Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Er hatte 7 Identitäten: Somalier wegen Vergewaltigung Minderjähriger zu 6 Jahren Haft verurteilt

Der „Asylant“ verspürte nach eigener Aussage am 7. August am Bahnhof Langenzersdorf „das Gefühl, dass er sie vergewaltigen muss“. Zwischen zwei Autos verging sich der Afrikaner an der Minderjährigen und raubte in Folge ihr Geld und Mobiltelefon. Der Intensivtäter gab nicht nur ein falsches Alter an, sondern verfügte in mehreren europäischen Ländern über insgesamt sieben Identitäten. Der ORF, immer weniger für gesteigertes Interesse an Wahrheitsfindung bekannt, hielt fest, dass es bei seinen Taten „teilweise beim Versuch blieb“.

Zunächst berichtete die systemtreue Presse von einem „17-Jährigen“, der am Bahnhof in Langenzersdorf eine 14-Jährige vergewaltigt habe. „Zu sexuellen Handlungen gezwungen“, formulierte es damals der zwangsgebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ORF. Erstaunlicherweise wurde bereits damals die Herkunft des so genannten „Flüchtlings“, Somalia, offengelegt.

Ungewöhnlich rasch landete der Fall vor dem Richter, ungewöhnlich großes Interesse zeigte man am Landesgericht Korneuburg daran, das tatsächliche Alter der Person zu eruieren. Der Afrikaner war in sieben europäischen Ländern bekannt – mit unterschiedlichen Identitäten. Ob er auch in den anderen Ländern Straftaten beging und ob er überall Sozialleistungen bezog, wurde nicht veröffentlicht.

Altersbestimmung ergab: Volljährig

Die Initiative aus Korneuburg trug Früchte, das medizinische Gutachten zur Bestimmung des Alters ergab ein Mindestalter von 21 Jahren. Somit wurde nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandelt – mit einem Strafrahmen von 2 bis 10 Jahren Haft.

Vor Gericht soll der Täter herumgekaspert, gegrinst, und keinerlei Reue gezeigt haben. Zunächst habe er das Mädchen am Bahnhof gesehen und „wollte sie kennenlernen“. Zu diesem Zeitpunkt wäre er betrunken gewesen. Nachdem sie nicht mit ihm sprechen wollte, soll ihn ein Gefühl überkommen haben „dass er sie vergewaltigen müsse“. Das hat er dann auch vollzogen und im Anschluss noch durch die Entwendung von Geld und Telefon einen Raub verübt. Sein Opfer ließ er auf der Straße liegen – und machte sich munter zurück auf den Weg in sein Asylheim.

Sechs Jahre unbedingte Haft – eine Strafe mit Seltenheitscharakter

Die vom Gericht ausgesprochene Strafe würdigte nicht nur die vollzogene Vergewaltigung – DNS-Spuren des Somaliers fanden sich am Opfer und am Tatort – sondern auch Raub und ein Urkundendelikt. Sechs Jahre unbedingte Haft sind für durch Asylwerber begangene Straftaten eine Seltenheit – viel zu oft wunderten sich rechtstreue Bürger in der Vergangenheit über Urteilchen, die zur Bewährung ausgesprochen wurden. Laut ORF sei das Urteil – durch das Gericht bestätigt – rechtskräftig.

Bemerkenswert ist folgende Passage im ORF-Bericht:

Sein Tatsachengeständnis sowie der Umstand, dass er bisher unbescholten war, seien ihm mildernd angerechnet worden, hieß es seitens des Gerichts, ebenso, dass es teilweise beim Versuch blieb. Dass mehrere Delikte zusammenkommen und Gewalt gegenüber Minderjährigen ausgeübt wurde, wurde erschwerend gewertet.

Inwiefern man eine laut Urteil vollzogene Vergewaltigung „teilweise versuchen“ kann, erklärte der ORF nicht näher. Hier war der Redaktion die Verharmlosung wahrscheinlich wichtiger, als eine kritische Nachfrage.

Ob dem Opfer mit dem Urteil geholfen ist, ist fraglich. Sie muss den Rest ihres Lebens mit dieser schrecklichen Erfahrung weiterleben. Aktuell ist sie in Therapie. Von den 2.500 Euro Schmerzensgeld, welche der Afrikaner entrichten muss, wird sie davon nicht viel bezahlen können.

Ähnliche Nachrichten