Um beim Thema “Klima” wirklich mitreden zu können, wird es nicht reichen, pauschal alle Auswüchse, welche via Politik auf uns hereinprasseln, abzulehnen. Man muss sich zunächst die gesetzlichen Grundlagen ansehen: Was hat die EU über unseren Kopf hinweg beschlossen, was davon ist in Österreich bereits gültig und muss umgesetzt werden. Nachdem die Agenda durch Gleichschaltung der Systemmedien perfekt orchestriert ist, gibt es auch keine (laut vernehmbare) Widerrede.
Ein Beitrag von Dr. Martin Steiner
In diesem Artikel und Video beschäftigen Dr. Pauer und ich uns mit den aktuellen klimarelevanten EU Richtlinien und Verordnungen, die uns alle schon betreffen bzw uns demnächst betreffen werden.
Vorab – was ist eine EU-Verordnung?
- EU Verordnungen haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.
Was sind EU Richtlinien?
- EU Richtlinien sind Teil des Sekundärrechts der EU. Sie werden daher von den Organen der EU auf der Grundlage der Verträge angenommen. Anschließend werden sie von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt.
- Richtlinien unterscheiden sich jedoch wie folgt von Verordnungen oder Beschlüssen:
Im Gegensatz zu Verordnungen, die unmittelbar nach Inkrafttreten in den Mitgliedstaaten gelten, sind Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen zunächst von einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. - Anders als Beschlüsse haben Richtlinien allgemeine Geltung.
Seit 2021 ist eine Flut von neuen Richtlinien und Verordnungen entstanden – auf der Ebene der EU:
VERORDNUNG (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 („Europäisches Klimagesetz“)
Die Begründungen für diese Verordnung (European climate law) sind:
- Der Klimawandel sei eine „existenzielle Bedrohung“!
- „Es ist notwendig, die durch den Klimawandel verursachten wachsenden Bedrohungen für die Gesundheit, wie etwa häufigere und stärkere Hitzewellen, Waldbrände und Überschwemmungen, Bedrohungen für die Lebensmittel- und Wassersicherheit und die Ernährungssicherheit sowie die Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten, anzugehen.“
Diese Begründung der EU für das Erlassen der Verordnung entzieht sich jedem Realitäts-Check. Denn, es gibt keine Zunahme von Extremwetterereignissen, die Zahlen von Toten durch Extremwetter und Infektionskrankheiten sinken seit 100 Jahren!
Somit wäre eigentlich dieser „Verordnung 2021/1119 die Basis entzogen. Doch das CO2-bedingte Klimakatastrophen-Narrativ wird aufrecht erhalten – leider steht niemand für die Menschen in der EU auf.
Die Pläne bis zum Jahr 2050
Damit steht am Plan für alle EU Länder: „Klimaneutralität“ & Netto Null bis 2050. Das bedeutet:
- Es sollen bis 2050 nur mehr so viele „Treibhausgase“ emittiert werden, wie auch gebunden werden (Emissionen/Jahr = Bindung/Jahr)
- Emissionen: vor allem CO2 aus der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle; aber auch Methan, Lachgas und fluorierte Gase (CO2 Äquivalente)
- Bindung von CO2: durch wachsende Wälder, Technologien der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS)
- Konsequenz: Grob 90% weniger fossile Energieträger bis 2050
Für die EU Staaten: VERORDNUNG (EU) 2023/857 vom 19. April 2023 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Nationale Reduktionsziele (2005 bis 2030)
- Umsetzung ist verpflichtend für Staaten
- Reduktionsziele wurden im April 2023 nochmals deutlich verschärft
- Betrifft NICHT die EH-Betriebe (EH = Emissionshandel)
„Alte Reduktionsziele“ links vs. “aktuell gültige Reduktionsziele” rechts.
Wie man aus dieser Tabelle ersehen sind die Reduktionsziele 2021 nochmals deutlich angehoben worden. Somit entsteht eine Gefahr/Situation/Realität der Abwanderung von Industrie und Gewerbe:
Was macht die EU dagegen?
- Für Sektoren, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder ohne Emissionshandel besteht, ist weiterhin eine 100 %ige Gratiszuteilung von Emissionsrechten vorgesehen.
- CBAM – Cross border adjustment mechanism: CO2 Steuer auf importierte Güter (zB Stahl aus China)
Ausblick und Einschätzung der Autoren:
- Unrealistische Vorgaben der EU
- Viele EU Staaten werden das schlicht und ergreifend nicht umsetzen
- Massiver Druck der EU Bürokratie auf die Nationalstaaten
- In der EU leben ca. 5% der Weltbevölkerung – anders gesagt: 95% der Menschen machen da nicht mit
- Risiko: zu großer Fokus auf CO2 führt dazu, dass sinnvolle Maßnahmen des Umweltschutzes nicht umgesetzt werden
Vorschau auf die RICHTLINIE (EU) 2022/2464,
Diese Richtlinie vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (=CSRD) betrifft neben den Großen Firmen/Konzernen auch sehr viele KMU’s , doch dazu demnächst mehr! Dieser Themenkreis wird im nächsten Artikel/Video V41 dargelegt -> EU „Klimapolitik“ mit dem Vorschlaghammer – Teil2 – die EU Unternehmen.