Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Impfbefehl“ verweigert: Soldat verurteilt, da „Grad an krimineller Energie“ schwer wog!

 BERLIN – Nachdem ein Soldat der Bundeswehr den „Befehl zur Impfung“ verweigert hatte, wurde er am 18.05.2022 beim Amtsgericht Tiergarten zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das bedeutet nichts anderes, dass er inhaftiert wird sollte falls er sich als „Wiederholungstäter“ erneut weigert, sich den experimentellen Gen-Impfstoff injizieren zu lassen. Die Vorsitzende des Amtsgerichtes begründete die lebensgefährliche Nötigung damit, dass „man als Soldat gehorchen müsse“.

 

Notwehr als reinen Selbstschutz aus Angst vor Nebenwirkungen

Im Dezember 2021 und im Januar 2022 zur Impfung befohlen, legte er gefälschte Impfpässe vor, da bei der Bundeswehr eine Corona-Impfpflicht bestehe. Der Soldat begründete seine „Tat“ damit, dass er Angst vor erheblichen Nebenwirkungen gehabt habe.

Ungeheure Provokation der Richterin

Die Richterin fragt den Soldaten, ob er „seriöse Quellen“ zu Rate gezogen oder einen Arzt um Rat gefragt habe, gerade so, als ob die Gefahren vor Impfschäden nicht existent wären und Berichte über die unzähligen Impfopfer bloß unseriösen Quellen entstammen. Als „Milderungsgrund“ wurde dem Justizopfer zwar ein »hohen Grad an Verzweiflung« zugestanden, aber für die Richterin wog der hohe »Grad an krimineller Energie« schwerer. Das Urteil wäre noch härter ausgefallen, stünde der Mann jetzt nicht vor dem Nichts.

Quelle: dokumentationsarchiv.com Auf dieser Seite sind eine Fülle ähnlicher Urteile aufgelistet, die Leuten, die noch geradeaus denken können, die Haare zu Berge stehen lassen.)


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