Linke Parteien und Medien versuchen derzeit, die CDU/CSU zu erpressen, die SPD droht sogar offen mit Sabotage: Der gemeinsame Beschluss von AfD und CDU/CSU im EU-Parlament für eine saubere Remigrationsverordnung bringt das System in Wallung. EVP-Chef Manfred Weber hält dem vor der finalen Abstimmung am Donnerstag bislang stand.
Dass ohne die Brandmauer ein höheres Level an politischer Gestaltung möglich ist, zeigte sich unlängst im EU-Parlament. Durch einen gemeinsamen Beschluss im EU-Innenausschuss zwischen EVP, Patriots, ESN und EKR wurde der Grundstein für eine umfassende Remigrationsverordnung geschaffen. Der Entwurf wurde damit auch mit Stimmen von CDU/CSU und AfD ermöglicht.
CDU/CSU-Einknicken würde EVP zerschlagen
Unter dem Druck linker Parteien und Medien aus Deutschland soll die CDU/CSU nun auch auf europäischer Ebene zurückgepfiffen werden. Doch in keinem anderen EU-Land wird auf parteipolitische Befindlichkeiten in vergleichbarem Ausmaß Rücksicht genommen. Die sogenannte Brandmauer ist ein deutscher Sonderweg ohne Zukunftsperspektive.
Dass Manfred Weber auf verbale Manöver gegen die AfD zurückgreift (er bezeichnete sie als „toxische Partei“) und an der Remigrationsverordnung festhält, liegt vor allem an den europäischen CDU/CSU-Partnern. Ein Einknicken würde die CDU/CSU innerhalb der EVP beschädigen und die EVP-Gruppe vor die Frage der Spaltung stellen. Und damit auch die Führungsrolle der EVP in der EU in Gefahr bringen.
Bystron: Überfällige Maßnahmen zur Rückführung
Es sind überfällige Maßnahmen, die der Ausschuss dem Parlament zur Abstimmung vorlegen will. AfD-EU-Politiker Petr Bystron bezeichnet in einem Interview mit dem Deutschlandkurier die geplante Verordnung als Durchbruch, da sie zentrale Forderungen seiner Partei aufgreife:
Dazu gehörten Rückführungszentren, konsequente Altersfeststellungen etwa durch Handwurzelscreenings sowie umfassende Herkunftsanalysen, einschließlich der Auswertung von Smartphone-Daten. Zudem fordert er Sanktionen gegen Staaten, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen. Ziel sei es, Asylverfahren an die EU-Außengrenzen zu verlagern und innerhalb von maximal zwölf Wochen abzuschließen.
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