Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Impfpflicht für Obwalden

«Obwalden flirtet mit dem Impf-Zwang», schrieb die Weltwoche vergangene Woche. Neben einem Impf-Obligatorium sei der Kanton seit kurzem auch befugt, Impfungen öffentlich durchführen zu lassen. Dies sehe das neue Gesundheitsgesetz vor. Gemäss der Weltwoche habe Landammann Daniel Wyler (SVP) folgendes gesagt: «Für die Impfpflicht werden die notwendigen Schritte mit Zurückhaltung und Augenmass ergriffen.»

Hat der Regierungsrat in Obwalden also tatsächlich vor, eine Impfpflicht einzuführen? «Nein, der Regierungsrat des Kantons Obwalden vertritt die Haltung, dass die Impfungen freiwillig sind und bleiben», sagt Reto Odermatt, Sekretär des Finanzdepartements gegenüber Corona-Transition.

Odermatt spricht in diesem Zusammenhang von einem Missverständnis. Dieses beruhe auf einer Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes, über die auch die Weltwoche berichtete. Konkret habe der Regierungsrat am 25. Juni 2021 einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz verabschiedet und Art. 8 Abs. 2 ergänzt. Bereits zuvor sah dieser vor, dass der Regierungsrat bei Katastrophen Impfungen für obligatorisch erklären könnte – eine Massnahme, die gestützt ist auf das Epidemiengesetz.

Neu gibt der Passus dem Regierungsrat zusätzlich noch die Kompetenz, «öffentliche Impfungen durchführen zu lassen». Eine Formulierung, die in der Tat verwirrend ist. «Wird künftig auf Dorfplätzen eine Art Impf-Schau organisiert? Mit Lichtshow, obligatorisch?», fragte sich die Weltwoche leicht spöttisch.

Darauf angesprochen, entgegnet Odermatt gegenüber Corona-Transition. «Gemäss Art. 37 der Epidemienverordnung stellen die Kantone sicher, dass bei Bedarf Massenimpfungen durchgeführt werden können. Sie stellen die dazu notwendige Infrastruktur bereit. Somit besteht die kantonale Kompetenz, bei Bedarf öffentliche Impfungen durchführen zu lassen, bereits unmittelbar von Bundesrechts wegen.» Odermatt verweist dabei auf die Corona-Impfzentren, wo bereits «öffentliche Impfungen» realisiert werden.

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