Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Französischer Gesetzesentwurf würde es den Strafverfolgungsbehörden erlauben, Mikrofone bei der Überwachung von Verdächtigen ferngesteuert einzuschalten

Die französischen Senatoren haben grünes Licht für einen polarisierenden Teil des Justizgesetzes gegeben, der es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, heimlich Mikrofone und Kameras auf den Geräten von Verdächtigen einzuschalten. Dies ebnet auch den Weg für einen schnellen Zugriff auf Geolokalisierungsdaten zur Verfolgung von Personen, gegen die ermittelt wird.

Wie das funktioniert: Die Regierung rechtfertigt diesen Schritt als ein Instrument, das speziell im Rahmen des Gesetzentwurfs „Keeper of the Seals“ eingesetzt wird. Damit sollen Bild- und Tonaufnahmen von Personen erfasst werden, die mit Terrorismus, organisiertem Verbrechen oder Straftaten in Verbindung gebracht werden.

Die Gegenwehr: Die Verfechter der bürgerlichen Freiheiten halten sich mit ihrer Kritik nicht zurück. Sie warnen davor, dass die Bestimmung jedes Gerät in einen Petzer verwandeln könnte. Die Beobachtungsstelle für digitale Freiheiten nimmt kein Blatt vor den Mund und spricht von einem „Sicherheits-Overkill“.

Schleichende Überwachung: La Quadrature du Net zeigt sich besorgt darüber, wie weitreichend diese Bestimmung sein könnte. Die Gruppe warnt, dass nicht nur Telefone und Computer, sondern auch Babyphone und Fernseher zu Datensammelstellen für die Strafverfolgung werden könnten.

Juristische Adler sind verärgert: Die Pariser Anwaltskammer, ein Gremium, das Rechtsanwälte vertritt, ist in Aufruhr. Sie beklagen, dass die Regierung sie bei der Ausarbeitung des Entwurfs im Regen stehen ließ. „Diese neue Möglichkeit, jedes elektronische Gerät aus der Ferne zu aktivieren, stellt eine besonders schwerwiegende Verletzung des Schutzes der Privatsphäre dar, die nicht durch den Schutz der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden kann“, so die Pariser Anwaltskammer. Die Pariser Anwaltskammer läutet auch die Alarmglocken wegen des unklaren Schutzes der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant und bezeichnet dies als „unzulässige Verletzung des Berufsgeheimnisses und der Rechte der Verteidigung“.

Noch im Spiel: Dies ist nicht in Stein gemeißelt. Die Bestimmung könnte noch überarbeitet werden und muss von der Nationalversammlung genehmigt werden, um in Kraft zu treten.

Die Verteidigung der Regierung: Justizminister Eric Dupond-Moretti meint, es bestehe kein Grund zur Panik. Er versichert, dass angemessene Schranken errichtet werden, um Missbrauch zu verhindern. Ein Hauptmerkmal? Jedes Überwachungsangebot im Rahmen dieser Bestimmung muss von einem Richter genehmigt werden.

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