Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Laut Landesgericht fix: Deutschpflicht für Wohnbeihilfe keine Diskriminierung

Was zeterten die üblichen Verdächtigen nicht, als in Oberösterreich – als wichtige blaue Handschrift im Koalitionsabkommen – der Anspruch auf Wohnbeihilfe an bestimmte Integrations-Voraussetzungen gekoppelt wurden! Groß feierten sie, als ein türkischer Staatsbürger dagegen klagte, weil er den vorgeschriebenen Deutsch-Nachweis nicht erbringen wollte. Reihum wurde behauptet, die Regelung verstoße gegen EU-Recht. Doch nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) keine klare Ausländer-Diskriminierung sah, folgte auch das Landesgericht dieser Rechtsauffassung und bestätigte das oberösterreichische Modell der Wohnbeihilfe.

  • Koppelung der Wohnbeihilfe an ausreichende Deutsch-Kenntnisse stellt keinerlei Diskriminierung dar: Integrationsleistungen dürfen gefordert werden
  • Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner erfreut, dass Gericht „politischen Unkenrufen zum Trotz“ das Erfolgsmodell im „Hoamatland“ bestätigte
  • Durch die Reform gibt es mehr Geld für Familien und alleinerziehende Mütter – und weniger oder kein Geld für integrationsunwillige Zuwanderer

Rechtsstaat segnet OÖ-Erfolgsmodell ab

Es ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den vormals grassierenden Missbrauch des Sozialstaats durch integrationsunwillige Zuwanderer. Und es ist ein großer Schritt am Weg zum Ziel, dass soziale Zuschüsse vor allem Oberösterreichern zugute kommen sollen, die eine Notlage überbrücken müssen oder deren Familie trotz fleißiger Arbeit kein Einkommen zum Auskommen haben.

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Denn in der Realität ist das seit 2018 in Kraft befindliche Modell eine Erfolgsgeschichte. Die Beihilfe hat nun mehr Treffsicherheit, schon in den ersten beiden Jahren ging der Migrantenanteil unter den Beziehern um fast zwei Drittel zurück. Dadurch wurden Budgetmittel frei, um mehr als 25.000 heimische Haushalte mit durchschnittlich 172 Euro pro Monat zu entlasten. 

Trotz Unkenrufen: Deutschpflicht laut Gericht rechtens

Das Urteil kommentierte der zuständige OÖ-Wohnbaureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme mit Genugtuung. Denn: „Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann“. Es sei für ihn selbstverständlich, dass „jemand, der Leistungen vom Staat erhält, auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann,“ so Haimbuchner entschieden.

Familien & Alleinerziehende profitieren von Reform

Bereits im vergangenen Dezember, als er eine Erhöhung der Beihilfe für notleidende Oberösterreicher verkünden konnte, betonte der FPOÖ-Obmann die nötige Treffsicherheit. Es sei ihm wichtig, dass „die Wohnbeihilfe vor allem den Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu Gute kommt.“ Dies seien zuerst jene, die sich die Unterstützung durch ihre Leistung verdient hätten.

Durch die freiwerdenden Mittel profitieren seitdem vor allem Familien und alleinerziehende Mütter von der Reform. Nun stellte das Landesgericht klar, dass die FPÖ mit ihrer familien- und österreicherfreundlichen Politik und ihrer Absage an die Plünderung der Sozialtöpfe durch Integrationsverweigerer von Anfang an das Recht auf ihrer Seite hatte.

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