Horst D. Deckert

Oberstes Verfassungsgericht entscheidet: Spanischer Lockdown war illegal

Nun ist es amtlich: Der erste «Alarmzustand» und der damit einhergehende Lockdown, der am 14. März 2020 in Spanien ausgerufen wurde, waren verfassungswidrig. Darüber hat das Oberste Verfassungsgericht am 14. Juli 2021 in einer Pressemitteilung informiert.

Schon im Juni hatte der Verfassungsrichter Pedro Trevijano nach Überprüfung der Sachlage in einem Urteilsentwurf festgestellt, dass die Aussetzung bestimmter Grundrechte durch den «Alarmzustand» illegal war (wir berichteten). Der Richter erklärte: Die Aussetzung der Grundrechte sei nur im «Ausnahmezustand» möglich, nicht in einem «Alarmzustand».

Obendrein hätte ein «Ausnahmezustand» vom Abgeordnetenkongress beschlossen werden müssen, und nicht wie im Fall eines «Alarmzustands» von der Regierung. Von elf Verfassungsrichtern unterstützten sechs den Entwurf von Trevijano, fünf stimmten dagegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Auf Basis des illegalen «Alarmzustands» hat die links-sozialistische Regierung rund um den Ministerpräsidenten Pedro Sánchez das spanische Volk für 99 Tage rigoros weggesperrt. In diesem Zeitraum unterzeichneten die staatlichen Sicherheitskräfte der Nationalpolizei, der Guardia Civil und der Ortspolizei täglich 11’537 Beschwerdemeldungen, die insgesamt 1’142’127 Sanktionen nach sich zogen. Für all diejenigen, die gegen die Corona-Massnahmen verstiessen, waren Geldstrafen von 600 bis 30’000 Euro fällig. Diese sind nun ganz offiziell null und nichtig.

Von diesen Sanktionen seien aber nur 228’994 bearbeitet worden, informierte das Medienportal 20Minutos, das sich wohl oder übel mit dem Entscheid des Verfassungsgerichts und dessen Folgen beschäftigen musste. Diese Bussgelder seien nun zwar hinfällig, allerdings sei eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge nicht möglich. Und wie es bei regierungstreuen Mainstream-Medien üblich ist, liess 20Minutos dazu gleich einige «Experten» zu Wort kommen, die einhellig erklärten, dass ein Einspruch gegen bereits bezahlte Geldbussen unmöglich sei.

Kritische Juristen sehen das anders. Wie der Rechtsanwalt Aitor Guisasola in einem Video auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado en contra de la demagogia» (Ein Anwalt gegen die Demagogie) versicherte, sollten alle Opfer dieser politischen Willkür umgehend Einspruch erheben und ihr Geld zurückfordern. Denn die Regierung habe das Volk «auf absolut illegale Art und Weise gekidnappt und ins Gefängnis gesteckt».

Guisasola begrüsste die Entscheidung des Verfassungsgerichts, allerdings sagte er auch: Es sei eine «authentische Schande», dass die Richter erst nach anderthalb Jahren über diese offensichtliche Verfassungswidrigkeit entschieden haben, und nicht schon im April 2020. Der Schaden, den dieser «Alarmzustand» angerichtet habe, sei «irreparabel».

Guisasola gehört zu den wenigen mutigen Juristen in Spanien, die schon seit dem ersten Tag der Virus-Hysterie über die Verfassungswidrigkeit des «Alarmzustands» aufgeklärt haben, woraufhin die Staatsgewalt ihm sogar den Entzug seiner Anwaltszulassung androhte. Er wurde diffamiert, seine Glaubwürdigkeit wurde infrage gestellt.

Doch nun wurde von oberster Stelle bestätigt: Guisasola hatte recht. In seinem Video beschäftigte sich der Jurist noch mit einem anderen wichtigen Aspekt, den die Mainstream-Medien derzeit ausschlachten, um die illegale Vorgehensweise der links-sozialistischen Politiker auch weiterhin in einem guten Licht dastehen zu lassen.

Der Antrag auf die Prüfung der Verfassungswidrigkeit des «Alarmzustands» wurde nämlich von der rechtspopulistischen Partei Vox gestellt. Diesen Umstand nutzt der Mainstream nun, um in der Bevölkerung die Angst zu säen, dass ein Rechtsruck im Land zu befürchten sei.

Eine Methode, die in Spanien – ebenso wie in Deutschland – schon seit Beginn des Hypes durchgezogen wird, um jegliche Kritik an den ungerechtfertigten, illegalen und verfassungswidrigen Corona-Massnahmen im Keim zu ersticken. Jeder, der es wagt, die Regierungslinie anzuzweifeln, wurde und wird sofort in die rechtsextreme Ecke gedrückt.

Was die Mainstream-Medien allerdings verschweigen: Die «Helden» von Vox haben zwar erklärt, dass es sich bei diesem «Alarmzustand» um die schwerwiegendste Verletzung der Grundrechte in der Geschichte Spaniens gehandelt hat, aber nicht etwa, weil sie die Corona-Inszenierung durchschauen würden, sondern weil sie der Meinung sind, dass die Regierung den «Ausnahmezustand» hätte erklären müssen, der eine noch grössere Beschneidung der Grundrechte und Freiheiten erlaubt hätte als der «Alarmzustand».

Vox wollte also nicht, dass die Massnahmen aufgehoben werden, sie forderten eine noch strengere Handhabung. Also kann sich Vox jetzt nicht gerade als «Kämpfer für die Freiheit und Grundrechte der Menschen» rühmen. Selbst wenn der Mainstream der Medien dies so darstellt.

So oder so: Die «renommierten» Mainstream-Medien, die hauptverantwortlich sind für die Corona-Massenpsychose, die sich in Spanien in unfassbarer Art und Weise etabliert hat, beschäftigten sich nur ungern und in Kürze mit dem Urteil des Obersten Verfassungsgerichts. In den deutschen Medien sei das ebenso, es werde kaum über das Urteil berichtet, liess Boris Reitschuster wissen, der das Thema in einem Artikel am 15. Juli aufgriff.

Der engagierte Journalist verglich darin die spanische «Rechtsstaatlichkeit» mit der in Deutschland, die er als weniger positiv bewertete. Unter anderem bemängelte Reitschuster, dass der Präsident des Verfassungsgerichts ein Mann aus der Regierungspartei sei, den Merkel «durchgeboxt» habe. Kritiker würden das Verfassungsgericht als «sehr handzahm der Regierung gegenüber» bezeichnen. Vor allem bei Corona scheine es mit «angezogener Handbremse» die Verfassung zu verteidigen.

Zum Trost für Boris Reitschuster und alle Deutschen: In Spanien ist das nicht anders. Auch im «Land der Paella und Siesta» werden Verfassungsrichter von den jeweiligen Regierungen in ihre Positionen gehievt. Dass der «Alarmzustand» trotzdem als illegal und verfassungswidrig eingestuft wurde, verdankt das spanische Volk einzig und allein einer «glücklichen Fügung».

Denn eigentlich hätte der Richter Fernando Valdés Dal-Ré den Urteilsentwurf über die Verfassungsrechtlichkeit des «Alarmzustands» erstellen sollen. Dieser wurde von der links-sozialistischen Regierung in seine Position gebracht, und er hätte wohl anders entschieden als Trevijano. Doch Valdés wurde im August 2020 wegen eines mutmasslichen Delikts von «Häuslicher Gewalt» von der Guardia Civil verhaftet. Mitte Oktober trat der Richter dann von seinem Amt zurück.

Dadurch rückte Pedro Trevijano nach. Und weil Trevijano der konservativen Ecke zugeordnet wird, und die Anzahl der konservativen Mitglieder des Verfassungsgerichts die der «progressiven» derzeit überwiegt, gingen kritische Experten schon im Juni davon aus, dass die Verfassungswidrigkeit bestätigt werden würde. Allerdings war zu befürchten, dass die Regierung Richter unter Druck setzen würde, wie Reitschuster in seinem Artikel erwähnte. Gut, dass diese Manipulationen ausnahmsweise nicht zum Ziel führten. Glück gehabt, könnte man sagen.

Aitor Guisasola und andere kritische Rechtsanwälte werden sich nun damit beschäftigen, welche juristischen Schritte gegen die spanische Regierung eingeleitet werden können. Denn Ministerpräsident Pedro Sánchez und sein Regierungsteam haben das Volk illegal «gekidnappt» und ins «Gefängnis gesteckt». Inwieweit sich die politischen Entscheidungsträger für die Millionen von zerstörten Existenzen und das unermessliche menschliche Leid verantworten müssen, das sie durch ihre Corona-Inszenierung ausgelöst haben, wird die Zukunft zeigen.

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