Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Corona-Politik kollidiert mit der Unschuldsvermutung

Von Peter Haisenko 

Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Wenn nicht das elementare überhaupt. Sie ist im Grundgesetz fixiert, aber mit der Corona-Politik existiert sie praktisch nicht mehr.

Es gibt Bereiche, wo die Unschuldsvermutung demonstrativ auf absurde Spitzen getrieben wird. Das dient wohl dem Zweck zu zeigen, dass sie ernst genommen wird. Selbst wenn ein Mörder bei seiner Tat von vielen Augenzeugen beobachtet worden ist, mit der blutigen Tatwaffe in der Hand festgenommen wurde, müssen die Medien von einem “mutmaßlichen Täter” berichten. Ja, das ist nach Recht und Gesetz korrekt, denn erst wenn ein Gericht die Schuld festgestellt hat, darf er als Täter tituliert werden. Mit der Corona-Politik aber ist die Unschuldsvermutung von Anfang an in ihr Gegenteil verwandelt worden.

Wendet man die Unschuldsvermutung konsequent auch auf den Gesundheitsbereich an, muss jeder solange als gesund, als nicht-infektiös, angesehen werden, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird. Vergleicht man das mit

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