Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dänemark stoppt Einbürgerung von Kriminellen

Dänische Regierung verschärft die Regeln für Einbürgerung

Wie eine konsequente Einwanderungspolitik aussieht, zeigt Dänemark. Nachdem das Königreich im Norden Europas kürzlich damit begonnen hat, Flüchtlinge aus Syrien mit der Begründung auszuweisen, dass die Lage in Damaskus sicher sei, stellte die Regierung von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen nun eine Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes vor. Frederiksen ist Sozialdemokratin, die mit einer konservativen und einer liberalen Partei koaliert.

Anders als bisher sollen strafrechtlich verurteilte Personen von der Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sein. Nach der bisherigen Regelung konnten Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt wurden, nach einer Wartezeit zur Staatsbürgerschaft zugelassen werden. Zudem soll die rechtliche Möglichkeit eines Widerrufs der Einbürgerung bei strafrechtlicher Verurteilung geprüft werden.

Verschärfungen gibt es auch für Ausländer, die dem dänischen Staat finanziell zur Last fallen: Bewerber müssen in Zukunft bei vierjährigem Aufenthalt eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens dreieinhalb Jahren bzw. eine entsprechende selbständige Tätigkeit nachweisen.

Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass dem Einbürgerungstest fünf Fragen zu den dänischen Werten hinzugefügt werden. Zudem werden die Antragsteller je nach Herkunft in folgende Gruppen unterteilt: „Nordische Länder“, „andere westliche Länder“, „MENAP-Länder und Türkei“ (MENAP steht Naher Osten, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan) sowie „andere nicht-westliche Länder“.

In einer Erklärung der dänischen Regierung wird die Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts folgendermaßen begründet: „Die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft ist nach Ansicht der Regierungsparteien eine große Vertrauenserklärung der dänischen Gesellschaft. Sie sind sich daher einig, dass es notwendig ist, die Regeln für die Person, die dänische Staatsbürger werden kann, zu verschärfen.“

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ZUR ZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


 

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