Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gesichert konstruiert? Brandenburgs Innenminister und sein Geheimdienst gegen die AfD

Im politischen Kampf gegen die Alternative für Deutschland ist den Linken offensichtlich jedes Propagandamittel recht. Substanz? Fehlanzeige. Nur Unterstellungen und an den Haaren herbeigezogene Pseudoargumente.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Es ist wieder einmal Zeit für ein Lehrstück aus dem Handbuch politisch motivierter Verfassungsschützer: Wenn die Realität nicht zu den gewünschten Schlagzeilen passt, muss eben ein “Gutachten” her, das die passende Erzählung liefert und die linkslinken Narrative bedient. Brandenburgs Innenminister René Wilke – der mit 16 schon der PDS, der SED-Nachfolgepartei beitrat – will dieser Tage ein 150-Seiten-Machwerk präsentieren, das der AfD-Landespartei eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ unterstellt. Das Papier ist bereits geleakt, und es strotzt vor hanebüchenen Pseudoargumenten.

Interessant ist vor allem der zeitliche Ablauf: Ende Juli zog die AfD ihren Eilantrag gegen die Einstufung zurück – ein taktischer Schachzug, um den Geheimdienst aus der Deckung zu locken. Der Hauptprozess läuft weiter, aber ohne das vorläufige Verfahren hat die Landesregierung nun keinen Vorwand mehr, ihre angeblichen “Erkenntnisse” unter Verschluss zu halten. AfD-Landeschef René Springer forderte laut dem Deutschlandkurier folgerichtig, dass Innenminister Wilke endlich Farbe bekennt. Wer Opposition im Mantel des Rechts bekämpft, sollte sich zumindest den Anschein geben, offen zu agieren.

Doch kaum liegt das Gutachten inoffiziell vor, offenbart sich die Banalität der Beweisführung. Hauptanklagepunkt: Die AfD habe sich seit 2020 “radikalisiert”, was der Geheimdienst daran festmacht, dass das Wahlprogramm 2024 keine wohlwollenden Formulierungen mehr gegenüber integrationswilligen Migranten enthalte. Stattdessen wird vermehrt von “integrationsunwilligen Menschen aus inkompatiblen Kulturen” gesprochen. Skandal! Dass Altkanzler Helmut Schmidt denselben Gedanken schon vor Jahrzehnten äußerte, stört die Schlapphüte offenbar nicht.

Auch beim Thema “rechtsextremistisches Vorfeld” zeigt sich die Willkür in Reinkultur: Definieren darf der Geheimdienst selbst, wen er dazu zählt. Dass ausgerechnet ein ehemaliges Linkspartei-Mitglied heute die Deutungshoheit darüber hat, wer als verfassungsfeindlich gilt, ist dabei nur die Kirsche auf der Torte. Man stelle sich vor, ein früherer NPD-Mann würde in Brandenburg über die “Linksextremismus”-Definition entscheiden…

Wie beim Bundesverfassungsschutz auch, ist ein Großteil des Papiers reine Begriffsakrobatik. Der Ausdruck “kulturfremd” wird als Beleg für eine pauschale Ablehnung islamischer Migranten gewertet. “Integrationsunwillig” soll fast schon ein verfassungsfeindlicher Kampfbegriff sein. Und das, obwohl die Realität in vielen Städten tagtäglich genau das zeigt. Den Vogel schießt das Gutachten mit der Aufzählung von angeblich “konfrontativer Begriffe” ab: “Altparteien”, “System”, “Parteienkartell”. Selbst die Autoren müssen zugeben, dass diese Worte nicht verfassungsschutzrelevant sind. Trotzdem finden sie Eingang ins Gutachten – vermutlich, um es optisch zu strecken und damit irgendwie den Anschein einer erdrückenden Beweislage zu erzeugen.

Und dann wäre da noch die “Remigration”. Selbst der Verfassungsschutz muss einräumen, dass der Begriff nicht definiert ist und sowohl legale als auch problematische Inhalte umfassen kann. Mit anderen Worten: Man kann es so oder so auslegen, je nachdem, wen man gerade treffen möchte. Dass der Staat hier die schwammigste aller Definitionen als Waffe gegen eine unliebsame Partei nutzt, spricht Bände über den Zustand der politischen Kultur in Brandenburg.

Im Ergebnis zeigt das “Gutachten” vor allem eines: Die juristische Begründung für die AfD-Einstufung ist ein Kartenhaus, das nur so lange steht, wie man die öffentliche Debatte kontrollieren kann. Sobald die Argumente ans Tageslicht geraten, zerfallen sie unter ihrem eigenen Gewicht. Wer heute mit politisch gefärbten Gutachten die Opposition bekämpft, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter erodiert. Brandenburg liefert damit ein weiteres Beispiel dafür, wie man den Verfassungsschutz als politische Keule missbraucht, ohne irgendetwas mit Substanz vorzuweisen.

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