Klatsche für TV-„Satiriker“ Jan Böhmermann: Seine Klage auf Unterlassung wurde vom Gericht zurückgewiesen. Der ZDF-Moderator hatte einen sächsischen Imker verklagt, weil dieser sein Foto und seinen Namen für eine satirische Werbung genutzt hatte. Zuvor hatte Böhmermann den Imker öffentlich in seiner ZDF-Sendung des Greenwashings (in diesem Fall: „Beewashings“) bezichtigt. Die Retourkutsche des Imkers gefiel Böhmermann überhaupt nicht…
Bekanntlich teilt Böhmermann gerne aus, nun muss er auch mal einstecken. Das Landgericht Dresden hat am gestrigen Donnerstag im Rechtsstreit um eine Honigwerbung Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und dem Bienenzüchter und Honigproduzenten Rico Heinzig aus Meißen auf ganzer Linie recht gegeben: Heinzig darf unter bestimmten Umständen mit dem Foto und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben.
Ihre Entscheidung begründete Richterin Heike Kremz damit, dass das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators verletze. Grundsätzlich stehe Böhmermann zwar das Recht am eigenen Bild zu. Bildnisse dürften jedoch auch „ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, hieß es. Bei Jan Böhmermann ist das Gericht hiervon ausgegangen. Die satirische Werbung sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe. Das Werbeplakat für den Bio-Honig sei als satirische Werbung erkennbar.
Zudem berücksichtigte die Richterin, dass auch dem Unternehmer ein vom Grundgesetz geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht. Bei ihrer Abwägung bewertete sie Böhmermanns Schutzinteresse nicht höher als die Belange der Imkerei. Weiterhin sagte sie, Böhmermann lebe selbst von der Überzeichnung und gehe an die Grenzen des rechtlich Möglichen.
Böhmermann diffamierte Imker in seiner ZDF-Sendung
Böhmermann hatte in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ im November 2023 den Bio-Imker Heinzig und sein Kleinunternehmen „MyHoney“ – ohne vorherige Stellungnahmemöglichkeit – kritisiert, indem er Heinzigs Bienenpatenschaften als Negativ-Beispiel für „Beewashing“ darstellte. Die Wortneuschöpfung „Beewashing“ setzt sich aus dem Wort Greenwashing – sich ein umweltfreundliches Image geben, ohne für diese Werte zu stehen und sie umzusetzen – und dem englischen Wort „Bee“ für Biene zusammen.
Als Retourkutsche hatte Heinzig den „Beewashing Honey“ herausgebracht und diesen mit einem Foto und dem Namen von Böhmermann, verbunden mit dem Slogan: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ beworben. Seine Honigwerbung hatte er als Satire bezeichnet und sich auf die Kunstfreiheit berufen.
Diese Aktion missfiel Böhmermann so sehr – er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt -, dass er Heinzig auf Unterlassung und Schadenersatz verklagte. Der Streitwert des Verfahrens war auf 15.000 Euro festgelegt worden. Einen Vergleich bei einem Gütetermin vor Gericht Mitte Januar hatten beide Seiten abgelehnt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann die Verfahrenskosten tragen.
Heinzig hat den „Böhmermann-Honig“ inzwischen aus seinem Shop genommen, stattdessen bietet er nun „Cancel Culture Honey“ an. Auf dem Etikett ist Böhmermanns Gesicht unkenntlich gemacht, aber sein Zeigefinger ist noch sichtbar. Der Slogan lautet diesmal: „Der Honig, der nicht nur unglaublich lecker ist, sondern auch schlau macht!“
Der Imker wird in den sozialen Netzen gefeiert. Dass Böhmermann, der in seiner „Satire“-Sendung auf Kosten der Gebührenzahler immer wieder Menschen und ganze Gruppen diffamiert und etwa gegen Großmütter als „Umweltsäue“ und Kinder als „Ratten“ hetzte, seine eigene Medizin nicht schmeckt, bringt ihm dagegen reichlich Spott ein.
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