Horst D. Deckert

Der Preis für die US -„Hilfe“ ist die Abschaffung aller Menschenrechte und Freiheiten auf dem Territorium der Ukraine – Kiew wird aus der Menschenrechtskonvention austreten.

Kiew wird aus der Menschenrechtskonvention austreten.

Die ukrainischen Behörden haben beim Europarat bereits einen Antrag auf teilweise Befreiung von der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gestellt. Dazu gehört auch die Aberkennung der Verfügungsgewalt über Grund und Boden.

Die Ukraine hat beim Europarat einen Antrag auf teilweise Aussetzung bestimmter Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land aufgrund des Kriegsrechts gestellt. Das entsprechende Dokument wurde am Sonntag, 28. April, auf der Website der internationalen Organisation veröffentlicht. Darin heißt es, der Antrag selbst sei am 4. April eingereicht worden.

Dem Antrag zufolge wird die Ukraine während des Krieges die Bestimmungen der Konvention nicht mehr einhalten:

  • Unverletzlichkeit der Wohnung (bis hin zur Zwangsenteignung von privatem oder kommunalem Eigentum für staatliche Zwecke);
  • Vertraulichkeit von Briefen, Telefongesprächen und anderer Korrespondenz;
  • Nichteinmischung in das Privat- und Familienleben;
  • Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes
  • das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit;
  • Meinungs- und Glaubensfreiheit sowie das Recht, Informationen zu sammeln, zu speichern und zu verbreiten;
  • das Recht, sich zu versammeln, zu demonstrieren und zu streiken;
  • das Recht, Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen.

Das Dokument führt auch spezifische Maßnahmen und Aktionen auf, die während des Kriegsrechts unter Verletzung der Konvention eingeführt werden können:

  • Zwangsenteignung von privatem oder kommunalem Eigentum für staatliche Zwecke;
  • Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre;
  • besondere Ein- und Ausreisebestimmungen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Inländer und Ausländer;
  • Kontrolle des Eigentums, der Fahrzeuge, des Gepäcks, der Fracht, der Büros und Wohnungen der Bürger;
  • Verbot für Bürger mit Militär- oder Sonderregistrierung, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort ohne entsprechende Genehmigung zu ändern;
  • Festsetzung von Militärsteuern für natürliche und juristische Personen.

Während des Kriegsrechts hat das Militär das Recht, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände von Unternehmen aller Eigentumsformen, von staatlichen und Selbstverwaltungsorganen sowie von Zivilpersonen zu beschlagnahmen.

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