Horst D. Deckert

Impfschäden werden nur selten anerkannt

Von MANFRD ROUHS | Wer einen Impfschaden erlitten hat, muss ihn beim Versorgungsamt seines Bundeslandes geltend machen. Dort stehen die Chancen auf Anerkennung ohne gerichtliche Auseinandersetzung schlecht. Also rollt jetzt eine Prozesswelle an, wie der MDR berichtet. Die Aussichten der Geschädigten sind in jeder Hinsicht trübe. Die gesundheitliche Einbuße lässt sich mit Geld nicht wirklich […]

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