Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Pfizer-Bericht zu DNA-Verunreinigungen: Für die Öffentlichkeit nur geschwärzt veröffentlicht

Es existiert ein Bericht von Pfizer, in dem Daten aus Untersuchungen des eigenen Impfstoffs zu DNA-Verunreinigungen und enthaltenen Sequenzen des Krebs-Promoters SV40 dargelegt werden. Die EMA hat ihn 2025 veröffentlicht – jedoch stark geschwärzt. Die AfD hakte bei der Bundesregierung nach: Demnach liegt dem PEI der Bericht ungeschwärzt vor – doch der Öffentlichkeit wird er nicht zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung habe “kein Verfügungsrecht”, so konstatiert man.

Der nachfolgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:

Berlin. (multipolar) Die Bundesregierung hat „kein Verfügungsrecht“ über einen Bericht des Pharmaunternehmens Pfizer, der sich mit den im Impfstoff „Comirnaty“ vorhandenen DNA-Resten beschäftigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die Multipolar vorliegt. Laut der AfD sei der entsprechende Bericht von Pfizer im Januar 2024 an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt worden. Diese habe ihn im August 2025 veröffentlicht, jedoch mit Schwärzungen, die „mehrere Seiten und offenbar auch Tabellen“ umfassten.

Laut der Bundesregierung liegt dem für die Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der „vollständige ungeschwärzte Bericht“ „im Rahmen eines Änderungsverfahrens der Zulassung“ vor. Die Veröffentlichung von im zentralen europäischen Zulassungsverfahren eingereichten Unterlagen obliege jedoch der EMA. Die AfD hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung beabsichtige bei Pfizer auf eine vollständige, ungeschwärzte und allgemein zugängliche Veröffentlichung des Berichts hinzuwirken.

Laut Darstellung der AfD erläutert Pfizer in dem genannten Bericht Daten aus eigenen Untersuchungen zu den DNA-Resten in seinem Impfpräparat. Dazu gehören auch Fragmente bakterieller DNA (Plasmid), die für die Massenproduktion der Impfstoffe verwendet wurde. Der Pfizer-Bericht gehe auch auf „Zusatz-Elemente“ ein, heißt es in der Kleinen Anfrage. Unter diesen hebt die AfD besonders Sequenzen des Simian-Virus 40 (SV40) hervor. Es handelt sich um ein Virus, das Krebs auslösen könne. Sequenzen dieses Virus werden in Plasmiden zur Gentherapie eingesetzt: Sie sorgen dafür, dass bestimmte Gene als Therapie in den Zellkern eingeschleust werden können, wo sie Gendefekte reparieren sollen.

Die AfD weist in ihrer Kleinen Anfrage darauf hin, dass diese SV40-Sequenzen für den Herstellungsprozess der Corona-Impfstoffe jedoch nicht nötig gewesen seien. Zugleich sei es „entsprechend wissenschaftlicher Kenntnis naheliegend“, dass von diesen Elementen ein mögliches Krebsrisiko ausgehe. In dem geschwärzten Bericht von 2024 räume Pfizer ein, Impfstoffchargen positiv auf SV40-Sequenzelemente getestet zu haben. Das Pharmaunternehmen behaupte gleichzeitig „ohne wissenschaftliche Belege“, dass sein Corona-Impfstoff keine krebserregende Bestandteile enthalte und dass von den darin enthaltenen Rest-DNA- oder RNA-Fragmenten kein Sicherheitsrisiko ausgehe. Laut AfD seien jedoch „offenkundig Stellen geschwärzt“, die Größe und Beschaffenheit von DNA-Resten und diesbezügliche Erfassungsmethoden zum Gegenstand hätten. Die genannten Parameter hätten „erheblichen Einfluss auf das Gefährdungspotential“ der Präparate.

Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, wann das PEI Kenntnis über das Vorhandensein von SV40-Sequenzen erhalten hatte und wie es mit dieser Information umgegangen sei. Ferner fragte die AfD, ob die Bundesregierung Pfizers Auffassung teile, wonach die SV40-Sequenzen unbedenklich seien und die Herstellungsplasmide für Comirnaty kein Krebsrisiko darstellten. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wird mit der Zulassung ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt“, heißt es in der Antwort knapp. Es seien darüber hinaus „keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür bekannt, dass die im Impfstoff enthaltenen DNA-Fragmente bedenklich wären, noch dass die zulässige Gesamtmenge an DNA in Chargen des Impfstoffs überschritten wurde“.

Des weiteren bezieht sich die Bundesregierung auf Angaben des PEI. Demnach sei die SV40-Sequenz im Plasmid „zunächst nicht speziell deklariert worden“, da die Sequenz von Pfizer/BioNTech „als nicht-funktionaler Teil des Plasmids“ angesehen worden sei. Die AfD hatte die fehlenden Hinweise Pfizers auf die SV40-Sequenzen in der Ersteinreichung des Genehmigungsantrags bei der EMA explizit bemängelt. Den von der AfD kritisierten Umgang der Zulassungsbehörden mit „lückenhaften und unterlassenen Angaben von Herstellern“ kommentiert die Bundesregierung in ihrer Antwort mit einem Verweis auf ein beschleunigtes Verfahren („Rolling Review“) bei der Bewertung der Zulassungsunterlagen der Corona-Impfstoffe. Datenpakete der nichtklinischen und klinischen Entwicklung eines Impfstoffkandidaten seien bereits bewertet worden, „bevor alle erforderlichen Daten für einen Zulassungsantrag erhoben“ worden seien. Weiter heißt es: „Nach Mitteilung des PEI ist und war die Bewertung im zentralen Verfahren nicht zu beanstanden.“

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