In Bremen darf ein Polizeianwärter nach erfolgreicher Klage nun seinen Turban im Dienst tragen: Das Verwaltungsgericht hat seinem Eilantrag stattgegeben. Auch im Kontakt mit den Bürgern darf er jetzt mit dem religiösen Symbol auftreten.
Der Mann gehört der Sikh-Religion an und studiert “Polizeivollzugsdienst” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen. Im Rahmen der Praxisphase hatte sein Vorgesetzter ihm untersagt, den Turban (Dastar) bei Tätigkeiten mit Außenwirkung zu tragen – insbesondere bei Einsätzen mit Bürgerkontakt.
Der Sikh sah das nicht ein, woraufhin man ihn in den Innendienst versetzte. Dagegen reichte er Klage ein, weil er sich in seiner Religions- und Berufsfreiheit verletzt sah: Für einen solch tiefgreifenden Grundrechtseingriff, mit dem ihm notwendige praktische Ausbildungsinhalte vorenthalten blieben, fehle es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, so die Argumentation. Und tatsächlich: Das VG Bremen folgte dieser Ansicht.
Dem Gericht zufolge hätte das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei gestützt werden dürfen. Diese habe ihre Rechtsgrundlage im Bremischen Beamtengesetz, wo keine Details über das äußere Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug erwähnt werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung sei bisher nicht erlassen worden. (Brauchte man in weniger bunten Zeiten ja auch noch nicht, wie man hinzufügen könnte.)
Die Gerichtsentscheidung gilt nun so lange, bis in dem laufenden Klageverfahren möglicherweise doch noch eine andere Entscheidung getroffen wird. Aus der CDU-Bürgerschaftsfraktion werden Rufe laut, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage unverzüglich geschaffen werden müsse: “Unsere Polizei muss neutral auftreten – gerade im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen”, kommentierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marco Lübke. Die Menschen in Bremen müssten darauf vertrauen können, dass die Polizei neutral, unabhängig und unparteiisch handelt. Religiöse Symbole seien damit nicht vereinbar.
Bei der Wahl zur Stadtbürgerschaft 2023 wählten die Bremer mit 29,8 Prozent die SPD an die Spitze. Es folgten die CDU mit 26,2 Prozent, die Grünen mit 11,9 und die Linke mit 10,9. Mit nur 9,4 Prozent wurden die “BIW” (Bürger in Wut, inzwischen im Bündnis Deutschland aufgegangen) gewählt. Die Bremer bekommen also im Grunde genau das, wofür sie sich bei der Wahl entschieden haben. Hoffentlich erfreuen sie sich daran …

