Kategorie: Nachrichten
Schlager-Star Bernhard Brink: TV-Aus nach COMPACT-Interview!

Aus für einen großen Schlagerstar: Jetzt hat die Zensur auch Bernhard Brink getroffen. Der MDR schmiss den 70-Jährigen nach fünf erfolgreichen Jahren aus der Erfolgssendung “Schlager des Monats” raus, die er präsentiert hat. Die Sendung läuft weiter, aber ohne ihren Frontmann und Quotenbringer. Brink hatte sich immer wieder regierungskritisch geäußert und zuletzt auch COMPACT ein […]
Arbeitsunfälle in Deutschland: Mehr als ein Toter pro Tag

Am 17.10. dieses Jahres starb der bulgarische Arbeiter Refat S. unter bisher ungeklärten Umständen im Duisburger Stahlwerk von Thyssenkrupp. Er war 26 Jahre alt, es war sein zweiter Arbeitstag. Refat S. wurde im Schlackebecken gefunden, die Polizei ermittelt noch. In jeder Woche sterben durchschnittlich 10 Arbeiter auf Baustellen, in Stahlwerken, Chemiefabriken, Schlachthöfen. In der Regel sind es Männer. Oft Migranten, die unter besonders hohem Arbeitsdruck in besonders wenig gesicherten Bereichen arbeiten. Öffentlich interessiert das tägliche Sterben in der BRD nicht groß – jedenfalls deutlich weniger als der natürliche Tod einer uralten Monarchin. Von Renate Dillmann.
In Duisburg hat es einige durchaus beachtliche Demonstrationen gegeben, in denen Aufklärung und besserer Arbeitsschutz gefordert wurden – davon war in den Blättern der „Funke-Mediengruppe“, die das Ruhrgebiet geistig betreuen, nicht sonderlich viel zu lesen. In die überregionalen Nachrichten der Tagesschau oder des Heute-Journals bringt es ein solcher Protest natürlich erst recht nicht – kein Wunder, er greift ja nicht missliebige Potentaten in Russland, Iran oder China an…
Im Normalfall sind jedenfalls mehr als ein paar Zeilen in der Lokalpresse nicht zu erwarten: „Mann stirbt bei Arbeitsunfall in 30 Meter tiefem Versorgungstunnel“ (22.7.22 Berlin); „Tödlicher Baustellen-Unfall: Arbeiter (47) von Betonbalken erschlagen (21.9.22 München) und so weiter.
Die Statistiker der Gesetzlichen Unfallversicherung zählen selbstverständlich das Gesamtgeschehen in Deutschland penibel mit:
„Im Bereich der UV (Unfallversicherung, RD) der gewerblichen Wirtschaft und der UV der öffentlichen Hand ereigneten sich 2021 insgesamt 806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten, das sind 6,0 % mehr als im Vorjahr. Das Arbeitsunfallrisiko je 1.000 Vollarbeiter ist mit einem Wert von 19,78 um 7,2 % gestiegen.
Im Jahr 2021 waren 12.079 schwere Arbeitsunfälle zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist. Damit ist das Risiko je 1.000 Vollarbeiter, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden, von 0,321 im Vorjahr auf 0,296 in 2021 um 7,6 % gesunken. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 111 Fälle auf 510 Todesfälle zu verzeichnen.“
Tragische Einzelfälle? Gehört die Gefahr eines eventuell sogar tödlichen Arbeitsunfalls schlicht zum „normalen Lebensrisiko“? Oder ist mehr zu den Ursachen zu sagen?
Unfallursache Kapitalismus
Unternehmen gehen durchaus robust mit der Gesundheit ihrer Arbeitskräfte um, weil sie den Produktionsprozess zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung einsetzen. Das, was die Betriebe mit der gezahlten Lohnsumme an Leistung – extensiv wie intensiv – aus ihren Beschäftigten herausholen können, ist das entscheidende Mittel, die Spanne zwischen investiertem und hergestelltem Eigentum zu vergrößern. Wie sehr es ihnen gelingt, die in ihrem Betrieb geleistete Arbeit produktiv zu machen, ist die Größe unter all ihren Ausgaben, auf die sie direkten Einfluss haben.
Mit ihrer Direktionsgewalt über den Betriebsablauf machen sie Vorgaben für den Arbeitsprozess und können diese durch Geschwindigkeit, Taktung oder die Menge der erteilten Aufträge objektivieren; so steigern sie kontinuierlich die Anstrengung, die der einzelne Arbeitnehmer an „seinem“ Arbeitsplatz zu erbringen hat.
Arbeitsunfälle, unmittelbare Gefahren und systematische Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitskräfte gehören insofern in der Marktwirtschaft ebenso zum Arbeitsalltag wie der systematische körperliche und mentale Verschleiß, der seine Spuren in Form chronischer Krankheiten hinterlässt (dazu Teil 2). Kurz: Unternehmen verschwenden Physis und Psyche ihrer Beschäftigten und sparen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Staat muss Arbeitsschutz erzwingen
Arbeitsschutz ist in der kapitalistischen Produktion nichts, worauf ein Unternehmen von sich aus Wert legt. Schutzvorrichtungen bei der Bedienung von Maschinen, Lärmschutz, die Verwendung nicht schädlicher Stoffe, stabil gebaute Arbeitshallen, die nicht einsturzgefährdet sind und in denen der Brandschutz gewährleistet ist – all das verursacht Kosten und wird deshalb, wenn es allein nach dem Willen der Unternehmen geht, nur gemacht, wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den zu erwartenden „Betriebsausfällen durch Unfall“ sich lohnen.
Ein Blick in die Geschichte oder in Länder, in denen für den kapitalistischen Weltmarkt produziert wird, ohne dass der Staat entsprechende Vorschriften macht, zeigt, wie brutal mit Leib und Leben der Arbeiter umgegangen wird.
Karl Marx berichtet aus den Fabriken seiner Zeit, vom „systematischen Raub an den Lebensbedingungen des Arbeiters während der Arbeit“ und stellt fest: „Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“ (Marx 1867: Das Kapital. S. 505)
Die rücksichtslose Praxis seiner Unternehmer hat der deutsche Sozialstaat im Interesse an einer nachhaltigen Benutzbarkeit seiner Arbeitsbevölkerung nach und nach durch Arbeitsschutzgesetze eingeschränkt.[1] Heute gehören zum Arbeitsschutz diverse Rechtsverordnungen, u.a. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Dass dermaßen viele staatliche Verordnungen nötig sind, um den modernen Arbeitsprozess für die Arbeitnehmer wenigstens so aushaltbar zu machen, dass sie – zumindest als statistisches Kollektiv – ein Arbeitsleben durchstehen, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Erstens stellt es dem Zweck, um den es in den gesetzlich regulierten Fabriken, Baustellen und Büros geht, kein gutes Zeugnis aus – so etwas Unschuldiges wie „Versorgung der Menschen mit Konsumgütern“ wird es wohl kaum sein. Denn wenn es um diesen Zweck ginge, würde niemand die dafür fällige Arbeit so gefährlich und schädlich organisieren, dass bei der Produktion Physis und Psyche schon so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass der Genuss der produzierten Güter gar nicht mehr sorglos zustande kommt.
Wenn zweitens per Rechtsverordnung einige (bisher erlaubte) Praktiken verboten werden – etwa die Überschreitung eines bestimmten Tageslärmpegels oder einer Hand-Arm-Vibration, dann sind damit alle Schädigungen an Ohren, Bandscheiben und Leber unterhalb der gezogenen Grenze bzw. Durchschnittswerte (!) erlaubt. Ganz im Gegensatz zur üblichen Vorstellung vom „Schutz“, legen die staatlich definierten Grenzwerte (das gilt übrigens auch für Lebensmittel u.a.) mit ihrem Verbot eines Übermaßes also fest, in welchem Maß die Gesundheit der Betroffenen staatlich erlaubtermaßen angegriffen und verschlissen werden darf.
Drittens verpflichtet der Staat sämtliche Unternehmen, in eine gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Er unterstellt damit, dass Arbeitsunfälle auch bei Geltung aller gesetzlichen Regelungen passieren, und zwingt die Betriebe als Gesamtheit, die durch Unfälle am Arbeitsplatz (zu denen auch Unfälle auf dem Weg dorthin gerechnet werden) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten hervorgerufenen Behandlungs- und Folgekosten zu übernehmen.
Zur Finanzierung der Versicherung werden die Betriebe in „Gefahrklassen“ eingeteilt, was – neben der Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer – unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge begründet. Die Einteilung beinhaltet ein objektives Eingeständnis. Sie macht nämlich deutlich, dass die Beteiligten in Politik und Wirtschaft sehr detailliert zu unterscheiden wissen, wie gefährlich die Produktionszweige ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft im Einzelnen sind. Zudem sollen die Beitragskosten die Unternehmen im Idealfall motivieren, die Kosten der Unfallversicherung im Eigeninteresse durch freiwilligen Arbeitsschutz zu senken.
Die Realität dieses Ideals besteht allerdings in einer betriebswirtschaftlichen Abwägung: Sind die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen teurer als der einzelbetriebliche Anteil an den Versicherungsbeiträgen, dann spricht aus Sicht des Betriebs „leider“ nichts zugunsten der Schutzmaßnahmen. Oder anders formuliert: Die Gefährdung und Zerstörung von Gesundheit erhält auf diesem Wege einen Preis und wird damit zum Gegenstand einer Kosten-Nutzenabwägung, die nicht selten die Inkaufnahme vermeidbarer Unfälle und Krankheiten einschließt.
Das gilt um so mehr, als staatliche Kontrollen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sich auf Stichproben beschränken und nur alle Jubeljahre stattfinden, bei Betrieben unter 500 Mitarbeitern heißt das im Klartext: alle 20 Jahre – Resultat davon, dass das Personal bei der Gewerbeaufsicht zwischen 2005 und 2010 drastisch zusammengekürzt wurde.
Das Dilemma der Beschäftigten
Die staatliche Regelung erspart den Arbeitnehmern nicht, dass sie um entsprechende Arbeitsschutzvorrichtungen oft selbst noch kämpfen müssen (z.B. Lärmschutz).
Sie selbst sehen sich – gerade angesichts ständig steigender Leistungsanforderungen im Arbeitsprozess – dem Widerspruch ausgesetzt, dass Vorschriften bzw. Vorrichtungen vielfach zu einer Behinderung ihrer Arbeitsleistung führen, also Lohn oder Zeit kosten. So kommt es zu dem bekannten Phänomen, dass Arbeitnehmer die Schutzvorschriften – gegen ihr eigenes Schutzinteresse! – missachten, Maschinen bei laufendem Betrieb reparieren, Schutzvorrichtungen, weil störend abmontieren usw. usf.
Wenn es zu einem Unfall kommt, taucht deshalb als erstes die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe oder Helm getragen und die neben dem Erste-Hilfe-Kasten ausgehängten Vorschriften beachtet hat – obwohl vom Chef über den Vor- bis zum Hilfsarbeiter alle wissen, dass die geforderte Leistung meist nicht zu erbringen wäre, wenn sich alle so verhalten würden. So wird versucht, die Verantwortung abzuwälzen: Nicht der auf Profit orientierte Betrieb mit seiner Organisation der Arbeit ist schuld, sondern derjenige, der für sich am Arbeitsplatz „zuviel“ rausholen wollte.
Fazit
Mit seiner Gesetzgebung zum Arbeitsschutz legt der moderne Sozialstaat die Bedingungen dafür fest, wie Benutzung und Verschleiß der Arbeitskräfte so vonstatten gehen, dass das Ganze gewissermaßen „nachhaltig“ passieren kann. Das schließt offenbar – siehe die Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung – nach wie vor eine erkleckliche Zahl an Arbeitsunfällen mit gesundheitlichen Folgen ein und auch ein paar hundert Tote pro Jahr.
Das ist auch kein Wunder, denn am Zweck der Arbeitsplätze in seiner Wirtschaft ändert ein solches Gesetz ja erklärtermaßen nichts: Mit der Arbeit der Leute soll Gewinn erwirtschaftet werden – und das bedeutet unter den Bedingungen der globalen Standortkonkurrenz nichts Gutes für die Beschäftigten. Die wiederum müssen sich angesichts des brutalen Unterbietungswettbewerbs, in dem sie „normal“ und erst recht als migrantische Wanderarbeiter stehen, auf alle Bedingungen einlassen und schauen, wie sie damit klarkommen. Für Refat S. ist das nicht aufgegangen.
Es ist schon ein ziemlich robustes Verhältnis zur fremden wie eigenen Gesundheit, wozu die marktwirtschaftliche Konkurrenz ihre Subjekte nötigt…
Titelbild: ktsdesign/shutterstock.com
Lesetipp: Dillmann,Renate/Schiffer-Nasserie, Arian: Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung. Ökonomische Grundlagen/Politische Maßnahmen/Historische Etappen. VSA-Verlag, Hamburg 2018
[«1] Es ist kein Zufall, dass viele Länder der 3. Welt nicht einmal rudimentäre Arbeitsschutzbestimmungen aufweisen. Um überhaupt als Kapitalstandorte in Frage zu kommen, haben sie vielfach nichts anzubieten als die extreme Billigkeit und Erpressbarkeit ihres Volks. Gerade die großen Konzerne der westlichen Staaten praktizieren gegenüber ihren Zulieferern in asiatischen Ländern einen solchen Preisdruck, dass völlig offensichtlich ist, unter welchen haarsträubenden Bedingungen die Produktion von Kleidung, Spielzeug, Turnschuhen und I-phones vor sich geht. Selbst wenn die Staaten vor Ort Arbeitsschutz und -recht verbessern wollen, werden sie mit Abwanderungsdrohungen in willigere Länder erpresst (etwa die Regierung der VR China in 2008 durch die Interessenvertreter der US-Industrie, vgl. Dillmann China – ein Lehrstück 2021: 298). „Menschenrechte“ als Berufungstitel sind schließlich ein politisches Druckmittel der westlichen Regierungen und nicht dazu da, dass sie die westlichen Geschäftsinteressen behindern.
EU-Ölembargo wird Russlands Produktion treffen – und die Preise massiv erhöhen
Im kommenden Monat wird das EU-Embargo auf russisches Erdöl in Kraft treten. Experten rechnen bereits mit einem Produktionsrückgang in Russland von bis zu 14 Prozent. Das wird die Preise erneut deutlich in die Höhe treiben – insbesondere beim Diesel.
Üblicherweise fördern die russischen Ölkonzerne zwischen 10,5 und 10,7 Millionen Barrel pro Tag (bpd). Der Großteil des geförderten Erdöls wird direkt oder raffiniert exportiert. Doch bereits im Oktober lag die Förderung – vor allem wegen der westlichen Sanktionen – bei nur 9,9 Millionen bpd. Die Fördermenge lag damit bereits 1,1 Millionen bpd unter der von der OPEC+ festgelegten Fördermenge, Im November soll die Produktion laut OPEC+ bei 10,5 Millionen bpd liegen, wobei diese Quote wahrscheinlich ebenfalls nicht erfüllt werden kann.
Noch düsterer sind die Aussichten ab Dezember. Wie die russische Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf Experten berichtet, könnte die durchschnittliche tägliche Fördermenge auf bis zu 9 Millionen bpd fallen. Das entspricht einer Unterproduktion von 1,5 Millionen bpd in Bezug auf die vereinbarte Quote der OPEC+ von 10,5 Millionen bpd und einem Rückgang von etwa 14 Prozent gegenüber dem Produktionsdurchschnitt von Juni bis Oktober 2021.
Angesichts dessen, dass auch andere große Ölproduzenten ihre Produktion herunterfahren werden, um die Vereinbarungen des globalen Erdölkartells einzuhalten, wird dies die globale Ölversorgung empfindlich treffen. Es ist damit zu rechnen, dass die Preise ab Dezember deutlich ansteigen und so auch insbesondere das Transportwesen und die Land- und Bauwirtschaft massivst darunter leiden. Diese wirtschaftlichen Segmente sind sehr von den Dieselpreisen abhängig – und Diesel wird noch deutlicher im Preis steigen als das Erdöl selbst. Denn Russland ist ein Hauptproduzent von Diesel und bereits jetzt leeren sich die Diesel-Lager in den Vereinigten Staaten und auch weltweit. Nicht zu vergessen die AdBlue-Krise, die die Diesel-Fahrzeuge betrifft.
Für Russland selbst wird die niedrigere Fördermenge jedoch wahrscheinlich kaum negative finanzielle Auswirkungen haben. Immerhin müssen die Preise nur um etwa 15 Prozent steigen, damit die Umsätze in etwa gleich bleiben. Wahrscheinlicher sind jedoch Preissteigerungen von mehr als 20 Prozent beim Öl selbst und noch mehr beim Diesel.
Wo FPÖ schwach ist, hat MFG starken Auftrag: Die totale Anbiederung an das System in OÖ
Die MFG Oberösterreich hat die Bemühungen von Report24 und der Unternehmenr-Plattform “Wir EMUs” hinsichtlich gefährlicher Gifte in Antigen-Schnelltests aufgenommen und im Landtag einen Initiativantrag gestellt. Gefordert wurde die behördliche Überprüfung der chinesischen Billig-Testkits und ein Test-Stopp bis zur Klärung. Ausgerechnet die FPÖ springt dem System mit einer völligen Entgleisung zur Seite: Man dürfe Behörden nicht kritisieren und keine Vorwürfe und Unterstellungen machen.
Ein Kommentar von Willi Huber
Die gestrige Wortmeldung des FPÖ-Oberösterreich Landtagsabgeordneten Michael Gruber hat eine neue Qualität. Schon beim letzten Initiativantrag, der sich auf die nicht deklarierten, toxischen Substanzen in der “Pufferflüssigkeit” bezog, war die in Oberösterreich Händchen in Händchen mit der ÖVP regierende Freiheitliche Partei auffällig still. Gruber verließ die Sitzung noch rechtzeitig bevor das Thema zur Sprache kam. Am 10. November, als das Thema zum zweiten Mal auf den Tisch kam, meldete sich Gruber, seit Mitte des Jahres auch Landesparteisekretär, nun doch zu Wort. Was er zu sagen wusste, stieß all jene vor den Kopf, die sich auf die FPÖ als starke Kraft gegen Corona-Maßnahmenwahnsinn verlassen.
Grundvernünftige Forderung der MFG
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
– diese über die dafür vorgesehenen Institutionen AGES und BASG unverzüglich ihren
Prüfpflichten nachkommt und die mögliche Gesundheitsschädlichkeit von in SARS-CoV-2-
Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen, die mit Ethylenoxid desinfiziert wurden,
überprüft,
– bis zum unwiderruflichen wissenschaftlichen Nachweis der Unbedenklichkeit der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen jegliche Anwendung solcher Tests
ausgesetzt wird sowie
– die Haftung für allfällige durch in den in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen
Teststäbchen enthaltene Rückstände von Ethylenoxid verursachte Schäden übernommen
wird
Das kommentierte FPÖ-Gruber wie folgt
Herr Präsident, hohes Haus, werte Landsleute! Zu spät, zu langsam, zu durchsichtig und handwerklich schlecht aufbereitet, das ist die Zusammenfassung aus meiner Beurteilung dieses Antrages, der sich wieder einmal natürlich, um das hohe C dreht. Warum sage ich das? Es steht für uns außer Frage, an erster Stelle ist das Kindeswohl, aber unbeschadet dessen, wo wir uns sicher alle gemeinsam wiederfinden, ist bei diesem Antrag wieder einmal ein Vorwurf und eine Unterstellung enthalten, so treten wir einem Antrag sicher nicht näher.
Die FPÖ Oberösterreich findet es also lächerlich, wenn man als Partei gegen Corona-Maßnahmen kämpft, wie die halblustige Bezeichnung “hohes C” erkennen lässt. In weiterer Folge war Herr Gruber wohl davon überfordert, dass es sich selbstverständlich um einen Vorwurf und eine Unterstellung handeln muss. Der Vorwurf an die Behörden lautet, ihren Prüfpflichten nicht nachzukommen, teilweise sicherlich auch, weil ihnen diese Prüfung per Bundesgesetz verboten wurde. Die Anzahl der Unterstellungen, die angesichts aller Vorgänge und Ungeheuerlichkeiten rund um den Themenkreis Antigen-Schnelltests notwendig sind, könnte Bücher füllen. Sei es die Spur des Geldes und die mutmaßliche Selbstbereicherung politnaher Kreise, sei es das billigende in Kauf nehmen oder gar vorsätzliche Schädigen der Gesundheit. Herr Gruber möge sich hierzu vielleicht einmal die vielfältigen Ausführungen der Bundes-FPÖ, allen voran jene von Herbert Kickl durchlesen. Vielleicht findet er dessen Arbeit ja auch “handwerklich schlecht” weil er es wagt, das System zu kritisieren.
Zweitens, warum zu spät? Die FPÖ hat auf Bundesebene bereits im Jahr 2021 einen Antrag eingebracht, der ähnlich formuliert ist, allerdings aus unserer Beurteilung richtig und ohne Vorwürfe, seitdem beschäftigt sich der Ausschuss für Konsumentenschutz, wo alle Experten schon ständig sich damit befassen und immer noch kein klares Lagebild vorliegt. Bei der Wortmeldung der Frau Kollegin von der MFG ist ja einmal das Wort vermutlich drinnen gewesen, mit Glaskugelaussagen wollen wir uns als FPÖ Oberösterreich nicht beschäftigen.
Die “Experten” befassen sich inzwischen seit fast drei Jahren mit dem Themenkreis “Corona”. Dass hier kein Lagebild vorliegt, ist ein Zeugnis von völliger Inkompetenz oder ein Hinweis auf strukturelle Korruption. Welche Art von Argumentation soll das übrigens sein, dass die eigene Partei schon einmal dasselbe gefordert hat und darum könne man nicht mitziehen, wenn das nun auch eine andere Partei fordert? Genau diese Art von Sandkasten-Politik lehnen die politverdrossenen, enttäuschten Wähler schon lange ab!
Zusammengefasst wieder einmal ein Zitat, was Berthold Brecht zugeschrieben wird: Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral! Immer genau aufpassen, was man tut und hinsehen, weil bei den Corona-Hilfen ist man auch nicht so kleinlich, da weiß man auch, wie es funktioniert, da muss man bei allen anderen Sachen auch dabei sein. Wer A sagt muss auch B sagen, also immer vor der eigenen Türe kehren, wir lehnen das selbstverständlich ab.
Faktum ist, dass eine freiheitliche Partei, die sich so sehr verbiegt, dass sie dem System dient, anstelle es zum Guten, Wahren und Schönen verändern zu wollen, keinen erkennbaren Nutzen hat. Da kann man dann je nach Präferenz gleich die Sozialisten oder die Volkspartei wählen. Die FPÖ Oberösterreich ist ein weiteres Mal von der Bundeslinie zum Thema Corona abgewichen und beschimpft lieber die einzige Kraft, die in diesem Bundesland ein starker und stabiler Partner ist, anstelle in Zusammenarbeit die Situation für die Bevölkerung zu verbessern.
FPÖ Oberösterreich momentan bestenfalls eine Verwaltungspartei
Trauriges und erschütterndes Fazit: In Oberösterreich ist die MFG die bessere FPÖ. Das betrifft nicht nur das Thema Corona, sondern auch das Thema Migration. Glaubwürdige und scharfe Wortmeldungen kommen von der MFG, während die Landes-Freiheitlichen Lippenbekenntnisse machen aber überall dort wegschauen, wo dringendes Handeln notwendig wäre. Ein Beispiel ist der Bau einer wohl nicht gänzlich legalen Großmoschee in Vöcklabruck. In dieser Sache geht die Justiz massiv gegen Kritiker vor, Report24 berichtete. Wer von der Landes-FPÖ hier Unterstützung erhofft, kann lange warten. Denn FPÖ-Chef Haimbuchner setzt auf Komfortzone. Außerdem hat er noch gut zwanzig Jahre bis zur Pensionierung – und die sind als Landeshauptmann Stellvertreter gemütlich zu gestalten – das will man sich nicht durch kantige Politik verderben.
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Keine Lockdowns: Schweden in der „Pandemie“ geringste Übersterblichkeit weltweit
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Schweden, das Land ohne Lockdowns, Schulschließungen oder Maskenpflicht ist zugleich das Land mit der weltweit geringsten Übersterblichkeit seit 2020. Ein Gastbeitrag von Dr. Peter F. Mayer.
Der Beitrag Keine Lockdowns: Schweden in der „Pandemie“ geringste Übersterblichkeit weltweit erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Corona-Lügen: Wann wird Lauterbach & Co. endlich der Prozess gemacht?
Kontaktverbote, Ausgangssperren, Schulschließungen, Berufsausübungsverbote, Impfzwang, Ausgrenzung von „Ungeimpften“ – all das brachte viel Leid über die Menschen hierzulande. Es war – wie sich jetzt immer mehr zu bestätigen scheint – weitgehend sinnlos! Die Verantwortlichen reden sich damit heraus, dass sie es nicht besser wussten. „Aber sie konnten wissen, was sie da tun“, schreibt das liberal-konservative Portal „achgut.com“.
Mit „juristischer Präzision“ ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut „Welt“ dabei, die im Lichte der vergangenen Jahre heikelste gesellschaftspolitische Frage zu beantworten:
Durfte der Staat seinen Bürgern all das antun, wozu er sie mit den Corona-Maßnahmen zwang?
Ist der Staat zu weit gegangen?
Und wenn ja – wofür einiges spricht:
Wann werden die Verantwortlichen für Corona-Willkür und Impf-Terror – von Merkel und Söder über Spahn bis Lauterbach – juristisch und gegebenenfalls strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen?
Seit dieser Woche verhandelt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe im ersten Corona-Lockdown im April 2020. Vorliegend geht es um die Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten in der Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen sowie die Ausgangsbeschränkungen gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern.
Im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht steht die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Lockdowns war. Die Kläger um den Leipziger Rechtsanwalt Christian Braun argumentieren: Es sei Willkür gewesen, zu behaupten, dass ein Golfspieler, der alleine spiele, sich anstecken könne.
Die zentrale Frage im bayerischen Verfahren lautet: War die Ausgangssperre wirklich nötig? Hätte nicht auch eine Kontaktbeschränkung ausgereicht, wie in fast allen anderen Bundesländern? Warum ging Bayern diesen Sonderweg? Um das herauszufinden, hätten seine Mandanten das Verfahren angestrengt, sagt der Münchner Rechtsanwalt Stephan Vielmeier.
Immer wieder thematisieren die Anwälte das fragwürdige Menschenbild der politisch Verantwortlichen: Diese hätten nicht davon ausgehen dürfen, dass die Menschen rechtswidrig handeln, sondern hätten mehr Eigenverantwortung zulassen müssen, argumentieren Braun und Vielmeier.
Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!
Aber der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nur ein kleiner Ausschnitt all der Fragen, die einer juristischen Aufarbeitung bedürfen!
Im März 2021 erklärte der damalige SPD-Gesundheitsexperte und heutige Bundesgesundheitsminister „Professor Dr.“ Karl Lauterbach in der ARD, er halte es für sehr wahrscheinlich, dass die nach Corona-Impfungen gemeldeten Thrombosen der Hirnvenen „mit allergrößter Wahrscheinlichkeit“ auf den Corona-Impfstoff von AstraZeneca zurückführen seien. Obwohl Lauterbach also die Risiken von genbasierten Vakzinen wie den Vektorimpfstoff von AstraZeneca kannte (Video), war dieser Corona-Schamane der größte Einpeitscher beim Thema Impfpflicht!
Juristisch zu klären dürfte auch die Frage sein, warum Lauterbach &Co. auf Biegen und Brechen eine Impfpflicht durchsetzen wollten, obwohl eine Vertreterin des Pharmariesen Pfizer laut Schweizer „Weltwoche“ vor dem EU-Parlament jetzt einräumen musste, dass dessen mRNA-Impfstoff überhaupt nicht darauf getestet worden war, ob er Ansteckungen mit dem Corona-Virus verhindere. Aber war nicht gerade das ein Hauptargument der Impfpflicht-Befürworter! Den von den Mainstream-Medien totgeschwiegenen Skandal machte in dieser Woche AfD-Bundessprecherin Alice Weidel publik (Video).
Seit mehr als zweieinhalb Jahren werden die Menschen in Deutschland mit verschiedensten „Maßnahmen“ drangsaliert – angefangen bei Maskenzwang und „Verweilverboten“ über Schul- und Kitaschließungen bis hin zur kompletten Abwürgung von Gastronomie und Einzelhandel sowie des gesellschaftlichen Lebens (Kultur, Sport).
Dazu gesellten sich Impfzwang-Gesetze z.B. für medizinisches Personal sowie ein weitgehender Ausschluss „Ungeimpfter“ von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und deren Stigmatisierung als „Virenschleudern“.
All dies wurde begleitet von einer in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Hass- und Hetzkampagne des politisch-medialen Komplexes. Wer es wagte, Zweifel an der Wirksamkeit der verhängten „Maßnahmen“ zu äußern oder gar vor Risiken der experimentellen Impfstoffe warnte, wurde wahlweise als „Covidiot“, „Schwurbler“, „Verfassungsfeind“ oder gleich als „Nazi“ beschimpft.
Langsam fällt es immer mehr Menschen, die sich von Lauterbach & Co. haben irre machen lassen, wie Schuppen von den Augen: Der Schaden, den das Corona-Regime angerichtet hat – psychisch, gesundheitlich, wirtschaftlich – dürfte in keinem Verhältnis zu dem immer wieder behaupteten Nutzen der Maßnahmen stehen.
Stichwort Nötigung, Körperverletzung: Es gibt viel zu tun – Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!
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UK-Regierung veröffentlicht erschreckende Zahlen über Todesfälle durch COVID-Impfstoffe: 1 von 310 Personen starb innerhalb von 48 Tagen nach Erhalt der Impfung
Die von der britischen Regierung veröffentlichten offiziellen Zahlen bestätigen, dass eine von 310 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis des Covid-19-Injektionsmittels erhalten haben, leider innerhalb von 48 Tagen gestorben ist.
Das Office for National Statistics (ONS) ist der größte unabhängige Produzent von amtlichen Statistiken im Vereinigten Königreich und das anerkannte nationale statistische Institut des Landes.
Am 8. September 2022 veröffentlichte das ONS einen unbemerkten Datensatz mit dem Titel „Characteristics associated with the risk of death involving coronavirus (COVID-19) among people receiving a booster vaccination, England: Januar bis März 2022“, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann.
Aus Tabelle 1 des ONS-Datensatzes geht hervor, dass zwischen Januar und März 2022 62.801 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 eine dritte Dosis der Covid-19-Impfung erhalten hatten, bedauerlicherweise verstorben sind.
Aus demselben Datensatz geht hervor, dass zwischen dem Erhalt einer Auffrischungsimpfung und dem Tod der Person im Durchschnitt 48 Tage und 7 Wochen lagen.
Von den 62.801 Todesfällen wurden 4.781 als Covid-19-Todesfälle eingestuft.
Aus dem Datensatz geht nicht hervor, wie diese Zahlen im Vergleich zu den ungeimpften Personen aussehen, wohl aber aus einem anderen vom ONS am 6. Juli 2022 veröffentlichten Datensatz.
Aus dem Datensatz, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann, geht hervor, dass zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Mai 2022 9 von 10 Covid-19-Todesfällen auf die geimpfte Bevölkerung entfielen, und 91 % dieser Todesfälle waren unter den Dreifach-/Vierfachgeimpften.
Nach Angaben des ONS hatten bis zum 31. Dezember 2021 8 901 895 Männer und 10 671 705 Frauen eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum insgesamt 19.473.570 Menschen die Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Ausgehend von der Tatsache, dass 62.801 dreifach Geimpfte innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen starben, bedeutet dies, dass einer von 310 Menschen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten haben, leider innerhalb von 7 Wochen stirbt.
Bei diesen Zahlen sind andere Faktoren wie das Alter nicht berücksichtigt, aber es handelt sich immer noch um einen beträchtlichen Unterschied, der sehr besorgniserregend ist, wenn wir uns die tatsächlichen Sterblichkeitsraten pro 100.000 nach Impfstatus und Altersgruppe ansehen.
Diese Zahlen finden wir in Tabelle 2 desselben ONS-Datensatzes über Todesfälle nach Impfstatus.
Die folgenden beiden Diagramme zeigen die monatlichen altersstandardisierten Sterblichkeitsraten nach Impfstatus für Nicht-Covid-19-Todesfälle in England zwischen Januar und Mai 2022 für jede Altersgruppe –
Die offiziellen Zahlen bestätigen ungünstigerweise, dass die Sterblichkeitsrate pro 100.000 Einwohner in jeder einzelnen Altersgruppe in England am niedrigsten ist, wenn die Bevölkerung nicht geimpft ist. Und die Daten zeigen, dass sich die Kluft zwischen der ungeimpften und der geimpften Bevölkerung in Bezug auf die Sterblichkeitsraten von Monat zu Monat vergrößert.
Dies sind altersstandardisierte Zahlen. Die Tatsache, dass die Sterblichkeitsraten pro 100.000 Einwohner bei den Ungeimpften am niedrigsten sind, lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die Covid-19-Injektionen Menschen töten.
Das ist der traurige Grund, warum zwischen Januar und März 2022 in England einer von 310 Menschen innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen nach der dritten Covid-19-Injektion ums Leben kam.
„Allahu Akbar“-Terrorist kündigt in Brüssel Tat an – Staatsanwalt lässt in frei -„Die Geduld besiegter Völker“
Von Elmar Forster
Die Hintergründe dieses islamistischen Terrors machen fassungslos und sind rational kaum mehr zu erklären. Denn in ähnlicher Form sind sie zu Hunderten in den Willkommens-Ländern vorgefallen… Wir liefern eine kurzen Erklärungsansatz.
Ein Polizist getötet, zwei verletzt
Gestern Donnerstagabend wurden in Brüssel, in der Nähe des Nordbahnhofs, ein Polizist getötet und zwei weitere verletzt. Ein extremistischer Islamist hatte sie mit dem Ausruf „Allahu akbar!“ angegriffen. Der Messermann wurde schließlich von einem der Streifenpolizisten unschädlich gemacht.
Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt
Laut „La Libre Belgique“ (LlB) sei eine Untersuchung zu den Umständen des Anschlags eingeleitet. – so Sarah Durant, eine Sprecherin der Brüsseler Staatsanwaltschaft.
Der Vorfall wird von der Terror-Bundesstaatsanwaltschaft behandelt werden: „Angesichts des Profils des Verdächtigen beziehen sich die eingeleiteten Ermittlungen auf einen mutmaßlichen Terroranschlag“ – fügte die Zeitung hinzu. (mandiner)
Betroffenheits-Rhetorik
Somit aber, und zusammen mit der üblichen Betroffenheits-rhetorik, etwa durch die belgische Innenministerin Annelies Verlinden, scheint dann aber auch alles wieder den gewohnten Gang gehen zu können. Jene bezeichnete den Vorfall auf Twitter als ein „schreckliches Drama“ und sprach den Angehörigen des Opfers – wie immer in solchen Fällen – ihr Beileid aus.
Schlimmstenfalls werden noch Teddybären abgelegt werden.
Terrortat auf Polizeistation angekündigt – Staatsanwaltschaft belässt Täter auf freiem Fuß
Die Tragödie der Tragödie besteht darin: Der Täter soll nach Informationen von „LlB“ bereits zuvor auf der Polizeiwache vorgeladen worden sein. Nach seiner Anhörung hatte er angekündigt, dass er später am Tag Polizeibeamte angreifen würde. Darüber gibt es sogar eine offizielle Aufzeichnung auf der Polizeistation, die ihn danach wieder auf freien Fuß setzte.
Daraufhin richteten Polizeibeamte an die belgische Staatsanwaltschaft das Ansuchen, den späteren Messermann in psychiatrische Behandlung aufzunehmen. Ihr Antrag wurde vom erstinstanzlichen Richter abgelehnt.
„Die Tugend besiegter Völker ist die Geduld – nicht die Resignation.“ (Oswald Spengler)
Man kann – wie gesagt – dieses hundertfache Versagen westlicher Willkommensjustiz rational nur erklären, indem man dahinter die Übereinkunft mit einer (Soros-)Einwanderungs-Agenda erblickt und / oder aber auch die Resignation eines Europas, das sich in seinen Niedergang und in seine Eroberung durch Fremdkulturen aus dem arabischen und afrikanischen Raum ergeben hat.
Post-kolonialistischer Schuld-Komplex
Gespenstisch diesbezüglich aber eine historische Rückschau auf die ehemaligen Kolonial-Weltmächte, die jetzt in einem Schuldkomplex ihren eigenen Niedergang zelebrieren:
„Vor 100 Jahren haben manche richtig gesagt: Wir werden bei der Bestattung derjenigen dabei sein, die uns zu Grabe tragen wollten.“ (Orbán) – „Heute gibt es keine Tschechoslowakei, kein Jugoslawien und keine Sowjetunion, kein britisches, kein französisches Reich mehr. Und was von ihnen übriggeblieben ist, dreht sich jetzt in der multikulturellen Umklammerung ihrer rachsüchtigen Kolonien.“
Hintergründe der Flüchtlingskrise
UM-Autor Elmar Forster hat diesbezüglich mehrere Tiefen-Analysen vorgelegt:
„Archaische Multikulti-Verbrechen – Sehnsucht nach dem „Herz der Finsternis“

„Rackete, Thunberg, Merkel, Hitler: Noch einmal den Erlöser spielen…“

„Die Perversion des Feminismus: Pussy-kratismus, Exotismus“

„Waren Merkel und Konsorten nur Schlafwandler der Weltpolitik?“

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Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampgane verteidigt. Der amazon-Bestseller ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>
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Schikane: 20 Polizisten durchsuchen bayerische AfD-Landtagsfraktion

Die CSU in Bayern gerät offenbar in Panik: Angesichts der wachsenden Erfolge der AfD kurz vor der Landtagswahl versucht die Söder-Partei mithilfe der ihr unterstellten Behörden mit immer zweifelhafteren Methoden, die bayerische AfD zu beschäftigen. 20 Polizisten im Beisein dreier Staatsanwälte durchsuchten am Donnerstagvormittag mit Genehmigung des Landtagsamt – als Präsidentin des Bayerischen Landtags fungiert […]
Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft
Die frühere finnische Innenministerin und langjährige Parlamentarierin, Päivi Räsänen, stellte 2019 in einem Posting auf Instagram das Kirchen-Sponsoring von LGBTQ-Paraden (Gemeinschaft der Schwulen, Lesben, Trans und Queer) in Frage. Die Generalstaatsanwältin Finnlands, Raija Toiviainen betrachtet das als „Straftat“ und stuft dieses sogar als rechtsextrem ein. Räsänen steht im November deshalb und wegen einer 2004 veröffentlichten Broschüre über die christliche Ehe vor Gericht. Der Vorwurf: Anstiftung zu Intoleranz und Hass gegen eine Minderheit. Toiviainen ist Verfechterin der „Identitätspolitik“.
Kirche finanziert Pride-Parade
Bei einer Verurteilung drohen der Politikerin bis zu zwei Jahre Haft. Sie äußerte sich bereits als aktive Politikerin kritisch über die Homoehe, diese sei nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar. Zudem bezeichnete sie gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich als schlechte Eltern, was zu einer Welle von Kirchenaustritten bei der evangelisch-lutherischen Kirche führte.
2019 postet Räsänen: „Die Kirche, der ich angehöre, hat bekannt gegeben, dass sie offizieller Partner von SETAs Helsinki Pride 2019 ist. Wie passt die Lehre der Kirche, die Bibel, zu einer Vorstellung, in der Scham und Sünde zu einer Quelle des Stolzes erhoben werden?… „. Dazu stellte sie den zugehörigen Abschnitt der Bibel auf die Seite. Sie betonte auch, ihre Kritik gelte nicht der LGBTQ-Gemeinschaft, sondern der Kirchenführung.
Präzedenzfall mit Folgen
Ihr Fall beschäftigt seit drei Jahren die finnische Staatsanwaltschaft. Er könnte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen und einen, für die ganze Welt wirksamen Präzedenzfall, schaffen. Sollte sie vor Gericht verlieren werde das auch die Religionsfreiheit in anderen westlichen Ländern beeinträchtigen, ist Räsänen überzeugt. LGBTQ-Gruppen seien über Ländergrenzen hinweg gut vernetzt. Sie werden versuchen, dasselbe in anderen Ländern Europas zu erreichen.
Räsänens Rechtsbeistand ist die „Alliance Defending Freedom International“ (ADF), eine Organisation christlicher Anwälte. Räsänen erhält auch Unterstützung von konservativen Christen in Finnland und auf der ganzen Welt. Um ihren Fall herum wurde ein Verband zur Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit gegründet. In den USA forderten zehn Professoren Sanktionen gegen die Generalstaatsanwältin, die Räsänen sogar falsche Aussagen unterstelle.
13 Stunden Polizeiverhör
In Ungarn wurde sogar für die Politikerin demonstriert. Aus Osteuropa erhalte sie große Unterstützung, sagte Räsänen. Dort erinnere man sich noch daran, wie die Kommunisten Menschen verhörten, wenn sie aus der Bibel zitierten. Jetzt sei es ihr so ergangen: Die finnische Polizei habe sie dreimal – und insgesamt 13 Stunden lang – in der Sache verhört.
Sie könne nicht glauben, dass ihre religiöse Überzeugung sie ins Gefängnis bringe. Sie habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Ihre Aussagen seien auf den Lehren der Bibel über Ehe und Sexualität begründet. Sie werde ihr Recht auf Religions- und Redefreiheit verteidigen, damit nicht auch andere dieses Recht verlieren.
Unlängst schockierte der Fall eines christlichen Lehrers in Irland, der sich wegen seines Glaubens dem LGBTQ-Diktat nicht fügen wollte:
Gefahr für Meinungsfreiheit
Sie lasse sich nicht einschüchtern. Je mehr Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger werde der Raum für Meinungsfreiheit. In einem Interview mit The Federalist sagte die Politikerin im Sommer: „Wenn wir das Geschlechtersystem und das Ehesystem zwischen einem Mann und einer Frau brechen, bringt das gefährliche Folgen, vor allem für Kinder”. Der „Federalist“ beschreibt Räsänen als Mutter von fünf Kindern und Großmutter von 10 Enkeln, die „keine Abtreibung in Anspruch nahm um gleichzeitig zwei Karrieren zu machen“. Eine als Internistin und eine als Politikerin.
Staatsanwältin: “Rechtsextrem”
Mit dem brisanten Fall samt verschiedenen Etappen des Rechtsfalls befasst sich nun auch das aktuelle Buch der JournalistinToimittaja Danielle Mietissen. Daraus geht hervor, dass die Polizei die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abschloss, die Staatsanwaltschaft aber den Fall wieder aufnahm, obwohl die Anklage vom Bezirksgericht abgelehnt wurde. Stein des Anstoßes sind das Instagram-Posting, Aussagen der Politikerin in einer Talkshow und ihre 2004 von der Lutherstiftung veröffentlichte Broschüre „Mann und Frau – Er schuf sie“.
Finnlands Generalstaatsanwältin will das in sechs Sprachen übersetzte Booklet verbieten. Sie ist zudem der Meinung, im vorliegenden Fall treffe Rechtsextremismus mit extremen Christentum zusammen. Seit 2017 ist in Finnland die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die eingetragene Partnerschaft gibt es bereits seit 2002.
Dass Personen wegen Kritik an den Auswüchsen der “LGBTQ”-Agenda sogar von der Justiz verfolgt werden, ist längst kein Einzelfall mehr:
Wann kommt die Chips – Krise ?

von Hans Hofmann-Reinecke
Bei lebenswichtigen Ressourcen darf die Wirtschaftspolitik das Land nicht in die Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten manövrieren. Eine Reihe mutwilliger oder dilettantischer Fehlentscheidungen hat uns in die Abhängigkeit von russischem Gas getrieben. Der Ausweg aus dieser Abhängigkeit wird für das Land sehr teuer und schmerzhaft werden.
Es bahnt sich möglicherweise eine neue Misere an, die uns in noch größere Schwierigkeiten bringen könnte.
Ein elektrischer Schalter
Dazu einige technische Erklärungen.
Vor einem dreiviertel Jahrhundert machten drei amerikanische Physiker eine Erfindung, welche die Welt vielleicht mehr verändert hat als das Rad: sie erfanden den Transistor [Transfer-Resistor, also Fernschalter]. Das ist so etwas wie ein elektrischer Schalter ohne bewegliche Teile. Der wird dann nicht durch einen kleinen Kipphebel bedient, sondern seinerseits durch Elektrizität. Durch die intelligente Kombination solcher Transistoren kann man Schaltkreise schaffen, die zwei unterschiedliche Zustände einnehmen können, sagen wir 0 und 1.
Diesen 0 oder 1-Zustand kann man als Information interpretieren, man nennt ihn ein „Bit“. Es ist möglich, so ziemlich alle Informationen, mit denen wir konfrontiert werden, durch eine mehr oder weniger große Anzahl solcher Bits auszudrücken. Interpretieren wir die Bits etwa als Bildpunkte, dann kann man durch eine Million davon schon eine vernünftige schwarz-weiß Photographie darstellen.
Aus Transistoren kann man auch noch anderen Vorrichtungen aufbauen, so genannte Prozessoren, welche auf besagte Informationen zugreifen und sie nach bestimmten Regeln bearbeiten. Eine Sequenz solcher Regeln wird Programm genannt und deren Schöpfer sind offensichtlich die Programmierer.
Je kleiner desto besser
Transistoren hatten ursprünglich etwa die Größe eines Zündholzkopfes. Wenn man große Mengen an Information bearbeiten will, dann braucht man eine sehr große Anzahl an Transistoren, und da kommt man, selbst bei dieser relativ kleinen Abmessung, schnell an technische Grenzen.
Es gelang dann, die Transistoren immer kleiner zu machen, und viele davon, gemeinsam mit ihren Verknüpfungen, auf einem Kristall aus Silizium entstehen zu lassen. Gegenwärtig ist man in der „4-Nanometer (nm)-Technologie“ angekommen, d.h. die Transistoren und Leiterbahnen, die sie verbinden, sind nur vier nm breit. Ein nm ist ein Millionstel Millimeter und auf einer Breite von 4 nm haben gerade noch 20 Siliziumatome nebeneinander Platz. Auf einer Fläche von einem Quadratmillimeter (die ist etwa so groß ▪) kann man mit dieser Technologie Milliarden von Schaltkreisen unterbringen. So kann unser Smartphone dann Hunderte von Selfies und viele andere wichtige Daten speichern.
Die Miniaturisierung brachte viele Vorteile: geringen Verbrauch des teuren Rohmaterials, höhere Rechengeschwindigkeit, mehr Speicherkapazität, weniger Stromverbrauch, Integration vieler unterschiedlicher Funktionen und geringen Platzbedarf im Endprodukt, wo der Chip letztlich seine Arbeit tun soll. Der Chip, das ist das beschriebene mikroskopische Stück Silizium samt seiner makroskopischen Verpackung und diesen vielen Beinchen, die den Kontakt zum Rest der Welt herstellen.
Kein Kinderspiel
Die Herstellung dieser Chips ist extrem kompliziert. Zunächst muss das Layout geschaffen werden, sozusagen der Stadtplan für die Millionen von mikroskopischen Straßen, Kreuzungen und Ampeln. Das stellt vermutlich die höchsten Anforderungen an Intelligenz, die der Homo Sapiens je konfrontieren musste. Er schafft ja gewissermaßen den Schaltplan für ein kleines künstliches Gehirn.
Die anschließende Fertigung des Chips gemäß besagtem Plan muss dann überaus genau durchgeführt werden, etwa auf die Abmessung eines Atoms genau. Das ist nichts für Menschenhände. Diese Aufgabe wird zu 100% an Roboter übertragen, die allerdings zuvor von Menschen angelernt werden mussten. Wie lange brauchen diese pfiffigen Roboter dann bis ein Chip fertig ist? Eine Sekunde? Eine Stunde? Nein, 85 Tage! Aber in der Zeit machen sie sehr viele gleichzeitig.
Wie wir wissen, gibt es kaum noch etwas ohne Chip; ein modernes Auto hat angeblich um die 1000 davon und eine Küchenwaage hat zumindest einen. Der globale Chip-Markt hat ein Volumen von ca. 550 Mrd. US$ jährlich, das sind $70 pro Kopf der Weltbevölkerung! Es handelt sich offensichtlich um ein sehr attraktives, krisensicheres Geschäftsfeld – aber es ist auch extrem anspruchsvoll.
Um solch ein Fertigung aufzubauen und zu betreiben muss man sich den Standort gut aussuchen. Man braucht eine perfekt funktionierende Infrastruktur mit 100% sicherer und preiswerter Stromversorgung, und man braucht Nachwuchs, dessen kognitive Veranlagung von klein auf gefördert und trainiert wurde. Das heutige Deutschland wäre vermutlich keine gute Wahl. Mit Strom aus Windmühlen wäre das schwierig, und mit Abiturienten, deren Kernkompetenz die gendergerechte Rechtschreibung ist, die dafür aber nicht wissen, was der Dreisatz ist, hätte man keine Chance.
Man muß sich den Standort also nach dem Ranking gemäß PISA-Studie aussuchen, und da landet man in Ostasien.
Nancy in China
Anfang August besuchte Nancy Pelosi, die Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, die Insel Taiwan. Das Land hat etwa so viele Einwohner wie die ehemaligen Ingenieurs-Hochburgen Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam, hat aber heute bei der Pflege seiner intellektuellen Ressourcen eine bessere Hand: in der PISA-Studie / Mathematik landet man dort im globalen Ranking auf Platz fünf.
Nancy hatte dort auch ein Treffen mit einem Gewissen Mark Liu, dem Präsidenten der Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Diese Firma hat 55% Anteil an der weltweiten Produktion kundenspezifischer Chips. Auf dem zweiten Platz liegt Samsung Electronics in Korea, dann kommt noch eine weitere Taiwanesische Firma. Doch damit nicht genug. Enthalten in dem erwähnten 55% Anteil sind 90% der weltweit verkauften Chips der neuesten Generation!
Es ist nicht auszumalen, was geschähe, wenn TSMC seine Lieferungen einstellen würde. Zum Bau eines $50.000-Autos könnte dann so ein Teil für zwei Dollar fehlen. Weltweit würden die Fließbänder stillstehen, von denen noch gestern Kaffeemaschinen, Fernseher und Laptops rollten. Während der Corona-Krise gab es schon einen Vorgeschmack auf eine solche Situation.
Den Chiphahn zudrehen
Der Einsatz dieser verdammten Chips in fast jedem technischen Produkt hat die Weltwirtschaft de facto in die Anhängigkeit von zwei oder drei Firmen gebracht, welche auf einer Insel angesiedelt sind, die von der kommunistische Partei Chinas beansprucht wird. Würde China seine mehr oder weniger deutlichen Drohungen wahr machen, dann hätte es endgültig die totale wirtschaftliche Weltherrschaft errungen. Der Rest der Welt wäre ab dann nicht nur auf die konkurrenzlos billigen Massenwaren vom Smartphone bis zum Plüschtier angewiesen, sondern auch auf die Lieferung dieser verfluchten unverzichtbaren Chips. Und so wie Russland seine Gasleitungen könnte China dann seine Chipleitungen in den Rest der Welt nach Belieben auf- und zudrehen.
Und während man bei Gas noch die Chance hat, es etwa durch Öl zu ersetzen oder einen anderen Lieferanten im nahem Osten zu finden, wäre das bei Chips erst einmal nicht möglich. Der Aufbau solch einer Fertigungsanlage auf der grünen Wiese würde sehr, sehr lange dauern, falls es denn überhaupt gelingt.
Und deswegen regte Nancy Pelosi in ihrem Gespräch mit Mark Liu an, er solle sich doch überlegen, ob seine Firma nicht vielleicht ein oder zwei Fertigungsstätten in den USA errichten möchte. Man macht sich in den USA offensichtlich keine Illusionen, dass man ohne das Taiwanesische Knowhow und deren Patente eine konkurrenzfähige Chipfertigung aufbauen könnte. Hoffentlich denkt Herr Liu nicht zu lange darüber nach, damit das Geschäft noch vor Tag X abgeschlossen sein kann. Eile ist geboten, denn von Nancys Besuch in Taiwan war Mr. Xi „not amused“.
Vielleicht haben ja die deutschen Geheimwaffen Claudia und Annalena eine ähnliche Charmeoffensive mit demselben Anliegen bei TSMC geplant. Dafür könnten die beiden den Kniefall des Wirtschaftsministers von Katar schon mal einüben.
Dieser Artikel erschien zuerst im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich.
Ein tollkühner Böhmermann oder ein staatlich bereitgestelltes Leak

Ende Oktober 2022 sorgte der Entertainer Jan Böhmermann in seiner Sendung für einen Knaller: Er will „geleakte“ NSU-Dokumente, die eigentlich für Jahrzehnte der Geheimhaltung unterliegen sollen, öffentlich gemacht haben, also gegen den Willen der hessischen Landesregierung, was Geheimnisverrat wäre. Das wäre ein unerlaubter Schlag in die Nieren. Denn bisher wurde behauptet, die Veröffentlichung der Prüfberichte über NSU-Zusammenhänge in Hessen würde die Staatssicherheit gefährden, dem Wohl des Landes, also in erster Linie der Landesregierung. Wenn das so wäre, dann wäre jetzt der Teufel los. Alle bezahlten und unbezahlten Staatsfürsorger würden nach dem Scharfrichter rufen, das berühmte scharfe Schwert der Demokratie hochhalten. Doch die Empörung war auffallend sanft bis lau. Von Wolf Wetzel
Ich möchte es vorwegnehmen: Es wird kein Interesse daran geben, die Quelle dieses Geheimnisverrats herauszubekommen. Alles spricht dafür, dass dieser „geleakte“ NSU-Prüfbericht aus amtlichen Quellen zugespielt wurde und Jan Böhmermann nichts riskiert, sondern sich als Transmitter verdient gemacht hat.
Ab da wird es dann doch noch einmal richtig spannend.
Aber nun alles der Reihe nach.
2011
Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ Ende 2011 selbst bekannt gemacht hatte, ging eine Aktenvernichtungswelle („Operation Konfetti“) durchs Land, wie dies in diesem Ausmaß noch nicht passiert war. Tausende von Akten, die einen Bezug zum NSU, zur Rolle der V-Leute im NSU-Netzwerk und die Verwicklung des Geheimdienstes darin hatten, wurden vernichtet, auf Landes- und Bundesebene, bei Polizei- und Geheimdienststellen.
Denn es sollte beides gelingen, ohne schwere Schädigungen: Das kanzlerische Versprechen, alles lückenlos aufzuklären und gleichzeitig alles verschwinden zu lassen, was dies ermöglichen könnte. Das war nicht ganz so einfach.
Ganz besonders schwierig gestaltete sich das im Mordfall in Kassel 2006, bei dem der Internetcafebesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen im Kopf um die Mittagszeit ermordet wurde. Was jahrzehntelang dem kriminellen ausländischen Milieu zugeschrieben wurde, wurde nun – über Nacht – als neonazistisches Verbrechen „aufgeklärt“, der neunte Mord an Migranten. Eine Mordserie, die man bis 2011 als „Döner-Morde“ ausgab.
Begangen haben sollen es die beiden uns bekannt gemachten NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos. Diese geradezu sagenhafte Aufklärung hatte nur ein paar schwere Webfehler, um es ganz milde zu formulieren: Denn man musste dafür polizeiliche Ermittlungsgrundsätze und – methoden auf den Kopf stellen bzw. ausschalten.
Dazu gehörten die anfangs hervorragende Ermittlungsarbeit der SOKO Café. Die Tatumstände und die Tatortanalyse führten die Spur zu einem Verdächtigten, der im Internetcafé einen Alias-Name benutzte und im wirklichen Leben Andreas Temme heißt, Verfassungsschutzmitarbeiter in Kassel war … und u.a. Neonazis als V-Leute führte:
„Temme, sein Vorgesetzter und eine Kollegin im Kasseler Büro des hessischen Verfassungsschutzes führten um das Jahr 2006 mindestens sieben V-Personen in der Kasseler Neonaziszene. Von diesen ist bislang nur Benjamin Gärtner namentlich bekannt geworden.“ (EXIF vom 1. März 2020)
Da alle anderen Besucher zur Tatzeit nicht in Frage kamen, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Andreas Temme und sein dienstliches und privates Umfeld. Wochenlang observierte man dieses, von seiner Frau bis hin zu hohen Angestellten des hessischen Verfassungsschutzes, die sich rege, besorgt und schützend austauschten und dabei auch eine Autobahnraststätte als Treffpunkt nutzten. Sie trugen also all das zusammen, was am Ende der „Ermittlungen“ auf der Strecke bleiben sollte. Man behauptete, dass die Täter die beiden NSU-Mitglieder gewesen seien und dass es keine Verbindungen, Kontakte oder gar Zuarbeiten aus dem hessischen NSU-Netzwerk gab.
Das sprach zwar allem Hohn – eben auch all dem, was die anfänglichen Ermittlungen an schweren Verdachtsmomenten gegen Andreas Temme gesammelt hatten. Dazu gehörte die ausgesprochen rassistische Gesinnung des Andreas Temme, sein Duz-Kontakte zum Benjamin Gärtner, der zur neonazistischen Kameradschaft Kassel gehörte und den er am Tattag zweimal angerufen hatte – einmal vor dem Mord, einmal danach.
Diese haarstäubenden Widersprüche ließen sich nicht ganz aus der Welt schaffen. Also beauftragte der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) das Landesamt für Verfassungsschutz, einen Prüfbericht zu erstellen, unter der Fragestellung, welche Verbindungen zwischen dem NSU und der Neonaziszene in Hessen festzustellen sind.
Das macht immer Sinn, diejenigen damit zu beauftragen, etwas aufzuklären, was man ihnen vorwirft.
2013
In diesem Jahr war der Prüfbericht erstellt und wurde sofort wieder kassiert und „überarbeitet“. Dieser bekam bereits eine Sperrfrist von 90 Jahren, bis 2103.
2014
Ein Jahr später hatte man die Version, die man auch „veröffentlicht“ haben wollte. Sie wich an markanten Stellen von der ersten Version ab, obwohl es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gab. Diese finale Fassung bekamen ein paar ausgesuchte Parlamentarier zu sehen, mit der Verpflichtung, darüber nicht zu berichten. Als der Landesregierung klar wurde, dass man selbst den finalen Prüfbericht nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte, erklärte man ihn – zum Wohle des Landes und der Wahrung von Staatsgeheimnissen für 120 Jahre geheim.
2134
Diese panische Angst, dass zu Lebzeiten (von Beteiligten) etwas herauskommen könnte, was der offiziellen Version widerspricht, war zum Greifen nahe. Sie war aber auch nicht aus der Luft gegriffen: Denn nicht nur Mord, sondern auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht. Wer also einen stillen Zusammenhang zwischen haarsträubenden Ermittlungsergebnissen und 120 Jahre Friedhofsruhe sehen will, der liegt nicht falsch.
Eine dritte Version
Selbstverständlich gab Jan Böhmermann die Quelle seiner Sensation nicht preis. Vorsichtshalber räumte er ein, dass man abermals einiges geschwärzt habe, also alles, was die Arbeit des Verfassungsschutzes gefährden könnte, wozu auch und gerade V-Leute gehören, die im NSU-Netzwerk in Hessen aktiv waren. Damit ist der Bericht bereits in relevanten Teilen unbrauchbar. Aber Jan Böhmermann und sein Quellengeber haben anderes im Auge gehabt, als die offizielle Version zu demontieren.
Denn alles, was man jetzt „geleakt“ lesen kann, ist Pillepalle, für den man weder einen Verfassungsschutz, noch einen Jan Böhmermann braucht. Es geht hier eben nicht um Aufklärung. Denn genau das Gegenteil davon beweist dieser abermals frisierte Prüfbericht.
Wenn das wirklich das Ergebnis ist, dann handelt es nicht um einen Prüfbericht, sondern um ein Gefälligkeitsgutachten. Nochmals will der Prüfbericht feststellen, dass es keine NSU-Verbindungen nach Hessen gab. Außerdem findet man nichts darin von der Rolle des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme als V-Mann-Führer von der Neonaziquelle „Gemüse“.
Wenn also in diesem „geleakten“ Prüfbericht weniger steht, als man schon längst weiß, dann fragt man sich, was also eine Geheimhaltung auch nur von einem Jahr rechtfertigt?
Der Grund könnte ein anderer sein: Die Führungsebene im hessischen Verfassungsschutz weiß, was alles nicht drinsteht und macht dies unfreiwillig durch die eklatanten Lücken im Prüfbericht kenntlich. Ein Prüfbericht, der mehr als eine Farce ist, sondern eben auch ein Dokument fortgesetzter Täuschung.
Denn alle im Verfassungsschutz Hessen wissen zum Beispiel, welch hervorragende Arbeit die SOKO Café zu Beginn ihrer Ermittlungen gemacht hat, als sie Andreas Temme und Beschützer wochenlang observierten. Wo sind die Observationsberichte? Wo ist die interne Auswertung? Wo sind die Protokolle über Treffen zwischen Andreas Temme und hochrangigen Verfassungsschutzmitarbeitern?
Vor lauter Alibi-und Verdeckungsarbeit ist Jan Böhmermann & Co. ein nicht unerheblicher Fehler unterlaufen. Das hat Thomas Moser, den ich wegen seiner Genauigkeit und Hartnäckigkeit sehr schätze, herausgearbeitet. Es geht um die Person Stephan Ernst, den man als Brücke(nkopf) zwischen dem ersten Mord in Kassel 2006 und 2019 verstehen kann.
Je nach Opportunität und politischen Umständen lässt man ihn verschwinden bzw. auftauchen:
„In einer ‚ersten Version‘ des Berichtes soll der Name Ernst an 11 Stellen vorkommen, in der „finalen Version“ aber an keiner Stelle. In der ‚Böhmermann‘-Version taucht der Name jetzt 5-mal auf.“ (s.o.)
Dasselbe passiert mit dem Umfeld von Stephan Ernst, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und dem Neonazi und Spitzel Benjamin Gärtner (alias „Gemüse“):
„Der Name des Ex-Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme, der beim neunten NSU-Mord in Kassel zur Tatzeit am Tatort war und der auch mit Ernst dienstlich befasst war, soll in der ersten Version an zwei Stellen auftauchen, in der finalen an sechs Stellen. In der Böhmermann-Version taucht er jetzt 9-mal auf. Der Name von Temmes Quelle Benjamin G. soll in der ersten Version 19-mal vorkommen, in der finalen 6-mal, tatsächlich taucht er jetzt 11-mal auf.“
2022
Stellt sich also die Frage, warum gerade jetzt dieser manipulierte Prüfbericht veröffentlicht wurde. Man kann feststellen, dass es keinen öffentlichen Druck dafür gab. Im Prinzip kam jeder Irrsinn durch. Der minimale öffentliche Druck war geradezu eine Einladung, so weiterzumachen, wenn es nicht zu einem Ereignis gekommen wäre, das im Apparat selbst für mächtig Unruhe gesorgt hatte.
Es geht um den Mord an dem CDU-Regierungsdirektor Walter Lübcke 2019 … in Kassel. Kassel …Kassel, da war doch etwas .. vor 13 Jahren: Mit dem Mord an Walter Lübcke kam einiges von dem an die Oberfläche, was der Verfassungsschutz und die hessische Landesregierung bis dahin unter den Teppich kehren wollten. Denn für einen rassistisch motivierten Mord braucht es keinen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die aus Thüringen anreisen. Denn genau aus jenen Strukturen, die im Prüfbericht geleugnet werden, kamen die Mörder bzw. diejenigen, die den Mord begrüßten und ermöglichten.
Und erst jetzt schließt sich der Kreis, warum dieser „Prüfbericht“ für diese staatsinterne Auseinandersetzung wichtig ist und einen Hinweis an jene gibt, die diesen sehr wohl verstehen.
Im Prüfbericht tauchte zum Beispiel der Name Stephan Ernst auf, also jener Mann, der als Mörder von Walter Lübcke verurteilt wurde. Dass er in der letzten/dritten Version doch wieder auftaucht, fünfmal, macht Sinn, denn für jeden Insider besagt dies, dass man ihn bereits 2013 als wichtige Figur in neonazistischen Strukturen gekannt hatte. Jeder Insider weiß, dass die Behauptung, ausgerechnet ein solch wichtiger Neonazi sei rechtzeitig vom „Schirm“ gerutscht, eine haarsträubende Täuschung ist. Denn die geheimdienstliche „Erkenntnis“, Stephan Ernst habe sich ins Private zurückgezogen ist eine blanke Lüge, die nur die Frage zudecken soll, warum so jemand vom „Schirm“ rutschen kann/soll?
Es gibt noch eine weitere Besonderheit, die erklären kann, warum dieser „Prüfbericht“ geschickt in der Öffentlichkeit platziert worden ist.
Thomas Moser schreibt dazu:
„Auffällig in der Auflistung von Personen, Objekten und Ereignissen im vorliegenden Bericht ist das gehäufte Vorkommen von Waffendelikten: illegaler Waffenbesitz, Schießübungen im Ausland, der Schweiz, Frankreich und vor allem immer wieder Tschechien. In Tschechien sind die Vorschriften lax, Munition kann heimlich eingesteckt und mitgenommen werden, indem sie einfach als verschossen deklariert wird. Im LfV, kann man weiter lesen, seien die entscheidenden Hinweise aber „in der Regel nicht bearbeitet worden“. (S. 55)
Dort kann man also nach wie vor ungeschwärzt lesen, dass der Verfassungsschutz wusste, dass sich Neonazis in Hessen bewaffnen und man diesen Vorgang nicht weiter verfolgt habe. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Stellen Sie sich vor, der Verfassungsschutz würde mitbekommen, dass sich Dutzende von Autonome bewaffnen … und der Verfassungsschutz würde wohlgefällig nicken und alles mit einer Aktennotiz begraben?
Wenn aber das genau das nicht geschehen ist, man also sehr wohl wissen wollte, wo die Waffen landen, wer an Schießübungen teilnimmt, und was mit den Waffen unternommen werden soll, dann führt die Spur zum Mord an Walter Lübcke!
Dann stellt sich wieder die Frage, was hat der Verfassungsschutz unterlassen bzw. ermöglicht? Welche Waffe aus welchen Beständen hat Stephan Ernst benutzt?
Titelbild: Screenshot ZDF
Quelle und Hinweise:
- Andreas Temme – mehr NSU-Netzwerk als Verfassungsschutz? NDS vom 23. Januar 2020: nachdenkseiten.de/?p=57913
- Mordfall Lübcke – NSU 2.0? NDS vom 19. Juni 2019: nachdenkseiten.de/?p=52639
- Zehn Jahre „Aufarbeitung“ des NSU-Komplexes: Operation Konfetti Folge 88, NDS vom 13. Juli 2022: nachdenkseiten.de/?p=85772
- Am Ende der NSU-Trio-Version, NDS vom 8. März 2022: nachdenkseiten.de/?p=59071
- Was hat es mit dem NSU-Bericht des Verfassungsschutzes auf sich, den Böhmermann „geleakt“ hat? Thomas Moser vom 7. November 2022: overton-magazin.de/hintergrund/politik/was-hat-es-mit-dem-nsu-bericht-des-verfassungsschutzes-auf-sich-den-boehmermann-geleakt-hat/











