Kategorie: Nachrichten
Hört endlich auf uns zu missbrauchen!
Peter Weber im Gespräch mit dem Publizisten und Theologen David Berger
Der Beitrag Hört endlich auf uns zu missbrauchen! erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Polski Trybunał Konstytucyjny: ETS nie ma prawa rozszerzać swojej jurysdykcji
Czy sama UE może rozszerzyć swoje kompetencje, które są poza kontrolą państw, poprzez decyzje Trybunału Sprawiedliwości Unii Europejskiej? Na to pytanie musiał odpowiedzieć polski Trybunał Konstytucyjny, rozpatrując w środę 14 lipca wniosek Izby Dyscyplinarnej Sądu Najwyższego (polskiego Sądu Kasacyjnego), który został „zawieszony“ przez Trybunał Sprawiedliwości UE na podstawie tymczasowego nakazu wydanego wiosną 2020 roku. 3 sierpnia polscy sędziowie konstytucyjni będą musieli odpowiedzieć na podobny wniosek premiera Mateusza Morawieckiego. Szefowa rządu odwołała się do Trybunału Konstytucyjnego, gdy 2 marca ETS stwierdził, że NSA ma prawo nie uznać nominacji sędziowskich dokonanych po reformie ustawy o Krajowej Radzie Sądownictwa (KRS). Zgodnie z polskim prawem i Konstytucją, NSA nie ma takich uprawnień.
Zazdrosna o prymat prawa europejskiego Komisja Europejska zwróciła się 9 czerwca do polskiego premiera o wycofanie wniosku, ale ten odmówił. Również w dniu 9 czerwca Komisja wszczęła postępowanie przeciwko Niemcom w związku z wyrokiem Federalnego Trybunału Konstytucyjnego z 2020 r., który potwierdził, że
państwa członkowskie pozostają panami traktatów, co oznacza, że instytucje nie mogą same rozszerzać swoich uprawnień wbrew traktatom podpisanym i ratyfikowanym przez 27 państw członkowskich w drodze demokratycznego procesu.
Również w czerwcu rumuński Sąd Konstytucyjny przypomniał ETS o granicach jego kompetencji, odmawiając uznania ważności jego decyzji w dziedzinach, które należą do kompetencji państw. Była to sytuacja podobna do tej, która skłoniła polskiego premiera do wniesienia sprawy do Trybunału Konstytucyjnego jego kraju.
W wyroku z 14 lipca polski Trybunał Konstytucyjny przypomniał, że środki tymczasowe ETS dotyczące organizacji i funkcjonowania polskich sądów są niezgodne z polską konstytucją, ponieważ Polska nigdy nie przekazała swoich kompetencji w tym zakresie UE.
Takie przekazanie kompetencji mogłoby nastąpić jedynie w drodze traktatu podpisanego i ratyfikowanego zgodnie ze zwykłą procedurą demokratyczną, a nie w drodze interpretacji obowiązujących traktatów, która wykracza daleko poza ich brzmienie i ducha .
To jest w zasadzie to, co polski Trybunał Konstytucyjny powiedział w języku prawnym, powołując się na odpowiednie artykuły traktatów europejskich i Konstytucji RP.
Tak więc mamy dziś do czynienia z prawdziwą wojną sądów, ponieważ tego samego dnia, 14 lipca, hiszpański wiceprzewodniczący EUCJ (ten sam, który nakazał zamknięcie kopalni w Turowie po rozprawie w składzie jednego sędziego), na wniosek Komisji Europejskiej, wydał drugi tymczasowy nakaz nakazujący Izbie Dyscyplinarnej Sądu Najwyższego w Polsce zaprzestanie wszelkiej działalności. Komisja uznała, że środki tymczasowe podjęte przez ETS w ubiegłym roku nie zostały zastosowane. I nie bez powodu! Jak potwierdził właśnie polski Trybunał Konstytucyjny, polska Konstytucja nie pozwala na takie przekazanie władzy w oparciu o arbitralne decyzje sędziów w Luksemburgu.
Ale sprawa jest jeszcze bardziej skomplikowana, bo już następnego dnia, w czwartek 15 lipca, Trybunał Sprawiedliwości UE, tym razem nie w składzie jednego sędziego, jak w przypadku nakazów tymczasowych, wydał wyrok co do istoty sprawy i orzekł, że system dyscyplinarny dla sędziów w Polsce jest niezgodny z prawem UE.
Chociaż polski Trybunał Konstytucyjny orzekł jedynie w sprawie środków tymczasowych wydanych przez ETS, problem z tym ostatecznym orzeczeniem jest taki sam: decyduje ono o organizacji polskiego systemu sądownictwa bez przekazania przez Polaków (ani przez żaden inny naród w tym zakresie) jakichkolwiek kompetencji w tym zakresie instytucjom europejskim.
Albo polski rząd i Sejm cofną teraz reformy sądownictwa, aby dostosować prawo do życzeń Komisji i ETS, wzmacniając w ten sposób znaczne faktyczne rozszerzenie kompetencji UE poprzez sądownictwo, a nie poprzez proces demokratyczny, albo polski Trybunał Konstytucyjny zostanie ponownie wezwany i będzie musiał powtórzyć, że decyzja ETS nie może być stosowana w Polsce, ponieważ dotyczy obszaru kompetencji krajowych. Konflikt między Warszawą a Brukselą mógłby wtedy stać się bardzo poważny.
W oświadczeniu Komisja Europejska stwierdziła, że jest „głęboko zaniepokojona orzeczeniem polskiego Trybunału Konstytucyjnego, w którym stwierdzono, że środki tymczasowe zarządzone przez Trybunał Sprawiedliwości Unii Europejskiej w odniesieniu do funkcjonowania sądownictwa są niezgodne z polską konstytucją“. </Dalej stwierdza się, że „Komisja zawsze była bardzo jasna i jednoznaczna w tej kwestii i powtarza: prawo UE ma pierwszeństwo przed prawem krajowym“ oraz „Wszystkie decyzje Europejskiego Trybunału Sprawiedliwości, w tym środki tymczasowe, są wiążące dla władz wszystkich państw członkowskich i sądów krajowych“.
Jednak, jak zauważa Jerzy Kwaśniewski, prezes Instytutu Ordo Iuris, „problem polega na ewolucyjnej zmianie prawa UE. Polska ratyfikowała traktaty akcesyjne, a następnie, przede wszystkim, traktat lizboński. Jednak z czasem instytucje unijne, zwłaszcza Komisja i Trybunał Sprawiedliwości, rozszerzyły swoje kompetencje i zyskały dodatkowe uprawnienia – ze szkodą dla państw członkowskich. I
Przedmiotem postępowania przed Trybunałem Konstytucyjnym jest zgodność z Konstytucją RP tych uprawnień Unii, które były systematycznie rozszerzane bez zgody państw członkowskich.“.
Ten artykuł po raz pierwszy ukazał się na stronie VISEGRÁD POST. naszego partnera w EUROPEAN MEDIA COOPERATION.
„Summorum Pontifium“: So feierte Erzbischof Gänswein das von Franziskus abgeschaffte Motuproprio
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier ein Youtube-Video, in dem Msgr. Gänswein zusammen mit zahlreichen Katholiken dankbar die Wiederzulassung der klassischen Liturgie durch Papst Benedikt XVI feierte.
Der Beitrag „Summorum Pontifium“: So feierte Erzbischof Gänswein das von Franziskus abgeschaffte Motuproprio erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Hitler-Bayreuth? Wieland Wagner im Zwielicht

In wenigen Tagen beginnen die Bayreuther Richard-Wagner-Festspiele. Eine Reihe Corona-bedingter Einschränkungen dürfte den Kunstgenuss trüben, aber immerhin: anders als im vergangenen Jahr kann das Festival 2021 wieder steigen. Zudem steht diesmal ein Jubiläum an, denn 1951, also vor 70 Jahren, ging „Neubayreuth“ an den Start. Die Festspiele im BRD-Kontext sollten die zwölf braunen Jahre unter der Ägide der Hitler-Verehrerin Winifred Wagner vergessen machen. Dieser künstlerische Aufbruch ist aufs engste mit Wieland Wagner verbunden, einem Enkel des Komponisten. Er leitete die Nachkriegsfestspiele (zusammen mit Bruder Wolfgang) bis zu seinem frühen Tod 1966. Nach wie vor genießt Wieland Wagner vielerorts einen legendären Ruf. Doch war dieser Mann wirklich die untadelige Lichtgestalt, als die er lange Zeit erschien?
Ist das Unwetter von Ahrweiler für die Mainstream Medien der neue „Pogrom von Köln“?
Abgesehen vom dauerhaft schlechten Wetter mit viel Regen in den letzten Wochen habe ich nicht viel mitbekommen von den verheerenden Unwettern in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Offenbar haben viele nichts davon mitbekommen, außer den Meteorologen und den vielen vor Ort betroffenen. Nun sind zahlreiche Menschen tot und Unzählige haben Haus und Hof verloren. Immer mehr Menschen äußern sich verärgert über fehlende Katastrophenwarnungen und die Inexistenz staatlicher Hilfsmaßnahmen.
Bestenfalls mediale Desinformation
Auf dem Telegramkanal von Samuel Eckert ärgert sich in diesem Video ein Bauer über das völlig Versagen der Medien, was insbesondere für die öffentlich-rechtlichen gilt, denen eine milliardenwerte Systemrelevanz zugeschrieben wird. Im Vorlauf zur Regenkatastrophe vor einigen Tagen haben alle Meteorologen in aller Deutlichkeit davor gewarnt, was kommen wird. Doch geschehen ist wenig hinsichtlich einer Vorwarnung der Bevölkerung.
Anstelle die drohende Notsituation deutlich zu kommunizieren und im Verlauf der Katastrophe Betroffenen, Helfern und der allgemeinen Öffentlichkeit aktuelle Informationen bereitzustellen, wurde weiter auf Alltag gemacht und „Klimawandel“ in die Wohnzimmer der Menschen gerufen. Nicht die Situation wurde beleuchtet, Politiker wurden es mitsamt der gewohnten gesinnungsgetriebenen Metaanalyse.
Das erinnert stark an den Ausfall bei der Berichterstattung über die Kölner Silvesternacht 2015/2016, als der WDR fast eine ganze Woche benötigte, um den Pogrom direkt vor der eigenen Haustür zu bemerken. Aber auch nachfolgend wurde keine ehrliche Situationsanalyse betrieben, sondern mit den Mitteln aus dem Giftschrank der DDR-Medienberichterstattung zersetzt und desinformiert, bis die Opfer selbst schuld waren. Die Leistung des gerne als „Rotfunk“ bezeichneten Regionalsenders, die sicherlich keine rühmliche ist, fühlt sich auch dieses Mal sehr ähnlich an.
Behördlicher Totalausfall
Die Hauptschuld am Versagen beim Katastrophenschutz selbst trägt auch dieses Mal die Politik. Sowohl die Behörden in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen leisteten sich einen knackigen Totalausfall und versagten in einer Weise bei der Vorwarnung ihrer Bürger als einer ihrer Kernaufgaben, dass man sich ernsthaft fragen muss, warum man eigentlich noch Steuern bezahlt.
Ganz besonders grell fällt das Licht auf das Versagen der unter politischer Steuerung stehenden Behörden, wenn man bedenkt, dass es das japanische Konsulat in Düsseldorf durchaus schaffte, seine Bürger in Deutschland über die Situation aufzuklären. Man könnte fast meinen, dass es an der maximalen Entfernung Tokios zum Katastrophenort lag, die es Japan ermöglichte, eine Warnung auszusprechen, während die deutschen Sirenen still blieben.
Wie in diesem vor Ort Bericht aus Heimbach deutlich wird, wurde die Axt nicht nur am deutschen Meldewesen angesetzt, auch der Katastrophenschutz selbst scheint schon lange auf der politischen Schlachtbank zugunsten zeitgeistigerer Anliegen geopfert worden zu sein. Keine Feuerwehr, kein THW, keine Notversorgung, kein Dixiklo, kein nichts. Die Menschen sind in einer Weise auf sich allein gestellt, als lägen Heimbach und dessen Region noch weiter weg als Syrien und dessen Flüchtlingslager. Selbst die Frauen in der Kölner Silvesternacht genossen mehr Polizeischutz als die Alleingelassenen in den überfluteten Ortschaften.
Der maskenlose Armin Laschet lacht
Gemeinsam mit den Medien, ficht das auch die hohe Politik nicht mehr an, nun da sich beide im selben Lager befinden und die einen nicht mehr den Zweck verfolgen, den anderen eine Rechenschaft abzuverlangen. Wir wundern uns nicht mehr, dass eine Luisa Neubauer in Berlin mit dem Rückenwind des Wetters und medial maximal verstärkt grüne Metapolitik betreiben kann, und auch nicht, wie ihr Kollege von der CDU, ein gewisser Armin Laschet, in Richtung Kameras grinst, dafür aber keinen karrierehemmenden Rüffel bekommt.
Maskenlos und hemmungslos führt Laschet hier vor, wie nicht nur Neubauers Parteifreundin keine geeignete Kandidatin für eine hohe politische Position ist, sondern wir generell ein politisches Personalproblem haben. Dabei dachte ich mir zunächst noch, dass es durchaus passend sein kann, wenn jemand wie er – aktuell immerhin noch hauptverantwortlich für NRW unterwegs – versucht, bei den Helfern eine positive Stimmung zu verbreiten. Trotz all der Tragik in den Umständen muss das nicht zwingen deplatziert sein. Dann jedoch sah ich den Kontext und musste mich gleich in mehrfacher Weise korrigieren. Laschet ist nicht einmal ein Verlegenheitskandidat für die CDU auf das Kanzleramt, er ist ein gefährlicher Totalausfall.
Für diese Interpretation genügt es, sich die um Laschet herumstehenden Personen im Hintergrund zu betrachten. Sie alle geben sich ernst und versuchen einen ruhigen, besonnen Eindruck zu machen. Der Möchtegern Laschet will es aber besser wissen und er ist sich seiner Sache vielleicht auch schon zu sicher. In der Situation unpassend will er den entscheidenden Moment schaffen und stiftet die Personen um ihn herum zu einem kindischen Lacher an. Den Grund für deren Reaktion kennt jeder, der schon einmal einen Chef hatte. Dabei ist noch bemerkenswert, dass nur einer mitmachen wollte. Vielleicht sollte einer der anderen Chef des Kanzleramts werden.
Alles ist kaputt in diesem Land
Laschet, das wissen wir nun, ist ein Hampelmann. Er ist ein Luftikus, der sich ganz offenbar mit Fähigkeiten in seine derzeitige Position manövrieren konnte, die ihm als Bundeskanzler nicht helfen werden. Das einzig positive über Laschet, das sich über ihn in dieser Szene sagen lässt besteht darin, dass er niemandem im Weg stand. Wobei, er stand mit seinen Männern in einer Durchfahrt. Womöglich hat er dadurch jemandem den Platz versperrt, der gerade wichtigeres zu tun hatte, als sich in der medialen Sonne zu wärmen. Wie so vieles, das in diesem Land schief läuft, werden es nie erfahren.
Schließlich lässt sich mit Blick auf Luschen wie Laschet feststellen, dass es wirklich kein Wunder und im Gegenteil völlig der Erwartung entspricht, wie selbst der früher grundsolide und bestens aufgestellte Katastrophenschutz nicht mehr funktioniert. So schlimm ist es inzwischen geworden, dass er nicht mehr nur dysfunktional ist, indem er für sich selbst ein Problem darstellt. Nein, die Jahre des politischen Qualitätssturzes haben offenbar dafür gesorgt, dass er überhaupt nicht mehr zu funktionieren scheint.
In ähnlicher Weise stellt Laschets lange Karriere nach oben auch ein weiteres Mal unter Beweis, wie jeder weitere Euro für das GEZ-Mediensystem augenscheinlich dafür sogt, dass diese ein kleines Stück mehr von ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz vergessen. Jemand wie Laschet – und ich müsste an dieser Stelle quasi jeden aktuellen Politikernamen mit Rang aufzählen – hätte es nie so weit bringen dürfen. Mehr als Kreistag wäre bei diesem Mann in Normalzeiten nicht drin.
Was bleibt ist die Feststellung, dass es sich bei Deutschlands Auswahl auf allen Ebenen wirklich nur noch um ein Trauerspiel handelt. Im Unterschied zu Laschet und Freunden können wir am unteren Ende der deutschen Nahrungskette nicht einmal mehr darüber lachen. Denn wir sind es, die darunter leiden und nicht er, nicht seine parlamentarische Opposition und auch nicht ihre feisten Hausmedien.
Quelle Titelbild Bildschirmfoto
Polnisches Verfassungsgericht: EUGH hat kein Recht, seine Zuständigkeit zu erweitern
Kann die EU selbst ihre Kompetenzen, die sich der Kontrolle der Staaten entziehen, durch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union erweitern? Diese Frage hatte das polnische Verfassungsgericht zu beantworten, als es am Mittwoch, den 14. Juli, einen Antrag der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts (des polnischen Kassationsgerichts) prüfte, der vom EUGH aufgrund einer im Frühjahr 2020 erlassenen einstweiligen Verfügung „ausgesetzt“ worden war. Am 3. August werden die polnischen Verfassungsrichter auf ein ähnliches Ersuchen von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki reagieren müssen. Der Regierungschef hatte das Verfassungsgericht angerufen, als der EUGH am 2. März behauptete, dass das polnische Oberste Verwaltungsgericht (NSA) das Recht habe, Ernennungen von Richtern, die nach einer Reform des polnischen Gesetzes über den Nationalen Justizrat (KRS) vorgenommen wurden, nicht anzuerkennen. Nach polnischem Recht und der Verfassung hat die NSA keine solche Befugnis.
Aus Eifersucht auf den Vorrang des europäischen Rechts forderte die Europäische Kommission den polnischen Ministerpräsidenten am 9. Juni auf, seinen Antrag zurückzuziehen, was dieser jedoch ablehnte. Ebenfalls am 9. Juni leitete die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ein, in dem bekräftigt wurde, dass
die Mitgliedstaaten Herren der Verträge bleiben, was bedeutet, dass die Institutionen nicht selbst ihre Kompetenzen unter Missachtung von Verträgen ausweiten können, die von den 27 durch einen demokratischen Prozess unterzeichnet und ratifiziert wurden.
Ebenfalls im Juni erinnerte das rumänische Verfassungsgericht den EUGH an die Grenzen seiner Kompetenzen, indem es sich weigerte, die Gültigkeit seiner Entscheidungen in Bereichen anzuerkennen, die in die Zuständigkeit der Staaten fallen. Dies war eine ähnliche Situation wie die, die den polnischen Ministerpräsidenten dazu veranlasste, einen Fall vor das Verfassungsgericht seines Landes zu bringen.
In seinem Urteil vom 14. Juli erinnerte das polnische Verfassungsgericht daran, dass die vorläufigen Maßnahmen des EUGH zur Organisation und Arbeitsweise der polnischen Gerichte mit der polnischen Verfassung unvereinbar seien, da Polen seine Kompetenzen in diesem Bereich nie an die EU übertragen habe.
Eine solche Kompetenzübertragung könne nur durch einen Vertrag erfolgen, der nach dem üblichen demokratischen Verfahren unterzeichnet und ratifiziert wird, und nicht durch eine Auslegung der bestehenden Verträge, die weit über den Wortlaut und den Geist der Verträge hinausgeht.
Dies ist im Wesentlichen das, was das polnische Verfassungsgericht in juristischer Sprache unter Bezugnahme auf die entsprechenden Artikel der europäischen Verträge und der polnischen Verfassung gesagt hat.
Es ist also ein wahrer Krieg der Gerichte, den wir heute zu erleben scheinen, denn am selben Tag, dem 14. Juli, erließ die spanische Vizepräsidentin des EUGH (dieselbe, die nach einer Anhörung in einem Einzelrichterverfahren die Schließung des Bergwerks in Turów anordnete) auf Ersuchen der Europäischen Kommission eine zweite einstweilige Verfügung, mit der die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens angewiesen wurde, alle Aktivitäten einzustellen. Die Kommission war der Ansicht, dass die vom EUGH im letzten Jahr getroffenen einstweiligen Maßnahmen nicht angewendet wurden. Und das aus gutem Grund! Wie das polnische Verfassungsgericht soeben bestätigt hat, lässt die polnische Verfassung eine solche Übertragung von Befugnissen, die allein auf den willkürlichen Entscheidungen der Richter in Luxemburg beruht, nicht zu.
Aber der Fall ist noch komplizierter, weil am nächsten Tag, also am Donnerstag, den 15. Juli, der EUGH, der diesmal nicht mit einem Einzelrichter wie im Fall der einstweiligen Verfügungen tagte, ein Urteil in der Sache fällte und entschied, dass die Disziplinarordnung für Richter in Polen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Obwohl das polnische Verfassungsgericht nur über die vom EUGH erlassenen einstweiligen Maßnahmen entschieden hat, ist das Problem bei diesem endgültigen Urteil dasselbe: Es entscheidet über die Organisation des polnischen Justizsystems, ohne dass die Polen (oder irgendein anderes Volk übrigens) irgendwelche Kompetenzen in diesem Bereich an die europäischen Institutionen übertragen haben.
Entweder werden die polnische Regierung und der Sejm nun die Justizreformen rückgängig machen, um das Gesetz mit den Wünschen der Kommission und des EUGH in Einklang zu bringen, und damit eine große De-facto-Erweiterung der EU-Kompetenzen durch die Rechtsprechung statt durch einen demokratischen Prozess verstärken, oder das polnische Verfassungsgericht wird erneut angerufen werden und es wird wiederholen müssen, dass die Entscheidung des EUGH in Polen nicht angewendet werden kann, weil sie einen Bereich nationaler Kompetenz betrifft. Der Konflikt zwischen Warschau und Brüssel könnte dann sehr ernst werden.
In einer Erklärung sagte die Europäische Kommission, sie sei „zutiefst besorgt über den Beschluss des polnischen Verfassungsgerichtshofs, in dem es heißt, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Arbeitsweise der Justiz angeordneten einstweiligen Maßnahmen seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar.“ Weiter heißt es, dass „Die Kommission hat sich in dieser Frage stets sehr klar und eindeutig geäußert und bekräftigt erneut: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht“ und „alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich einstweiliger Anordnungen, sind für die Behörden aller Mitgliedstaaten und für die nationalen Gerichte bindend.“
Wie Jerzy Kwaśniewski, Präsident des Instituts Ordo Iuris, jedoch betont, „liegt das Problem in der evolutionären Veränderung des EU-Rechts. Polen hat die Beitrittsverträge und dann vor allem den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Allerdings haben die EU-Institutionen, insbesondere die Kommission und der Gerichtshof, im Laufe der Zeit ihre Zuständigkeiten erweitert und zusätzliche Befugnisse erhalten – zum Nachteil der Mitgliedstaaten. Und
Gegenstand des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht ist die Vereinbarkeit dieser systematisch ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten erweiterten Unionskompetenzen mit der polnischen Verfassung.“
Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST. unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.
FALSCHE PROPHETEN Faktencheck: Was das Hochwasser wirklich mit „Klima“ zu tun hat.
In mittelalterlichen Zeiten hätte der Priester erklärt, es wäre eine Strafe Gottes gewesen, für das frevelhafte Verhalten der Sünder. Die heutige Erklärung ist leider nicht weit davon entfernt. –
Von Sebastian Lüning
Langanhaltender Starkregen verursachte Mitte Juli 2021 in Westdeutschland schwere Überflutungen. Es gab viele Tote und Vermisste, Häuser stürzten ein, Menschen mussten per Helikopter von den Dächern gerettet werden. Die Strom- und Wasserversorgung fiel teilweise aus. Eine Katastrophe. Allen Betroffenen gilt mein Mitgefühl. Die Unterstützung der Geschädigten sollte nun im Vordergrund stehen: Ein Dach über dem Kopf, Verpflegung, medizinische Versorgung, Reparatur der Schäden und Ausfüllen von Versicherungsformularen. Umso befremdlicher ist es, wenn einzelne Akteure die Tragödie nun für eigene Zwecke instrumentalisieren.
Natürlich interessieren sich die Medien für die Frage, was oder wer an dem Starkregen Schuld hatte. In mittelalterlichen Zeiten hätte der Priester erklärt, es wäre eine Strafe Gottes gewesen, für das frevelhafte Verhalten der Sünder. Die heutige Erklärung ist leider nicht weit davon entfernt. Wie nach jedem Extremwetterereignis konsultieren die Redaktionen stets dieselben Experten. Sie rufen Mojib Latif vom Geomar in Kiel an und befragen Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, vielleicht noch zwei drei weitere. Aber das war’s auch schon.
Eine deutsche Klimaerklär-Oligarchie. Übersehen wird dabei, dass Latif Präsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome ist und Rahmstorf eng mit Klimaaktivisten zusammenarbeit. Keine gute Grundlage für neutrale Einschätzungen zu politisch hochrelevanten Klimawandelthemen. So erklärte Mojib Latif dem WDR am 12.7.2021:
„Wir beobachten auch in den letzten Jahren, dass es immer häufiger zu diesen sintflutartigen Niederschlägen mit Überschwemmungen kommt.“
Der WDR behauptet dann, dass die extremen Wetterlagen länger bestehn blieben. Wäre das auch mit dem Klimawandel zu erklären? Latif:
„Das steht zu befürchten. Da geht es um den berühmten Jetstream, dieses Starkwindband in der oberen Atmosphäre, also in fünf oder sechs Kilometer Höhe. Das ist sozusagen eine Autobahn für Wettersysteme. Und wenn die Autobahn langsamer wird, bewegen die sich auch langsamer, können sich länger halten. Bei Extremwetterlagen ist das auch so, zum Beispiel mit längeren Hitze- oder Trockenphasen und auf der anderen Seite sehr langen Niederschlagsphasen.”
Ähnlich äußerte sich Stefan Rahmstorf auf Spiegel Online am 16.7.2021. Auch er behauptet eine Zunahme des Starkregens in der Welt:
„Inzwischen ist die Zunahme von Starkregen auch in den weltweiten Niederschlagsmessdaten gut belegt. 2015 hat eine Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) eine signifikante weltweite Zunahme von Tagesrekorden bei den Niederschlägen aufgezeigt.“
Rahmstorf suggeriert, alles sei vollkommen logisch, weil physikalisch leicht zu erklären:
„Dass die Zunahme von Starkregen in Zusammenhang mit einer globalen Erwärmung so vorhersehbar war, liegt vor allem an einem einfachen physikalischen Gesetz, der sogenannten Clausius-Clapeyron-Gleichung aus dem frühen 19. Jahrhundert. Es besagt, dass der Sättigungsdampfdruck von Wasserdampf exponentiell mit der Temperatur zunimmt. Was konkret bedeutet, dass eine feuchtegesättigte Luftmasse pro Grad Erwärmung sieben Prozent mehr Wasserdampf enthält. Wo mehr Wasser drin ist, kann auch mehr abregnen.“
Und natürlich darf bei Rahmstorf auch der der Jetstream nicht fehlen:
„Beispiel Jetstream: Das flatternde Windband um die Nordhalbkugel in rund zehn Kilometer Höhe hat sich im Sommer offenbar abgeschwächt, ebenso wie die generelle Westwindströmung in mittleren Breiten. Ursache ist die starke Erwärmung der Arktis – dadurch wird das Temperaturgefälle in Richtung Nordpol schwächer, das die Westwinde antreibt. Das hat zur Folge, dass Hoch- oder Tiefdruckgebiete, die in die Mäander des Jetstreams eingebettet sind, öfter mal trödeln und länger auf einer Stelle verweilen. Das begünstigt länger anhaltende Wetterlagen.”
NRW-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet ließ sich schnell überzeugen. Angesichts der Hochwasser-Katastrophe forderte er weltweit mehr Tempo beim Klimaschutz. Die zunehmenden Starkregen- und Hitzeereignisse seien mit dem Klimawandel verbunden, zitiert ihn die Welt. Und auch die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht in den schweren Unwettern im Westen Deutschlands ein Alarmzeichen für den Klimawandel.
behaupteten Zusammenhängen? Hat der Starkregen bereits nachweislich den Bereich der üblichen natürlichen Klimavariabilität verlassen? Wie sehen die globalen und mitteleuropäischen Trends der letzten 150 Jahre aus? Sind blockierte Wetterlagen wirklich häufiger geworden?
Wie so oft bei Krimis wie dem „Tatort“, ist die erste Vermutung zum Täter meist falsch. So scheint es auch hier zu sein. Und Argumente, die auf den ersten Blick stichhaltig erscheinen, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als wenig robust. Die erste Überraschung: Es gibt weltweit gar keinen robusten Trend zu mehr Starkregen und Hochwasser.
So dokumentierte ein Team der National University in Canberra, dass die globalen Niederschläge in den letzten 70 Jahren trotz globaler Erwärmung sogar weniger extrem geworden sind, und dies sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht. Eher gibt es eine Tendenz zu ausgeglicheneren Verhältnissen: Trockene Gebiete wurden feuchter, und feuchte Gebiete wurden trockener. Eine Temperaturabhängigkeit der Niederschlagsvariabilität war nicht festzustellen.
Zu einem ähnlichen Schluss kam 2021 auch eine Forschergruppe um Louise Slater von der University of Oxford. Sie hat über 10.000 verschiedene Flußpegel-Aufzeichnungen aus der ganzen Welt ausgewertet und für die letzten 50 Jahre auf Trends hin untersucht. Die Wissenschaftler stießen dabei auf signifikante Veränderungen, die sich je nach Klimazone und betrachtetem Zeitmaßstab jedoch voneinander unterschieden. Im globalen Maßstab hat die Stärke der Überflutungen insgesamt abgenommen. Die sogenannten Jahrhundert-Hochwässer sind in den trockenen und gemäßigten Klimazonen der Erde zurückgegangen. Das sind jene Hochwasser-Ereignisse, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten. In den kalten Regionen der Erde zeigten sich bei den Jahrhundert-Hochwässern durchmischte Trends.
Und wie sieht es in Deutschland aus? Das Umweltbundesamt berichtete in seinem Monitoringbericht zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2019, dass keine Hochwassertrends feststellbar seien:
“Die Zeitreihe zum [deutschen] Hochwassergeschehen ist durch einzelne wiederkehrende Hochwasserereignisse sowohl im Winter- als auch im Sommerhalbjahr geprägt. Signifikante Trends lassen sich nicht feststellen. Je nach Witterungskonstellation ergeben sich räumliche Schwerpunkte des Hochwasserauftretens. In der Regel sind aber mehrere Flussgebiete betroffen.”

Ähnlich sieht es der Deutsche Wetterdienst in seinem Klimareport von 2020. Dort heißt es auf den Seiten 38-39:
Es ist ein Rätsel, weshalb Mojib Latif und Stefan Rahmstorf suggerieren, es gäbe hier bereits belastbare Trends zu vermehrtem Starkregen. Weder in Deutschland noch global lassen sich solche Trends statistisch robust nachweisen. Dies ist relevant, denn während der vergangenen 150 Jahre ist die globale Temperatur um 1,0°C angestiegen. Die von Stefan Rahmstorf professoral zelebrierte „Clausius-Clapeyron-Gleichung“ spielt offenbar bislang keine bedeutende Rolle für die Starkregenentwicklung. Das erinnert an ähnliche physikalische Diskussionen zur Intensität von Wirbelstürmen, die gemäß theoretischen Überlegungen im Zuge des Klimawandels eigentlich immer heftiger werden sollten. Mittlerweile ist die Theorie jedoch wieder einkassiert und verworfen worden.
Das bringt uns zu Teil 2 des Faktenchecks. Schlängelt sich der Jetstream heute wirklich langsamer als früher und nagelt die Wetterlagen daher länger an einer Stelle fest? Und was ist von der Idee zu halten, dass sich die starke Arktiserwärmung auf den Jetstream auswirken könnte? Dazu muss man wissen, dass der Jetstream eines der Steckenpferde von Stefan Rahmstorf ist. Bereits im Winter 2020/21 hat er das Höhen-Starkwindband aus der Klamottenkiste herausgekramt, um Kältewellen zu erklären. Bei seinen Fachkollegen stieß das jedoch auf wenig Gegenliebe.
Nun ist Sommer, da sind die Hitzewellen dran. Wieder muss der Jetstream als Begründung herhalten. Und auch hier widerspricht der Großteil der Fachkollegen. Eine Zunahme blockierter Wetterlagen konnten sie trotz sorgfältiger Auswertung der Daten bislang nicht feststellen. Zudem kommen die meisten Simulationen zu dem Schluss, dass Blockierungen im Zuge einer Klimaerwärmung eher seltener werden, also sogar weniger Extremwetter zu befürchten wäre. Nachzulesen in Veröffentlichungen von Kennedy, Woollings, Hoskins, de Vries und Kollegen.
Andere Klimamodelle zeigen an, dass sich der Jetstream wohl auch in Zukunft wie gehabt hin- und herwinden wird, bzw. Veränderungen regional sehr unterschiedlich ausfallen. In den kommenden Jahrzehnten wird wohl eher die natürliche Variabilität den Jetstream dominieren, so wie bereits in der Vergangenheit.
Kürzlich überprüfte auch eine Forschergruppe der ETH Zürich und MeteoSwiss die Rahmstorf-Behauptung, dass die Jetstreamwellen im Zuge des menschengemachten Klimawandels ins Stocken geraten könnten. Die Schweizer untersuchten dazu eine ganze Reihe von Klimamodellen für Mitteleuropa, wobei die Simulationen den Zeitraum bis zum Ende des Jahrhunderts abdeckten. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Die schweizerischen Modellierungsexperten konnten die alarmierenden Potsdamer Vorstellungen nicht bestätigen. In ihren Modellen fanden sie lediglich geringe Veränderungen bei den blockierten Wetterlagen, die sich im Rahmen der natürlichen Variabilität abspielten. Zum Teil widersprachen sich die Modellierungsergebnisse sogar so sehr, so dass sie wenig verlässlich sind. Ein Trend zu extremeren Wetterlagen durch vermehrte Blockaden ist daher in Mitteleuropa auch in Zukunft wohl nicht zu befürchten. Die Studie erschien im Mai 2020 in den Geophysical Research Letters. Neben dem Leitautor Maurice Huguenin war übrigens auch der bekannte ETH-Klimaforscher Reto Knutti an der Publikation beteiligt.
Und abschließend schauen wir noch auf den von Stefan Rahmstorf suggerierten Arktis-Einfluss auf den Jetstream. Eine Forschergruppe um Jacopo Riboldi veröffentlichte hierzu im September 2020 in den Geophysical Research Letters ein ganz klares Ergebnis: Trotz arktischer Klimaverstärkung („Arctic Amplification“) fanden die Wissenschaftler keinen Trend bei den Jetstream-Bewegungen. Somit entpuppt sich auch die Jetstream-Geschichte der medialen Lieblings-Klimaerklärer Latif und Rahmstorf als wissenschaftliche Randmeinung. Der Großteil der Wissenschaft sieht die Sachlage gänzlich anders. Aber jene Forscher werden von den Redaktionen leider nicht angerufen. Schade.
Fazit: Weder die in den Medien verbreiteten Hochwasser-Häufigkeitstrends, noch die Jetstream-Theorie hält einem genaueren wissenschaftlichen Faktencheck stand. Kanzlerkandidat Armin Laschet sollte dringend seine wissenschaftliche Beraterbasis diversifizieren, um in Zukunft nicht auf fragwürdige Thesen aus der Presse vertrauen zu müssen. Wie kann es sein, dass in einem Land mit hunderten von hochqualifizierten Klimaforschern in den Medien stets nur dieselben zwei, drei Experten zu Wort kommen? Wie lange können wir uns diese unausgewogene Klima-Oligarchie noch leisten?
Dr. Sebastian Lüning ist habilitierter Geowissenschafler und publiziert regelmäßig in klimawissenschaftlichen Fachzeitschriften. Als Gutachter wirkte er an den IPCC-Berichten SR15, SROCC und AR6 mit. Zusammen mit Fritz Vahrenholt schrieb er die Bücher „Unerwünschte Wahrheiten: Was Sie über den Klimawandel wissen sollten“ und „Unanfechtbar: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck”. Auf Youtube präsentiert Lüning zweimal wöchentlich die Nachrichtensendung „Klimaschau“.
Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier
Klimawandel als Flut-Auslöser? Meteorologen widersprechen Politikern

Klimawandel als Flut-Auslöser? Meteorologen widersprechen Politikern
Grüne und ihr Umfeld aber auch führende Unions-Politiker bringen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in einen direkten Zusammenhang mit dem Klimawandel. Doch das sei nicht zulässig, widersprechen Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes. von Ernst Fleischmann Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) haben Aussagen von Politikern widersprochen, wonach die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Folgen des Klimawandels […]
Laschet hat viel Spaß im Flutgebiet und lacht als wäre Karneval

Am Samstag reisten NRW-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) sowie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Katastrophengebiet nach Erftstadt, um ihr „Mitgefühl“ und ihre Hilfsbereitschaft für die Flutopfer zu bekunden – das natürlich mit viel Presse, nach dem Motto: Tu so als wolltest Du Gutes tun und rede vor allem viel darüber. Während Steinmeier seine passenden Textbausteine […]

