Homo hygienicus
Der homo hygienicus und der Hygienismus wurden von dem Bildungsphilosophen und Publizisten Matthias Burchardt in einem denkwürdigen Gespräch mit dem Schriftsteller und Philosophen Gunnar Kaiser am 25.11.2020 einem breiten Publikum zur Kenntnis gebracht.
Hygiene als Disziplin ist eine Vermeidung des Krankwerdens durch Keime mittels einfacher Verhaltensweisen und professioneller Regeln. Ihre Absolutsetzung und Pervertierung führte im Dritten Reich zur Rassenhygiene, das die „Rasse“ zum Subjekt der Hygiene gemacht hat – mit den bekannten todbringenden Folgen.
Der Hygienismus der Jahre 2020/21 als Ideologie und Biopolitik definiert den Menschen als potentiellen Keimträger, der nur durch strikte Befolgung der staatlichen Hygienemaßnahmen zu einem vermeintlich keimarmen und damit akzeptablen Subjekt der Gesellschaft werden kann. Derzeit steht nur ein einziges Virus im Fokus: SARS-CoV-2.
Der Hygienismus als Leitideologie des 21. Jahrhunderts setzt – wie zuvor im Dritten Reich – auf sogenannte Experten als gelernte (aber nicht gelehrte) Wissenschaftler, die willig ihre Expertise im Dienste der Politik entwickeln Die Expertenmeinungen sollen dann dem Bürger die vermeintlich fachlichen Grundlagen und Anweisungen für lückenlose Überwachung und letztlich selbstschädigendes Verhalten als unhinterfragbar und alternativlos hinstellen.
„Was früher der Priester auf der Kanzel war, ist heute der Experte auf der Bundespressekonferenz“ (Gunnar Kaiser). Statt des Fegefeuers von einst ist die Corona-Infektion mit drohendem Erstickungstod das Kernelement des neuen Angstnarrativs. Etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung scheint diesem Narrativ widerstandslos erlegen zu sein: Die Todesangst hypnotisiert sie.
Jedoch
„Angst verhindert nicht den Tod. Sie verhindert das Leben“ (Naguib Mahfouz).
„Das dem Narrativ zentrale Infektionskonzept hat eine enorme politische Bedeutung. Danach sind soziale Kontakte die Ursache, daß die Leute krank werden: ‘X hat Y angesteckt’. Weil wir das nicht wollen, leuchten Otto Normalverbraucher der Sinn und Notwendigkeit von Ausgangssperren und Kontaktsperren, Schließung von Orten des sozialen Miteinanders wie Gasthäuser, Theater, Sportstadien, Kirchen, Konzertsäle, Kinos, Tanzkurse, Schulen, Kindergärten, Fitnesszentren, Friseure et cetera unmittelbar ein“ (Schleichweg in die Diktatur)
Im herrschenden Hygienismus wird statt eines entspannt-bewußten Zusammenlebens mit all den um und in uns lebenden Viren, Bakterien und Protisten ein angstbesetztes Vermeiden bestimmter Keime durch ritualisierte Handlungen vollzogen, die der Vormoderne entlehnt zu sein scheinen. Und dieser Vollzug ist durch ständige Kontrolle zu überwachen, erst vorauseilend vom Selbst und in Überprüfungsinstanz durch die von einem Freelance-Blockwart herbeigerufene Polizei.
Normal wäre es, im Angesicht einer Epidemie eine realistische Risikoeinschätzung betreffs persönlichem Umfeld und eigenem körperlichen Zustand zu treffen, anstatt panisch auf eine hypothetisch mögliche Infektion zu reagieren. Eine totale Vermeidungsstrategie ist weder möglich noch wünschenswert, da mit dem realen Leben nicht vereinbar.
Es gibt eine merkwürdige Ab- und Umkehr der Verantwortung über den eigenen Körper. Der Mensch ist – soweit es in seinen Möglichkeiten liegt – selber für seinen Gesundheitszustand verantwortlich. Der Mensch hat ein Immunsystem, das mehr oder weniger gut funktioniert. Und für die Funktionstüchtigkeit kann erstens der Staat positive gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen und zweitens kann im Prinzip jeder sein Immunsystem stärken.
Die respiratorischen Viren, entweder fast omnipräsent wie die Rhinoviren oder nur saisonal präsent wie die Coronaviren, wandern von Wirt zu Wirt, ohne daß wir sie wirklich kontrollieren und gar eindämmen könnten. Daher stellt sich im Ansteckungsfall hier die Schuldfrage nicht.
Im Hygienismus ist jedoch stets der Virusträger der Schuldige, selbst wenn er sich peinlichst der staatlichen Bevormundung durch ständige Tests und halbjährliche Impfung unterworfen hat. Er ist Opfer, wenn ihm das Virus zugetragen wird, und sodann ein neuer Täter und Sündenbock zugleich.
Das heißt, die mutmaßliche Infizierung führt automatisch zur Stigmatisierung: Im dörflichen Umfeld gilt der potentiell Infizierte als schuldig, das Virus ins Dorf gebracht zu haben. Das bedeutet, daß das Virus ganz weg muß, und wenn es dennoch hie und da vorkommt, muß eben jeder mutmaßliche Wirt weggesperrt werden – entweder in häusliche Quarantäne oder in die neuen Quarantänezentren (QZs), die der Konzentration und Internierung unfolgsamer Bürger dienen. Das offene oder versteckte Ziel, das diese Dynamik leitet, ist die unmenschliche Zero-Covid-Strategie, die mit „Zero-Life“ einhergeht.
Testen
Die gängigen Tests zeigen keine Krankheit CoViD-19 an, sondern nur den Kontakt mit SARS-CoV-2. Es ist kein Test in Umlauf, der valide überprüfen könnte, ob bei einem symptomlosen Gesunden eine Ansteckungsgefahr besteht, nämlich allein dadurch, daß dieser erst in 1-2 Tagen Symptome entwickeln wird.
Dauerhaft Asymptomatische sind gemäß der großen Wuhan-Studie zu keinem Zeitpunkt infektiös. Für einen verpflichtenden Test braucht es nach dem Infektionsschutzgesetz einen Verdacht, und bei Symptomlosigkeit gibt es den nicht. Die üblichen Tests mit tiefen Abstrichen im Nasen- und Rachenbereich stellen ganz erhebliche Eingriffe in die Grundrechte dar.
Die bereits offensichtlich Atemwegserkrankten sind ja nie die wirkliche Zielgruppe in den Massentests. In solchen Fällen müßten ohnehin Tests auf verschiedene Viren zur Anwendung kommen (wie bei den Sentineluntersuchungen) und dann Maßnahmen gemäß der alten Infektionsschutzgesetze getroffen werden.
So aber stehen die Antigenschnelltests an vorderster Front, die bereits flächendeckend in Krankenhäusern, Schulen, Kitas, Behinderteneinrichtungen usw. eingesetzt werden. Es wurde z.B. berichtet, daß die Helios-Klinik in Rottweil (Baden-Württemberg) ihre Dienste für ca. drei Wochen wegen Quarantäneregelungen für Mitarbeiter und Patienten drastisch einschränken mußte. Grund waren fehlerhafte Ergebnisse einer Mitarbeitertestung im Februar.
Die Folgen können also gravierend sein und sind rechtlich als unverhältnismäßig zu bewerten. So sehen es jetzt auch Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg im Falle von Pflegeeinrichtungen. Hier dürfen Pflegekräfte und Bewohner nicht gegen ihren Willen getestet werden. Widerstand ist also möglich, nötig und kann zum Erfolg führen.
Der Mißbrauch des Testens kann im Extremfall wie folgt aussehen: Ein einziges Kindergartenkind ist positiv getestet, aber symptomlos – undinsgesamt rund 250 Personen werden zu Quarantäne verdonnert, so in Nellingen (Kreis Esslingen) vor einiger Zeit geschehen. Das ist Freiheitsberaubung per Amt.
Überhaupt ist das künftige tägliche Testritual in den Schulen, offiziell noch freiwillig, einfach nur menschenunwürdig. Es ist eine psychisch perfide Situation, die Schüler ausgrenzt, die sich nicht testen lassen oder für die gar ein positives Ergebnis vor aller Augen ertestet wird. Die Lehrer werden dabei zum Überwachungspersonal im Panopticon des Schulraums „Lernlandschaft“.
In Sachsen wurde ein Lehrer vom Dienst suspendiert, weil er sich geweigert hatte, seine Zustimmung zum Schnelltest zu geben; sächsische Schüler ohne elterliche Zustimmung zum Corona-Selbsttest dürfen seit 17. März ihre Schule nicht mehr betreten. In Sachsen wird durch die Landesregierung Recht gebrochen. Das letzte Wort werden die Gerichte haben, aber die massive Einschüchterung soll gewiß Wirkung zeigen.
Zwei Gleise in den totalen Hygienismus
Im totalen Hygienismus wird Zwang zum täglichen Testen und Pflicht zur halbjährlichen Impfung (mit nicht hinreichend geprüften Impfstoffen) herrschen. Der Weg in diesen Hygienismus verläuft zweigleisig: Der erste ist der rabiate Weg der faktischen Zero-CoViD-Strategie, den die VR China immer wieder vorführt und den z.B. Australien und Neuseeland in Nachahmung eingeschlagen haben.
Der zweite ist der smarte Weg des „Freitestens“, mit dem der österreichische Kanzler Kurz wider die Verfassung gelockt hatte. Sein erster Versuch wurde vom Verfassungsgericht kassiert. Aber in Österreich gilt der Regierung die Verfassung nicht: Sie ignoriert solche Urteile einfach und macht weiter.
Seit 19. Januar wird in Vorarlberg ein Pilotprojekt zum freiwilligen Schnelltesten exekutiert, um auszuloten, wie die breite Bevölkerung darauf reagiert.
Gastronomiebetriebe können dort ab 15. März indoor und outdoor unter Einhaltung eines ganzen Regelpakets öffnen: Für die Gäste gehört dazu zwingend ein aktueller PCR-Test oder Antigen-Test. Im Vorfeld wurden allein vom 8. bis 14. März 62.884 Antigentestungen gratis durchgeführt, von denen ganze 72 positiv waren, also rund 1,1 Promille; diese Proben wurden mittels PCR-Test nachgeprüft.
Man kann vermuten (s. unten), daß unter jenen 72 Testungen wohl höchstens 2 präsymptomatische Personen tatsächlich ihren infektiösen Tag gerade hatten und somit erfolgreich ausgesondert wurden. Man stelle sich nur vor, wieviele Menschen die hätten anstecken können, wären sie nicht (wie unnötigerweise die anderen 70 auch) isoliert worden …
Es ist also offensichtlich, daß diese Testerei nicht dem Gesundheitsschutz dient, sondern der Dressur: Die Bevölkerung soll auf eine künftige tägliche Testung vorbereitet werden, die für fast alle Bereiche zwingend sein wird. Der Sinn muß sich ihr nicht erschließen.
Der noch derzeit dominierende rabiate Weg ist gekennzeichnet durch monatelangen Totallockdown, Ausgangssperren und Selbstisolation. Das hat erstens den Zweck, die Menschen zu infantilisieren, extrem einzuschüchtern, schließlich zu zermürben und ihren Willen zu brechen. Zweitens sollen dabei ganz im Schumpeterschen Sinne diejenigen Wirtschaftsbereiche zerstört werden, die dem avisierten politisch-ökonomischen Umbau im Wege stehen, ein Ziel, das wohl noch in diesem Jahr weitgehend erreicht wird – Stichwort: „The Great Reset“.
Mit der Zermürbungsstrategie sind die Menschen dann nur allzu bereit, alles über sich ergehen zu lassen, sofern sie noch in den verbliebenen Geschäften einkaufen können und ein wenig Urlaub machen dürfen, wenn es auch wegen geschlossener Grenzen vielleicht nur im eigenen Land möglich ist.
Hier setzt der smarte Weg des Freitestens ein, den in Deutschland der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer mit Verve vertritt: Das „Tübinger Tagesticket“ gilt vom 15. März an als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest und ist Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe in der Tübinger Innenstadt.
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Land Baden-Württemberg einen Antrag gestellt, im Rahmen eines Modellversuchs weitere Öffnungen zu erproben, die durch Testpflichten abgesichert werden sollen.
Palmer ist damit ein Frontmann für den drohenden totalitären Hygienismus und verhilft so zur Söderisierung unserer Gesellschaft. Die Schriftstellerin Naomi Wolff hat im Jahre 2008 ein Buch geschrieben mit dem Titel „Wie zerstört man Demokratie“. Bezogen auf die USA spricht sie von Biofaschismus: „Der neue Biofaschismus, der sehr stark von den Big-Tech-Führern vorangetrieben wird, ist ein Krieg gegen den Menschen und die Eigenschaften, die uns menschlich machen“.
Dem Tübinger OB in seiner Lebensretter-Pose ist nicht bewußt, welche Büchse der Pandora er da öffnet, und er versteht nicht, daß das Massentesten eine einzige Farce ist hinsichtlich dessen, was es eigentlich leisten sollte – und nicht tut. Die einzige Gefahr – so man überhaupt von einer Gefahr sprechen will, da es nicht um eine Seuche geht – ist der infektiöse Zustand direkt vor Auftreten erster Symptome. Einen solchen präsymptomatischen Zustand gibt es bei einigen Infektionskrankheiten.
Die Unverhältnismäßigkeit des anlaßlosen Massentestens kann man buchstäblich mit Zahlen greifen. Jetzt im März könnte ein mit Antigen- oder PCR-Tests feststellbarer Kontakt mit SARS-CoV-2, der in den letzten zwei Monaten zuvor stattgefunden haben mag, mit einer Häufigkeit in der Größenordnung von 0,5 bis 2,5 Promille zu liegen. Überwiegend waren diese Kontakte asymptomatisch, vielleicht zu 90%. So ist man im Bereich 5 bis 25 pro 100.000, wo Symptome bestanden oder noch zu erwarten sind. Möglicherweise haben nur 40% oder weniger von diesen die Symptome noch vor sich. Und dann wird der zuerst angesetzte Antigentest gerade bei Symptomlosen eine geringere Sensitivität aufweisen, so daß dann vielleicht nur jeder Zweite von jenen 40% ein positives Antigentestergebnis erwarten kann.
Zusammengefaßt würde dann nur von 1 bis 5 von 100.000 Besuchern der Tübinger Innenstadt eine mögliche tagesaktuelle Ansteckungsgefahr ausgehen. Das ist kein Gesundheitsschutz, das ist Geld- und Zeitverschleuderung, der zweckgebunden viel mehr an wirklicher Gesundheitsfürsorge hätte ausrichten können. Hier ist jedes Maß an Verhältnismäßigkeit verletzt und Widerstand angesagt.
Der smarte Weg verfolgt in letzter Konsequenz die temporäre Kategorisierung der Menschen nach ihrem mutmaßlichen Infektionszustand oder Immunstatus. So können Zugangsberechtigungen vom persönlichen Gesundheitsparametern abhängig gemacht werden. Dies bewirkt eine Segmentierung des öffentlich zugänglichen Bereichs für jeweils ausgewiesene Personengruppen. Für alle sichtbar könnte dann ein farbiger Sticker (sinnigerweise ein grüner) generelle Passiererlaubnis signalisieren. Eingeschränkter Zugang mit entsprechender Diskriminierung wäre durch unterschiedliche Farb- und Formkombinationen anzeigbar, eventuell mit feiner Klassifizierung in der Art, wie sie einst in deutschen Konzentrationslagern praktiziert wurde.
Grüner Impfpass
„Der grüne Impfpass wird derzeit als der Ausweg aus der Corona Krise propagiert. Die EU-Kommission und eine Reihe von Regierungen haben offenbar vor, dass in Zukunft Grundrechte nur mehr für Menschen gelten sollen, die sich einer Impfung gegen SARS-Cov-2 unterziehen. […] Die Impfung soll erzwungen werden über den sonstigen Entzug der Grund- und Menschenrechte. Und das obwohl ein wesentlich wirksamerer Schutz vor Infektion, Erkrankung und Todesfall durch Prophylaxe möglich ist. Aber daran verdient die Pharmaindustrie nicht …“ (Rechtsanwälte zum grünen Impfpass – Grundrechte nur nach Impfung).
Der Impfpaß wird, da EU-weit geplant, insbesondere dazu dienen, die Grenzen undurchlässig zu machen: Egal ob eine epidemische Situation tatsächlich vorliegt oder nicht, sollen die Menschen sich vor bzw. nach Grenzübertritt Impfung, Testung und ggf. Quarantäne unterwerfen.
So wird Druck aufgebaut, daß sich Menschen gegen ihre eigentliche Überzeugung impfen lassen. Faktisch ist die derzeitige Impfkampagne ein Menschengroßversuch, der im ersten Durchgang auslotete, wieviele Hochbetagte an den unmittelbaren Folgen der Impfung versterben. Es wurden sogar Menschen in palliativer Situation geimpft. Das ist unethisch und kriminell:
Angesichts der zahlreichen Todesfälle in diesen Kohorten kann man schon fast von Euthanasie sprechen. Solche Impfungen sind nichts als illegale Experimente, die gegen den Nürnberger Kodex verstoßen. So liegt jetzt beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Klage gegen die israelische Regierung und Pfizer wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor.
Der Test- und Impfzwang soll vermutlich auch in der Schweiz zum Sommer implementiert werden. Der Bundesrat soll aufgrund eines vertraulichen Aussprachepapiers des Innendepartements von Alain Berset (SP), der diesem Departement vorsteht, bereits Beschlüsse dazu gefaßt haben. Demnach sollen Geimpfte eine Reihe von Vorteilen gegenüber Ungeimpften bekommen.
Wer noch keine Impfung hat, wird angeblich nicht benachteiligt: Er muß einfach einen negativen Corona-Test vorweisen oder kann vor Ort einen Schnelltest machen.
Es steht zu befürchten, daß in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit grün-schwarzer Politik (und Unterstützung der Sozialdemokratie) in nicht so ferner Zukunft die Bürger einen elektronischen Ausweis bei sich führen sollen, aus dem alle erhobenen und getesteten Gesundheitsdaten abrufbar sind, sobald Bereiche des öffentlichen Raumes betreten werden. Damit wäre einem Biofaschismus der Weg bereitet.
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Prof. Dr. rer. nat. Hans-Jürgen Bandelt war 1990-2017 Professor für Mathematik an der Universität Hamburg
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