Horst D. Deckert

Milliarden verschleudert: VfGH fordert Begründung für Cofag-Gründung

Vom „Wochenblick“ wurde die Rechtmäßigkeit der Cofag – das ist jene Agentur, die die Corona-Hilfsgelder verteilte – von Anfang an kritisiert worden. Nun beschäftigt sich endlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der anrüchigen Causa.

Auch das Höchstgericht fragt sich jetzt, was Wochenblick-Leser schon 2021 moniert hatten: Warum wurden die vielen Steuermilliarden von einer Agentur vergeben und nicht vom Finanzministerium? Das müsste das doch eigentlich können, vermutet auch Verfassungsrichter Christoph Herbst.

Hohe Beraterkosten und Überförderung 

Dem Steuerzahler wäre eine Auszahlung der Corona-Hilfen durch das Finanzministerium jedenfalls billiger gekommen, wie man mittlerweile weiß, weil der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Cofag-Tätigkeit nicht nur dubiose Postenbesetzungen und hohe Beraterkosten festgestellt hat, sondern auch Überförderungen.

Millionen für türkise „Freunderl“

Durch die Cofag, so ist auch zu hören, konnten Unternehmen im Dunstkreis der Türkisen, problemloser gefördert und bevorteilt werden (es gilt die Unschuldsvermutung). Während viele Kleine um ihre Förderungen kämpfen mussten, erging es Großen mit türkisen Vernetzungen viel besser, glaubt auch die „Kronen Zeitung“ und verweist auf den Finanzjongleur René Benko, dessen Firmen 10,2 Millionen Fördergeld bekamen.

VfGH fordert Begründung von Regierung

Nicht von ungefähr also äußert der VfGH in der Vorwoche Bedenken, ob die Errichtung der Cofag überhaupt rechtmäßig war, denn so viele Milliarden an der Kontrolle des Parlaments vorbei zu schleusen, ist auch für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer schlichtweg verfassungswidrig.

Die Regierung hat für die Cofag-Gründung jedenfalls keine zufriedenstellende Erklärung, außer dem Hinweis, dass es effizienter und schneller gewesen sei, die Förderungen über eine privat organisierte Agentur abzuwickeln. Von den Verfassungsrichtern wird dies freilich bezweifelt. Deshalb forderten sie die Regierungsvertreter in der ersten Verhandlung auch auf, ein Schriftstück über die Erwägungen für die Cofag-Gründung vorzulegen.

Regierungs-Gefasel statt einer Begründung

Da so ein Schriftstück jedoch nicht exisitiert, wurde es vom Finanzministerium im Nachhinein erstellt, was die Causa aber auch nicht erhellte. Die Regierungsvertreter argumentierten wenig verständlich, dass sie mit der Cofag „eine bessere Darstellungsmöglichkeit der Covid-19-Maßnahmen“ gehabt hätte, was immer dies auch bedeuten mag. Zur Erinnerung: Die Cofag wurde als Tochter der Abbag gegründet, einer Gesellschaft, die Staatsbeteiligungen abwickelt.

Nach einer Antwort auf die Frage, wer im Jahr 2020 konkret die Weisung erteilt hat, die Cofag zu gründen und mit welcher Begründung, suchen die Verfassungsrichter nun weiter. Finanzminister Gernot Blümel hat die Gründung der Cofag stets mit der Dringlichkeit der Folgen des Virus argumentiert. Dass diese ganze Sache zum Himmel stinkt, ist für viele Österreicher schon seit langem klar.

Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.

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