Horst D. Deckert

Das EU Vermögensregister wird eine gesamtwirtschaftliche Blockchain werden

In einer kürzlichen Wahlkampfrede ging Peter Boehringer auf die Pläne aus Brüssel für ein EU-Vermögensregister ein, auf dessen Basis künftig die Besteuerung erfolgen soll. Verschiedene Medien berichteten über die Ausschreibung für das Projekt und mockierten sich über deren totalitären Überwachungscharakter. Damit haben sie recht, doch sie werden nicht damit durchkommen. Irgendwann wird ein solches System kommen, das zeigt die technische Entwicklung wie auch die Vorteile, die sich für die Mächtigen daraus ergibt.

Blockchainprojekt Metronome

Die meisten Blockchains lassen sich der Kategorie „Kryptowährung“ zuordnen. Das aber ist nicht zwingend, da die Aspekte des „Krypto“ und der „Währung“ lediglich mit dem Prinzip der Blockchain verknüpft werden, um das Ziel einer (in der Regel pseudo-)anonym übertragbaren digitalen Wertigkeit erreichen zu können. Es gibt Blockchains, die auch ohne funktionieren und es gibt sogar einige Beispiele dafür.

Das mit Blick auf eine gesamtwirtschaftliche Blockchain geeignetste Vergleichsprojekt heißt Metronome, das sich seit 3 Jahren erfolgreich am Markt behaupten kann. Metronome zeichnet sich dadurch aus, dass es als Container für andere Blockchains dienen soll. Das bedeutet, man kann in einem Metronome „Coin“ andere Kryptowährungen aus anderen Blockchains speichern, so dass man beim Vorhalten des Coins und beim Handel damit nicht mehr auf die Blockchain angewiesen ist. Bildlich umschrieben könnte man Metronome als eine Art Münzfach bezeichnen, das Ausbuchtungen für alle Münzen hat, so dass man nicht für jeden Münztyp unterschiedliche Kästchen benötigt.

Mit der genauen Mechanik von Metronome habe ich mich nie auseinandergesetzt, allerdings weicht das Prinzip deutlich von den meisten anderen Projekten ab, dass es bei mir stets im Hinterkopf blieb. In Bezug auf das Prinzip am nahesten kommt meines Wissens übrigens die mit Sozialen Medieninhalten füllbare Steem Blockchain, die jedoch trotz ihrer Potenziale aufgrund von Managementfehlern nur noch halbtot am herumdümpeln ist.

Warum die gesamtwirtschaftliche Blockchain kommen wird

Als ich die Meldung mit dem EU Vermögensregister las, musste ich sofort an Metronome denken. Das soll jetzt bitte nicht als Kaufempfehlung fehlverstanden werden, da ich nicht davon ausgehe, dass die EU auf eine komplett dezentrale Blockchain bauen wird, sondern das Zepter in der Hand behalten will. Müsste ich aber spekulieren, dann würde ich aber dennoch sagen, dass der Zuschlag an einen Projektentwickler mit einem zu Metronome vergleichbaren Konzept gehen wird. Eventuell wird es sogar darauf aufbauen.

Einer prinzipiellen Umsetzung, das ist bei derartigen Vorhaben stets wichtig, steht damit nichts mehr entgegen. Ein Testprojekt wird erfolgreich betrieben, während der fortlaufende Handel damit problemlos funktioniert. Die Umstellung der Volkswirtschaft auf eine gesamtwirtschaftliche Blockchain wird daher ebenso möglich sein, wennglich noch einiges an der Geschwindigkeit und dem Gesamtvolumen getan werden muss, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass es für verschiedene Gütersegmente unterschiedliche Blockchains geben wird und das alles über eine Metablockchain miteinander verknüpft wird (auch darauf ist das Prinzip von Metronome angelegt).

Letztlich ist es damit nur noch eine Frage der Zeit, bis eine derartige Totalerfassung aller kapitalisierten Werte kommen wird. Sie wird auch keineswegs so enden, wie andere „Leuchtturmprojekte“ aus Brüssel, wie etwa die angedachte Abschaffung der Zeitumstellung, der EU-Armee oder ein x-beliebig anderes Vorhaben, das bald schon zum krachenden Rohrkrepierer wurde. Immer dann, wenn es besonders wichtig sind, sorgen Mechanismen hinter den Kulissen dafür, dass es reibungslos durchgeht. Alles andere ist nur ein Vorhang aus Nebel zur Erzeugung von Desinteresse bei den Massen und als Tittytainment jener, die sich für informiert und kritisch halten. Wer etwas mit den Akronymen ESEF und ESM anfangen kann, der weiß, was ich meine.

Einmal auffüllen und fertig

Selbstverständlich wird es nicht möglich sein, physische Güter in dieser Blockchain zu erfassen und es wird wohl auch keine freiwillige Umstellung dorthin geben. Doch das ist nicht einmal notwendig. Zunächst werden ohnehin nur digitale innerbehördliche Informationen darin gespeichert werden, so dass die Masse der Menschen nichts davon mitbekommen wird. Man wird es als Vereinfachung der Informationsspeicherung und -übertragung zwischen den Behörden bezeichnen und die Leute werden froh sein über den Einzug der Digitaltechnik auch im behördlichen Bereich.

Diese Speicherung darf man sich jedoch nicht vorstellen, wie etwa ein Zip-Programm zur Komprimierung von Dateien. Vielmehr werden die Dokumente (PDFs, Docs etc) lediglich einen kleinen Zusatz erhalten, der sich vielleicht in einer weiteren Endung ausdrückt. Sobald das Dokument darüber verfügt, ist es Teil der Blockchain und bleibt es bei einer Übertragung an eine andere Behörde auch.

Sobald das steht und sich die Mitarbeiter daran gewöhnt haben (was nicht wer sein sollte), werden als nächstes neben den Dokumenten auch Quittungen in der Blockchain erfasst werden. Quittungen sind Nachweise über Wirtschaftsgüter und müssen aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen heute schon aufbewahrt werden. Deren Einbindung in die Blockchain wird daher keine große Hürde darstellen, wobei sie vielleicht schon in der ersten Phase berücksichtigt werden. Das wichtige Detail an diesem Schritt besteht darin, dass die Quittung gleichzeitig einem Vermögensnachweis entspricht – und genau das ist das Ziel der Blockchain: Die Erfassung von Vermögenswerten in der Blockchain.

Läuft dieser Teil des Systems in angemessener Weise, werden in der nachfolgenden Phase Unternehmen in öffentlicher Hand wie etwa die Bundesdruckerei in die gesamtwirtschaftliche Blockchain mit einbezogen. Sämtliche Warenlieferungen an Behörden sind ohnehin bereits in der Blockchain, was dann lediglich an diese externalisiert werden wird. Ebenso läuft es anders herum, wenn beispielsweise behördliche Abfallunternehmen den Müll bei einer Behörde abholen. Mit dem Müll wechselt gleichzeitig der „Coin“ aus der gesamtwirtschaftlichen Blockchain den Besitzer und wird nach der nachweislichen Vernichtung des Wertgegenstands ebenso vernichtet.

Vierte Phase wird dann behördlich Unterlagen bei Unternehmen umfassen, wie etwa die Sozialversicherungsunterlagen oder Genehmigungen, bei denen es zu einer Interaktion mit staatlichen Stellen kommt. Vorgang um Vorgang und immer kleinere Unternehmen betreffend werden diese eingeführt, bis irgendwann auch Kleinunternehmer bei der EU-Vermögensverwaltung einen „Coin“ beantragen müssen, wenn sie einer Behörde eine Rechnung stellen wollen. Handelt es sich bei dem Geschäftskontakt dabei beispielsweise um eine Heizungsreparatur, dann muss der Unternehmer gleich so viele Coins bestellen, wie er neue Ersatzteile für die Heizung einbauen muss plus einen weiteren für die Rechnung selbst.

Mit Erleichterung in den Totalitarismus

Diese Umstellung wird keineswegs mit Umständen verbunden sein. Im Gegenteil wird es sehr wahrscheinlich als eine Erleichterung wahrgenommen werden, wenn der Papierkram endlich auf ein Maß zurückgeht, wie man es vom Raumschiff Enterprise kennt. Sobald rein digitalen Nachweisen im urkundlichen Sinn eine weit höhere Stellung als heute eingeräumt werden wird, ist es sogar wahrscheinlich, dass Unternehmen freiwillig auf die gesamtwirtschaftliche Blockchain umsteigen werden. Sobald all das geschehen ist, dann wird rund ein Drittel aller wirtschaftlichen Aktivitäten darin erfasst sein. Ein Zurück wird es dann nicht mehr geben und es wird nur noch ein kleiner Sprung sein, bis auch alle privaten Transaktionen darin erfasst sind.

Lediglich eine kleine gesetzliche Veränderung müsste dann noch vorgenommen werden und die es in Ansätzen vielleicht sogar schon gibt, in Anbetracht ihrer Nachrangigkeit aber übersehen wurde. Jeder Wiederverkauf, an dessen Beginn eine Registrierung in der Blockchain stand, muss ebenso mit den in der Blockchain erfassten Dokumenten vonstatten gehen. Alternativ ist das Rechtsgeschäft ungültig und der neue Besitzer verliert bei gerichtlichem Streit seine Eigentumsansprüche darauf. Ebenso muss es für jeden einen Rechtsanspruch auf die (auch nachträgliche!) Blockchainerfassung jedes Geschäfts geben, selbst wenn der Verkäufer darauf verzichten möchte.

Analog wird es selbstverständlich auch beim Geld als zweitem Tranaktionsgut so funktionieren, wobei sogar möglich wäre, die heute als physische Einheiten existierenden Scheine und Münzen in der Blockchain zu registrieren. Doch das wird bald kaum mehr notwendig sein. Sobald das System der gesamtwirtschaftlichen Blockchain zum Alltag dazu gehören wird, ist es unwahrscheinlich, dass Plattformanbieter dieses nicht in ein größeres Transaktions- und Zahlungssystem einbetten werden. Der Griff zum Geldbeutel könnte bald schon zu einer antiquierten und umständlichen Handlung werden, der nur noch auf Mittelmärkten nachgegangen wird.

Eine Zukunft mit Staat

Mit der Erfassung würden schließlich auch die Besteuerung und sonstige regulative Eingriffe revolutioniert werden. Sobald in einfacher Weise bekannt gemacht werden kann, was sich wo befindet, wird es leicht sein, etwas wieder aus dem Verkehr zu ziehen, oder mit einem Malus zu belegen. Man denke etwa an im Nachhinein festgestellte Verunreinigungen in Nahrungsmitteln, oder Motoren mit bestimmten Emissionswerten.

Ebenso kann die Staatsfinanzierung völlig anders laufen. Muss beispielsweise für jede einzelne Ware und jede einzelne Dienstleistungshandlung ein Coin beantragt werden, dann würde (in etwa analog zur Transaktionsgebühr bei Aktien) eine durchschnittliche Gebühr von 1 Cent pro Stück oder vielleicht auch Transaktion ausreichen, um einen Gutteil des Staathaushalts zu finanzieren. Zwar gibt es auch heute schon derartige Steuern, die unter kritischen Einwürfen einer Kopfsteuer immer wieder zurückgewiesen werden, jedoch würde das neue System nicht nur aufgrund seines Effizienzvorsprungs eine wesentlich geringere Effektivbelastung nach sich ziehen, vielmehr würden die wenigsten bei der Einführung überhaupt nachvollziehen können, was gerade passiert und welche Implikationen sich daraus ergeben.

Generell ließe das System aber auch über eine klassische Steuererhebung betreiben. Wichtig hierfür ist einmal die Quelle und einmal der Abfluss. An der Quelle bei den produzierenden Unternehmen werden bestimmte Informationen in der Blockchain erfasst, anhand derer sich später im Rahmen einer Inventur die Momentanpräsenz jedes Coins und seines relativen Werts zu allen anderen Coins feststellen lässt. Am naheliegendsten erscheint dabei eine Steuergutschrift, indem bei der Beantragung des Coins ein Pfand hinterlegt werden muss, das bei der Inventurmeldung an den momentanen Besitzer zurückerstattet wird. Der Abfluss bei der Vernichtung, wo die Ware und deren zugehöriger Coin vernichtet werden, stellt wiederum fest, wie hoch der Verbrauch ist.

Allgemein lässt sich dadurch nicht alles in der Blockchain erfassen, oder es muss bei verderblichen Nahrungsmitteln mit einem statistischen Verfallsdatum versehen werden. Ebenso werden sich auch jenseits illegaler Geschäfte noch lange Warenkreisläufe außerhalb der Blockchain halten können. Doch das ist nebensächlich, wenn man sich die Volumina der in der gesamtwirtschaftlichen Blockchain erfassten Güter und Dienstleistungen vor Augen hält. Aus der schieren Gewohnheit heraus werden die Menschen von selbst irgendwann alles in der Blockchain registrieren. Was dann noch außerhalb davon bleibt, ist entweder illegal oder aber verliert seinen Rechtswert, sprich, kann straflos gestohlen werden.

Quelle Titelbild

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