Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klimaschutz-Gesetz: „Türöffner für Öko-Diktatur“ (CH-Abstimmung vom 18. Juni 2023)

Am 18. Juni 2023 wird das Schweizer Stimmvolk unter anderem über das „Klimaschutzgesetz“ abstimmen. Ziel ist es, die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren. Ist dies überhaupt realistisch und kann es ohne ein Verbot von Öl- und Gasheizungen oder Benzin- und Dieselautos erreicht werden? Hören Sie in dieser Sendung einige gewichtige Gründe für ein NEIN zu diesem Gesetz.

Prof. Bhakdis Covid-Impf-Warnungen bewahrheiten sich – die mediale Antisemitenkeule hingegen nicht

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi warnte bereits Monate vor Einführung der umstrittenen Covid-Impfungen vor der Gefahr von Blutgerinnseln – weitestgehend ohne Gehör zu finden. Stattdessen wurde er wegen Antisemitismus und Volksverhetzung angeklagt, aber am 23. Mai 2023 vom Gericht freigesprochen. Doch hört die Hetze gegen Prof. Bhakdi nicht auf. Und das, obwohl der großen Covid-Impfwelle gleichsam einem Tsunami eine Welle von Impftoten und -geschädigten folgte. Wann endlich werden von der Justiz nicht die Brandmelder, wie Prof. Bhakdi, sondern die Brandstifter, d.h. Pharma-Konzerne und Zulassungsstellen strafrechtlich verfolgt?

5 Millionen von Rockefeller-Stiftung: WHO warnt vor neuer Todes-Seuche

Die Rockefeller-Stiftung und die Weltgesundheitsorganisation WHO haben eine Partnerschaft zur Stärkung des WHO-Zentrums für Pandemie- und Epidemieaufklärung in Berlin bekanntgegeben, berichtet Norbert Häring. 5 Millionen US-Dollar sollen in Partner investiert werden, die mit der WHO „globale Netzwerke für die Erkennung von Krankheitserregern kultivieren“ und Krankheiten überwachen, die durch steigende Temperaturen verschlimmert werden. WHO-Chef Tedros warnte bereits vor einer neuen gefährlichen Corona-Variante und einer nicht näher bezeichneten neuen Todes-Seuche. Und auch eine neue Stufe der Impf-Propaganda wurde gezündet.

Wie berichtet, werden bis zum 30. Mai die Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Pandemievertrag im Rahmen der 76. Weltgesundheitsversammlung ausgehandelt. In beiden Fällen sollen der WHO weitreichende Machtbefugnisse erteilt werden. Sie könnte dann über die Staaten hinweg entscheiden, wann und ob ein Gesundheitsnotstand vorliegt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Ausrufung eines Notstandes wegen Klima oder CO2

Hohe Temperaturen oder CO2-Ausstoß könnten laut obigem Wortlaut dann ausreichen, um den Ausnahmezustand über die Welt zu verhängen. Vor dem Hintergrund der von WHO-Chef Tedros kürzlich offiziell beendeten Corona-Plandemie ist klar, dass das Zwangsmaßnahmen und die weitere Ausplünderung der Steuerzahler bedeutet.

Rockefeller-Stiftung, Gates-Stiftung und WEF: Lenker der WHO?

Die Rockefeller-Stiftung wurde im Januar 2022 neben der Gates-Stiftung und dem WEF als nächster privater Geldgeber der WHO aufgenommen. Da sich die WHO hauptsächlich durch solche privaten Organisationen finanziert und deren Gelder zweckgebunden sind, kann man sich leicht ausmalen, nach welcher Pfeife die WHO tanzt und auch künftig tanzen wird.

WHO-Chef kündigt nächste – noch tödlichere – Plandemie án

Und so verbreitete WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus laut „Mail Online“ am Montag auch schon wieder Panik: Die Welt solle sich auf eine Krankheit einstellen, die noch tödlicher ist als Covid. Obwohl der weltweite Corona-Notstand beendet wurde, behauptete Tedros auch, dass immer noch eine Covid-Variante auftauchen könne. „Die Gefahr, dass eine weitere Variante auftaucht, die neue Krankheits- und Todesfälle verursacht, bleibt bestehen. Und es besteht weiterhin die Gefahr, dass ein anderer Erreger mit einem noch tödlicheren Potenzial auftaucht“.

Impfwahnsinn geht weiter: Propagandaschulungen für Gesundheitspersonal

Die Corona-Krise ist also trotz offizieller Beendigung durch die WHO noch lange nicht vorbei. Das zeigen auch die in vielen Ländern noch immer widersinnigen Impfempfehlungen für junge Menschen und Kinder, wie auch eine Veröffentlichung der WHO vom Mittwoch. Diese besagt, dass sich Gesundheitspersonal nach einer Schulung zur Patientenkommunikation, wie es genannt wird, sicherer fühle, die COVID-19-Impfung zu empfehlen. Eine Propaganda-Schulung also, um die gefährlichen und nutzlosen Gen-spritzen weiterhin in die Körper gesunder Menschen zu jagen – mit unabsehbaren Folgen für deren Gesundheit. 
 

Zum Autor: Christoph Uhlmann war als Bürgerjournalist tätig und begann 2021 beim „Wochenblick“ als Quereinsteiger. Themenschwerpunkte sind vor allem Corona, Wissenschaft und der Great Reset. Im Oktober 2022 wechselte er dann zu AUF1.

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Die erste gewollte Rezession der Bundesrepublik

Die erste gewollte Rezession der Bundesrepublik

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Von WOLFGANG HÜBNER | Rezessionen, also Rückgänge des Wirtschaftswachstums, sind im Kapitalismus normale Erscheinungen, weil es nun mal kein ewiges Wachstum gibt. Bislang haben alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland stets versucht, Rezessionen zu verhindern oder doch zu mildern. Die Berliner Ampel-Regierung ist nun die erste seit 1949, die mit ihren politischen Entscheidungen einen Rückgang des […]

Was ein möglicher Zahlungsausfall der USA bedeuten würde

In den Medien ist derzeit viel von einem möglichen Zahlungsausfall der USA die Rede, der schon in wenigen Tagen eintreten könnte. Die russische Nachrichtenagentur TASS hat in einem Artikel erklärt, worum es geht und welche Folgen möglich wären. Ich habe den TASS-Artikel übersetzt. Beginn der Übersetzung: „Wichtige Nebenwirkungen“: Wie sich der drohende Zahlungsausfall der USA […]
Energia jądrowa tak, proszę! Atomkraft ja bitte!

Energia jądrowa tak, proszę! Atomkraft ja bitte!

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Der deutsche Atomausstieg scheint in unserem östlichen Nachbarland offenbar wenig Begeisterung auszulösen. Die Polen streben das genaue Gegenteil an, den Einstieg auf sehr breiter Front.

von Thilo Spahl

Nach aktuellen Plänen sollen in den nächsten Jahrzehnten in Polen Kernkraftwerke wie Pilze aus dem Boden schießen. Es gibt konkrete Pläne und Vereinbarungen zur Entwicklung und Implementierung von großen Reaktoren, kleinen modularen Reaktoren (SMR) und Mikroreaktoren (MMR).

Der Startschuss erfolgte, als Ende 2022 die polnische Regierung bekanntgab, das US-Unternehmen Westinghouse für den Bau von sechs AP1000-Druckwasserreaktoren der Generation III+ mit einer Gesamtkapazität von 6 bis 9 GW ausgewählt zu haben. Im Februar haben dann Westinghouse und das polnische Unternehmen Polskie Elektrownie Jadrowe (PEJ) einen Vertrag über die Vorentwurfsarbeiten für das erste Kernkraftwerk des Landes abgeschlossen. Der Energieplan Polens sieht vor, dass der Bau der Anlage in der Gemeinde Choczewo in der Woiwodschaft Pommern, 250 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt an der Ostseeküste, in den nächsten Jahren beginnt und der erste Block 2032 oder 2033 in Betrieb genommen wird. Danach sollen sukzessive die weiteren Blöcke errichtet werden und bis 2040 in Betrieb gehen.

Bei den amerikanischen Reaktoren soll es aber nicht bleiben. ZE PAK, ein privater polnischer Energiekonzern, der derzeit Kohlekraftwerke betreibt, Polska Grupa Energetyczna, das staatliche Energieversorgungsunternehmen und der größte Stromerzeuger in Polen, sowie Korea Hydro & Nuclear Power haben eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bei einem Kernkraftwerksprojekt in Patnow, in Zentralpolen, am Standort eines ehemaligen Kohlekraftwerks unterzeichnet. Bei diesem Projekt sollen Reaktoren südkoreanischer Bauart vom Typ APR-1400 zum Einsatz kommen. Der APR-1400 ist ebenfalls ein Reaktor der Generation III+ und wurde zuletzt von Korea auch in die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft, wo die ersten drei von vier Blöcken des Kernkraftwerks Barakah 2020, 2021 und 2022 nach jeweils acht Jahren Bauzeit in Betrieb gegangen sind.

Kleine modulare Reaktoren

Noch mehr als auf die klassischen großen Reaktoren wie den AP1000 und den APR-1400 richtet sich das global aufflammende Interesse an der Kernenergie auf die kleinen modularen Reaktoren (SMR), die seit einigen Jahren weltweit von einer Vielzahl von Unternehmen entwickelt werden. Sie sind deshalb so interessant, weil sie kurze Bauzeiten, noch bessere Sicherheitsmerkmale und vor allem geringere Kosten durch standardisierte Serienfertigung und somit im Vergleich zu den Großprojekten deutlich bessere Planungssicherheit versprechen. Wenn alles gut geht, wird daher auch Polens erstes KKW, das noch in diesem Jahrzehnt in Betrieb gehen soll, ein SMR (oder ein noch kleineres MMR) sein. Und viele weitere sollen schnell folgen.

Die Firma Orlen Synthos Green Energy, ein Joint Venture zwischen dem Ölraffinerie- und Tankstellenbetreiber Polski Koncern Naftowy Orlen und dem Unternehmen Synthos Green Energy (SGE), plant, Dutzende von kleinen modularen Reaktoren in ganz Polen zu errichten. Zwischen 2029 und 2036 sollen 10.000 MWe Leistung gebaut werden. Zunächst ist der Bau von SMR-Kraftwerken an 10 ausgewählten Standorten geplant, von denen die ersten im April 2023 bekanntgegeben wurden. Nun beginnt eine genauere Prüfung der lokalen Voraussetzungen. Die Standorte sind: Ostrołęka, Włocławek, Stawy Monowskie, Dąbrowa Górnicza, Nowa Huta, die Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg und Warschau. Nach Angaben von SGE handelt es sich dabei um Standorte mit unter anderem „sehr energieintensiven Produktionsanlagen sowie um Standorte, die für Heizungszwecke optimal sind“.

Partner für das Vorhaben von SGE sind GE Hitachi Nuclear Energy (GEH), Tennessee Valley Authority (TVA) und Ontario Power Generation (OPG). Die GEH hat sich zur Entwicklung der Standardauslegung verpflichtet und rechnet mit einer Gesamtinvestition von rund 400 Millionen US-Dollar für die Entwicklung. Jeder Beteiligte hat sich bereit erklärt, einen Teil der Gesamtkosten zu finanzieren. Ziel ist es, dass das BWRX-300-Design bald in Kanada, den USA, Polen und darüber hinaus zugelassen und eingesetzt wird.

Der effektivste und schnellste Weg

Beim BWRX-300 handelt sich um einen kleinen Siedewasserreaktor auf der Basis des ESBWR, eines fortgeschrittenen Reaktorsystems der dritten Generation, der in den USA zertifiziert, aber noch nicht gebaut worden ist. Der BWRX-300 ist gegenüber dem ESBWR sehr stark vereinfacht worden und verwendet zahlreiche erprobte Komponenten und eine etablierte Lieferkette. Er verfügt über eine natürliche Kühlwasser-Zirkulation mit passiven Sicherheitssystemen. Sowohl in den USA als auch in Kanada wurde das Zulassungsverfahren bereits eingeleitet.

Der Reaktor kann innerhalb von 24 bis 36 Monaten auf einem Gelände von der Größe eines Fußballfeldes gebaut werden. Aufgrund der deutlich geringeren Investitionskosten und der kurzen Bauzeiten gilt das Programm zur Schaffung eines Netzes kleiner Kernkraftwerke derzeit als der effektivste und schnellste Weg, um den polnischen Energie- und Wärmesektor in Richtung Dekarbonisierung zu transformieren, sagt der Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, der eine Kooperationsvereinbarung mit SGE geschlossen hat. Die Lebensdauer der Anlagen ist auf 60 Jahre ausgelegt. Die Stromerzeugungskosten sollen um 30 Prozent niedriger sein als in Gaskraftwerken. Ein SMR kann eine Stadt mit 150.000 Einwohnern mit Strom versorgen.

Noch wurde kein BWRX-300 gebaut. Am Standort des Darlington New Nuclear Project von OPG in Clarington, Ontario, laufen jedoch derzeit die Vorbereitungen. Die Fertigstellung des ersten Reaktors ist für Ende 2028 geplant. Es wird dann der erste SMR im Netzmaßstab in Nordamerika sein. Und vielleicht der Beginn einer neuen Ära der Kernenergie, bei der Polen zu den Pionieren zählen möchte. Laut Daniel Obajtek, CEO von Orlen, sind bis zu 79 BWRX-300 geplant. Nach Angaben der polnischen Nachrichtenagentur PAP soll diese Zahl bis 2038 erreicht werden. Das Unternehmen will seine Aktivitäten aber keineswegs auf Polen beschränken, es gibt auch Pläne für Großbritannien und andere osteuropäische Länder.

Der BWRX-300 ist jedoch nicht der einzige SMR, der in Polen gebaut werden soll. Polens Industria, ein staatlicher Konzern, der zur Agentur für industrielle Entwicklung JSC gehört, entschied sich Anfang Februar für die SMR-Technologie von Rolls-Royce SMR für das Projekt Central Hydrogen Cluster. Kernkraftwerke eignen sich nämlich auch hervorragend zur CO2-freien Erzeugung von Wasserstoff. Das geplante Wasserstoffzentrum soll jährlich bis zu 50.000 Tonnen des auch in Deutschland neuerdings hochbeliebten Gases produzieren. Laut Industrievertretern könnte das Projekt bis zu drei SMRs umfassen. Rolls-Royce SMR sagte, es sehe „Möglichkeiten, mehr als 8 GW kohlebefeuerte Kraftwerke in Südpolen in den 2030er Jahren durch SMRs zu ersetzen“.

Und noch ein dritter SMR steht auf dem Plan: Der polnische Kupfer- und Silberproduzent KGHM Polska Miedź SA hat im April beim Klimaministerium des Landes einen Antrag auf eine Grundsatzentscheidung über den Bau eines SMR gestellt, nachdem das Unternehmen vor einem Jahr eine Vereinbarung mit dem US-amerikanischen Unternehmen NuScale Power geschlossen hatte, um mit den Arbeiten für die Errichtung eines ersten NuScale VOYGR SMR-Kraftwerks in Polen 2029 zu beginnen. KGHM ist eines der größten polnischen Unternehmen und gleichzeitig einer der größten Energieverbraucher im Lande und strebt an, bis 2030 50 Prozent des von KGHM verbrauchten Stroms selbst zu produzieren.

Schließlich gibt es noch ein gemeinsames Projekt von EDF, dem weltweit größten Betreiber von Kernkraftwerken aus Frankreich, und Respect Energy, einem großen polnischen Ökostromhändler. Ziel ist der Bau von Kraftwerken mit einer Gesamtkapazität von 9 GW auf Basis des NUWARD SMR bis 2043, was rund 27 Kraftwerken entspräche.

Klein, kleiner, am kleinsten

Während die sogenannten kleinen modularen Reaktoren immer noch im Bereich der Kapazität eines großen Gaskraftwerks liegen, bietet die Nukleartechnik auch die Option, sehr kleine Reaktoren zur dezentralen Versorgung einzelner Industriekunden zu liefern.

Last Energy, ein US-amerikanisches Unternehmen für mikro-modulare Nukleartechnologie, hat mit vier Industriepartnern in Großbritannien und Polen Stromabnahmeverträge für 34 kleine modulare Reaktorblöcke (PWR-20) abgeschlossen. 10 davon sollen in Polen in der Sonderwirtschaftszone Katowice (KSSE) im Südwesten des Landes, in der 540 Unternehmen angesiedelt sind, zum Einsatz kommen. Das erste könnte 2026 in Betrieb genommen werden, so das Unternehmen. Der Deal umfasst Stromverkäufe im Wert von über 4,3 Milliarden US-Dollar während der Vertragslaufzeit und 1 Milliarde US-Dollar für Energie- und Infrastrukturinvestitionen in der Zone. Zuvor hat Last Energy schon einen ebenfalls zehn 20-MW-Kraftwerke umfassenden Vertrag mit der Sonderwirtschaftszone Legnica (LSSE) in Nordpolen abgeschlossen.

Last Energy sagt, dass sein DWR-20 aufgrund seiner kleinen, aber skalierbaren Kraft-Wärme-Kopplungsleistung in einzigartiger Weise geeignet ist, die rasche Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen. „Dieses Modell ermöglicht es uns, Strom und Prozessdampf/-wärme vor Ort zu erzeugen und mit dem Kundenbedarf zu wachsen. Das modulare luftgekühlte Design bedeutet, dass die Einheiten nicht durch das Vorhandensein von Wasserressourcen eingeschränkt sind – ein kommunaler Wasseranschluss oder ein Brunnen deckt den gesamten Wasserbedarf“, so das Unternehmen. Die Anlagen sollen vollständig im Werk hergestellt und „in nur drei Monaten vor Ort installiert werden“.

Es handelt sich um ein sogenanntes Power Purchase Agreement (PPA). PPAs sind Verträge, in denen sich Kunden verpflichten, Strom abzunehmen, der von einem Kraftwerk erzeugt wird, das von einem Projektentwickler installiert und betrieben wird. Zu den Bedingungen gehören häufig die Stromkosten, der Zeitpunkt, zu dem ein Projekt den kommerziellen Betrieb aufnehmen wird, ein Zeitplan für die Stromlieferung, Vertragsstrafen im Falle einer Unterlieferung und Zahlungsbedingungen. PPAs kommen seit einiger Zeit insbesondere auch bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zum Einsatz, da sie die Risiken sowohl für die Stromerzeuger als auch für die Käufer mindern können.

Ein weiteres Projekt im Bereich der Kleinstreaktoren verfolgen das polnische Chemieunternehmen Grupa Azoty PoliceUltra Safe Nuclear Corporation(USNC) aus Seattle und die Westpommersche Technische Universität. Sie haben eine Vereinbarung über den Bau einer Kernenergie-Forschungseinrichtung unterzeichnet, die auf der Technologie des Mikro-Modular-Reaktors (MMR) von USNC basiert. Der MMR ist ein gasgekühlter Hochtemperaturreaktor mit einer Leistung von 15 MW (thermisch) und 5 MW (elektrisch), der auf den Betriebserfahrungen der von China, Deutschland, Japan und den USA entwickelten Reaktoren aufbaut. Bis Ende des Jahres wollen die Parteien ein umfassendes Forschungsprogramm ausarbeiten und gemeinsam einen Plan für den Bau, den Betrieb und die Wartung des MMR entwickeln. Das USNC-System ist so konzipiert, dass es einfach ist, dank eines versiegelten, transportablen Kerns nur minimale Betriebs- und Wartungsanforderungen stellt und keine Lagerung, Handhabung oder Verarbeitung von Brennstoff vor Ort erfordert.

Polen hatte bisher keine Kernenergie. Was sagt die Bevölkerung, wenn jetzt nicht nur eins, sondern mittelfristig viele Dutzend Kernkraftwerke gebaut werden sollen? Die Zustimmung ist sehr hoch. In einer groß angelegten Online-Umfrage wurden zwischen November 2022 und Januar 2023 in acht Ländern – Frankreich, Deutschland, Japan, Polen, Südkorea, Schweden, Großbritannien und den USA – 13.500 Bürger nach ihrer Einstellung zur Kernenergie befragt. In Polen waren die Zustimmungswerte am höchsten. 84 Prozent der Befragten befürworten die fortschrittliche Kernenergie, 9 Prozent lehnen sie ab, mehr als 75 Prozent sind der Meinung, dass Kernenergie notwendig ist, um die Klimaziele zu erreichen.

Und im Land, in dem die Kernenergie gerade nach heldenhaftem, 40-jährigem Kampf als endgültig besiegt gilt – wie sieht es bei uns in Deutschland aus? Naja, es hat immerhin noch für eine knappe Mehrheit gereicht, 51 Prozent befürworten moderne Kernenergie.

 

Thilo Spahl ist Diplom-Psychologe und lebt in Berlin. Er ist freier Wissenschaftsautor, Mitgründer des Freiblickinstituts und Novo-RedakteurDieser Beitrag erschien dort zuerst: Novo-Argumente.

 

Schröders Wochenrückblick: Heiz-Stasi, Razzien und Rezession

Schröders Wochenrückblick: Heiz-Stasi, Razzien und Rezession

Einer repräsentativen Umfrage nach wünschen sich  50 Prozent der Bevölkerung den Rücktritt von Bundeswirtschaftsminister Habeck („Grüne“). Vetternwirtschaft, Verbotspolitik und die Selbstbedienungsmentalität der Linken haben ihren Preis. 

Auf die Themen der Woche blickt die DeutschlandKURIER??-Kolumnistin Silke Schröder zurück.

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Freispruch und Psychiatrie: Allahu-Akbar-Somali messerte zwei Deutsche

Das Landgericht Frankenthal hat diese Woche dem moralischen Bankrott des deutschen Rechtsstaates ein weiteres Kapitel hinzugefügt: Am Mittwoch sprach es den Somalier Liban M. frei – und ordnete dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der als „Flüchtling“ nach Deutschland eingewanderte Afrikaner hatte am 18. Oktober 2022 in einer besonders bestialischen Gewalttat am helllichten Tag in Ludwigshafen zwei Männer erstochen, einen Handwerker und seinen Lehrbub. Einem der Opfer trennte er einen Teil des rechten Arms ab, um ihn seiner in unmittelbarer Nachbarschaft des Tatorts wohnenden Ex-Freundin auf den Balkon zu werfen.

Heimtückische Tat bleibt ungesühnt

Weder dieses durchaus planvolle Vorgehen noch der Umstand, dass der Täter „Allahu Akbar“ rief, konnten vor Gericht die mittlerweile übliche Einschätzung der angeblichen Schuldunfähigkeit erschüttern. Diese war schon unmittelbar nach der Tat von Medien und Politik in den Raum gestellt worden. Zwar hielt es das Gericht für erwiesen, dass M., dessen genaues Alter nicht bekannt ist, besonders brutal vorgegangen war und seine Messermorde auch das klare Merkmal der Heimtücke enthielten.

Rechtsbeugung aus höherem Interesse?

Dies jedoch sei aufgrund der paranoiden Schizophrenie des Täters zur Tatzeit, so die Richter, irrelevant. Seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen, wurde ernsthaft um Urteil festgestellt. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin zynisch – und daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich gewesen.

So unausweichlich und eindeutig jedoch kann diese Einschätzung in Wahrheit gar nicht gewesen sein – denn die Einstufung des M. als „schuldunfähig aufgrund einer paranoiden Schizophrenie” kam erstaunlicherweise erst kürzlich durch das Umschwenken eines Gutachters zustande. Zuvor waren sowohl Anklage als auch Nebenklage von einer zumindest teilweisen Vorsatzhandlung ausgegangen.

Somalier will Revision

Der Angeklagte selbst schien – trotz angeblicher „Schuldunfähigkeit” – sehr wohl einordnen und reflektieren zu können, was das Urteil für ihn bedeutet, und zeigte sich durch selbiges brüskiert: „Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision“, ließ er noch im Gerichtssaal über einen Dolmetscher verlauten. Infolgedessen ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.

Perfide BRD-Taktik

Allerdings ist kaum zu erwarten, dass es in einer späteren Instanz anders ausfallen wird – denn hier steckt ein System dahinter, und das ist jedem Normaldenkenden in Deutschland auch längst klar. Wann immer nämlich sich Einwanderer vor allem aus Entwicklungsländern und von roher Gewalt geprägten Shithole-Countries hierzulande schwerer Straftaten schuldig machen, werden sie reflexartig jeder Verantwortung erhoben, indem man sie für unzurechnungsfähig, zu traumatisiert oder nicht schulfähig etikettiert.

Der Fall ist geradezu typisch für Deutschlands Migranten-Landrecht: Was immer notwendig ist, um bloß kein angeblich „rechtes Vorurteil“ zu bestätigen oder der Kritik der „Rechten“ an der völlig wahnsinnigen Migrationspolitik der Regierung Nahrung zu geben, wird gerichtlich versucht.

Migranten müssen stets Opfer sein

Egal, wie brutal die Untaten auch sind: Sind die Täter als „Flüchtlinge“ hier und bevorzugt auch noch Schwarze, dann sind sie Opfer äußerer Umstände oder seelischer Krankheiten. Sei es das Schubsen von Kindern vor heranfahrende Züge, Zufallsmorde mit Messern oder Macheten im öffentlichen Raum oder schwere sexuelle Gewalt: Unter gar keinen Umständen darf ein offenkundiger kausaler Zusammenhang mit der kulturellen Prägung der Täter angesprochen und schon gar nicht juristisch untermauert werden. Wer illegal nach Deutschland kommt, muss Opfer sein und Opfer bleiben – auch wenn er sich selbst zum Täter macht.

Kranke „rechte“ Amokläufer bleiben schuldfähig

Und während auf diese Weise mittlerweile Dutzende Asylbewerber nach Bluttaten die Vollversorgung in deutschen Heilanstalten oder im vollalimentierten Maßregelvollzug antreten durften – was immer noch um Längen besser ist als die Lebensverhältnisse in ihrer Heimat –, da wird ironischerweise ausgerechnet der bereits vor seiner Tat als schizophren diagnostizierte Hanau-Attentäter Tobias R. für seinen real unter Wahnvorstellungen verübten Amoklauf zum rechtsradikalen Vorsatztäter.

Messer-Bestie mit lebenslanger Rundumversorgung

Hingegen darf Liban M. darf nun, bequem und bestens versorgt, seine Zeit in einer Psychiatrie verbringen. Den Hinterbliebenen der Opfer und der Öffentlichkeit wird diese justizielle Farce auch noch als lebenslängliches Wegsperren verkauft. Dass die Unterbringung in einer deutschen Psychiatrie keine Strafe, sondern eine Verbesserung von all dem bedeutet, was der Täter in seiner Heimat wohl je kannte, und dass sie bei lebenslangen Unterbringungen den deutschen Steuerzahler pro Kopf mehrere Millionen Euro kostet, spielt hier offenbar keine Rolle.

Volksfeindliche Strategie des Staates

Es zeigt sich einmal mehr, dass zuerst Massen von Menschen ins Land gelassen werden, die hier nichts verloren haben. Die Bürger werden dadurch einer immer größeren Gefahr ausgesetzt. Begehen straffällig gewordene Migranten dann Verbrechen, werden sie im Fließbandverfahren für geisteskrank erklärt und man lässt ihnen sündhaft teure medizinische Behandlungen angedeihen, die erstens oft nicht nötig wären und zweitens von der Allgemeinheit bezahlt werden dürfen. Das Ganze ist in seiner Verhöhnung von Vernunft, Medizin und rechtsstaatlichen Prinzipien, ganz zu schweigen von den Leiden der Opfer und ihrer Angehörigen, nicht mehr zu überbieten.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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