Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Opfer des Impf-Experiments wollen Entschädigung: Erste Sammelklage gegen BioNTech wegen Impf-Schäden

Es geht los: Nachdem die Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe jeden Vergleich mit der Einführung eines anderen Impfstoffes sprengen, musste es früher oder später dazu kommen, nämlich zu einer Klage gegen den Impfstoffhersteller

 

Von Pharmafirma nicht ernstgenommen

So liegt jetzt am Düsseldorfer Amtsgericht eine Sammelklage gegen das Pharmaunternehmen BioNTech auf, nachdem mehrere Betroffene über schwerwiegende und das Leben beeinträchtigende Impfschäden nach der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty geklagt hatten. Eine außergerichtliche Einigung war davor gescheitert.

Die Sache zieht sich schon lange hin. Die Rechtsanwaltskanzlei hatte von BioNTech eine Sachverhaltsdarstellung zu den erhobenen Vorwürfen verlangt. Aber das Pharmaunternehmen schickte lediglich ein Formularblatt zurück, mit der Aufforderung, doch die Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden.

BioNTech zeigt „kalte Schulter“ 

Die Anwälte zeigten sich verärgert über die ihrer Meinung nach „herabwürdigende, respektlose und ehrverletzende“ Nicht-Antwort:

Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt ihrer Verantwortung nachzukommen.

Die Betroffenen haben ihre Impfschäden bereits der EMA und/oder dem Paul Ehrlich Institut und/oder BioNTech gemeldet. Mit der Klage fordern sie nun Entschädigungen in sechsstelliger Höhe.

Wer bei Impfschäden zahlt

Damit bekommt die Frage nach der Haftung wieder Auftrieb. Weil die Corona-Impfungen vom Staat empfohlen (oder in Österreich zeitweise sogar erzwungen) wurde, haftet der Staat, also der Steuerzahler, für Impfschäden.

Allerdings haftet auch der Hersteller. Denn nach dem Arzneimittelgesetz ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Schäden seines Impfstoffs „über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ Das gilt aber nur für Nebenwirkungen, die nicht auf dem Beipackzettel aufgelistet sind und die auch nachgewiesen wurden. Das dürfte bei den Betroffenen der aktuellen Klage der Fall sein.

Dieser Beitrag erschien zuvor auf unzensuriert.de


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