Kategorie: Nachrichten
„Massenhaftes deutsches Sterben möglich“ – Ungarischer Sicherheitsexperte warnt nach Merz‘ Entscheidung zu Waffenlieferungen
Nach der Ankündigung des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz, dass die Ukraine nun mit westlichen Waffen, darunter auch deutschen Taurus-Raketen, russisches Territorium angreifen kann, äußerte der ungarische Sicherheitsexperte György Nógrádi in einem Interview ernste Bedenken.
Der ungarische Analyst warnte, dass diese Entscheidung den Krieg auf eine „neue Stufe“ heben könnte. Er erklärte, dass die Lieferung von Taurus-Raketen, die eine hohe Reichweite haben, den ukrainischen Streitkräften ermöglichen würde, russische Städte, einschließlich Moskau, zu attackieren. Diese Waffe wurde zuvor von der deutschen Regierung unter Olaf Scholz abgelehnt, da deren Einsatz deutschen Militärs erfordert hätte, was eine direkte Eskalation des Konflikts bedeutet hätte.
„Die einzige Waffe, deren Übergabe die vorherige Regierung verweigert hat – die Taurus-Raketen – wird jetzt übergeben“, sagte Nógrádi. Er machte deutlich, dass der Einsatz dieser fortschrittlichen Raketen durch ukrainische Truppen möglicherweise den Einsatz deutscher Spezialisten notwendig machen könnte, was zu einem „massiven Tod von Deutschen“ führen könnte.
Die Lieferung dieser Waffensysteme könnte eine drastische Veränderung in der deutschen Außenpolitik darstellen, da sie Deutschland näher in den Konflikt hineinzieht. Nógrádi erklärte, dass dies ein direkter Beweis für die zunehmende militärische Eskalation sei, die nicht nur die Ukraine, sondern auch westliche Länder wie Deutschland stärker involviere. Besonders besorgniserregend ist dabei der Einsatz von Drohnen und Raketen durch Russland, deren Zahl und Effizienz laut Nógrádi deutlich gestiegen sind, was die ukrainische Luftabwehr zunehmend überfordert.
Ein verlängertes Kriegsszenario und die Gefahr eines nuklearen Konflikts
Nógrádi betonte, dass Merz‘ Entscheidung die Wahrscheinlichkeit eines langen und intensiven Konflikts erhöhe, da Waffen und Ausrüstung weiterhin in die Ukraine fließen würden. Die potenziellen nuklearen Folgen eines solchen Konflikts dürfen nicht unterschätzt werden, da Russland und die USA über umfangreiche Atomwaffenbestände verfügen. Ein atomarer Konflikt könnte verheerende globale Auswirkungen haben.
Wirtschaftliche Folgen für Deutschland
Über die militärischen Implikationen hinaus sprach Nógrádi auch die wirtschaftlichen Folgen für Deutschland an. Er erklärte, dass die deutsche Wirtschaftspolitik, die auf der Kombination von billigen russischen Rohstoffen und fortschrittlicher deutscher Technologie basierte, nun „gesprengt“ wurde. Deutschland bezieht jetzt russische Rohstoffe zu deutlich höheren Preisen über Zwischenhändler wie Indien oder Norwegen, was zu einer „wirtschaftlichen Selbstschädigung“ führe.
Nógrádi schloss mit einer düsteren Prognose: „Dieser Krieg ist noch nicht zu Ende, er fängt gerade erst an, richtig hart zu werden.“
Städte setzen stillschweigend Gesichtserkennung ein, um jede Bewegung zu verfolgen – auf dem Weg zur totalen Überwachung
In den USA wird in Städten landesweit zunehmend KI-gestützte Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt, um Menschen in Echtzeit zu identifizieren und zu überwachen – oft ohne öffentliche Debatte. In Städten wie Milwaukee und New Orleans formiert sich zwar Widerstand, doch der Trend ist eindeutig: Schritt für Schritt werden Städte zu „Smart Cities“ – mit dem Fernziel: die „15-Minuten-Stadt“.
Milwaukee: Rat gegen Polizeiüberwachung – doch Technokraten bleiben am Drücker
Die Polizei von Milwaukee will Gesichtserkennung – obwohl der Stadtrat mit großer Mehrheit dagegen ist. 11 von 15 Ratsmitgliedern haben ein Schreiben unterzeichnet, das sich klar gegen die Einführung dieser Technologie durch die Polizei ausspricht. Bedenken gibt es vor allem wegen Voreingenommenheit, ethischer Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten.
Die Polizei argumentiert erwartungsgemäß mit „Sicherheit“, „Schnelligkeit“ und „Effizienz“. Die Technologie könne helfen, Verbrechen schneller aufzuklären – unter Wahrung der Bürgerrechte. Man wolle die Öffentlichkeit konsultieren, verspricht sie. Doch das Schreiben des Rats widerspricht: Die Risiken überwögen die möglichen Vorteile deutlich. Auch werde auf Studien verwiesen, wonach die meisten Algorithmen bei Menschen mit dunkler Hautfarbe, Frauen und älteren Menschen häufiger falsch liegen.
Als Risikofaktor wird im Schreiben sogar explizit der mögliche Missbrauch durch die Trump-Regierung erwähnt – was Leo Hohmann zu Recht als kurzsichtig kritisiert: Wäre alles in Ordnung, wenn ein anderer Präsident im Amt wäre? Gesichtserkennung ist keine Frage des politischen Lagers – sondern des Prinzips.
New Orleans: Project NOLA auf dem Prüfstand
Auch in New Orleans wird debattiert. Die dortige Polizei nutzt bereits „Project NOLA“, ein landesweites Netzwerk von Überwachungskameras. Die Stadt prüft derzeit, ob die KI-Gesichtserkennung darin verboten, reguliert oder unter städtische Aufsicht gestellt werden soll. Echtzeit-Alerts wurden pausiert – aber die Nutzung geht weiter.
Das eigentliche Problem: Smart Cities auf dem Vormarsch
Was hier passiert, ist keine einzelne Fehlentscheidung, sondern Teil eines globalen Trends. Mächtige Technokraten und Konzerne drängen weltweit auf die Einführung totaler Überwachung unter dem Deckmantel von Sicherheit und Modernisierung. Viele Lokalpolitiker sind überfordert oder naiv – sie erkennen nicht, was diese Technologien langfristig bedeuten.
Laut Smart Cities Dive gehören Städte wie Atlanta, Boston, San Francisco, Washington D.C., Chicago, Seattle, Miami, New York, Los Angeles und San Jose zu den am schnellsten digitalisierten Städten der USA. Der nächste Schritt: die „15-Minuten-Stadt“ – ein dystopisches Konzept, bei dem Überwachung nicht mehr nur „Schutz“ bietet, sondern aktiv zur Durchsetzung politischer Agenden genutzt wird – von Klimaauflagen bis Verhaltenslenkung.
Gesichtserkennung, Nummernschilderfassung, Bewegungsprofile – willkommen in Orwells Realität
Kombiniert mit Kennzeichenscannern wird die Gesichtserkennung zur perfekten Kontrollinfrastruktur: Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Bahnreisende – jeder ist sichtbar, verfolgbar, analysierbar. Und das meist ohne Wissen oder Zustimmung der Betroffenen.
Während einige Städte darüber öffentlich streiten, wird in vielen anderen bereits stillschweigend eingeführt – oft mit finanzieller Unterstützung aus Washington. Wird in deiner Stadt schon gescannt und verfolgt, ohne dass du es weißt?
Jetzt ist der Moment, es herauszufinden – und öffentlich zu machen.
Trump „entkernt den Tiefen Staat“ im Nationalen Sicherheitsrat – Medien
Mehr als 100 Mitarbeiter wurden abrupt entlassen, wie Quellen berichten, die an der Umstrukturierung beteiligt waren.
Die Trump-Regierung hat den Nationalen Sicherheitsrat (NSC) massiv umgestaltet. Übereinstimmenden Berichten zufolge wurden über 100 Beamte entlassen, das Personal des mächtigen Beratungs- und Koordinierungsgremiums wurde drastisch reduziert – ein Schritt, den ein Insider aus dem Weißen Haus als gezielten Versuch bezeichnete, „den Tiefen Staat auszunehmen“.
Wie mehrere Medien am Freitag berichteten, traf es Mitarbeiter nahezu aller Abteilungen des NSC – darunter auch solche, die für sensible globale Krisenregionen wie die Ukraine, den Iran und den indopazifischen Raum zuständig waren. Die betroffenen Beschäftigten erhielten laut CNN und Reuters am späten Freitagnachmittag E-Mails mit der Mitteilung, dass sie lediglich 30 Minuten Zeit hätten, ihre Schreibtische zu räumen.
Ein Regierungsbeamter beschrieb die Umstrukturierung gegenüber Axios als eine strategische Neuausrichtung. Ziel sei es, die bürokratische Einflussnahme zu minimieren und außenpolitische Entscheidungen stärker auf die Spitze der Regierung zu konzentrieren. Eine zentrale Rolle spiele dabei Außenminister Marco Rubio, der zugleich als nationaler Sicherheitsberater fungiert.
„Der NSC ist der ultimative Deep State“, sagte der Beamte.
„Es ist Marco gegen den Tiefen Staat. Wir nehmen den Tiefen Staat auseinander.“
Rubio, der bereits maßgeblich an der Verschlankung des Außenministeriums und der US-Entwicklungshilfeagentur USAID beteiligt war, betonte, dass der NSC zu seinem „ursprünglichen Zweck“ zurückgeführt werden solle – nämlich zur Koordination, nicht zur Gestaltung von Politik.
„Der NSC wird jetzt besser in der Lage sein, mit den Behörden zusammenzuarbeiten“, sagte Rubio gegenüber Axios, ohne den genauen Umfang der Kürzungen zu bestätigen.
Laut mehreren anonymen Regierungsquellen soll der NSC künftig nur noch rund 50 Mitarbeiter umfassen – deutlich weniger als die über 300 unter der Biden-Regierung und auch weniger als die bereits verschlankte Struktur in Trumps erster Amtszeit. Wie Reuters berichtet, könnten ganze Abteilungen gestrichen oder zusammengelegt werden – darunter auch jene, die für die Afrikapolitik oder die NATO-Zusammenarbeit zuständig sind.
Hochrangige Regierungsbeamte verweisen auf Trumps jüngste Aufhebung der Syrien-Sanktionen als Beispiel für das neue, stark zentralisierte Entscheidungsmodell.
„Der Präsident gab den Befehl. Das Kabinett folgte. Kein Bedarf an endlosen Schichten von Ausschüssen“, erklärte ein Beamter gegenüber Axios.
„Das ist umgekehrter Workflow in Aktion.“
Die Entlassungen folgten nur wenige Wochen, nachdem Trump den ehemaligen nationalen Sicherheitsberater Mike Waltz entlassen und zum US-Botschafter bei den Vereinten Nationen ernannt hatte – ein Schritt, der Berichten zufolge mit der Weitergabe sensibler militärischer Planungen zusammenhängen soll. Waltz hatte offenbar an politischem Einfluss verloren, nachdem er versehentlich einen Journalisten zu einem vertraulichen Gespräch über Luftangriffe im Jemen eingeladen hatte.
Die plötzliche Umstrukturierung, die direkt vor dem Memorial-Day-Wochenende vollzogen wurde, gehört zu den tiefgreifendsten institutionellen Eingriffen während Trumps zweiter Amtszeit. Betroffen waren dabei sowohl langjährige Beamte als auch politische Ernennungen aus dem Trump-Lager. Das Weiße Haus äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Personalentscheidungen.
Es gilt jedoch als sicher, dass Rubio den Nationalen Sicherheitsrat vorerst weiterführen wird – unterstützt von seinen beiden neuen Stellvertretern Andy Baker und Robert Gabriel in der neu aufgestellten Führungsstruktur.

Maskenpflicht: Wie das Robert Koch-Institut die Öffentlichkeit täuschte
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert
Maskenpflicht: Wie das Robert Koch-Institut die Öffentlichkeit täuschte
Rückblick ins erste Corona-Jahr: Das RKI hatte das Maskentragen im öffentlichen Raum zunächst abgelehnt, schwenkte während des Lockdowns im April 2020 aber überraschend um. Die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein hat nun nachgewiesen, wie die Behörde damals eine Evidenz für die Wirksamkeit der Masken nur vortäuschte – und damit die Beschlüsse der Regierung zu einer Maskenpflicht ermöglichte.
von Paul Schreyer
Am Anfang galt die Wissenschaft. Als die Debatte um die Masken in Deutschland begann, vertrat das Robert Koch-Institut (RKI) noch eine evidenzbasierte Position. Man kannte die Fakten und referierte sie nüchtern. Das interne Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 27. Januar 2020 ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Selbstbewusst hielten die Fachleute der Behörde fest:
„Tragen von Mund-Nasenschutz für öffentliche Bevölkerung bei asymptomatischen Patienten nicht sinnvoll. Es liegt keine Evidenz vor als sinnvolle präventive Maßnahme für die Allgemeinbevölkerung. Sinnvoll bei: symptomatischen Patienten (sofern sie dies tolerieren) und auch bei pflegenden Angehörigen bei engem Kontakt. Es wird keine Bevorratung von Masken, etc. empfohlen. BZgA weist auf normale Husten-Etiquette und Händehygiene im Rahmen der Influenza-Saison hin. Information zur häufigen Maskennutzung in Asien, da hier die Anwendung oft sichtbar ist und Fragen aufkommen. Dieses Verhalten in Asien bezieht sich aber nicht nur auf nCoV-Lage, sondern generell auf die saisonale Grippe und auch auf Luftverschmutzung.“

Einen Monat später, im Protokoll vom 26. Februar hieß es mit ähnlichem Tenor:
„Evidenz für MNS – keine Studien die Kontraproduktivität belegen/dagegen sind, keine Evidenz dafür. ECDC empfehlen sie nicht für gesunde Personen in der Allgemeinbevölkerung. RKI bleibt dabei: nicht empfohlen in der Öffentlichkeit, in häuslichem Umfeld mit Fall ja, auch zum Schutz anderer“
Nicht nur in den internen Protokollen, auch öffentlich wurde diese Position klar und deutlich vertreten. So bekräftigte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Februar vor laufenden Kameras nochmals ausdrücklich, was das RKI nicht empfehle:
„Wir empfehlen nicht die Nutzung von Desinfektionsmitteln im allgemeinen Alltagsleben, auch in dieser jetzigen Situation nicht, und wir empfehlen ebenfalls nicht die Nutzung von Gesichtsmasken oder Mund-Nasen-Schutz im Allgemeinen in der allgemeinen Öffentlichkeit und im Alltagsleben. Das sind noch zwei Punkte, die ich gerne betonen möchte.“
Auf Nachfrage eines anwesenden Journalisten zum Nutzen der Masken in der Öffentlichkeit stellte Schaade klar:
„Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“
Doch rasch drehte sich der Wind. Eine Maskenpflicht geriet zunehmend in die öffentliche Diskussion und das RKI leistete nicht etwa Widerstand und verteidigte die wissenschaftlichen Fakten, sondern knickte Zug um Zug ein, wie die folgenden Auszüge aus den Protokollen eindrücklich belegen. So hieß es am 19. März:
„Maskenbenutzung: Wenn es mehr Infizierte gibt laufen auch mehr Ausscheider rum, Thema wird relevanter und muss erneut bedacht werden. Spätestens wenn Masken wieder besser verfügbar sind, sollte das Tragen stärker propagiert werden (…) ToDo: FG 14 soll Konzeptvorschlag zu Maskenverwendung mit Ziel Fremdschutz vorbereiten, später auch Abstimmung mit BZgA, und bezüglich regulatorischer Hürden entsprechende Behörden involvieren“

FG14 bezeichnet behördenintern das Fachgebiet Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene unter Leitung von Mardjan Arvand. Dort sollte offenbar eine wissenschaftliche Rechtfertigung für den anstehenden Kurswechsel vorbereitet werden. Dessen Hintergründe blieben vage. Drei Tage später, Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete gerade den ersten Lockdown und die zugehörigen „Leitlinien für das Verhalten und die Bewegungsfreiheit“, machte Christian Drosten, Corona-Chefberater der Regierung, in einer öffentlichen Stellungnahme allerdings überraschend deutlich, dass den Masken in erster Linie eine psychologische Funktion zugedacht war:
„Masken sind eine Ergänzung der Maßnahmen und eine Erinnerung für alle an den Ernst der Lage!“
Am nächsten Tag, dem 23. März, vermerkte das RKI-Krisenstabsprotokoll:
„Empfehlung von Masken für die Bevölkerung: Es gibt die Tendenz dazu, dass eine Empfehlung als zusätzlicher Fremdschutz (insbesondere wenn kein Abstand möglich ist wie z.B. im Einzelhandel) ausgesprochen werden muss. Dies wäre eine Abweichung von den bisherigen Empfehlungen und es muss berücksichtigt werden, ob es genug Masken gibt. Es kann sein, dass eine Maske als Schutzobjekt die Träger dazu bringt, andere Maßnahmen wie Abstand halten zu vernachlässigen. Es gibt Studien, dass Personen, die einen MNS tragen, sich häufiger ins Gesicht fassen und ihre Händehygiene vernachlässigen. Gerade mit Videos zum Selbstnähen von Masken, dem Erfolg in China, wo viele Leute Masken tragen etc. wird es schwer sein, die Position, keine Masken zu empfehlen, zu vertreten. Man könnte es in die FAQs aufnehmen mit dem Hinweis des Fremdschutzes – insbesondere vor dem Hintergrund des Anstieges an kranken Personen. Aber Vorsicht vor Stigmatisierungen, daher ist eine gute Begründung notwendig. Keine offensive Empfehlung.“
Hier wird das bevorstehende Einknicken sogar offen angesprochen: Angesichts des öffentlichen Drucks werde es „schwer sein, die Position, keine Masken zu empfehlen, zu vertreten“. Die RKI-Leitung argumentierte zu diesem Zeitpunkt somit intern schon politisch, nicht mehr nur rein fachlich. An dieser Stelle scheint der organisatorische Konstruktionsfehler durch, die Behörde dem Gesundheitsministerium, also der Regierung als „weisungsgebunden“ unterzuordnen. Im Zweifel entscheidet der Minister, was das RKI öffentlich zu sagen hat, was Lothar Wieler und Lars Schaade zu jedem Zeitpunkt bewusst war und – nicht weniger wichtig – was sie auch akzeptierten und wodurch sie sich offenbar veranlasst sahen, selbst politisch zu argumentieren. Eine Woche später, am 30. März, heißt es im Protokoll:
„Zukünftiger Umgang mit Maskenfrage: Hochrangige Publikation von Autoren aus Hong Kong (NEJM?) steht an, Manuskript ist RKI bekannt, wann es publiziert wird noch nicht. Paper schlussfolgert, dass MNS zum Eigenschutz sinnvoll sein kann. Dies wurde bereits am Wochenende besprochen und stellt eine gute Möglichkeit dar, RKI Position in schriftlicher Form in den FAQ anzupassen. Bitte von BZgA: viele Akteure warten hierauf, gute, abgestimmte Kommunikation ist ganz wichtig um Vernachlässigung anderer Maßnahmen zu vermeiden. In 2 Wochen laufen hoffentlich mehr Produktionen an, wenn die Ausgangssperren gelockert werden, könnte dies gut hiermit gepaart werden, aber nur, wenn Publikation nicht vorher kommt und nicht vorher bereits Druck auf RKI zur Stellungnahme besteht. ToDo: Kommunikation MNS wenn Publikation raus, FG14 bereitet RKI Stellungnahme hierfür (FAQ) vor“
Die bevorstehende Publikation einer Studie aus Asien sollte also als Rechtfertigung für den Kurswechsel genutzt werden („gute Möglichkeit, Position anzupassen“). Die Maskenempfehlung sollte mit dem Aufheben von Ausgangssperren „gepaart“ werden. Auch das klang nach politischem Kalkül. Am Folgetag, dem 31. März, wurde der angedachte Kurswechsel konkreter. Mit Wissenschaft hatte das Agieren des RKI nun immer weniger zu tun, dafür mit Erwägungen, wie man sie von der Pressestelle oder von PR-Beratern eines Ministers erwarten würde:
„MNS Schutz: Stets mehr in den Medien, Stadt Jena macht MNS-Tragen Pflicht. RKI muss Haltung entwickeln, soll es für alle empfohlen werden? (…) RKI empfiehlt zunächst Zurückhaltung. WHO rät von allgemeinem MNS Tragen ab (…) Haltung muss zeitnah entwickelt werden, damit RKI glaubwürdig bleibt. Wo keine/mangelnde Public Health Evidenz verfügbar ist, muss auch weniger harte Evidenz genutzt werden, wichtig ist die Sprachregelung um für die Bevölkerung akzeptabel zu sein. FG14 und FG36 bereiten Sprachregelung vor, wie wir dazu kommen, allgemeinen MNS zu empfehlen; führende Rationale: es dient dem Fremdschutz, aber Argument, dass Infektionsstatus ggf. nicht bekannt ist; darf nicht zu einer Verringerung anderer Hygienemaßnahmen führen. ToDo: FG14 und FG36 bereiten RKI Stellungahme zur allgemeinen Verwendung von MNS vor“

Zu diesem Zeitpunkt scheint der politische Beschluss zur Maskenpflicht bereits gefasst worden zu sein. Das RKI musste den gewünschten 180-Grad-Kurswechsel nun so organisieren, dass seine Glaubwürdigkeit nicht nachhaltig geschädigt wurde. Drei Tage später, am 3. April verkündete die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einer Stellungnahme „Bedingungen für gelockerte Maßnahmen“, insbesondere das „flächendeckenden Tragen von Mund-Nasen-Schutz“ im öffentlichen Raum. Am 6. April wurde eine Maskenpflicht in Österreich eingeführt. Am gleichen Tag vermerkt das RKI-Protokoll:
„Parallel zur Deeskalationsstrategie sollte die Strategie um weitere Maßnahmen wie ein klares Statement zur Mund- Nasen-Bedeckung ergänzt werden. FAQ sind bereits modifiziert, aber Empfehlung für Mund-Nase-Bedeckungen in der Bevölkerung noch nicht aktiv genug propagiert. Die Problematik müsste so aufgearbeitet werden, dass zusätzliche Maßnahmen angesichts der gemäß NowCast weiter steigenden Fallzahlen sinnvoll erscheinen, auch wenn Evidenz für das Maskentragen in der Gesamtbevölkerung noch fehlt, aber aus Plausibilität und angesichts der Fallzahlen in Ländern, die diese Maßnahme einsetzen, sinnvoll ist.“
Eine Woche später, am 14. April, publizierte das RKI dann das bereits angekündigte Papier, das der Regierung die fachliche Vorlage zur Maskenpflicht bot: „Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum“. Das Papier spricht von einer „Neubewertung“.
Wie die Behörde in diesem Dokument die angebliche neue Evidenz für eine Wirksamkeit der Masken nur vorgetäuscht hat und damit die Öffentlichkeit – auch die Fachöffentlichkeit der Mediziner – in die Irre führte, hat Ines Kappstein in Ihrem gerade erschienenen Buch „Aerosole, Angst und Masken“ minutiös dargelegt. Frau Professor Kappstein, Jahrgang 1951, ist Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin. Sie habilitierte in Krankenhaushygiene, arbeitete als Hygienikerin am Klinikum der TU München und war Chefärztin der Abteilung Krankenhaushygiene an den Kliniken Südostbayern. Es folgt ein Buchauszug.
Wie kam es zur Maskenpflicht in Deutschland?
Hintergrund und Grundlage für die Einführung der Maskenpflicht überall in Deutschland war die sogenannte „Neubewertung“ (1) durch das Robert Koch-Institut (RKI), die ich kurz danach zum Anlass für meinen Artikel in einer Fachzeitschrift meines Fachgebietes („Krankenhaushygiene up2date“) gemacht habe. Darin wurden vom RKI zwei entscheidende Aussagen gemacht, auf die sich die Empfehlung von Masken für die Öffentlichkeit stützt: erstens würden Masken „Fremdschutz“ gewährleisten, und dies sei erforderlich, weil es zweitens zu „unbemerkter Übertragung“ ausgehend von Personen kommen könne, die entweder asymptomatisch oder präsymptomatisch sind, das Virus also im Nasenrachenraum tragen und von dort auch ausscheiden, aber ohne es zu wissen, weil sich entsprechende respiratorische Symptome gar nicht entwickeln (asymptomatisch) oder noch nicht aufgetreten sind (präsymptomatisch).
In all den Jahren ‘vor Corona’ wurde im wissenschaftlichen Bereich nie von der Möglichkeit einer „unbemerkten Übertragung“ gesprochen, (…) wurde erst bei SARS- CoV-2 als ein völlig neues und noch dazu bedrohliches Risiko eingeführt und entstammt vermutlich der internationalen Pandemieübung „Event 201“ vom Oktober 2019, wo dieses Risiko zum skizzierten, aber auch als „fiktiv“ bezeichneten Szenario gehörte (…)
Alle Menschen sollten also deshalb eine Maske tragen, damit die Menschen, die bereits infiziert sind, es aber noch nicht wissen (können), weil sie noch keine Symptome haben (präsymptomatisch) oder auch gar keine entwickeln werden (asymptomatisch), alle andere Personen, denen sie begegnen, durch ihre Maske vor einem möglichen Erregerkontakt schützen. (…)
Das RKI sagt übrigens an keiner Stelle in dem Beitrag über die „Neubewertung“ ausdrücklich, dass es eine wissenschaftliche Grundlage (im Sinne von wissenschaftlichen Beweisen oder Belegen) für den Gebrauch von Masken in der Öffentlichkeit gebe. (1) Diese Schlussfolgerung legt der Text mit seinen mehrdeutigen Formulierungen lediglich nahe. Der Beitrag des RKI wurde, wie heute in Fachzeitschriften üblich, vorab online publiziert, und zwar schon am 14. April 2020, also unmittelbar nach Ostern. Somit stand die Stellungnahme des RKI für die Entscheidung der Bundesregierung über die Lockerungsmaßnahmen des ersten Lockdowns, die für eine Woche nach Ostern 2020 angekündigt waren, rechtzeitig zur Verfügung (und wie aus den ‘RKI-Files’ bekannt, wurde diese Stellungnahme im RKI seit Ende März 2020 vorbereitet). (…)
Das RKI empfiehlt in seinem Beitrag „ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren“. Diese Empfehlung beruhe „auf einer Neubewertung aufgrund der zunehmenden Evidenz, dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt, und zwar bereits vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen“.
Das RKI spricht in seinem Beitrag davon, dass ein „hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt“ erfolge, verweist dafür aber nicht auf eine Quelle, obwohl es von „zunehmender Evidenz“ spricht. In der Literaturliste des Beitrags finden sich jedoch zwei Publikationen, auf die sich das RKI bei seiner Aussage vielleicht bezogen hat (und im Text wurden möglicherweise nur die Literaturverweise dazu vergessen). Es handelt sich zum einen um eine mathematische Schätzung, wonach die präsymptomatische Übertragung sehr hoch, nämlich zwischen 48 % und 77 %, sei. (2) Dem Ergebnis der zweiten Publikation liegt ebenfalls eine mathematische Schätzung, auch mit einer sehr hohen präsymptomatischen Übertragungsrate von 79 % zugrunde. (3)
Auf den Internetseiten des RKI hieß es unter den FAQ zu der Frage „Was ist beim Tragen einer MNB in der Öffentlichkeit zu beachten?“ vom 15. Juli (4) dann nicht mehr „hoher Anteil“, sondern nur noch „gewisser Anteil“, um schließlich in den FAQ seit dem 7. September 2020 von einem „relevanten Anteil“ (5) zu sprechen. (…) Im COVID-Steckbrief vom 26. November 2021 taucht der Begriff „unbemerkte Übertragung“ nicht mehr auf, sondern es heißt:
„Da im Zeitraum vor dem Auftreten von Symptomen eine hohe Infektiosität besteht, steckt sich ein relevanter Anteil von Personen innerhalb von 1-2 Tagen bei bereits infektiösen, aber noch nicht symtomatischen Personen an . Wie groß dieser Anteil ist, kann nicht genau beziffert werden, da in vielen der Studien der ‘Symptombeginn’ nicht oder nicht ausreichend definiert wurde“.
Die beiden angegebenen Referenzen sind die oben vorgestellten mathematischen Schätzungen, in denen hohe Übertragungsraten genannt sind, und das RKI stellt nun einfach fest, dass „nicht genau beziffert werden“ könne, wie groß der Anteil an präsymptomatischen Übertragungen ist, hat aber ursprünglich von einem „hohen“, kurze Zeit später von einem „gewissen“ und vier Wochen danach von einem „relevanten“ Anteil gesprochen, bevor es in der Version dem 26. November 2021 schlicht sagt, dass man nicht weiß, wie hoch dieser Anteil ist, bezeichnet ihn auch dann aber weiterhin doch noch als ‘relevant’, was auch immer das bedeuten soll. Für eine Behörde, die zur Wissenschaftlichkeit verpflichtet ist (Paragraf 1 Infektionsschutzgesetz), ein bemerkenswerter Schwenk in der Aussage. (…)
Es sagt seit Juni 2020 (also ca. 2 Monate nach dem alles entscheidenden Artikel im Epidemiologischen Bulletin vom April 2020), ohne dass es irgendwelche anderen wissenschaftlichen Daten dafür nannte (sogar auf genau derselben Publikationsgrundlage wie zur Zeit der „Neubewertung“ Mitte April 2020, die bereits keinen wissenschaftlichen Hintergrund hatte, da es sich um mathematische Schätzungen, sogenannte Modellierungen beziehungsweise Simulationen, handelt), dass
- symptomatische Personen am wichtigsten für eine Erregerübertragung sind (was schon immer zum Basiswissen selbst von medizinischen Laien gehört), dass aber
- nicht genau beziffert werden könne, wie hoch der Anteil präsymptomatischer Personen an der Übertragung des Virus sei, und dass
- asymptomatische Personen von geringer Bedeutung seien. Und das alles, nachdem das RKI im April 2020 mit der „Neubewertung“ behauptet hatte, die „unbemerkte Übertragung“ durch prä- und asymptomatische Personen mache einen so hohen Anteil an den Übertragungen aus, dass die gesamte Bevölkerung in der Öffentlichkeit Masken tragen müsse, um alle anderen vor den Viren der prä- und asymptomatischen Personen zu schützen.
Nichts war jemals wissenschaftlich belegt. Insgesamt war dies eine große Irreführung der Bevölkerung, die nicht durch mangelndes Wissen zur damaligen Zeit erklärt werden kann. (…)
Zwei Dinge sind jedenfalls klar: Eine Maskenpflicht hätte mit dem, was das RKI schon seit Juni 2020 zur Übertragung dieses Virus schreibt, nicht begründet werden können, und waren auch die Massen-Tests bei Gesunden nur über die behauptete „unbemerkte Übertragung“ zu rechtfertigen. (…)
Nachdem also der – so vermutet – politische Auftrag des RKI mit dem Maskenartikel von Mitte April 2020 erledigt worden war, musste das RKI wieder den Weg zurück zur Wissenschaftlichkeit finden, und hat dies frühzeitig (im Sommer 2020) über die FAQ so unauffällig wie möglich (von „hoher Anteil“ über „gewissen Anteil“ zu „relevanter Anteil“) und deutlich über den COVID-Steckbrief (etwa zur selben Zeit) getan. (…) Das RKI hat in seinem Maskenartikel über die „unbemerkte Übertragung“ eine unbelegte Behauptung aufgestellt, diese Aussagen aber kurz danach auf den wissenschaftlichen Internet-Seiten des RKI revidiert. Diese Diskrepanz wurde öffentlich nicht bemerkt (…) auch die Fach-Öffentlichkeit hat es nicht gemerkt oder nicht darauf reagiert. (…)
Neu war das alles aber nicht. Dass nämlich infizierte Personen bereits vor Beginn der Krankheitssymptome potentiell infektiös sind (und in der Regel dabei sogar mehr Viren ausscheiden als während der symptomatischen Phase der Erkrankung), ist seit langer Zeit von anderen Virusinfektionen bekannt, deren Erreger ebenfalls über das respiratorische Sekret ausgeschieden werden (z. B. Influenza, Masern). Dass dies bei einer Infektion mit dem neuen Coronavirus auch der Fall ist, war deshalb für die eigentliche Fachwelt nichts Neues beziehungsweise zu erwarten. (…) Das bedeutet aber in der Realität nur, dass es möglich ist, jedoch nicht, dass diese Personen zwangsläufig den jeweiligen Erreger auch verbreiten: Über das Ausmaß der („unbemerkten“) Erregerverbreitung bei präsymptomatischer oder asymptomatischer Virusausscheidung gibt es inzwischen weitere Daten, die zeigen, dass es sich nur um einen geringen Anteil handelt. Eine Wissenschaftlerin der WHO, Dr. Maria van Kerkhove, äußerte sich bei einem Presse-Briefing der WHO in Genf schon am 8. Juni 2020 folgendermaßen:
„Nach den uns vorliegenden Daten scheint es immer noch selten vorzukommen, dass eine asymptomatische Person das Virus tatsächlich an eine zweite Person weitergibt.“ Und weiter: „Wir haben eine Reihe von Berichten aus Ländern, die eine sehr detaillierte Kontaktverfolgung betreiben. Sie verfolgen asymptomatische Fälle. Sie verfolgen Kontakte. Und sie finden keine sekundäre Übertragung. Das ist sehr selten.“ (6) (…)
Dies liegt sehr wahrscheinlich daran, dass bei infizierten Personen ohne die klinischen Symptome einer oberen Atemwegsinfektion, also ohne Husten und Niesen, eine Erregerübertragung vor allem bei engem Kontakt stattfindet, also insbesondere bei Schleimhautkontakt, wie bei Paaren und in Familien, aber eben in der Regel nicht bei den meist sehr kurzen Begegnungen von Menschen im öffentlichen Raum wie ebenso nicht in Schulen. (…)
Ende November 2020 wurde eine Untersuchung aus China publiziert, die über das Ergebnis eines PCR-Screening-Programms in ganz Wuhan zwischen 14. Mai und 1. Juni 2020 berichtet. (7) Dabei wurden fast 10 Millionen (!) Menschen untersucht. Neue symptomatische Fälle wurden nicht gefunden, aber 300 asymptomatische Personen. Unter den engen Kontaktpersonen dieser asymptomatischen Personen (N = 1.174) fand sich kein positiver Fall. Es gab also danach keinen Hinweis auf asymptomatische Übertragungen, obwohl jeweils nur enge Kontaktpersonen untersucht wurden.
Ein systematischer Review mit Metaanalyse über Corona-Übertragungen in Haushalten erschien im Dezember 2020 und ergab erwartungsgemäß eine höhere Übertragungsrate ausgehend von symptomatischen Index-Fällen (18,0 %) als ausgehend von asymptomatischen Fällen, bei denen die Übertragungsrate sogar nur 0,7 % betrug. (8) (…) Wie gering dann aber erst das Risiko sein muss, dass eine Erregerübertragung ausgehend von asymptomatischen Personen bei den flüchtigen Kontakten im öffentlichen Raum stattfindet, ist nie untersucht worden. Dennoch mussten trotz dieser Datenlage weiterhin knapp 80 Millionen Menschen in Deutschland – und insbesondere Kinder – bei zahlreichen Gelegenheiten in der Öffentlichkeit, sogar außerhalb von geschlossenen Räumen Masken tragen. (…)
Zusammenfassend kann die vom RKI zitierte wissenschaftliche Grundlage für die Maskenempfehlung im öffentlichen Raum folgendermaßen beurteilt werden:
- 1. Nicht evidence-based: Es gibt aus der im Beitrag des RKI zitierten Fachliteratur keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Masken (ganz gleich welcher Art), die von der normalen Bevölkerung im öffentlichen Raum (Geschäfte, ÖPNV, Schulen etc.) getragen werden, die Erregerübertragung bei respiratorischen Infektionen auf der Ebene der Bevölkerung reduzieren können. (…)
- 2. „Unbemerkte Übertragung“ selten: Das RKI führt keine Belege für die Aussage am Anfang des Beitrags an, dass es eine zunehmende Evidenz dafür gebe, „dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt“. Man muss festhalten: Genau diese angebliche Möglichkeit der unbemerkten Übertragung war der Grund für die „Neubewertung“ von Masken in der Öffentlichkeit durch das RKI. Schon damals aber gab es keine Belege dafür. (…)
- 3. Epidemiologischer Zusammenhang entscheidend: Zwar führt das RKI in dem Beitrag an, dass „Ausbruchsuntersuchungen und Modellierungsstudien“ zeigten, dass „die rasche Ausbreitung von SARS-CoV-2 auf einem hohen Anteil von Erkrankungen beruhe, die initial mit nur leichten Symptomen beginnen, ohne die Erkrankten in ihrer täglichen Aktivität einzuschränken. Bereits 1–3 Tage vor Auftreten der Symptome kann es zu einer Ausscheidung von hohen Virusmengen kommen. Eine teilweise Reduktion dieser unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.“ Doch handelt es sich dabei, wie bereits oben erwähnt, um bekannte Tatsachen, die nichts mit den angeblich neuen wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum zu tun haben. (…)
Trotz all dieser offensichtlichen Einschränkungen in der Aussagefähigkeit der angeführten angeblichen Belege endet der Beitrag des RKI mit der Aussage:
„In dem System verschiedener Maßnahmen ist ein situationsbedingtes generelles Tragen von MNB (oder MNS, wenn die Produktionskapazität dies erlaubt) in der Bevölkerung ein weiterer Baustein, um Übertragungen zu reduzieren.“ (1)
Das RKI wechselt also von „kann“ und „könnte“ zu „ist“ oder: vom Möglichen zum Tatsächlichen – mit erheblicher Auswirkung. Nachdem sich nämlich das RKI auf den ersten beiden Seiten nur eher vorsichtig zu den möglichen positiven Auswirkungen geäußert hat („könnte“, „kann“), spricht es in diesem letzten Satz mit „ist“ aber so, als ob das Tragen von Masken tatsächlich, also durch die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen bestätigt, ein solcher Baustein wäre, dies allerdings, ohne dass dafür eine wissenschaftliche Grundlage angeführt würde (und auch könnte).
Diese Formulierung am Ende des Beitrags ist eine ‘politische’ Aussage und mag für all die Leser (zum Beispiel Politiker, Journalisten) gewählt worden sein, die nur den letzten Satz (oder Absatz) eines Artikels lesen, weil dort oft ein (leicht lesbares) kurz gefasstes Resümee gegeben wird. Bei den Lesern hängen bleibt damit der Eindruck, dass eine positive Wirkung der Maskenempfehlung für den öffentlichen Raum eine ‘Tatsache’ darstellt – was jedoch gerade nicht der Fall ist (…).
Für die Politik war diese Aussage jedoch essentiell, um die Maskenpflicht verhängen zu können, weil damit das RKI als die entscheidende wissenschaftliche Behörde Deutschlands für die Prävention von Infektionen, der die Gerichte in aller Regel eine hohe Bedeutung zumessen, die entscheidende Begründung der Maskenpflicht geliefert hat.
Fazit: Zum Zeitpunkt des RKI-Beitrags wurden weder vom RKI noch von der WHO (2019) noch von ECDC oder CDC wissenschaftliche Daten für eine positive Wirkung von Masken in der Öffentlichkeit (im Sinne einer reduzierten „Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung“) vorgelegt, weil es – und dies gilt auch noch jetzt vier Jahre später – solche Daten nicht gibt. (1,9,10,11) (…)
Es gibt zahlreiche Beispiele aus anderen Ländern, wo, wie zum Beispiel in Spanien, trotz strengster Maskenpflicht zwischen Juli und Ende Oktober 2020 die Fallzahlen der positiv getesteten Personen extrem anstiegen, während sie in Schweden ohne Maskenpflicht im selben Zeitraum deutlich niedriger waren. (12) Dafür gibt es weitere Beispiele aus anderen Ländern: trotz Maskenpflicht stiegen die Zahlen der positiven Testergebnisse stark an. (13,14) Man kann aber ähnliches auch für Deutschland aus den Daten des RKI sehen (Einführung der Maskenpflicht am 27. April 2020) (zum Beispiel in den täglichen Situationsberichten). Ebenso sagte der inzwischen pensionierte Leiter der österreichischen AGES (Agentur für Gesundheit), dass weder die Einführung der Maskenpflicht noch ihre Aufhebung messbare Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen in Österreich gehabt haben. (15) In den letzten zwei Monaten des Jahres 2020 hatte auch in Schweden die Zahl der positiv getesteten Personen deutlich zugenommen, allerdings nicht in dem Maße wie in Österreich, wo die Maskenpflicht fast durchgängig seit dem Frühjahr 2020 galt. Auch bei all diesen öffentlich zugänglichen Daten aus zahlreichen Ländern können nicht be- beziehungsweise erkannte Einflussfaktoren eine Rolle gespielt haben, aber auffällig ist, dass sich in keinem der Länder ein Effekt der Maskenpflicht auf die ‘Fallzahlen’ zeigte. (…)
Wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage und damit fehlender Belege für eine Wirksamkeit im beabsichtigten Sinne hätte gemäß Paragraf 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, wo ausdrücklich wissenschaftliche Belege gefordert werden, aber kein Raum für politische Entscheidungen gelassen wird, eine Maskenpflicht nicht ausgesprochen werden dürfen. Insbesondere längeres oder gar stundenlanges Tragen von Masken, wie es insbesondere bei Schulkindern sowie bei medizinischem Personal der Fall war, ist sehr belastend und ist ganz offensichtlich keine ‘milde’ Maßnahme. Eine Maskenpflicht war aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage nicht gerechtfertigt – ganz entgegen den zahlreichen Behauptungen. Nutzen und Risiken wurden nie verantwortungsvoll und umfassend gegeneinander abgewogen, ein Nutzen wurde behauptet, aber Risiken wurden negiert. Die Maskenpflicht wurde also entgegen den damals schon verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen und war damit eine politische Maßnahme.
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JP Morgan plant bereits die Aufteilung der Ukraine

Die US-Großbank JP Morgan Chase hat Zukunftsszenarien für die Ukraine erstellt. Für den globalistischen Finanzkonzern ist das Land offensichtlich einfach nur ein Spekulationsobjekt. Wohl auch, weil man dort bereits viel Geld investiert hat.
Die größte amerikanische Privatbank JP Morgan Chase hat eine brisante Analyse zur Zukunft der Ukraine veröffentlicht, die verschiedene Szenarien einer faktischen Teilung des Landes durchspielt. Das Papier (besser der Abschnitt einer größeren geopolitischen Analyse) mit dem Titel “Das Russland-Ukraine-Endspiel und die Zukunft Europas” offenbart, wie westliche Finanzinstitute bereits konkrete Pläne für die Zeit nach dem Konflikt schmieden. Bemerkenswert ist dabei die nüchterne Kalkulation, mit der amerikanische Banker über das Schicksal eines souveränen Staates spekulieren, in den sie bereits Milliarden investiert haben.
Die Analyse stammt allerdings nicht von einer neutralen Beobachterinstanz, sondern von einem globalistischen Finanzkonzern, der längst zum Akteur im Ukraine-Konflikt geworden ist. JP Morgan Chase gehört neben Vermögensverwaltern wie Blackrock zu den größten Gläubigern der ukrainischen Regierung und hat erhebliche wirtschaftliche Interessen in dem Land. Diese Position verleiht der Studie eine besondere Brisanz, da sie nicht nur eine Prognose darstellt, sondern möglicherweise auch die Blaupause für künftige westliche Politik in der Region.
Banker als Kriegsherren der neuen Zeit
CEO Jamie Dimon hat sich wiederholt als glühender Befürworter einer unbegrenzten militärischen Unterstützung der Ukraine positioniert und Trumps Friedenspläne scharf kritisiert. In einem Brief an Investoren erklärte er im August 2024 unverblümt: “Der Kampf der Ukraine ist auch unser Kampf, und wenn wir ihren Sieg sichern, sichern wir Amerika an erster Stelle.” Diese Rhetorik verdeutlicht, wie eng wirtschaftliche Interessen und geopolitische Ambitionen amerikanischer Großkonzerne mittlerweile verwoben sind. Dimons Forderung nach einem dauerhaften Engagement “so lange es dauert” – auch wenn es Jahre dauern könnte – klingt mehr nach der Strategie eines Feldherren als nach der eines Bankiers.
Die JP Morgan-Analyse prognostiziert für 2025 entscheidende Entwicklungen und geht davon aus, dass Präsident Selenskyj “wahrscheinlich gezwungen sein wird, irgendwann in diesem Jahr eine Verhandlungslösung mit Russland zu akzeptieren”. Diese Einschätzung basiert auf der nüchternen Bestandsaufnahme, dass Europa die Waffen ausgehen, der Ukraine die Kämpfer fehlen und die USA die Geduld verlieren. Gleichzeitig attestieren die Analysten auch Russland ein Interesse an Verhandlungen, da bei dem derzeitigen Tempo der Gebietseroberungen erst in 118 Jahren eine vollständige Kontrolle über die Ukraine erreicht wäre.
Vier Szenarien für ein zerstückeltes Land
Das von JP Morgan favorisierte “Südkorea-Szenario” sieht eine dauerhafte Teilung der Ukraine vor, bei der 80 Prozent des Landes unter westlicher Kontrolle bleiben würden. Eine europäische Eingreiftruppe mit amerikanischen Sicherheitsgarantien soll die Demarkationslinie überwachen, während eingefrorenes russisches Zentralbankvermögen in Höhe von 300 Milliarden Dollar den Wiederaufbau finanzieren soll. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzen die Banker jedoch auf nur 15 Prozent – ein Eingeständnis, dass ihre Wunschvorstellung unrealistisch ist. Bemerkenswert ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der über die Verwendung eingefrorener Vermögenswerte verfügt wird, als handle es sich um das Privateigentum der Bank.
Das “Belarus-Szenario” beschreibt den Albtraum der westlichen Finanzelite: eine vollständige russische Kontrolle über die Ukraine als Vasallenstaat Moskaus. In diesem Fall hätte Russland “den Krieg effektiv gewonnen, den Westen gespalten und die Weltordnung nach dem Zweiten Weltkrieg unwiderruflich umgestoßen”. Die dramatische Sprache verrät die Panik, die westliche Strategen bei der Vorstellung einer Niederlage erfasst – nicht zuletzt, weil damit auch ihre Milliarden-Investitionen verloren wären.
Der wahrscheinlichste Ausgang: westlicher Verrat
Mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit sehen die JP Morgan-Analysten das “Georgien-Szenario” als wahrscheinlichsten Ausgang. Dabei würde die Ukraine ohne ausländische Truppen und substanzielle militärische Unterstützung ihrem Schicksal überlassen – ein Szenario, das die Bank euphemistisch als “anhaltende Instabilität und gebremstes Wachstum” beschreibt. Das Beispiel Georgiens dient als warnendes Vorbild: Nach anfänglicher westlicher Hilfe driftete das Land allmählich zurück in die russische Einflusssphäre, wobei Überweisungen aus Russland mittlerweile 15 Prozent des georgischen Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Diese Entwicklung zeigt die Grenzen westlicher Versprechungen auf, wenn konkrete Sicherheitsgarantien fehlen.
Das “Israel-Szenario” mit 20-prozentiger Wahrscheinlichkeit sieht eine militärische und wirtschaftliche Dauertransformation der Ukraine zu einer Festung vor, die jedoch permanent von der Gefahr eines neuen Krieges bedroht wäre. Selbst in diesem Fall müssten Putin “ausreichende wirtschaftliche Vorteile, einschließlich der Aufhebung von Sanktionen” angeboten werden – ein Eingeständnis, dass auch die härteste Linie letztendlich zu Kompromissen mit Moskau führen würde. Die zynische Kalkulation dahinter: Solange die Ukraine als militärischer Brückenkopf gegen Russland funktioniert, sind die Investitionen der westlichen Finanzwelt einigermaßen sicher.
Die JP Morgan-Analyse offenbart in erschreckender Deutlichkeit, wie amerikanische Großbanken bereits über die Aufteilung eines souveränen Staates disponieren, als handle es sich um ein Firmenportfolio. Die nüchterne Bewertung verschiedener Teilungsszenarien zeigt, dass die Ukraine in den Augen der Wall Street längst zu einem Spekulationsobjekt geworden ist. Während Millionen von Ukrainern um ihr Überleben kämpfen, rechnen Banker in Manhattan bereits durch, welche Variante der Zerstückelung ihres Landes die profitabelste sein könnte.

KI-Modell Claude 4: Wenn die KI zu Täuschung und Erpressung greift
Täuschungen, Intrigen, Erpressungen um die eigene Abschaltung zu verhindern, unautorisierte Übertragung der Daten und noch mehr: Das neue KI-Modell von Anthropic heizt die Debatte um KI und ihre Freiheiten an. Der Bericht des KI-Unternehmens Anthropic über seine neuen Modelle Claude Opus 4 und Claude Sonnet 4 sorgt für Aufsehen und Kontroversen. Neben beeindruckenden neuen Fähigkeiten […]
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Außenpolitisches Theater: Merz erlaubt, was Deutschland gar nicht liefert

Friedrich Merz hat angekündigt, dass Deutschland der Ukraine nun erlaube, mit westlichen Waffen auch russisches Territorium anzugreifen. Was wie ein markanter Kurswechsel klingt, ist bei näherer Betrachtung vor allem eines – außenpolitisches Theater ohne Substanz. Denn Deutschland hat, auch unter Merz, keine weitreichenden Waffensysteme wie Taurus-Marschflugkörper geliefert, mit denen solche Angriffe überhaupt möglich wären. Wer nichts liefert, kann auch nichts genehmigen.
Ein Gastkommentar von K. F.
Brisant daran ist vor allem, dass Frankreich und Großbritannien längst vorangegangen sind:
- Großbritannien stellte der Ukraine bereits 2023 Storm Shadow-Marschflugkörper zur Verfügung. Schon damals ohne ausdrückliches Verbot, sie auch gegen russische Ziele einzusetzen – und im Mai 2024 wurde diese Erlaubnis offen bestätigt.
- Frankreichs Präsident Macron zog nach und erklärte, es sei legitim, russische Stellungen auf russischem Boden anzugreifen, wenn sie für militärische Operationen gegen die Ukraine genutzt werden. Auch hier: Waffen wurden geliefert und deren Einsatz klar erlaubt.
Merz hingegen versucht, sich an die Spitze einer Entwicklung zu stellen, die andere längst angestoßen und umgesetzt haben – nur eben mit realem Material, nicht mit Ankündigungen. Seine „Erlaubnis“ ist damit ein politisches Placebo. Sie hat keine Wirkung, weil die betroffenen Waffen in Deutschland gar nicht existieren.
Hinzu kommt, dass die USA unter Donald Trump in dieser Frage eine zurückhaltende Linie fahren. Trump zeigt wenig Interesse an langfristiger Ukraine-Unterstützung und noch weniger an Eskalationen mit Moskau. Ohne den strategischen Rückhalt der USA bleibt Europas Handlungsfreiheit ohnehin eingeschränkt – auch wenn Merz auf markige Alleingänge setzt.
Unterm Strich bleibt: Friedrich Merz betreibt eine Außenpolitik der Pose. Er genehmigt den Einsatz von Waffen, die Deutschland nicht liefert, und will international Führungsstärke demonstrieren, während andere Länder längst gehandelt haben.
Eine politische Luftnummer, die laut klingt – aber militärisch völlig hohl ist.

„Gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz reicht im AfD-Verfahren Stellungnahme ein
Nach der Klage der Bundes-AfD gegen ihre Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den sogenannten Verfassungsschutz tritt das diesbezügliche Eilverfahren in die nächste Phase: Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz hat seine Stellungnahme eingereicht, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte. Jetzt habe wiederum die AfD Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hintergrund: Wegen ihrer zwischenzeitlich auf Eis gelegten Hochstufung hatte die AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit will sie dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie so führt, einordnet und behandelt.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Diese besagt, dass die Behörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung bezeichnen wird.
Wann die Entscheidung im anhängigen Eilverfahren getroffen wird, ist offen.
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Rumäniens „Volkspräsident“ zieht sich aus der Politik zurück
Kurz vor seiner Aussage vor der rumänischen Generalstaatsanwaltschaft hat “Volkspräsident” Calin Georgescu das Ende seiner politischen Karriere bekanntgegeben. Der Wahlsieger der rumänischen Präsidentschaftswahl, Calin Georgescu, hat am Montag offiziell seinen Rückzug aus der Politik und das Ende seiner politischen Karriere bekanntgegeben. Er wird juristisch verfolgt und muss am heutigen Dienstag vor den Behörden Aussagen. Die […]
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Gemeinsam stark gegen Windpark: Bürgerinitiativen setzen Zeichen zum Schutz des Waldes

„Drei Gemeinden – ein Wald – ein Ziel“, so lautete das Motto einer kraftvollen Sternwanderung, zu der am Samstag, dem 24. Mai 2025, Bürgerinitiativen aus Herzogenburg, Traismauer und Sitzenberg-Reidling eingeladen hatten. Das Ergebnis: ein eindrucksvolles Zeichen des Widerstands gegen den geplanten Windpark.
Gastbeitrag von Angelika Starkl
Bei sonnigem Wetter und angenehmen Temperaturen zogen die Windradgegnergruppen aus drei Ortschaften durch den betroffenen Waldabschnitt Richtung St. Georgsplatz. In Sitzenberg-Reidling begleiteten vier Pferdekutschen die Wanderer – eine besondere Freude für Kinder und eine willkommene Unterstützung für alle, die nicht so gut zu Fuß waren.
Am Ziel angekommen erwartete die Teilnehmer ein reichhaltiges Buffet mit Chili, belegten Broten, Salaten, Aufstrichen, Süßspeisen sowie Bier, Wein und alkoholfreien Getränken. In einer Atmosphäre des geselligen Austauschs kamen Jung und Alt miteinander ins Gespräch – darunter viele bekannte Gesichter aus der ersten Widerstandsphase von 2014 bis 2016, aber auch zahlreiche neue Unterstützer. In kurzen Ansprachen erinnerten Vertreter aller drei Gemeinden an die demokratischen Grundlagen des Widerstandes: den klar dokumentierten Bürgerwillen aus der vergangenen Volksbefragung, das Versprechen einstiger Landespolitik, den Windpark zu verhindern – und die Gefahr, dass aus demokratischer Mitsprache bloße Dekoration wird, wenn wirtschaftliche Interessen Einzelner über das Wohl vieler gestellt werden.
Mikl-Leitner hielt Versprechen nicht
Zitiert wurde auch die einstige Aussage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, wonach ihr „120 Arbeitsplätze im BVAEB-Gesundheitszentrum wichtiger seien als fünf Windräder im Wald“ – ein Argument, das die Bevölkerung damals überzeugt hatte, den Bau des Zentrums mitzutragen. Umso größer ist heute der Ärger, dass dieses zentrale Versprechen offenbar keine Gültigkeit mehr hat.
Kritik wurde zudem an der ökonomischen Schieflage des Projekts laut: Ohne Subventionen durch Steuergelder und die Ökostromabgabe wären die geplanten Windräder wirtschaftlich nicht tragbar. „Es kann nicht sein, dass einige wenige Betreiber auf Kosten unserer Wälder, unserer Naherholungsräume und letztlich unserer Gesundheit Profite erwirtschaften“, so ein Redner. Auch die ungleiche Lastenverteilung wurde angesprochen: Niederösterreich ist mit über 830 Windkraftanlagen Spitzenreiter in Österreich – weit vor dem Burgenland, während westliche Bundesländer gänzlich verschont bleiben. Gleichzeitig produziert Niederösterreich schon heute 145 % seines Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen. „Warum sollen wir noch mehr Strom erzeugen, den wir selbst gar nicht brauchen – und das zu einem solch hohen Preis?“, lautete eine zentrale Frage der Windradkritiker.
Windräder beim Friedhof?
Besonders kritisch wurde die Nähe zur parallel stattfindenden Werbeveranstaltung für den sogenannten „Ruhewald“ gesehen, dessen Betreiber gleichzeitig als Windpark-Profiteur auftritt. „Wer mit Windrädern und Totenbestattungen gleichzeitig Kasse machen will, zeigt eindrucksvoll, worum es hier wirklich geht: um Profit! Es geht nicht um Natur, Mensch oder Klima.”
Mit fast 300 Teilnehmern übertraf die Sternwanderung die Erwartungen der Veranstalter bei weitem. „Wir sind überwältigt von der großen Resonanz. Das bestärkt uns enorm in unserem Kampf für den Erhalt unseres Waldes. Der Gegenwind gegen das Projekt ist nicht abgeflaut – im Gegenteil: Er wird stärker.“
Die Veranstaltung klang gegen 15:30 Uhr mit der Rückfahrt der Pferdekutschen und dem gemeinsamen Rückweg der Gruppen aus – in guter Stimmung, mit viel Gesprächsstoff. Und dem klaren Vorsatz, weiterhin aktiv gegen den geplanten Windpark aufzutreten.
Kontakt für Rückfragen:
- Initiative „Drei Gemeinden – Ein Wald – Ein Ziel“ info@wir7.at
- Für Herzogenburg: Rudolf Petrak,rudolf.petrak@aon.at, +43 664 8462539
- Für Traismauer: Arnolf Reinwald, arnolf@reinwald.at +43 664 2117889
- Für Sitzenberg-Reidling: Alex Aicher, alex.aicher@wir7.at, +43 676 3003 222
Jeden letzten Dienstag im Monat findet ein Stammtisch der Windkraftgegner aus ganz Niederösterreich um 18 Uhr im Pleyelzentrum Ruppersthal. Interessierte sind herzlich willkommen. Der Stammtisch dient der Vernetzung, dem Austausch von Wissen und der Information.

Der neue Mann’sche „Hockeyschläger“
Vorbemerkung des Übersetzers: Hier folgt eine Reihe von Beiträgen aus verschiedenen Quellen, die alle das gleiche Thema behandeln, nämlich die Gerichtsverfahren von Prof. Dr. Michael E. Mann. Einer der Urheber des gigantischen Betrugs um den „vom Menschen verursachten“ Klimawandel wird also nun zur Verantwortung gezogen. Der „gesunde Menschenverstand“ sagt einem eigentlich, dass wenn man jemandem auf so vielfältige Weise den Betrug nachgewiesen hat dies auch der Öffentlichkeit bekannt werden sollte. Aber diesen „gesunden Menschenverstand“ gibt es ja schon lange nicht mehr bzgl. des Klimawandels – nicht bei den MSM, nicht in der Politik – und auch nicht bei enigen Kommentatoren auf diesem Blog. – Ende Vorbemerkung
Michael Manns Prozesskosten steigen jetzt über 1,1 Millionen Dollar
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Washington, D.C., vom 22. Mai 2025 gegen Michael Mann ist das jüngste in einer Reihe von Niederlagen für die anhaltende juristische Offensive des Klimawissenschaftlers gegen seine Kritiker. Richter Alfred S. Irving verurteilte Mann zur Zahlung von 477.350,80 Dollar an Anwaltshonoraren und damit verbundenen Kosten an das Competitive Enterprise Institute (CEI) und Rand Simberg, nachdem diese ihre Klagen nach dem Anti-SLAPP-Gesetz des Bezirks teilweise abgewiesen hatten.
Dieses Urteil erging nur wenige Monate nach einer separaten Entscheidung, in der Mann zur Zahlung von 540.820,21 Dollar an National Review verurteilt wurde. Zusammengenommen erhöhen die beiden Urteile Manns derzeitige Haftungssumme auf über 1,1 Millionen Dollar – eine erstaunliche Summe für eine Kampagne, die vor über einem Jahrzehnt mit dem Ziel begann, Andersdenkende durch strategische Rechtsstreitigkeiten zum Schweigen zu bringen.
Manns 2012 eingereichte Klage benannte CEI, Simberg, National Review und Mark Steyn als Beklagte wegen Kritik an seiner wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere an der „Hockeyschläger“-Grafik, die ihn in klimapolitischen Kreisen berühmt gemacht hat. Mann hat die Klage von Anfang an als Verteidigung der Wissenschaft gegen ideologische Angriffe dargestellt. Die Gerichte haben das zunehmend anders gesehen.
In der Entscheidung vom Mai wies das Gericht Manns Argument zurück, dass ein Erfolg in der Berufung nicht als Sieg für die Rückforderung von Honoraren gewertet werden kann. Der Richter wies darauf hin, dass der Berufungserfolg von CEI und Simberg nicht nur zur Abweisung von zwei Klagen – einschließlich einer Klage wegen seelischer Grausamkeit – führte, sondern auch den praktischen Umfang des Rechtsstreits veränderte. So konnte CEI beispielsweise die Offenlegung und den Rechtsstreit über seine eigenen Aussagen vermeiden und den verbleibenden Fall auf die Ansprüche aus der Haftung für Simbergs Blogbeitrag beschränken.
Das Urteil reflektiert auch die Skepsis des Gerichts gegenüber Manns Behauptung, seine Prozessstrategie sei gerechtfertigt. Das Gericht stellte fest, dass keine „besonderen Umstände“ vorlagen, die eine Gebührenerhebung ungerechtfertigt machen würden. Es befand die Anwaltskosten von CEI und Simberg für angemessen, vorbehaltlich nur bescheidener Anpassungen. Dazu gehörte eine Kürzung um 4.428,50 $ für Gebühren, die über den Standardsätzen der Laffey-Matrix lagen, sowie ein Abzug von 1.535 $ für nicht prozessbezogene Tätigkeiten, wie die Beantwortung von Presseanfragen und die Teilnahme an einer Veranstaltung des Cato-Instituts.
Außerdem wurde eine pauschale Kürzung von 20 % vorgenommen, um den Teilerfolg des Anti-SLAPP-Verfahrens zu berücksichtigen. Das Gericht sprach weitere 35.951,60 $ für „Gebühren auf Gebühren“ zu, d. h. für Ausgaben, die bei der Beitreibung der Anwaltskosten entstanden sind. Auch dieser Betrag wurde anteilig abgezogen.
Dieses Urteil folgt auf eine frühere Entscheidung des Gerichts vom Januar, in der National Review 540.820,21 Dollar an Gebühren zugesprochen wurden. Wie in Minding the Campus ausführlich beschrieben, wies das Gericht wesentliche Teile von Manns Forderungen ab und befand, dass National Review nach dem gleichen Gesetz zur Kostenerstattung berechtigt ist. Diese Entscheidung unterstrich ebenfalls die Ineffektivität von Manns Strategie und bekräftigte, dass Teilerfolge in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen den Beklagten immer noch Anspruch auf Kostenerstattung geben, wenn wichtige Ansprüche abgewiesen werden.
Das Gesamtbild wird immer deutlicher. Manns rechtliche Schritte, die ursprünglich als prinzipieller Widerstand gegen Verleumdung gedacht waren, erscheinen jetzt eher wie ein ausgedehnter Versuch, den öffentlichen Diskurs über die Klimawissenschaft zu unterbinden. Die Ironie besteht darin, dass die Klagen nicht zu einer Rechtfertigung, sondern zu wachsenden finanziellen Verpflichtungen, zunehmender gerichtlicher Kritik und einer Verengung der Rechtsfragen zu seinen Gunsten geführt haben.
Für CEI, Simberg, National Review und Mark Steyn – dessen Geschworenenurteil in Höhe von 1 Million Dollar kürzlich auf 5.000 Dollar herabgesetzt wurde – bedeuten diese Ergebnisse mehr als nur eine finanzielle Entlastung. Sie reflektieren eine Trendwende im Kampf darum, wer die wissenschaftliche Debatte in der Öffentlichkeit kontrolliert. Die Gerichte signalisieren, dass Meinungsverschiedenheiten, selbst scharfe Kritik, keine Verleumdung sind – und schon gar nicht einklagbar, wenn sie durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind.
Was Mann anbelangt, so steigt die Zahl der Klagen weiter. Was als Versuch begann, seinen Kritikern Rufschädigung aufzuerlegen, hat zu echten finanziellen Verlusten für ihn geführt. Und das Rechtssystem entscheidet nach Jahren der Zermürbung langsam, aber unmissverständlich, dass Kritik – insbesondere in Fragen der öffentlichen Ordnung – kein Verbrechen, sondern ein Recht ist.
2025.05.22 – Order Granting in Part CEI’s Motion for Attorneys’ Fees and Supp. FeesDownload (PDF 23 Seiten)
Weitere aktuelle WUWT-Artikel zu diesem nicht enden wollenden Fall:
https://wattsupwiththat.com/2025/04/18/help-a-mann-out/
https://wattsupwiththat.com/2025/04/06/manns-dc-trick/
https://wattsupwiththat.com/2025/04/03/mark-steyn-and-the-reversal-of-fortune/
https://wattsupwiththat.com/2025/03/16/trial-of-mann-v-steyn-post-trial-motions-edition/
Link hierzu: https://wattsupwiththat.com/2025/05/22/michael-manns-legal-costs-now-climbing-past-1-1-million/
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In einem weiteren Beitrag hat WUWT unter der Rubrik „Friday Funny“ eine Graphik veröffentlicht mit dem Titel „Der neue Mann’sche Hockey-Schläger“:
Friday Funny: Der Mann’sche neue „Hockeyschläger“
Roger Pielke schreibt dazu:
Es ist fast unmöglich für einen Aktivisten der Demokraten, vor einem Gericht in DC zu verlieren. Michael Mann hat jedoch das scheinbar Unmögliche geschafft – er schuldet CEI und National Review nun mehr als 1 Million Dollar an Gerichtskosten.
Mehr dazu hier.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/05/23/friday-funny-michael-manns-new-hockey-stick/
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Zum gleichen Thema findet sich auch auf dem Blog von Cap Allon etwas:
Michael Mann vor Gericht gedemütigt – wieder einmal
Cap Allon
Michael Mann – das Aushängeschild der Klimaalarmisten – wurde soeben dazu verurteilt, weitere 477.350,80 Dollar an das Competitive Enterprise Institute und den Analysten Rand Simberg zu zahlen, nachdem er einen langwierigen und erfolglosen Verleumdungsprozess angestrengt hatte.
Dies kommt zu den 530.000 Dollar hinzu, die er bereits im Januar an National Review zahlen musste.
Manns Theatralik im Gerichtssaal sollte Kritiker zum Schweigen bringen. Stattdessen ist sie zu einem kostspieligen, peinlichen Fehlschlag für ihn selbst geworden.
„Das ist ein Stück Gerechtigkeit in dieser Welt…“, bemerkte die emeritierte Professorin Judith Curry von der Georgia Tech, der Manns Klimaorthodoxie nicht fremd ist. Ihr Kommentar entspricht der Meinung vieler, die seit langem beobachten, wie Mann Klagen wie Knüppel schwingt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken.
Die ursprüngliche Klage – eingereicht 2012 – wurde durch Artikel ausgelöst, in denen Manns berüchtigte „Hockeyschläger“-Grafik kritisiert wurde. Er verklagte Simberg und National Review, weil sie seine Datenmanipulation mit dem schändlichen Verhalten eines verurteilten Straftäters verglichen.
Ein Geschworenengericht entschied sich 2024 für Mann und sprach ihm einen symbolischen Schadensersatz von 1 Dollar und 1.000 Dollar von Simberg zu. Der Kommentator und Autor Mark Steyn war ebenfalls ein Angeklagter. Ihm wurde ein Strafschadenersatz in Höhe von 1 Million Dollar auferlegt, den der Richter später auf 5.000 Dollar reduzierte, da er den Betrag für „grob überhöht“ hielt.
Dann kam der Clou: Das Gericht bestrafte Manns Anwaltsteam für die Vorlage falscher Beweise über entgangene Forschungsgelder.
Alfred S. Irving Jr., Richter am D.C. Superior Court, nahm in seinem Urteil kein Blatt vor den Mund. Er stellte fest, dass Mann und seine Anwälte dem Gericht „wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen vorlegten“, indem sie falsche Beweise vorlegten und falsche Angaben zu den Schäden machten, die sich aus dem Verlust der Zuschüsse ergaben.
Der Richter bezeichnete ihr Verhalten als „einen Affront gegen die Autorität des Gerichts und einen Angriff auf die Integrität des Verfahrens“.
Mit diesen neuen Honorarentscheidungen sind Manns finanzielle Verpflichtungen auf über 1 Million Dollar angestiegen – und das alles für einen Fall, der ihm kaum mehr als einen symbolischen Dollar und ein Vermächtnis prozessualer Übervorteilung eingebracht hat. Seine Glaubwürdigkeit war schon immer gering, jetzt ist sie in Scherben.
Was für eine wunderbare Art, die Woche zu beenden – aber nicht für Michael Mann.
[Hervorhebung im Original]
Link: https://electroverse.substack.com/p/may-freeze-hits-the-alps-antarctica?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Zusammen gestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Ergänzung: Mein Übersetzer-Kollege Andreas Demmig hat auch im „Daily Caller“ dazu etwas gefunden (es zieht wohl in allen Klima-realistischen Kreisen seine Bahn). Darin findet sich diese Graphik:
Der Beitrag Der neue Mann’sche „Hockeyschläger“ erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Tommy Robinson ist frei
(David Berger) Der britische Aktivist Stephen Yaxley-Lennon, auch bekannt als Tommy Robinson, ist heute aus dem Gefängnis entlassen worden. Auch dank des Engagements von konservativ-liberalen Politikern aus der EU war seine 18-monatige Haftstrafe vom Obersten Gerichtshof herabgesetzt worden. In einem kurz nach Entlassung aus der Haft aufgenommenen Video sprach er zu seinen zahlreichen Fans. Mit […]
Der Beitrag Tommy Robinson ist frei erschien zuerst auf Philosophia Perennis.