Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gerichtsentscheidung in Bremen: Polizist darf mit Turban auf Streife gehen

In Bremen darf ein Polizeianwärter nach erfolgreicher Klage nun seinen Turban im Dienst tragen: Das Verwaltungsgericht hat seinem Eilantrag stattgegeben. Auch im Kontakt mit den Bürgern darf er jetzt mit dem religiösen Symbol auftreten.

Der Mann gehört der Sikh-Religion an und studiert “Polizeivollzugsdienst” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen. Im Rahmen der Praxisphase hatte sein Vorgesetzter ihm untersagt, den Turban (Dastar) bei Tätigkeiten mit Außenwirkung zu tragen – insbesondere bei Einsätzen mit Bürgerkontakt.

Der Sikh sah das nicht ein, woraufhin man ihn in den Innendienst versetzte. Dagegen reichte er Klage ein, weil er sich in seiner Religions- und Berufsfreiheit verletzt sah: Für einen solch tiefgreifenden Grundrechtseingriff, mit dem ihm notwendige praktische Ausbildungsinhalte vorenthalten blieben, fehle es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, so die Argumentation. Und tatsächlich: Das VG Bremen folgte dieser Ansicht.

Dem Gericht zufolge hätte das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei gestützt werden dürfen. Diese habe ihre Rechtsgrundlage im Bremischen Beamtengesetz, wo keine Details über das äußere Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug erwähnt werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung sei bisher nicht erlassen worden. (Brauchte man in weniger bunten Zeiten ja auch noch nicht, wie man hinzufügen könnte.)

Die Gerichtsentscheidung gilt nun so lange, bis in dem laufenden Klageverfahren möglicherweise doch noch eine andere Entscheidung getroffen wird. Aus der CDU-Bürgerschaftsfraktion werden Rufe laut, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage unverzüglich geschaffen werden müsse: “Unsere Polizei muss neutral auftreten – gerade im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen”, kommentierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marco Lübke. Die Menschen in Bremen müssten darauf vertrauen können, dass die Polizei neutral, unabhängig und unparteiisch handelt. Religiöse Symbole seien damit nicht vereinbar.

Bei der Wahl zur Stadtbürgerschaft 2023 wählten die Bremer mit 29,8 Prozent die SPD an die Spitze. Es folgten die CDU mit 26,2 Prozent, die Grünen mit 11,9 und die Linke mit 10,9. Mit nur 9,4 Prozent wurden die “BIW” (Bürger in Wut, inzwischen im Bündnis Deutschland aufgegangen) gewählt. Die Bremer bekommen also im Grunde genau das, wofür sie sich bei der Wahl entschieden haben. Hoffentlich erfreuen sie sich daran …

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