Horst D. Deckert

Laut Landesgericht fix: Deutschpflicht für Wohnbeihilfe keine Diskriminierung

Was zeterten die üblichen Verdächtigen nicht, als in Oberösterreich – als wichtige blaue Handschrift im Koalitionsabkommen – der Anspruch auf Wohnbeihilfe an bestimmte Integrations-Voraussetzungen gekoppelt wurden! Groß feierten sie, als ein türkischer Staatsbürger dagegen klagte, weil er den vorgeschriebenen Deutsch-Nachweis nicht erbringen wollte. Reihum wurde behauptet, die Regelung verstoße gegen EU-Recht. Doch nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) keine klare Ausländer-Diskriminierung sah, folgte auch das Landesgericht dieser Rechtsauffassung und bestätigte das oberösterreichische Modell der Wohnbeihilfe.

  • Koppelung der Wohnbeihilfe an ausreichende Deutsch-Kenntnisse stellt keinerlei Diskriminierung dar: Integrationsleistungen dürfen gefordert werden
  • Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner erfreut, dass Gericht „politischen Unkenrufen zum Trotz“ das Erfolgsmodell im „Hoamatland“ bestätigte
  • Durch die Reform gibt es mehr Geld für Familien und alleinerziehende Mütter – und weniger oder kein Geld für integrationsunwillige Zuwanderer

Rechtsstaat segnet OÖ-Erfolgsmodell ab

Es ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den vormals grassierenden Missbrauch des Sozialstaats durch integrationsunwillige Zuwanderer. Und es ist ein großer Schritt am Weg zum Ziel, dass soziale Zuschüsse vor allem Oberösterreichern zugute kommen sollen, die eine Notlage überbrücken müssen oder deren Familie trotz fleißiger Arbeit kein Einkommen zum Auskommen haben.

Werbung


Denn in der Realität ist das seit 2018 in Kraft befindliche Modell eine Erfolgsgeschichte. Die Beihilfe hat nun mehr Treffsicherheit, schon in den ersten beiden Jahren ging der Migrantenanteil unter den Beziehern um fast zwei Drittel zurück. Dadurch wurden Budgetmittel frei, um mehr als 25.000 heimische Haushalte mit durchschnittlich 172 Euro pro Monat zu entlasten. 

Trotz Unkenrufen: Deutschpflicht laut Gericht rechtens

Das Urteil kommentierte der zuständige OÖ-Wohnbaureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme mit Genugtuung. Denn: „Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann“. Es sei für ihn selbstverständlich, dass „jemand, der Leistungen vom Staat erhält, auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann,“ so Haimbuchner entschieden.

Familien & Alleinerziehende profitieren von Reform

Bereits im vergangenen Dezember, als er eine Erhöhung der Beihilfe für notleidende Oberösterreicher verkünden konnte, betonte der FPOÖ-Obmann die nötige Treffsicherheit. Es sei ihm wichtig, dass „die Wohnbeihilfe vor allem den Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu Gute kommt.“ Dies seien zuerst jene, die sich die Unterstützung durch ihre Leistung verdient hätten.

Durch die freiwerdenden Mittel profitieren seitdem vor allem Familien und alleinerziehende Mütter von der Reform. Nun stellte das Landesgericht klar, dass die FPÖ mit ihrer familien- und österreicherfreundlichen Politik und ihrer Absage an die Plünderung der Sozialtöpfe durch Integrationsverweigerer von Anfang an das Recht auf ihrer Seite hatte.

Das könnte Sie auch interessieren: 

Weiterlesen: Laut Landesgericht fix: Deutschpflicht für Wohnbeihilfe keine Diskriminierung

Ähnliche Nachrichten