Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Russland erwartet Milliardengewinne, viele Bürger in der EU können Leben nicht mehr bezahlen

Russland erwartet Milliardengewinne, viele Bürger in der EU können Leben nicht mehr bezahlen

Freilich, die Sanktionen sind „alternativlos“, nur Russland ist der „böse Aggressor“ und wenn in Europa 100.000 Menschen am Hunger sterben, ist das deutschen Hardlinern und Kriegsplärrern wie Robert Habeck egal, das müsse man eben in Kauf nehmen. Die Chancen stehen täglich „besser“, dass dieses Ereignis auch eintreten wird. Inzwischen ist der Rubel zur weltweit best performenden Währung geworden, Russland erwartet Milliardengewinne aus dem Öl- und Gashandel.

Ein Kommentar von Willi Huber

Wenn man in den Krieg zieht und auch gewinnen will, braucht man ein gut ausgebildetes und gut ausgestattetes Heer und vor allem die besten Generäle. Dies gilt auch für den Wirtschaftskrieg. Dieser wird allerdings von Gestalten wie Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Robert Habeck oder Ursula von der Leyen befehligt. Diese haben weder von Militär noch von Wirtschaft irgendeine Spur von Ahnung. Während die Mainstream-Medien voll von angeblichen ukrainischen Kriegserfolgen sind, die es nicht gibt, wird der Wirtschaftskrieg kaum direkt angesprochen. Auch hier blendet man die bittere Realität aus. Jeder Schuss aus Russland sitzt. Die westlichen „Soldaten“ laufen wirr und planlos durch die Gegend und haben verheerende Verluste.

Völlig unleistbare Energie- und Treibstoffpreise

Die Verluste des Wirtschaftskrieges müssen allerdings nicht von den Verursachern getragen oder gar bezahlt werden. Während die Politiker „mehr Sanktionen“, „mehr Waffen“ und „mehr Krieg“ brüllen, bezahlt das Volk die Rechnung – und zwar die so genannten „kleinen Leute“, die vorher schon mehr schlecht als recht über die Runden kamen. Ohne echten Grund außer „dem Marktpreis“ müssen die Bürger bis zu fünffache Preise für Energie und Treibstoff bezahlen. Auch Preissteigerungen am Lebensmittelmarkt folgen demselben Schema – obwohl die realen Exporte aus der Ukraine lachhaft und vernachlässigbar sind.

Bevölkerung wird in totale Abhängigkeit getrieben

Diese Zusatzkosten sind für nahezu jede Familie unleistbar – da fangen wir gar nicht erst mit Alleinerziehenden an. Es macht den Eindruck, als wolle man den Großteil der Bevölkerung in den Privatkonkurs treiben um sie dann völlig vom Staat abhängig zu machen. Wer in Folge nur noch von staatlichen Zahlungen lebt, wird die Frage: „Willst du impfen gehen oder keine Sozialleistungen mehr erhalten?“, sicher nicht mehr sonderlich frei beantworten können.

Russland verkauft eben in den Rest der Welt

Am 3. Juni meldete der Medien-Mainstream, dass inmitten dieser kritischen Situation mit hohen Milliardengewinnen bei Öl- und Gas gerechnet wird. Nein, nicht nur bei europäischen Energiekonzernen, die sich als Kriegsgewinnler frech und asozial die Taschen füllen, selbst wenn sie mehrheitlich in Staatseigentum stehen. In Russland wird gejubelt, denn dort interessiert es niemanden, ob ein paar Westländer nun kaufen oder nicht. Wie man auf untenstehender Grafik sehen kann, interessiert sich die überwiegende Mehrheit der „Weltgemeinschaft“ nicht sonderlich für die von der USA verordneten Sanktionen. Überall dorthin herrscht reger Absatz – und das angesichts der internationalen, künstlich geschaffenen Preislage mit Riesengewinnen.

Quelle. country.eiu.com

Tatsächlich wird mit dem wirtschaftlichen Stellvertreterkrieg, der hauptsächlich von NATO-Staaten betrieben wird, nicht Russland isoliert – vielmehr isolieren und schaden sich die betreibenden Nationen selbst und das nachhaltig und massiv. Selbst die USA, die meist nur vornehm im Hintergrund die Strippen zieht, steht wirtschaftlich massiv unter Druck. Dort wird schon von „Bidenflation“ gesprochen, als Wortspiel, zusammengesetzt aus dem greisen Staatschef und der immer rasanter ansteigenden Inflation.

Über sechs Milliarden Dollar Mehreinnahmen

Die Mehreinnahmen, von denen man in Russland ausgeht, betragen nach aktueller Rechnung 6,35 Milliarden Dollar. Der gesamte russische Staatshaushalt rechnet alleine im Mai und Juni mit Zusatzeinnahmen in Höhe von fast 10 Milliarden Euro. Insgesamt sei der Export russischen Öls seit Beginn der Sanktionen sogar gestiegen. Wie sagt man im Volksmund: „Wenn sich eine Tür schließt, öffnen sich andere.“ Das bewahrheitet sich hier im größeren Maßstab. Nur ist man in der EU bzw. im so genannten „Westen“ zu arrogant, um einfach einmal auf die Landkarte zu sehen und festzustellen, dass man weder der Mittelpunkt der Welt ist – noch die Mehrheit stellt. Ganz egal wie viel man den Mainstreammedien dafür bezahlt, dass sie eben dieses Märchen verbreiten.

RA Steindl: Obduktion bei Tod nach Covid-Impfung – die Rechte der Angehörigen

RA Steindl: Obduktion bei Tod nach Covid-Impfung – die Rechte der Angehörigen

Ein Angehöriger ist verstorben. Es besteht der Verdacht, dass sein Tod nicht nur in einem zeitlichen, sondern im ursächlichem Zusammenhang mit dessen Impfung(en) gegen Covid-19 steht. Rechtsanwältin Andrea Steindl erläutert in Hinblick auf österreichisches Recht, wer unter welchen Umständen eine Obduktion verlangen kann und was besonders zu beachten ist.

Von Siri Sanning
Wenn Sie jemanden kennen, für den die nachfolgenden Inhalte nützlich oder gar wichtig sind, zögern Sie bitte nicht, diesen Artikel weiterzuschicken!

Nicht wenige Menschen haben dieser Tage Zweifel am natürlichen Versterben eines Familienmitglieds. War es tatsächlich nur ein Herzinfarkt, oder steckt noch etwas anderes dahinter? Mitte dreißig, am Morgen tot im Bett gelegen – normal? Beim Sport zusammengebrochen, Reanimation erfolglos, keine Vorerkrankungen – üblich? Gesunde Lebensweise, mehrfacher Schlaganfall, im Krankenhaus verstorben. Quasi über Nacht Brustkrebs bekommen, wenig später aus dem Leben geschieden.

„Sie werden nicht glauben, was Sie alles erleben werden“

Eine Aufzählung in diesem Stil ließe sich wohl einige Zeit fortsetzen, denn unter dem Titel „plötzlich und unerwartet“ gibt es praktisch nichts, was es nicht gibt. Verstorbene mit völlig unterschiedlicher Historie, Menschen die nichts miteinander verband und die lediglich die „Impfung“ gegen Covid-19 – eine oder mehrere – gemeinsam hatten.

Sie werden nicht glauben, was Sie alles erleben werden,“ prophezeite Dr. Sucharit Bhakdi in der Anfangsphase der flächendeckenden Verabreichung der Covid – Impfstoffe von Pfizer und Co. Er warnte damals: „Wer Ärger sucht, wird ihn bekommen.“ Inzwischen ist die Pathologie am Zug. Prof. Arne Burkhardt erforscht den Einfluss der Covid – Impfungen auf das Sterbegeschehen und bezeichnete ob der höchst besorgniserregenden Untersuchungsergebnisse die Weiterführung der Impfkampagne jüngst als „verantwortungslos und kriminell“. Er leitet die eigens eingerichtete Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach Corona – Impfung, die im Bedarfsfall über eine Hotline kontaktiert werden kann.

Die Rechte der Angehörigen

Mag. Andrea Steindl, Anwältin in Oberösterreich und engagiert bei den Rechtsanwälten für Grundrechte, informiert in „Tod in zeitlichem Zusammenhang mit einer Injektion gegen SARS-CoV-2 – Die Rechte der (nahen) Angehörigen“ ausführlich über folgende relevante Fragen:

  • Was, wenn eine Person kurz nach ihrer Impfung gegen Covid-19 verstirbt?
  • Kann eine Obduktion verlangt werden?
  • Wenn ja, unter welchen Umständen?

Ihr Text wurde bereits auf der Webseite des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses, einer Initiative der Anwälte für Aufklärung mit der Plattform Respekt, veröffentlicht. Auf der Webseite des ACU gibt es unter anderem die Möglichkeit, Impfkomplikationen zu melden: www.acu-austria.at.
Im Folgenden werden Mag. Steindls Ausführungen wörtlich wiedergegeben (Hervorhebungen auch durch Redaktion). Behandelt werden die Themen

  • Obduktion auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft
  • Obduktion auf sanitätsbehördliche Anordnung
  • Obduktion zur Wahrung anderer öffentlicher Interessen
  • private Obduktion
  • Krankengeschichten
  • Exkurs: Meldepflichten bei Nebenwirkungen
  • Gesetzliche Grundlagen

Bestehen nach dem Ableben einer Person Unklarheiten wegen der Todesursache, steht oftmals die Forderung einer Obduktion im Raum. Die Durchführung einer Obduktion bedarf jedenfalls einer rechtlichen Grundlage. Obduktionen sind in folgenden Fällen vorgesehen:

Anordnung durch die Staatsanwaltschaft

Eine Obduktion ist gemäß § 128 Abs 2 StPO zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist. Zu denken ist dabei an Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, bspw. im Falle einer Verabreichung trotz schlechten Gesundheitszustandes oder Kontraindikationen, unterlassener Prüfung von Risiken, sowie Ermittlungen wegen eigenmächtiger Heilbehandlung aufgrund fehlender Aufklärung. Wenn eine Person im zeitlichen Zusammenhang zu einer sogenannten Impfung verstirbt, kann eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Ort der verabreichten Injektion) eingebracht werden.

Schriftlich dargelegt werden muss: wann, wer, was verabreicht hat (Informationen ergeben sich aus dem Impfpass, der auch als Beweis beigelegt werden sollte) und was passiert ist (wer ist gestorben, gesundheitliche Folgen, Todeszeitpunkt, Krankengeschichte kann als Beweis vorgelegt werden, sollte diese vorhanden sein). Beschrieben werden muss, was dem impfenden Arzt vorgeworfen wird (welcher Fehler wurde begangen, bspw. schlechter Gesundheitszustand, Kontraindikation). Erben (Bestätigung kann vom zuständigen Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren ausgestellt werden) können sich mit der Behauptung von Schadenersatzansprüchen einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und als solche Akteneinsicht verlangen oder die Fortführung des Strafverfahrens beantragen, sollte eine Einstellung erfolgen.

Sanitätsbehördliche Anordnung

Von der Behörde sind Obduktionen nur anzuordnen, wenn die Voraussetzungen für eine gerichtliche Obduktion nicht vorliegen. Weiters ist notwendig, dass die Todesursache oder der Krankheitsverlauf oder sonstige wichtige Umstände nur durch Obduktion geklärt werden können und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegebenen öffentlichen Interessen an der Klarstellung solcher Umstände allenfalls entgegenstehenden privaten Interessen überwiegen.

Zur Wahrung anderer öffentlicher Interessen notwendig

Vom Strafrecht abgesehen sind behördliche Obduktionen zwingend vorgesehen, wenn dies zur Wahrung von öffentlichen Interessen erforderlich ist. Aufgrund des Umstandes, dass in allen Fällen lediglich bedingte Zulassungen vorliegen, sohin fehlende Studienergebnisse erst nachgereicht werden und die sogenannten Impfungen millionenfach – auch an junge, gesunde Menschen und Kinder verabreicht werden, wird wohl das Erfordernis des Vorliegens von öffentlichen Interessen nicht in Zweifel gezogen werden können.

Private Obduktion

Neben den im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten gibt es auch noch private Obduktionen. Private Obduktionen dürfen ebenfalls nur unter bestimmten, in den Gesetzen normierten Voraussetzungen angeordnet werden. Liegt ein solcher Obduktionswunsch des Verstorbenen selbst nicht vor, darf eine Obduktion nur auf schriftliches Verlangen oder mit schriftlicher Einwilligung der nächsten Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen werden.

Als nächste Angehörige gelten die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner oder die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte, Verwandte und Verschwägerte einschließlich der Verwandten der eingetragenen Partnerinnen und Partner in ab- und aufsteigender Linie, Geschwister und deren Kinder. Bestehen unter diesen Angehörigen Meinungsverschiedenheiten, so geht der Wille der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten demjenigen der Verwandten, der Wille der Nachkommen und ihrer Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partner demjenigen der Vorfahren und zwar nach dem Grad der Verwandtschaft, und der Wille der Verwandten in gerader Linie demjenigen der Geschwister und deren Kinder vor. Nächste Angehörige, die mit dem Verstorbenen unmittelbar vor dessen Tod offenkundig in Feindschaft gelebt haben, sind jedoch zur Willensäußerung nicht berufen. Bei Meinungsverschiedenheiten unter den berufenen Angehörigen gleichen Grades gilt die Einwilligung als nicht gegeben.

Kostenfrage

Die Kosten für die private Obduktion müssen selbst getragen werden. Die sanitätsbehördlichen oder von Seiten der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktionen werden hingegen von der öffentlichen Hand finanziert. Angehörige können sich hinsichtlich Obduktion an die Sanitätsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) wenden und verlangen, dass die Behörde eine Obduktion veranlasst, zumal die Klärung der Todesursache, wenn der Tod im zeitlichen Zusammenhang zu einer Injektion gegen SARS-CoV-2 eingetreten ist, im öffentlichen Interesse liegt (siehe oben). Voraussetzung ist, dass keine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde und die Todesursache ohne Leichenöffnung nicht geklärt werden kann. Zur Klärung der Kausalität können – je nach Diagnose – folgende Ergebnisse von Bedeutung sein (Anregung bei der Behörde):

  • Sicherstellung aller Laborwerten vor Ableben, da diese durch den Tod großteils schnell verfälscht werden (vor allem CRP, LDH, Leber- und Nierenwerte, das vollständige Blutbild und hier insbesondere die Thrombozyten, die Gerinnung und D-Dimere);
  • Bei der Obduktion muss natürlich auf sichtbare Thrombosen und Embolien geachtet werden, desgleichen auf Einblutungen in unterschiedlichen Organen (am auffälligsten natürlich im Gehirn und im Bereich der Haut und Schleimhäute sowie der Bindehaut der Augen);
  • Da sich (Mikro)thrombosen in praktisch allen Organen bilden können, sollten unbedingt auch histologische (feingewebliche) Schnitte angefertigt werden (insbesondere von denjenigen Organen, die klinisch, bzw. makroskopisch todesursächlich betroffen waren, Blutgefäße in denen sich Thrombosen gebildet haben, Blutgefäße bei denen zum Austritt von Blut kam, z.B. Aneurysma, Herzmuskel);
  • Spikeprotein oder Nanopartikel müssen selektiv (z.B. durch markierte Antikörper) angefärbt werden (z.B. auch mittels Fluoreszenzmikroskopie), das machen aber derzeit nur ganz wenige Institutionen, evtl. Kontakt über die Pathologen in Reutlingen; (Prof. Burkhardt und Team; Anm. d. Red.)
  • Allenfalls kann nach Gefäßverletzungen im Bereich der Einstichstelle gesucht werden (macht nur Sinn, wenn der Tod wenige Tage nach Injektion eingetreten ist).
  • Auch bei makroskopisch (das bedeutet bei Begutachtung mit dem freien Auge) unauffälligen Organbefunden sollten in jedem Fall auch Gewebeproben entnommen und untersucht werden, insbesondere von Organen, deren Versagen zum Tod beteiligt waren.

Krankengeschichten

Wichtige Anhaltspunkte für die Todesursache ergeben sich auch aus den Krankengeschichten der Krankenanstalten. Diese sind verpflichtet eine entsprechende Dokumentation hinsichtlich Diagnose und Therapie zu führen. Dem Patienten oder anderen berechtigten Personen (bspw. gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertreter) sind über Verlangen eine vollständige Kopie der Krankengeschichte auszuhändigen.

Das Recht auf Auskunftserteilung aus der ärztlichen Dokumentation besteht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auch nach Abschluss der Behandlung. Auch die Erben oder nahen Angehörigen eines Verstorbenen sind zur Einsichtnahme in die Krankengeschichte berechtigt, wenn sie ein entsprechendes Interesse haben und zu vermuten ist, dass der Verstorbene seine Zustimmung zur Offenlegung der Krankengeschichte gegeben hätte. Bei teilweiser Berechtigung ist jedoch jedenfalls in den Rest der Krankengeschichte Einsicht zu gewähren. Befunde können – unter Hinweis auf die Angehörigeneigenschaft – schriftlich bei der Krankenanstalt eingefordert werden. Das Interesse eines Erben kann bspw. darin liegen, allfällige Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Exkurs: Meldepflichten bei Nebenwirkungen

Das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) hat ein Pharmakovigilanzsystem zu führen. Darin sind Informationen über Risiken von Arzneimittel für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit zusammenzutragen. Diese Informationen haben sich auf alle Nebenwirkungen zu beziehen. Das BASG ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, sämtliche Informationen wissenschaftlich auszuwerten, Möglichkeiten der Riskenminimierung und Riskenvermeidung zu prüfen und gegebenenfalls sofortige Maßnahmen im Hinblick auf die Zulassung zu treffen. Neben dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen haben auch die Zulassungsinhaber ein Pharmakovigilanzsystem zu betreiben.

In rechtlicher Hinsicht muss dazu folgendes beachtet werden:

Gemäß § 75g Abs 1 AMG (Arzneimittelgesetz) bestehen Meldepflichten für Ärzte. Von dieser Meldepflicht sind nicht nur vermutete Nebenwirkungen, sondern auch das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit umfasst. Es handelt sich dabei um eine unverzügliche Meldepflicht.

§ 75g Abs 2 AMG verpflichtet über die Meldung von Nebenwirkungen hinaus, alle Beobachtungen und Daten weiterzuleiten, die für die Arzneimittelsicherheit von Bedeutung sein könnten. Sämtliche Meldungen sind an das BASG zu erstatten.

Die Unterlassung der Meldepflicht stellt einen verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestand (§ 83 Abs 1 Ziffer 14 AMG) dar. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen bis zu € 7.500,00 und im Wiederholungsfall bis zu € 14.000,00.

Offensichtlich sind sich viele Ärzte des Umfanges dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht bewusst bzw. glauben viele Ärzte, sie müssten lediglich nachweislich kausal von der Impfung verursachte Komplikationen melden. Tatsächlich bezieht sich die Meldepflicht aber bereits auf den Verdacht eines Zusammenhangs. Und ein solcher Verdacht besteht, wenn ein Gesundheitsproblem innerhalb von Tagen oder Wochen nach einer Impfung auftritt. Vor allem aber muss der Tragweite dieser Verpflichtung in der konkreten Situation besondere Bedeutung zugemessen werden. Schließlich können nur gemeldete Nebenwirkungen ausgewertet und in der Folge entsprechende Schlüsse gezogen werden. Nur auf diese Art und Weise können die nur vorläufig nachgesehenen, fehlenden klinischen Daten gewonnen werden, um die Arzneimittelsicherheit auf Dauer zu gewährleisten.

Sollte im Zusammenhang mit einer Injektion gegen SARS-CoV-2 zudem der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegen, so wäre eben die Obduktion nach einer Anzeige von Angehörigen oder des Gesundheitspersonals von der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuordnen.

Neben Personen, die nicht der Meldepflicht unterliegen, haben insbesondere Patienten und auch Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG entweder über das Internetportal unter https://nebenwirkung.basg.gv.at/ oder über den Postweg an das BASG, 1200 Wien, Traisengasse 5 zu melden. Nähere Informationen sind zu finden unter https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen . Sollten daher Angehörige im zeitlichen Zusammenhang mit einer sogenannten Impfung versterben, so können Meldungen selbst vorgenommen werden.

Neben der gesetzlich verpflichteten Ärzteschaft ist daher auch die Bevölkerung aufgerufen, Meldungen schnellstmöglich, penibel und ausnahmslos vorzunehmen, wenn auch nur die geringste Vermutung besteht, es könnte eine Nebenwirkung vorliegen! Jede plötzliche und nicht alternativ begründbare Verschlechterung nach einer Injektion sollte grundsätzlich im Sinne einer Nebenwirkung abgeklärt werden.

Allenfalls erforderliche Obduktionen, Blutabnahmen oder sonstige Untersuchungen sollten ehestmöglich erfolgen! Schon unter der Prämisse der Pharmakovigilanz ist höchste Sorgfalt und Vorsicht im Umgang mit allfälligen Komplikationen geboten.

Gesetzliche Grundlagen

1. OÖ Leichenbestattungsgesetz

§ 7

(1) Wenn der Verdacht besteht, daß der Tod durch fremdes Verschulden herbeigeführt oder mitverursacht wurde, hat der Totenbeschauer im Sinne des § 84 der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 130/2001 auf dem kürzesten Weg die Anzeige an den Staatsanwalt des zuständigen Gerichtes zu erstatten. Diese Anzeige kann auch bei der nächsten Sicherheitsdienststelle erstattet werden.

(Anm: LGBl. Nr. 63/2002)

(2) Liegen die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 nicht vor, kann aber die Todesursache nicht einwandfrei festgestellt werden oder liegen andere Umstände vor, die eine verwaltungsbehördliche Anordnung der Obduktion der Leiche für erforderlich erscheinen lassen (§ 10 Abs. 1), so hat der Totenbeschauer die Anzeige im kürzesten Wege an die Behörde zu erstatten. (Anm: LGBl. Nr. 63/2002)

(3) Bei Todesfällen nach einer anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheit hat der Totenbeschauer bis zum Eintreffen des Amtsarztes oder vor Anordnungen der Behörde die unaufschieblichen sanitätspolizeilichen Verfügungen vorläufig selbst zu treffen. (Anm: LGBl. Nr. 84/1993, 59/1995, 63/2002)

§ 10

(1) Die Behörde hat die Obduktion einer Leiche anzuordnen, wenn die Voraussetzungen einer Anordnung der Obduktion durch das Gericht nicht gegeben sind, die Todesursache oder der Krankheitsverlauf oder sonstige wichtige Umstände nur durch Obduktion geklärt werden können und die auf Grund gesetzlicher Vorschriften gegebenen öffentlichen Interessen an der Klarstellung solcher Umstände allenfalls entgegenstehende private Interessen überwiegen.

(Anm: LGBl. Nr. 84/1993, 59/1995, 63/2002)

(2) Die Bestimmungen über Obduktionen in Krankenanstalten (§ 49 Oö. KAG 1997) sowie die Bestimmungen über Obduktionen im Auftrag des Gerichtes (gerichtliche Obduktionen) werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

(Anm: LGBl. Nr. 84/1993, 63/2002)

(3) Eine Obduktion darf erst nach erfolgter Totenbeschau vorgenommen werden; sofern es sich nicht um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt, darf sie überdies erst nach Ausstellung des Totenbeschauscheines vorgenommen werden.

(4) Obduktionen, die nicht behördlich angeordnet sind, dürfen nur auf Grund einer letztwilligen Anordnung des Verstorbenen vorgenommen werden. Liegt eine solche nicht vor, so dürfen Obduktionen nur auf schriftliches Verlangen oder mit schriftlicher Einwilligung der nächsten Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen werden.

(5) Als nächste Angehörige im Sinn des Abs. 4 gelten die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner oder die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte, Verwandte und Verschwägerte einschließlich der Verwandten der eingetragenen Partnerinnen und Partner in ab- und aufsteigender Linie, Geschwister und deren Kinder. Bestehen unter diesen Angehörigen Meinungsverschiedenheiten, so geht der Wille der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners oder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten demjenigen der Verwandten, der Wille der Nachkommen und ihrer Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partner demjenigen der Vorfahren und zwar nach dem Grad der Verwandtschaft, und der Wille der Verwandten in gerader Linie demjenigen der Geschwister und deren Kinder vor. Nächste Angehörige, die mit dem Verstorbenen unmittelbar vor dessen Tod offenkundig in Feindschaft gelebt haben, sind jedoch zur Willensäußerung nicht berufen. Bei Meinungsverschiedenheiten unter den berufenen Angehörigen gleichen Grades gilt die Einwilligung als nicht gegeben.

(Anm: LGBl. Nr. 54/2012)

2. Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

§ 25

(1) Die Leichen der in öffentlichen Krankenanstalten verstorbenen Pfleglinge sind zu obduzieren, wenn die Obduktion sanitätspolizeilich oder strafprozessual angeordnet worden oder zur Wahrung anderer öffentlicher oder wissenschaftlicher Interessen, insbesondere wegen diagnostischer Unklarheit des Falles oder wegen eines vorgenommenen operativen Eingriffes, erforderlich ist.

(2) Liegt keiner der in Abs. 1 erwähnten Fälle vor und hat der Verstorbene nicht schon bei Lebzeiten einer Obduktion zugestimmt, darf eine Obduktion nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen vorgenommen werden.

(3) Über jede Obduktion ist eine Niederschrift zur Krankengeschichte aufzunehmen und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 zu verwahren.

3. Arzneimittelgesetz

§ 75g

(1) Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen und, soweit sie nicht der Meldepflicht gemäß § 75j unterliegen, Apotheker und Gewerbetreibende, die gemäß der Gewerbeordnung 1994 zur Herstellung von Arzneimitteln oder zum Großhandel mit Arzneimitteln berechtigt sind, und Drogisten haben

  1. vermutete Nebenwirkungen oder
  2. vermutete Nebenwirkungen beim Menschen oder
  3. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit oder
  4. nicht ausreichende Wartezeiten

von Arzneimitteln, die im Inland aufgetreten sind und ihnen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 75a unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden.

(2) Die gemäß Abs. 1 Meldepflichtigen haben dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen alle Beobachtungen und Daten mitzuteilen, die für die Arzneimittelsicherheit von Bedeutung sein können.

§ 75h

Personen, die nicht der Meldepflicht nach §§ 75g und 75j unterliegen, insbesondere Patienten, haben die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen über das Internetportal für Arzneimittel oder auf dem Postweg zu melden.

Neuer Corona-Impfstoff: US-Arzneimittelbehörde besorgt wegen Herzmuskelentzündungen

Mehrere Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis), die möglicherweise in Verbindung mit dem proteinbasierten Corona-Impfstoff Novavax stehen, geben der US-Arzneimittelbehörde FDA nach eigenen Angaben „Anlass zur Sorge“. Das Vakzin ist bereits in europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, zugelassen. Die FDA veröffentlichte nun eine Analyse zu den Daten einer klinischen Studie mit Novavax. Demnach waren bei Versuchspersonen, die den Impfstoff erhielten, sechs Myokarditis-Fälle aufgetreten. 

Ausland spottet über Punk-Orgie auf Sylt: „Deutschland auf dem Weg zum Failed State!“

Neun-Euro-Ticket-Chaostage auf Sylt: Ausländische Medien wie das Portal „Unser Mitteleuropa“ sehen Deutschland auf dem Weg zum „Failed State“ – zu einem gescheiterten Staat!

Als sich ein Polizist der „Poolparty“ und dem Gelage von grölenden Punks und Linksextremisten in der Insel-Hauptstadt Westerland nähert, bleibt alles völlig entspannt. Die Mainstream-Medien sind voll des Lobes über die besonnen handelnde Polizei, die bis vor kurzem noch bei Spaziergängern und Senioren ohne Maske kein Pardon kannte. 

Grotesk, wie u.a. „Focus“ die Kapitulation des Rechtsstaats vor dem 9-Euro-Pöbel verniedlicht: „´Moin moin´, grüßt der Beamte die Punks. Man duzt sich, ein paar Witze fliegen hin und her, dann macht der Uniformierte den Punks sogar ein Kompliment. ´Alles gut, ihr seid ja brav. Am Strand haben sie euch heute früh sogar Komplimente gemacht, dass ihr den Strand völlig sauber wieder verlassen habt.“

Wir erfahren am Rande, dass die 9-Euro-Neutouristen auf Sylt nach Verrichtung ihrer Notdurft vom Strand kommen oder aus Grünanlagen und Gärten auftauchen. Vielleicht bietet sich ja als logische „Ampel“-Konsequenz demnächst ein 9-Euro-Übernachtungsgutschein für 5Sterne-Hotels an? Oder wie wäre es generell mit einem sozialistischen 9-Euro-Einkaufswagen für den Supermarkt? Sozusagen „buy as much as you want“ für alle – auf Kosten der deutschen Steuerzahler.

Bundesagentur: Bis Jahresende 750.000 Ukrainer mit Hartz IV-Anspruch!

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet laut „Welt am Sonntag“ bis zum Ende dieses Jahres mit rund 750.000 ukrainischen Kriegsflüchtlingen, die einen Anspruch auf Hartz IV geltend machen werden. Bereits in den kommenden Wochen gehe die Behörde von 410.000 „ukrainischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ aus, hieß es unter Berufung auf ein vertrauliches Szenario, das Landes- und Kommunalvertretern vorgelegt worden sei.

Seit dem 1. Juni steht Flüchtlingen aus der Ukraine ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Hartz IV) zu, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Mit dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung erhöht sich die Höhe des Regelsatzes um knapp 100 Euro. Außerdem werden die tatsächlichen Wohnungskosten übernommen und der Staat (Steuerzahler) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. 

Armenien – gewalttätige Proteste gegen zunehmend „US-freundlichen Präsidenten Paschinjan“

Die Kaukasus-Republiken Armenien und das überwiegend muslimische Aserbaidschan streiten seit Jahrzehnten um die Kontrolle der Region Berg-Karabach. Im Herbst 2020 entbrannte aus diesem Grund ein Krieg zwischen den beiden Ländern.

Mehr als 6500 Menschen wurden getötet. Die Gefechte endeten mit einer Waffenstillstandsvereinbarung unter russischer Vermittlung.

Absetzung des Präsidenten bereits im Mai gefordert

Bereits Anfang Mai wurden bei Protesten in Jerewan, die die Absetzung von Präsident Paschinjan forderten, 250 Personen fest genommen. Vor allem die Opposition wirft dem Präsidenten „Verrat in Bezug auf die Gebietsabtretungen in Folge des Krieges um Berg Karabach, vor.

Nun kam es erneut zu gewalttätigen Protesten gegen den Regierungsstil Paschinjans. In der Süd-Kaukasus-Republik waren abermals Verhaftungen von Demonstranten erfolgt, zahlreiche Verletzte waren ebenfalls zu beklagen. Seitens der Universitätsklinik Jerewan wurde von 20 Verletzten unter ihnen auch Polizeikräfte, gesprochen.

Die Menschen waren vor die Residenz Paschinjans gezogen. Sie beschimpften ihn als „Verräter“ und forderten seinen Rücktritt. Die Proteste richten sich gegen Paschinjans Politik in Bezug auf die zwischen Armenien und Aserbaidschan umstrittene Region Bergkarabach. Die Demonstranten werfen ihm vor, das Land Stück für Stück zu verkaufen.

Aus gut informierten Kreisen des Landes ist zu erfahren, dass sich die Politik des Landes zusehends von der „russischen Schutzmacht“ zu entfernen sucht und sich der US-Politik „an zu biedern“ versucht. Dies dürfte bei Bidens „Weltkontroll-Administration“ auch gut ankommen, zumal es in den Kaukasus-Regionen bereits gewaltig zu „brodeln“ beginnt.

Kaukasus als „absehbares“ politisches Pulverfass

Abchasien und vor allem Südossetien zeigen unzweifelhafte Tendenzen, in den Verbund der russischen Föderation zurückkehren zu wollen, was auch das jüngste Wahlergebnis in Südossetien, deutlich gemacht hatte.

Sollte nun Donezk und Lugansk, deren Wunsch entsprechend, wieder in die Russische Föderation eingegliedert werden können, würde das möglicher Weise auch für die beiden autonomen, nicht anerkannten Staaten Abchasien und Südossetien eine Möglichkeit zur „Rückkehr“ bedeuten.

Alleine aus diesem Aspekt, wird das zunehmende Interesse der USA am Südkaukasus-Staat Armenien, auch als „Tor zum Iran“, ganz klar nachvollziehbar.

Armenien strebte nun unter internationaler Vermittlung unter anderem von Russland ein Friedensabkommen mit dem verfeindeten Nachbarland Aserbaidschan an. Bisher wird ein Waffenstillstand zwischen Aserbaidschanern und Armeniern von russischen Soldaten in der Bergregion überwacht. Dies ist wohl zweifellos ein „Dorn im amerikanischen Auge“, in der Bemühung der Ausweitung ihres Einflussbereiches unmittelbar in Russlands Hinterhof.

Türkische Unterstützung für muslimisches Aserbaidschan

Ein Großteil des zuvor von Armenien kontrollierten Gebiets war nach dem Krieg zwischen beiden Ländern im Herbst 2020 an Aserbaidschan gefallen. Das hatte eine schwere politische Krise in Armenien ausgelöst. Obwohl Paschinjan im vergangenen Jahr Neuwahlen gewinnen konnte, kommt das Land nicht zur Ruhe.

Die Proteste richten sich gegen das geplante Friedensabkommen mit Aserbaidschan. Die Opposition geht davon aus, dass Paschinjan vor hat die Region Bergkarabach an Aserbaidschan ab zu treten. Dennoch kommt es seit dem Ende der Kämpfe immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen an der Grenze.

Aserbaidschan als muslimisches Land, wird von der Türkei unterstützt. Bis vor kurzem hatte sich Armenien eher an  Russland als Schutzmacht orientiert. An zu nehmen ist allerdings, dass man seitens der US-Regierung, zumal man großes strategisches Interesse in der Region hat, bereits seine Fühler intensiv im armenischen Polit-Umfeld, ausgestreckt hatte.




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„Ampel“-Versager knallen völlig durch: Habeck plant zusätzliche Gas-Steuer!

Wenn es noch eines letzten Beweises bedurft hätte, dass der von den „Grünen“ angestachelte Sanktions-Irrsinn gegen Russland ein Schuss in beide Beine Deutschlands ist, dann ist dieser Beweis jetzt erbracht: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) plant eine Sonder-Umlage auf das immer knapper werdende Gas!

Hintergrund ist die im Zuge des „grünen“ Sanktions-Wahns von Habeck verfügte de facto Enteignung des russischen Energieriesen Gazprom Germania. Sie könnte die deutschen Steuerzahler und Gasverbraucher laut Medienberichten mit Zusatzkosten von mehr als fünf Milliarden Euro jährlich belasten! Der Grund: Weil Russland nicht mehr an die deutsche Gazprom liefert, muss Ökosozialist Habeck teureren Ersatz beschaffen. 

Ein Teil der dabei entstehenden Mehrkosten soll ab Oktober in Form einer – hört, hört! – Gas-Umlage auf die Energieversorger und damit auf die Endkunden abgewälzt werden. Das berichtet „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Branchenvertreter. Das Habeck-Ministerium wollte die konkrete Höhe nicht kommentieren. Moskau hatte die Belieferung der deutschen Gazprom-Tochter mit Dekret vom 11. Mai gestoppt, weil Habeck das Unternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt hatte.

Markus Lanz: Ein Moderator sieht rot

Markus Lanz: Ein Moderator sieht rot

Markus Lanz hatte am Donnerstag Ulrike Guérot in seine Talkshow zum Thema Ukraine eingeladen. Der Moderator verlor im Verlauf der Sendung rasch jede Contenance, verließ seine journalistische Rolle und mutierte zum Angreifer, nachdem Guérot Fragen zu den Kriegszielen gestellt und einen Waffenstillstand statt Waffenlieferungen gefordert hatte.

von Paul Schreyer

Dass Medien eine weitere Intensivierung des Krieges als notwendig darstellen, ist mittlerweile Alltag. Dennoch markierte die Lanz-Ausgabe vom 2. Juni 2022 einen besonderen Höhepunkt. Eingeladen waren unter anderem die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages und seit wenigen Wochen außerdem Vizepräsidentin der Deutschen Atlantischen Gesellschaft, einer Nato-Lobbyorganisation, sowie Frederik Pleitgen, Sohn des langjährigen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen und seit vielen Jahren Senior International Correspondent bei CNN. Als Gegenpart durfte die Professorin für Europapolitik Ulrike Guérot in der Runde Platz nehmen, zuletzt Autorin des kontrovers diskutierten Bestsellers “Wer schweigt, stimmt zu”.

Strack-Zimmermann hatte Guérot für Ihre Forderung nach Frieden in der Ukraine bereits Anfang Mai scharf kritisiert („unfassbar widerwärtig, irre“). Auch in der Talkshow traten die Politikerin und der CNN-Journalist Guérot entschieden, teils aggressiv entgegen. Doch als ihr eigentlicher Gegner entpuppte sich Lanz selbst.

Nachdem Guérot in einem ersten Statement angeführt hatte, dass Putin Sicherheitsgarantien wolle, was ein Schlüssel für ein Ende des Krieges sei, sprach Lanz leise in die Runde: „Wer fängt an?“ Gemeint war offenkundig, welcher der Gäste Guérot zuerst widersprechen wolle. Schon mit dieser Eröffnung war klar, worum es in den folgenden Minuten gehen sollte – eine umfassende Zurechtweisung des Gastes.

Diese Konstellation ist in den letzten Jahren immer mehr zum Standard in den Medien geworden ist: Man lädt einen Menschen mit abweichender Meinung ein, fährt dann aber eine Breitseite von Gegnern auf, die diesem Gast kollektiv und unmissverständlich klar machen, dass und warum er sich irrt. Darin liegt auch eine Belehrung des Publikums: Schau, so kann es auch Dir ergehen, wenn Du eine andere Meinung öffentlich äußerst.

Das besondere hier: Als Chefankläger in der von zwei Millionen Zuschauern verfolgten Sendung trat der Gastgeber persönlich auf – der damit seine Moderatoren-Rolle weitgehend verließ. Deutlich wurde im Verlauf der Sendung die Unmöglichkeit, das Thema Ukraine-Krieg überhaupt noch grundsätzlich kontrovers zu diskutieren. Verloren gegangen scheint auch die Bereitschaft, dem andersdenkenden Gegenüber gute Absichten zu unterstellen. Es herrscht stattdessen die einengende, beklemmende Atmosphäre eines großen Misstrauens.

Dazu kommt vielfach die Ersetzung von Logik durch moralische Empörung. So konterte Strack-Zimmermann Guérots Verweis auf strategische Überlegungen und die Motivation Putins mit dem schlichten Satz: „Da sterben Menschen“. Mit anderen Worten: Wie könne man ernsthaft solche Fragen erörtern, wenn es doch jeden Tag Tote gebe. Die permanente Dringlichkeit, die jedes grundsätzliche, tiefergehende Nachdenken und Zweifeln verbietet und zum sofortigen Handeln zwingt, ist aus der Corona-Krise bereits gut bekannt.

Einigkeit herrschte in der Guérot gegenüberstehenden Runde darüber, dass die USA alles versucht hätten, diesen Krieg zu verhindern. Lanz erinnerte daran, dass Scholz noch kurz vor dem russischen Einmarsch mit Putin an dem bizarr langen Tisch gesessen hatte. Man habe wirklich alles versucht. Dass Scholz, wie zuvor schon Macron, bei diesem Treffen Putin aber außer Floskeln wenig anzubieten hatte, blieb unerwähnt. Für Lanz zählte offenbar das mediale Bild: Scholz war „in Moskau gewesen“, habe sich daher also ernsthaft engagiert.

Als Guérot versuchte, an die Vorgeschichte des Krieges zu erinnern und dabei die Jahreszahlen 2008 und 2014 nannte, platzte dem Moderator der Kragen: „Das hilft uns doch heute nicht weiter“, was er mit einer Wiederholung des Satzes „Da sterben Menschen“ ergänzte. Guérot entgegnete, die Frage sei, was vorher stattgefunden habe. Sie erwähnte den von der OSZE registrierten massiven Beschuss im Donbass ab Mitte Februar und fragte: „Ist Putin das alleinige Übel?“ – „Die Antwort ist: ja!“, platzte es da unvermittelt aus Lanz heraus.

Als Guérot dann auch noch Henry Kissinger ins Feld führte, der zuletzt mehr Realismus in der Kriegführung angemahnt hatte, wurde Lanz ungehalten. Leute wie Kissinger seien „99 Jahre alte Männer“, Kissinger habe „auch schon viel Mist gemacht“. Strack-Zimmermann ergänzte, Guérots Äußerungen seien „das Narrativ von Putin“.

Lanz kam dann auf die Toten von Butscha zu sprechen. Mit Blick auf die russische Armee fragte er eindringlich: „Was sind das für Menschen, die so etwas tun, (…) so bar jeder Moral?“ Die naheliegende – und, man könnte meinen, auch insinuierte – Antwort: „Unmenschen“ oder vielleicht sogar: „Untermenschen“ wagte zwar niemand in der Runde zu geben, doch der Gedanke war greifbar.

Guérots Versuche, dennoch rationale, strategische Fragen zu erörtern („Was ist eigentlich das Ziel für Europa?“) blieben angesichts der moralischen Dauer-Empörung der von Lanz angeführten Runde allerdings zum Scheitern verurteilt. Strack-Zimmermann versuchte zwar eine Antwort: „Die Integrität der Grenzen“. Doch Guérots Nachfrage: „Wo wollen Sie hin?“ schwebte bis zuletzt unbeantwortet über dem – publikumslosen – Fernsehstudio.


In den westlichen Medien wird viel über den russischen Präsidenten Putin geschrieben. Aber Putin kommt praktisch nie selbst zu Wort und wenn doch, dann stark verkürzt. Man kann Putin mögen oder auch nicht, aber man sollte wissen, was Putin selbst zu den drängendsten Fragen unserer Zeit sagt, um die Entscheidung darüber treffen zu können. Machen Sie sich selbst ein ungefiltertes Bild von dem, wofür Präsident Vladimir Putin steht!

In seinem Bestseller „Vladimir Putin: Seht Ihr, was Ihr angerichtet habt?“ lässt der Autor Thomas Röper, der seit 1998 überwiegend in Russland lebt und fließend Russisch spricht, den russischen Präsidenten Vladimir Putin mit ausführlichen Zitaten selbst zu Wort kommen. Ein wirklich sehr tiefgehendes Buch, welches hier direkt über den J. K. Fischer Verlag bestellbar ist.

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„Die NATO hat eiskalt gelogen & muss jetzt bezahlen“ – Dr. Daniele Ganser

Das ist eines der wichtigsten Interviews des Jahres 2022. Wir haben Dr. Daniele Ganser eingeladen und er hat uns einen tiefen Einblick in den Ukraine-Krieg gegeben. Gemeinsam mit Dominik Kettner spricht Dr. Daniele Ganser über den Auslöser des Krieges, den Profiteur und wie es wohl mit dem Ukraine-Krieg weitergeht. Wir laden Sie herzlich ein, sich dieses Interview bis zum Ende anzuschauen, denn diese Erkenntnisse werden nicht oder nur zur Hälfte in den öffentlichen Medien zu sehen sein.

Zeitbombe Inflation: Renten in wenigen Jahren nur noch die Hälfte wert!

Alle reden über die Spritpreisexplosion, die galoppierenden Lebensmittelkosten, die horrende Stromrechnung, die nicht mehr bezahlbare Gasheizung. Über eine andere Form der Wohlstandsvernichtung durch „Grünflation“ schweigen sich die Altparteien aus: Das oft nur karge Alterseinkommen der 20 Millionen Rentner in Deutschland wird nach Adam Riese binnen weniger Jahren um die Hälfte entwertet! 

Es tickt eine soziale Zeitbombe mit einer von den Polit-Schwaflern der Mainstream-Medien noch gar nicht erkannten gesellschaftlichen Sprengkraft: Senioren haben jahrzehntelang gearbeitet – und jetzt frisst die Inflation das Ersparte auf, die Rente reicht hinten und vorne nicht: Strom, Gas, Lebensmittel…

Und die Inflation trifft nicht nur die Rentner von heute. Sie trifft auch die Rentner von morgen und übermorgen! Denn das Anlagevermögen der Rentenversicherung ist von der rasanten Geldentwertung mit entsprechend weniger Rendite ebenfalls massiv betroffen – von den Folgen der EZB-Nullzinspolitik gar nicht erst zu reden! Bedeutet: Rentenkürzungen bzw. weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit (was im Ergebnis auf Jacke wie Hose hinausläuft).

Ökosozialist Habeck sorgt sich um „gesellschaftlichen Frieden“

Deutschland werde „ärmer“ werden, verharmloste Klimaminister Robert Habeck („Grüne“) vor wenigen Wochen noch die Teuerungswelle. Dieser Tage ließ er im ZDF mit ganz anderen Tönen aufhorchen: Er sorge sich angesichts zu erwartender weiterer dramatischer Preissteigerungen bei Energie um den „gesellschaftlichen Frieden“. 

Könnte es sein, dass sich Ökosozialist Habeck in Wahrheit um etwas ganz anderes sorgt? Nämlich darum, dass der „grüne“ Höhenflug im Herbst/Winter jäh sein Ende finden könnte, wenn die Wähler hierzulande den Klimaschwindel und das Narrativ vom bösen Putin endlich durchschaut haben? Wenn sie begriffen haben, dass die Inflation in Wirklichkeit eine „Grünflation“ ist! Wenn das Portemonnaie zum Synonym für „leer“ wird…

Fazit: Gegen eine Inflation von bald zehn Prozent hilft kein Neun-Euro-Ticket. Nötig sind auf breiter Front die Senkung von Steuern und Abgaben sowie ein sofortiger Ausstieg aus dem „grünen“ Energiewende-Irrsinn. Sonst könnte Wirklichkeit werden, was das Satire-Portal „Der Postillon“ dieser Tage unkte: Das 9-Euro-Ticket kostet ab nächsten Monat inflationsbedingt zehn Euro!

WEF startet „Metaverse“-Initiative und prognostiziert, dass das digitale Leben für uns „bedeutungsvoller als unser physisches Leben“ sein wird

childrenshealthdefense.org: Das Weltwirtschaftsforum und große Unternehmen haben im vergangenen Monat die Initiative „Defining and Building the Metaverse“ ins Leben gerufen, bei der sich die Unternehmen um eine Rolle bei der Definition, Entwicklung und Nutzung der Technologie streiten.

Das Weltwirtschaftsforum (WEF) und große Unternehmen haben nach Gesprächen auf der Jahrestagung in Davos, Schweiz, im letzten Monat eine neue Initiative ins Leben gerufen: „Defining and Building the Metaverse“.

Wie der Name der Initiative andeutet, sind die Beteiligten noch dabei, den Begriff „Metaverse“ genau zu definieren.

Dem WEF zufolge beinhaltet das Metaverse jedoch einen Moment, „in dem unser digitales Leben – unsere Online-Identitäten, Erfahrungen, Beziehungen und Vermögenswerte – für uns bedeutungsvoller wird als unser physisches Leben“.

Eine der Gesprächsteilnehmerinnen, Julia Goldin, Chief Product & Marketing Officer von LEGO, äußerte sich optimistisch darüber, wie das Metaverse die Entwicklung von Kindern unterstützen könnte:

„Für uns hat es Priorität, eine Welt zu schaffen, in der wir Kindern alle Vorteile des Metaversums bieten können – eine Welt, in der immersive Erfahrungen, Kreativität und Selbstdarstellung im Mittelpunkt stehen – und zwar auf eine Art und Weise, die auch sicher ist, ihre Rechte schützt und ihr Wohlbefinden fördert.“

Während sich die Gespräche auf die Frage konzentrierten, wie der Begriff „Metaverse“ definitiv zu definieren ist, ging es auch darum, wer an seiner Entwicklung beteiligt sein und möglicherweise davon profitieren sollte.

Die an den Gesprächen Beteiligten positionierten sich, um „umsetzbare Strategien für die Schaffung und Verwaltung“ eines „interoperablen und sicheren“ Metaversums zu entwickeln und auszutauschen.

Es wurden auch ausführliche Diskussionen darüber geführt, wie ein ethisches und integratives Metaversum geschaffen werden kann, indem Organisationen aus dem privaten und öffentlichen Sektor, einschließlich Unternehmen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Regulierungsbehörden, einbezogen werden.

Das WEF beschrieb die Initiative als „Zusammenführung führender Stimmen aus dem privaten Sektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Politik“, um „die Parameter“ für die zukünftige Entwicklung des Metaversums zu definieren.

Eine Sitzung am 25. Mai – „Shaping a Shared Future: Making the Metaverse“ – umfasste die folgenden Diskussionsteilnehmer.

  • Chris Cox, Chief Product Officer der Muttergesellschaft von Facebook, Meta.
  • Peggy Johnson, CEO von Magic Leap, das vom WEF als „ein Unternehmen für räumliche Datenverarbeitung, das die nächste Computerplattform entwickelt“ beschrieben wird.
  • Philip Rosedale, Gründer von Linden Lab, das die virtuelle Welt „Second Life“ entwickelt hat und im April von Meta übernommen wurde.
  • Andrew R. Sorkin, Finanzkolumnist für die New York Times und Co-Moderator der CNBC-Sendung „Squawk Box“.
  • Omar Sultan Al Olama, Staatsminister für künstliche Intelligenz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, ernannt im Jahr 2017

Nick Clegg, Metas Präsident für globale Angelegenheiten und früherer stellvertretender Premierminister Großbritanniens, sagte, die „Multistakeholder-Initiative“ ziele darauf ab, eine führende Rolle bei der Etablierung und Gestaltung des Metaversums zu übernehmen.

Das WEF sagte, dass frühe Interessengruppen eine besonders wichtige Rolle in diesem Prozess spielen werden:

‚Defining and Building the Metaverse‘ ist die weltweit führende Multistakeholder-Initiative zur Entwicklung und zum Austausch von umsetzbaren Strategien zur Schaffung und Gestaltung des Metaversums.

„Durch die Schaffung eines Raums für weltweit führende Vertreter aus Industrie, Zivilgesellschaft und Regierung wird die Initiative Erkenntnisse und Lösungen austauschen und beschleunigen, die das Metaverse zum Leben erwecken werden.

„Durch die Teilnahme an der Initiative spielen die Mitglieder eine wichtige Rolle bei der Definition und dem Aufbau des Metaversums“.

Aufbau eines ‚Metaverse‘, das noch nicht endgültig definiert ist

Obwohl, wie der Name schon sagt, ein Teil des Ziels der Initiative darin besteht, „Metaverse“ zu definieren, hat das WEF diese sehr weit gefasste, allgemeine Definition angeboten:

“ … eine künftige dauerhafte und vernetzte virtuelle Umgebung, in der soziale und wirtschaftliche Elemente die Realität widerspiegeln. Nutzer können mit ihr und untereinander gleichzeitig über Geräte und immersive Technologien interagieren und sich mit digitalen Vermögenswerten und Eigentum beschäftigen.

Damit wird die „einfachste“ Definition des WEF erweitert, die das Metaversum als „eine einheitliche und dauerhafte virtuelle Umgebung, auf die über Technologien der erweiterten Realität (XR) zugegriffen wird“, beschreibt.

Das WEF sagte, das Metaversum sei am sinnvollsten „als eine Linse zu sehen, durch die man die laufende digitale Transformation betrachten kann“, basierend auf der Überzeugung, dass „virtuelle Welten, die vernetzte Geräte, Blockchain und andere Technologien beinhalten, so alltäglich sein werden, dass das Metaversum zu einer Erweiterung der Realität selbst wird“.

Genauere Definitionen des Metaversums können sich jedoch „auf viele Arten entwickeln, abhängig von Forschung, Innovation, Investitionen und Politik“, so das WEF.

Dem WEF zufolge kann das Metaversum „in drei Denkschulen kategorisiert werden“, zu denen gehören:

  • Das Metaversum „als Produkt oder Dienstleistung“.
  • Das Metaverse „als ein Ort, an dem Benutzer sich verbinden, interagieren und sich selbst und ihre Besitztümer über mehrere digitale Orte hinweg übertragen können“, wie z. B. „Spiele- und Erstellerplattformen“.
  • Das Metaverse als ein Moment, „in dem unser digitales Leben – unsere Online-Identitäten, Erfahrungen, Beziehungen und Vermögenswerte – für uns bedeutungsvoller wird als unser physisches Leben“ – eine Definition, die das WEF in seinem Artikel als „überzeugend“ bezeichnet.

Trotz der zweideutigen Definition des WEF für das Metaversum als Konzept ist die Organisation bei der Vorhersage seiner Auswirkungen und seines Wertes für große (und reale) Unternehmen und Betriebe eindeutig:

„Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. So wie das Internet und die Smartphones unsere sozialen und geschäftlichen Interaktionen verändert haben, könnte das Metaverse die Art und Weise, wie Menschen und Unternehmen kommunizieren und arbeiten, auf innovative und unvorhersehbare Weise verändern.“

Die neue WEF-Initiative wird sich auf zwei Schlüsselbereiche oder „Aktionsspuren“ konzentrieren: Metaverse Governance und die Schaffung von „wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert“. Das WEF wird Themen aus den Bereichen Regulierungsrahmen, Technologieauswahl und wirtschaftliche Möglichkeiten untersuchen“.

Genauer gesagt bezieht sich „Metaverse Governance“ auf die Verpflichtung der Mitglieder der Initiative, „Governance-Rahmenwerke für interoperable, sichere und integrative Metaverse-Ökosysteme“ zu empfehlen.

Laut WEF „bedeutet dies, dass eine Harmonisierung zwischen Regulierung und Innovation gefunden werden muss, um Interoperabilität zu entwickeln und gleichzeitig die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer zu wahren.“

Die Schaffung von wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert“ wird wiederum voraussetzen, dass die Mitglieder der Initiative „Erkenntnisse und Lösungen, die das Metaverse zum Leben erwecken, teilen und beschleunigen“.

Das WEF sagte, dass „sie dabei neue Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle über Branchen hinweg abbilden und Elemente und Anwendungsfälle identifizieren werden, die wirtschaftliche Chancen bieten.“

Interessenvertreter der Industrie sehen das gewinnbringende Potenzial des Metaversums

Der Aktionsbereich der Initiative „Generierung von wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert“ täuscht darüber hinweg, was der Kern der WEF-Bemühungen sein könnte, die Regeln für das Engagement im Metaverse festzulegen, während es sich noch im Anfangsstadium befindet.

Mehr als 60 Unternehmens-„Stakeholder“ haben sich bisher der Initiative angeschlossen, darunter mehrere Big-Tech-Firmen wie Meta, Microsoft, das taiwanesische Unternehmen für Unterhaltungselektronik HTC und Sony Interactive, begleitet von Walmart, der LEGO Group sowie Akademikern und Vertretern der Zivilgesellschaft.

Viele dieser Akteure könnten durch das Wachstumspotenzial des Metaversen-Marktes angelockt werden, der laut Bloomberg bis 2024 auf 800 Milliarden Dollar anwachsen wird.

Beispiele dafür gibt es bereits. So verkauft das beliebte Videospiel Fortnite laut WEF „jedes Jahr digitale Kosmetikartikel im Wert von über 3 Milliarden Dollar an die Spieler und ist damit gemessen am Umsatz ein größeres Bekleidungsunternehmen als mehrere globale Modehäuser.“

Angesichts des Marktpotenzials ist es nicht verwunderlich, dass Führungskräfte mehrerer Big-Tech-Unternehmen und des WEF selbst die neue Initiative des WEF lobten.

Jeremy Jurgens, der Geschäftsführer des WEF, erklärte beispielsweise:

„Die Initiative ‚Defining and Building the Metaverse‘ gibt der Branche ein wichtiges Instrumentarium für den ethischen und verantwortungsvollen Aufbau des Metaversums an die Hand.

„Dies wird dazu beitragen, dass wir dieses lebenswichtige Medium für die soziale und wirtschaftliche Interkonnektivität auf integrative, ethische und transformative Weise voll nutzen können.“

Clegg von Meta fügte hinzu:

„Das Metaverse befindet sich in einem frühen Stadium seiner Entwicklung. Wenn es gut gemacht wird, könnte das Metaverse eine positive Kraft für Inklusion und Gleichberechtigung sein und einige der Klüfte überbrücken, die in den heutigen physischen und digitalen Räumen bestehen.

„Deshalb wird die Initiative ‚Definition und Aufbau des Metaverse‘ so wertvoll sein. Sie darf nicht allein von Technologieunternehmen gestaltet werden. Sie muss offen und im Geiste der Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor, den Gesetzgebern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den Menschen, die diese Technologien nutzen werden, entwickelt werden.

„Diese Anstrengungen müssen im besten Interesse der Menschen und der Gesellschaft unternommen werden, nicht im Interesse der Technologieunternehmen“.

Brad Smith, Präsident und stellvertretender Vorsitzender von Microsoft, merkte an:

„Das Metaverse befindet sich zwar noch im Anfangsstadium, aber wir glauben, dass es das Potenzial hat, bessere Verbindungen für alle zu schaffen.

„Als Branche sind wir alle verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieses neue Paradigma so entwickelt wird, dass es für alle zugänglich ist, die Bedürfnisse der Menschen in den Vordergrund stellt, die zwischenmenschlichen Beziehungen fördert und sicher entwickelt wird, wobei das Vertrauen von vornherein eingebaut ist.

Cher Wang, Gründerin und Vorsitzende von HTC, bezeichnete das Metaverse als „unvermeidlich“ und sagte:

„Das Metaverse ist der nächste unausweichliche Schritt in der Entwicklung des Internets, aber es erfordert eine umfassende Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ökosystems, um es zu einer offenen, sicheren und geschützten Umgebung zu machen.

„Diese Initiative des Forums ist ein solider Anfang, um die wichtigsten technologischen und politischen Grundlagen anzugehen, damit das Metaverse sein grenzenloses Potenzial entfalten kann.“

Peggy Johnson von Magic Leap äußerte sich ebenfalls begeistert über die Veränderungen, die das Metaverse bewirken könnte, auch in Bereichen wie dem Gesundheitswesen:

„Bei Magic Leap sind wir begeistert davon, wie Technologien wie Augmented Reality die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, verändern werden, insbesondere in wachsenden Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Fertigung und dem öffentlichen Sektor.

„Um das Potenzial dieser Technologien auszuschöpfen, bedarf es eines durchdachten Rahmens für die Regulierung, der die Nutzer schützt und künftige Innovationen erleichtert und von allen Beteiligten, einschließlich Unternehmen, Verbrauchern, Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulen, unterstützt wird.“

Yat Sui, Mitbegründer und Vorsitzender von Animoca Brands, einem in Hongkong ansässigen Unternehmen für Spielesoftware, beschrieb das Potenzial des Metaverse im Bereich des „digitalen Eigentums“:

„Animoca Brands freut sich, Teil der ersten Metaverse-Initiative des Weltwirtschaftsforums zu sein, und wir freuen uns auf den Dialog mit unseren Branchenkollegen, während wir das Potenzial von echtem digitalen Eigentum im offenen Metaverse erkunden.“

Andere, wie Dr. Inhyok Cha, CEO des südkoreanischen IT-Service-Management-Unternehmens CJ Olive Networks und Group Chief Digital Officer der CJ Corporation, lobten die neue WEF-Initiative für ihr Potenzial, den Akteuren bei der Überwindung „unvorhergesehener Komplexitäten“ zu helfen: „Die rasante Entwicklung und Übernahme des Metaverse durch die Unternehmen ist eine Herausforderung.

„Die rasche Weiterentwicklung und Übernahme des Metaversums wird unvorhergesehene Komplexitäten in Bezug auf Governance, Ethik, soziale und industrielle Auswirkungen schaffen.

„Daher wird die Notwendigkeit kollektiver Intelligenz zur Antizipation, Analyse, Gestaltung, Erprobung und ständigen Überarbeitung von Governance-Maßnahmen und -Rahmenwerken entscheidend sein.“

Wer wird das „Metaverse“ regieren?

Inhyoks Bemerkungen spiegeln die auch vom WEF eingeräumten Fragen darüber wider, wer das Metaversum „regieren“ wird und auf welche Weise.

Das WEF beschreibt die Verwaltung des Metaversums als „eine vielschichtige Herausforderung, bei der Interoperabilität, Datenschutz und Sicherheit berücksichtigt werden müssen“.

Dem WEF zufolge stellen „reale Governance-Modelle“ eine mögliche Option für die Steuerung des Metaversums dar.

Das WEF bezieht sich jedoch nicht auf verfassungsmäßig definierte Governance-Institutionen mit Kontrollen und Gegengewichten, sondern nennt Facebooks „Oversight Board“ als Beispiel für ein solches „real-world governance model“.

Dem WEF zufolge sind jedoch nicht alle Gesetzgeber mit solchen Modellen zufrieden“ und verweisen beispielsweise auf neue Vorschriften wie den Digital Services Act der Europäischen Union, der die Moderation von Inhalten und Desinformation“ auf Social-Media-Plattformen kontrollieren soll.

Als weitere potenzielle Governance-Modelle nannte das WEF benutzerbasierte Systeme auf der Grundlage der Blockchain-Technologie und nicht-fungible Token (NFTs).

Tech-Unternehmen sind begierig darauf, die Technologien des zukünftigen „Metaverse“ zu entwickeln

Für die großen Tech-Unternehmen gehen die potenzielle Rentabilität und die Einnahmequellen, die das Metaversum bietet, Hand in Hand mit der Fähigkeit der Unternehmen, die Technologien zu entwickeln, die zur Schaffung des Metaversums eingesetzt werden.

Laut WEF entwickeln große Technologieunternehmen wie Apple, Google, Meta Platforms (Facebook), Microsoft, Niantic und Valve die Technologien, die die Zukunft des Metaversums prägen werden“.

Das WEF fügt hinzu, dass das Metaversum von drei potenziellen technologischen Innovationen geprägt sein wird, darunter „Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Brain-Computer-Interfaces (BCI)“.

Während VR und AR vielen bekannt sein dürften, stellt BCI die ehrgeizigste dieser drei technologischen Richtungen dar – und könnte über die wahren Absichten des WEF und der „Interessenvertreter“ dieser neuen Initiative hinwegtäuschen.

Konkret zielt BCI darauf ab, „Bildschirme und physische Hardware vollständig zu ersetzen“.

Das WEF verweist auf Technologien wie Neuralink, die „einen neurochirurgischen Eingriff erfordern, um Geräte in das Gehirn zu implantieren“, als ein Beispiel für BCI.

Der Präsident der Alibaba Group, J. Michael Evans, schwärmte während des Treffens von „individuellen Kohlenstoff-Fußabdruck-Trackern“ – ähnlich der „Personal Carbon Allowance“-Technologie, über die The Defender bereits berichtet hatte.

In ähnlicher Weise sagte der CEO von Nokia, Pekka Lundmark, voraus, dass bis 2030 „Smartphones direkt in den Körper implantiert werden“, was sicherlich die Ausweitung des Metaversums erleichtern wird.

Norwegen macht den Anfang und will den Lebensmitteleinkauf der Bürger überwachen

Ich habe bereits darüber geschrieben, dass Norwegen ein führendes Land ist, wenn es um den digitalen Personalausweis geht. Er ist fast ein Muss, um ein modernes Leben zu führen. Die Menschen müssen ihn für Online-Banking und viele andere Dinge benutzen.

Jetzt stellt sich heraus, dass Norwegen noch mehr Kontrolle über seine Bürger haben will. Das Staatliche Statistische Zentralbüro (SSB) in Norwegen verlangt jetzt, die Lebensmitteleinkäufe der Bürger zu kennen und alle Kartenzahlungen zu verfolgen.

Das SSB war nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich an der Einrichtung eines „Volksregisters“ in Norwegen beteiligt, das dazu führte, dass die Menschen eine eindeutige ID-Nummer, die „Geburtsnummer“, erhielten. Diese Behörde weiß bereits, wo die Menschen wohnen und wie viel Einkommen sie haben, aber jetzt will sie auch alles, was man im Supermarkt kauft, genau verfolgen. Sie wollen jedes einzelne Lebensmittel kennen, das Sie kaufen.

Der norwegische Staat will buchstäblich wissen, was Sie zu Mittag gegessen haben!
Das geht zu weit.

Dieser jüngste Schritt geht tatsächlich ziemlich weit in Richtung einer Kontrollgesellschaft. Wir sind jetzt mit Volldampf dabei. Fast alle großen Lebensmittelketten in Norwegen wurden verpflichtet, ihre Kassendaten an den Staat weiterzugeben.

Sie haben auch ein Kartenterminalunternehmen namens Nets verpflichtet, dem Staat detaillierte Informationen über alle Transaktionen zu übermitteln. Etwa 80 % der Kartenzahlungen in norwegischen Lebensmittelgeschäften werden über dieses Unternehmen abgewickelt.

Eine Verbindung zwischen den Zahlungstransaktionen mit der Debitkarte und den Quittungen der Lebensmittelgeschäfte ermöglicht es dem SSB [dem staatlichen Statistikamt], die Zahlungstransaktionen und die Quittungen von über 70 % der täglichen Lebensmitteleinkäufe miteinander zu verbinden“, so das staatliche Amt in einer Erklärung auf seiner Website.

Stellen Sie sich das vor! Norwegen wird die Zahlungsdaten von Kartenzahlungen mit den Quittungen von Lebensmittelgeschäften verknüpfen, um genau herauszufinden, welche Art von Lebensmitteln die Menschen kaufen und wer sie kauft. Mit anderen Worten: Norwegen wird genau verfolgen, welche Art von Lebensmitteln die Bürger kaufen. Wir sprechen hier von einer neuen Stufe der staatlichen Kontrolle.

Der Staat wird wissen, was Sie zum Frühstück, Mittag- und Abendessen gegessen haben, einfach alles. Cola, Schinken, Hühnchen, Steak, was immer Sie wollen. Der Staat wird das alles sehen.

Der Staat wird alle Zahlungen Norwegens verfolgen. Wir sprechen hier von enormen Datenmengen. Das staatliche Statistikamt wird JEDEN Tag 2,4 Millionen Quittungen und jedes Jahr etwa 1,6 Milliarden Kartentransaktionen erfassen. Oh, und hören Sie sich das an. Diese Daten werden laut NRK nicht gelöscht, sobald sie erfasst sind.

Über welche Art von Zahlungsdaten reden wir hier? Nun, sehen wir uns das mal an.

  • Datum der Transaktion.
  • Status der Transaktionsart.
  • Kartendienst.
  • Organisationsnummer des Unternehmens, in dem die Karte verwendet wurde.
  • Name des Unternehmens, bei dem die Karte eingesetzt wurde.
  • Name des Kartennutzers, Kontonummer.
  • Bezahlter Betrag für Artikel.
  • Bezahlter Gesamtbetrag.

Diese Daten werden dann mit den Quittungen aus dem Geschäft kombiniert und dazu verwendet, herauszufinden, was genau die Leute gekauft haben. Das ist erschreckend!

Der Staat sammelt also nicht nur Daten über alle Kartentransaktionen und kombiniert sie mit Quittungen aus Geschäften, um herauszufinden, was genau Sie gekauft haben, sondern er wird diese Daten auch auf unbestimmte Zeit speichern. Der Staat will alles über Sie wissen!

Eine Lebensmittelkette namens NorgesGruppen ist sehr unglücklich über diese neue Nachverfolgung und kündigte an, dass sie sich darüber beschweren wird, weil sie sagt, dass dies „sehr aufdringlich in Bezug auf die persönlichen Daten unserer Kunden ist und wir dem nicht zustimmen können, ohne Datatilsynet [Datenschutzbehörde in Norwegen] um Rat gefragt zu haben“.

Auch das Kartenzahlungsunternehmen Nets steht dem kritisch gegenüber und sagt, dass diese Nachverfolgung „problematisch und aufdringlich für einzelne Bürger sein kann“.

Das staatliche Statistikamt sagt, dass diese Informationen unter anderem von den Gesundheitsbehörden verwendet werden können, um die Entwicklung des norwegischen Lebensmittelkonsums zu berechnen und zu sehen, wie dieser in verschiedenen geografischen Gebieten variiert. Es sei wichtig, „regionale, demografische und soziale Unterschiede im Lebensmittelkonsum“ zu ermitteln.

Außerdem können diese Zahlungsinformationen verwendet werden, um Statistiken darüber zu erstellen, welche Bürgerinnen und Bürger private Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen und wie viel Geld sie dafür ausgeben.

WOW!

Es werden also nicht nur die Lebensmitteleinkäufe der Bürger verfolgt, sondern auch andere Dinge, wie z. B. wer für die private Gesundheitsfürsorge bezahlt (im Gegensatz zur öffentlichen Gesundheitsfürsorge, die in Norwegen übrigens auch Geld kostet).

Damit wird der Weg zu einer totalen Kontrollgesellschaft geebnet. Denken Sie daran, dass Norwegen ein führendes Land ist, wenn es um digitale Ausweise geht. Sie können mehr darüber lesen, wie das digitale Ausweissystem in Norwegen funktioniert, in meinem früheren Artikel. Hier zu finden.

Und wenn Sie ein regelmäßiger Leser meines Substack sind, werden Sie wissen, dass Norwegen im nächsten Jahr ein neues System für digitale Ausweise einführen wird. Die Menschen werden in der Lage sein, ihre Identität online zu überprüfen, indem sie ihr Gesicht oder ihre Fingerabdrücke scannen.

Der beängstigende Teil ist folgender: Was ist, wenn diese Informationen in die falschen Hände geraten? Oder stellen Sie sich ein paar Jahre später vor. Nehmen wir an, jemand postet etwas in den sozialen Medien, das die Regierung missbilligt. In einer bargeldlosen Gesellschaft mit vollständiger staatlicher Kontrolle wäre es für den Staat ein Leichtes, Andersdenkende zu bestrafen, indem er ihnen beispielsweise den Zugang zu Lebensmitteln verwehrt.

Was wir jetzt sehen, ist sehr beängstigend. Der Staat versucht, die totale Kontrolle über das Leben der Menschen zu erlangen und jedes noch so kleine Detail ihres Lebens zu regeln.

Die einzige Möglichkeit, sich dieser staatlichen Überwachung der Einkäufe zu entziehen, besteht darin, Bargeld zu verwenden. Die Frage ist jedoch, wie lange das noch möglich sein wird, da die bargeldlose Gesellschaft immer weiter vorangetrieben wird. Und jetzt verstehen Sie vielleicht auch, warum diese bargeldlose Gesellschaft vorangetrieben wird… Damit der Staat alles kontrollieren kann, was Sie tun.

Bargeldlose Gesellschaft. Digitaler Ausweis. Gesichtserkennung. Staatliche Überwachung Ihrer Einkäufe. Das hört sich langsam sehr nach Orwell an.

Sieht so aus, als würde ich in Zukunft viel mehr mit Bargeld einkaufen…