Kategorie: Nachrichten
Transhoffnung Hubbard scheidet bei aus

Ganz dem Gendermainstreamingwahn verfallen jubilierten Mainstreamler, dass Laurel Hubbard, 1978 in Australien als Mann geboren, nun als erste „Transfrau“ bei Olympia im Gewichtheben der Frauen Gold abräumen werde. Obwohl sie/er/es nun nach drei Fehltritten raus ist, bleibt die Tatsache bestehen, dass biologische Männer dank Gendermainstreaming Biofrauen zu Zuschauerinnen in ihrer eigenen Sportart degradieren.
Laurel Hubbard, 1978 in Auckland als Mann geboren, nahm semi-erfolgreich an Wettkämpfen der Männer teil. 2021 erfolgte dann die geschlechtsangleichende Operation. Von nun an trat die Gewichtheberin bei den Frauen an. Und schwupps – nahm sie an internationalen Wettkämpfen teil und kassierte fortan Gold- und Silbermedaillen. Unter dem frenetischen Jubel der Mainstreampresse – die Welt titelte: Olympia: Sie lebte als Mann – nun startet sie als Frau und ist Goldfavoritin – trat Hubbard nun in Tokio bei den Olympischen Spielen als erste „Transfrau“ im Gewichtheben der Frauen an – und verlor.
Die 130 Kilo schwere Laurel alias „Garvin“ leistete sich drei Fehlversuche und schied ohne das Olypmpia-Blech aus. Obwohl, wie die Welt berichtet, es aus dem Transgenderlager LGBTQ-Anleitung für Journalisten gibt, wie sie über ihre Schützlinge zu berichten haben, machte sich bereits im Vorfeld der Transgendershow Kritik ob der Teilnahme von Hubbard breit.
Frauen sind nur noch Zuschauer in der eigenen Sportart
Die belgische Gewichtheberin Anna Van Bellinghen, die in derselben Gewichtsklasse antritt wie Hubbard, hatte die Olympianominierung der 43-jährigen Neuseeländerin als „schlechten Scherz“ bezeichnet. Die Situation sei „unfair gegenüber dem Sport und den Athletinnen“. Auch wenn laut den Regeln des Internationalen Olympischen Komitees eine Transfrau zum einen erklären muss, dass ihre Geschlechtsidentität weiblich ist und nachweisen muss, dass ihr Testosteronspiegel mindestens zwölf Monate vor dem Wettkampf unter einem bestimmten Wert liegt, bleibt die Tatsache bestehen, dass Transfrauen unter anderem Knochen- und Muskelstruktur-Vorteile besitzen, weil sie als vormals männliche Person durch die Pubertät gegangen sind.
Auch Katherine Deves, Sprecherin der Gruppe „Save Women‘s Sport Australia“, weißt auf die unfairen Wettkampfbedingungen hin: „Weil Männer Leistungsvorteile haben, die in ihrem biologischen Geschlecht begründet sind. Sie übertreffen uns in Geschwindigkeit, Ausdauer, Kraft“, erklärt Deves. Nur den Faktor Testosteron zu berücksichtigen, führe in die Irre. „Wir vernachlässigen die Anatomie, die schneller zuckenden Muskeln, die größeren Organe. Männer erholen sich schneller, haben stärkere Knochen, kein gekipptes Becken und sind deshalb weniger anfällig für Knie- und Sprunggelenksverletzungen.“ Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, betonte die Australierin mit Blick auf Hubbards vermeintliche Vorteile gegenüber ihren Kontrahentinnen.
Die Tennislegende Martina Navratilova gehört ebenfalls zu den Kritikerinnen, die sich gegen die Gendermainstreamingpolitik aussprechen, Männer an Frauenwettbewerben teilnehmen zu lassen. Zwar unterstütze sie Schritte in Richtung Gleichstellung, aber die körperlichen Vorteile von biologischen Männern seien „ziemlich offensichtlich“, so Navratilova gegenüber der BBC. Eine „Situation, in der Transmänner und -frauen, nur aufgrund ihrer Selbstidentifikation, uneingeschränkt konkurrieren könnten, wäre eindeutig kein fairer Wettbewerb“, so die Meinung der über lange Jahre hinweg Weltranglistenerste und 18-malige Grand-Slam-Siegerin.
Die neuseeländische Gewichtheberin ist längst nicht die einzige Transgender-Athletin, welche die in der Vergangenheit massiv vorangetriebene Frauenförderung ad absurdum führt. Die beiden US-amerikanischen „Läuferinnen“ Terry Miller und Andraya Yearwood – beides Transfrauen – räumen zusammen seit 2017 bei Indoor- und Outdoor-Leichtathletik-Titelkämpfen an High-Schools im Bundesstaat Connecticut einen Preis nach dem anderen ab und verhindern so, dass Biofrauen an die begehrten Sportstipendien kommen. Zahlreiche Familien von so benachteiligten Sportlerinnen klagten bereits gegen die „Fakefrauen-Bevorzugung“. Die „Trans“-Kanadierin Veronica Ivy – 1982 mit männlichem Geschlecht geboren – wurde im vergangenen Jahr Bahnrad-Weltmeisterin in der Gruppe der 35- bis 39-Jährigen. Die zweitplatzierte US-Fahrerin Dawn Orwick verweigerte ob der offensichtlichen Benachteiligung als Frau auf dem Siegerpodest beim Siegerfoto das obligatorische Unterhaken mit den Armen. „Mir tun all die Athletinnen leid, die ihr Leben damit verbracht haben, ihren Sport zu meistern“, so das Statement von Donald Trump Jr., Sohn des ehemaligen US-Präsidenten auf Twitter.
Gendermainstreaming vernichtet weibliche Schutzräume
Der Gleichheitswahn der Transgender-Lobby macht sich auch an anderen Orten der Gesellschaft breit, wo Frauen bislang – und das aus gutem Grund – unter sich und somit in geschützten Räumen waren. Das zeigte der Fall der britischen „Transfrau“ Karen White. White, die 1966 als Stephen Terence Wood geboren wurde, verurteilte ein Gericht in West Yorkshire 2018 zu einer Haftstrafe von mindestens achteinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihr laut dem Guardian vor, eine „rücksichtslose und kontrollierte Vergewaltigerin“ zu sein. Die damals 52-Jährige wurde, nachdem sie angab, eine Transgender-Frau zu sein, ins Frauengefängnis „New Hall Prison“ in Wakefield überstellt. Dort bedrängte sie zwei Frauen sexuell und – wie sich im Laufe des Prozesses herausstellte – hatte sie noch in Freiheit zwei weitere Frauen vergewaltigt. In ihrem Strafregister fanden sich – die Taten wurden begangen, als sie noch das Leben eines Mannes führte – zudem mehrere Sittlichkeitsvergehen gegenüber Frauen, Kindern und Tieren.
Die unter dem Gendermainstreamingwahn vorangetriebenen „Unisex-Toiletten“ zeigen „genderneutral“, wer die Opfer dieser gesellschaftszerstörenden Ideologie sind. Insbesondere an angelsächsischen Schulen und Universitäten greift diese linksideologisch vorangetriebene Art des Toilettengangs pandemieartig sich. Und das mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen für die weiblichen Toilettennutzer. Wie britische Zeitungen berichten, trinken manche Schülerinnen während ihrer Periode den ganzen Tag über nichts, schwänzen die Schule oder riskieren durch Zurückhalten des Urins Blasenschäden aus Angst, auf der genderneutralen Toilette von Jungen beobachtet oder ausgelacht zu werden.
Eine Nachfrage der Times ergab, dass nahezu 90 Prozent der auf Toiletten vorkommenden Fälle von gegen Frauen gerichteten sexuellen Übergriffen sich auf Unisex-Toiletten ereignen. 120 von 134 angezeigten Vorfällen von sexueller Belästigung in Umkleidekabinen fanden in geschlechtsneutralen Einrichtungen statt. (SB)
IB Österreich demonstriert gegen das Lambda-Verbot
Am Samstag zogen rund 500 Patrioten ungehindert durch die Wiener Innenstadt. Die Kundgebung gegen das neue Verbotsgesetz vereinte Aktivisten aus zahlreichen Europäischen Ländern mit Unterstützern der Identitären Bewegung.
„Widerstand lässt sich nicht verbieten“, und zahlreiche weitere identitäre Parolen hallten durch die, prall gefüllten Straßen Wiens. In den Reden bei der Abschlusskundgebung auf der Freyung vor dem Verfassungsgerichtshof, machten die Aktivisten klar: das ist kein Ende, sondern der Anfang einer neuen Phase des identitären Widerstands.
Auch aktivistisch wartete die Demo mit Überraschungen auf. Eine Lambdafahne, die von Heliumballons getragen wurde, erhob sich plötzlich über den Köpfen der Menge. Ein Aktivist erklomm ein Baugerüst hisste das verfemte Zeichen und entzündete ein Bengalo. Am Ende war der Platz in weißgelben Rauch getaucht und die Stimmung der Teilnehmer erreichte einen neuen Höhepunkt.

Die Bundesregierung weiß nicht, welche Corona-Schutzmaßnahme welchen Effekt hat
Bundesregierung weiß nicht, welche Corona-Schutzmaßnahme welchen Effekt hat
Das Problem ist aber weniger, dass das Unwissen noch so groß ist, sondern vor allem, dass die Bundesregierung es bisher wohl versäumt hat, mit Studien und Analysen gegenzusteuern. Auf die Frage, was die Bundesregierung unternimmt, “um die Wirksamkeit der einzelnen Schutzmaßnahmen zu evaluieren und zu untersuchen”, liefert sie keine Antwort.
Den Bericht gibt’s hier. Nach über 1.5 Jahren muss man wohl feststellen: die Bundesregierung will offensichtlich gar nicht wissen, ob ihre Massnahmen irgend einen Sinn ergeben, und falls wenigstens teilweise ja, welche der Massnahmen. Es ist ihr wohl völlig egal.
Berlin-Demo und Bundespressekonferenz – Parallel-Universen
Merkels Sprecherin versuchte heute, die verbotene Demo in Berlin als rechtsextrem zu framen. Als ich nachfragte, welche Belege sie dafür hat, kam nichts. Ihre Darstellung der Demo hat nichts zu tun mit dem, was ich erlebte.
Der Beitrag Berlin-Demo und Bundespressekonferenz – Parallel-Universen erschien zuerst auf reitschuster.de.
Swissmedic-Experten, welche die Zulassung des Pfizer-«Impfstoffs» mitverantworten, sind mit der Pharmaindustrie verbandelt
Am 19. Dezember 2020 erteilte Swissedic der mRNA-Injektion von Pfizer/BioNTech eine Zulassung mit Auflagen. Dies, obwohl noch immer wichtige Daten zur Sicherheit und Qualität der mRNA-Injektionen fehlen. Doch mehr dazu gleich.
Was bisher ebenso kaum bekannt war: Entscheidend dazu beigetragen, dass Swissmedic der Gen-Injektion Comirnaty/BNT162b2 grünes Licht erteilte, hat das sogenannte Human Medicines Expert Committee (HMEC). Das HMEC sprach sich im Zuge einer Sitzung am 18. Dezember 2020 für eine «befristete Zulassung unter bestimmten Bedingungen» aus. Dies geht aus den Zulassungsdokumenten von Swissmedic hervor, an die Corona-Transition dank einer Beschwerde von Peter Eberhart, Gründer der Partei Die Unabhängigen gelangte. Einen Tag später, am 19. Dezember, kommunizierte Swissmedic den Entscheid gegenüber der Öffentlichkeit. Daraufhin ging die Impfkampagne los.
Brisant: Juristisch wurde dabei kein sauberes Spiel gespielt. Eberhart reichte am 23. Dezember 2020 eine Beschwerde gegen den Zulassungsentscheid von Swissmedic ein. Doch diese wurde schlicht und einfach ignoriert. «Das Bundesverwaltungsgericht hat die sofortige aufschiebende Wirkung ausser Kraft gesetzt», sagt Eberhart gegenüber Corona-Transition.
Begründet habe das Gericht dies mit dem Hinweis auf die Notlage. «Das hat mit rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun.» Aus diesem Grund habe er die Beschwerde Ende Februar 2021 dann zurückgezogen. «Das Weiterziehen wäre sinnlos gewesen. Ich hätte viel Geld in die Hand nehmen müssen, doch die Aussicht auf Erfolg wäre gleich null gewesen», sagt Eberhart weiter.
Dies habe ihm das Bundesverwaltungsgericht bereits andeuten lassen. Eberhart weist auch darauf hin, dass sowohl Swissmedic als auch BAG-Vizedirektorin Nora Kronig mehrfach die Unwahrheit sagten und von einem ordentlichen Verfahren gesprochen haben. «Das ist schlicht und einfach eine Lüge. Schliesslich hat Swissmedic dem Pfizer/BioNTech-‹Impfstoff› lediglich eine Zulassung unter Auflagen erteilt.»
Doch es stellen sich nicht bloss juristische Fragen. Die Dokumente zeigen: Wesentlich dazu beigetragen, dass Swissmedic der mRNA-Injektion von Pfizer/BioNTech grünes Licht erteilte, hat die bisher nur wenig bekannte Expertengruppe HMEC. Sie ist Teil des Swissmedic Medicines Expert Committees (SMEC), zu der auch das Veterinary Medicines Expert Committee (VMEC) für Tierarzneimittel zählt. Über das SMEC schreibt die Zulassungsbehörde selbst:
«Die SMEC-Experten unterstützen die Swissmedic durch Begutachtung und Beratung bei der wissenschaftlichen Bewertung der Dokumentationen im Rahmen der Zulassung, Marktüberwachung und Bewilligung von Arzneimitteln. Diese Tätigkeit erfolgt durch die Beantwortung spezifischer Fachfragen, die sich sowohl im Rahmen eines hängigen Verfahrens, als auch unabhängig davon stellen.»
Ob ein Medikament schlussendlich zugelassen wird, entscheide Swissmedic, bestätigt Alex Josty, Mediensprecher der Swissmedic auf Anfrage von Corona-Transition. «Das HMEC ist die beratende Kommission. Im Vordergrund der HMEC-Tätigkeit steht die Erarbeitung von Empfehlungen zur Gutheissung oder dem Abweis eines neuen Arzneimittels oder einer Indikationserweiterung.»
Trotzdem kann gesagt werden, dass die Empfehlungen des HMEC die Entscheidungen von Swissmedic entsprechend beeinflussen. «Für Swissmedic ist die Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten ein essentielles Instrument, um die Qualität der Entscheide sicherzustellen», sagt Josty.
Vorsitzender des HMEC arbeitete für die Pharmaindustrie
Umso interessanter wird vor diesem Hintergrund ein genauer Blick auf die Mitglieder der HMEC-Gruppe. Denn diese erhielten bisher kaum mediale Beachtung, obwohl zahlreiche Mitglieder äusserst fragwürdige Verstrickungen zur Industrie aufweisen. Dies zeigt ein akribischer Blick in die Interessenserklärungen der Mitglieder, die öffentlich einsehbar sind. Vorsitzender der Expertengruppe ist seit 2002 Stephan Krähenbühl. Er ist gegenwärtig Forschungsgruppenleiter am Universitätsspital Basel.
Gemäss seinem Lebenslauf hat Krähenbühl seit 2000 bereits Zuschüsse der Pharmaindustrie für Forschungsprojekte in der Höhe von 1,5 Millionen Franken erhalten. Darunter von Astra-Zeneca, Braun, Novartis, Roche, RCC und Lonza. Zudem hat der Vorsitzende der HMEC-Gruppe seit 2005 an Forschungsprojekten teilgenommen, welche der Industrie rund 3 Millionen Franken wert waren. Allein von der Novartis Foundation hat Krähenbühl 2004 einen Zuschuss in der Höhe von 50’000 Franken erhalten.
Pikant: In seiner Interessenserklärung sind die oben erwähnten Zuschüsse nicht zu finden. Aufgelistet hat Krähenbühl dort lediglich unterschiedliche Forschungsprojekte für Pharma- und Biotechfirmen sowie weitere Unternehmen, die er geleitet hat: Darunter für Idorsia (2018-2020); Mundipharma (2011-2017), Amgen (2013-2017) und Basilea (2013). Zudem hat Krähenbühl einen Zuschuss der Firma Documed AG angegeben. Krähenbühl konnte in den letzten Jahren des Weiteren auf zahlreiche Zuschüsse vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zählen. Auch sass er schon in mehreren Ethik-Komitees von Universitäten.
Neben Krähenbühl zählt das HMEC acht weitere ordentliche sowie neununddreissig ausserordentliche Mitglieder. Dabei wimmelt es nur so von Interessenkonflikten mit der Pharmaindustrie. Da ist zum Beispiel Jörg Leuppi. Er ist ausserordentliches Mitglied des HMEC, Chefarzt der medizinischen Universitätsklinik des Kantonsspitals Baselland und Facharzt für Pneumologie. Zu den Pharmaunternehmen, die er gegenwärtig berät, gehören: AstraZeneca, Boehringer Ingelheim GmbH, GlaxoSmithKline, Sanofi und Vifor.
Zusätzlich berät er AstraZeneca und GlaxoSmithKline auch noch in strategischer Hinsicht. Als leitender Forscher hat er unter anderem schon für Projekte von AstraZeneca, Boehringer Ingelheim und Novartis gearbeitet. Zuschüsse hat Leuppi laut eigenen Angaben bereits von folgenden Pharmaunternehmen erhalten: AstraZeneca, GlaxoSmithKline, Novartis, Sanofi, Teva Pharma, Mundipharma und Boehringer Ingelheim.
Ein weiteres Beispiel für die klebrige Nähe zur Pharmaindustrie ist Andreas Wicki. Wicki hat 2006 den «Roche Poster Award» gewonnen und ist ordentliches Mitglied des HMEC. Gegenwärtig ist er leitender Arzt für Onkologie am Universitätsspital Zürich. Forschungsprojekte hat er unter anderem schon für Roche (2012-2014), Novartis (2015-2017) und MSD (2016) geleitet. Direkte Zuschüsse erhielt er ebenfalls von Roche.
Mitglieder direkt von Pfizer bezahlt
Doch damit nicht genug. Mehrere Mitglieder hat der US-Pharmakonzern Pfizer, dessen «Impfstoff» das HMEC der Swissmedic empfahl, in den letzten Jahren direkt oder indirekt bezahlt. Darunter die ausserordentlichen HMEC-Mitglieder Burkhard Möller, Christoph Schmid und Johannes Wildhaber-Brooks. Möller ist Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie und Direktor und stellvertretender Chefarzt an der Universitätsklinik für Rheumatologie, Immunologie und Allergologie am Inselspital Bern.
Als leitender Forscher hat er in der Vergangenheit unter anderem an Projekten für die Pharmakonzerne AbbVie International (2014-2016), Pfizer (2017-2019), Roche (2015-2018) und Vifor (2013-2018) gearbeitet. Bereits mehrfach war Möller auch im Auftrag von Pfizer tätig: Zwischen 2011 und 2013 unter anderem für eine epidemiologische Studie. Und 2017 forschte er für das Medikament Tofacitinib, ebenfalls im Auftrag von Pfizer. 2018 zahlte ihm der Pharmakonzern auch Ausgaben für Konferenzen, ebenso die Firma AbbVie.
Schmid wiederum arbeitete bis Ende 2019 am Universitätsspital Zürich und war Facharzt für Endokrinologie, Diabetologie und klinische Ernährung. Bei Pfizer war Schmid in einem Beirat tätig, der sich mit der Erkrankung Akromegalie befasste, wofür er 2016 eine Abfindung von 1400 Franken bekam. Zuschüsse erhielt er zudem von Novartis (2015).
Wildhaber-Brooks ist Klinikchefarzt für Pädiatrie am Kantonsspital Fribourg. Für Pfizer hat er laut eigenen Angaben zufolge bereits Zuschüsse für «Fortbildungsveranstaltungen» im Umfang von 500 bis 3000 Franken erhalten. Dasselbe gilt für die Unternehmen Biotest, HIPP, Weleda, Novaris, GlaxoSmithKline, Vifor, Sanofi, Allergopharma und Merck.
Dem HMEC gehören ausserdem Mitglieder an, die für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) tätig sind. Eine Organisation, die massgeblich von der Bill-und Melinda-Gates-Stiftung und der Impfallianz GAVI finanziert wird. Dina Pfeifer arbeitet momentan für das regionale Büro der WHO in Dänemark und ist ausserordentliches Mitglied des HMEC.
Über ihre Tätigkeit schreibt sie:
«Ich leite eine regionale Arbeitsgruppe, die das WHO-Regionalbüro bei der Vorbereitung der Länder auf die Impfstoffüberwachung und die Regulierung von Covid-19-Impfstoffen berät. In dieser Funktion bin ich auch an der Entwicklung von Leitlinien für die klinische Behandlung von Covid-19 beteiligt.»
Corona-Transition konfrontierte Swissmedic bezüglich der Interessenkonflikte und wollte von der Zulassungsbehörde wissen, weshalb in der HMEC-Gruppe auch Mitglieder sein dürfen, die ganz offensichtlich Interessenkonflikte mit der Pharmaindustrie haben.
Swissmedic sieht darin jedoch keine Probleme. Mediensprecher Josty macht dabei auf die Transparenz aufmerksam. «Damit eine unabhängige Beratertätigkeit gewährleistet werden kann, legt jedes Mitglied des SMEC jährlich seine Interessensbindungen offen.»
Auf die Frage, wie Swissmedic sicherstellt, dass Interessenkonflikte die Zulassungsentscheidungen nicht beeinflussen, verweist Josty auf das Reglement zu den gesetzlichen Expertenpflichten. Dieses schreibt vor, dass Mitglieder bei Empfehlungen an die Swissmedic bei der Zulassung von Arzneimitteln in Ausstand treten müssen, wenn sie im spezifischen Fall Interessenkonflikte aufweisen.
So sieht Artikel 48 zu den gesetzlichen Expertenpflichten vor, dass die Mitglieder, die einen Entscheid zu treffen oder vorzubereiten haben, in folgenden Fällen in den Ausstand treten müssen: Wenn sie in der Sache «ein unmittelbar persönliches Interesse» haben; ihre Ehepartner oder ihre eingetragenen Partner «eine leitende oder überwachende Tätigkeit in einer vom Entscheid direkt betroffenen Partei» ausüben; «sie für eine vom Entscheid direkt betroffene Partei in der fraglichen Sache tätig waren» oder sie aus anderen Gründen «in der Sache befangen sein könnten». Auch müssen bei Interessenkonflikten die Ausstandspflichtigen ihre Interessenbindungen selbst offenlegen.
An der besagten Sitzung vom 18. Dezember 2020 nahmen neben dem HMEC-Vorsitzenden Stephan Krähenbühl alle acht weiteren Mitglieder der Kommission teil. Das heisst: Keines der ordentlichen Mitglieder ist in Ausstand getreten. Das scheint rein legalistisch hinsichtlich der Zulassung des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» Sinn zu machen. Trotzdem besteht kein Zweifel, dass die Experten-Gruppe eine gefährliche Nähe zur Pharmaindustrie aufweist.
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Corona-Transition berichtete bereits mehrfach, dass zahlreiche Daten zur Sicherheit der mRNA-Injektionen nach wie vor fehlen und nachgeliefert werden müssen. Wie aus den Zulassungsunterlagen der Swissmedic herauszulesen ist, machte die Swissmedic gegenüber Pfizer zahlreiche Auflagen zur Qualität sowie auch zur Präklinik geltend.
Bis zum Februar 2022 muss Pfizer unter anderem Daten über mögliche Verunreinigungen nachliefern. Zur Erinnerung: Über die Gefahren von Verunreinigungen berichteten wir bereits zu Beginn des Jahres. Was diese auslösen könnten, erklärte Zellbiologin Vanessa Schmidt-Krüger im Januar gegenüber dem Corona-Ausschuss (Corona-Transition berichtete): «Dadurch können Gene an- und ausgeschaltet werden. Es können Krebszellen entstehen. Tür und Angel stehen damit weit offen.» Gefährlich wäre dies insbesondere für Schwangere und Kinder, weil dort das Zellteilungsgeschehen deutlich höher ist als bei ausgewachsenen Menschen.
Weiter verlangte Swissmedic, dass Pfizer halbjährlich einen Bericht über die Sicherheit ihres Gen-Präparates «Comirnaty» nachreicht. Bis Anfang 2023 müssen die endgültigen klinischen sowie die Sicherheitsdaten nachgeliefert werden. Daraufhin antwortet die Swissmedic lapidar:
«Mit dem Bericht über Sicherheitsdaten ist die Rapportierung PSUR/PBRER (Periodic Safety Update Report/Periodic Benefit-Risk Evaluation Report) gemeint. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Bericht über Comirnaty noch nicht vor. Nach der halbjährlichen Berichtsperiode hat die Zulassungsinhaberin noch 70 Kalendertage Zeit für die Einreichung des Berichts.»
Auf die weitere Frage, ob die Swissmedic diesen Bericht der Redaktion von Corona-Transition zukommen lässt, oder wenigstens die wichtigsten Erkenntnisse daraus präsentieren kann, antwortet die Swissmedic überhaupt nicht. Das gesetzliche Öffentlichkeitsgesetz BGÖ verlangt hingegen, dass amtliche Dokumente von der Bundesverwaltung und anderen Organisationen an die Öffentlichkeit herausgegeben werden müssen. Besonders dann, wenn diese Dokumente in einem besonderen öffentlichen Interesse stehen, wie es hier der Fall ist. Die Swissmedic hingegen, scheint sich an Gesetze nicht mehr halten zu wollen.
Für das befristete Zulassungsgesuch verlangte die Swissmedic von Pfizer, dass es sich verpflichten muss einen Plan zur Analyse der Immunogenität des «Impfstoffes» bei geimpften Personen zu entwickeln. Auf die Frage nach diesem Plan schreibt Swissmedic ohne weitere Erklärung:
«Ein solcher Plan wurde bei Swissmedic bisher noch nicht eingereicht».
Pfizer: Vertrauliche Impfstoff-Verträge mit verschiedenen Ländern
Wer sich fragt, warum das höchst erfolgreiche Corona-Medikament Ivermectin unterdrückt wurde, so liegt das an den Lieferverträgen, die Pfizer mit verschiedenen Ländern abgeschlossen hat. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist nicht einmal möglich, wenn wenn ein wirksames Medikament zur Behandlung gefunden wird. Immer mehr ungeschwärzte Verträge über den als Covid-19-«Impfstoff» bekannten experimentellen biologischen Wirkstoff zwischen dem Pfizer-Konzern und verschiedenen Regierungen werden aufgedeckt.
Der Informationssicherheitsexperte Ehden Biber sagte gegenüber America’s Frontline Doctors (AFLDS), dass der erste Vertrag, der kürzlich aufgetaucht ist, von der albanischen Zeitung Gogo.al entdeckt wurde. Biber gelang es, den digital unterzeichneten Vertrag mit Brasilien und mindestens zwei weitere, einen mit der Europäischen Kommission und einen mit der Dominikanischen Republik, ausfindig zu machen. Der wissenschaftliche Leiter der Frontline Doctors, der ehemalige Pfizer-Forschungschef Dr. Michael Yeadon, prüfte den albanischen Vertrag und erklärte, er sei echt. Er fuhr fort:
«Ich kenne die grundlegende Anatomie dieser Verträge, und es fehlt nichts, was ich erwarten würde. Ich habe keine Hinweise gesehen, die darauf hindeuten, dass es sich um eine Fälschung handelt.»
Yeadon wies auf die seiner Meinung nach «verblüffendste Enthüllung» hin, die Klausel, die besagt:
«Wenn es in Ihrem Land Gesetze oder Vorschriften gibt, nach denen Pfizer strafrechtlich verfolgt werden könnte, erklären Sie sich bereit, das Gesetz oder die Vorschrift zu ändern, um dies zu unterbinden.»
In einem Twitter-Thread, der inzwischen mit Ausnahme des ersten Tweets des Threads entfernt wurde, erklärte Biber die Bedeutung der enthüllten Vereinbarungen:
«Da die Kosten für die Entwicklung von Verträgen sehr hoch und zeitaufwendig sind (juristische Prüfungen), entwickelt Pfizer wie alle Unternehmen eine standardisierte Vertragsvorlage und verwendet diese Verträge mit relativ geringen Anpassungen in verschiedenen Ländern.»
Hinweis: Weitere Details mit Video und Vertragsausschnitten gibt’s bei America’s Frontline Doctors.
Bei der Polizei in der Schweiz tut sich was
Polizistinnen und Polizisten aus allen Kantonen der Schweiz veröffentlichten kürzlich eine Webseite, die sich an Kolleginnen und Kollegen richtet. Die Botschaft: «Wir für Euch – Ihr seid nicht alleine». Sie machen sich Sorgen um den Rechtsstaat und unsere Grundrechte, aber auch um die Rechte von Polizeibeamten in Anbetracht der Meinungsfreiheit und einer möglichen Impfpflicht.
Das Bedürfnis auf freie Meinungsäusserung sei bei den Berufskollegen sehr gross: «Wir bieten hier eine Plattform, wo du dich als Polizistin oder Polizist ohne Angst vor Ausgrenzung oder Konsequenzen melden kannst», so die Botschaft an die Berufskollegen.
«Als Privatpersonen können wir diese Entwicklung nicht ignorieren und als Berufspersonen sind wir je länger je mehr dazu angehalten, die Massnahmen der ‹besonderen Lage› auf ihre Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit hin kritisch zu überprüfen. Grundsätze, welche für unsere Tätigkeit als Polizistinnen und Polizisten elementar sind und in der Grundausbildung ab der ersten Stunde vermittelt werden»,
schreiben die Polizeibeamten in einem 4-seitigen Brief von Mitte Februar an ihren Berufsverband, die Vereinigung Schweizerischer Polizeibeamter VSPB. Sowohl auch der Antwortbrief der VSPB ist auf der Webseite veröffentlicht.
Sie nennen auch die wesentlichsten Grundrechte, die seither stark unter Druck geraten sind und vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt werden:
- Recht auf persönliche Freiheit, Art. 10 Abs. 2 BV
- Anspruch auf Grundschulunterricht, Art. 19 BV
- Versammlungsfreiheit, Art. 22 BV
- Vereinigungsfreiheit, Art. 23 BV
- Wirtschaftsfreiheit, Art. 27 BV
- Politische Rechte, Art. 34 BV
- Medienfreiheit, Art. 17 BV
- Schutz auf Privatsphäre, Art. 13 BV
Eine Zentralisierung der Politik, wegbrechende Existenzen und zunehmende Arbeitslosigkeit sowie soziale Isolation und eine medial verursachte «Angstkulisse» hätten zu einer Veränderung in der Arbeit mit der Bevölkerung geführt. Die Polizei sei zum Schutz der Bevölkerung da. Wenn jedoch die Gefahr bestehe, dass repressive Massnahmen den Interessen der mündigen Allgemeinheit zuwiderlaufe und deren Grundrechte unverhältnismässig beschneide, seien viele Polizeibeamte nicht mehr gewillt, diese weiter umzusetzen.
Im Brief sind verschiedene Beispiele genannt, wo die für polizeiliches Handeln nötige Rechtsgüterabwägung und das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit ignoriert worden seien. So zum Beispiel die Ausgangsbeschränkung, die im März 2020 für Personen über 65 Jahren im Kanton Uri herrschte und auch vom Bund abgesegnet wurde. Sie habe der Rechtsgleichheit nach Art. 8 der Schweizerischen Bundesverfassung BV widersprochen, schreiben die Verfasser.
Ebenso das jüngste Beispiel der Zürcher Bildungsdirektion, die von Regierungsrätin Silvia Steiner vertreten wird. Sie verfügte eine Maskenpflicht für Kinder ab der 4. Klasse für den ganzen Tag, inklusive während den Pausen und sogar im Sportunterricht. Die Verfügung wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht inzwischen aufgehoben, da die Bildungsdirektion für gesundheitliche Fragen gar nicht zuständig ist (wir berichteten).
Die Frage, ob bei diesem mehr als fragwürdigen Entscheid eine adäquate Rechtsgüterabwägung gemacht wurde, bleibe ebenfalls unbeantwortet. Die Folgen solcher Massnahmen hätten sich im Nachbarland Österreich gezeigt, wo sich die Fälle von schweren psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen innerhalb nur eines Jahres beinahe verzehnfacht hätten.
Die reine Vermutung, dass mutierte Viren infektiöser und damit eine grössere Gefahr seien, rechtfertigt neue und noch härtere Massnahmen aus Sicht der Polizeibeamten nicht. «Entscheide von solcher Tragweite müssen zwingend faktenbasiert sein», heisst es auf Seite zwei.
Ausserdem nennen die Verfasser relevante wissenschaftliche Fakten, die bei Bedarf jederzeit nachgereicht werden könnten. Die Namen der Polizeibeamten findet man im Brief und auch auf der Webseite nicht – aus verständlichen Gründen. Zahlreiche Ärzte und Lehrer wurden in der Schweiz wegen ihrer öffentlichen Meinung politisch motiviert entlassen und/oder medial an den Pranger gestellt (wir berichteten). Einem derart hohen psychischen und wirtschaftlichen Druck will und kann sich nicht jeder aussetzen.
Weiter schreiben die Polizeibeamten in ihrem Brief an den Berufsverband:
«Wir beobachten zunehmend negative Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, insbesondere im direkten Kontakt mit der Bevölkerung. Auch als Privatpersonen sind wir betroffen, als Väter und Mütter, Brüder und Schwestern, Söhne und Töchter. Die Grundrechtseinschränkungen in diesem Ausmass und über den bisherigen Zeitraum sehen wir im Widerspruch zur Verhältnismässigkeit und dem höchsten Gut einer Demokratie: Der Freiheit. Es drängen sich immer mehr die Fragen auf, was diese Einschränkungen rechtfertigt. Diese Fragen müssen beantwortet werden.»
«Wir für Euch» wolle proaktiv Einfluss nehmen, damit der Gesamtbundesrat Stellung zu drängenden Fragen nehmen und diese beantworten müsse. Polizistinnen und Polizisten seien zum Schutz der Bevölkerung da. Wenn jedoch die Gefahr bestehe, dass repressive Massnahmen den Interessen der mündigen Allgemeinheit zuwiderlaufe und deren Grundrechte unverhältnismässig beschneide, seien viele Polizeibeamte nicht mehr gewillt, diese weiter umzusetzen.
Die Vereinigung verlangt vom Berufsverband ein klares Bekenntnis zum freien Willen in Bezug auf die Gen-Impfung: «Es darf keinen Zwang zu einer solchen geben. Weder direkt im Sinne eines Impfobligatoriums gemäss Epidemiengesetz, noch indirekt durch das Verbot oder die Einschränkung gewisser polizeilicher Funktionen und Tätigkeiten». Zudem soll der Verband eine Umfrage bei seinen Mitglieder machen – im Sinne einer Bedürfnisanalyse.
Weiter fordern sie vom Verband, er solle beim Gesamtbundesrat Antworten auf ungeklärte Fragen verlangen.
Im Antwortbrief des VSPB, unterzeichnet von Präsidentin Johanna Bundi Ryser und Generalsekretär Max Hofmann wird hingegen keine Stellung auf die mögliche Impfpflicht genommen. Vielmehr hätten die vom Volk gewählten Politiker im «Wissen um ihre Verantwortung» Massnahmen ergriffen. Der Verband könne sich nicht anmassen, die Entscheide der Politik zu analysieren. Der VSPB halte fest, dass sich die Mitglieder der Lage gewachsen und gegenüber dem Arbeitgeber und der Führung loyal gezeigt hätten. Woher der Verband das weiss, schreibt er jedoch nicht.
Der VSPB ist vielmehr der Meinung, dass eine Umfrage nicht im Sinne der Sache des Verbandes sei: «Aus unserer Sicht ist im Moment eine unnötige Unruhe nicht die richtige Antwort auf die Problematik». Wieso eine Umfrage unter Verbandsmitgliedern als «Unruhe» bezeichnet wird, erklärt der VSPB ebenfalls nicht.
Auch beim geforderten Fragekatalog an den Gesamtbundesrat sieht sich der Berufsverband nicht in der Pflicht: «Eure Anfrage, den Gesamtbundesrat zu den aufgelisteten Punkten einzuvernehmen, scheint uns hier zu weit zu gehen und würde auch unsere Kompetenzen überschreiten», so die ausflüchtige Antwort.
Die Anfrage der besorgten Polizeibeamten sei die einzige, die beim Verband bisher eingegangen sei: «Sollte dies eure Forderung bleiben, dann muss statuarisch bedingt der Zentralvorstand der Geschäftsleitung einen konkreten Auftrag erteilen», heisst es. Kurz gefasst: Wenn der Zentralvorstand, bestehend aus 27 Mitgliedern aus verschiedenen Kantonen, den Auftrag nicht erteilt, passiert beim VSPB in dieser Sache nichts.
Beim Generalsekretär Max Hofmann, der über die grösste Exekutivmacht im Polizeibeamtenverband verfügt, besteht gemäss der journalistischen Nonprofit-Organisation «Lobbywatch» eine klebrige Nähe zu Parteiinteressen der Sozialdemokratischen Partei SP. Namentlich zur SP-Nationalrätin Priska Seiler-Graf und zu Lelia Hunziker, Präsidentin des Verbandes des öffentlichen Dienstes VPOD, die gleichzeitig Grossrätin der SP im Kanton Aargau ist.

Quelle: Lobbywatch.ch
Seiler-Graf war mit den Lockerungsschritten des Zürcher Regierungsrates nie zufrieden, wie sie anlässlich einer Gesprächsrunde bei TeleZüri mit dem SVP-Nationalrat Franz Ruppen Mitte Dezember 2020 selber sagte. In aufgeregter Manier behauptete sie, dass es in der Westschweiz nur deshalb weniger «Fallzahlen» gebe, weil dort härtere Massnahmen durchgesetzt worden seien. Zudem sprach sich Seiler-Graf auch für die Schliessung von Skiegebieten aus: «Ich glaube, die Forderung nach der Schliessung von Skigebieten macht aus epidemiologischer Sicht Sinn», sagt sie ab Minute sechs des aufgezeichneten Gesprächs.
Doch bereits im März 2018 machte der Generalsekretär Hofmann Schlagzeilen: Im Zuge der drohenden Verschärfung des Waffenrechts in der EU habe sich Hofmann zusammen mit der SP politisch geäussert. So wird ein Polizist und Verbandsmitglied von der Basler Zeitung zitiert:
«Mit Befremden musste ich zur Kenntnis nehmen, dass sich der Verband der Polizeibeamten zu einem politischen Geschäft äussert.»
Und dies, obwohl der Verband gemäss den eigenen Statuten politisch absolut neutral sein müsse.
Tatsächlich regeln die Statuten des VSPB (Art. 2, Zweck), dass der Polizeibeamtenverband politisch völlig neutral sein muss und ausschliesslich die beruflichen und gewerkschaftlichen Interessen der Polizisten zu wahren hat.
Die Äusserungen des Generalsekretärs im Verbund mit der SP, dem evangelischen Frauenbund und einer Vereinigung von Psychiatrie-Ärzten, hätten den Polizisten wütend gemacht. Denn er und viele seiner Kollegen seien trotz Verbandsmitgliedschaft nie gefragt worden, wie sie zur «drohenden Verschärfung des Waffenrechts im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie» stünden. So habe es der Polizist der Verbandsspitze in Luzern mitgeteilt. Ähnlich hätten sich auch andere Polizeibeamten geäussert.
Chinas Gen-Gigant sammelt Daten von Frauen
Die BGI Group, eine chinesische Gen-Firma, verkauft Schwangerschaftstests weltweit. Dieser Test wurde in Zusammenarbeit mit dem Militär des Landes entwickelt. Damit werden Daten von Millionen von Frauen gesammelt, die für die Erforschung der genetischen Eigenschaften der Bevölkerungen verwendet werden. Dies ergab die Überprüfung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten und Unternehmenserklärungen durch Reuters.
Berater der US-Regierung warnten im März, dass die BGI Group eine riesige Bank von Genomdaten unterhält und mithilfe künstlicher Intelligenz analysiert. Dies könne China zu wirtschaftlichen und militärischen Vorteilen verhelfen. Die Technologie könnte China dazu bringen, die globale Pharmazie zu dominieren. Sie könnte aber auch zur genetischen Optimierung von Soldaten oder zur Manipulation von Krankheitserregern verwendet werden, um die US-Bevölkerung oder die Nahrungsmittelversorgung anzugreifen.
BGIs pränataler Test ist weltweit einer der populärsten. Reuters-Recherchen ergaben, dass die daraus gewonnenen genetischen Daten dem chinesischen Militär Möglichkeiten eröffnen, die «Bevölkerungsqualität» zu verbessern. Anwendungsgebiete sind auch die gentechnische Forschung zur Bekämpfung von Hörverlust oder von Höhenkrankheit bei Soldaten, die ihren Dienst im Gebirge leisten.
Analyse von biologischen Daten
Laut BGI werden die Tests in mindestens 52 Länder verkauft. Blutproben und genetische Daten dieser Tests werden gespeichert und analysiert. Damit sollen Anomalien wie das Down-Syndrom beim Fötus erkannt werden. Die Tests mit dem Markennamen NIFTY erfassen auch genetische Informationen über die Mutter sowie persönliche Daten wie Herkunftsland, Grösse und Gewicht. Nicht gespeichert wird hingegen ihr Name, wie ein von Reuters eingesehener BGI-Computercode zeigt.
Bislang haben weltweit mehr als 8 Millionen Frauen diesen Test benützt. BGI sagt nicht, wie viele davon in China und wie viele im Ausland. Die Tests werden routinemässig während der Schwangerschaft eingesetzt. Doch sie liefern zunehmend wichtige Informationen für die Forschung.
Eine BGI-Studie nutzte beispielsweise einen militärischen Supercomputer, um mit den Daten die Verbreitung von Viren bei chinesischen Frauen zu kartieren, nach Indikatoren für psychische Erkrankungen bei ihnen zu suchen und tibetische und uigurische Minderheiten herauszufiltern, um Verbindungen zwischen ihren Genen und anderen Eigenschaften zu finden.
Das Ausmass der Anhäufung pränataler Daten und durch BGI und ihrer Zusammenarbeit mit dem Militär in der Forschung waren bisher nicht bekannt. Seit 2010 wurde mindestens ein Dutzend gemeinsamer Studien des Unternehmens mit der Volksbefreiungsarmee (PLA) veröffentlicht, in denen die Tests erprobt und verbessert oder die von ihnen gelieferten Daten analysiert wurden.
Keine internationale Kooperation
DNA-Daten, die mit pränatalen Tests an Frauen ausserhalb Chinas gesammelt wurden, wurden auch in Chinas staatlich finanzierter Gendatenbank – eine der grössten der Welt – gespeichert. BGI betreibt diese Genbank, die Stadtregierung von Shenzhen und Pekings grösster staatlicher Investmentfonds haben 2014 Anteile davon übernommen. (…)
Peking hat in einer Verordnung von 2019 klargestellt, dass genetische Daten eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit sein können und beschränkt seit 2015 den Zugriff ausländischer Forscher auf Gendaten chinesischer Staatsangehöriger. Im Gegensatz dazu gewähren die Vereinigten Staaten und Grossbritannien ausländischen Forschern im Rahmen der Open-Science-Politik Zugang zu genetischen Daten. BGI behauptet indessen in einer Erklärung, dass sie noch nie Testdaten an chinesische Behörden geliefert hätten.
Andere Unternehmen, die solche pränatalen Tests verkaufen, verwenden ebenfalls Daten für die Forschung. Aber keines operiert in einer Grössenordnung wie BGI oder hat Verbindungen zu einer Regierung oder zum Militär. (…)
Zuvor schon hatte Reuters aufgedeckt, wie BGI seine Gensequenzierungs-Labore weltweit rasant ausgebaut und eine zunehmend wichtige Rolle in den Gesundheitssystemen anderer Nationen erlangt. Aber auch, wie es mit Chinas Militär an Massentests für Krankheitserreger der Atemwege arbeitete oder Hirnforschung betrieb.
Forschungen forcieren
Ein US-Expertengremium äusserte im März, dass die Vereinigten Staaten Chinas Schritte in Richtung globaler Führung in Biotechnologie und künstlicher Intelligenz als eine neue Art nationaler Sicherheitsbedrohung erkennen sollten. Und dass die USA die Finanzierung ihrer eigenen Forschung erhöhen müsse, um Chinas Bestrebungen entgegenzuwirken.
Chinas Aussenministerium entgegnete, solche Berichte spiegelten «grundlose Anschuldigungen und Verleumdungen» von US-Behörden wider. BGI antwortete nicht auf Fragen zu seiner Zusammenarbeit mit dem Militär oder zu nationalen Sicherheitsbedrohungen, die seine Forschung nach Ansicht der Vereinigten Staaten darstellt. (…)
Gemäss einer chinesischen Verordnung aus dem Jahr 2016 sollen Proben und genetische Sequenzen von Tests an chinesischen Frauen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden. Bezüglich ausländischer Frauen erklärte BGI gegenüber Reuters, dass die Proben vernichtet und die Papierunterlagen und elektronischen Daten nach maximal fünf Jahren gelöscht würden.
Die BGI-Forschungen haben zum Teil einen medizinischen Nutzen. BGI hat die Kosten für die Gensequenzierung gesenkt, so dass mehr Universitäten, Unternehmen und Krankenhäuser weltweit Zugang zur Sequenzierungstechnologie haben. Dies ist wichtig für das wachsende Feld der Genomforschung. Genetik ist das Studium einzelner Gene; die Genomik betrachtet alle Gene eines Menschen und interessiert sich auch dafür, wie sie miteinander und mit der Umwelt interagieren.
BGI sieht sich als Mitstreiter im globalen Wettkampf zur Beendigung der Covid-19-Pandemie und will einen wichtigen internationalen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit auf der ganzen Welt leisten. Das Unternehmen arbeitet nach eigenen Angaben mit einer Vielzahl von Forschungsorganisationen nicht nur in China, sondern auch in den Vereinigten Staaten, Grossbritannien und Europa zusammen.
Ihre Tests werden in mindestens 13 Ländern der Europäischen Union vermarktet, darunter Deutschland, Spanien und Dänemark. Ausserdem in Grossbritannien, Kanada, Australien, Thailand, Indien und Pakistan. In den Vereinigten Staaten sind sie nicht erhältlich. (…)
Ernsthafte Bedenken
Wie Reuters herausfand, hatten die getesteten Frauen zwar Einverständniserklärungen unterschrieben, dass ihre genetischen Daten gespeichert und für Forschungszwecke verwendet werden. Sie wussten aber nicht, dass ihre genetischen Informationen in China landen könnten.
Das U.S. National Counterintelligence and Security Center (NCSC) teilte Reuters als Reaktion auf diesen Bericht mit, dass es ernsthafte Bedenken darüber habe, wie genetische Daten von Chinas Regierung und Unternehmen gesammelt, übertragen, gespeichert und verwendet werden.
Nicht-invasive pränatale Testkits, die von chinesischen Biotech-Firmen vermarktet werden, dienen einer wichtigen medizinischen Funktion. Aber sie können auch einen weiteren Mechanismus für die Volksrepublik China und chinesische Biotech-Firmen bieten, um genetische und genomische Daten aus der ganzen Welt zu sammeln.
Die «Millionome-Datenbank»
Das in Shenzhen ansässige BGI erlangte im vergangenen Jahr weltweite Bekanntheit, nachdem es Millionen von COVID-19-Testkits und Gen-Sequenzierungslabors ausserhalb Chinas verkauft oder gespendet hatte. US-Sicherheitsbehörden warnten, dass dies Teil einer Bemühung war, grosse Mengen an fremdem genetischen Material zu sammeln. BGI sagte in diesem Jahr, dass es 80 COVID-19-Labore in 30 Ländern aufgebaut hat, die es für reproduktive Gesundheitstests umfunktionieren will.
BGI sagt, dass seine COVID-19-Tests keine Patienten-DNA sammeln. Aber seine pränatalen Tests tun es. In den BGI-Büros auf dem chinesischen Festland aktualisieren sich riesige Bildschirme in Echtzeit, während die Proben aus den Tests schwangerer chinesischer Frauen in die China National GeneBank hochgeladen werden. Die Bildschirme zeigen auch den Standort der Frauen.
BGI sagte Reuters, dass das Projekt – bekannt als die «Chinese Millionome Database» – keine Daten von Frauen ausserhalb des chinesischen Festlandes enthält. Online-Aufzeichnungen, die von Reuters überprüft wurden, zeigen jedoch, dass die genetischen Daten von mindestens 500 Frauen, die den NIFTY-Test gemacht haben, einschliesslich einiger ausserhalb Chinas, in der staatlich finanzierten China National GeneBank gespeichert sind. Auf der GeneBank-Website wird die «NIFTY-Datenbank» als eine der «reichhaltigen Quellen für biologische Daten» vermerkt.
BGI patentierte seine Tests im Jahr 2011 und begann 2013 mit der Vermarktung im Ausland. Heute sind pränatale Tests die wichtigste Einnahmequelle der Firma. Die Tests des BGI decken mittlerweile 84 verschiedene genetische Erkrankungen auf. Sie sequenzieren etwa ein Zehntel des mütterlichen Genoms. Wer also jährlich beispielsweise von 10 Millionen Menschen pro Jahr diese Daten erhalten kann, hat eine sehr starke Position.
Die Technologie könnte Muster von genetischen Variationen in der Bevölkerung auf der ganzen Welt aufdecken. Die Tests können auch zeigen, ob die Mutter Chromosomenanomalien, Krebs, eine Autoimmunerkrankung, eine kürzliche Organtransplantation oder eine Bluttransfusion hatte. In der Zukunft könnte sogar möglich sein, aus einem NIPT-Test zu rekonstruieren, wie eine Person aussieht.
Grosse genomische Datensätze können verwendet werden, um Krankheitstherapien zu entwerfen, aber sie enthüllen auch genetische Schwachstellen in einer Bevölkerung. Ein Gegner könnte eine Anfälligkeit für Krankheiten in einem gezielten genetischen Angriff ausnutzen, warnten US-Experten im vergangenen Jahr. Sie äusserten auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Es sei nachgewiesen, dass Individuen sogar anhand eines Teils ihrer DNA identifiziert werden können.
Letztes Jahr kündigte das BGI an, dass es die Genomik «industrialisieren» würde, und im April sagte es, dass ein Prototyp-Roboter, der in der Lage ist, eine Million ganzer Genome pro Jahr zu sequenzieren, nun für die Verarbeitung von NIFTY-Tests eingesetzt würde.
«Innovationsprojekt Militärmedizin»
BGI arbeitet seit mindestens 2010 mit chinesischen Militärforschern zusammen. Dies belegen Unterlagen, die Reuters vorliegen. (…) Die Universität und das BGI veranstalteten Konferenzen zu Themen wie «Verhinderung von Geburtsfehlern» sowie zur «Verbesserung der Bevölkerungsqualität».
Ein leitender Angestellter des BGI war auch in einem Gremium, welches feststellte, dass «Geburtsfehler nicht nur die Gesundheit und Lebensqualität der Kinder beeinflussen, sondern auch die Qualität der Bevölkerung und der Arbeitskräfte des Landes». Ein Plan zur Förderung des Screenings auf 48 genetische und metabolische Krankheiten wurde genehmigt.
Neben der pränatalen Forschung hat das BGI mit den Militärkrankenhäusern an genetischen Forschungsprogrammen gearbeitet, die die Leistungsfähigkeit der Soldaten verbessern sollen. Es arbeitete mit dem PLA General Hospital zusammen, um Gene zu identifizieren, die mit Hörverlust in Verbindung stehen: Das Krankenhaus setzt Stammzellen und Gentherapie in der Forschung zur Bekämpfung von Taubheit bei Soldaten ein, die durch Waffentraining verursacht wird.
Und BGI veröffentlichte Studien mit der Third Military Medical University in Chongqing, in denen untersucht wurde, ob Medikamente, die mit Genen interagieren, Han-Chinesen vor Hirnverletzungen in grossen Höhen schützen könnten. Diese Studien beziehen sich auf Soldaten, die in Tibet und Xinjiang stationiert sind, Hochplateau-Regionen, die an das indische Ladakh grenzen, wo im vergangenen Juni Kämpfe ausbrachen.
Forscher waren auch in der Lage, Gene zu erkennen, die mit bipolarer Krankheit, Schizophrenie, Immunreaktion und Resistenz gegen Malaria in Verbindung stehen. Sie waren in der Lage, Gene mit der Körpergrösse und dem prozentualen Anteil an Körperfett sowie mit einer Ernährung mit hohem Anteil an tierischen Fetten zu verknüpfen. Und sie konnten auch Viren aufzuspüren.
Unterschiede zwischen Ethnien
Den Forschern gelang es ausserdem, genetische Unterschiede zwischen der dominanten ethnischen Gruppe der Han-Chinesen und Minderheiten wie Uiguren und Tibetern nachzuvollziehen und Bevölkerungsbewegungen und Mischehen zu untersuchen, die durch die chinesische Regierungspolitik seit 1949 verursacht wurden. Diese Daten wurden später an andere chinesische Forscher weitergegeben. Diese untersuchten, wie sich «signifikant unterschiedliche» genetische Variationen bei Uiguren auf ihre Reaktion auf Medikamente auswirkten, wie eine wissenschaftliche Arbeit von 2019 zeigt.
Chinas Sammlung und Analyse der DNA seiner uigurischen muslimischen Bevölkerung – einschliesslich der systematischen Sammlung von Proben von Bewohnern in Xinjiang – hat scharfe Kritik hervorgerufen. Die Vereinigten Staaten sanktionierten letztes Jahr zwei BGI-Tochtergesellschaften für das, was sie Chinas «missbräuchliche DNA-Sammlungs- und Analyseprogramme zur Unterdrückung seiner Bürger» nannten. BGI bestritt, in Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang verwickelt zu sein. Chinas Aussenministerium entgegnete, dass bei Gesundheitsuntersuchungen von Uiguren keine biologischen Informationen wie DNA gesammelt würden. (…)
Zum Originalartikel (auf Englisch)
Corona-Skeptiker sollen Krankenkasse verlassen dürfen
(Auszugsweise )
FDP-Nationalrat Kurt Fluri hat mit einem Vorschlag für Empörung gesorgt, dass Ungeimpfte künftig für Corona-bedingte Gesundheitskosten selber aufkommen sollen. Der sonst nicht für liberale Positionen bekannte Nationalrat versucht, die Krankenkasse dazu zu instrumentalisieren, politisch Andersdenkende zu bestrafen resp. gefügig zu machen. Impfgegner sollen schlechter gestellt und dadurch zu einer Impfung genötigt werden. In dieser verkürzten Form ist die Forderung von Herrn Fluri tatsächlich skandalös.
Es ist durchaus ein freiheitliches Anliegen, dass Gesundheitskosten verursachergerecht getragen werden. Wer ungesund lebt und höhere Kosten verursacht, sollte auch selbst dafür aufkommen (z.B. durch höhere Prämien). Solche Reformen werden von der Libertären Partei begrüsst. Allerdings müssen sie nach objektiven Kriterien vorgenommen werden und nicht als Schnellschüsse aus einer politischen Opportunität heraus.
Noch schnell Reibach machen: Satte Preiserhöhung für Pfizers und Modernas Impfstoffe
Pfizer hat für dieses Jahr einen Umsatz von rund 28,2 Milliarden Euro angekündigt. Das sind 30% mehr Umsatz als im Vorjahr. Der Grund dafür: BNT162b2, aka: Comirnaty. Pfizers Impfstoff gegen COVID-19, dessen Effektivität so hoch ist, dass bereits nach wenigen Monaten nachgeimpft werden muss, weil die Wirkung offenkundig verflogen ist [das war Ironie]. Dass die […]
Dritte Impfung für Senioren durch private Anbieter: Sollen jetzt die Altersheime leergespritzt werden?

Während die Durchimpfung der Jüngeren notfalls auch bei kaltschnäuziger Missachtung des fehlenden Placets der Ständigen Impfkommission immer näher rückt, treten nun auch auch wieder die doch angeblich geschützten, längst vollständig geimpften Älteren in den Vordergrund – und sollen zum dritten Mal an die Nadel. Dabei werden dieselben Drohkulissen aufgebaut wie in der Zeit vor den Impfungen: Es gelte, mögliche schwere oder gar tödliche Covid-19-Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen zu verhindern.
Anscheinend fällt inzwischen gar keinem mehr die Schizophrenie solcher Aussagen auf: War es nicht bislang der eigentliche Sinn der ersten und zweiten Impfung („voller Impfschutz„), schwere und potentiell tödliche Verläufe zu verhindern? Galt nicht gerade diese Eigenschaft als unbestritten und erwiesen (wohingegen sich der Schutz vor Reinfektion und Weitergabe des Virus als Illusion erwiesen hatte), so dass die Impfung wenigstens einen praktischen Nutzen vorweisen konnte – nämlich nur mehr milde Verläufe und die Bewahrung vom Angst-Mythos Beatmungsgerät?
Davon ist keine Rede mehr; offen wird bei der subtil anlaufenden Kampagne für die dritte Dosis nun auch dieses letzte verbliebe Argument der bisherigen Impfungen abgeräumt. Die dritte Impfung soll es aber nun bringen! Sie soll den Schutz gewährleisten, den also offenbar die ersten beiden Impfungen – entgegen aller Versprechungen und der tagtäglich gegenüber „Impfmuffeln“ perpetuierten Logik – wohl doch nicht bieten konnte. Aber sicher doch! Wohl dem, dessen Vertrauen in den Staat und die Impfhersteller so groß ist, dass sie auch diesen Schwindel glauben.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fordert jedenfalls nun, die dritte Impfung sofort in die Coronavirus-Impfverordnung aufzunehmen. „Gegen die prognostizierte vierte Welle müssen wir uns mit allen verfügbaren Mitteln wappnen„, so bpa-Präsident Bernd Meurer. „Wir dürfen nicht riskieren, dass die besonders vulnerablen Gruppen erneut der Gefahr ausgesetzt werden, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe zu erleiden.“ Laut Meurer müsste die Vorbereitung der sogenannten Boosterimpfungen für Pflegeheimbewohnende und Pflegekräfte eher heute als morgen anlaufen: „Wir dürfen keine Zeit verlieren.“ Es geht hier NUR um Geschäftemacherei – auf dem Rücken der Wehrlosesten, mit dem Leben der Schwächsten.
Boosterimpfungen nach vollständigem Impfschutz
Um Ausreden für seine Wahnsinnsaussagen (die eigentlich schlagartig jedes Vertrauen selbst der blindesten Impfbefürworter zerstören müssten!) ist Funktionär Meurer nicht verlegen: „Da wir nicht wissen, wie lange der Schutz der ersten beiden Impfungen anhält, müssen wir jetzt die Bestellung und die Bevorratung der Vakzine auf den Weg bringen, damit wir zeitnah mit der erneuten Durchimpfung beginnen können.“ Die rechtlichen Grundlagen für diese Maßnahmen müssten „umgehend geschaffen werden„. Der Mann spricht nicht uneigennützig – erhofft er sich doch für seine Branche staatliche Großaufträge für die Impfungen vor Ort in den Senioren- und Pflegeheimen, auf privater Dienstleistungsbasis.
Und um diesen lukrativen „Jab Job“ zu ergattern, soll über bewährte Panikmache – unter denen, die doch die Panik dank Impfung eigentlich überstanden haben sollten – eine lebenswichtige Notwendigkeit konstruiert werden: Eine Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter den Gesundheits- und Sozialministerien der Länder hatte ergeben, dass bis zum Frühjahr 2021 mindestens 29.000 an Corona erkrankte Heimbewohner gestorben waren, warnt Meuer. Wohl wahr; bloß waren diese bislang immer mit damals nicht oder noch nicht hinreichenden Durchimpfungszahlen begründet worden. Inzwischen sind die Heiminsassen weitgehend durchgeimpft… und doch sollen die Todeszellen von damals herhalten, die nächste Impfrunde zu legitimieren.
Fakt ist: Auch wenn Senioren und Hochbetagte weniger akute und schwere Reaktionen auf die eigentliche Impfung entwickeln als jüngere, so kommt es bei ihnen zu einer auffallenden Häufung von schweren Erkrankungen und Todesfällen in zeitlichem und somit wohl auch kausalen Zusammenhang mit der Impfung – die dann freilich allesamt auf Vorerkrankungen, Altersschwäche oder sonstige Ursachen geschoben wurden. Man braucht jedoch keine hellseherischen Fähigkeiten um zu erahnen, dass auch die dritten Impfung in den Heimen neue Sterbewellen nach sich ziehen dürften. Soll hier womöglich Platz und Entlastung geschaffen werden? (DM)
BILD-Chef Julian Reichelt über das Verbot der „Querdenker“-Demos: „Diese Willkür ist gefährlich!“
Die neue Verbotskultur des zweierlei Maßes, also Schwulenparade erlauben, „Querdenker“-Demos verbieten, hält BILD-Chefredakteur Julian Reichelt für eine „geistige Pandemie“. Weiter sagt er in seinem glänzenden Kommentar vom heutigen Montag: „Wenn der Rechtsstaat lügen muss, um sich noch zu rechtfertigen, dann wackelt er.“
Reichelts Kommentar im Auszug
Was unsere freiheitliche Gesellschaft ausmacht, ist der feine Unterschied zwischen verbieten und erlauben. In der freien Gesellschaft ist erlaubt, was nicht verboten ist.
In den Köpfen vieler Politiker hat Corona zu einem gefährlichen, aber sehr bequemen Umdenken geführt: Plötzlich ist verboten, was nicht gönnerhaft erlaubt worden ist.
Wir haben uns rasant entfernt von dem Gedanken, dass unsere Rechte nicht aberkennbar, nicht nehmbar sind, weil sie eben Rechte sind, Grundrechte. Plötzlich reden wir darüber, wem welches Recht „zurückgegeben“ wird. Und immer mehr beschleicht mich das Gefühl: Rechte hat, wer den Wünschen unserer Regierung folgt
Recht scheint immer häufiger, was den Regierenden gefällt. Zwei Wochenenden in unserer Hauptstadt, in der unser Parlament steht, sich aber zu den wichtigsten Fragen unserer Freiheit wegduckt: Vor einer Woche der Christopher Street Day (CSD), gestern die verbotene Demo der „Querdenker“
Vor einer Woche sah ich Zehntausende Menschen auf den Straßen, dicht an dicht, ohne Maske, tanzend, singend, feiernd, Arm in Arm. Ein schöner und – nach allem, was man inzwischen weiß – pandemisch vollkommen ungefährlicher Anblick.
Am Sonntag sah ich Polizei in der ganzen Stadt. An Autobahnabfahrten und Zufahrtsstraßen. Die deutsche Hauptstadt abgeriegelt. Blaulicht, Hubschrauber, Martinshorn.
Gerichte haben die Verbote der „Querdenker“- Demo bestätigt. Das kann man rechtsstaatlich nennen, aber ich sage: In Berlin ist inzwischen zu vieles politisch. Die Justiz, die Straftäter aus politischen Gründen nicht mehr verfolgt, weil sie als „bunt“ gelten – Hausbesetzer zum Beispiel.
Oder auch die Polizei, die vor einer Woche über den CSD ernsthaft behauptete: „Das Hygienekonzept wurde grundsätzlich eingehalten (…) Auch wenn es einige anders sehen wollen.“
Nein, es wollten nicht „einige anders sehen“. Es war schlicht gelogen, öffentlich und schamlos gelogen und im Widerspruch zu allem, was jeder Mensch auf der Straße sehen konnte.
Halten wir es einmal so unbequem fest: Wenn der Rechtsstaat lügen muss, um sich noch zu rechtfertigen, dann wackelt er. Wenn der Rechtsstaat zu glauben beginnt, er könne gönnerhaft mit Grundrechten umspringen, sie gewähren oder entziehen, wie es gerade zur Politik der Regierung passt, öffnet er allen die Tore, die ihn abschaffen wollen.
Und ich stelle mir die Frage: Kann Maskenpflicht unter freiem Himmel, an die sich so gut wie niemand mehr hält, wirklich schwerer wiegen als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit?
Wer Freiheitsrechte entzieht, um etwas durchzusetzen, der muss sich Zwang vorwerfen lassen. Wer Protest dagegen unterdrückt, indem er Polizei und Justiz einsetzt, greift die freiheitliche Gesellschaft an.
In einer Gesellschaft, in der jeder sich durch Impfung schützen kann, darf der Staat das Virus nicht bekämpfen, indem er Grundrechte beschneidet – schon gar nicht je nach Gesinnung. Kein Fußballspiel, kein CSD, keine Black-Lives-Matter-Demo, keine spontane Party im Freien hat bisher zu der Gefahr geführt, die man den Unerwünschten gern unterstellt.
Unser Gesundheitssystem war nie überlastet und wird es wegen der Impfung noch viel weniger sein. Demos, egal von wem, gefährden nicht unsere Lungen.
… ich habe sie (die „Querdenker“, Ankerkung Red.) am Sonntag durch Berlin ziehen sehen und ganz offenkundig geht von ihnen nicht mehr und nicht weniger gesundheitliche Bedrohung aus als von einem sonnigen, überfüllten Samstag auf dem Ku‘damm oder auf der Kö.
Der Staat sollte nicht das Gegenteil behaupten, um seine Meinung durchzusetzen. Der Staat darf nicht verbieten dürfen, weil er anderer Meinung ist. Und niemals sollte dieser Staat so leichtfertig behaupten, die Meinung der anderen bringe den Tod.
Diese furchterregende Behauptung wird immer mehr zur geistigen Pandemie in unserem Land.
Julian Reichelt | BILD | 2. August 2021
Sicherheitstipp: Pfefferspray XXL! (400 ml)
Bei der „Querdenker“-Demo gestern in Berlin traf es leider die Falschen, wie Ihr auf dem Foto sehen könnt. Was nichts daran ändert, dass das Pfefferspray XXL auch für Euch das perfekte Mittel ist um – in Notwehr – gleich mehrere Angreifer abzuwehren.
Reichweite des Sprühstrahls: Etwa 7 Meter.

