Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die WHO integriert in die jüngste Ausgabe des Pandemieabkommens einen irreführenden „Einsatz“.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat der neuesten Version des internationalen Pandemievertrags eine „Einfügung“ hinzugefügt.

Der Investigativjournalist Marc van der Vegt warnt, dass diese Beilage irreführend sei.

Dabei handelt es sich um Artikel 13a der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) . Die Änderungen der IGV seien unabhängig vom Pandemievertrag, es handele sich um zwei parallele Reformprozesse, erklärt Van der Vegt.

Artikel 13a besagt, dass Länder während einer (potenziellen) Gesundheitskrise den Empfehlungen der WHO folgen müssen.

Dies bedeutet, dass die bisher nicht evaluierten Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 standardisiert und als Modell für zukünftige “Gesundheitsnotstände” angesehen werden, wie Van der Vegt feststellt.

Er fordert, Artikel 13a zu streichen oder noch besser, beide Verträge nicht zu unterzeichnen.

Die WHO hat im jüngsten Entwurf des #PandemieVerdrag vom 13. März eine „Einfügung“ hinzugefügt.

Achtung: Diese „Einfügung“ ist irreführend. Sie müssen Artikel 13A in IHL-Änderungen haben. Die IGV-Änderungen sind vom Pandemievertrag getrennt, stellen aber zwei parallele Reformprozesse dar (!) Artikel 13A IHR besagt, dass Länder im Falle einer (möglichen) Gesundheitskrise den Empfehlungen der WHO folgen müssen. Damit sind die bisher nicht evaluierten Corona-Maßnahmen normalisiert und zur Blaupause für den nächsten „Gesundheitsnotstand“ geworden. Streichen Sie o. a. Artikel 13A Humanitäres Völkerrecht, oder besser, unterzeichnen Sie nicht beide Verträge. Screenshot 1 – Die „Einfüge“-Art. 24.3 Pandemievertrag (Seite 25) – https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb9/A_inb9_3-en.pdf Screenshot 2 – Neuer Artikel 13A in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) (ab Seite 38) – https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr2/A_WGIHR2_Reference_document-en.pdf

De WHO heeft in het meest recente ontwerp van het #PandemieVerdrag van 13 maart een ‘inlegvelletje’ toegevoegd.@2eKamertweets Pas Op:
Dat ‘inlegvelletje’ is misleidend.

U moet Artikel 13A in wijzigingen IHR hebben. De wijzigingen IHR staan nml los van het pandemieverdrag,… pic.twitter.com/ITpS2NxAMa

— Marc van der Vegt (@VegtDoor) April 21, 2024

In der „Einfügung“, Artikel 24.3 der neuen Pandemie-Konvention, heißt es: „Nichts in der WHO-Pandemie-Konvention ist so auszulegen, als würde dem WHO-Sekretariat, einschließlich des Generaldirektors, die Befugnis übertragen, nationale Gesetze oder Richtlinien zu ändern oder zu leiten, eine Partei anzuweisen, zu ändern oder auf andere Weise zu verpflichten oder einer Partei bestimmte Maßnahmen aufzuerlegen oder zu verpflichten, sie zu ergreifen, wie z. B. die Annahme oder Ablehnung von Reisenden, die Einführung von Impfvorschriften oder therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen oder Sperrungen.

Es wird jedoch eine bedeutsame Änderung im humanitären Völkerrecht vorgeschlagen. Eine Bestimmung wird hinzugefügt, die besagt, dass die Vertragsstaaten die WHO als führende Instanz und Koordinatorin bei internationalen Gesundheitskrisen anerkennen und sich verpflichten, die Empfehlungen der WHO umzusetzen.

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