Horst D. Deckert

Grüne Hygiene-Diktatur und Apartheid

Am 21. April 2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Ermächtigungsgesetz mit den Stimmen der sogenannten christlichen Parteien und der sogenannten sozialdemokratischen Partei durchgewunken, was in zweierlei Hinsicht den Übergang in die dauerhafte Diktatur bewirkt.

Erstens ist nunmehr der Föderalismus ausgehebelt, was die permanenten Notverordnungen betrifft: Die Bundesregierung kann in allen Belangen, die mit der angeblichen Notlage zu tun haben, durchregieren. „Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet“ (Justus Lex (Pseudonym): Mein Urteil über die Totengräber des Grundgesetzes).

Zweitens ist die Willkür und der Betrug mit der Inzidenzwertkopplung bleiern in Gesetzesform gegossen, so daß ein Verwaltungsgericht kaum etwas gegen die automatisch verordneten Maßnahmen ausrichten kann. Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, sagte dazu: „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat.“

Grün ist nicht die Farbe der Hoffnung

– sondern die Farbe der Angst – so sprach Matthias Heitmann. Die Grünen haben sich bei jener historischen Abstimmung enthalten – aber nicht aus Angst vor einer definitiven Entscheidung oder weil sie manche der implementierten Grundgesetzverletzungen nicht so ganz billigen mochten, nein – weil ihnen die Bundesnotbremse nicht radikal genug war. Sie hätten mit ihrer Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt z.B. die verfassungswidrigen Ausgangssperren schon ab Inzidenzwert 50 und noch lieber ab 35 gesehen. Eigentlich möchte man in jenen Kreisen eine kaum verhohlene No-CoViD-Politik durchsetzen. Und allenthalben soll die Testpflicht gelten: am Arbeitsplatz, in der Kita und in der Schule sowieso ohne Einschränkung.

Dieser Radikalismus der Grünen und der antiwissenschaftliche Tunnelblick, der schon in der Klimafrage herausstach, verstören nachhaltig.

„Ende März legte der Bundesvorstand der Grünen seinen Programmentwurf zur Bundestagswahl vor. Von besonderem Interesse sind die Teile, in denen sich die Grünen außenpolitisch positionieren. Hier lässt sich die inzwischen durchweg neokonservative Grundhaltung grüner Außenpolitik ablesen. […] Der Programmentwurf atmet in seinen außenpolitischen Teilen den Geist einer dunklen Vergangenheit. Er wurzelt in einem Überlegenheitsgefühl und wertet andere Länder, Kulturen und Regionen ab, insbesondere dann, wenn sie sich dem transatlantischen Führungsanspruch verweigern“,

schrieb Gert Ewen Ungar. Und sein Resumé lautet:

“Grüne Politik ist neoimperial, neokolonial, aggressiv und konfrontativ. Die Grünen behaupten in allen politischen Bereichen eine Überlegenheit, an der sich die Welt auszurichten hat“.

Diese Illiberalität und die ideologische Borniertheit der Grünen hat in der Vergangenheit viele liberale Geister abgestoßen. In innenpolitischer Hinsicht unterscheidet sich die Ideologie der Grünen nur wenig von der der Linkspartei, die zu einer „neoliberalen, ökolibertären Hipsterpartei“ geworden ist. Daran ändert auch das Feigenblatt ‘Sahra Wagenknecht’ mit ihrem neuesten Buch nichts. Die wenigen Kräfte bei den Grünen sowie in der Linkspartei und SPD, die noch eine wirklich linke Politik mit Umwelt- und Gesundheitspolitik verbinden wollen, sind mehr und mehr am Verschwinden, da die innerparteiliche Ausgrenzung massiv ist.

Besonders heftig werden die Abweichler von der offiziellen Corona-Politik in diesen Parteien ausgegrenzt und diffamiert. Man muß sich da fragen, wie es Jan Müller zu beantworten sucht: „Warum haben sich die linken, eigentlich links-neoliberalen Milieus und ihre Parteien SPD, Grüne und Linke als besonders empfänglich für die Corona-Propaganda erwiesen?“

Alle drei Parteien vertreten mehrheitlich – mit unterschiedlicher Vehemenz – die Ideologie des progressiven Neoliberalismus, wie ihn die Feministin Nancy Fraser skizziert hat. Die abstoßenden Merkmale dieser Spielart des Neoliberalismus sind die Political Correctness, Cancel Culture und Gender & Diversity, allesamt ursprüngliche Direktimporte aus den U.S.A. Mit der Identitätspolitik nahm die Entsolidarisierung ihren Anfang, die jetzt im totalitären Hygienismus ihre absolute und brutal asoziale Steigerung erlebt.

Der neoliberale Gegenpol zur progressiven Form ist der regressive (oder reaktionäre) Neoliberalismus, wie er von der AfD und Teilen der CSU vertreten wird. Natürlich ist die reaktionäre Form keine wünschenswerte Alternative und war es auch nicht in den USA. Der reaktionäre Neoliberalismus stellt eigentlich keine reale Gefahr derzeit dar, weil er sich zu rückwärtsgewandt nur an der Disziplinargesellschaft orientiert und sich nicht auch wie ein Pilzgeflecht in die globale Kontrollgesellschaft vernetzt, der ein viel effektiveres Unterdrückungspotential eigen ist.

„Überwachung bildet die Voraussetzung für biopolitische ‘Verbesserungen’ und ‘Gefahrenabwehr’. Die Kontrolle erfolgt vielschichtig: durch ‘Experten’, durch amtliche und polizeiliche Kontrollagenten, durch digitale Überwachung und nicht zuletzt auch in Form der Selbstkontrolle. Kontrollinstrumente sind Tests und symbolische Zeichen wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Maske. […] Die biopolitische Kontrollgesellschaft zeigt sich nicht immer in Reinform. In Deutschland – aber nicht nur hier – ist sie infiziert und durchsetzt mit obrigkeitsstaatlichen, autoritären und faschistoiden Spurenelementen“,

schrieb Rudolph Bauer im Januar 2021.

Eine grüne Diktatur erweist sich mit ihrer Ideologie des Hygienismus smarter als etwa eine Militärdiktatur, weil sie sich geschmeidiger in die Köpfe der Bevölkerung einpflanzen läßt. Man rekrutiert die glühenden Anhänger der Hygiene-Diktatur, um das Leben der Anderen in Ausgrenzung so schwer wie möglich zu gestalten: eine Apartheid wird durch die Regierungsbeschlüsse errichtet, aber erst von einer Mehrheit der Bürger aktiv gelebt und zementiert.

Ethik der Apartheid

Wenn schon Apartheid, dann muß sie offiziell ethisch sauber daherkommen. Dafür haben wir in Deutschland den Ethikrat, der der Bundesregierung Schützenhilfe gibt, wenn zukünftig Minderheiten in die Apartheid geschickt werden. Denn für die Öffentlichkeit braucht es Argumentierungshilfen, warum Apartheid keine Apartheid ist, sondern ethisch gerecht ist. Die Bundesregierung hat schon mal mit ihrem Eckpunktepapier vorgearbeitet: „Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht vor, dass es für vollständig Geimpfte ebenso wie für Genesene Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen geben soll. Dabei gehe es nicht um das Einräumen von Sonderrechten, sondern »um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

Das mit dem „genesen“ ist sowieso Humbug, weil nach Sprechweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) jeder Mensch, der mal einen positiven PCR-Test hatte und danach einen negativen (alles innerhalb eines Zeitfensters von einem halben Jahr), schon als „genesen“ gilt, obwohl er niemals krank gewesen sein muß. Das Phantom der „asymptomatischen Infektionskrankheit“ ist in Wirklichkeit die frühzeitige Abwehr des Virus durch die T-Zellen des Immunsystem, das gerade die Erkrankung verhindert.

Und natürlich sind es keine Sonderrechte, wenn Grundrechte wieder bestehen sollen. Unter dem Vorwand, unsere Gesundheit schützen zu wollen, sind uns in den vergangenen vierzehn Monaten das Versammlungsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Reisefreiheit genommen worden. „Wer ernsthaft darüber nachdenkt, zuzulassen, dass die Obrigkeit die früheren Grundrechte nun nach neuen Kriterien bestimmten Gruppen zuteilt und anderen verweigert, der verabschiedet sich von einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und vom Grundgesetz“ (Peter Grimm).

Die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ bestand in Deutschland (und auch weder in Österreich noch in der Schweiz) zu keiner Zeit, denn die Intensivstationen hatten laut DIVI-Register nie eine volle Auslastung und inzwischen werden immer weniger Intensivbetten ausgewiesen (Sterbefälle 11 % unter Durchschnitt und Abbau von Intensivbetten größer als Rekordwert an Corona-Intensivpatienten). Dennoch wurde die angebliche Notlage durch den Bundestag immer weiter verlängert, auch über den Sommer 2020 hinweg, wo es in Europa gar kein erhöhtes Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 gab.

Die Pandemie werde erst dann unter Kontrolle sein, wenn dies in allen Teilen der Welt der Fall sein wird, meint der RKI-Chef Wieler – ganz im Sinne der Kanzlerin. Immer wenn eine Welle als epidemisches Geschehen in Europa saisonal zu Ende geht, wird die Pandemie-Keule mit Verweis auf andere Klimazonen geschwungen: „Wir werden bis Ende 2022 voll in der Pandemie stecken“. Das ist nicht wahr.

DieVorsitzende Alena Michaela Buyx des Ethikrats hat jedoch ganz andere Vorstellungen: „Wenn die dritte Welle »hoffentlich bald« vorbei sei, »wäre eine zukünftige Gleichstellung von Getesteten, Geimpften und gegebenenfalls auch Genesenen etwa beim Zugang zu Restaurants oder Geschäften aus ethischer Sicht unproblematisch«.“ Wer also einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen kann, soll gleichgestellt werden mit einem Geimpften. Das sei gerecht und ethisch fundiert.

So, und was ist mit den Ungeimpften, „Ungenesenen“ und Ungetesteten? Die bleiben draußen vor der Tür? Dabei hat sich die Medizinethikerin jedoch verspahnt: Das mit dem Schnelltesten geht bundesweit wohl nicht durch. Denn laut der deutschen Kanzlerin ist die Sicherheit der Impfung viel robuster als die Sicherheit von Tests. Mit Tests meint sie hier natürlich die Antigenschnelltests.

Ach ja, aber wozu sind denn die Schnelltests dutzend millionenfach gut, wenn sie so unsicher sind? Ihr derzeit exzessiver erzwungener Einsatz dient offenbar nur als Präludium zur Pflichtimpfung: „Geimpfte könnten in Deutschland schon bald wieder mehr Freiheiten bekommen“ (Spiegel). Im Eckpunktepapier heißt es wörtlich: “Es ist nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete.” Und was soll das mit den Grundrechten zu tun haben?

Steht im Grundgesetz ein Passus, daß der Gebrauch dieser Rechte vom Impfstatus abhängt? Wäre das die Idee der Gründungsväter unseres Grundgesetzes gewesen? Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald befand kürzlich: „Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen bestehe ein „sachliches Differenzierungskriterium“, das gemäß dem Gesetz ungleiche Behandlung ermögliche, sagte der Sprecher“. Sind wir schon soweit, daß Richter nicht mehr das Grundgesetz unter dem Arm tragen und Grundrechte beliebig zur Disposition stellen?

Der Spiegel als Frontblatt der Desinformation in Corona-Fragen macht aus dem Entzug von Grundrechten in einem Kommentar eine angebliche Neiddebatte: „Viele Mitbürger neiden Geimpften die Freiheitsrechte“. Impfen ist immer eine individuelle Entscheidung, die zu respektieren ist. Das Individuum entscheidet nach Informationslage und seiner persönlichen Risikoeinschätzung. Daraus kann keine Ungleichbehandlung abgeleitet werden. „Die Disposition, an einem Infekt zu erkranken oder nur Symptome zu zeigen, hängt allein vom Immunsystem ab. Und für sein Immunsystem ist primär jeder selbst verantwortlich“. Deswegen entscheidet sich ja jeder selbst für oder gegen eine Impfung, indem er für sich eine Risikoabschätzung macht.

Nicht überraschend hat jetzt am 4. April das Kabinett den Entwurf der sozialdemokratischen Justizministerin angenommen und somit „den Weg zu raschen Lockerungen der Corona-Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene freigemacht“. Diese sollen also keinen negativen Test mehr vorweisen müssen, wenn sie etwa Einkaufen oder zum Friseur gehen wollen. Sie dürfen sich dann untereinander auch privat ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht mehr für sie.

Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann kommentierte das so – was sollte ihm auch anderes einfallen: „Es handelt sich nicht um Sonderrechte. Wir können diesen Menschen begründet bestimmte Rechte nicht mehr entziehen. Auch wenn das Nicht-Geimpfte als ungerecht empfinden“. Nein, niemandem darf man je diese Grundrechte entziehen, denn sie sind unveräußerlich.

Nun sollte es eigentlich jeder Bürger wissen: Wer Grün wählt, wählt die Hygiene-Diktatur. Ernst Wolff sieht die Hygiene-Diktatur im Zusammenhang mit einem Öko-Faschismus.

Totalitärer Hygienismus

Im Hygienismus, der jetzt – nach 14 Monaten der Dauerpropaganda – bereits das Denken der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nachhaltig zu prägen scheint, wird der Mensch als potentiell gefährlicher Keimträger gesehen, der für alle seine Keime die Verantwortung als potentieller Überträger trägt. Und nur durch gezielte, rituelle Handlungen darf er am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, sofern ihm die Obrigkeit das Placet gibt. Die respiratorischen Viren allerdings kommen und gehen, ohne daß wir viel ausrichten können. Es ist vor allem die Funktionstüchtigkeit unseres Immunsystems mit den T-Zellen verantwortlich dafür, daß wir nicht ernsthaft erkranken. Und nur der Erkrankungsfall gibt Anlaß für Genesungsmaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen für unsere Umgebung. Im Hygienismus hingegen gibt es keine Gesunden mehr sondern nur potentiell Kranke.

Als Menschen sind wir nicht verantwortlich zu machen, welche Viren mit uns in Kontakt treten. Der Hygienismus beruht auf einer Perversion des Denkens hinsichtlich Infektionen und dem Wahn, der Staat könne die Infektionen fast nach Belieben steuern, indem er unser Verhalten orchestriert. Bloße Viruskontakte sollen dabei dem Staat den Zugriff auf unseren Körper erlauben und unsere Aktivitäten einer strengen allgegenwärtigen Kontrolle unterziehen. Er macht die Menschen zu Sklaven eines Hygienekults, der fatal an frühere Teufelsaustreibungen mit ihren apotropäischen Handlungen erinnert.

Diese Perversion des Denkens hat offenbar alle Mitglieder des deutschen Ethikrats erfaßt. Jedenfalls hört man keine öffentlichen Einwände von ihnen und insbesondere nicht vom stellvertretenden Vorsitzenden, einem bundesweit bekannten Philosophen, gegen die ungeheuerlichen Ansichten der Vorsitzenden.

Die Philosophie paßt sich halt den herrschenden Narrativen an. Es gibt nur singuläre Ausnahmen: Der Wissenschaftsphilosoph Michael Esfeld, der die Leopoldina unter Protest verlassen hat, sieht „die Vertreter der Wissenschaft und der Philosophie in der Pflicht, dem gegenwärtigen Bestreben nach der Errichtung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft Einhalt zu gebieten und sich mit aller Macht gegen derartige Überlegungen entgegenzustellen“.

Die herrschende Ethik ist die Ethik der Herrschenden. Wer sich nicht beugt, fliegt raus aus dem Ethikrat oder verläßt ihn freiwillig im nackten Entsetzen. Bayern hält sich einen lokalen Ethikrat, und aus dem ist der Wirtschaftsethiker Christoph Lüdge wegen seiner fundierten Kritik an den Corona-Maßnahmen per bayrischem Kabinettsbeschluß am 2. Februar entlassen worden. Die Vorsitzende dieses Ethikrates begrüßte die Entscheidung. Weitere Mitglieder dieses Gremiums traten nach.

„Menschen gibt es nicht mehr, es gibt nur Geimpfte und Ungeimpfte“, konstatierte Heidi Zieger spontan und sarkastisch in Anbetracht der öffentlichen Äußerungen von Ethikratsmitgliedern und Politikern. Menschenrechte werden offenbar abgeschafft und durch Geimpftenrechte ersetzt. Das kaum verhohlene Ziel ist, möglichst alle Menschen zur Impfung zu drängen und notfalls zu zwingen: Die Daumenschrauben werden immer weiter angezogen.

Testschwindel

„Warum testen wir gesunde Menschen? Warum impfen wir gesunde Menschen? Warum müssen gesunde Menschen in Quarantäne?“ Diese Fragen müssen wir uns immer wieder stellen, insbesondere da es nur Notzulassungen von Impfprodukten gibt und die sogenannten mRNA-Impfungen eigentlich gentherapeutische Experimente sind.



Sowohl der Drosten PCR-Test als auch der Antigentest sind bekanntermaßen ungeeignet, um Gesunde bei positivem Ausgang für krank zu erklären.
Wie sagen es doch Karina Reiss und Sucharit Bhakdi in ihrem neuesten Buch „Corona unmasked“: „Nicht der Mensch, sondern ein Laborbefund übernimmt die zentrale Rolle bei der Diagnosestellung. Weltweit. Wäre dies passiert, weil der Labortest zuverlässig ein Superkiller-Virus aufspürte, könnte das Vorgehen vielleicht noch verstanden werden. Doch das war nicht der Fall. Schlimmer noch: Der Labortest führt zu zahlreichen falschen Ergebnissen – und die Welt in die Irre.“

Der PCR-Test weist vor allem nicht mehr intakte Virusstücke nach und betreibt so etwas wie eine Archäologie von Nase und Rachen. Schlimmer noch: Der Test erkennt auch andere Coronaviren und ihre Trümmerreste fälschlicherweise als SARS-CoV-2. Das zeigte im Ansatz schon der erste Ringversuch vom RKI zur Zertifizierung der Labore im Falle zweier Humaner Coronaviren. Der zweite Ringversuch vom Juli 2020 sollte das noch umfangreicher überprüfen, aber die Ergebnisse wurden nie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – warum wohl? So muß man davon ausgehen, daß auch bovine und porcine Coronaviren, die in den Schlachthallen der Fleischindustrie durch die Lüfte reisen, immer mal wieder bei den Arbeitern unter Testung als SARS-CoV-2 durchgehen.

Der Antigentest ist völlig ungeeignet, um die betreffende infizierte Person, die sich noch gesund fühlt, durch ein Positivresultat zu warnen, da genau die präsymptomatische Phase nicht erkannt wird. Und danach hat die Person entweder Krankheitssymptome und ist gewarnt oder bleibt dauerhaft asymptomatisch und somit niemals ansteckend. Die ganze Antigentesterei ist ein einzigartiginszenierter, teurer großer Schwindel.

Das Testen verunsichert und diszipliniert die Bevölkerung und trägt zur Angsterzeugung bei – und damit hat es seinen festen Platz im Hygieneregime. Und was vielleicht am wichtigsten ist: Es treibt die sogenannten „Fallzahlen“ in die Höhe, damit die Maßnahmen weiter aufrechterhalten oder gar verschärft werden können. Da das Testen für die Betroffenen verdammt unangenehm sein kann, kommt ihm ein großes Erpressungspotential zu: Die Leute sollen sich auch bei Bedenken halt impfen lassen, um wieder in ein vermeintlich normales Leben zurückzukehren. Die erhoffte Rückkehr ist jedoch eine Fata Morgana, die geglaubt wiedererlangte Normalität nur eine Schrumpfform des früheren Seins.

Kalte Euthanasie

Der Hygienismus mit seiner Apartheid führt noch etwas mehr mit sich im Gepäck, nämlich die „kalte Euthanasie“. Diese Haltung hat mehrere Facetten. Zunächst ist da die ökonomische: Lohnt es sich, einen schwerstkranken alten Menschen vor dem unmittelbaren Tod bewahren zu wollen, weil er doch nur kostet und nichts mehr nützt und sowieso bald sterben wird? Eine solche Haltung würde der ärztlichen Ethik kraß widersprechen. Aber schon seit mehreren Jahren ist in den Krankenhäusern die ärztliche Ethik immer mehr von der ökonomischen Ethik unterwandert worden (Giovanni Maio: Geschäftsmodell Gesundheit. Wie der Markt die Heilkunst abschafft. 2014). So wurde in dem Grundrechtereport 2012 der Notfall einer 87-jährigen Patientin geschildert, die ins Krankenhaus kam, behandelt wurde und schließlich dort starb. „Die Krankenkasse verweigerte die Kostenerstattung mit dem Argument, man habe medizinisch nichts mehr für sie tun können. Das Sozialgericht Hannover, vom Krankenhausträger eingeschaltet, bezeichnete diese Haltung als ‹kalte Euthanasie›.”

Aus der Nazi-Zeit kennt man die kalte Euthanasie als die Methode des Verhungernlassens, wie der verminderten Ernährung unheilbarer Geisteskranker oder der Darreichung unzureichender oder zu testender Medikamente. So hat das medizinische Nichtbehandeln ausgegrenzter Minderheiten seine Wurzeln im Faschismus. Werden nicht gerade jetzt notzugelassene Impfstoffe und Therapien in einem globalen Großversuch getestet? Da dies schon mit Menschen in palliativer Situation geschah – wird nicht da der Übergang zur kalten Euthanasie fließend?

Eine kalte Euthanasie beginnt auch bereits dort, wo medizinisch notwendige Behandlung bestimmten Gruppen verweigert wird, z.B. jenen Patienten, die sich den Vorgaben eines willkürlichen Maßnahmenkatalogs widersetzen. Ist jemand etwa ungeimpft und ungetestet und weist keinerlei Anzeichen einer Atemwegserkrankung auf, dann wohne er derzeit besser nicht in Niedersachsen. Denn dort hatte schon die Corona-Verordnung vom 6. März 2021 einen Passus, der den ersten Schritt in Richtung kalter Euthanasie geht mit seiner Verweigerung gewisser medizinisch notwendiger Behandlungen:

„Nimmt eine Kundin oder ein Kunde eine Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie eines Friseurbetriebs, eines Kosmetikstudios, einer Massagepraxis, eines Tattoo-Studios oder eines ähnlichen Betriebs einschließlich Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Fußpflege, die Betriebe des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik sowie die Praxen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker entgegen, bei der die nach § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, so hat die Kundin oder der Kunde das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 bei ihr oder ihm durch einen Test nach § 5 a Abs. 1 oder durch eine Impfdokumentation nach § 5 a Abs. 2 […]“

Auch mit der angepaßten Verordnung vom 24. April wurde das übernommen. Das schließt also den Fall ein, daß jemand, der die Maske aus medizinischen Gründen nicht tragen darf, dann etwa keine dringend notwendige physiotherapeutische Behandlung bekommen kann, wenn er sich nicht testen ließe. Ein solcher Test ist unverhältnismäßig und ohnehin nutzlos, und stellt einen körperlicher Eingriff dar, der in sehr seltenen Fällen sogar fatale Konsequenzen haben kann. (Frau aus Osnabrück verliert Hirnwasser nach Abstrich im Nasenrachenraum).

In der entsprechenden Berliner Corona-Verordnung heißt es hingegen explizit: „Körpernahe Dienstleistungen, die aus medizinischen, therapeutischen oder seelsorgerischen Gesichtspunkten notwendig sind, dürfen ausgeführt werden. Für die Kund:innen entfällt in diesen Fällen die Testpflicht“.

In Niedersachsen fehlt ein solcher Passus, und so testet man dort unverfroren aus, ob der erste Schritt, wo der Großzeh sozusagen in die kalte Euthanasie reicht, überhaupt auffällt. Mit dieser Art der Erpressung soll offenbar der nötige Impfdruck aufgebaut werden.

Das Merkelsche Ziel folgt dem internationalen Trend, eine faktische Impfpflicht zu errichten, auch wenn derzeit sich die WHO (noch) gegen eine allgemeine Impfpflicht ausspricht. Wer sich künftig der halbjährlichen Prozedur verweigert, wird in seinem Lebensbereich immer stärker eingeschränkt werden. Und spätestens, wenn es zu spät und der Anteil der verbleibenden Widerständigen in der Bevölkerung unter ein Prozent gefallen ist, droht Internierung und am Ende kalte Euthanasie.

Lassen wir uns daher nicht weiter sozial isolieren und spalten und üben wir Solidarität mit all denen aus, die als Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner oder Covidioten diffamiert und verfemt werden. «Ne soyons pas sans résistance»: Niemand soll sich eine Maske aufdrängen lassen, wenn medizinische Gründe dagegen sprechen. Jeder soll sich genau überlegen, ob er einen Zwangstest absolvieren will oder es besser bleiben läßt – auch wenn es unbequem wird. Keiner soll sich eine Impfung aufzwingen lassen, von der er nicht überzeugt ist. Lassen wir uns niemals erpressen – «Indignez-vous!».

**********Prof. Dr. rer. nat. Hans-Jürgen Bandelt war 1990-2017 Professor für Mathematik an der Universität Hamburg

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