Am morgigen Dienstag geht der Prozess gegen den Journalisten und Report24-Herausgeber Florian Machl in die zweite Instanz: Den vorangegangenen glatten Freispruch scheint Bundespräsident Van der Bellen nicht auf sich sitzen lassen zu können. „Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierendes Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit”, kommentiert FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert Van der Bellen eindringlich dazu auf, den Berufungsprozess platzen zu lassen.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der FPÖ:
FPÖ – Fürst/Hafenecker: Van der Bellen muss persönliche Journalisten-Verfolgung umgehend einstellen
Trotz glattem Freispruch für Florian Machl ging die vom Bundespräsidenten ermächtigte Staatsanwaltschaft in Berufung
Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, steht in Linz zum zweiten Mal der Journalist und Herausgeber des freien Mediums „Report24“, Florian Machl vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein gegen einen glatten Freispruch wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede zu Lasten des Bundespräsidenten. Machl warf Van der Bellen vor, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen. Die Strafverfolgung kam nur aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Bundespräsidenten zustande.
Heftige Kritik an dem Vorgehen des Bundespräsidenten, aber auch der einem grün besetzten Ministerium weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft übten FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst und FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierenden Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit. Aus dem geschützten Umfeld der Hofburg heraus hier mit SLAPP-Klagen zu agieren, ist eines Bundespräsidenten unwürdig“, so Susanne Fürst.
Hafenecker fordert ein Ende des bizarren Schauspiels: „Ich verlange vom Bundespräsidenten, dass er die Ermächtigung noch heute widerruft und den Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz dadurch platzen lässt. Alles andere ist eines Staatsoberhaupts völlig unwürdig.“
Aufgrund des insbesondere von Van der Bellen in großem Stil, jedoch selektiv und damit willkürlich eingesetzten Sonderverfolgungsrechts nach § 117 StGB verlange die FPÖ die Abschaffung dieses antiquierten „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, wie Fürst und Hafenecker betonten.