Es ist ein Witz, der an Absurdität kaum noch zu überbieten ist: Ausgerechnet das selbsternannte Rechercheportal „Correctiv“, dem zuletzt im Zusammenhang mit dem „Potsdamer Geheimtreffen“ mehrfach die Verbreitung von Unwahrheiten gerichtlich untersagt wurde, fungiert für viel Geld als „Faktenchecker“ im Auftrag von Facebook. Wie sagt der Volksmund: Wenn der Bock zum Gärtner wird!
Mit viermonatiger Verspätung (!) nehmen die Medien-Insidern zufolge von Facebook in sechsstelliger Höhe bezahlten „Wahrheitsfinder“ (wes Brot ich ess, des Lied ich sing) aus nur allzu durchsichtigen Gründen Anstoß an einem Artikel, den derDeutschland-Kurier am 25.März 2024 veröffentlicht hatte. Der Bericht sei „so nicht richtig“.
Auch aus rein formalen Gründen, weil hier ganz offensichtlich wieder einmal das sprichwörtliche Haar in der Suppe gefunden werden soll, um die Reichweite des Deutschland-Kuriers einzuschränken, bringen wir zu diesem Bericht eine Klarstellung. Wir stellen zunächst fest, dass der von „Correctiv“ beanstandete Beitrag auf einer erfolgreichen gemeinsamen Klage des französischen Umweltschutz-Dachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) und 15 weiterer Gruppen sowie der diesbezüglichen FED-Pressemitteilung beruhte.
Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (Staatsrat) in Paris Anfang März veröffentlichte die „Fédération Environnement Durable“ eine Mitteilung auf ihrer Website, in der es heißt, das Verwaltungsgericht habe „eine historische Entscheidung“ gefällt, „indem es die Genehmigungen für Onshore-Windkraftanlagen und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für rechtswidrig erklärte.“
Der von „Correctiv“ jetzt nach vier Monaten monierte Beitrag im Deutschland-Kurier deckte sich im Übrigen weitgehend mit der seinerzeit auch von anderen Medien geteilten Interpretation des in Rede stehenden Richterspruchs.
Klarstellung:
Am 25. März 2024 berichtete der Deutschland-Kurier unter der Überschrift „Krank durch Infraschall: Frankreich stoppt den Windrad-Irrsinn!“ (https://deutschlandkurier.de/2024/03/krank-durch-infraschall-frankreich-stoppt-den-windrad-irrsinn/) über ein vom französischen Umwelt-Dachverband FED als „historisch“ eingeordnetes Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Paris (Staatsrat) zur Problematik der Lärm-Messung von Windrädern. Mit ähnlichem Tenor (berichteten u.a. die Schweizer „Weltwoche“, das liberal-konservative Online-Portal „Tichys Einblick“, „Epoch Times“ sowie das Fachportal für Architektur und Technik „Energie: Bau“ und das Tierschutzportal „Wild Beim Wild“.
Der Deutschland-Kurier stellt klar, dass sich nach eingehender Prüfung des Urteils der Sachverhalt anders darstellt, als zunächst vielfach aus dem Richterspruch herausgelesen wurde. Windkraftanlagen in Frankreich sind entgegen vielfacher anfänglicher Lesart nicht für illegal erklärt worden, weder bestehende noch zukünftige. Das Urteil hat lediglich die bisherige Methode zur Lärmmessung aufgehoben. Allein die Art und Weise, wie gemessen wird, ändert sich. De facto geht es in dem Urteil um eine Formalie, die das Gericht für unzulässig erklärt hatte – nämlich die Vorgaben dazu, wie der Lärm der Anlagen gemessen werden muss. Das „ändert aber nicht viel“, schreiben etwa die „Faktenchecker“ der französischen Nachrichtenagentur afp und betonen: „Windkraft bleibt erlaubt, bestehende Anlagen müssen nicht zurückgebaut werden und neue Anlagen können weiterhin genehmigt werden.“
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