Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mückstein Erlass: Künftig bestimmt Impfrate über Corona-Knast

In Zukunft werden regionale Verschärfungen der ohnehin überschießenden Corona-Maßnahmen an die Durchimpfungsrate in den Bezirken gekoppelt. Der diesbezügliche „Erlass für Hochrisikogebiete“ von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erging gestern an die Landeshauptleute und tritt mit heute in Kraft.

  • Corona-Maßnahmen nun auch von Impfquote abhängig
  • Für Mückstein (Grüne) ist „Impfung der wirksamste Schutz“
  • Bundesheer kann für Kontrollen eingesetzt werden

Wovor Maßnahmen-Kritiker schon lange warnen, wird jetzt Wirklichkeit. In Zukunft werden Lockdowns und weitere Zwangs-Maßnahmen von der Impfquote abhängig gemacht. So wird die Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte noch weiter verschärft. Die Schuldigen an künftigen Maßnahmen sind dabei schon im Vorfeld ausgemacht: die Ungeimpften! Erst kürzlich hielt AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in einem sehenswerten Interview mit Oliver Janich fest, dass uns genau das bevorstehen wird!

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Durchimpfungsrate zusätzlich zu Inzidenz und Intensivauslastung

Der bisherige Hochinzidenzerlass wird durch diesen neuen Erlass ersetzt. In Zukunft werden für die Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet abgesehen von der 7-Tage-Inzidenz auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie die Zahl der belegten Intensivbetten des betreffenden Bundeslandes herangezogen.

Mückstein: Impfung wirksamster Schutz

„Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus, und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet“, führte Mückstein aus. Man müsse besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten, um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen.

Die Daten aus Israel und die Veröffentlichungen der US-Gesundheitsbehörde CDC dürften dem Gesundheitsminister offenbar nicht bekannt sein. Aus diesen geht nämlich hervor, dass vollständig Geimpfte sich anstecken, einen schweren Verlauf haben, ja sogar sterben können. Vor allem können sie aber auch andere anstecken, womit die Sinnhaftigkeit der Impfungen grundsätzlich zu hinterfragen ist – ganz abgesehen von den vielen furchtbaren Nebenwirkungen der Gen-Injektionen. Und: das Virus unterscheidet gar nichts. Den Unterschied macht wohl eher der jeweilige Immun-Status einer Person…

Knast-Kontrollen durch Bundesheer

Die Regelungen für den bevorstehenden Corona-Knast in angeblichen „Hochrisikogebieten“ werden durch Verordnungen der Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden festgelegt. Personen dürfen solche Bezirke nur dann verlassen, wenn sie einen Nachweis für die geringe epidemiologische Gefahr erbracht haben, also die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – erfüllen.

Für die Kontrollen dieser Nachweispflicht kann auch das Bundesheer angefordert werden. Sie sollen zwar stichprobenartig, aber mit möglichst hoher Frequenz erfolgen.

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