Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Einnahme von Chlordioxidlösung wird in Spanien als «ernsthafte Gesundheitsgefährdung» eingestuft

Spanien befindet sich fest im Würgegriff der Pharmaindustrie. Das zeigt sich nicht nur an der Skrupellosigkeit, mit der die Regierung die Bürger zu experimentellen Impfungen treibt, sondern auch an der Gnadenlosigkeit, mit der die Justiz alternative Heilmethoden unterdrückt.

So hat das Provinzgericht von Valladolid die von einem Amtsgericht erlassene einstweilige Verfügung gegen einen Vater bestätigt, der seine zwölfjährige Tochter mit Chlordioxid versorgt haben soll, um sie vor «Krankheitserregern» zu schützen. Auch sein Besuchsrecht wurde gestrichen.

Wie die Tageszeitung ABC informierte, sieht die Kammer «begründete Hinweise auf die mögliche Begehung eines Verbrechens gegen die körperliche Unversehrtheit gemäss Artikel 153 des Strafgesetzbuches».

Das Gericht sei der Ansicht, dass sich die Minderjährige in einer «objektiven Risikosituation» befinde, da der Vater die Kriterien der spanischen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) nicht akzeptiere, die den Konsum von Chlordioxidlösungen als eine «ernsthafte Gesundheitsgefährdung» einordne. Stattdessen argumentiere der Beklagte, dass deren Einnahme bei angemessener Dosierung ausgezeichnete Vorteile bringe, berichtete ABC.

Aus dem Bericht des Gerichtsmediziners gehe hervor, dass die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) «den Konsum von Chlordioxid und Natriumchlorit als ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko» darstelle. Natriumchlorit, das in wässriger Lösung zu Chlordioxid zerfällt, gelte in Spanien rechtlich nicht als legales Arzneimittel und könne schwere Gesundheitsschäden verursachen.

In der Ausschreibung für illegale Arzneimittel 5/10 vom 14. Mai 2010 sei die Rücknahme aller Exemplare dieses Produkts vom Markt angeordnet worden, da es keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür gebe, dass es zur Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 oder einer anderen Pathologie wirksam sei.

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