Horst D. Deckert

Mückstein Erlass: Künftig bestimmt Impfrate über Corona-Knast

In Zukunft werden regionale Verschärfungen der ohnehin überschießenden Corona-Maßnahmen an die Durchimpfungsrate in den Bezirken gekoppelt. Der diesbezügliche „Erlass für Hochrisikogebiete“ von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erging gestern an die Landeshauptleute und tritt mit heute in Kraft.

  • Corona-Maßnahmen nun auch von Impfquote abhängig
  • Für Mückstein (Grüne) ist „Impfung der wirksamste Schutz“
  • Bundesheer kann für Kontrollen eingesetzt werden

Wovor Maßnahmen-Kritiker schon lange warnen, wird jetzt Wirklichkeit. In Zukunft werden Lockdowns und weitere Zwangs-Maßnahmen von der Impfquote abhängig gemacht. So wird die Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte noch weiter verschärft. Die Schuldigen an künftigen Maßnahmen sind dabei schon im Vorfeld ausgemacht: die Ungeimpften! Erst kürzlich hielt AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in einem sehenswerten Interview mit Oliver Janich fest, dass uns genau das bevorstehen wird!

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Durchimpfungsrate zusätzlich zu Inzidenz und Intensivauslastung

Der bisherige Hochinzidenzerlass wird durch diesen neuen Erlass ersetzt. In Zukunft werden für die Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet abgesehen von der 7-Tage-Inzidenz auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie die Zahl der belegten Intensivbetten des betreffenden Bundeslandes herangezogen.

Mückstein: Impfung wirksamster Schutz

„Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus, und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet“, führte Mückstein aus. Man müsse besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten, um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen.

Die Daten aus Israel und die Veröffentlichungen der US-Gesundheitsbehörde CDC dürften dem Gesundheitsminister offenbar nicht bekannt sein. Aus diesen geht nämlich hervor, dass vollständig Geimpfte sich anstecken, einen schweren Verlauf haben, ja sogar sterben können. Vor allem können sie aber auch andere anstecken, womit die Sinnhaftigkeit der Impfungen grundsätzlich zu hinterfragen ist – ganz abgesehen von den vielen furchtbaren Nebenwirkungen der Gen-Injektionen. Und: das Virus unterscheidet gar nichts. Den Unterschied macht wohl eher der jeweilige Immun-Status einer Person…

Knast-Kontrollen durch Bundesheer

Die Regelungen für den bevorstehenden Corona-Knast in angeblichen „Hochrisikogebieten“ werden durch Verordnungen der Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden festgelegt. Personen dürfen solche Bezirke nur dann verlassen, wenn sie einen Nachweis für die geringe epidemiologische Gefahr erbracht haben, also die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – erfüllen.

Für die Kontrollen dieser Nachweispflicht kann auch das Bundesheer angefordert werden. Sie sollen zwar stichprobenartig, aber mit möglichst hoher Frequenz erfolgen.

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