Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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FPÖ fordert von Van der Bellen sofortige Einstellung seiner “persönlichen Journalisten-Verfolgung”

Am morgigen Dienstag geht der Prozess gegen den Journalisten und Report24-Herausgeber Florian Machl in die zweite Instanz: Den vorangegangenen glatten Freispruch scheint Bundespräsident Van der Bellen nicht auf sich sitzen lassen zu können. „Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierendes Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit”, kommentiert FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert Van der Bellen eindringlich dazu auf, den Berufungsprozess platzen zu lassen.

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der FPÖ:

FPÖ – Fürst/Hafenecker: Van der Bellen muss persönliche Journalisten-Verfolgung umgehend einstellen

Trotz glattem Freispruch für Florian Machl ging die vom Bundespräsidenten ermächtigte Staatsanwaltschaft in Berufung

Wien (OTS) – Morgen, Dienstag, steht in Linz zum zweiten Mal der Journalist und Herausgeber des freien Mediums „Report24“, Florian Machl vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein gegen einen glatten Freispruch wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede zu Lasten des Bundespräsidenten. Machl warf Van der Bellen vor, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen. Die Strafverfolgung kam nur aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Bundespräsidenten zustande.

Heftige Kritik an dem Vorgehen des Bundespräsidenten, aber auch der einem grün besetzten Ministerium weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft übten FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst und FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierenden Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit. Aus dem geschützten Umfeld der Hofburg heraus hier mit SLAPP-Klagen zu agieren, ist eines Bundespräsidenten unwürdig“, so Susanne Fürst.

Hafenecker fordert ein Ende des bizarren Schauspiels: „Ich verlange vom Bundespräsidenten, dass er die Ermächtigung noch heute widerruft und den Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz dadurch platzen lässt. Alles andere ist eines Staatsoberhaupts völlig unwürdig.“

Aufgrund des insbesondere von Van der Bellen in großem Stil, jedoch selektiv und damit willkürlich eingesetzten Sonderverfolgungsrechts nach § 117 StGB verlange die FPÖ die Abschaffung dieses antiquierten „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, wie Fürst und Hafenecker betonten.

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