Kategorie: Nachrichten
Corona-Dämmerung: Sachsen-Landeschef Kretschmer will “vergeben & vergessen”
Das Corona-Narrativ bröckelt auch im Mainstream immer mehr, Journalisten, Politiker und alle anderen sogenannten “Experten” sind mitten in den Absetzbewegungen. So ewa Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Schulschließungen und Lockdowns seien nicht nötig gewesen, gibt er zu. Aber statt Aufarbeitung will er lieber “nach vorn leben”. Wo käme man auch hin, würde man anfangen Politiker zur Verantwortung zu ziehen…
Einsicht besser spät als nie?
Ein Video-Ausschnitt geht derzeit in sozialen Medien viral. Er zeigt Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer, der offenbar um Wähler rittern muss, denn bei den Umfragen geht es seiner CDU nicht allzu gut, teilweise liegt die AfD in Führung. Daher sind offenbar auch die vielgeschmähten “Schwurbler”, “Corona-Leugner” und “Impf-Verweigerer” – ein Potential welches es zu bearbeiten gilt. .
So spricht auch Kretschmer in dem Ausschnitt davon, dass es nicht notwendig gewesen wäre, Schulen und Kindergärten dichtzumachen oder die Corona-Bundesnotbremse einzusetzen. “Es sind in dieser Zeit sehr sehr viele Ungerechtigkeiten passiert, sehr viele Entscheidungen, die man heute anders treffen würde“, so der sächsische Ministerpräsident.
Der erste rückt mit der Sprache raus: Schulschließungen, Lockdowns – der Großteil der Maßnahmen war nicht nur unnötig, sondern auch haarsträubende „Ungerechtigkeit“!
Die Entschuldigung ehrt Sie, Herr @MPKretschmer. Für „nach vorne schauen“ ist es zu früh.pic.twitter.com/29JKbujcXm
— Corona Realism (@holmenkollin) November 22, 2022
Schwamm drüber… Schampus
Seine weiteren Worte lassen jedoch aufhorchen: “Das kann man nun nicht ungeschehen machen aber man kann offen darüber reden und man kann versuchen ein Stück weit nach vorn zu leben und diese Fehler nicht nochmal zu machen und nicht gegenseitig aufzurechnen…” Auf gut deutsch, man solle doch vergeben und vergessen und nicht nachtragend sein. Zwar könnte man ihm zu Gute halten, dass er sich einmal sogar mit Prof. Sucharit Bhakdi und anderen Experten traf.
Michael Kretschmer war der einzige MP, der sich mit Bhakdi, mir und anderen zusammengesetzt und uns angehört hat.
Über den Inhalt des mehrstündigen Gesprächs wurde Stillschweigen vereinbart, woran ich mich halte. Dass das Gespräch stattgefunden hat, steht überall im Netz.
— Stefan Homburg (@SHomburg) September 3, 2020
Aus Fehlern nichts gelernt
Allerdings hörte er nicht auf sie, sondern warf ihnen bzw. Bhakdi sogar vor, nur seinen persönlichen Profit und die gesellschaftliche Spaltung im Sinn zu haben. So schwurbelte Kretschmer noch im Sommer bei einem Gespräch mit der “Freien Presse” fröhlich vor sich hin und fand Masken, Impfung oder Kontaktbeschränkungen – also Lockdowns – doch noch sehr sinnvoll und angebracht. Ab ca. Minute 17 lässt er sich dann allerdings auch über Professor Bhakdi aus und wirft ihm Spaltung der Gesellschaft und Profitsucht vor. Dass Bhakdi mit vieler seiner Vorhersagen richtiger lag als viele der Regierungs-Experten, tangiert auch Kretschmer wenig.
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Von Politikern, die zuerst verkündeten, es werde keine Impfpflicht kommen, war er aber später einer der ersten, der eine Impfpflicht für nötig hielt.
Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd & bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten & Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten. (SK) #Impfzwang pic.twitter.com/yNhcnHCBrR
— Michael Kretschmer (@MPKretschmer) May 5, 2020
Aber was interessiert ihn sein Geschwätz von gestern, Schwamm drüber und weitermachen. Immerhin sitzt man auf einem guten Posten und den gilt es zu verteidigen und zu behalten. Und dabei ist Kretschmer natürlich nicht der einzige…
Washington plant Putin-Sturz: CIA will “unzufriedene Russen” als Agenten kaufen
Die amerikanische Außenpolitik ist schon seit Jahrzehnten ein Blick in die Abgründe eines Staates, der die Welt als ihr Schachbrett zu begreifen scheint. Missliebige Regierungen in aller Welt werden weggeputscht, fremde Länder durch Spione infiltriert, vormalige geopolitische Partner zu Schurken erklärt. Und wenn all das nicht hilft, haut man Zivilisten eben Bomben um die Ohren. In Russland setzt der US-Außengeheimdienst CIA nun offen auf eine Taktik der Zersetzung von innen und will “unzufriedene Russen” als Agenten einkaufen.
USA wollen Russen-Agenten werben
Das “Wall Street Journal” berichtet über entsprechende Aussagen, die der CIA-Vizechef David Marlowe vor einem erlesenen Kreis bei einem Treffen der Denkfabrik “Hayden Center” im US-Bundesstaat Virgina. Marlowe selbst hat den Spionage-Chefposten seit Juni des Vorjahres. Er selbst agierte federführend als Agent in diversen Konfliktregionen, unter anderem den umstrittenen US-Kriegen im Nahen & Mittleren Osten. Er erklärte: “Wir suchen Russen, die von Putins Vorgehensweise in der Ukraine angewidert sind. Wir sind offen für Geschäfte.”
Der Hintergrund: Bei der CIA ist man sich sicher, dass zahlreiche Russen mit dem Fortschritt des Ukraine-Krieges unzufrieden seien. Daher wähnt man das Land als fruchtbaren Boden, um Putin-Kritiker als Geheimagenten zu gewinnen. Als Zielgruppe sieht Washington demnach verärgerte Armeeoffiziere sowie Oligarchen & Geschäftsleute, die entweder im ausländischen Exil sind oder deren Vermögen infolge der westlichen Sanktionen kompromittiert wurde. Wie viel davon nur auf CIA-Prahlerei zurückgeht, darauf will sich allerdings auch das WSJ nicht festlegen.
Im Zweifel scheuen die USA nicht vor Schauermärchen zurück, um die öffentliche Meinung in ihrem Sinn zu beeinflussen:
CIA-Missionen nicht immer erfolgreich
Dass die Amerikaner ein weltweites Netzwerk von Agenten und Spionen beschäftigt, ist nichts Neues. Zu Zeiten des Kalten Krieges galt etwa sogar Wien zeitweise als “Spionage-Hauptstadt” der Welt, wo sich Amerikaner und Sowjets auf neutralem Boden auszuspionieren gedachten. Und obwohl die NSA, die jahrelang den europäischen Kommunikationsverkehr überwachte, über weitaus mehr Ressourcen verfügt, gilt die CIA als Drahtzieherin der Bestrebungen der USA, sich als Weltpolizei zu betätigen. Es ist eine Geschichte der Ungeheuerlichkeiten, aber auch der Fehlschläge.
So gingen etwa die NATO-“Stay Behind”-Armeen in Italien in der “Operation Gladio” ursprünglich auf eine CIA-Gründung zurück. Mit westlichem Geld sollten in ganz Europa Attentate verübt werden, damit die Menschen nach “mehr Sicherheit” schreien – erfolglos. Legendär war das Fiasko der “Landung der Schweinebucht” auf Kuba im Jahr 1961, als man das frisch installierte Castro-Regime mithilfe antikommunistischer Exilkubaner stürzen wollte. Neben schlechter Ausrüstung scheiterte das Vorhaben auch am Irrglauben, das kubanische Volk würde den US-Agenten jubilierend in die Arme fallen.
Bevor diverse CIA-Destablisierungsaktionen aufgedeckt wurden, galten sie selbstredend als Verschwörungstheorien, wie Wochenblick aufklärte:
Unzufriedenheit als Wunschdenken
Ob die Amerikaner aus der Geschichte gelernt haben, wird sich weisen. Fakt ist: Die vermeintliche Unzufriedenheit des russischen Volkes mit Putin ist zu weiten Teilen westliches Wunschdenken. Denn staatlichen Umfragen zufolge nahm die Zustimmung des Volkes zu ihrem Präsidenten mit Kriegsbeginn sprungartig Fahrt auf, die Werte kletterten um über 10 Prozent auf mehr als 80 Prozent Zustimmung. In diesen Sphären bewegt sich die Zustimmungsrate auch weiterhin. Das hielt Exilzeitungen nicht davon ab, im Mai vom Putsch zu träumen – eine Vorstellung, die freilich immer noch in weiter Ferne ist.
Bundesverwaltungsgericht urteilt: Ausgangsbeschränkung in Bayern im März 2020 war unverhältnismäßig

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, dafür aber besonders fein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 über das Verlassen der eigenen Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar war. Obwohl es gut belegte Erkenntnisse gab, dass Lockdowns keinen Einfluss auf die Verbreitung von […]
Der Beitrag Bundesverwaltungsgericht urteilt: Ausgangsbeschränkung in Bayern im März 2020 war unverhältnismäßig erschien zuerst unter tkp.at.
Preisexplosion ist sicher: Saudi-Arabien & Kuwait schließen Erhöhung der Ölfördermenge aus
Gerüchte, wonach Saudi-Arabien und Kuwait eine Anhebung der Fördermenge von Erdöl unterstützen würden, wurden von saudischer und kuwaitischer Seite aus dementiert. Man werde die Entscheidung der OPEC+ weiterhin mittragen. Mit den im Dezember in Kraft tretenden Sanktionen gegen russisches Öl wird dies die Preise deutlich in die Höhe treiben.
Die Weltmärkte verzeichneten am Dienstag starke Kursverluste, nachdem das US-amerikanische Wall Street Journal am Vortag behauptet hatte, Saudi-Arabien und andere OPEC-Produzenten zögen eine Erhöhung der Ölproduktion um 500.000 Barrel pro Tag in Betracht. Die Preise stürzten um mehr als fünf Prozent ab. Die staatliche Nachrichtenagentur SPA zitierte jedoch am Dienstag den saudischen Energieminister Prinz Abdulaziz bin Salman, der den Bericht des Wall Street Journal dementierte.
“Es ist bekannt, dass die OPEC+ keine Entscheidungen vor dem Treffen diskutiert”, sagte der saudische Energieminister. “Die derzeitige Kürzung von 2 Millionen Barrel pro Tag durch die OPEC+ gilt bis Ende 2023, und wenn weitere Maßnahmen in Form von Produktionskürzungen erforderlich sind, um Angebot und Nachfrage auszugleichen, werden wir immer bereit sein, zu intervenieren”, fügte er hinzu. Auch der kuwaitische Ölminister Bader Al-Mulla dementierte den Bericht, wie die offizielle Kuwait News Agency am 22. November berichtete. Kuwait sei sehr daran interessiert, die Stabilität und das Gleichgewicht auf den Ölmärkten zu erhalten, zitierte die Agentur Al-Mulla.
Der starke Preisrückgang beim Öl folgte auf die Veröffentlichung des Artikels, in dem behauptet wurde, dass die Saudis und andere Mitglieder die Erhöhung in Erwägung ziehen, um sich bei der US-Regierung einzuschmeicheln und die russischen Gewinne aus dem Rohölpreis zu begrenzen. Die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, beschuldigte die OPEC+ am 5. Oktober, “sich mit Russland verbündet” zu haben, und behauptete, ihre Entscheidung sei kurzsichtig, “während die Weltwirtschaft mit den anhaltenden negativen Auswirkungen der Invasion [Russlands] in der Ukraine zu kämpfen habe”. Sie bezog sich damit auf die Krise, die durch die westlichen Sanktionen gegen den russischen Energiesektor und die Angriffe auf die russische Energieinfrastruktur verursacht wurde. Doch nun werden die Preise wohl bald schon deutlich steigen, weil ein nicht unerheblicher Teil des russischen Erdöls auf den Weltmärkten fehlen wird.
Aufruhr in Italien: Erste Ambulanz für Covid-Impfopfer eröffnet
Opfer der politisch forcierten Covid-Impfungen gelten längst als Patienten zweiter Klasse: Zu riskant scheint es den meisten Medizinern, Kritik an den experimentellen Gentherapeutika zu äußern und deren Nebenwirkungen anzusprechen. Entsprechend groß ist die Verzweiflung bei Impfgeschädigten. In Lucca, einer Stadt in der Toskana, eröffnete nun vor kurzem die erste Ambulanz Italiens für jene Menschen, die Gesundheitsschäden durch ihren Covid-Schuss erlitten haben. Für Betroffene ist das ein Segen – doch linke Politiker rotieren.
Während die Meloni-Regierung den Impfzwang in Italien beendet, suspendierten Medizinern die Rückkehr in den Job ermöglicht und an der Abschaffung der Geldstrafe für ungeimpfte Menschen ab 50 Jahren arbeitet, halten Vertreter der Demokratischen Partei (Partito Democratico, PD) am Impfwahn fest und wollen keine Zweifel an den Märchen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-Vakzine aufkommen lassen. Entsprechend groß ist die Empörung über die Eröffnung der privaten Ambulanz für Impfgeschädigte in Lucca in der Toskana. Die PD ist dort relativ stark und wehrt sich vehement gegen die private Initiative. Diese geht von einer Gruppe von Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe aus, die sich schon 2021 für Ungeimpfte in Italien eingesetzt haben. Die Mitglieder der Gruppe konnten dank der Meloni-Regierung wieder in ihre medizinischen Jobs zurückkehren und eröffneten daraufhin am 2. November die erste auf die Behandlung von Impfnebenwirkungen spezialisierte Arztpraxis Italiens.
Doch Hilfe für Impfopfer wird von Linken scheinbar nicht gern gesehen: Valentina Mercanti, PD-Stadträtin von Lucca, prangert dies gegenüber dem Regionalrat der Toskana als sehr ernsten und “vielleicht einzigartigen Präzendenzfall auf nationaler Ebene” an. Eine andere Dem-Stadträtin, die Ärztin Donatella Spadi, unterstützt die Anfrage ihrer Genossin an den Regionalrat. Präsident Giani wird darin gefragt, “ob er im Rahmen seiner Befugnisse Maßnahmen zu ergreifen gedenkt, um zu überprüfen, ob in anderen Gesundheitszentren unwissenschaftliche Informationen verbreitet werden”, die die möglichen ätiologischen Zusammenhänge zwischen den Covid-Impfstoffen und möglichen unerwünschten Reaktionen betreffen. Inwiefern die Behandlung von Nebenwirkungen, deren kausaler Zusammenhang zur Impfung vielfach bereits wissenschaftlich nachgewiesen ist, eine Verbreitung antiwissenschaftlicher Informationen darstellt, bleibt offen. Die altbekannte Taktik der militanten Impfbefürworter, Kausalzusammenhänge stupide zu leugnen, geht schon lange nicht mehr auf.
Mehrere Stadträte fordern auch den Mitte-Rechts-Bürgermeister von Lucca, Mario Pardini, dazu auf, Stellung zu beziehen und sich von der Initiative zu distanzieren:
Wir sind uns bewusst, dass es sich um eine private Initiative handelt, auf die die Stadtverwaltung nur wenig Einfluss nehmen kann, aber zum jetzigen Zeitpunkt, auch nachdem in den letzten Wochen das No-Vax-Manifest in der Kirche San Vito aufgetaucht ist, sind wir der Meinung, dass der Bürgermeister zu dem, was an dieser Front in unserer Stadt geschieht, Stellung nehmen und sich distanzieren muss.
Trotz der neuen Regierung dürfte demnach auch in Italien noch einige Zeit ins Land gehen, bis der Impffaschismus vollständig und in allen Teilen des Landes beendet ist und Opfern der mitunter höchst schädlichen Massenimpfungen die Hilfe zuteil wird, die sie benötigen.
Ins Grab gespritzt? Übersterblichkeit und “Impfquoten-Absturz” bei Senioren
Vor dem Hintergrund einer immer weiter einbrechenden “Impf”-Quote will der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch diese künftig nicht mehr gesondert ausweisen. Doch diese mutmaßliche Vertuschungsaktion, die verschleiern soll, dass die teuer aus Steuergeld finanzierte Spritzen-Propaganda nicht mehr verfängt, ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn blickt man ins Detail, mehren sich schockierende Indizien, dass gerade ältere Menschen womöglich wegsterben, weil sie “geimpft” wurden.
Impfquote bei älteren Menschen bricht ein
Für den Großteil der Bevölkerung ging nicht einmal zu Delta-Zeiten oder beim Wildtyp eine besondere Gefahr von Corona aus. Bei gesunden Menschen im erwerbsfähigen Alter unter 65 Jahren betrug die Corona-Todesrate stets unter 0,1 Prozent. Das hielt die schwarz-grüne Regierung nicht davon ab, eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren einführen zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt hatte man längst schon “Risikogruppen” und ältere Menschen massenhaft in die Nadel getrieben – unter der Behauptung, für sie sei das Virus sehr wohl gefährlich.
Das durchschnittliche Todesalter von “Corona-Toten” lag in den beiden letzten Wintern stets bei oder über 80 Jahren – vergleichbar mit der Lebenserwartung. Aber ausgerechnet in der Altersgruppe der über 85-Jährigen fiel die Impfquote zuletzt von 84 auf 61 Prozent. Zwischen 75 und 84 Jahren sank sie von 84 Prozent auf 71 Prozent – zwischen 65 und 75 Jahren sind es immerhin noch 72 Prozent. Nun stellt sich die Frage: Sind alte Menschen plötzlich über Nacht zu Kritikern der experimentellen Gen-Behandlung geworden – oder hat der Rückgang auch andere Gründe?
Der Verdacht, dass Impf-Tote in Wirklichkeit unter anderen Todesursachen gelistet wurden, kam bereits vor Monaten auf:
Alarmierende Übersterblichkeit ab 65 Jahren
Ein kleines Indiz findet sich in den Zahlen zur Sterberate im Nachbarland Deutschland. Dort lässt sich eine Übersterblichkeit vor allem für die Altersgruppen über 65 Jahren feststellen. Für Österreich fehlen derart detaillierte Zahlen aktuell noch, aber einen kleinen Hinweis gibt eine Regierungsseite, welche im Bezug auf das Vorjahr davon spricht, dass der “Anteil von COVID-19-Toten” über 75 Jahren am höchsten war. Für die aktuellen hohen Sterbezahlen fällt die Erklärung “Corona” aber nach dem massiven Rückgang der offiziellen “Corona-Toten” spätestens mit der milden Omikron-Variante flach.
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Angesichts der zuvor hohen Durchimpfungsrate stellt sich die Frage: Wirkt die experimentelle Spritze nicht, oder ist sie sogar kontraproduktiv? Bei den Zahlen zur Übersterblichkeit in den USA und Deutschland zeigen sich einerseits saisonale Spitzen – andererseits aber auch kleinere Spitzen, die mit den Höhepunkten der jeweiligen Impf-Kampagnen in engerem zeitlichem Zusammenhang stehen. Die Dunkelziffer der “plötzlichen und unerwarteten” Todesfälle könnte unter älteren Menschen besonders hoch sein. Denn anders als bei jungen Menschen wird im “hohen Alter” nicht jeder überraschende Tod automatisch hinterfragt. Abertausende faktische Impf-Tote dürften somit offiziell an “Altersschwäche” oder “Vorerkrankungen” verendet sein.
Genau, die besonders Anfälligen und Geimpften.
Genau das gleiche übrigens in den USA auch… pic.twitter.com/lmImJyFDGX
— Ben (@USMortality) November 16, 2022
Geboosterte & “Vollimmunisierte” sterben öfter
Ebenso bedrohlich muten britische Statistiken aus der ersten Jahreshälfte an. Demnach war nicht nur bei “Corona-Toten”, sondern bei allen Todesursachen eine höhere Sterberate bei Teilnehmern des Impf-Experiments als bei Vermeidern der Gen-Spritzen zu beobachten. Dieser Befund war insofern besonders entlarvend, da er in allen Alterskohorten feststellbar war. Gilt dies zuerst für Personen mit einer “Impf”-Dosis, überholten später auch Geboosterte die Ungeimpften. In Australien wiederum ist der Anteil von Mehrfach-“Geimpften” unter den “Corona-Toten” inzwischen höher als die Impfquote.
Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten durch Deutschland

Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.
Zur Person: Dr. Alexander Unzicker ist theoretischer Physiker, Jurist und promovierte in der kognitiven Psychologie. Sein Buch “Vom Urknall zum Durchknall” (Springer) über den Zustand der modernen Physik wurde als “Wissenschaftsbuch des Jahres” gekürt und erschien in den USA unter dem Titel Bankrupting Physics (Macmillan).
Unter diesem Link finden Sie den Text des „Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Alexander Unzicker – Antragsteller und Beschwerdeführer- gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, wegen Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 GG“:
Dr. Alexander Unzicker München, den 22.11.22
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Telefax +49 721 9101-382
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde des Herrn
Dr. Alexander Unzicker
– Antragsteller und Beschwerdeführer-
gegen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung
– Antragsgegnerin –
wegen Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 GG
Hiermit beantrage ich, wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen:
- Der Antragsgegnerin wird untersagt, ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszubilden.
- Der Antragsgegnerin wird untersagt, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen.
- Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt zu untersagen.
- Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Begründung
Der Beschwerdeführer macht sein Recht aus Art. 2 II GG geltend. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger kann als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährdet Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar.
I. Sachverhalt:
1. Wie auf der offiziellen Homepage des Bundesverteidigungsministeriums[1]bekanntgegeben (siehe auch Bekanntmachung des Rates der Europäischen Union[2]), beteiligt sich die Bundeswehr sich an der EU-Ausbildungsmission EUMAM (EU Military Assistance Mission Ukraine) für die Ukraine und übernimmt dabei sogar eine koordinierende Rolle. Deutschland bietet für EUMAM unter anderem folgende Beiträge an:
- Unterstützung der Mission bei der militärstrategischen Planung
- Gestellung eines multinationalen Führungselementes für die Mission,
- Gefechtsstandausbildung und/oder Gefechtsstandübungen durch Computersimulationen für eine Brigade, den Brigadestab und die Bataillonsstäbe,
- Gefechtsausbildung bis Kompanieebene,
- Ausbildung an abgegebenem Material in enger Kooperation mit der Industrie
- Ausbildung im taktischen Einsatz
- Ausbildung der Ausbilder.
In der zunächst für zwei Jahre angelegten Mission sollen geschlossene ukrainische Verbände sowie Spezialisten ausgebildet werden. Konkret kündigte Verteidigungsministerin Christine Lamprecht eine Ausbildung von 5000 ukrainischen Soldaten bis Mitte nächsten Jahres an.[3]
2. Weiter beabsichtigen die USA, in Wiesbaden ein Trainingszentrum für die ukrainische Armee einzurichten.[4] Ein neues Kommando soll dort Waffenlieferungen koordinieren und ukrainische Soldaten ausbilden. Offenbar wird gerade eine verfestigte Infrastruktur geschaffen, in der mit über 300 Offizieren auf Dauer die Ukraine militärisch unterstützt werden soll.
Insgesamt ist die Bundesregierung also seit Kurzem im Begriff, nicht nur vereinzelte Einweisungen in Waffensysteme zuzulassen, sondern umfassende, auf Dauer ausgelegte militärische Strukturen zu schaffen, in denen die Ausbildung von Kämpfern stattfinden soll, die sich am russisch-ukrainischen Krieg beteiligen. Die Teilnahme an der EUMAM-Mission und das Zulassen des US- Trainingszentrums in Wiesbaden, zuletzt durch Teilnahme am sog. Ramstein-Format am 13.10.2022,[5] stellen Akte der öffentlichen Gewalt dar, gegen die sich der Beschwerdeführer wendet.
II. Einführende Überlegungen:
Ausgangspunkt für die Überlegungen des Beschwerdeführers, warum die Bundesrepublik Deutschland möglicherweise als Kriegspartei angesehen werden kann, war das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 16. März 2022.[6]
Darin ist schon eingangs die bemerkenswerte Aussage zu finden, die NATO-Staaten befänden sich in ihrem Bemühen, im derzeitigen bewaffneten Konflikt nicht als Partei zu intervenieren, „auf einer Gratwanderung“. Der wissenschaftliche Dienst warnt ausdrücklich vor dem nuklearen Eskalationspotenzial einer solchen Drittintervention. Weiter wird ausgeführt, die Frage, wann ein Staat zur Konfliktpartei wird, sei nicht abstrakt zu beantworten; es existierten Grauzonen, die rechtlich[7] auszuloten seien.
Deutschland liefert seit 2022, unter Aufgabe einer jahrzehntelang als Recht erachteten Praxis, Waffen in ein Kriegsgebiet, was bisher undenkbar schien. Trotzdem wurde diese Wendung im öffentlichen Diskurs, insbesondere in den Medien, weitgehend normalisiert. Es ist zu reflektieren, inwieweit solche tektonischen Verschiebungen im öffentlichen Bewusstsein nicht schon den Blick auf die Bewertung dessen trüben, was als konstant geltendes Recht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten soll. Denn allein solche Waffenlieferungen sind keineswegs unproblematisch. So schreibt der inzwischen verstorbene Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dieter Deiseroth, in einer Broschüre Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta … und die Bundeswehr? (s. Anlage) anlässlich der Waffenlieferungen Deutschlands an eine Bürgerkriegspartei im Nordirak:
Die Deutschen Lieferungen sind damit jedoch als Beihilfe oder gar als Anwendung militärischer Gewalt zu qualifizieren, die (auch) einer völkerrechtlichen Rechtfertigung bedürfen.
Dennoch machen nach heutiger vorherrschender Meinung Waffenlieferungen alleine einen auch nicht-neutralen Staat noch nicht zur Konfliktpartei. Das Bundesverfassungsgericht hat daher kürzlich eine Beschwerde gegen Waffenlieferungen an die Ukraine verworfen, die allerdings darüber hinaus als unsubstantiiert erachtet wurde (2 BvQ 80/22).
Der wissenschaftliche Dienst führt weiter aus, sogar der Umfang der Lieferungen sowie die Frage, ob es sich um Offensiv- oder Defensivwaffen handelt, sei unerheblich.[8] Alarmierend ist jedenfalls seine Einschätzung, dass man durch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. durch die Ausbildung an diesen gelieferten Waffen den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlasse[9]. Denn dies ist genau das, was im Moment passiert.
Der wissenschaftliche Dienst stützt seine Auffassung unter anderem auf den Völkerrechtler Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum. Völkerrechtlich ist zwischen dem ius ad bellum (recht, in einen Krieg einzutreten) und dem ius in bello (auch humanitäres Völkerrecht genannt) zu unterscheiden. Nach dem ius ad bellum, so Thielbörger, sei Deutschland unter Berufung auf Art. 51 der UN-Charta sogar berechtigt, zur Verteidigung der Ukraine in den Krieg einzutreten, was natürlich nicht bedeutet, dass dies mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist. Umgekehrt gestatte, so Thielbörger, das ius ad bellum Russland noch nicht, im Gegenzug deutsches Territorium anzugreifen.
Unabhängig von dieser völkerrechtlichen Erwägung gestattet es jedoch Art. 26 GG I/ Art.87a GG nicht, in einen Krieg einzutreten, solange keine Bündnisverpflichtungen bestehen. Ganz unbestritten existieren solche Bündnisverpflichtungen wie Art. 5 des Nordatlantikvertrages gegenüber der Ukraine nicht. Letztlich kann jedoch dieses Problem für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben; es ist sogar zweifelhaft, ob der Antragsteller überhaupt eine Befugnis hat, von der Bundesregierung die Einhaltung des Völkerrechts einzufordern, d.h. ob 26 I GG im Sinne von Art. 25 GG individualschützend ist. Entscheidend ist vielmehr die reale Gefährdungslage, die aus so einem möglichen Kriegseintritt entsteht.
Hierfür sind Überlegungen aus dem ius in bello maßgebend. Befindet man sich erst im Kriegszustand, so wären mindestens deutsche bzw. US-amerikanische Ausbildungslager legitime militärische Ziele der Russischen Föderation, wenn nicht sogar andere damit im Zusammenhang stehende Militäreinrichtungen. Die damit verbundene Eskalation stellt ein offenkundig hochgradiges Risiko bis hin zu einem nuklear geführten Dritten Weltkrieg dar.
Überlegungen, welche Reaktion Russlands nach dem ius ad bellum gerechtfertigt wäre, sind daher für den vorliegenden Fall wenig relevant. Es sei daran erinnert, dass Russland seinen gegen das UN-Gewaltverbot verstoßenden Einmarsch seinerseits unter Berufung auf kollektive Verteidigung nach Art. 51 der UN-Charta im Zusammenhang mit den Donbassrepubliken gerechtfertigt hat. Es wäre also nachgerade naiv, anzunehmen, dass eine fremde Großmacht, die zumindest nach westlicher Sicht gegen das ius ad bellum verstößt, dieses gleiche Recht im Falle eines deutschen Kriegseintritts respektieren würde, und mithin das Eskalationsrisiko nicht erhöht sei.
Umgekehrt gibt es Hinweise darauf, dass die Russische Föderation das ius in bello, trotz verschiedentlich kontroverser Berichterstattung über Ereignisse, die jedoch noch nicht international untersucht sind, zumindest teilweise einhält. Es macht daher aus russischer Perspektive einen entscheidenden Unterschied, ob man Deutschland als ein im Kriegszustand befindliches Land ansieht oder nicht – eben den, dass im ersten Fall Teile des Territoriums zu legitimen militärischen Zielen werden. Das zur Kenntnis nehmen dieser Sichtweise bedeutet im Übrigen keineswegs, dass man sie sich zu eigen macht oder gar für berechtigt hält. Für den vorliegenden Fall ist die objektive Gefährdung für die Rechtsgüter des Art. 2 II GG maßgebend, die eben auch von der Wahrnehmung eines potentiellen Gegners abhängen.
In dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes wurde die Frage des Kriegseintritt anhand des Beispiels der diskutierten Lieferung von westlichen Kampfjets an die Ukraine diskutiert. Man könne dabei versucht sein, darauf abzustellen, ob ein NATO-Flughafen als Operationsbasis genutzt würde oder lediglich als Durchgangsstation zur Lieferung. Zutreffenderweise wurde jedoch darauf hingewiesen, dass aus russischer Perspektive einfach nur ein in den Luftraum eindringendes Kampfflugzeug beobachtet wird, was durchaus als militärisches Eingreifen betrachtet werden kann. Als solches kann sicher auch der Grenzübertritt von in Deutschland ausgerüsteten und ausgebildeten ukrainischen Soldaten angesehen werden.
Seit dem Erscheinen des Gutachtens hat sich die Situation erneut in Richtung noch stärkeren Beteiligung gewandelt. Nicht mehr nur von Einweisung in Waffensysteme, die ja noch vereinzelter oder vorübergehender Natur sein könnte, ist die Rede, sondern Deutschland beteiligt sich in naher Zukunft offenbar umfassend an Strukturen, die die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger längerfristig durchführen. Dies geht über das hinaus, was Anfang März bekannt bzw. vorstellbar war. Es ist inzwischen überhaupt nicht mehr ersichtlich, wo die Bundesregierung selbst die Grenze zur Konfliktbeteiligung zieht, oder ob diese Frage von irgendjemand reflektiert wird. Verantwortungslose Äußerungen von Regierungsmitgliedern lassen jedenfalls nicht auf solche Reflexion schließen.[10]
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, ebenso wie die Ausführungen des Völkerrechtlers Thielbörger, musste nach Ansicht des Beschwerdeführers schon als deutliche Warnung verstanden werden, eine Ausbildung an Waffen von ukrainischen Militärangehörigen, die so fatal interpretiert werden kann, zu unterlassen. Der Wunsch nach einer neutralen
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat wohl dazu geführt, diese Warnung in der milden Formulierung auszudrücken, die Grenzen dieser schwierigen Rechtsfrage juristisch, aber eben nicht praktisch auszuloten[11]. Ein Probieren, wie weit man gerade noch gehen kann, ohne als Kriegsteilnehmer wahrgenommen zu werden, stellt daher eine inakzeptable Leichtfertigkeit der Bundesregierung dar.
III. Bisherige Rechtsprechung und Unterschiede zum vorliegenden Fall
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Geschichte schon mehrmals mit der Frage befasst, inwieweit im weitesten Sinne militärische Handlungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dies ist an sich eine bemerkenswerte rechtsstaatliche Tradition, die international ihresgleichen sucht, wenn auch Helmut Simon (1922-2013), Richter am Bundesverfassungsgericht, in einem Aufsatz[12] zu bedenken gab:
In den nunmehr über 65 Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist es bisher weithin versäumt worden, das Friedensgebot des Grundgesetzes „ähnlich konkret herauszuarbeiten wie etwa das Sozialstaatsgebot oder das Rechtsstaatsgebot“.
In der Tat waren diese Beschwerden in der Vergangenheit wenig erfolgreich. Auf die Gründe, aber auch darauf, worin sich der vorliegende Antrag von den vorhergegangenen unterscheidet, soll im Folgenden eingegangen werden.
In einer Entscheidung zur Nachrüstung im Jahr 1984, damals in einem von der Partei die GRÜNEN angestrengten Organstreitverfahren (BVerfGE 68, 1), hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, der NATO könnten gemäß Art 24 I GG Hoheitsrechte übertragen werden. Diese Entscheidung erging gegen das abweichende Votum des Richters Mahrenholz. Ebenfalls in einem Organstreitverfahren,[13] 1994 angestrengt von der FDP, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die NATO sogar als Instrument der kollektiven Friedenssicherung nach Art. 24 II GG angesehen werden könne, was von der Literatur teilweise mit Verwunderung aufgenommen wurde. Dieter Deiseroth merkte in diesem Zusammenhang an,[14] dass ein System der kollektiven Sicherheit geradezu konträr zu einem Selbstverteidigungsbündnis sei. Da damals um die Frage des Gesetzesvorbehaltes ging, können diese Gesichtspunkte bei der vorliegenden Beschwerde dahingestellt bleiben. Da kein Individualrecht des Beschwerdeführers betroffen ist, müsste sich erst eine Bundestagsfraktion diese Sicht zu eigen machen.
Die Entscheidungen 2 BvE 2/07 im Jahr 2007 und 2 BvQ 18/03 im Jahr 2003 betrafen die Zulässigkeit des Bundeswehreinsatzes mit Tornado-Flugzeugen in Afghanistan (sowie die deutsche Besatzung in AWACS- Aufklärungsflugzeugen in der Türkei. Hier wurde ausführlich erörtert, wie deutsche Militäreinsätze im Lichte des Art. 26 I GG (Verbot eines Angriffskrieges) zu bewerten sind. Im Ergebnis wurde die Auffassung vertreten, dass es sich um friedenssichernde Missionen handelte, die insofern zulässig waren. Der Beschlüsse 2 BvE 4/08 und 2 BvE 5/99 vom betrafen die Zulässigkeit einer Beteiligung am NATO-Einsatz im Kosovo 2009 und gegen Serbien im Jahr 1999. Bundeskanzler a.D. Schröder hat schon im Jahr 2014 eingeräumt, er habe mit dieser Entscheidung der Teilnahme Völkerrecht gebrochen.[15] Ob die damaligen Urteilsgründe insofern aufrechtzuerhalten sind, steht infrage, ist aber letztlich für den vorliegenden Fall irrelevant. Ganz sicher eröffnet jedenfalls Art. 24 GG kein Recht auf Unterstützung friedensgefährdender Aktionen. Hinsichtlich der EU fehlt es in jeder Hinsicht an einer denkbaren Gesetzesgrundlage, aufgrund derer ein militärisches Eingreifen als kollektives Handeln der EU gerechtfertigt werden könnte, noch dazu außerhalb ihrer Grenzen.
In keiner der obengenannten Entscheidungen stand jedenfalls die Frage im Zentrum, ob eine Gefahr für Leben und Gesundheit für die deutsche Bevölkerung vorliegt.
Auf Art. 2 II GG stützte sich hingegen zwei Beschwerden, über die 1983 (2 BvR 1160, 1565, 1714/83, BVerfGE 66,39) bzw. 2018 (2 BvR 1371/13) entschieden wurde.
In dem Beschluss von 1983 ging es um die Zulässigkeit der Stationierung von Mittelstreckenraketen auf deutschem Boden. Ihm war eine breite gesellschaftliche Diskussion vorangegangen. Die Beschwerdeführer hatten hier ebenfalls eine Verletzung von Art. 2 II GG gerügt, begründet durch eine erhöhte Gefahrenlage, die sich aus der Stationierung von Pershing II-Mittelstreckenraketen und Cruise Missile- Marschflugkörpern ergebe. Die in diesem Beschluss aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen sind teilweise parallel zu der vorliegenden Beschwerde.
Für die damalige Entscheidung waren folgende Leitsätze maßgeblich:
- Eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Hoheitsakt, dessen Verfassungswidrigkeit unter Hinweis auf eine durch ihn ausgelöste Folgewirkung geltend gemacht wird, kann nur dann zulässigerweise erhoben werden, wenn eine grundrechtliche Verantwortlichkeit eines Trägers öffentlicher Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG für diese Folgewirkung möglich erscheint.
- Die grundrechtliche Verantwortlichkeit der staatlichen deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt endet grundsätzlich dort, wo ein Vorgang in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden, souveränen Staat nach seinem eigenen, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet wird.
Zunächst stellt das Gericht klar, dass auch schon eine Gefahr für die Rechtsgüter des Art 2 II GG dessen Verletzung darstellen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Rndnr. 59).
Insbesondere müsse das angegriffene Verhalten für diese Gefahr ursächlich sein (Rndnr. 62) Anders als im damaligen Fall ist dies eindeutig zu bejahen. Ein Eintritt Deutschlands in einen Krieg ist evident für die Gefahren ursächlich, die von einem Krieg ausgehen. Demgegenüber war ein Beginn von Feindseligkeiten durch den Westen gegen den als militärisch überlegen erachteten Warschauer Pakt in den 1970er und 1980er Jahren geradezu undenkbar.
In Rndnr. 63 wird ausgeführt, es sei verfassungsgerichtlich nicht feststellbar, ob und welchen Einfluss das von den Beschwerdeführern angegriffene Verhalten der deutschen öffentlichen Gewalt auf die Entscheidungen der Sowjetunion haben oder nicht haben wird, die von den Beschwerdeführern befürchteten militärischen Maßnahmen (nuklearer Präventiv- oder Gegenschlag) auszulösen oder nicht auszulösen.
Hier ist die Sachlage vollkommen anders. Handelte es sich damals um die abstrakte Gefahr eines Nuklearschlages, besteht nun schon ein bewaffneter Konflikt. Während man bei der Nachrüstung durchaus argumentieren konnte, sie sei mittels Abschreckung gerade zur Verhinderung eines Kriegsausbruchs geeignet, kann ein Kriegseintritt denknotwendig nicht die Kriegsgefahr verringern. Was damals als Prävention gesehen werden konnte, kann heute nur als Eskalation interpretiert werden. Dies ist mit dem Friedensgebot[16] des Grundgesetzes unvereinbar.
Am Ende der Rndnr. 63 wird auch ausgeführt, es sei anhand rechtlicher Maßstäbe nicht zu beurteilen, ob zutreffend davon gesprochen werden kann, die Entstehung der Gefahr eines sowjetischen Kernwaffenangriffs stelle eine Veränderung eines bestehenden Zustandes dar.
Schon aus dem direkten Wortlaut ist hier ersichtlich, dass der heutige Fall erneut anders liegt: Ein Deutschland im Kriegszustand wäre genau eine solche Veränderung, welche die Gefahren für die Rechtsgüter in Art 2 II GG hervorruft.
In Rndnr. 64 wird erwähnt, diese befürchtete Lage würde entscheidend erst durch einen eigenständigen Entschluss deutscher Hoheitsgewalt nicht unterstehender Organe eines fremden souveränen Staates herbeigeführt.
Hier besteht wiederum ein Unterschied. Zwar geht die befürchtete Gefährdung von einer fremden Macht, in diesem Fall Russland, aus. Dass in einer kriegerischen Auseinandersetzung die Gefahr vom Gegner ausgeht, ist allerdings eine Trivialität, die in der Natur der Sache liegt, auf welche das Bundesverfassungsgericht sicher nicht abstellte. Damals wäre es tatsächlich eine schwerwiegende eigenständige Entscheidung der Sowjetunion gewesen, den Westen anzugreifen. Heute findet ein Konflikt mit Waffengewalt schon statt. In eine solche kriegerische Auseinandersetzung unter keinen Umständen einzutreten, obliegt jedoch gerade der Antragsgegnerin.
In Rndnr. 66 präzisiert das Gericht, die damaligen Akte der deutschen Hoheitsgewalt erschienen hiernach nur als eine der Vorbedingungen einer angenommenen Gefahrenlage, die eine grundrechtliche Verantwortlichkeit der deutschen Hoheitsgewalt für diese Lage nicht zu begründen vermöchte; ihre wesentliche Ursache wäre mithin ein eigenständiges Handeln eines fremden Staates in seinem Hoheitsbereich.
Die heute in Rede stehende Gefahr steigt zwar mit den jeweiligen Eskalationsschritten, an denen auch ein fremder Staat wieder seinen Anteil hätte. Dass eine Kriegsbeteiligung Deutschlands nur eine abstrakte „Vorbedingung“ für eine Gefahr sei, kann nicht ernsthaft vertreten werden. Vielmehr wird hier sehr wohl eine Verantwortlichkeit der deutschen Hoheitsgewalt begründet.
Diese Rechtsprechung führte das BVerfG bei einem der Antrag einer Beschwerdeführerin gegen die Stationierung von Atomwaffen auf dem US-amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Büchel im Jahr 2018 fort (2 BvR 1371/13). Der Antrag scheiterte mangels hinreichender Substantiierung aus zwei Gründen. Aus den entsprechenden Passagen wird jedoch auch offenbar, dass der vorliegende Fall grundsätzlich anders gelagert ist. Das Bundesverfassungsgericht führte damals aus:
- Eine Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 oder Art. 14 Abs. 1 GG setzt einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff oder zumindest eine eingriffsgleiche Gefährdung voraus. Der Grundrechtsschutz ist nicht auf imperative Eingriffe beschränkt, die unmittelbar und gezielt durch ein vom Staat verfügtes, erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzendes Ge- oder Verbot zu einer Verkürzung grundrechtlich geschützter Interessen führen. Grundrechte können vielmehr auch bei mittelbaren und faktischen Beeinträchtigungen betroffen sein, wenn diese in Zielsetzung und Wirkung imperativen Eingriffen gleichkommen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Staat diese als für ihn vorhersehbare Folge zumindest in Kauf nimmt. Ist er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert, auf den Geschehensablauf Einfluss zu nehmen, kann ihm dieser verfassungsrechtlich nicht als Folge eigenen Verhaltens zugerechnet werden. Die Verantwortlichkeit der an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt, und damit auch der Schutzbereich der Grundrechte, enden daher grundsätzlich dort, wo ein Vorgang in seinem wesentlichen Verlauf von einer fremden Macht nach ihrem, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet wird. Das Risiko terroristischer Anschläge ist der deutschen Staatsgewalt daher nicht zuzurechnen, weil die Bedrohung der geschützten Rechtsgüter Leben und Eigentum von Dritten ausgeht, insbesondere von terroristischen Vereinigungen. (Hervorhebung durch Antragsteller).
Zunächst ist die Entscheidung, ukrainische Militärangehörige auszubilden, offenkundig eine eingriffsgleiche Gefährdung. Sie kommt auch im Sinne des Satzes 2 einem imperativen Eingriff gleich. Entscheidend wurde vom Gericht erachtet, ob der Staat gehindert ist, auf das Geschehen Einfluss zu nehmen. Bei der abstrakten Gefahr, die für die stationierten Atomraketen beispielsweise durch terroristische Anschläge ausgeht, sei dies zu verneinen. Ganz anders ist der hier vorliegende Fall: ein Kriegseintritt Deutschlands würde Gefahr für die Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung konkret drastisch erhöhen. Dies ist für den Staat ebenso vorhersehbar, so wie es offenbar durch die angefochtene Praxis auch in Kauf genommen wird. Die Verantwortlichkeit der öffentlichen Gewalt für den Schutz der Grundrechte endet damit gerade nicht. Im Gegensatz zum damaligen Fall ist der deutschen Staatsgewalt die Erhöhung des Risikos sehr wohl zuzurechnen.
- Auf eine Verletzung von Schutzpflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern kann sich die Beschwerdeführerin ebenfalls nicht berufen. Sie hat nicht dargelegt, dass allein der Abzug der Atomwaffen geeignet wäre, die Gefahren terroristischer Angriffe oder Unglücksfälle abzuwenden. […]
Auch hier liegt der Fall offenkundig anders. Das Unterlassen der Ausbildung von ukrainischen Militärangehörigen an der Waffe ist eben schon geeignet, dem möglichen Gegner eine Rechtfertigung für eine Eskalation zu nehmen. Dieses Risiko ist hoch. Schon jetzt wird in Russland breit diskutiert, ob man sich nicht bereits in einem Konflikt mit der NATO befinde.[17] Zu einer militärischen Reaktion gegenüber NATO-Staaten hat dies wahrscheinlich deshalb noch nicht geführt, weil die Intervention des Westens in kleinen, sich langsam steigernden Schritten bestand. Es ist jedoch geradezu wahrscheinlich, dass eine Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger, die man als Kriegsbeteiligung interpretieren kann, früher oder später eine wesentliche Eskalation von Seiten Russlands hervorruft.
Generell betrafen die bisher in der Rechtsprechung behandelten Fälle einen Spannungszustand, der zwar Gefahren aufwies, die man unterschiedlich gewichten konnte. Es war jedoch damals vollkommen klar, dass noch keine Feindseligkeiten ausgebrochen waren. Dies wäre in der Tat dem Regierungshandeln nicht zuzurechnen gewesen. Mit dem aktuellen Handeln der Bundesregierung wird hingegen ein Prozess gestartet, der durch kleine Schritte stetig in einen Krieg übergehen kann, ohne dass jemals klar sein wird, wann und wie konkret dieser Krieg (mit Deutschland) überhaupt begonnen hat. Gegenseitige Schuldzuweisungen der Kriegsparteien nützen dann nichts mehr.
IV. Dringlichkeit
Über den Antrag auf einstweilige Anordnung ist nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden. Die jeweiligen Folgen einer (präsumtiv falschen, also in der Hauptsacheentscheidung nicht bestätigten) positiven bzw. negativen Eilentscheidung sind gegenüber zu stellen. Die negativen Folgen, würde Deutschland zunächst keine ukrainischen Soldaten ausbilden, wären abgesehen von einer rein politischen Irritation befreundeter Regierungen höchst überschaubar. Die negativen Folgen, insbesondere die Gefahr einer Eskalation des Krieges, wären offenkundig dramatisch. Daher muss hier diese Abwägung zugunsten des Verfassungsbeschwerdeführers und seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausfallen.
Grundsätzlich ist für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde die Rechtswegerschöpfung (§90 Abs. 2 BVerfGG) erforderlich. Angesichts der Wichtigkeit der und ihrer allgemeinen Bedeutung muss dies jedoch hier in den Hintergrund treten. Auch im Eilverfahren dauert die Verfolgung des Rechtsweges über die Verwaltungsgerichte derzeit mehr als acht Monate.[18] Es ist offensichtlich, dass in der aktuellen Situation, in der Deutschland Handlungen vornimmt, die als Kriegseintritt angesehen werden können, ein effektiver Rechtsschutz nur durch Verzicht auf die Voraussetzung der Rechtswegerschöpfung möglich ist. Offenkundig ist die Frage nicht nur von überragendem allgemeinem Interesse, sondern dem Beschwerdeführer würde ein schwerer und unabwendbarer Nachteil (welcher auch die Gefahr einschließt) im Sinne von §90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG entstehen, wenn er auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen würde.
V. Weitere Erwägungen im Sachzusammenhang
1. Friedensverfassung
Allgemein sei daran erinnert, dass das deutsche Grundgesetz eine Friedensverfassung ist. So heißt es schon in der Präambel:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,[19] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Art. 87a III GG bestimmt ganz konkret, dass der Einsatz der Streitkräfte außer im Verteidigungsfall nur zulässig ist, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich bestimmt. Es wäre verfehlt, zu argumentieren, eine Ausbildung sei ja kein Einsatz von Streitkräften im wörtlichen Sinne. Ebenso gut könnte man sonst beim Abfeuern von Raketen durch automatische Abschussvorrichtungen einen Streitkräfteeinsatz verneinen. Auch hier ist darauf abzustellen, wie sich die Handlung aus Sicht des Gegners darstellt. Wenn vorher unausgebildete, also im militärischen Sinn nicht einsatzfähige Truppen, durch von Deutschland bereitgestellte Ausrüstung, Know-how, Training und technische Einweisung an mitgelieferten Waffen zu voll kampftauglichen Einheiten werden, die dann aus Deutschland in das Kriegsgebiet eindringen, ist dies für den Gegner praktisch nicht ununterscheidbar von einem deutschen Streitkräfteeinsatz.
Mehr noch, die geschaffenen Ausbildungsstrukturen ermöglichen es, schrittweise in einen vollen Kriegszustand mit Russland überzugehen, ohne dass dies weiterer sichtbarer Entscheidungen bedürfte. Wie kann die Öffentlichkeit, mithin der Volkssouverän, unterscheiden, ob in den Ausbildungslagern ukrainische Militärangehörige ausgebildet werden, oder ausländische Söldner? Oder deutsche Freiwillige? Oder beurlaubte Bundeswehrangehörige? Oder Zeitsoldaten in neutraler Uniform unter Verschwiegenheitsverpflichtung?
Nach Art. 26 GG I sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, […] verfassungswidrig. Sie sind sogar unter Strafe zu stellen. Die Beteiligung an einem Krieg, zu dem keinerlei Verpflichtung besteht, stört nun mal das friedliche Zusammenleben der Völker. Darüberhinaus gibt das Grundgesetz keinerlei Anhaltspunkte für eine Definition dessen, was als ein „gerechter“, „moralischer“ oder „guter“ Krieg anzusehen wäre.
2. Risikoabwägung
Unter anderem in den Rndnr. 20 und 29 der Entscheidung 2 BvR 1371/13 hat das Bundesverfassungsgericht die Problematik der Vorhersehbarkeit von Ereignissen dargestellt. Die Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts muss sich daher selbstverständlich an rechtlichen Kriterien orientieren. Die Geschichte der Urteile lehrt jedoch, dass diese auch Ausfluss ganz allgemeiner Güterabwägungen sind. Eine solche Risikoabwägung gewichtet den negativen oder positiven Wert einer künftigen Entwicklung mit der entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies bedeutet jedoch, dass sehr schwerwiegende negative Folgen auch dann gewichtig sind, wenn ihre absolute Eintrittswahrscheinlichkeit noch nicht sehr hoch ist. Solche Risikoabwägungen gehören daher zu den schwierigsten Aufgaben, die Entscheidungsträger treffen müssen.
3. Unwahrscheinliche Ereignisse
Die wissenschaftliche Literatur zur Entscheidungsfindung hat in den letzten Jahren erkannt, dass gerade kleine und sehr kleine Wahrscheinlichkeiten für folgenreiche Ereignisse oft unterschätzt werden. Exemplarisch sei hier das Werk[20] Der Schwarze Schwan des Philosophen Nassim Taleb angeführt, der zahlreiche Belege aus der Geschichte für solche unvorhergesehenen Katastrophen bringt. So erschien etwa der Ausbruch des Bürgerkrieges im Libanon 1976 noch kurz vorher als undenkbar; kaum jemand ahnte 1914, welch katastrophale Verwüstungen der 1. Weltkrieg mit sich bringen würde. Als aktuelles Beispiel mag dienen, dass noch 2019 sicherlich sehr wenige den Ausbruch einer Pandemie für vorstellbar gehalten hätten.
In gleicher Weise muss man das Risiko eines thermonuklearen Krieges zwischen den Großmächten betrachten – vielleicht (noch) nicht wahrscheinlich, jedoch durchaus möglich. Allein die Wahrscheinlichkeit für einen Schlagabtausch aus Versehen hat sich durch die derzeitige Spannungslage vervielfacht. Es sei daran erinnert, dass während der Kuba-Krise 1962 der Abschuss eines sowjetischen Atomtorpedos nur durch einen von drei Befehlshabern verhindert wurde.[21] Im Jahr 1983 wurde eine nukleare Auseinandersetzung zwischen den USA und Sowjetunion unter anderem durch eine besonnene Entscheidung eines russischen Offiziers[22] verhindert, der einem technisch ausgelösten Alarm nicht sofort geglaubt hatte. Zweifellos würden heute solche Alarme viel bereitwilliger als ein tatsächlicher Angriff interpretiert; dazu kommt noch verschärfend die Verkürzung der Vorwarnzeiten. Diese Risiken würden sich sämtlich erheblich erhöhen, wenn man Deutschland im Kriegszustand mit Russland betrachtet.
4. Aktuelles Beispiel der Gefährdungslage
Dass dies beileibe kein hypothetischer Fall ist, wurde durch den jüngst erfolgten Raketeneinschlag am 15.11.2022 an der polnischen Ostgrenze bestätigt. Innerhalb von Minuten machten ukrainische, polnische, britische und deutsche Stellen Russland für den Vorfall verantwortlich und forderten entschlossene Reaktionen der NATO. Die Gefahr einer militärischen Eskalation bis hin zu einem atomaren Inferno war nach übereinstimmenden Meldungen der Medien außerordentlich groß.[23] Es ist seit Beginn des Ukraine-Krieges unübersehbar, dass die ukrainische Regierung den Wunsch hat, die NATO in den Krieg einzubinden. Dazu verbreitet die Ukraine auch offenkundig falsche Informationen.[24] Solche Ereignisse, für welche das aktuelle nur beispielhaft ist, gefährden den Weltfrieden und damit das Grundrecht auf Leben des Beschwerdeführers gegenwärtig und unmittelbar, ohne dass es hierzu eines weiteren Vollzugsaktes durch Träger deutscher hoheitlicher Gewalt bedürfte.
5. Risiken eines thermonuklearen Krieges
Vor allem findet aber in die öffentliche Wahrnehmung nur ungenügend Eingang, wie viel tatsächlich auf dem Spiel steht. Selbst die erste jemals eingesetzte Atombombe in Hiroshima hatte nur ein Tausendstel der Sprengkraft einer strategischen Wasserstoffbombe. Insgesamt verfügen die Großmächte über mehr als 10.000 atomare Sprengköpfe. Ein nuklear geführter Weltkrieg würde menschliches Leid unvorstellbaren Ausmaßes hervorrufen. Selbst wenn man sich nur auf Deutschland bezieht, käme hinzu, dass auf einem von einem nuklearen Winter heimgesuchten Planeten keine Fluchtmöglichkeiten mehr existieren. Albert Einstein hat dies in Kenntnis der Grundlagen dieser Waffen einst drastisch formuliert: “Ich weiß nicht mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg geführt wird, aber der vierte Weltkrieg wird mit Äxten und Steinen geführt werden.“
Die Perspektive des Untergangs der gesamten Menschheit, eindringlich dargestellt in dem Film The Day After“, hat, so eine oft geäußerte Vermutung, den damaligen Präsidenten der USA, Ronald Reagan, dazu bewogen, weit reichende Abrüstungsvereinbarungen zu treffen. 77 Jahre nach den Atombombenabwürfen Hiroshima und Nagasaki vermisst man hingegen in der öffentlichen Diskussion, insbesondere in den Medien, die konkrete Darstellung dessen, was eine Konfrontation der Großmächte zur Folge haben kann.
6. Mögliche Beeinträchtigung in rationaler Entscheidungsfindung
Man möge diese Ausführungen nicht als naiv-pazifistische Erwägungen missverstehen. Der Nobelpreisträger Daniel Kahnemann berichtet in seinem Werk[25] Schnelles Denken – Langsames Denken – von zahlreichen durch die experimentelle Psychologie erbrachten Beweisen, das menschliche Entscheidungsfindung oftmals irrational ist. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass mögliche Folgen, die nicht konkret vor Augen liegen, viel zu wenig berücksichtigt werden. Er bezeichnet dies als WYSIATIS (What You See Is All There IS) oder Fokussierungsillusion. Umgekehrt für diese dazu, dass aktuelle, tagespolitische Ereignisse in ihrer Wichtigkeit oft stark überbewertet werden. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Politiker gegenüber diesen kognitiven Illusionen immun sind. Denn bei verständiger Würdigung müsste die Gefahr eines Weltkrieges mit seinen Konsequenzen angesichts der nicht zu vernachlässigenden Wahrscheinlichkeit ein viel größeres Gewicht bekommen und vielmehr alles getan werden, diese viel zu hohe Wahrscheinlichkeit zu verringern.
Stattdessen scheint sich die Bundesregierung überhaupt nicht bewusst zu sein, welches Risiko sie eingeht, was sich schon darin äußert, dass die entsprechenden Entscheidungen auf Ministerebene oder gar darunter getroffen werden. Eine Sache ist es, einen möglichen Parlamentsvorbehalt nicht zur Kenntnis zu nehmen, fatal ist es jedoch, in einen Krieg zu stolpern, ohne dass ersichtlich ist, wer dies überhaupt entschieden hat. Diese Diffusion von Verantwortung ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen.
7. Weitere Gründe für Deeskalation
Die Abwägung zugunsten einer deeskalierenden Strategie muss umso eindeutiger ausfallen, wenn man betrachtet, was als positives Gewicht einer Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger in der Waagschale liegen könnte. Es sei nochmals daran erinnert, dass in der früheren Entscheidung zur Nachrüstung auch nachvollziehbar argumentiert werden konnte, diese verringere die Gefahr eines absichtlichen Beginns von Feindseligkeiten durch Abschreckung. Dies kann im heutigen Fall niemand ernsthaft behaupten. Kriegseintritt ist schon eine Eskalation, und eine weitere Eskalation hat sich in der Geschichte als erwartbarer, oft fast unvermeidlicher Gang der Dinge erwiesen.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die derzeitige russische Position, die sich NATO-Ländern gegenüber als wenig aggressiv gezeigt hat, nicht als für alle Zeiten konstant betrachtet werden kann. Es gibt dort nicht wenig einflussreiche Stimmen, die ein härteres Vorgehen gegen die NATO fordern, ungeachtet der Konsequenzen.[26] So verantwortungslos dies auch sein mag, so unabdingbar ist es doch für Deutschland, dafür nicht auch noch objektive Gründe zu liefern. So äußerte der russische Außenminister Lawrow, die EU und die NATO befänden sich bereits in einem „hybriden Krieg“ gegen Russland.[27] Es besteht die Gefahr, dass Russland sich – maßgeblich verursacht durch das Handeln der Bundesregierung – sich in naher Zukunft als im Kriegszustand mit Deutschland betrachtet. Daher ist es umso unverständlicher, dass die geplante Ausbildungsmission einen dauerhaften Charakter haben soll – die Möglichkeit, den Konflikt durch Verhandlungen zu beenden, wird offenbar nicht mehr verfolgt.
Auch die Sichtweise, nach der die Beteiligung Deutschlands als Hilfe zur Abwehr einer russischen Aggression ist, ist zumindest auf längere Sicht zu hinterfragen. Verfolgen die in Deutschland ausgebildeten Kampfeinheiten defensive Ziele? Russland hat schon seit längerem keine Gebietsgewinne mehr zu verzeichnen. Wäre die Rückeroberung von ukrainischem Territorium, höchstwahrscheinlich unter Zerstörung jeglicher Infrastruktur, noch als Hilfe zur Abwehr zu klassifizieren?
8. Mögliche Szenarien
Was würde im Übrigen geschehen, wenn die in Deutschland ausgebildeten ukrainischen Einheiten zur Eroberung der Krim eingesetzt werden, deren Sezession 2014 nach Ansicht von einigen Wissenschaftlern[28] jedenfalls nicht evident völkerrechtswidrig war? Von entsprechenden Beschränkungen ist nichts bekannt, wenn sie denn überhaupt durchsetzbar wären. Insofern ist die Hilfsbedürftigkeit der Ukraine zu hinterfragen, die zudem seit 2021 die militärische Rückeroberung der Krim – mithin einen Verstoß gegen das UN-Gewaltverbot – zur offiziellen Staatsdoktrin erhoben hatte.[29]
Es scheint, dass sich der Sinn des Krieges aus westlicher bzw. ukrainischer Sicht inzwischen zu einer Erziehung bzw. Bestrafung Russlands gewandelt hat, ohne Rücksicht auf dabei unvermeidliche militärische und zivile Opfer. Die Wiederherstellung der „territorialen Integrität“ der Ukraine unter Einsatz von Menschenleben ist nicht automatisch als eine Aufgabe zu klassifizieren, die mit einem dem Frieden verpflichteten Grundgesetz vereinbar ist. Im Übrigen sind weder Waffenlieferungen noch Kampfausbildung irgendwie geeignet, das derzeit größte humanitäre Problem der ukrainischen Zivilbevölkerung, nämlich die zerstörte Infrastruktur, zu lindern.
Auch die oft geäußerte Behauptung, man beteilige sich an der Verteidigung von Freiheit und Demokratie, mutet angesichts des Verbots von Parteien[30] in der Ukraine, der rigiden Zensur[31] sowie des Ausreiseverbotes für Männer eigenartig an. Kurz, man muss sich die Frage stellen, was Deutschland im Ukraine-Krieg eigentlich verloren hat. Ein Krieg gegen Russland wäre ein Konflikt mit einer militärischen Großmacht, die zwar nicht in der Lage wäre, deutsches Territorium zu erobern, wohl aber, deutscher Infrastruktur empfindliche Schläge zuzuführen. Angesichts der vorliegenden Interessenlage ist eine Gefährdung der deutschen Bevölkerung dadurch nicht hinzunehmen. Der Beschwerdeführer sieht sich auch schon durch die Gefahr von Schlägen auf die deutsche Infrastruktur nebst möglichem Zusammenbruch in den Versorgungsketten in seinen Rechten nach Art. 2 II GG verletzt, selbst wenn der Konflikt noch nicht nuklear eskaliert. So ein Szenario ist keinesfalls unrealistisch.[32]
Die derzeitigen Aktivitäten der Bundesregierung wären noch zu rechtfertigen, wenn eine irgendwie geartete Bündnisverpflichtung gegenüber der Ukraine bestünde. Unbestreitbar gibt es diese nicht, da sie nicht NATO-Mitglied ist. Die Bundesregierung arbeitet zwar mit NATO-Partnern in der Bereitstellung der Ausbildung zusammen, jedoch ist dies unbestritten nicht Teil der Bündnisverpflichtung.
9. Wandel des Charakters der NATO
Im Sachzusammenhang nicht unbedeutend ist jedoch, dass der NATO in der vorliegenden Ausbildungsmission ebenfalls wieder eine Rolle spielt. Im Lichte der zeitgeschichtlichen Entwicklung, insbesondere auch der völkerrechtswidrigen Kriege der NATO-Führungsmacht USA in Libyen, Syrien, Afghanistan sowie im Irak, erscheint es fragwürdig, die NATO, wie früher teilweise argumentiert,[33] weiterhin als Instrument der Friedenssicherung wahrzunehmen. Vielmehr ist es im Laufe der letzten Jahrzehnte immer deutlicher geworden, dass Interessen der Rüstungsindustrie, insbesondere in den USA, eine durchaus bedeutende Rolle auf die Außen- und Sicherheitspolitik des Bündnisses Einfluss nehmen. Es wird sogar offen darüber gesprochen, dass der Ukraine-Krieg ein „Testlabor“ für neue Waffensysteme sei.[34] Als deutscher Sicht sind dies sachfremde Erwägungen.
Die Tatsache, dass viele Staaten der NATO im Ukraine-Konflikt besonders engagiert sind, wirft jedoch ein Schlaglicht auch auf die Entscheidungsfindung der Bundesregierung hinsichtlich der Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger. Denn unbestreitbar orientiert sich die Bundesregierung auch am Verhalten der mit ihr verbündeten Länder, was sich nicht zuletzt durch einen radikalen Kurswechsel in der von ihr jahrelang praktizierten Rüstungsexportpolitik äußerte.
Im Ergebnis beobachtet man also eine gefühlte, jedoch auf keinerlei realen Gegebenheiten beruhende Verpflichtung, nach der sich die Bundesregierung bemüßigt fühlt, ein Land mit höchst fragwürdiger Rechtsstaatlichkeit sowie explizit geäußerten Kriegsabsichten militärisch zu unterstützen und dabei eine ganz erhebliche Gefahr für die eigene Bevölkerung heraufzubeschwören, bis hin zum Risiko der Vernichtung in einem Atomkrieg. Dieses Verhalten kann man bei verständiger Würdigung durchaus als irrational bezeichnen.
10. Gruppenpsychologische Dilemmata
Eine wissenschaftliche Betrachtung von menschlicher Willensbildung und Entscheidungsfindung kann dies jedoch nicht völlig überraschen. Es ist offensichtlich, dass die Entscheidungsträger in Deutschland nicht in einem leeren Raum operieren, sondern sich in einem Geflecht von gleichgesinnten Kollegen aus dem Westen, insbesondere aus EU- und NATO Ländern, befinden. Dass sich hier eine Gruppendynamik entwickelt, die auch die wichtigsten Werte des friedlichen internationalen Zusammenlebens aus den Augen verlieren kann, ist leider in der Geschichte nicht ohne Beispiel.[35]
Auch die kognitive Psychologie hat zahlreiche Beweise erbracht, dass Entscheidungen unter Gruppendruck oft irrational sind. So hatte der Psychologe Solomon Asch schon im Jahr 1953 ein Experiment[36] durchgeführt, in welchem Versuchspersonen wider besseres Wissen eine einfache Klassifikationsaufgabe zur Länge von Stäben falsch beantworteten, wenn vorher instruierte Schauspieler die gleiche falsche Antwort vorgaben.
Ein besonders drastisches Beispiel für stellt das Hamburger Polizeibataillons 101 dar. Von Historikern wurden Fälle dokumentiert, in denen dessen Mitglieder an Holocaust-Erschießungen teilnahmen, nur weil der situative Gruppendruck sie dazu nötigte, trotz angekündigter Straflosigkeit bei Nichtteilnahme.[37] Wenn auch die Taten hier nicht verglichen werden sollen, sieht der Beschwerdeführer doch einen erheblichen Gruppendruck bei politischen Entscheidungsträgern, aber auch in einer moralisch aufgeladenen öffentlichen Debatte, in der aufgeregte Kriegsbefürwortung die Oberhand über besonnene Friedensliebe zu gewinnen scheint.
11. Bedeutung der Gewaltenteilung
Das Bundesverfassungsgericht soll keineswegs politische Erwägungen an sich reißen. Aber der Vorzug der Gewaltenteilung liegt genau darin, besonders folgenschwere Entscheidungen, bei denen die wichtigsten, im Grundgesetz garantierten Rechtsgüter in Gefahr geraten, einer rechtlichen Prüfung zu unterwerfen. Das Gericht hat durch seine organisatorische Eigenständigkeit die Möglichkeit, sich einem derartigen gefährlichen Gruppendenken zu entziehen und klar nach kodifiziertem Recht zu entscheiden. Aber auch der Rückgriff auf eine jahrzehntelange Tradition von Entscheidungen ermöglicht es, sich in das friedenserhaltende Rechtsverständnis der früheren Bundesrepublik einzufühlen und nicht nach tagesaktuellen Maßstäben zu urteilen, die sich gegenüber den einstigen Überzeugungen offenkundig verrückt haben.
Hochachtungsvoll
Dr. Alexander Unzicker
Titelbild: Billion Photos / Shutterstock
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[«1] bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-beteiligt-sich-an-ukraine-ausbildungsmission-der-eu-5512372.
[«2] consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/10/17/ukraine-eu-sets-up-a-military-assistance-mission-to-further-support-the-ukrainian-armed-forces/.
[«3] Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 15.11.2022, rnd.de/politik/ukraine-krieg-deutschland-wird-5000-ukrainische-soldaten-ausbilden-5JNBYIUFBZAIVK7YCWBI4NBYOY.html.
[«4] Hessenschau vom 05.11.2022, hessenschau.de/politik/us-army-richtet-ukraine-hilfszentrum-in-wiesbaden-ein-v1,us-militaerstuetzpunkt-wiesbaden-ukraine-100.html. Siehe auch FAZ vom 04.10.2022 Drehscheibe für die Ukraine, faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/us-army-organisiert-von-wiesbaden-aus-ihre-hilfe-fuer-die-ukraine-18362257.html.
[«5] bmvg.de/de/aktuelles/treffen-im-ramstein-format-intensive-unterstuetzung-fuer-ukraine-5509856.
[«6] Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme, bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf.
[«7] Hervorhebung des Beschwerdeführers.
[«8] Dies gilt natürlich nicht für das Verfassungsrecht: Das Grundgesetz knüpft entscheidende Folgen an den Unterschied zwischen Angriffskrieg (vgl. Art. 26 GG) und Verteidigungseinsatz (Art. 87a GG).
[«9] Hervorhebung des Beschwerdeführers.
[«10] Beispielsweise Karl Lauterbach: „Wir sind im Krieg mit Putin.“, Der SPIEGEL vom 01.10.22.
[«11] Hervorhebung des Beschwerdeführers.
[«12] Helmut Simon, Frankfurter Rundschau v. 6.1.2004, zitiert von Deiseroth (2014), S. 25, s. Anlage.
[«13] 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93.
[«14] Deiseroth (2014), S. 8 ff, s. Anlage.
[«15] merkur.de/politik/krim-krise-altkanzler-schroeder-kritisiert-ukraine-politik-zr-3405895.html.
[«16] Näheres dazu im Abschnitt V.
[«17] S. auch Abschnitt V.
[«18] So in einem Verfahren mit Grundrechtsbezug, das der Beschwerdeführer in anderer Sache seit März betreibt.
[«19] Hervorhebung des Beschwerdeführers.
[«20] Carl Hanser Verlag 2008.
[«21] de.wikipedia.org/wiki/Wassili_Alexandrowitsch_Archipow.
[«22] de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Jewgrafowitsch_Petrow.
[«23] Vgl. Der SPIEGEL vom 17.11.2022, spiegel.de/politik/deutschland/raketeneinschlag-in-polen-sorry-ich-habe-den-dritten-weltkrieg-ausgerufen-kolumne-a-200172fa-d764-43d4-9b72-9007627d81e4.
[«24] Neue Züricher Zeitung vom 17.11.2022, nzz.ch/international/ukraine-krieg-realitaetsverweigerung-nach-explosion-in-polen-ld.1712702.
[«25] Siedler Verlag, 2012.
[«26] So der politische Analyst Gilbert Doctorow, Es ist an der Zeit, sich wieder Sorgen zu machen! Gilbertdorctorow.com vom 18.10.2022.
[«27] www.anti-spiegel.ru vom 16.11.2022, anti-spiegel.ru/2022/lawrow-eu-und-nato-sind-konfliktteilnehmer-in-der-ukraine/.
[«28] Reinhard Merkel, FAZ vom 08.04.2014, faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html.
[«29] Dekret Nr. 117 („Zur Strategie der Entbesetzung und Wiedereingliederung des vorübergehend besetzten Gebiets der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol“ vom 24. März 2021 “, vgl. Berliner Zeitung v. 06.04.2021, berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ukraine-li.150872.
[«30] Selenskis Parteienverbot, taz vom 20.05.2022, taz.de/Gesetz-gegen-prorussische-Parteien/!5853976/.
[«31] Martin Fertmann, Leif Thorian Schmied JuWissBlog Nr. 25/2021 v. 04.03.2021, juwiss.de/25-2021/. n-tv.de/ticker/Praesident-Selenskyj-verbietet-prorussische-Fernsehsender-article22335488.html.
[«32] Auf die möglichen katastrophalen Folgen eines Blackouts wies Marc Elsberg in seinem Roman Blackout hin, der dessen inhaltlich-technischer Teil von Experten als realitätsgetreu erachtet wird.
[«33] Vgl. Abschnitt III.
[«34] nytimes.com/2022/11/15/world/europe/ukraine-weapons.html, archive.ph/ynKrL.
[«35] Vgl. z.B. das Werk des Historikers Christopher Clark: Die Schlafwandler. Wie Europa in den Ersten Weltkrieg zog, DVA 2013.
[«36] de.wikipedia.org/wiki/Konformit%C3%A4tsexperiment_von_Asch.
Was würde eine russische Niederlage für die Menschen im Westen bedeuten?
Regelmäßige Leser des Blogs wissen, dass ich unseren armen und leidgeprüften Planeten in zwei grundlegende Teile unterteile: Zone A, bekannt als das AngloZionistische Imperium, auch bekannt als die Welthegemonie, auch bekannt als die „Achse der Freundlichkeit“, und das, was ich Zone B nenne, oder die Freie Welt. Ganz grob gesagt, müssen wir die herrschenden Eliten und die Menschen, über die sie herrschen, voneinander trennen. Das ist, ganz grob, was wir erhalten:
Die Führungseliten der Zone A hassen Russland/Putin. Die meisten der Führungseliten der Zone B fürchten die Hegemonie, aber andere wiederum nicht.
Die meisten Menschen der Zone A sind gleichgültig oder feindlich. Die meisten Menschen der Zone B unterstützen Russland/Putin.
Als Nächstes schlage ich ein einfaches Gedankenexperiment vor. Gehen wir davon aus, dass Russland den Krieg gegen die NATO verliert. Wir müssen nicht ausbuchstabieren, wie genau eine solche Niederlage eintreten könnte/würde. Wir nehmen einfach an, dass Russland nicht in der Lage ist, seine Ziele der Entnazifizierung und Entmilitarisierung der Ukraine (und eigentlich der gesamten NATO) zu erreichen, dass es den NATO-Streitkräften gelingt, die russische Militärmaschinerie zu besiegen (auch hier spielt es keine Rolle, wie, mit oder ohne erstaunliche Wunderwaffen) und dass Russland ganz klar verliert.
Wir brauchen nicht einmal zu definieren, was eine „Niederlage“ bedeuten würde? Vielleicht können wir uns vorstellen, dass Russland die Krim behält, aber all seine kürzlich befreiten Regionen in der ehemaligen Ukraine verliert, oder vielleicht gelingt es der NATO sogar, die Krim zu besetzen. Ich sehe keine NATO-Panzer in der Moskauer Innenstadt, aber wir können uns auch eine rein psychologische Niederlage vorstellen, bei der beide Seiten glauben, Russland habe verloren und die NATO gewonnen.
Auch hier kommt es nicht auf Details an, egal wie unwahrscheinlich und realitätsfern sie sind. Wichtig ist nur Folgendes: Wie würden alle vier oben genannten Gruppen reagieren, wenn sie feststellen, dass die NATO Russland besiegt hat?
Für die Führer der Hegemonie wäre dies ein wahr gewordener Traum. In der Tat werden die Neokons, die die Hegemonie leiten, höchstwahrscheinlich beschließen, dass sie „die Arbeit zu Ende bringen“ müssen, die sie in den 90er Jahren nicht beendet haben, und dass Russland in mehrere Teile aufgespalten werden muss. Dies wäre die neueste „Endlösung“ des Westens für das „russische Problem“.
Für die Führer der Freien Welt würde eine russische Niederlage signalisieren, dass es keine Alternativen zur Hegemonie gibt und dass die AngloZionisten – ob es euch gefällt oder nicht – den Planeten beherrschen werden. Wie die Borg in Star Trek zu verkünden pflegen: „Wir sind die Hegemonie. Widerstand ist zwecklos. Ihr werdet assimiliert werden“.
Für die meisten Menschen in der Freien Welt wäre eine russische Niederlage eine herbe Enttäuschung, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die meisten Menschen den AngloZionistischen Plan als das erkennen würden, was er ist: zuerst Russland, dann China und schließlich den Iran angreifen und zu Fall bringen und jede andere Nation, die es wagt, den Herrschern der Hegemonie nicht zu gehorchen.
Natürlich geht es hier nicht um die Ukraine, sondern um die Zukunft der gesamten Menschheit.
Aber was ist mit den Menschen in Zone A, die derzeit bereits unter dem AngloZionistischen Joch leben?
[ Kurze Erinnerung: Ich habe aus verschiedenen Gründen beschlossen, auf dem Saker-Blog nicht über die Innenpolitik der USA zu diskutieren, und ich werde mich bemühen, mich an diese Regel zu halten. Dennoch will ich das Offensichtliche festhalten: Wir alle kennen das Ergebnis der letzten Wahlen in den USA und die Erwachsenen im Raum verstehen, was passiert ist; es ist nicht nötig, hier verschiedene Binsenweisheiten aufzulisten. Wenn irgendjemand dies liest, der ernsthaft glaubt, dass irgendeine Variante der neokonservativen Einheitspartei an der Macht die Dinge zum Besseren wenden oder sogar den unvermeidlichen Zusammenbruch verlangsamen wird, würde ich dieser Person empfehlen, hier nicht weiterzulesen. Und nun zum Rest von uns:]
Ich denke, dass die erste Reaktion der meisten Menschen in Zone A eine Mischung aus Erleichterung („Natürlich wusste ich, dass der Westen gewinnen würde!“) und Gleichgültigkeit (Transgender-Themen sind SO viel wichtiger!) sein wird: Ihre tapfere „beste Kampftruppe in der Geschichte der Welt“ hat ein paar Kommunisten in den Arsch getreten, die definitiv einen Arschtritt verdient haben. Einige der heißblütigen Verteidiger der „westlichen Zivilisation“ werden sogar bei uns in den Kommentaren vorbeischauen und sich hämisch freuen: „Ha! ha! Ich hab’s ja gesagt! Euer Putin und seine ahnungslosen Generäle wurden von den besten Generälen der USA und der NATO in den Arsch getreten!“. Und eine Zeit lang werden sie sich richtig gut fühlen. Endlich werden die dummen Russen den Preis dafür zahlen, dass sie einen so schwachen, unentschlossenen, naiven, korrupten, inkompetenten (und möglicherweise sogar an Krebs sterbenden) Führer gewählt und unterstützt haben!
Ach wenn der Kreml doch nur die Weisheit gehabt hätte, auf seine „westlichen Freunde“ zu hören!
Aber nein, der Kreml hat das nicht getan, und jetzt wird er in der Hölle schmoren müssen. Natürlich hätten Russlands „westliche Freunde“, wenn sie das Sagen gehabt hätten, schon vor langer Zeit einen blitzschnellen Blitzkrieg geführt, Banderastan in Schutt und Asche gelegt (à la Falludscha, wenn Sie so wollen) und die NATO schnell und entschieden besiegt. Aber diese ahnungslosen Idioten im Kreml haben nicht auf uns gehört, und deshalb haben sie das verdient, was als Nächstes kommt.
Okay, das ist schön und gut.
Aber was ist mit den normalen Menschen in Zone A? Diejenigen, deren „Seite“ angeblich „gewonnen“ hat?
Was wird mit ihnen geschehen, wenn die anfängliche Glückseligkeit und die Feierlichkeiten vorbei sind?
Möchte jemand eine Vermutung anstellen? Wenn ja, dann schreiben Sie bitte Ihre Gedanken in den Kommentarbereich unten.
Ich persönlich denke, dass nach der Niederlage Russlands die Niederlage Chinas (mit welchen Mitteln auch immer) folgen wird. Sobald das passiert, werden alle folgenden Länder enthauptet und irrelevant: BRICS, SCO, CSTO. Das nächste Land auf der Abschussliste der Hegemonie ist der Iran, der, nachdem er den Rückhalt sowohl Russlands als auch Chinas verloren hat, nicht mehr in der Lage sein wird, die Hegemonie erfolgreich herauszufordern. Das wiederum wird erhebliche Folgen für den gesamten Nahen Osten haben. Der Möchtegern-Pascha Erdogan würde sehr schnell in die Knie gezwungen werden. Das Gleiche gilt für MBS.
Die Israelis werden das Gefühl haben, sie hätten das Universum gut genug „repariert“ und dass als nächstes ihr Moshiach, der Messias kommen muss.
Wenn Russland und China aus dem Weg geräumt sind, wäre Zentralasien eine leichte Beute für die Hegemonie. In der Tat würden alle russischen Grenzgebiete schnell in der Hegemonie aufgehen.
Das Gleiche gilt für Pakistan und Indien, die schnell den größten Teil (oder sogar alles) ihrer Souveränität verlieren würden. Afghanistan wird an die (von den USA ausgebrütete und geführte) ISIS übergeben werden. Schließlich werden sowohl Lateinamerika als auch Afrika vollständig rekolonialisiert (zur großen Erleichterung und Freude der dortigen Kompradoren-Klasse).
Ich behaupte nun, dass jeder, der über ein Mindestmaß an Information und Intelligenz verfügt, zustimmen wird, dass die Bande woker Freaks, die derzeit die USA und fast alle EU-Länder da draußen regiert, sich einen Dreck um die Menschen schert, über die sie herrschen: Sie sehen sie nur als Produktionsmittel, mit anderen Worten, als Sklaven, die mit ausreichenden Mengen an (schlechtem) Essen und immensen Mengen an (wahrhaft dämonischer) „Unterhaltung“ versorgt werden müssen, um sie nett und glücklich und vor allem gehorsam und ignorant zu halten. Hier kommt also meine Frage:
Welche Hoffnung auf eine bessere Zukunft, wenn überhaupt, können die Sklaven der AngloZionistischen Hegemonie in ihren Herzen bewahren, wenn unser gesamter Planet in Zone A übergeht, nachdem Zone B verschwunden ist?
Der derzeitige Unterdrückungsapparat, der der herrschenden Klasse in den USA zur Verfügung steht, umfasst 17 Geheimdienste, das größte Budget für militärische Aggressionen auf dem Planeten, die höchste Anzahl von Gefangenen in Gefängnissen, die totale Informationskontrolle durch Google, Amazon, Netflix, Facebook, Twitter, etc. etc. etc. Militarisierte Polizeikräfte und andere Behörden, die bereit sind, mit „internen Terroristen“ umzugehen (manchmal definiert als jede MAGA-Person), und ein Schul- und Hochschulsystem, das darauf ausgelegt ist, gehorsames Büroplankton (Angestellte) und Fast-Food-Angestellte (Arbeiter) zu schaffen, die fast keine Ahnung, geschweige denn ein Verständnis von der Außenwelt haben. Die EU-Staaten sind (noch) nicht ganz so weit, aber sie holen schnell auf.
Dies ist kein System, das einfach von selbst zusammenbricht oder, noch weniger, von seinen „Bedauernswerten“ gestürzt werden kann.
Ich habe dies in der Vergangenheit schon oft erwähnt: Das politische System der USA ist weder lebensfähig noch reformierbar.
Das politische System der EU ist im Grunde eine Erweiterung des politischen Systems der USA, nur mit einer stärker ausgeprägten kolonialen Denkweise („Fuck the EU“, richtig?).
Wird die Hegemonie also unseren gesamten Planeten in ein riesiges und „wokes“ Disney World verwandeln, das von Neokons geführt wird?
Nicht, solange Russland, China, der Iran und andere standhaft bleiben. Aber wenn diese „widerständigen Nationen“ zerschlagen werden, dann ist es vorbei mit der Show für die Menschen in Zone A, deren Sklaverei nicht nur noch viel länger andauern wird, sondern deren Lebensbedingungen sich weiter rapide verschlechtern werden
Und wenn die Sache mit „Brot und Spielen“ scheitert, kann man darauf wetten, dass gewaltsame Unterdrückung als nächstes kommt.
JEDES Regime, das ernsthaft die Kolonisierung des gesamten Planeten anstrebt (was die Hegemonie zweifellos tut!), wird seine eigene Bevölkerung IMMER unter sklavenähnlichen Bedingungen halten. Materiell, kulturell und geistig.
Um es mit den Worten von Malcolm X zu sagen: Die einzige Hoffnung für die Hausneger ist und bleibt der Feldneger. Ob die House Negros selbst das verstehen oder nicht, ist unerheblich.
Lassen Sie es mich noch schockierender formulieren: Die letzte und einzige Hoffnung für die Menschen in den USA und der EU wäre ein totaler russischer Sieg gegen die NATO. Eine NATO-Niederlage würde nicht nur die NATO selbst, sondern auch die EU zu Fall bringen, und das wiederum würde die USA zwingen, (endlich!) ein normales, zivilisiertes Land zu werden.
Was die EU betrifft, so würde eine NATO-Niederlage das Ende von tausend Jahren Imperialismus bedeuten.
Ich habe verstanden. Für eine Zivilisation, die auf der Annahme einer rassischen Überlegenheit (ob offiziell verkündet oder nicht) aufgebaut ist, ist die Vorstellung, dass die einzig mögliche Rettung von „minderwertigen asiatischen Barbaren“ kommen könnte, schockierend und kann nur als eine extreme Form von Doppelplus-Bösewicht-Denken betrachtet werden. Ein solcher Gedanke ist für die meisten buchstäblich unvorstellbar.
Doch wie ich bereits erwähnt habe, ist es völlig irrelevant, was die Hausneger verstehen oder nicht. Sie haben nicht nur keine Macht, sie wollen auch keine (Polen irgendjemand?).
Schlussfolgerung:
Russland wird diesen Krieg nicht verlieren, das ist den meisten von uns klar. Aber denjenigen, die das nicht verstehen, möchte ich eine einfache Schlussfolgerung anbieten: Eine russische Niederlage wäre eine Katastrophe für Russland. Und für China. Und für den Rest des Planeten. Aber es wäre auch eine wahre Katastrophe für die unterdrückten Völker des Westens. Gerade sie sollten sehr vorsichtig sein, was sie sich wünschen. Und das nächste Mal, wenn sie halluzinieren und sich über einen „strategischen russischen Rückzug/eine strategische Niederlage“ freuen wollen, sollten sie sich eine einfache Frage stellen: Was könnte das für MICH und MEINE Zukunft bedeuten? Habe ich wirklich einen Grund, mich zu freuen?
Vielleicht haben sie sich einfach daran gewöhnt, Sklaven zu sein, und die Vorstellung von ECHTER Freiheit und Vielfalt macht ihnen einfach Angst?
Andrei
Died suddenly
Died suddenly
23.11.2022, 13:31 Uhr. >b’s weblog – https: – (via Rumble)…
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„Died Suddenly“ – Filmpremiere sorgt für Aufsehen
23.11.2022, 07:45 Uhr. tkp.at – https: – Am ersten Tag wurde der Film „Died Suddenly“ millionenfach aufgerufen. Ein EU-Parlamentarier ruft dazu auf, das Video zu teilen, denn Verantwortliche seien zur Rechenschaft zu ziehen. In den ersten 20 Stunden wurde der Film alleine auf Rumble mehr als 2 Millionen Mal aufgerufen. Der US-amerikanische Film „Died Suddenly“ – übersetzt soviel wie…
Gynäkologe: Tod und Zerstörung in einem noch nie dagewesenen Ausmaß
22.11.2022, 17:25 Uhr. uncut-news.ch – https: – James Thorp ist seit 43 Jahren als Gynäkologe und Geburtshelfer tätig. Er sieht jedes Jahr viele tausend Patienten und weiß daher, was los ist. Es gibt Tod und Zerstörung in einem Ausmaß, wie ich es noch nie gesehen habe, sagt der Arzt in dem neuen Film Died Suddenly. „Es ist entsetzlich.“ Die Zahl der Fälle […]…
Stew Peters präsentiert die Weltpremiere: Plötzlich gestorben
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Auf der Suche nach der Wahrheit über Covid und den Great Reset
03.11.2022, 00:47 Uhr. reitschuster.de – https: – Es ist ein Dokumentarfilm, der aufrüttelt. Schon der Trailer lässt einem das Blut in den Adern gefrieren. Stew Peters wirft einen schonungslosen Blick hinter die Kulissen des „größten orchestrierten Sterbens der Geschichte“. Von Kai Rebmann. Der Beitrag Auf der Suche nach der Wahrheit über Covid und den Great Reset erschien zuerst auf reitschuster…
Verzweiflung im Ministerium? Lauterbachs Impf-Regime fällt – doch seine Pandemie darf nicht enden
Scheinbar muss auch Deutschlands Ungesundheitsminister Karl Lauterbach sich eingestehen, dass seine Impfpropaganda ins Leere läuft: Eine Verlängerung des von ihm so vehement geforderten Impfzwangs im medizinischen Bereich in das Jahr 2023 hinein ist endgültig abgesagt – und auch die niedrige Impfbereitschaft der Bürger muss als Tatsache anerkannt werden. Impfzentren haben ausgedient und sollen nicht mehr finanziert werden. Ihre Schließung zum Jahresende stand in mehreren Bundesländern ohnehin schon fest. Lauterbach will ein Ende der “Pandemie” dennoch erst dann erlauben, wenn alle Long Covid-Patienten geheilt oder verstorben sind.
Selbst die sonst sehr korrekte Süddeutsche kommt nicht umhin, auf Lauterbachs ständige Fehlprognosen hinzuweisen, die “seiner Glaubwürdigkeit nicht zuträglich” seien: Nach der prophezeiten Sommerwelle blieb nun auch die Winterwelle aus. Hatte Lauterbach sich zuvor geweigert, das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht anzukündigen, so ist ihr Ende am 31. Dezember nun Fakt. Lauterbach bezeichnete sie als “medizinisch kaum noch zu rechtfertigen” – eine für ihn typische Tatsachenverdrehung, denn der Impfzwang ist noch nie zu rechtfertigen gewesen, da der fehlende Schutz vor Virusübertragung durch die Impfung schon zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung bekannt war.
Impfzentren schließen
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder das Saarland hatten bereits angekündigt, Impfzentren zum Jahresende hin zu schließen: Die Impfzahlen wurden vom saarländischen Gesundheitsministerium als “stetig niedrig” bezeichnet. Mittlerweile folgten auch weitere Bundesländer diesem Beispiel. Die Rechtsgrundlage zur anteiligen Finanzierung der Zentren durch den Bund wird nämlich Ende des Jahres auslaufen – und eine Verlängerung der Finanzierung ist offenkundig nicht geplant: In Zukunft sollen Arztpraxen ausreichen, um die wenigen noch gewünschten Impfungen durchzuführen. Die Süddeutsche wertet das als “deutliches Zeichen dafür, dass man in Lauterbachs Haus nicht damit rechnet, dass das Impfgeschehen in diesem Winter noch einmal massiv ansteigen könnte”. Wer hätte das nur ahnen können?
Lauterbachs immerwährende “Pandemie”
Karl Lauterbach ist freilich dennoch stets bemüht, seine “Pandemie” am Leben zu erhalten. So twitterte sein Ministerium am 19. November folgende Aussage von ihm: “Wir wollen die Pandemie beenden, aber sie ist erst beendet, wenn sie auch für diejenigen beendet ist, die an Long COVID erkrankt sind.”
„Wir wollen die Pandemie beenden, aber sie ist erst beendet, wenn sie auch für diejenigen beendet ist, die an Long COVID erkrankt sind“, sagte Bundesgesundheitsminister und Schirmherr @Karl_Lauterbach beim 1. #LongCovidKongress in Jena.
— Bundesgesundheitsministerium (@BMG_Bund) November 19, 2022
Damit hat er sich wohl ein Ei gelegt, denn mittlerweile wird das angebliche “Long Covid” vor allem mit Nebenwirkungen der Corona-Impfung assoziiert. Unabhängig davon lässt dieser Satz abermals am mentalen Zustand des Ministers zweifeln – so stellte eine Userin folgenden Vergleich auf:
Die Ebolaepedemie ist erst beendet, wenn die Toten wieder auferstehen! ?
— Dirk Neumann (@DreamDoxysXara) November 19, 2022
Für Karl Lauterbach bedeutet das Ende der Corona-Panik auch das Ende seiner Relevanz: Hingen panische Konsumenten der Öffentlich-Rechtlichen 2020 noch an seinen Lippen und ermöglichten ihm so seine umstrittene Beförderung zum Bundesgesundheitsminister, so wird sein Name heute mehrheitlich nur noch mit seinen falschen Prophezeiungen und Lügen sowie wütenden Rücktrittsforderungen seitens der Bürger assoziiert. Heute sind es seine wenigen noch verbliebenen Anhänger, die die Mehrheit “tyrannisieren”…
Guckt mal, Ihr „Ampel“-Sozialisten: Italien schafft „Bürgergeld“ ab!
Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni schafft das 2019 eingeführte sogenannte Bürgergeld (780 Euro/Alleinstehende) weitgehend ab. Nach dem Anlegeverbot für „Rettungsschiffe“ setzt Meloni damit ein weiteres zentrales Wahlversprechen um.
Die italienische Regierung hat im Rahmen ihres Haushaltsgesetzes für 2023 beschlossen, das „Bürgergeld“ in seiner bisherigen Form zu streichen. Bis Jahresende muss das Gesetz vom Parlament bestätigt werden – in beiden Kammern hat das Mitte-Rechts-Bündnis unter Meloni die Mehrheit.
2023 soll Bürgern, die nach Maßgabe der Regierung in der Lage sind zu arbeiten, nur noch höchstens acht Monate lang die Stütze ausgezahlt werden. Ab 2024 bekommen sie dann gar kein Geld mehr, wenn sie ein „angemessenes“ Jobangebot ablehnen. Andere Leistungsempfänger sollen intensiv überprüft werden.
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Musk entsperrt Trump auf Twitter: Doch der hat wenig Interesse an Rückkehr
Nach fast 2 Jahren wurde die Twitter-Sperre von Ex-US-Präsident Donald Trump aufgehoben. Mit einem cleveren Schachzug ließ der neue Besitzer der „Zwitscheria“, Elon Musk, die User darüber entscheiden. 15 Millionen gaben innerhalb von 24 Stunden ihre Stimme ab. 51,8 Prozent waren für Trumps Entsperrung.
Musks Kommentar: “Die Menschen haben gesprochen. Trump wird wieder aktiv gestellt. Vox Populi, Vox Dei“. (Die Stimme der Menschen, die Stimme Gottes“. Musks Entscheidung kam kurz nach der Ankündigung Trumps, bei der US-Präsidentschaftswahl 2024 zu kandidieren.
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Demokraten hinter Trump-Sperre
Trump hatte 80 Millionen Follower auf Twitter, bevor er am 8. Jänner 2021 blockiert wurde. Dies geschah zwei Tage nach dem Zwischenfall im US-Kapitol, den Biden als Inlandsterrorismus bezeichnete und Trump – wegen „Glorifizierung von Gewalt“ – dafür verantwortlich machte. Gerade Trumps letzte Twieets beweisen, dass er niemals zu Gewalt aufgerufen hat. Seinen letzten Tweet setzte er am selben Tag ab: “An alle die fragten, ich werde nicht bei der Angelobung am 20. Jänner 2021 (von Joe Biden) dabei sein.”
Das Posting ist nicht mehr verfügbar. Diesen Tweet und ein anderes, in dem er den Amerikanischen Patrioten, die für ihn stimmten, eine lange Zukunft vorhersagte, in der sie nicht missachtet und unfair behandelt werden – stufte Twitter damals als Verstoß ein. Dass der Auftrag dazu von Bidens Demokraten kam, ist offensichtlich.
Wochenblick thematisierte die bedrohliche Sperr-Orgie gegen den damals noch amtierenden Präsidenten seinerzeit:
Freischaltung mit Kalkül
Musk bezeichnete im Mai Twitter als „linkslastige Plattform“, die Trump-Sperre sei ein Fehler gewesen. Seine jetzige Aktion war natürlich auch Kalkül. Zum einen hofft er, bei einer Rückkehr Trumps auf die Plattform auch seine Follower zurückzuholen. Zum anderen macht er eine am 14. November von Trump-Anwälten bei einem Berufungsgericht eingebrachte Klage hinfällig, in der die sofortige Aufhebung der Trump-Sperre gefordert wird.
Die Klage richtet sich gegen Twitter-Ex-CEO Jack Dorsey und die Biden-Regierung. Auch Schadenersatz wird verlangt. Es gehe um die Wiederherstellung des Rechts, sagen die Anwälte. Mit der PR-wirksamen Freischaltung Trumps innerhalb einer Stunde nach dem Voting-Ergebnis der User, vermied Musk ein unschönes Hick-Hack und lässt sich nun als großer Trump-Befreier und Verteidiger der Demokratie und Meinungsfreiheit feiern.
Trump bleibt auf Truth Social
Trump stellte indes bereits Stunden vor seiner Freischaltung klar: Er habe kein Interesse, Twitter wieder zu nutzen. Er werde bei seiner eigenen Plattform „Truth Social“ bleiben, die seine Technologiegruppe TMTG (Trump Media & Technology Group) nach der Sperre entwickelt hatte. Sie ist in Europa nicht zugänglich. Trotzdem war das von Musk inszenierte User-Voting für Trump eine gute Gelegenheit, die „Treue“ seiner Follower abzutesten.
Er rief sie auf „Truth Social“ dazu auf, bei der Twitter-Umfrage über seine Freischaltung „mit Positivität“ teilzunehmen. Befürchtungen der Nutzer, dass er damit dem eigenen Netzwerk den Rücken kehren könnte, räumte er sogleich einmal mehr aus: „Keine Sorge wir gehen nirgendwohin. Truth Social ist etwas besonderes“, ließ er wissen.
Screenshot: Truth Social
Wohlwollen für Musk
Die Ankündigung Musks, er werde Twitter übernehmen, kommentierte Trump im Oktober auf Truth Social sehr wohlwollend: „Ich bin sehr froh, dass Twitter jetzt in vernünftigen Händen ist und nicht länger von radikalen linken Verrückten und Wahnsinnigen betrieben wird, die unser Land wirklich hassen“. Twitter müsse jetzt hart daran arbeiten, sich von all den Bots und gefälschten Konten zu befreien, die ihm so sehr geschadet haben. Es werde viel kleiner, aber besser. „ICH LIEBE WAHRHEIT!“
Korrupte Mitarbeiter
Musk kündigte eine totale Re-Strukturierung der Plattform an. „Die Macht dem Volk“, sagte er einmal. Vor seiner Übernahme ging es ganz schön rund. So haben Mitarbeiter etwa um 15.000 US-Dollar und mehr die begehrten verifizierten Badges an Leute verkauft, die dazu nicht berechtigt waren. Musk stellte ihnen ein Ultimatum: Entweder sie arbeiten „hardcore“ oder werden gefeuert. Jene die gekündigt hatten, sperrte die Security aus. Man sprach von einem „Massen-Exodus“ bei Twitter. Musk blieb gelassen: „Twitter ist quietschlebendig“, postete er am Sonntag. Es herrsche wieder Verkehr, wie nie zuvor. Musk hatte die Plattform nach zähen Verhandlungen und einigem Tauziehen um 44 Milliarden US-Dollar übernommen.
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Löschung von Kindes-Missbrauchs-Konten
Nach und nach werden nun bei Linken und “Woken” verhassten Twitter-Konten wieder entsperrt, u.a. Babylon Bee, eine satirische christliche Webseite. Gelöscht wurden indes, Konten bzw. Hashtags, die Material über Kindesmissbrauch verbreitet haben. Eine Userin namens „Eliza“, die für Kindesmissbrauch-Opfer kämpft, zeigte sich begeistert darüber.
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Sie ließ darüber hinaus wissen: Zur Erinnerung: Ein 13-jähriges Kind, das sexuell missbraucht wurde, ersuchte Twitter, eine Video zu löschen, dass diesen Vorfall zeigte. Twitter checkte das seinerzeit und lehnte – obwohl es alle Dokumente hatte – ab. Das Video wurde 160.000 Mal gesehen und über 2000 Mal geteilt.
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