Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zum Teufel mit den Ukraine-Kriegstreibern!

Von WOLFGANG HÜBNER | Mit guten Gründen werden in Washington weitere Multimilliardenhilfen für das ukrainische Selensky-Regime in Kiew blockiert. Selbst im traditionell russenfeindlichen Großbritannien, dessen Expremier Boris Johnson ein frühes Ende des Ukrainekonflikts verhinderte und deshalb unzählige Tote und Gefallene auf dem Gewissen hat, wird die Unterstützung nun kritischer gesehen. Doch Deutschland, das über Nothaushalte […]
KI-Roboter am Vormarsch

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Die Entwicklung von humanoiden Robotern vor allem auch in Kombination mit KI wird aktuell in rasantem Tempo vorangetrieben. Die Fortschritte sind erstaunlich – und beängstigend.  Die Entwicklung von KI-betriebenen Robotern schreitet rasant voran. Diese Woche hat Tesla sein neues Modell „Optimus Gen-2“ vorgestellt. Mit sensiblen Händen konnte der Musk-Konzern mit dem Modell einen Durchbruch präsentieren, […]

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„Plötzlich und unerwartet“: Brasilianischer Gospelsänger (30) stirbt auf Bühne

„Plötzlich und unerwartet“: Brasilianischer Gospelsänger (30) stirbt auf Bühne

„Plötzlich und unerwartet“: Brasilianischer Gospelsänger (30) stirbt auf BühnePlötzlich und unerwartet stirbt der 30-jährige brasilianische Gospelsänger „Pedro Henrique“ während eines Live-Auftritts an einem Herzinfarkt. Er hinterlässt Frau und Tochter. Brasilien hat vor kurzem die Corona-Impfpflicht für Säuglinge eingeführt.

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Impfstoff-Verunreinigungen mit katastrophale Folgen – vertuschen nicht mehr möglich!

Impfstoff-Verunreinigungen mit katastrophale Folgen – vertuschen nicht mehr möglich!

Impfstoff-Verunreinigungen mit katastrophale Folgen – vertuschen nicht mehr möglich!Der jüngste Skandal um die experimentellen Impfstoffe hat offensichtlich eine derartige Dimension angenommen, dass er nicht mehr vertuscht werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt ein weiterer Schritt getan wird, um die Schweigespirale zu durchbrechen und dass endlich der ganze Umfang dieses Jahrhundertverbrechens ans Tageslicht kommt.

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Die Rückkehr der Zensur

Die Rückkehr der Zensur

Die Rückkehr der ZensurIn Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Angeblich. »Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch gerade Deutschland war mit dem “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” Vorreiter bei der Einführung des Zensurkomplexes. Unter Innenministerin Nancy Faeser scheint das Ende der Meinungsfreiheit endgültig gekommen zu sein.

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ID Austria: Abhängigkeit von Big Tech-Konzernen und fremden Regierungen

ID Austria: Abhängigkeit von Big Tech-Konzernen und fremden Regierungen

ID Austria: Abhängigkeit von Big Tech-Konzernen und fremden Regierungen

Die ID Austria birgt nicht nur das Risiko von Datenmissbrauch durch Behörden: Für die staatliche App “Digitales Amt” wird die technische Infrastruktur amerikanischer IT-Konzerne genutzt, zu deren Geschäftsmodell bekanntlich die Verwendung personenbezogener Daten beispielsweise für Werbezwecke gehört. Auch ein Zugriff auf die Daten durch US-Sicherheitsbehörden ist möglich. Nutzer der ID Austria sollten sich dieser Risiken bewusst sein. Die Freiwilligkeit der Nutzung dieser digitalen ID muss nach Ansicht der GGI-Initiative in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Beachten Sie auch Teil 1 und Teil 2 dieser Artikelreihe.

ID Austria (Teil 3) – Abhängigkeit von Big Tech

Presseaussendung der GGI-Initiative am 12.12.2023

Während der Corona-Jahre wurden viele Menschen mit digitalen Mitteln weitgehend aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Nun soll der Digitalisierungstrend mit der ID Austria fortgeführt werden, die seit 5.12.2023 im regulären Betrieb ist. Die Datenschutzfolgenabschätzung 2022 erachtet das Risiko des Missbrauchs einer Abhängigkeit von den Systemen der Technologie-Riesen bei der Nutzung der ID Austria als akzeptabel. Die GGI-Initiative sieht die beschriebenen Schutzmaßnahmen als unzureichend an, das Risiko bleibt hoch. Ohne Aufarbeitung gibt es kein Vertrauen, dass die digitale Technik tatsächlich zum Wohl der Menschen eingesetzt wird.

Hintergrund

Die Corona-Jahre trieben die Digitalisierung voran. Am 5.12.2023 startete die ID Austria. Die Vorzüge dieses Systems werden betont, Datenschutzrisiken, Nutzungszwang und möglicher staatlicher Missbrauch jedoch kaum diskutiert. Warum die Zusammenführung aller Daten einer Person mittels der ID Austria kritisch zu betrachten ist, wurde bereits in den vergangenen Aussendungen – Teil [1] und Teil [2] – begründet.

Die zwingend vorgeschriebene Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) aus dem Jahr 2022 analysierte die potenziellen Risiken der ID Austria. [3]

In diesem Teil 3 der mehrteiligen Serie wird ein Teilergebnis dieser Untersuchung vorgestellt: Nutzer*innen der ID Austria setzen sich unfreiwilliger oder unbewusster Abhängigkeit von privaten IT-Dienstleistern oder fremden Regierungen aus. In den nachfolgenden Abschnitten wird eine ausführliche Ausarbeitung zu diesem Aspekt zusammengefasst, im begrifflichen Duktus und der Struktur wird dabei der DSFA gefolgt. [4]

Risiko der Abhängigkeit von Google und Apple

Für Zugänglichkeit und Verwendung der staatlichen App „Digitales Amt“ wird die technische Infrastruktur amerikanischer IT-Konzerne genutzt. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Verfügbarkeit der Dienste hängt somit von den Entscheidungen der IT-Konzerne und vom Goodwill ausländischer Regierungen ab, was sich auf die Verfügbarkeit der Dienste negativ auswirken kann.

Die Betroffenen sind einmal mehr angehalten, sich entsprechende Accounts (Nutzerkonten) bei den transatlantischen Unternehmen anzulegen bzw. mit diesen zu kontrahieren. Über die Nutzung der App-Stores von Google und Apple kann es zu einer Datenverarbeitung zu inkompatiblen Zwecken kommen, wie etwa die Verwendung der Daten für Werbezwecke. Eine derartige Verwendung personenbezogener Daten gilt als zentraler Bestandteil der Geschäftsmodelle dieser Unternehmen.

Es kommt zudem zu einem transatlantischen Datentransfer und dem damit verbundenen Risiko des Zugriffs auf die Daten durch US-Sicherheitsbehörden.

Komponenten des Risikos

  • Betreiber (IT-Abteilung des Bundes) sehen sich dazu gezwungen, auf die Plattformen und Technologien Dritter zurückzugreifen, um das E-ID System zu implementieren und für weite Teile der Bevölkerung möglichst einfach verfügbar zu machen bzw. die Nutzung zu fördern.
  • Ebendiese Betreiber und ihre Auftraggeber nehmen Schaden für die Betroffenen billigend in Kauf, weil beispielsweise versucht wird, die niederschwellige Zugänglichkeit und Benutzer*innenfreundlichkeit der ID Austria zu erhöhen.

Schaden bei Missbrauch

Die angeführten Schäden werden von der DSFA als „wesentlich“ eingestuft, das bedeutet signifikante Konsequenzen für Betroffene, die sie nur schwer abwenden können, sind zu erwarten.

  • Immaterielle Schäden: gesellschaftliche und soziale Nachteile (durch weitere Monopolisierung privater IT-Konzerne), strukturelle Schädigung der Privatsphäre (Tracking über Webseiten, Applikationen und Endgeräte hinweg), sowie „Chilling Effects“, d. h. Menschen sehen davon ab, ihre Rechte wahrzunehmen oder ihre Persönlichkeit zu entfalten. [5]

Bewertung des Risikos

In der DSFA werden Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zu einem Risiko kombiniert. Ein sich daraus ergebendes „hohes Risiko“ bedeutet in diesem Zusammenhang eine hohe Wahrscheinlichkeit, durch die ID Austria irgendwann einen wesentlichen bis maximalen Schaden zu erleiden.

Die Untersuchung ergab für diesen Aspekt ein hohes Risiko! Deshalb bedarf es einer Reihe von Maßnahmen, damit die beschriebenen Schäden weniger wahrscheinlich eintreten. Diese Maßnahmen gelten als zwingend erforderlich, ohne jene kann die Verwendung der ID Austria letztlich nicht empfohlen werden.

Maßnahmen zur Linderung des Risikos

Die DSFA führt als bereits umgesetzte Maßnahmen an:

  • technische Optimierungen
  • Forderung nach Verwaltungsprozessen, die den Betroffenen nach wie vor auch analog ohne Smartphone zur Verfügung stehen müssen

Wir betrachten diese Aufzählung sehr kritisch und merken Folgendes an:

Die genannte Forderung ist offensichtlich bereits im Jahr 2023 von Behörden nicht konsequent umgesetzt worden. Wegen des bereits begonnenen Betriebs der ID Austria sind die genannten Maßnahmen zum Teil obsolet, das ursprünglich erschlossene hohe Risiko bleibt zwangsläufig bestehen.

Anwender*innen der ID Austria sind weiterhin dazu angehalten, sich entsprechende Konten bei den transatlantischen Unternehmen anzulegen. Der Zugriff auf die Daten durch US-Sicherheitsbehörden wird nicht wirksam verhindert.

Resümee

Das Risiko und damit die Gefahr, dass Nutzer*innen der ID Austria durch deren Abhängigkeit von internationalen Konzernen eventuell nachteilige Konsequenzen erleiden, bleibt hoch. Die beschriebenen Maßnahmen, die das Risiko gemäß DSFA auf ein gerade noch annehmbares Niveau senken, sind zu schwach. Warum diese Maßnahmen als ausreichend bewertet werden und keine datenschutzrechtliche Ablehnung ausgesprochen wird ist nicht nachvollziehbar.

Die GGI-Initiative mahnt – im Hinblick auf die oben angeführten Risiken – die freie Entscheidung zur Registrierung der ID Austria und ihrer Verwendung ein. Ohne ordentliche Aufarbeitung der Geschehnisse seit 2020 vertrauen wir nicht darauf, dass die digitale Technik tatsächlich in erster Linie den Bürger*innen dient.

Quellenangaben

[1] Anonym. ID Austria (Teil 1) – Machtinstrument für Regierende. Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit, 2023. online: https://ggi-initiative.at/wp/pm-78-id-austria-teil-1-machtinstrument-fuer-regierende

[2] Anonym. ID Austria (Teil 2) – Einfallstor für Datenmissbrauch. Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit, 2023. online: https://ggi-initiative.at/wp/pm-79-id-austria-teil-2-einfallstor-fuer-datenmissbrauch/

[3] Tschohl C & al. ID Austria Datenschutz-Folgenabschätzung. Research Institute – Digital Human Rights Center, 2022. online: https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:75b866bb-3735-4571-b859-39df84e2a281/DSFA_IDAUSTRIA_BMDW.pdf

[4] Anonym. ID Austria – Die Abhängigkeit von Google & Co. Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit, 2023. online: https://ggi-initiative.at/wp/id-austria-die-abhaengigkeit-von-google-co

[5] Anonym. Chilling effect. Wikimedia Foundation Inc, 2023. online: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Chilling_effect

Antisemiten überall

Wie schon bei den Coronaprotesten wird das Schlagwort „Antisemitismus“ gegen Demonstranten verwendet, die das Staatshandeln Israels im Gazastreifen kritisieren.

Nicht erst seit Beginn der Coronaproteste werden mit dem Vorwurf des Antisemitismus pauschal jene belegt, die gegen die Politik der Bundesregierung auf die Straße gehen. Dieser Vorwurf dient dazu, solche Kritiker allesamt in die rechte Ecke zu stellen und ihre Argumente indiskutabel zu machen. Dieser Mechanismus ist auch im Umgang mit Palästina zu beobachten, wenn Kritik an der israelischen Bombardierung des Gazastreifens schlicht als antisemitisch bezeichnet wird — auch in unabhängigen Medien. Das Totschlagargument verfängt auch bei denen, die es besser wissen könnten.

von Felix Feistel

Plötzlich sind sie überall, die Antisemiten. Ahnte der gute Deutsche vor nicht allzu langer Zeit noch nichts von der unterschwelligen Gefahr, die in diesem Land zu lauern scheint, so wird er jetzt eines Besseren belehrt. Die Antisemiten fluten unsere Straßen, so kann man es den Medien entnehmen. Immer wieder skandieren sie antisemitische Parolen und stellen ihren Hass auf Juden zur Schau. Die Coronapandemie brachte noch eine zweite

Das ungenutzte Werkzeug

Die Aggressionen Israels gegen die palästinensische Zivilbevölkerung verlangt die Aktivierung der Völkermordkonvention.

Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass Israels Bombardierung palästinensischer Zivilisten und der Entzug von Nahrung, Wasser und anderen lebensnotwendigen Gütern, der ihnen angetan wurde, die Berufung auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes („Völkermordkonvention“) von 1948 rechtfertigen. Der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes gehören 149 Länder (kurz: UN-Völkermordkonvention) an. Jedes einzelne hat das Recht, den in Gaza stattfindenden Völkermord anzuprangern und den Vereinten Nationen zu melden. Sollte ein anderer Vertragsstaat das Vorliegen eines Völkermords abstreiten — und Israel, die USA und das Vereinigte Königreich sind allesamt Vertragsstaaten —, muss der Internationale Gerichtshof über die „Verantwortung eines Staates für den Völkermord“ entscheiden.

von Craig Murray

Es folgen die wesentlichen Artikel der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes:

Artikel VIII

Eine Vertrag schließende Partei kann die zuständigen Organe der Vereinten Nationen damit befassen, gemäß der Charta der Vereinten Nationen, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie für die Verhütung und Bekämpfung von Völkermordhandlungen oder einer

Selenskyj bald Exilant in Florida?

Ein Whistleblower, der von sich behauptet bei der Strafverfolgungsbehörde, United States Secret Service, beschäftigt zu sein, lancierte unlängst Informationen, die in Aussicht stellen die symbolträchtige ukrainische Galionsfigur, Wladimir Selenskyj, als Exilanten im Sunshine State, Florida, unterzubringen, dies berichtete die online Nachrichtensendung Redacted unter Verweis auf den Hinweisgeber.

Zwecks Untermauerung jener Angaben veröffentlichte der vermeintliche Secret Service Agent ein Einbürgerungsdokument, welches von diversen Sachverständigen als authentisch eingestuft wird. Allerdings mit dem Disclaimer, dass die Erstellung eines originalgetreuen Plagiats in der heutigen Zeit ein Kinderspiel sei. Die in dem Dokument enthaltenen

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