Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Durchgesickertes Dokument lässt Europaabgeordneten Alarm schlagen: EU-Vorschlag für KI-Verordnung öffnet Tür und Tor für biometrische Massenüberwachung!

Deutscher Europaabgeordneter: EU-Vorschlag für KI-Verordnung öffnet Tür und Tor für biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum“. „Wir müssen eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern!“

Der deutsche Europaparlamentarier Patrick Breyer hat davor gewarnt, dass ein durchgesickerter Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft für eine Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) „der biometrischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum Tür und Tor öffnen“ würde.

Der durchgesickerte Verordnungsvorschlag beschreibt, wie die EU-Ratspräsidentschaft im Zuge der Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz „harmonisierte Regeln für künstliche Intelligenz“ einführen will.

Er schlägt vor, den Strafverfolgungsbehörden die Nutzung von KI-Systemen für die „biometrische Fernidentifizierung“ von Personen im öffentlichen Raum in Echtzeit zu gestatten, wenn es sich um die „Suche nach potenziellen Opfern von Straftaten, einschließlich vermisster Kinder“, „bestimmte Bedrohungen für das Leben oder die körperliche Sicherheit natürlicher Personen oder eines Terroranschlags“ und die „Aufdeckung, Lokalisierung, Identifizierung oder Verfolgung“ von Tätern oder Verdächtigen bestimmter Straftaten handelt, die in dem betreffenden Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einem Freiheitsentzug von mindestens drei Jahren gesucht sind.

Die Definition des Begriffs „biometrische Daten“ in dem durchgesickerten Verordnungsvorschlag geht weit über Gesichtserkennungsdaten hinaus und umfasst alle „personenbezogenen Daten, die sich aus einer spezifischen technischen Verarbeitung ergeben und die sich auf die physischen, physiologischen oder verhaltensbezogenen Merkmale einer natürlichen Person beziehen und die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen“. Das Dokument legt auch fest, dass „Gesichtsbilder“ und „daktyloskopische Daten“ (Finger- und Handabdruckdaten) als biometrische Daten gelten.

In den meisten Fällen müssten die Strafverfolgungsbehörden nach den Bestimmungen dieses durchgesickerten Vorschlags eine „Vorabgenehmigung“ von einer Justizbehörde oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde in ihrem Mitgliedstaat einholen, und diese Vorabgenehmigung würde nach den Vorschriften des nationalen Rechts erteilt. Die Strafverfolgungsbehörden würden beim Einsatz von biometrischer Echtzeit-Fernerkennungs-Technologie auch „angemessenen zeitlichen und räumlichen Beschränkungen“ unterliegen und müssten „notwendige und verhältnismäßige Sicherheitsvorkehrungen und Bedingungen“ einhalten.

Wenn die Strafverfolgungsbehörden jedoch entscheiden, dass eine „ordnungsgemäß begründete Dringlichkeitssituation“ vorliegt, geben ihnen die Regeln in diesem Vorschlag die Erlaubnis, biometrische Echtzeit-Fernerkennungs-Technologie ohne diese vorherige Genehmigung einzusetzen.

In dem durchgesickerten Vorschlag wird behauptet, dass diese vorgeschlagenen Regeln den Strafverfolgungsbehörden nur in „eng definierten Situationen“ den Einsatz biometrischer Echtzeit-Massenüberwachungstechnologie erlauben. Da diese Technologie jedoch in einem öffentlichen Umfeld eingesetzt würde, würde jeder Einsatz zu einer massenhaften Abtastung und Identifizierung der Gesichter von zumeist unschuldigen Menschen führen, um ein „potenzielles“ Opfer eines Verbrechens oder einen Verdächtigen zu verfolgen, der möglicherweise nicht angeklagt wurde.

Eine Kopie des durchgesickerten Verordnungsvorschlags können Sie hier einsehen.

„Dieser Vorschlag würde den permanenten und flächendeckenden Einsatz der Gesichtsüberwachung rechtfertigen“, schrieb Breyer. „Wir müssen eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern! Diese Technologie wird von autoritären Ländern wie Russland oder dem Iran missbraucht, ist das die Richtung, in die uns unsere Regierungen führen wollen?“

Breyer fügte hinzu: „Wir müssen uns gegen die biometrische Massenüberwachung in unseren öffentlichen Räumen wehren, denn diese Technologien erfassen zu Unrecht eine große Zahl unschuldiger Bürger, diskriminieren systematisch unterrepräsentierte Gruppen und haben eine abschreckende Wirkung auf eine freie und vielfältige Gesellschaft. Rechtsvorschriften, die eine wahllose Massenüberwachung zulassen, wurden von den Gerichten immer wieder wegen ihrer Unvereinbarkeit mit den Grundrechten für nichtig erklärt. Das Europäische Parlament wird dafür kämpfen müssen, dass dieses Verbot im AI-Gesetz umgesetzt wird!“

Breyer wies auch darauf hin, dass die meisten Europäer den Einsatz biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum ablehnen und dass über 200 zivilgesellschaftliche Organisationen, Aktivisten, Technikspezialisten und andere Experten ein weltweites Verbot „biometrischer Erkennungstechnologien, die eine massenhafte und diskriminierende Überwachung ermöglichen“ fordern.

Breyer wies zudem darauf hin, dass der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte ein „generelles Verbot des Einsatzes von KI zur automatischen Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen“ gefordert haben und dass sich das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen (UN) gegen den Einsatz biometrischer Erkennungstechnologien in öffentlichen Räumen ausgesprochen hat.

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