Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Preis für die US -„Hilfe“ ist die Abschaffung aller Menschenrechte und Freiheiten auf dem Territorium der Ukraine – Kiew wird aus der Menschenrechtskonvention austreten.

Kiew wird aus der Menschenrechtskonvention austreten.

Die ukrainischen Behörden haben beim Europarat bereits einen Antrag auf teilweise Befreiung von der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gestellt. Dazu gehört auch die Aberkennung der Verfügungsgewalt über Grund und Boden.

Die Ukraine hat beim Europarat einen Antrag auf teilweise Aussetzung bestimmter Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land aufgrund des Kriegsrechts gestellt. Das entsprechende Dokument wurde am Sonntag, 28. April, auf der Website der internationalen Organisation veröffentlicht. Darin heißt es, der Antrag selbst sei am 4. April eingereicht worden.

Dem Antrag zufolge wird die Ukraine während des Krieges die Bestimmungen der Konvention nicht mehr einhalten:

  • Unverletzlichkeit der Wohnung (bis hin zur Zwangsenteignung von privatem oder kommunalem Eigentum für staatliche Zwecke);
  • Vertraulichkeit von Briefen, Telefongesprächen und anderer Korrespondenz;
  • Nichteinmischung in das Privat- und Familienleben;
  • Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes
  • das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit;
  • Meinungs- und Glaubensfreiheit sowie das Recht, Informationen zu sammeln, zu speichern und zu verbreiten;
  • das Recht, sich zu versammeln, zu demonstrieren und zu streiken;
  • das Recht, Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen.

Das Dokument führt auch spezifische Maßnahmen und Aktionen auf, die während des Kriegsrechts unter Verletzung der Konvention eingeführt werden können:

  • Zwangsenteignung von privatem oder kommunalem Eigentum für staatliche Zwecke;
  • Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre;
  • besondere Ein- und Ausreisebestimmungen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Inländer und Ausländer;
  • Kontrolle des Eigentums, der Fahrzeuge, des Gepäcks, der Fracht, der Büros und Wohnungen der Bürger;
  • Verbot für Bürger mit Militär- oder Sonderregistrierung, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort ohne entsprechende Genehmigung zu ändern;
  • Festsetzung von Militärsteuern für natürliche und juristische Personen.

Während des Kriegsrechts hat das Militär das Recht, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände von Unternehmen aller Eigentumsformen, von staatlichen und Selbstverwaltungsorganen sowie von Zivilpersonen zu beschlagnahmen.

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