Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klarstellung: Windkraft in Frankreich bleibt erlaubt

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Es ist ein Witz, der an Absurdität kaum noch zu überbieten ist: Ausgerechnet das selbsternannte Rechercheportal „Correctiv“, dem zuletzt im Zusammenhang mit dem „Potsdamer Geheimtreffen“ mehrfach die Verbreitung von Unwahrheiten gerichtlich untersagt wurde, fungiert für viel Geld als „Faktenchecker“ im Auftrag von Facebook. Wie sagt der Volksmund: Wenn der Bock zum Gärtner wird!

Mit viermonatiger Verspätung (!) nehmen die Medien-Insidern zufolge von Facebook in sechsstelliger Höhe bezahlten „Wahrheitsfinder“ (wes Brot ich ess, des Lied ich sing) aus nur allzu durchsichtigen Gründen Anstoß an einem Artikel, den derDeutschland-Kurier am 25.März 2024 veröffentlicht hatte. Der Bericht sei „so nicht richtig“. 

Auch aus rein formalen Gründen, weil hier ganz offensichtlich wieder einmal das sprichwörtliche Haar in der Suppe gefunden werden soll, um die Reichweite des Deutschland-Kuriers einzuschränken, bringen wir zu diesem Bericht eine Klarstellung. Wir stellen zunächst fest, dass der von „Correctiv“ beanstandete Beitrag auf einer erfolgreichen gemeinsamen Klage des französischen Umweltschutz-Dachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) und 15 weiterer Gruppen sowie der diesbezüglichen FED-Pressemitteilung beruhte. 

Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (Staatsrat) in Paris Anfang März veröffentlichte die „Fédération Environnement Durable“ eine Mitteilung auf ihrer Website, in der es heißt, das Verwaltungsgericht habe „eine historische Entscheidung“ gefällt, „indem es die Genehmigungen für Onshore-Windkraftanlagen und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für rechtswidrig erklärte.“

Der von „Correctiv“ jetzt nach vier Monaten monierte Beitrag im Deutschland-Kurier deckte sich im Übrigen weitgehend mit der seinerzeit auch von anderen Medien geteilten Interpretation des in Rede stehenden Richterspruchs.

Klarstellung: 

Am 25. März 2024 berichtete der Deutschland-Kurier unter der Überschrift „Krank durch Infraschall: Frankreich stoppt den Windrad-Irrsinn!“ (https://deutschlandkurier.de/2024/03/krank-durch-infraschall-frankreich-stoppt-den-windrad-irrsinn/) über ein vom französischen Umwelt-Dachverband FED als „historisch“  eingeordnetes Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Paris (Staatsrat) zur Problematik der Lärm-Messung von Windrädern. Mit ähnlichem Tenor (berichteten u.a. die Schweizer „Weltwoche“, das liberal-konservative Online-Portal „Tichys Einblick“, „Epoch Times“ sowie das Fachportal für Architektur und Technik „Energie: Bau“ und das Tierschutzportal „Wild Beim Wild“.

Der Deutschland-Kurier stellt klar, dass sich nach eingehender Prüfung des Urteils der Sachverhalt anders darstellt, als zunächst vielfach aus dem Richterspruch herausgelesen wurde. Windkraftanlagen in Frankreich sind entgegen vielfacher anfänglicher Lesart nicht für illegal erklärt worden, weder bestehende noch zukünftige. Das Urteil hat lediglich die bisherige Methode zur Lärmmessung aufgehoben. Allein die Art und Weise, wie gemessen wird, ändert sich. De facto geht es in dem Urteil um eine Formalie, die das Gericht für unzulässig erklärt hatte – nämlich die Vorgaben dazu, wie der Lärm der Anlagen gemessen werden muss. Das „ändert aber nicht viel“, schreiben etwa die „Faktenchecker“ der französischen Nachrichtenagentur afp und betonen: „Windkraft bleibt erlaubt, bestehende Anlagen müssen nicht zurückgebaut werden und neue Anlagen können weiterhin genehmigt werden.“

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