Für die grossen Medien galt Daniel Stricker während der «Pandemie» als eine Persona non grata. Die NZZ bezeichnete ihn als «Corona-Verharmloser», Watson nannte ihn einen «Corona-Leugner» und «Verschwörungstheoretiker».
Klar ist: Stricker war in den vergangenen Jahren eine wichtige Stimme für all diejenigen, die mit der Corona-Politik nicht einverstanden waren. Und damit machte er sich auch einige Gegner.
Stricker war der Stachel im Fleisch der Pandemisten. Immer wieder geriet er in Konflikt mit den Justizbehörden. So auch, weil er am 23. Mai 2020 als Journalist über eine Demo in Zürich berichtete – zu einer Zeit, als Kundgebungen mit mehr als fünf Personen noch verboten waren.
Damals versammelten sich mehrere Dutzend Aktivisten auf dem Sechseläutenplatz, um gegen die einschneidenden Corona-Massnahmen zu demonstrieren.
Das passte den Zürcher Sicherheitskräften ganz und gar nicht. Sie gingen rigoros gegen mehrere Bürger vor. So auch gegen Stricker. Vom Statthalteramt Zürich erhielt er eine Busse.
Der Vorwurf lautete: Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung und Teilnahme an einer nicht bewilligten Kundgebung. Dafür sollte er eine Busse von 800 Franken und Gebühren von 550 Franken bezahlen.
Dagegen erhob Stricker Einsprache, die nun am Dienstag vor einem Zürcher Gericht verhandelt wurde – acht Tage vor der Verjährung.
An der Demo sei er von der Polizei widerrechtlich aufgefordert worden seine Kamera abzuschalten und dann weggewiesen worden, sagte Stricker, der in einem Indianerkostüm ins Gericht kam
Er habe damals sogar gehorcht. «Das ist der Preis, wenn man nicht regierungstreu berichtet.»
Stricker stellte sich auf den Standpunkt, dass er als Journalist an der Demo gewesen sei. Schliesslich habe er in einem Livestream vor Ort berichtet. Und deshalb seien die Vorwürfe falsch.
«Kein Journalist hat das Thema so umfassend behandelt», sagte Stricker. Dieses Argument, das Stricker und sein Anwalt geltend machten, war dann auch überzeugend genug.
Für den Einzelrichter ging daraus klar hervor: Stricker war nicht Teil der Demo, sondern Journalist. Die Aufforderung, den Platz zu verlassen, habe bloss für die Demo-Teilnehmer, aber nicht so für Stricker gegolten.
«Journalist Stricker gegen Staat: 1:0», kommentierte Stricker das Geschehen auf Telegram.
In der Tat: Für den Journalismus war der gestrige Dienstag ein guter Tag. Die Weltwoche, die ebenfalls über den Fall berichtete, meinte:
«Das Zürcher Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit. Der Aussenseiter Daniel Stricker erkämpfte ihn allein auf weiter Flur. Während die mächtigen Medienhäuser schwiegen und kuschten.»