektion der Kontrollgruppe informiert wurden, wirft dies auch ethische Fragen zur Durchführung der Studie auf.
Neurologische Störungen, Autoimmunerkrankungen
Abseits von Befürchtungen, dass die HPV-Impfung bei Menschen, die bereits mit HPV infiziert sind, das Risiko von Läsionen und schlussendlich Gebärmutterhalskrebs gar erhöhen könnte, existieren etliche handfeste Nachweise von weiteren Nebenwirkungen der angeblich so unbedenklichen Vakzine in der wissenschaftlichen Literatur. So berichtete die Epoch Times in einer Artikelreihe über große Studien, die schwere neurologische Störungen und Autoimmunerkrankungen im Zusammenhang zum HPV-Schuss feststellten:
- Eine dänische Untersuchung von 79.102 weiblichen und 16.568 männlichen Probanden ergab, dass HPV-Impfstoffe die Häufigkeit schwerer Störungen des Nervensystems deutlich erhöhen. Das posturale orthostatische Tachykardiesyndrom (POTS) und das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) wurden als „definitiv assoziiert“ mit der HPV-Impfung eingestuft.
- In einer großen dänischen und schwedischen Studie mit fast 300 000 Mädchen wurde ein signifikanter Zusammenhang zwischen der HPV-Impfung und einem erhöhten Auftreten des Bechet-Syndroms (Ratenverhältnis 3,37), der Raynaud-Krankheit (1,67) und des Typ-1-Diabetes (1,29) festgestellt.
- In einer großen Studie, an der 3 Millionen dänische und schwedische Frauen im Alter von 18 bis 44 Jahren teilnahmen, wurden sieben unerwünschte Ereignisse mit statistisch signifikant erhöhtem Risiko nach einer HPV-Impfung festgestellt: Hashimoto-Thyreoiditis, Zöliakie, Lupus erythematodes, Pemphigus vulgaris, Morbus Addison, Morbus Raynaud und Enzephalitis, Myelitis oder Enzephalomyelitis.
- Eine französische Studie aus dem Jahr 2017, an der über 2,2 Millionen junge Mädchen teilnahmen, fand Hinweise auf ein 3,78-fach erhöhtes Risiko für das Guillain-Barré-Syndrom (GBS). Eine US-Studie aus dem Jahr 2011 ergab ein fast zweieinhalb- bis zehnfach erhöhtes Risiko, innerhalb von sechs Wochen nach der Gardasil-Impfung an GBS zu erkranken.
Die Impfung steht zudem teilweise im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
Krebs vermeiden durch Impfung? Das ist grobe Irreführung
Nun hat jeder wirksame Wirkstoff auch Nebenwirkungen. Doch wirkt die Impfung überhaupt? Das ist, gelinde gesagt, umstritten. Vorweg sei gesagt: Es gibt nicht nur ein HP-Virus, sondern etliche Stränge, von denen die verfügbaren Impfstoffe nur jene wenigen abdecken, die bisher in Verdacht stehen, Gebärmutterhalskrebs und einige andere Krebsarten zu begünstigen.
Die oft verbreitete Behauptung, durch die Impfung ließe sich das Risiko eliminieren, ist irreführend und gefährlich, weil die Menschen sich in einer falschen Sicherheit wiegen, die kein Impfstoff – nicht einmal ein wirksamer! – wirklich herstellen kann. Krebs ist immer ein multifaktorielles Krankheitsgeschehen. Ein paar Spritzen entheben den Menschen nicht von der Verantwortung, einen gesunden Lebensstil zu führen, Gifte und schädliche Einflüsse zu meiden und sich bestmöglich um den eigenen Körper zu kümmern. Auch ein wirksamer HPV-Impfstoff könnte nicht verhindern, dass der Mensch an irgendeiner Form von Gebärmutterhalskrebs erkrankt. Somit ist schon Kyriakides‘ Behauptung, durch Impfungen ließe sich die Erkrankung „besiegen“, völliger Blödsinn.
Review: Hersteller bestätigen sich selbst Wirksamkeit – langfristige Effektivität unklar
Als wäre das nicht genug, ist die reale Datenlage zur Wirksamkeit der Impfstoffe in Wahrheit dünn. Wichtig wären hier unabhängige Studienergebnisse, die die Langzeiteffektivität der Präparate untersuchen. Doch überzeugende Nachweise fehlen. So konstatierten Soliman et al. 2021 in einem Review:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die in dieser Arbeit ausgewertete Literatur die Gardasil® HPV-Impfstoffe als sicher und wirksam einstuft. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass von den 30 von uns ausgewerteten Studien 60 % eine geringfügige bis starke Beteiligung der Impfstoffhersteller offenlegten. Da es sich um neuartige Impfstoffe handelt, müssen die langfristige Wirksamkeit und die damit verbundenen langfristigen unerwünschten Wirkungen noch bestätigt werden. Dennoch berichteten viele der Studien über beunruhigende unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen und Reaktionen an der Injektionsstelle, von denen einige zu längeren Krankenhausaufenthalten führten. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Impfstoffe überwiegend für Kinder indiziert sind, könnte es empfehlenswert sein, eingehendere Analysen zum Schweregrad und zur Prävalenz dieser unerwünschten Wirkungen durchzuführen, vorzugsweise ohne Einflussnahme durch die Hersteller. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn diese Impfstoffe auch Schwangeren und immungeschwächten Personen verabreicht werden sollen. Darüber hinaus berichteten alle von uns untersuchten Studien über ein gewisses Maß an Wirksamkeit, auch wenn sie sich in Bezug auf die Bestimmungsfaktoren der Wirksamkeit oder die Endpunkte deutlich unterschieden. Daher sollte ein allgemeingültiger Wert und, was noch wichtiger ist, eine einheitliche Definition der Wirksamkeit eingeführt werden, insbesondere bei Impfstoffen, die der Krebsprävention dienen.
Update on Safety and Efficacy of HPV Vaccines: Focus on Gardasil
Kurz zusammengefasst: An den Studien, die eine Wirksamkeit feststellten, waren überwiegend die Hersteller selbst beteiligt; hinzu kommt, dass es keine konstante Definition dieser „Wirksamkeit“ gibt. Über die langfristige Effektivität kann also in Wahrheit keine Aussage getroffen werden. Trotz Beteiligung der Hersteller weisen schon diese Studien auf Nebenwirkungen hin, wegen derer die Impflinge mitunter für längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden mussten. Hört sich das an, als sollte man auf eine totale Durchimpfung mit diesen Impfstoffen abzielen?
Impfzwang wäre auch hier kriminell
Die Corona-Jahre dienen den Menschen hoffentlich auch langfristig als Augenöffner. Das Interesse der Pharmaindustrie liegt nicht darin, Menschen zu heilen oder effektiv vor Erkrankungen zu schützen. Es geht um wirtschaftliche Interessen. Das bedeutet leider auch, dass selbst Schrott-Produkte auf den Markt geworfen werden, solange sie unbedarfte Abnehmer finden.
Die Regulierungsbehörden haben hinreichend bewiesen, dass die Arzneimittelsicherheit für sie keine so große Rolle spielt, wie immer behauptet. Jeder Mensch muss daher zu jeder Zeit selbst entscheiden können, ob er seine Hoffnungen auf die Wirksamkeit eines Vakzins setzt, oder ob er das Risiko von Nebenwirkungen nicht eingehen möchte und stattdessen auf natürliche Krebsprävention (etwa durch einen gesunden Lebensstil und eine gesunde Ernährung) setzt. Alles andere wäre grundrechts- und menschenfeindlich. HPV-Impfungen werden vor allem Kindern und Teenagern verabreicht: Hier muss es Sache der Eltern sein, im Sinne ihres Kindes zu entscheiden. Zur Verantwortung von Erziehungsberechtigten gehört dabei freilich auch, sich umfassend über Nutzen und Risiken von Behandlungen zu informieren.
Neue Impf-Dashboards bis Ende 2024
Leider weisen die Planungen der EU zur Nachverfolgung von Impfstatus und „Impflücken“ darauf hin, dass zur Erreichung der gewünschten Impfquote bis 2030 der nächste direkte oder indirekte Impfzwang ins Haus stehen könnte. So wird angekündigt:
Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Verbesserung der Überwachung in der gesamten EU unterstützen, während das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bis Ende 2024 ein neues Dashboard der nationalen HPV- und HBV-Impfquoten entwickeln wird, um einen besseren Überblick über die Lage zu bieten.
Die nächsten Impf-Dashboards – der nächste Impfdruck? Was wird geschehen, wenn die Quoten zu niedrig bleiben?
Die Corona-Jahre haben gezeigt: Wer seine Gesundheit in die Hände der Lobby-gesteuerten Eurokraten legt, ist verloren. Die beste Gesundheitsvorsorge ist und bleibt Eigenverantwortung: So wie es jedem Menschen frei steht, sich oder seinen Nachwuchs impfen zu lassen, so muss es auch stets jedem freistehen, eine Impfung für sich selbst oder sein Kind abzulehnen. Am Ende muss jeder muss selbst in seinem Körper leben: Leider kann man seinen Impfschaden nicht auf jene Personalien übertragen, die sie einem durch ihre Kampagnen und Verordnungen erst eingebrockt haben…
16:30 Uhr LIVE: Pressekonferenz von Martin Sellner in Wien

Der österreichische Freiheitsaktivist Martin Sellner trifft sich am Freitag um 16:30 Uhr am Heldenplatz vor der Statue von Erzherzog Karl in Wien mit Pressevertretern und hält dann einige Minuten später in einem nahegelegenen Kaffeehaus eine Pressekonferenz ab. Es wird erwartet, dass Sellner mit den Machenschaften von Correctiv abrechnen und weitere Schritte im Einreiseverbotsverfahren enthüllen wird. […]

