Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EuGH macht Abschiebungen praktisch unmöglich: Politisierung der Justiz wird zur Gefahr für den Staat!

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Werden wir bald fast nur noch von linksgrünen Richtern regiert? Die Frage muss zwingend gestellt werden! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Latte für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern in sichere Herkunftsländer noch einmal drastisch höher gelegt. Die von der Merz-Regierung versprochene „Migrationswende“ dürfte damit in noch weitere Ferne rücken als ohnehin schon.

Das aktuelle EuGH-Urteil schließt sich nahtlos an einen anderen Richterspruch an: Erst vor gut einer Woche hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein „Gutachten“ vorgelegt, demzufolge Staaten völkerrechtlich verpflichtet sein sollen, Treibhausgas-Emissionen zu begrenzen und den Klimawandel zu bekämpfen. Der IGH ist das höchste UN-Gericht.

Es waren innerhalb weniger Tage zwei Urteile, die auf erschreckende Weise deutlich gemacht haben, dass nationales Recht immer weniger wert ist, dass (scheinbar) souveräne Nationalstaaten von EU- und UN-Gerichten wie ein Tanzbär am Nasenring durch die Manege geführt werden. Linksgrün-woke Richter – ob in Luxemburg, Den Haag oder zunehmend auch an höchsten deutschen Gerichten – bestimmen, wo’s politisch längs geht. Das war während der Corona-Hysterie so und setzt sich heute fort in der Migrationspolitik sowie beim Klimaschwindel.

Wenn Gerichte Politik machen

Der Glaube, dass die Judikative in einem Rechtsstaat ausschließlich der Rechtsprechung auf Grundlage der Anwendung und Auslegung geltender Gesetze dient (dienen soll), ist naives Wunschdenken.

Fakt ist: Die Politisierung der Justiz sowohl auf internationaler Ebene (EU, UNO) wie auch auf nationaler Ebene (Bundesverfassungsgericht, Landesverfassungsgerichte) hebelt die im Grundgesetz festgeschriebene Gewaltenteilung schleichend aus. Der Parteienstreit um die linksextremen SPD-Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, zeugt davon.

Sonderfall EuGH

Eine Sonderrolle spielt zunehmend der Europäische Gerichtshof (EuGH), den auch deutsche Gerichte gerne anrufen. Die Richter in Luxemburg fällen laut Eigendarstellung „Urteile“, die angeblich auch in Deutschland zwingend angewandt werden müssen – so wie jetzt beim Urteil bezüglich der Anforderungen an sichere Herkunftsländer (der Deutschland-Kurier berichtete).

Dabei ist allein schon die Bezeichnung „Europäischer Gerichtshof“ ein anmaßender Etikettenschwindel. Denn es handelt sich um ein Gebilde, das von den „EU“-Vertragsstaaten geschaffen wurde, mithin nicht um ein Gericht „Europas“.

Kungelei zwischen Ampel und höchsten Gerichten

Auf nationaler Ebene zeigt der aktuelle Parteienstreit um die drei neu zu besetzenden Richterstellen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einmal mehr, dass die angebliche Unabhängigkeit der Justiz, wie sie Artikel 97 des Grundgesetzes festschreibt, reine Illusion ist.

Dazu eine interessante Zahl: Mehr als 40 Mal trafen sich Mitglieder der Ampel-Regierung allein bis zum Frühjahr 2024 mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts und oberster Gerichte wie dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesfinanzhof. Dazu kamen zahlreiche Telefonate oder Mails, um sich auszutauschen. Das geht aus der vor gut einem Jahr veröffentlichten Antwort der Ex-Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Verfassungsrechtler schlägt Alarm

Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) befürchtet denn auch „eine Nähe und eine Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit.“ Er warnte deshalb schon vor einem Jahr: „Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn die Richter völlig unabhängig arbeiten können. Einflüsse der Regierung auf die Gerichte bedrohen die richterliche Unabhängigkeit. Regelmäßige Kontakte schaffen Nähe und gegenseitiges Verständnis. Das macht es für Richter schwierig, die Regierung dann unparteiisch und objektiv zu kontrollieren.“

Insoweit lassen die Fälle Brosius-Gersdorf und Kaufhold das Allerschlimmste befürchten!

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